52004PC0529

Vorschlag für einen Beschluß des Rates - Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Stellungnahme der Gemeinschaft zu bestimmten Vorschlägen an die 13. Tagung der Konferenz der Parteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) vom 2. bis 14. Oktober 2004 in Bangkok, Thailand /* KOM/2004/0529 endg. - ACC 2004/0182 */


Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES - Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Stellungnahme der Gemeinschaft zu bestimmten Vorschlägen an die 13. Tagung der Konferenz der Parteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) vom 2. bis 14. Oktober 2004 in Bangkok, Thailand

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Die 13. Vertragsstaatenkonferenz des CITES-Übereinkommens findet vom 2. - 14. Oktober 2004 in Bangkok, Thailand, statt.

2. Der Wortlaut des Übereinkommens wurde 1983 geändert, um Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie der EG die Möglichkeit einzuräumen, Vertragspartei zu werden (so genannte Gaborone-Änderung). Jedoch wurde diese Änderung nicht von ausreichend vielen Vertragsparteien ratifiziert, so dass sie nicht in Kraft treten konnte.

3. Angesichts der Auswirkungen von Beschlüssen der Vertragsstaatenkonferenz auf die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels [1] muss ein Standpunkt der Gemeinschaft zu den der Konferenz unterbreiteten Vorschlägen festgelegt werden.

[1] ABl. L 61 vom 3.3.1997, S.1.

4. Der Ausschuss der Mitgliedstaaten, der durch die Verordnung Nr. 338/97 des Rates eingesetzt wurde, erörterte auf seiner Sitzung vom 20. April 2004 die Entschließungsentwürfe und Diskussionspapiere zur Auslegung und Durchführung des Übereinkommens und die Vorschläge der Mitgliedstaaten und der Kommission zur Änderung der Anhänge. Alle angenommenen Vorschläge und Arbeitspapiere wurden daraufhin von den betreffenden Mitgliedstaaten bzw. vom Vorsitz im Namen aller Mitgliedstaaten dem CITES-Sekretariat unterbreitet. Unter anderem wurden Vorschläge zur Änderung der Anhänge und eine Reihe von Entschließungsentwürfen und Diskussionspapieren beispielsweise zur Einhaltung des Übereinkommens und zu persönlichen Gebrauchsgegenständen vorgelegt.

5. Am 8. Juni fand ein informelles Treffen der Dienststellen der Kommission mit Experten der Mitgliedstaaten statt, auf dem die Punkte besprochen wurden, die auf der Vertragsstaatenkonferenz zur Sprache kommen sollten. Am 9. Juni hatten die betroffenen NRO in einer Konsultationssitzung mit den Dienststellen der Kommission Gelegenheit, sich zu diesen Fragen zu äußern.

6. Da einige Unterlagen für die Konferenz nicht früher vorlagen, blieb der Kommission keine ausreichende Zeit, um zum jetzigen Zeitpunkt einen Standpunkt der Gemeinschaft vorzuschlagen. Die Kommission schlägt daher vor, den Standpunkt zu diesen Punkten gemäß Artikel 2 des Entwurfs des Ratsbeschlusses während der Sitzung festzulegen.

7. Die Konferenz ist mit drei Fragenkomplexen befasst: strategische und administrative Fragen, Auslegung und Durchführung des Übereinkommens und Vorschläge zur Änderung der Anhänge. Da die Gemeinschaft keine Vertragspartei des Übereinkommens ist, hat der erste Bereich zunächst keine Auswirkungen auf die Verordnung Nr. 338/97 des Rates. Der zweite Bereich betrifft die Weiterentwicklung des Übereinkommens und ist von großer praktischer Bedeutung. In der Öffentlichkeit werden jedoch unweigerlich die Änderungen an den Anhängen (Schutzniveau für die einzelnen Arten) die größte Aufmerksamkeit finden. Die kritischsten Themen sind hier: Wale und Delphine, Elefanten, der afrikanische Löwe, Fische und Schalentiere, (einschließlich Napoleon-Lippfisch und Seedattel) und Holz (insbesondere Ramin).

8. Dem Entwurf des Ratsbeschlusses sind zwei Anhänge beigefügt. Anhang I enthält den Standpunkt der Gemeinschaft zu den oben aufgeführten kritischen Punkten. Anhang II enthält die Vorschläge für den Standpunkt der Gemeinschaft zu Tagesordnungspunkten der Konferenz, zu denen bis zum 8. Juni 2004 Unterlagen vorlagen.

2004/0182 (ACC)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Stellungnahme der Gemeinschaft zu bestimmten Vorschlägen an die 13. Tagung der Konferenz der Parteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) vom 2. bis 14. Oktober 2004 in Bangkok, Thailand

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 2,

auf Vorschlag der Kommission [2],

[2] ABl. C [...], [...], S. [...].

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen wird in der Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 [3] durchgeführt.

[3] ABl. L 61 vom 3.3.1997, S.1.

(2) Entwürfe für Entschließungen der Vertragsstaatenkonferenz und Änderungen an den Anhängen des Übereinkommens wirken sich in der Regel auf die einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft aus.

(3) Wenn zur Erreichung der Ziele des EG-Vertrags Rechtsvorschriften der Gemeinschaft eingeführt wurden, können die Mitgliedstaaten nicht außerhalb des Rahmens der Gemeinschaft Pflichten eingehen, die sich auf diese Vorschriften auswirken oder ihren Geltungsbereich ändern könnten.

(4) Die Gemeinschaft konnte bisher nicht Vertragspartei des Übereinkommens werden.

(5) Daher sollte der Standpunkt der Gemeinschaft durch die Mitgliedstaaten vertreten werden, die gemeinsam im Interesse der Gemeinschaft und entsprechend dem gemeinsamen Standpunkt handeln, den der Rat festgelegt hat -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Der Standpunkt der Gemeinschaft, den die Mitgliedstaaten, die gemeinsam im Interesse der Gemeinschaft handeln, auf der 13. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen vertreten sollen, entspricht den Standpunkten, die in den Anhängen zu diesem Beschluss niedergelegt sind.

Artikel 2

Wenn neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die vor oder während der Konferenz der Vertragsparteien vorgelegt werden, Auswirkungen auf den Standpunkt im Sinne des Artikels 1 haben könnten oder wenn Vorschläge in Angelegenheiten unterbreitet werden, zu denen die Gemeinschaft noch keinen Standpunkt festgelegt hat, ist durch Koordinierung an Ort und Stelle ein Standpunkt zu dem Vorschlag zu vereinbaren, bevor die Vertragsstaatenkonferenz darüber abstimmt.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

ANHANG I

zum Beschluss des Rates vom ... ... ... ... ... 2004 über den Standpunkt der Gemeinschaft zu wichtigen Fragen, die auf der 13. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES), Bangkok, Thailand 2. - 14 Oktober 2004, erörtert werden sollen

A. Allgemeine Erwägungen

1. Ausschlaggebend für den Standpunkt der Gemeinschaft zu Vorschlägen zur Änderung der Anhänge sollte der Erhaltungsstatus der betroffenen Art sein. Er sollte berücksichtigen, dass die Kontrollen im Rahmen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen zur Verbesserung des Erhaltungsstatus beitragen können, und die Anstrengungen der Länder anerkennen, die wirksame Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt haben.

2. Darüber hinaus sollte die Gemeinschaft sicherstellen, dass durch die Beschlüsse der Konferenz ein Hoechstmaß an Wirksamkeit des Übereinkommens erreicht wird, indem unnötiger Verwaltungsaufwand auf ein Mindestmaß beschränkt wird, praktikable und funktionierende Lösungen für Probleme bei der Durchführung gefunden werden und dafür gesorgt wird, dass die Ressourcen der Parteien gezielt dort eingesetzt werden, wo ein echter Erhaltungsbedarf besteht.

3. Die Gemeinschaft sollte sich um größere Synergien mit anderen multilateralen Umweltübereinkommen bemühen, die die Artenvielfalt betreffen, wie zum Beispiel dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt. Die Beschlüsse der Konferenz sollten zur Erreichung der Ziele beitragen, die der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt vorgegeben haben, nämlich den weltweiten Rückgang der Artenvielfalt bis 2010 aufzuhalten.

B. Probleme in bestimmten Bereichen

1. Bezüglich des kommerziellen Walfangs sollte kein Beschluss gefasst werden, der das Primat der Internationalen Walfang-Kommission (IWC) untergraben würde. Daher sollte der kommerzielle Walfang erst dann wieder gestattet werden, wenn nach Meinung der IWC geeignete Kontrollmechanismen eingeführt wurden und die IWC über die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs beschlossen hat. Hinsichtlich des Irrawaddy-Delfins wird die Kommission angemessene Maßnahmen unterstützen, um den Handel mit lebenden Tieren dieser Art besser zu regeln.

2. In Bezug auf Elefanten ist die Gemeinschaft nicht bereit, einer Wiederaufnahme des kommerziellen Elfenbeinhandels zuzustimmen, solange sie sich nicht davon überzeugt hat, dass angemessene Mechanismen geschaffen wurden, durch die sichergestellt wird, dass dies nicht zu einer Zunahme des illegalen Tötens von Elefanten führen wird.

3. Was den afrikanischen Löwen angeht, so ist die Gemeinschaft nicht vollständig davon überzeugt, dass die Aufnahme dieser Art in Anhang I die beste Lösung für die Probleme bei seiner Erhaltung ist. Die Gemeinschaft wird an einer Lösung arbeiten, die von allen Arealstaaten unterstützt wird.

4. Hinsichtlich der Erhaltung und Bewirtschaftung der Bestände von Weißhai, Napoleon-Lippfisch und Seedattel ist die Gemeinschaft offen für Maßnahmen zur strengeren Regelung des internationalen Handels.

5. In Bezug auf Ramin unterstützt die Gemeinschaft den Vorschlag Indonesiens zur Aufnahme dieser Gruppe in Anhang II, um zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags in den Arealstaaten beizutragen.

ANHANG II

zum Beschluss des Rates vom ... ... ... ... 2004 über den Standpunkt der Gemeinschaft zu bestimmten Vorschlägen, die der 13. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) vorgelegt werden sollen.

Bangkok, Thailand, 2. - 14. Oktober 2004

+ = zustimmende Haltung // - = ablehnende Haltung.

(...) = vorläufiger Standpunkt // 0 = Standpunkt noch nicht festgelegt

1. Arbeitsunterlagen

1.1. strategische und administrative Fragen

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1.2 Auslegung und Durchführung des Übereinkommens

1.2.1. Überprüfung der Entschließungen und Beschlüsse

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1.2.2. Regelmäßige Berichte und Sonderberichte

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1.2.3. Allgemeine Fragen der Einhaltung des Übereinkommens

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1.2.4. Fragen des Handels mit Tier- und Pflanzenarten und deren Erhaltung

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1.2.5. Fragen der Handelsbeschränkung und Kennzeichnung

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1.2.6. Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen für den Handel

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1.2.7. Änderung der Anhänge

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1.2.8. Andere Themen und Fragen

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2. Vorschläge für die Aufnahme in das Verzeichnis

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*als Verwahrregierung auf Anfrage des zuständigen Ausschusses