30.12.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 324/91


BERICHT

über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

(2004/C 324/13)

INHALT

1

EINLEITUNG

2-5

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES

6-14

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Beobachtungsstelle

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (nachstehend Beobachtungsstelle) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1035/97 (1) des Rates vom 2. Juni 1997 errichtet. Aufgabe der Beobachtungsstelle ist es, der Union und den Mitgliedstaaten zuverlässige Informationen über die Phänomene des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und des Antisemitismus zur Verfügung zu stellen, und mit dem Europarat in diesen Bereichen zusammenzuarbeiten. Tabelle 1 enthält eine anhand der Angaben der Beobachtungsstelle zusammengefasste Darstellung ihrer Zuständigkeiten und Tätigkeiten.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES

2.

Dieser Bestätigungsvermerk wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (2) des Rates vorgelegt.

3.

Der Hof hat den Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr geprüft. Gemäß den Vorschriften nach Artikel 12 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates wurde der Haushaltsplan unter der Verantwortung des Direktors ausgeführt, der nach Maßgabe der in Artikel 12 Absatz 12 der Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates vorgesehenen internen Finanzvorschriften auch für die Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses (3) zuständig ist. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften zur Prüfung dieser Rechnung verpflichtet.

4.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese wurden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen dem besonderen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof prüfte die Buchungsunterlagen und wandte die in diesem Zusammenhang für notwendig erachteten Prüfungsverfahren an.

5.

Der Hof kann mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist. Vorbehaltlich der in Ziffer 13 beschriebenen Sachverhalte kann der Hof mit angemessener Sicherheit feststellen, dass die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

BEMERKUNGEN

6.

Die Ausführung der Mittel des Haushaltsjahres 2003 und der aus dem Vorjahr übertragenen Mittel ist in Tabelle 2  (4) dargestellt. Die Tabellen 3 und 4 enthalten eine Zusammenfassung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der Vermögensübersicht der Beobachtungsstelle zum Haushaltsjahr 2003.

7.

Die Mittelübertragungsrate von Titel III (operative Tätigkeiten) bleibt weiterhin hoch, obwohl sie gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen ist (36 % im Jahr 2003 gegenüber 40 % im Jahr 2002). Der Hof lenkt erneut (5) die Aufmerksamkeit der Beobachtungsstelle auf die Notwendigkeit, bei der Planung und Überwachung ihrer Tätigkeiten mehr auf das Jährlichkeitsprinzip zu achten.

8.

Von den aus dem Haushaltsjahr 2002 auf 2003 übertragenen Mitteln (1,5 Millionen Euro) wurden 20 % am Ende des Haushaltsjahres annulliert. Diese hohe Annullierungsrate zeigt, dass automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2002 nicht wirklich begründet waren, was insbesondere auf die vorläufigen Mittelbindungen zutrifft. Mittelübertragungen sind ausschließlich auf die bei Abschluss des Haushaltsjahres ordnungsgemäß eingegangenen Verpflichtungen zu beschränken.

9.

Die Beobachtungsstelle hat am 3. März 2003 mit der Kommission ein Abkommen über die Einsetzung eines Informationsnetzes für die Beitrittsländer Mittel- und Osteuropas unterzeichnet. Dieses Projekt wird im Rahmen des Phare-Programms mit Zuschüssen in Höhe von 845 000 Euro finanziert. Die Beobachtungsstelle hat gemäß Artikel 4 des Abkommens im Haushaltsjahr 2003 eine Vorauszahlung von 676 000 Euro (80 %) erhalten. Sie hat diesen Betrag aber nicht über einen Berichtigungshaushalt in ihren Haushaltsplan 2003 aufgenommen und damit gegen den Haushaltsgrundsatz der Einheit verstoßen. (6)

10.

Wie der Hof bereits in seinem Bericht zum Haushaltsjahr 2002 (7) bemerkte, sollte die Beobachtungsstelle ein wirksames Verwaltungs- und Überwachungssystem für die einzuziehenden Einnahmen einsetzen. Mit einem derartigen System könnten die bei der Ausstellung der Einziehungsanordnungen und bei der Mehrwertsteuererstattung festgestellten Verzögerungen vermieden werden.

11.

Für die Erstattung von Mietkosten für den Zeitraum Mai bis August 2003 (37 017 Euro) durch die Behörden Österreichs waren am 31. Dezember 2003 noch keine Einziehungsanordnungen ausgestellt worden.

12.

Ein im Haushaltsjahr 2000 gezahlter Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von 333 474 Euro wurde noch immer nicht eingezogen. Aufgrund der Wechselkursdifferenzen wurde dieser Betrag nun um 19 242 Euro zu niedrig angesetzt. Die Beobachtungsstelle sollte sich stärker um die Erstattung der Mehrwertsteuer bemühen. Darüber hinaus werden die Mehrwertsteuerkonten nicht regelmäßig analysiert und begründet. So ist eine Mehrwertsteuererstattung in Höhe von rund 78 000 Euro weiterhin nicht als Haushaltseinnahme sondern auf einem Verwahrkonto verbucht.

13.

Die Beobachtungsstelle hat im Haushaltsjahr 2003 drei Verträge (Gesamtbetrag: 181 078 Euro) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit ein und demselben Lieferanten abgeschlossen, obwohl alle drei Vertragssummen den für dieses Verfahren zulässigen Höchstbetrag von 13 800 Euro überschritten und die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung nicht erfüllt waren.

14.

Die Beobachtungsstelle hat zur Besetzung von zwei Dienstposten ein internes Auswahlverfahren durchgeführt; für den einen Dienstposten gab es nur eine Bewerbung und für den anderen zwei. Bei einer Einrichtung dieser Größe wirkt sich ein solches Verfahren als erhebliche Wettbewerbsbeschränkung aus.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 29. und 30. September 2004 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Juan Manuel FABRA VALLÉS

Präsident


(1)  ABl. L 151 vom 10.6.1997, S. 6.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  In Anwendung von Artikel 12 Absatz 10 der Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates wurde die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2003 am 9. September 2004 erstellt und anschließend dem Rechnungshof zugeleitet, bei dem dieser Jahresabschluss am 24. September 2004 einging. Die Tabellen im Anhang zu diesem Bericht geben diesen Jahresabschluss in gekürzter Form wieder.

(4)  Die Werte in sämtlichen Tabellen in diesem Bericht wurden auf der Grundlage der vorliegenden Ausgangsdaten möglichst genau berechnet. Für die Zwecke der Darstellung wurden die Zahlen abgerundet, was bei den Summen mitunter zu kleinen Differenzen führt. Ein Gedankenstrich bedeutet, dass entweder kein Wert angegeben wurde oder dieser gleich null ist; 0,0 deutet auf einen Wert hin, der unter dem für die Aufrundung maßgeblichen Schwellenwert liegt.

(5)  Bericht zum Haushaltsjahr 2002, Ziffer 7 (ABl. C 319 vom 30.12.2003, S. 70).

(6)  Siehe die Artikel 4 bis 6 über den Grundsatz der Einheit und der Haushaltswahrheit sowie Artikel 19 Absatz 3 der Finanzregelung der Beobachtungsstelle.

(7)  Bericht zum Haushaltsjahr 2002, Ziffer 9 (ABL. C 319 vom 30.12.2003, S. 70).


Tabelle 1

Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Wien)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Beobachtungsstelle

(Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates vom 2. Juni 1997)

Verwaltungs- und Entscheidungsstruktur

(governance)

Der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2003 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2002)

Lieferungen und Leistungen im Jahr 2003

Erfassung von Informationen

Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben kann die Kommission alle erforderlichen Auskünfte einholen und alle erforderlichen Nachprüfungen vornehmen; der Rahmen und die nähere Maßgabe hierfür werden vom Rat gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags festgelegt

(Artikel 284 des Vertrags)

Ziele

Bereitstellung objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Informationen über rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Phänomene in der Union für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten

Enge Zusammenarbeit mit dem Europarat zur Vermeidung von Doppelarbeit und zur Steigerung des Nutzens

Aufgaben

Untersuchung des Ausmaßes und der Entwicklung der Phänomene von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Sammlung und Analyse von Informationen, insbesondere über das Europäische Informationsnetz über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Raxen)

Durchführung von Forschungsarbeiten

Förderung einer umfassenden Verbreitung dieser Informationen

Ausarbeitung von Gutachten für die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten

Ausarbeitung von Indikatoren und Kriterien, mit denen die Kohärenz der Informationen verbessert werden kann

Veröffentlichung eines Jahresberichts über den Stand von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

1

Verwaltungsrat Zusammensetzung

Je eine von jedem Mitgliedstaat, vom Europäischen Parlament und vom Europarat benannte unabhängige Persönlichkeit und ein Vertreter der Kommission

Aufgabe

Festlegung des Arbeitsprogramms und Annahme des Jahresberichts

2

Exekutivausschuss Zusammensetzung

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Vertreter des Europarats

Vertreter der Kommission

ein anderes Mitglied des Verwaltungsrats (fakultativ)

3

Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt

4

Externe Kontrolle

Rechnungshof

5

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates

Endgültiger Haushaltsplan

6,575 Millionen Euro (6,170 Millionen Euro) davon 98,9 % (98,9 %) Zuschuss der Gemeinschaft

Personalbestand am 31. Dezember 2003

30 (28) im Stellenplan vorgesehene Planstellen

davon besetzt: 26 (26)

+4 (5) sonstige Dienststellen (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte)

Personalbestand insgesamt: 30 (31)

davon:

operative Tätigkeiten: 17 (19)

administrative Tätigkeiten: 8 (8)

sonstige Tätigkeiten: 5 (4)

Außerhalb des Haushaltsplans:

PHARE-Programm: 845 Millionen Euro (– Millionen Euro), Personalbestand: 4 (–)

Raxen

Anzahl der Beiträge der 15 nationalen Kontaktstellen: 165

Anzahl der Sitzungen: 3

+22 Berichte im Rahmen des Phare-Programms sowie 3 Sitzungen

Forschungsberichte

Anzahl der Berichte: 12 Anzahl der Sitzungen: 3

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Organen (Anzahl der gemeinsam organisierten Veranstaltungen):

Mitgliedstaaten: 19

Kommission: 2

Europ. Parlament: 2

Europarat: 4

Quelle:Angaben der Beobachtungsstelle.


Tabelle 2

Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit — Ausführung des Haushaltsplans 2003

(Millionen Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endg. festgestellten Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültig festgestellten Haushaltsplans

Mittelübertragungen aus dem Vorjahr

Verfügbare Mittel

(Haushalt 2003 und Haushaltsjahr 2002)

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

fortbestehende Mittelbindungen

ausgezahlt

annulliert

Mittel

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

6,5

5,6

Titel I

Personal

2,8

2,7

2,6

0,1

0,1

0,2

0,1

0,1

3,0

2,9

2,7

0,1

0,2

Sonstige Einnahmen

0,1

0,2

Titel II

Verwaltung

0,6

0,5

0,4

0,1

0,1

0,1

0,0

0,0

0,6

0,6

0,4

0,1

0,1

 

 

 

Titel III

Operative Tätigkeiten

3,2

2,8

1,7

1,2

0,4

1,2

1,0

0,2

4,4

4,0

2,7

1,2

0,5

Insgesamt

6,6

5,8

Insgesamt

6,6

6,0

4,7

1,3

0,6

1,5

1,2

0,3

8,1

7,5

5,9

1,3

0,9

NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

Quelle:Angaben der Beobachtungsstelle — In dieser Tabelle sind die von der Beobachtungsstelle in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.


Tabelle 3

Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit — Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002

(1000 Euro)

 

2003

2002

Einnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

7 318

4 320

Sonstige Einnahmen

374

 

Finanzielle Erträge

21

43

Phare-Einnahmen

676

 

Einnahmen insgesamt (a)

8 389

4 363

Ausgaben

Personal — Titel I des Haushaltsplans

Zahlungen

2 618

2 416

Übertragene Mittel

64

187

Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans

Zahlungen

412

377

Übertragene Mittel

51

60

Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans

Zahlungen

1 678

1 686

Übertragene Mittel

1 162

1 234

PHARE-Ausgaben

Zahlungen

377

 

Übertragene Mittel

694

 

Ausgaben Insgesamt (b)

7 055

5 960

Ergebnis des Haushaltsjahres (a – b)

1 334

–1 597

Aus dem Vorjahr übertragener Saldo

–1 579

–8

Annullierung von übertragenen Mitteln

301

52

Wiederverwendung der im Vorjahr nicht verwendeten Mittel

38

151

Wechselkursdifferenzen

5

2

Erstattungen an die Kommission

 

– 179

Saldo des Haushaltsjahres

98

–1 579

NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Differenzen ergeben.

Quelle:Angaben der Beobachtungsstelle — In dieser Tabelle sind die von der Beobachtungsstelle in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.


Tabelle 4

Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2003 und zum 31. Dezember 2002

(1000 Euro)

Aktiva

2003

2002

Passiva

2003

2002

Anlagewerte

 

 

Dauerkapital

 

 

EDV-Programme

72

70

Eigenkapital

108

183

EDV-Material

148

140

Saldo des Haushaltsjahres

98

–1 579

Einrichtungen und Mobiliar

250

235

Zwischensumme

207

–1 396

Abschreibungen

– 362

– 262

Kurzfristige Verbindlichkeiten

 

 

Zwischensumme

108

183

Automatische Übertragungen

1 277

1 482

Kurzfristige Forderungen

 

 

Verschiedene Gläubiger

275

225

Zuschüsse der Gemeinschaft

23

13

Zu zahlende MwSt.

454

507

Vorauszahlungen

0

1

Phare-Schulden

694

 

Verschiedene Schuldner

77

66

Zwischensumme

2 700

2 214

Noch zu erstattende MwSt.

456

541

 

 

 

Phare-Zuschuss

169

0

 

 

 

Zwischensumme

725

621

 

 

 

Kassenkonten

 

 

Rechnungsabgrenzung

 

 

Banken

2 073

113

Wiederzuverwendende Einnahmen

 

99

Zwischensumme

2 073

113

Zwischensumme

0

99

Insgesamt

2 906

917

Insgesamt

2 906

917

NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

Quelle:Angaben der Beobachtungsstelle — In dieser Tabelle sind die von der Beobachtungsstelle in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.


ANTWORTEN DER BEOBACHTUNGSSTELLE

7.

Im Jahr 2003 wurden die Ausführung des Haushaltsplans und die Umsetzung des Arbeitsprogramms erneut durch den geringen Umfang der Zahlungsermächtigungen beeinträchtigt, die der EUMC zur Verfügung standen. Im Juli 2003 hatte die EUMC zusätzliche Zahlungsermächtigungen angefordert, welche letztlich aber erst im Dezember 2003 eingingen. Die EUMC möchte auch ausdrücklich die Tatsache hervorheben, dass die im RAXEN-Netzwerk verwendeten offiziellen Daten in manchen Mitgliedstaaten erst im September veröffentlicht werden. Trotz aller oben angeführten Umstände nahm der Umfang der Mittelübertragungen im Vergleich zu 2002 ab, wie auch vom Hof erwähnt. Die EUMC wird ihre Bemühungen fortsetzen, die Situation weiter zu verbessern.

8.

Die EUMC stimmt der vom Hof gemachten Bemerkung zu und hat bereits 2003 geeignete Maßnahmen getroffen, um derartige Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden.

9.

Die EUMC hatte beschlossen, die Phare-Zuschüsse nicht in einen Berichtigungshaushalt aufzunehmen, da das Projekt sich auf Nicht-Mitgliedstaaten bezog und deshalb nicht in den Bereich des in der Grundverordnung definierten Auftrags der EUMC fiel. Aufgrund der Bemerkung des Rechnungshofs hat die EUMC jedoch das Phare-Projekt in ihren Berichtigungshaushalt 2004 aufgenommen.

10 und 11.

Die EUMC ist mit der Bemerkung des Hofs einverstanden und hat Maßnahmen für bessere Kontrollen bei der Ausstellung von Einziehungsanordnungen getroffen.

12.

Die EUMC hat ihre Ansprüche auf die ausstehende Rückerstattung des Mehrwertsteuerbetrags von 333 474 Euro neu berechnet und den Antrag erneut eingereicht; die Rückerstattung durch die österreichischen Behörden erfolgte im Juni. Was die 78 000 Euro betrifft, hat die EUMC ihre Verbuchung entsprechend abgeändert. Die Mehrwertsteuer wird nun regelmäßig überprüft.

13.

Die EUMC stimmt der Bemerkung des Hofs zu und hat demzufolge die internen Kontrollen durch die Einführung eines Helpdesk für Ausschreibungen und Beschaffung und einer Zusatzausbildung verstärkt. Die EUMC möchte darauf hinweisen, dass für 2003 eine öffentliche Ausschreibung geplant war, jedoch aufgrund des Personalmangels nicht umgesetzt werden konnte (siehe auch Antwort auf Punkt 14). Im Jahre 2004 hat die EUMC einen Rahmenvertrag für die Veranstaltung von Sitzungen öffentlich ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt dieselbe Firma, die auch 2003 diese Dienstleistungen erbracht hat. Die Tatsache, dass diese Firma in den Jahren vor 2003 in einem einwandfreien Beschaffungsverfahren ausgewählt worden war, lässt nach Meinung der EUMC darauf schließen, dass es faktisch keine negativen finanziellen Auswirkungen gegeben hat.

14.

Interne Auswahlverfahren stellen keinen Verstoß gegen das Personalstatut dar. Angesichts der geringen Größe der EUMC sowie der Tatsache, dass es keine Beamtenplanstellen gibt, wurde beschlossen, die freien Stellen für Bedienstete auf Zeit durch ein internes Auswahlverfahren zu besetzen, um den Mitarbeitern gewisse Karriereperspektiven zu eröffnen und zwei Schlüsselpositionen schnellstmöglich zu besetzen. Die EUMC hat jedoch beschlossen, dass in Zukunft interne Auswahlverfahren nur noch stattfinden, wenn die Gewähr für eine gewisse Konkurrenz gegeben ist.