30.12.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 324/91 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle
(2004/C 324/13)
INHALT
1 |
EINLEITUNG |
2-5 |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES |
6-14 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Beobachtungsstelle
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (nachstehend Beobachtungsstelle) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1035/97 (1) des Rates vom 2. Juni 1997 errichtet. Aufgabe der Beobachtungsstelle ist es, der Union und den Mitgliedstaaten zuverlässige Informationen über die Phänomene des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und des Antisemitismus zur Verfügung zu stellen, und mit dem Europarat in diesen Bereichen zusammenzuarbeiten. Tabelle 1 enthält eine anhand der Angaben der Beobachtungsstelle zusammengefasste Darstellung ihrer Zuständigkeiten und Tätigkeiten. |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES
2. |
Dieser Bestätigungsvermerk wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (2) des Rates vorgelegt. |
3. |
Der Hof hat den Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr geprüft. Gemäß den Vorschriften nach Artikel 12 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates wurde der Haushaltsplan unter der Verantwortung des Direktors ausgeführt, der nach Maßgabe der in Artikel 12 Absatz 12 der Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates vorgesehenen internen Finanzvorschriften auch für die Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses (3) zuständig ist. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften zur Prüfung dieser Rechnung verpflichtet. |
4. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese wurden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen dem besonderen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof prüfte die Buchungsunterlagen und wandte die in diesem Zusammenhang für notwendig erachteten Prüfungsverfahren an. |
5. |
Der Hof kann mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist. Vorbehaltlich der in Ziffer 13 beschriebenen Sachverhalte kann der Hof mit angemessener Sicherheit feststellen, dass die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
BEMERKUNGEN
6. |
Die Ausführung der Mittel des Haushaltsjahres 2003 und der aus dem Vorjahr übertragenen Mittel ist in Tabelle 2 (4) dargestellt. Die Tabellen 3 und 4 enthalten eine Zusammenfassung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der Vermögensübersicht der Beobachtungsstelle zum Haushaltsjahr 2003. |
7. |
Die Mittelübertragungsrate von Titel III (operative Tätigkeiten) bleibt weiterhin hoch, obwohl sie gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen ist (36 % im Jahr 2003 gegenüber 40 % im Jahr 2002). Der Hof lenkt erneut (5) die Aufmerksamkeit der Beobachtungsstelle auf die Notwendigkeit, bei der Planung und Überwachung ihrer Tätigkeiten mehr auf das Jährlichkeitsprinzip zu achten. |
8. |
Von den aus dem Haushaltsjahr 2002 auf 2003 übertragenen Mitteln (1,5 Millionen Euro) wurden 20 % am Ende des Haushaltsjahres annulliert. Diese hohe Annullierungsrate zeigt, dass automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2002 nicht wirklich begründet waren, was insbesondere auf die vorläufigen Mittelbindungen zutrifft. Mittelübertragungen sind ausschließlich auf die bei Abschluss des Haushaltsjahres ordnungsgemäß eingegangenen Verpflichtungen zu beschränken. |
9. |
Die Beobachtungsstelle hat am 3. März 2003 mit der Kommission ein Abkommen über die Einsetzung eines Informationsnetzes für die Beitrittsländer Mittel- und Osteuropas unterzeichnet. Dieses Projekt wird im Rahmen des Phare-Programms mit Zuschüssen in Höhe von 845 000 Euro finanziert. Die Beobachtungsstelle hat gemäß Artikel 4 des Abkommens im Haushaltsjahr 2003 eine Vorauszahlung von 676 000 Euro (80 %) erhalten. Sie hat diesen Betrag aber nicht über einen Berichtigungshaushalt in ihren Haushaltsplan 2003 aufgenommen und damit gegen den Haushaltsgrundsatz der Einheit verstoßen. (6) |
10. |
Wie der Hof bereits in seinem Bericht zum Haushaltsjahr 2002 (7) bemerkte, sollte die Beobachtungsstelle ein wirksames Verwaltungs- und Überwachungssystem für die einzuziehenden Einnahmen einsetzen. Mit einem derartigen System könnten die bei der Ausstellung der Einziehungsanordnungen und bei der Mehrwertsteuererstattung festgestellten Verzögerungen vermieden werden. |
11. |
Für die Erstattung von Mietkosten für den Zeitraum Mai bis August 2003 (37 017 Euro) durch die Behörden Österreichs waren am 31. Dezember 2003 noch keine Einziehungsanordnungen ausgestellt worden. |
12. |
Ein im Haushaltsjahr 2000 gezahlter Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von 333 474 Euro wurde noch immer nicht eingezogen. Aufgrund der Wechselkursdifferenzen wurde dieser Betrag nun um 19 242 Euro zu niedrig angesetzt. Die Beobachtungsstelle sollte sich stärker um die Erstattung der Mehrwertsteuer bemühen. Darüber hinaus werden die Mehrwertsteuerkonten nicht regelmäßig analysiert und begründet. So ist eine Mehrwertsteuererstattung in Höhe von rund 78 000 Euro weiterhin nicht als Haushaltseinnahme sondern auf einem Verwahrkonto verbucht. |
13. |
Die Beobachtungsstelle hat im Haushaltsjahr 2003 drei Verträge (Gesamtbetrag: 181 078 Euro) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit ein und demselben Lieferanten abgeschlossen, obwohl alle drei Vertragssummen den für dieses Verfahren zulässigen Höchstbetrag von 13 800 Euro überschritten und die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung nicht erfüllt waren. |
14. |
Die Beobachtungsstelle hat zur Besetzung von zwei Dienstposten ein internes Auswahlverfahren durchgeführt; für den einen Dienstposten gab es nur eine Bewerbung und für den anderen zwei. Bei einer Einrichtung dieser Größe wirkt sich ein solches Verfahren als erhebliche Wettbewerbsbeschränkung aus. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 29. und 30. September 2004 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Juan Manuel FABRA VALLÉS
Präsident
(1) ABl. L 151 vom 10.6.1997, S. 6.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) In Anwendung von Artikel 12 Absatz 10 der Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates wurde die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2003 am 9. September 2004 erstellt und anschließend dem Rechnungshof zugeleitet, bei dem dieser Jahresabschluss am 24. September 2004 einging. Die Tabellen im Anhang zu diesem Bericht geben diesen Jahresabschluss in gekürzter Form wieder.
(4) Die Werte in sämtlichen Tabellen in diesem Bericht wurden auf der Grundlage der vorliegenden Ausgangsdaten möglichst genau berechnet. Für die Zwecke der Darstellung wurden die Zahlen abgerundet, was bei den Summen mitunter zu kleinen Differenzen führt. Ein Gedankenstrich bedeutet, dass entweder kein Wert angegeben wurde oder dieser gleich null ist; 0,0 deutet auf einen Wert hin, der unter dem für die Aufrundung maßgeblichen Schwellenwert liegt.
(5) Bericht zum Haushaltsjahr 2002, Ziffer 7 (ABl. C 319 vom 30.12.2003, S. 70).
(6) Siehe die Artikel 4 bis 6 über den Grundsatz der Einheit und der Haushaltswahrheit sowie Artikel 19 Absatz 3 der Finanzregelung der Beobachtungsstelle.
(7) Bericht zum Haushaltsjahr 2002, Ziffer 9 (ABL. C 319 vom 30.12.2003, S. 70).
Tabelle 1
Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Wien)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Beobachtungsstelle (Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates vom 2. Juni 1997) |
Verwaltungs- und Entscheidungsstruktur (governance) |
Der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2003 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2002) |
Lieferungen und Leistungen im Jahr 2003 |
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Erfassung von Informationen
(Artikel 284 des Vertrags) |
Ziele
|
Aufgaben
|
|
Endgültiger Haushaltsplan 6,575 Millionen Euro (6,170 Millionen Euro) davon 98,9 % (98,9 %) Zuschuss der Gemeinschaft Personalbestand am 31. Dezember 2003 30 (28) im Stellenplan vorgesehene Planstellen davon besetzt: 26 (26) +4 (5) sonstige Dienststellen (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte) Personalbestand insgesamt: 30 (31) davon: operative Tätigkeiten: 17 (19) administrative Tätigkeiten: 8 (8) sonstige Tätigkeiten: 5 (4) Außerhalb des Haushaltsplans: PHARE-Programm: 845 Millionen Euro (– Millionen Euro), Personalbestand: 4 (–) |
Raxen Anzahl der Beiträge der 15 nationalen Kontaktstellen: 165 Anzahl der Sitzungen: 3 +22 Berichte im Rahmen des Phare-Programms sowie 3 Sitzungen Forschungsberichte Anzahl der Berichte: 12 Anzahl der Sitzungen: 3 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Organen (Anzahl der gemeinsam organisierten Veranstaltungen):
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle:Angaben der Beobachtungsstelle. |
Tabelle 2
Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit — Ausführung des Haushaltsplans 2003
(Millionen Euro) |
||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endg. festgestellten Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültig festgestellten Haushaltsplans |
Mittelübertragungen aus dem Vorjahr |
Verfügbare Mittel (Haushalt 2003 und Haushaltsjahr 2002) |
||||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
fortbestehende Mittelbindungen |
ausgezahlt |
annulliert |
Mittel |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
6,5 |
5,6 |
Titel I Personal |
2,8 |
2,7 |
2,6 |
0,1 |
0,1 |
0,2 |
0,1 |
0,1 |
3,0 |
2,9 |
2,7 |
0,1 |
0,2 |
Sonstige Einnahmen |
0,1 |
0,2 |
Titel II Verwaltung |
0,6 |
0,5 |
0,4 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,0 |
0,0 |
0,6 |
0,6 |
0,4 |
0,1 |
0,1 |
|
|
|
Titel III Operative Tätigkeiten |
3,2 |
2,8 |
1,7 |
1,2 |
0,4 |
1,2 |
1,0 |
0,2 |
4,4 |
4,0 |
2,7 |
1,2 |
0,5 |
Insgesamt |
6,6 |
5,8 |
Insgesamt |
6,6 |
6,0 |
4,7 |
1,3 |
0,6 |
1,5 |
1,2 |
0,3 |
8,1 |
7,5 |
5,9 |
1,3 |
0,9 |
NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben. Quelle:Angaben der Beobachtungsstelle — In dieser Tabelle sind die von der Beobachtungsstelle in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. |
Tabelle 3
Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit — Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002
(1000 Euro) |
||
|
2003 |
2002 |
Einnahmen |
||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
7 318 |
4 320 |
Sonstige Einnahmen |
374 |
|
Finanzielle Erträge |
21 |
43 |
Phare-Einnahmen |
676 |
|
Einnahmen insgesamt (a) |
8 389 |
4 363 |
Ausgaben |
||
Personal — Titel I des Haushaltsplans |
||
Zahlungen |
2 618 |
2 416 |
Übertragene Mittel |
64 |
187 |
Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans |
||
Zahlungen |
412 |
377 |
Übertragene Mittel |
51 |
60 |
Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans |
||
Zahlungen |
1 678 |
1 686 |
Übertragene Mittel |
1 162 |
1 234 |
PHARE-Ausgaben |
||
Zahlungen |
377 |
|
Übertragene Mittel |
694 |
|
Ausgaben Insgesamt (b) |
7 055 |
5 960 |
Ergebnis des Haushaltsjahres (a – b) |
1 334 |
–1 597 |
Aus dem Vorjahr übertragener Saldo |
–1 579 |
–8 |
Annullierung von übertragenen Mitteln |
301 |
52 |
Wiederverwendung der im Vorjahr nicht verwendeten Mittel |
38 |
151 |
Wechselkursdifferenzen |
5 |
2 |
Erstattungen an die Kommission |
|
– 179 |
Saldo des Haushaltsjahres |
98 |
–1 579 |
NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Differenzen ergeben. Quelle:Angaben der Beobachtungsstelle — In dieser Tabelle sind die von der Beobachtungsstelle in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. |
Tabelle 4
Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2003 und zum 31. Dezember 2002
(1000 Euro) |
|||||
Aktiva |
2003 |
2002 |
Passiva |
2003 |
2002 |
Anlagewerte |
|
|
Dauerkapital |
|
|
EDV-Programme |
72 |
70 |
Eigenkapital |
108 |
183 |
EDV-Material |
148 |
140 |
Saldo des Haushaltsjahres |
98 |
–1 579 |
Einrichtungen und Mobiliar |
250 |
235 |
Zwischensumme |
207 |
–1 396 |
Abschreibungen |
– 362 |
– 262 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
|
|
Zwischensumme |
108 |
183 |
Automatische Übertragungen |
1 277 |
1 482 |
Kurzfristige Forderungen |
|
|
Verschiedene Gläubiger |
275 |
225 |
Zuschüsse der Gemeinschaft |
23 |
13 |
Zu zahlende MwSt. |
454 |
507 |
Vorauszahlungen |
0 |
1 |
Phare-Schulden |
694 |
|
Verschiedene Schuldner |
77 |
66 |
Zwischensumme |
2 700 |
2 214 |
Noch zu erstattende MwSt. |
456 |
541 |
|
|
|
Phare-Zuschuss |
169 |
0 |
|
|
|
Zwischensumme |
725 |
621 |
|
|
|
Kassenkonten |
|
|
Rechnungsabgrenzung |
|
|
Banken |
2 073 |
113 |
Wiederzuverwendende Einnahmen |
|
99 |
Zwischensumme |
2 073 |
113 |
Zwischensumme |
0 |
99 |
Insgesamt |
2 906 |
917 |
Insgesamt |
2 906 |
917 |
NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben. Quelle:Angaben der Beobachtungsstelle — In dieser Tabelle sind die von der Beobachtungsstelle in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. |
ANTWORTEN DER BEOBACHTUNGSSTELLE
7. |
Im Jahr 2003 wurden die Ausführung des Haushaltsplans und die Umsetzung des Arbeitsprogramms erneut durch den geringen Umfang der Zahlungsermächtigungen beeinträchtigt, die der EUMC zur Verfügung standen. Im Juli 2003 hatte die EUMC zusätzliche Zahlungsermächtigungen angefordert, welche letztlich aber erst im Dezember 2003 eingingen. Die EUMC möchte auch ausdrücklich die Tatsache hervorheben, dass die im RAXEN-Netzwerk verwendeten offiziellen Daten in manchen Mitgliedstaaten erst im September veröffentlicht werden. Trotz aller oben angeführten Umstände nahm der Umfang der Mittelübertragungen im Vergleich zu 2002 ab, wie auch vom Hof erwähnt. Die EUMC wird ihre Bemühungen fortsetzen, die Situation weiter zu verbessern. |
8. |
Die EUMC stimmt der vom Hof gemachten Bemerkung zu und hat bereits 2003 geeignete Maßnahmen getroffen, um derartige Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden. |
9. |
Die EUMC hatte beschlossen, die Phare-Zuschüsse nicht in einen Berichtigungshaushalt aufzunehmen, da das Projekt sich auf Nicht-Mitgliedstaaten bezog und deshalb nicht in den Bereich des in der Grundverordnung definierten Auftrags der EUMC fiel. Aufgrund der Bemerkung des Rechnungshofs hat die EUMC jedoch das Phare-Projekt in ihren Berichtigungshaushalt 2004 aufgenommen. |
10 und 11. |
Die EUMC ist mit der Bemerkung des Hofs einverstanden und hat Maßnahmen für bessere Kontrollen bei der Ausstellung von Einziehungsanordnungen getroffen. |
12. |
Die EUMC hat ihre Ansprüche auf die ausstehende Rückerstattung des Mehrwertsteuerbetrags von 333 474 Euro neu berechnet und den Antrag erneut eingereicht; die Rückerstattung durch die österreichischen Behörden erfolgte im Juni. Was die 78 000 Euro betrifft, hat die EUMC ihre Verbuchung entsprechend abgeändert. Die Mehrwertsteuer wird nun regelmäßig überprüft. |
13. |
Die EUMC stimmt der Bemerkung des Hofs zu und hat demzufolge die internen Kontrollen durch die Einführung eines Helpdesk für Ausschreibungen und Beschaffung und einer Zusatzausbildung verstärkt. Die EUMC möchte darauf hinweisen, dass für 2003 eine öffentliche Ausschreibung geplant war, jedoch aufgrund des Personalmangels nicht umgesetzt werden konnte (siehe auch Antwort auf Punkt 14). Im Jahre 2004 hat die EUMC einen Rahmenvertrag für die Veranstaltung von Sitzungen öffentlich ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt dieselbe Firma, die auch 2003 diese Dienstleistungen erbracht hat. Die Tatsache, dass diese Firma in den Jahren vor 2003 in einem einwandfreien Beschaffungsverfahren ausgewählt worden war, lässt nach Meinung der EUMC darauf schließen, dass es faktisch keine negativen finanziellen Auswirkungen gegeben hat. |
14. |
Interne Auswahlverfahren stellen keinen Verstoß gegen das Personalstatut dar. Angesichts der geringen Größe der EUMC sowie der Tatsache, dass es keine Beamtenplanstellen gibt, wurde beschlossen, die freien Stellen für Bedienstete auf Zeit durch ein internes Auswahlverfahren zu besetzen, um den Mitarbeitern gewisse Karriereperspektiven zu eröffnen und zwei Schlüsselpositionen schnellstmöglich zu besetzen. Die EUMC hat jedoch beschlossen, dass in Zukunft interne Auswahlverfahren nur noch stattfinden, wenn die Gewähr für eine gewisse Konkurrenz gegeben ist. |