52004IP0067

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Tibet, insbesondere dem Fall Tenzin Delek Rinpoche

Amtsblatt Nr. 201 E vom 18/08/2005 S. 0122 - 0123


P6_TA(2004)0067

Tibet (Der Fall Tenzin Delek Rinpoche)

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Tibet, insbesondere dem Fall Tenzin Delek Rinpoche

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Tibet und der Menschenrechtssituation in China sowie seine Entschließungen zur Menschenrechtssituation in der Welt,

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Dezember 2002 [1] betreffend die Fälle von Tenzin Delek Rinpoche und Lobsang Dhondup,

- gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass am 2. Dezember 2002 das Volksgericht mittlerer Instanz in Kardze (Ganzi) in der Autonomen Tibetischen Präfektur Kardze, Provinz Szechuan, gegen Tenzin Delek Rinpoche, einen einflussreichen buddhistischen Lama, ein Todesurteil mit zweijährigem Vollstreckungsaufschub ausgesprochen hat und sein Gefolgsmann Lobsang Dhondup am 26. Januar 2003 hingerichtet wurde, in beiden Fällen wegen behaupteter politischer Vergehen,

B. in der Erwägung, dass beide Anfang April 2002, nach einem Bombenanschlag am 3. April 2002 in Chengdu, der Hauptstadt der Provinz Szechuan, festgenommen worden waren,

C. in der Erwägung, dass Tenzin Delek Rinpoche der Bombenlegung und Anstiftung zum Separatismus beschuldigt wurde, seine Schuld jedoch nicht erwiesen ist,

D. in der Erwägung, dass Tenzin Delek Rinpoche angeblich vom Zeitpunkt seiner Festnahme bis heute in Einzelhaft gehalten und angeblich seit mehreren Monaten gefoltert wird,

E. in tiefer Sorge angesichts der Tatsache, dass der Aufschub der Vollstreckung des Todesurteils gegen Tenzin Delek Rinpoche am 2. Dezember 2004 ablaufen wird,

F. in der Erwägung, dass der Rat auf Ersuchen des Europäischen Rates derzeit das 1989 beschlossene und durchgeführte Embargo auf Waffenverkäufe an China überprüft,

G. in der Erwägung, dass die Regierung der Volksrepublik China kürzlich Vertreter des Dalai Lama empfangen hat,

1. bekräftigt seine Forderung nach Abschaffung der Todesstrafe, fordert ein sofortiges Moratorium für die Todesstrafe in China und fordert die chinesischen Behörden nachdrücklich auf, das gegen Tenzin Delek Rinpoche ausgesprochene Todesurteil unverzüglich in eine andere Strafe umzuwandeln;

2. verurteilt entschieden die Hinrichtung von Lobsang Dhondup am 26. Januar 2003;

3. fordert den Oberstaatsanwalt der Provinz Szechuan und den Gouverneur der Volksregierung der Provinz Szechuan auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Hinrichtung von Tenzin Delek Rinpoche zu verhindern;

4. fordert die chinesischen Behörden auf, zu gewährleisten, dass Tenzin Delek Rinpoche in der Haft nicht misshandelt wird, verlangt eine sofortige Überprüfung des Falles und fordert die chinesischen Behörden ferner auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die internationalen Menschenrechts- und humanitären Rechtsnormen beachtet werden, und insbesondere international anerkannte Gerichtsverfahren für Inhaftierte zu gewährleisten;

5. ruft die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Regierung der Volksrepublik China nachdrücklich aufzufordern, die Religionsfreiheit des tibetischen Volkes zu achten, und insbesondere die Hinrichtung von Tenzin Delek Rinpoche zu verhindern und einen neuen und fairen Prozess zu verlangen;

6. fordert die Kommission und den Rat auf, anlässlich des bevorstehenden EU/China-Gipfels ihre Besorgnis angesichts des Falls Tenzin Delek Rinpoche zum Ausdruck zu bringen;

7. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, das Embargo der Union für den Waffenhandel mit der Volksrepublik China beizubehalten und die bestehenden einzelstaatlichen Beschränkungen für derartige Waffenverkäufe nicht aufzuweichen; vertritt die Ansicht, dass dieses Embargo so lange aufrechterhalten werden sollte, bis die Europäische Union einen rechtsverbindlichen Verhaltenskodex für Waffenexporte angenommen und die Volksrepublik China konkrete Schritte zur Verbesserung der Menschenrechtssituation im Lande unternommen hat, unter anderem durch Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und durch uneingeschränkte Achtung der Rechte von Minderheiten;

8. begrüßt die Freilassung von Ngawang Sangdrol und Jigme Sangpo, der am längsten inhaftierten politischen Gefangenen in Tibet, und fordert die chinesischen Behörden nachdrücklich auf, weiterhin Häftlinge freizulassen;

9. fordert die Regierung der Volksrepublik China auf, den fortwährenden Dialog mit den Vertretern des Dalai Lama zu intensivieren mit dem Ziel, unverzüglich eine beiderseits akzeptable Lösung der Tibet-Frage zu erreichen;

10. wiederholt diesbezüglich seine Forderung an den Rat, einen EU-Sonderbeauftragten für Tibet zu ernennen und somit wirksam zu einer friedlichen Lösung dieser Frage beizutragen;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der chinesischen Regierung, dem Gouverneur der Provinz Szechuan sowie dem Oberstaatsanwalt der Provinz Szechuan zu übermitteln.

[1] ABL. C 31 E vom 5.2.2004, S. 264.

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