Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäβ Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag betreffend den vom Rat angenommenen gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Einführung und die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft /* KOM/2004/0222 endg. - COD 2003/0081 */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäâ Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag betreffend den vom Rat angenommenen gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Einführung und die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft 2003/0081 (COD) MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäâ Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag betreffend den vom Rat angenommenen gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Einführung und die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft 1- VERFAHRENSABLAUF Übermittlung des Vorschlags an EP und Rat (Dok. KOM(2003) 132 endg.- 2003/0081(COD)): // 25. April 2003 Stellungnahme des europäischen Wirtschafts- und Sozial aus schusses: // 29. Oktober 2003 Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: // 20. November 2003 Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung: // 18. Dezember 2003 Übermittlung des geänderten Vorschlags: // entfällt Festlegung des gemeinsamen Standpunktes im Rat: // 22. März 2004 2- GEGENSTAND DES KOMMISSIONSVORSCHLAGS In ihrem Weißbuch zur europäischen Verkehrspolitik [1] unterstrich die Kommission die Notwendigkeit einer europäischen Richtlinie über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft und ihren Nachbarländern. Das wichtigste Ziel ist die Vermeidung umfangreicher Probleme, die in den nächsten Jahren auf die Verkehrsteilnehmer - und insbesondere auf die Fahrer von Lastkraftwagen - zukommen werden, wenn aufgrund der Zunahme inkompatibler nationaler Systeme die Gefahr unbeabsichtigter Verstöße gegen die Rechtsvorschriften anderer Staaten wächst. Ein weiteres Ziel ist der Schutz des Binnenmarktes durch Verhinderung neuer technologischer Schranken zwischen den Mitgliedstaaten. [1] Weißbuch der Kommission vom 12. September 2001: «Weißbuch - Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft, KOM(2001) 370 endg. Die Kommission hat daher den folgenden Richtlinienvorschlag vorgelegt, der folgenden Zielen dient: - Gewährleistung der Interoperabilität bestehender und neuer Systeme, - Vorschlag einer einheitlichen technischen Lösung für künftige Systeme, - Aufbau eines europäischen Mautdienstes bis 2006. 3- BEMERKUNGEN ZUM GEMEINSAMEN STANDPUNKT Im gemeinsamen Standpunkt wurden die meisten Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments und des Rates übernommen, die am 5. bzw. am 18. Dezember 2003 im allgemeinen Ansatz des Rates und in der Abstimmung bei der ersten Lesung des Parlaments angenommen worden waren. Die wichtigsten Unterschiede zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission betreffen die beiden folgenden Aspekte: - Im gemeinsamen Standpunkt wird vorgeschlagen, die Mikrowellentechnik im Frequenzbereich 5,8 GHz und die Satellitentechnik parallel beizubehalten, während die Kommission in ihrem ursprünglichen Vorschlag dafür plädiert hatte, die Satellitentechnik als einheitliche Lösung für die Zukunft vorzuschreiben. Seit diesem ursprünglichen Vorschlag ist die Situation bei der Mikrowellentechnik klarer geworden und die Industrie hat wesentliche Fortschritte bei der Normung erzielt, so dass die Einhaltung der Vorschriften im offenen Wettbewerb des Binnenmarktes gewährleistet werden kann. Diese Fortschritte ermöglichen es nun, diese Technik Nutzen bringend zu beizubehalten. - Im gemeinsamen Standpunkt wird der ursprüngliche Zeitplan der Kommission geändert. Dies bedeutet einen Kompromiss zwischen der Position des Parlaments und der im Rat mehrheitlich vertretenen Auffassung. Der europäische Mautdienst wird nun nach folgendem Zeitplan aufgebaut: 1. Alle Elemente dieses Dienstes müssen bis zum 1. Juli 2006 festgelegt sein (das Parlament wünschte den 1. Januar 2007) 2. Der Dienst muss für Lastwagen und Busse spätestens 3 Jahre nach dem unter Ziffer 1 genannten Datum angeboten werden, also am 1. Juli 2009 (das Parlament hatte eine Frist von 2 Jahren nach dem in Ziffer 1 genannten Datum gewünscht, also 1. Januar 2009) 3. Diese Verpflichtung gilt für die anderen Fahrzeugtypen 5 Jahre nach dem in Ziffer 1 genannten Datum , also ab 1. Juli 2011 (das Parlament hatte 5 Jahre nach dem in Ziffer 1 genannten Datum gewünscht, also 1. Januar 2011). 4- SCHLUSSFOLGERUNGEN Nach Einschätzung der Kommission stellt der am 22. März 2004 im Rat vorgelegte gemeinsame Standpunkt die Ziele und die Substanz ihres Vorschlags nicht in Frage. Sie kann dem Standpunkt daher zustimmen. Der gemeinsame Standpunkt übernimmt wörtlich oder sinngemäß fast alle vom Parlament in erster Lesung angenommenen Vorschläge. Es besteht also zwischen Rat, Parlament und Kommission ein hohes Maß an Übereinstimmung zu den wesentlichen Aspekten des Vorschlags. Die drei Organe haben während des gesamten Verfahrens sehr aktiv auf einen ausgezeichneten Kompromiss hingearbeitet. Die Kommission fordert daher das Europäische Parlament auf, den gemeinsamen Standpunkt anzunehmen. Die Sachverständigen in den Mitgliedstaaten und in den Nachbarländern stehen nun vor der großen Aufgabe, die Einzelheiten des europäischen Mautdienstes im Rahmen des Regelungsausschusses auszuarbeiten, wobei darauf zu achten ist, dass diese Arbeiten dem Regelungsrahmen folgen, der für den Sektor in den kommenden Jahren bestimmend sein wird.