30.12.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 324/9


BERICHT

über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur

(2004/C 324/02)

INHALT

1

EINLEITUNG

2-5

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES

6-10

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend Agentur) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Rates vom 15. Juli 2002 (1) errichtet. Die Agentur hat erst im Haushaltsjahr 2003 mit der Durchführung ihrer operativen Tätigkeiten begonnen. Hauptaufgaben der Agentur sind die Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus der zivilen Flugsicherheit, die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der zivilen Flugsicherheit, die Erarbeitung von Zulassungsspezifikationen sowie die Ausstellung von Zeugnissen für die Luftfahrterzeugnisse. Tabelle 1 enthält eine anhand der Angaben der Agentur zusammengefasste Darstellung ihrer Zuständigkeiten und Tätigkeiten.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES

2.

Dieser Bestätigungsvermerk wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (2) des Rates vorgelegt.

3.

Der Hof hat den Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr geprüft. Gemäß den Vorschriften nach Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Rates vom 15. Juli 2002 wurde der Haushaltsplan unter der Verantwortung des Exekutivdirektors ausgeführt, der nach Maßgabe der in Artikel 52 dieser Verordnung vorgesehenen internen Finanzvorschriften auch für die Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses (3) zuständig ist. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften zur Prüfung der Rechnung verpflichtet.

4.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese wurden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof prüfte die Buchungsunterlagen und wandte die in diesem Zusammenhang für notwendig erachteten Prüfungsverfahren an.

5.

Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Die folgenden Bemerkungen stellen den Bestätigungsvermerk des Hofes in diesem Bericht nicht infrage.

BEMERKUNGEN

6.

Die Ausführung der Mittel des Haushaltsjahres 2003 ist aus Tabelle 2 zu ersehen. Die Tabellen 3 und 4 enthalten eine Zusammenfassung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der Vermögensübersicht der Agentur.

7.

Der Exekutivdirektor hat als Anweisungsbefugter ebenfalls Zeichnungsbefugnis für Bankaufträge, was gegen die Bestimmungen von Artikel 37 der Finanzregelung der Agentur verstößt.

8.

Nach Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe e) der Finanzregelung der Agentur validiert der Rechnungsführer die vom Anweisungsbefugten definierten Systeme, die zur Produktion oder Begründung von Rechnungsführungsdaten verwendet werden sollen. Diese Validierung wurde im Laufe des Haushaltsjahres nicht vorgenommen.

9.

Bei der Prüfung der Einstellungsunterlagen wurden Mängel in der formalen Bearbeitung und der Dokumentation festgestellt. Da bis 2006 mit einer hohen Anzahl von Einstellungen (rund 300 Personen) zu rechnen ist, müssen geeignete Maßnahmen für eine bessere Kontrolle der Einhaltung der Verwaltungsvorschriften ergriffen werden.

10.

Die Prüfung des Kontrollumfeldes des IT-Systems zeigte, dass dieses im Hinblick auf die absehbare Zunahme der Tätigkeiten der Agentur erweitert werden müsste.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 29. und 30. September 2004 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Juan Manuel FABRA VALLÉS

Präsident


(1)  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  In Anwendung von Artikel 83 Absatz 3 der Finanzregelung der Agentur wurde die endgültige Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Agentur für das Haushaltsjahr 2003 am 31. März 2004 erstellt und anschließend dem Rechnungshof zugeleitet, bei dem dieser Jahresabschluss am 20. September 2004 einging. Die Tabellen im Anhang zu diesem Bericht geben diesen Jahresabschluss in gekürzter Form wieder.


Tabelle 1

Europäische Agentur für Flugsicherheit (vorläufiger Sitz: Brüssel, Verlegung nach Köln vorgesehen)

Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Rates vom 15. Juli 2002)

Verwaltungs- und Entscheidungsstruktur (governance)

Der Agentur 2003 zur Verfügung gestellte Mittel

Lieferungen und Dienstleistungen im Jahr 2003

Gemeinsame Verkehrspolitik

„Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden, ob, inwieweit und nach welchen Verfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu erlassen sind.“

(Artikel 80 des Vertrags)

Ziele

Aufrechterhaltung eines einheitlichen, hohen Sicherheitsniveaus in der zivilen Flugsicherheit in Europa

Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der zivilen Flugsicherheit

Erleichterung des freien Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs

Steigerung der Kostenwirksamkeit bei den Regulierungs- und Zulassungsverfahren und Vermeidung von Doppelarbeit auf nationaler und europäischer Ebene

Aufgaben

Stellungnahmen an die Kommission

Erarbeitung von Zulassungsspezifikationen und Anleitungen für die Anwendung der Gemeinschaftspolitik

Zulassungsverfahren für luftfahrttechnische Erzeugnisse in Bezug auf die Lufttüchtigkeits- und Umweltschutzanforderungen

Durchführung von Inspektionen in den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Einhaltung der von der Agentur festgelegten Vorschriften für die zivile Flugsicherheit

Durchführung der notwendigen Untersuchungen in Unternehmen

Im Namen der Mitgliedstaaten, Wahrnehmung von Funktionen und Aufgaben, die diesen durch internationale Übereinkünfte, insbesondere durch das Abkommen von Chicago, zugewiesen werden (am 7. Dezember 1944 unterzeichnetes Abkommen über internationale Zivilluftfahrt)

1

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

ein Vertreter je Mitgliedstaat und ein Vertreter der Kommission

Aufgaben

Annahme des Arbeitsprogramms und Überwachung seiner Durchführung

Festlegung von Leitlinien für die Übertragung von Zulassungsaufgaben auf die Mitgliedstaaten oder qualifizierte Stellen

Einsetzung eines beratenden Gremiums der interessierten Kreise

2

Exekutivdirektor

auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat ernannt

3

Beschwerdekammer

4

Externe Kontrolle

Rechnungshof

5

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates

Endgültiger Haushaltsplan

4,75 Millionen Euro davon 100 % Zuschuss der Gemeinschaft

Personalbestand am 31. Dezember 2003:

80 im Stellenplan vorgesehene Planstellen

davon besetzt: 1

+16 andere Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte)

Personalbestand insgesamt: 17

davon:

operative Tätigkeiten: 1

administrative Tätigkeiten: 4

sonstige Tätigkeiten: 12

Anzahl der abgegebenen Stellungnahmen: 2

Anzahl der Spezifikationen und Anleitungen: 19

Zulassungsbeschlüsse:2 132 (davon 1 606 betreffend geringfügige Änderungen)

Inspektionen: keine

Untersuchungen: keine

Quelle:Angaben der Agentur.


Tabelle 2

Europäische Agentur für Flugsicherheit — Ausführung des Haushaltsplans 2003

(Millionen Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültig festgestellten Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültig festgestellten Haushaltsplans

ausgewiesen

gebunden

gezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

4,7

3,7

Titel I

Personal

0,9

0,7

0,7

0

0,2

Sonstige Zuschüsse

Titel II

Verwaltung

0,8

0,5

0,1

0,4

0,3

Sonstige Einnahmen

Titel III

Operative Tätigkeiten

3,0

2,7

0,2

2,5

0,3

Insgesamt

4,7

3,7

Insgesamt

4,7

3,9

1,0

2,9

0,8

Quelle:Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.


Tabelle 3

Europäische Agentur für Flugsicherheit — Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das Haushaltsjahr 2003

(1000 Euro)

 

2003

Einnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

3 725

Einnahmen insgesamt (a)

3 725

Ausgaben

Personal — Titel I des Haushaltsplans

Zahlungen

680

Übertragene Mittel

27

Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans

Zahlungen

153

Übertragene Mittel

396

Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans

Zahlungen

197

Übertragene Mittel

2 486

Ausgaben insgesamt (b)

3 939

Ergebnis des Haushaltsjahres (a – b)

– 214

Quelle:Angaben der Agentur.


Tabelle 4

Europäische Agentur für Flugsicherheit — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2003

(1000 Euro)

Aktiva

2003

Passiva

2003

Anlagewerte

 

Dauerkapital

 

Sachanlagen

10

Eigenkapital

16

EDV-Material

11

Saldo des Haushaltsjahres

– 214

Abschreibungen

–5

Zwischensumme

– 198

Zwischensumme

16

Kurzfristige Verbindlichkeiten

 

Kurzfristige Forderungen

 

Kommission

8

Sonstige Vorauszahlungen

5

Automatische Mittelübertragungen

2 909

Verschiedene Schuldner

1

Verschiedene Gläubiger

18

Zwischensumme

6

Gehaltsabzüge

12

Kassenkonten

 

Zwischensumme

2 947

Bank und Kasse

2 727

 

 

Zwischensumme

2 727

 

 

Insgesamt

2 749

Insgesamt

2 749

Quelle:Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Bis Ende 2003 war der Exekutivdirektor der einzige bei der Agentur eingestellte Bedienstete auf Zeit. De facto hatte er zusammen mit dem Rechnungsführer die Zeichnungsbefugnis für Bankaufträge. Durch die Einstellung weiterer Bediensteter auf Zeit konnte diese Unvereinbarkeit im Verlauf des zweiten Halbjahres 2004 ausgeräumt werden.

8.

Die Finanzsysteme wurden durch den Rechnungsführer Anfang Februar 2004 validiert. Ein vom Anweisungsbefugten einzuführendes computergestütztes System zur Verwaltung der Sachanlagen wird derzeit beschafft und wird zu einem späteren Zeitpunkt validiert werden.

9.

Die vom Hof festgestellten Mängel erklären sich durch die Errichtungsphase der Agentur. Im Februar 2004 wurde eine Abteilung Humanressourcen mit einer speziellen Einheit für Einstellungen eingerichtet und man hat die entsprechenden Verfahren und Instrumente eingeführt. Ab Januar 2005 plant die Agentur die Einrichtung eines computergestützten Systems zur Verwaltung der Einstellungen.

10.

Die Unterbringung der Agentur in den Räumlichkeiten der Kommission hat großen Einfluss auf ihre IT-Umgebung gehabt. Der Umzug der Agentur in ihre neuen Räumlichkeiten in Köln im November 2004 wird eine wesentliche Verbesserung der IT-Umgebung ermöglichen sowie den Aufbau einer neuen IT-Architektur.