52004DC0851

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - SAPARD-Jahresbericht – Jahr 2003 {SEC(2004)1719} /* KOM/2004/0851 endg. */ Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - SAPARD-Jahresbericht – Jahr 2003 {SEC(2004)1719} /* KOM/2004/0851 endg. */


Brüssel, den 05.01.2005

KOM(2004)851 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

SAPARD-JAHRESBERICHT – Jahr 2003 {SEC(2004)1719}

1. EINLEITUNG

Alle SAPARD-Empfängerländer haben im Jahr 2003 die Durchführung ihrer Programme fortgesetzt. In einigen Ländern wurden geplante Zusatzmaßnahmen durchgeführt. Neben den Ausführungen über neue Entwicklungen konzentriert sich der vorliegende Bericht vor allem auf die Durchführung der SAPARD-Maßnahmen und die Mittelverwendung in den Empfängerländern sowie auf die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele, die in der SAPARD-Verordnung[1] und den jeweiligen SAPARD-Programmen niedergelegt sind.

In den Anhängen sind die nötigen Hintergrundinformationen zur Beurteilung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der SAPARD-Verordnung mit den wichtigsten Begleitdaten zum Einsatz der EU-Fördermittel in den einzelnen Ländern zusammengestellt.

2. SAPARD – AKTUELLER STAND

2.1 Durchführung der Programme

Als wichtigste Ziele von SAPARD sind in der SAPARD-Verordnung festgelegt:

- Beitrag zur Umsetzung des geltenden Gemeinschaftsrechts in der Gemeinsamen Agrarpolitik und zugehörigen Politikbereichen,

- Lösung prioritärer und spezifischer Probleme bei der nachhaltigen Anpassung der Agrarwirtschaft und der ländlichen Gebiete in den Empfängerländern.

In diesem Rahmen bestimmt jedes Empfängerland seine eigenen Ziele und Prioritäten auf Basis a) einer Bedarfsanalyse (SWOT), b) der Perspektive für den Beitritt, c) der verfügbaren Mittel und d) der einzelstaatlichen Politik. Zur Verwirklichung der in ihrem Programm festgelegten Ziele können die Empfängerländer eine oder mehrere der 15 Maßnahmen wählen, die in der SAPARD-Verordnung vorgesehen sind. Anhang einer Analyse, wie die jeweiligen Empfängerländer die EU-Mittel im Rahmen der gewählten Maßnahmen in den einzelnen Sektoren eingesetzt haben, lassen sich frühzeitig die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele beurteilen.

Alle Programme konzentrieren sich auf folgende vier Schwerpunktmaßnahmen: a) Investitionen in der Nahrungsmittelverarbeitung und -vermarktung, b) Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, c) ländliche Infrastruktur, d) Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten (Anhang A, Tabelle I).

Diese Maßnahmen beziehen sich auf die zwei Hauptziele oder Schwerpunkte der Programme: a) Umstrukturierung und Vorbereitung der Agrarwirtschaft auf die Anwendung der Standards des geltenden Gemeinschaftsrechts sowie b) Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und der Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten. Anhang B gibt einen Überblick über die Mittelzuweisungen und den Stand der Mittelbindungen nach einzelnen Maßnahmen und Empfängerländern.

Die SAPARD-Programme aller Empfängerländer außer Slowenien[2] umfassen Agrarumweltmaßnahmen. Diese sind als Pilotprojekte konzipiert, damit die Länder vor dem Beitritt praktische Erfahrungen bei der Durchführung von Agrarumweltmaßnahmen sammeln können. Beim ersten Schwerpunkt, der insbesondere Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und der Nahrungsmittelverarbeitungsindustrie betrifft, liegt der Nachdruck auf den Sektoren, in denen Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme des Gemeinschaftsrechts am nötigsten sind[3].

Bei den Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben liegt der Schwerpunkt im Hinblick auf die Anwendung des Gemeinschaftsrechts in der Tierhaltung sowie im Wein-, Obst- und Gemüsebau. Bei den Ackerkulturen konzentrieren sich die Investitionen weitgehend auf Rationalisierung, Mechanisierung und Verbesserung der Effizienz. Wie Anhang B zeit, entfällt ein erheblicher Anteil der Investitionen - mit einigen Ausnahmen - auf diese Bereiche.

Die Daten aus der Programmbegleitung und den Berichten zur Halbzeitbewertung lassen erkennen, dass die Investitionen im Sektor Ackerkulturen schneller fortgeschritten sind als im Tierhaltungssektor, was dort unter anderem auf wirtschaftliche Probleme und mangelnde Finanzmittel zurückzuführen ist. Die Kommission behandelt dieses Problem im Rahmen der Folgemaßnahmen zu den jährlichen Durchführungsberichten und gegebenenfalls den Halbzeitbewertungsberichten. Dabei werden die Programme in Übereinstimmung mit den mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen überprüft und wenn nötig angepasst, um die Inanspruchnahme der Programme in den Sektoren, die am meisten Förderung zur Vorbereitung auf den Beitritt brauchen, zu verbessern und ausgewogene Fortschritte in allen von dieser Maßnahme betroffenen Sektoren zu erzielen.

Bei der Nahrungsmittelverarbeitung und -vermarktung sind Investitionen zur Anpassung an die Standards des Gemeinschaftsrechts am dringendsten im Molkerei- und Fleischverarbeitungssektor sowie bei Fisch, Wein, Obst und Gemüse. Ein erheblicher Teil der Investitionen im Rahmen dieser Maßnahme entfällt auf Sektoren mit stärker ausgeprägter Tätigkeit im Bereich der Weiterverarbeitung. Auf Ebene der Erstverarbeitung, insbesondere der Schlachtbetriebe, verläuft die Entwicklung der Investitionen langsamer. Die Daten aus der Programmbegleitung und ggf. der Halbzeitbewertungsberichte lassen einen gewissen Anteil ineffizienter Investitionen, insbesondere in der Weiterverarbeitung erkennen. Die Kommission behandelt dieses Problem im Rahmen der Folgemaßnahmen zu den jährlichen Durchführungsberichten und den Halbzeitbewertungsberichten, wobei eine Anpassung der Programme vorgenommen wird mit dem Ziel, diese stärker auf Investitionen im Zusammenhang mit der Anwendung des Gemeinschaftsrechts und die Vorbereitung auf den Beitritt zu konzentrieren.

Die Gruppe, die besonders zur Verwirklichung des zweiten Schwerpunkts beiträgt, besteht aus Investitionen in die ländliche Infrastruktur und die Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten mit besonderem Nachdruck auf Investitionen in der örtlichen Infrastruktur, Kommunikationsnetzen und Schaffung von Arbeitsplätzen.

Bei den Investitionen in der ländlichen Infrastruktur beziehen sich die wichtigsten Tätigkeiten auf das örtliche Straßennetz, Wasserversorgung und Abwassersysteme, wobei das Investitionsniveau von der jeweiligen Lage der einzelnen Gemeinden und den angestrebten Zielen abhängig ist.

Die Investitionen zur Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit betreffen vor allem die Entwicklung und Verbesserung der Einrichtungen für ländlichen Tourismus, kleine und mittlere Unternehmen der Nahrungsmittelverarbeitung und örtliche Dienstleistungsbetriebe.

Bei der Vorbereitung auf die Anwendung der Agrarumweltmaßnahmen wurden unterschiedliche Fortschritte gemacht, je nachdem ob die Empfängerländer sich auf die effizientere Anwendung bereits genehmigter Maßnahmen oder auf die Vorbereitung der Agrarumweltmaßnahmen nach dem Beitritt konzentriert haben. Für die Tschechische Republik und die Slowakei hat die Kommission Entscheidungen zur Übertragung der Mittelverwaltung für Agrarumweltmaßnahmen am 19.2 bzw. 14.8.2003 erlassen. Ende 2003 hatte die Tschechische Republik 36 Vorhaben mit insgesamt 524 380 EUR SAPARD-Fördermitteln genehmigt. Die erste Zahlung an die Tschechische Republik im Januar 2004 belief sich auf 124 756 EUR.

2.2 Begleitung der Programmdurchführung

Im Jahr 2003 fanden 19 Sitzungen der Begleitausschüsse statt. Die wichtigsten Diskussions- und Beschlussthemen waren: a) Begleitung der Durchführung der SAPARD-Programme auf Basis zuvor vereinbarter Indikatoren, b) Genehmigung von Änderungen in den SAPARD-Programmen, c) Prüfung der Halbzeitbewertungsberichte und d) Billigung der jährlichen Durchführungsberichte vor der Übermittlung an die Kommission.

Überwachung der Mittelbindungen

Jedes Land hat monatlich die Mittelbindungen ihrer SAPARD-Stellen für die Endempfänger mitgeteilt. Diese Informationen erwiesen sich als nützliches Bewertungskriterium und als Frühwarnung bei mangelndem Fortschritt und bei drohender Annullierung nicht verwendeter Mittel. Dadurch konnte die Kommission derartige Probleme frühzeitig angehen, indem sie den betreffenden Ländern Möglichkeiten zu einer effektiveren Durchführung aufzeigte.

Programmänderungen

Im Berichtsjahr wurden 9 SAPARD-Programme durch 12 Entscheidungen der Kommission geändert, insbesondere zur Berücksichtigung der Ergebnisse aus der praktischen Durchführung und zur Vorbereitung weiterer Maßnahmen für die Übertragung der Mittelverwaltung (Anhang D, Tabelle I).

Halbzeitbewertung

Bis Ende 2003 hatte jedes Empfängerland außer Rumänien seinen Halbzeitbewertungsbericht vorgelegt[4]. Die Kommission prüft derzeit die Implikationen dieser Bewertung im Hinblick auf die Beurteilung der Programme.

Kreditmöglichkeiten für ländliche Betriebe

Wegen des schwierigen Zugangs landwirtschaftlicher und sonstiger ländlicher Betriebe zu geeigneten Kreditmöglichkeiten für die Kofinanzierung ihrer Projekte hat die Kommission einen Beschluss über die PHARE-Finanzierung 2003 für KMU getroffen. Dabei wurde eine besondere Finanzierungsmöglichkeit geschaffen, die die Kapazität der Kreditwirtschaft zur Bereitstellung von Finanzdienstleistungen für Landwirte und kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum stärkt und deren Zugang zu Darlehen erleichtert.

2.3 Änderungen des rechtlichen Rahmens

Mit der Verordnung (EG) Nr. 696/2003 wurde die zulässige Beihilfeintensität bei außergewöhnlichen Naturkatastrophen im Rahmen von SAPARD erhöht[5].

Mit der Verordnung (EG) Nr. 188/2003[6] wurden entsprechende Durchführungsbestimmungen erlassen und die Fristen für die Aufhebung von Mittelbindungen verlängert, um alle Empfängerländer gleich zu behandeln. Die Mittelzuweisungen für 2000 und 2001 wurden bis Ende 2004 bzw. 2005 und die Zuweisungen für 2002 und 2003 bis Ende 2006 fortgeschrieben.

Diese Änderungen sind im Bericht 2002 näher beschrieben.

2.4 Jährliche Finanzierungsvereinbarungen 2003

Die jährlichen Finanzierungsvereinbarungen betreffen den Gemeinschaftsbeitrag aus dem Haushaltsplan 2003 (560 Mio. EUR) und wurden Anfang 2003 finalisiert, um die Mittel den Empfängerländern so früh möglich zur Verfügung zu stellen. Dabei wurden die früheren jährlichen und mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen geändert und die Bestimmungen zur Einreichung der Zahlungsanträge bei der Kommission angepasst. Die Verfahren für die öffentliche Auftragsvergabe wurden an diejenigen der Haushaltsverordnung (EG) Nr. 1605/2002[7] angeglichen, um u. a. klarzustellen, dass sie transparent und nicht diskriminierend sein müssen und nicht zu Interessenkonflikten führen dürfen. Ferner wurden „Unregelmäßigkeiten”, „Betrugsfälle” und die Bedingungen für die Kofinanzierung der Gemeinkosten[8] eines Projekts klarer definiert.

Durch eine Änderung der Finanzierungsvereinbarungen 2003 wurden für die Empfängerländer zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 3,9 Mio. EUR im Jahr 2004 bereitgestellt (Anhang C Tabelle I).

2.5 Durchführung 2003 - Finanz- und Haushaltsfragen

Einen Überblick über die verfügbaren Haushaltsmittel und die Mittelausführung im Jahr 2003 gibt Anhang C Tabelle II.

2.5.1 Verpflichtungsermächtigungen

Die Verpflichtungsermächtigungen für SAPARD im Haushaltsplan 2003 beliefen sich auf 564 Mio. EUR, von denen 560 Mio. EUR für die Haushaltslinie B7-010 (Programme) und 4 Mio. EUR für die Haushaltslinie B7-010A (Verwaltungsausgaben) bestimmt waren.

Am 20.12.2003 wurden von der Kommission nicht abgerufene Mittel für Verwaltungsausgaben nach Artikel 7 Absatz 4 der SAPARD-Verordnung in Höhe von 3,9 Mio. EUR (Haushaltslinie B7-010A) für die Haushaltslinie B7-010 (Programme) zur Verfügung gestellt und auf das Haushaltsjahr 2004 übertragen. Es gab keine Übertragungen aus dem Vorjahr und keine verfallenen Mittel.

2.5.2 Zahlungsermächtigungen

Zur Auszahlung standen 428,9 Mio. EUR für die Haushaltslinie B7-010 (nach einer globalen Übertragung von 10 Mio.) und 4 Mio. EUR (wovon 3,9 Mio. auf 2004 übertragen wurden) für die Haushaltslinie B7-010A bereit.

Es gab keine Mittelübertragungen aus 2002. Zahlungsermächtigungen in Höhe von 169,4 Mio. EUR wurden 2003 nicht abgerufen und verfielen. Dies war vor allem darauf zurückzuführen, dass Rumänien, dem die Mittelverwaltung im Juli 2002 übertragen wurde, keine Erstattung von Ausgaben aus dem Haushalt 2003 beantragte, und die Mittelverwendung in Polen niedriger ausfiel als erwartet, insbesondere im ersten Halbjahr 2003. Auf diese beiden Länder entfallen rund 61% der gesamten SAPARD-Mittel.

Verwaltungsmittel in Höhe von 82 900 EUR wurden für drei Seminare verwendet. Für die Durchführung der Programme wurden 2003 insgesamt 263 378 761 EUR ausgezahlt.

Im Jahr 2003 wurde eine zweite Tranche von Abschlagszahlungen an vier Länder überwiesen (Anhang C Tabelle III).

Die Zahlungen zur Erstattung tatsächlicher Ausgaben auf Basis von Zahlungsanträgen sind in Anhang C Tabelle III aufgeführt. Für Polen und die Slowakei war dies das erste Mal, dass andere Zahlungen als Abschlagszahlungen getätigt wurden.

Ferner haben Ungarn (im Juli und Oktober für 0,3 Mio. EUR) und Rumänien (im November für 0,5 Mio. EUR) erstmals Zahlungsanträge eingereicht. Die Zahlungen zu diesen Anträgen standen Ende 2003 noch aus, da erforderliche Unterlagen fehlten.

Insgesamt beliefen sich die Verpflichtungsermächtigungen für die Empfängerländer bis Ende 2003 auf 2 183 Mrd. EUR (jährliche Finanzierungsvereinbarungen 2000 – 2003).

Die Zuwendungen der Kommission an die Empfängerländer vom Beginn der Programmdurchführung bis Ende 2003 betragen 417,6 Mio. EUR, von denen 207,6 Mio. EUR als Abschlagszahlungen und 210 Mio. EUR als Erstattungszahlungen auf Basis von Ausgabenerklärungen getätigt wurden (Anhang C Tabelle IV).

3. ÜBERTRAGUNG DER MITTELVERWALTUNG, AUDIT UND KONTROLLE

3.1 Stand der Übertragung der Mittelverwaltung

Ende 2002 war jedes Empfängerland in der Lage, einige der SAPARD-Maßnahmen durchzuführen. Im Jahr 2003 konzentrierten sich die Dienststellen der Kommission auf die „zweite Welle” der Übertragung der Mittelverwaltung für die übrigen Maßnahmen oder Teile davon.

Entsprechende Entscheidungen wurden für sechs Länder erlassen (Anhang D Tabelle II). Ende 2003 entfielen auf die durch eine Übertragungsentscheidung abgedeckten Maßnahmen über 90% der SAPARD-Haushaltsmittel.

Die vor Übertragung der Mittelverwaltung durchgeführten Finanzprüfungen waren u. a. dazu bestimmt, die noch ausstehenden Entscheidungen für Estland, Ungarn und Slowenien vorzubereiten, die im Jahr 2004 erlassen wurden.

Nach der ersten Welle der Übertragung der Mittelverwaltung wurden die vorhandenen Verwaltungssysteme in Ungarn, Polen und Rumänien durch Kontrollen vor Ort geprüft und entsprechende Empfehlungen für Verbesserungen an die zuständigen Behörden gerichtet.

3.2 Rechnungsabschlussentscheidung

Alle Empfängerländer außer Ungarn und Rumänien hatten Ausgaben für 2002 gemeldet.

Vor dem Rechnungsabschluss haben die Dienststellen der Kommission eigene Nachprüfungen der eingereichten Informationen unternommen. Prüfungsbesuche wurden bei den SAPARD-Stellen, den nationalen Fonds und den Zertifizierungsstellen in allen Ländern durchgeführt, mit Ausnahme Rumäniens, wo eine Unterlagenkontrolle erfolgte.

Mit Entscheidung der Kommission vom 13.10.2003 wurden die Rechnungen des Haushaltsjahres 2002 für alle Empfängerländer abgeschlossen. Diese Entscheidung erging unbeschadet späterer Entscheidungen, durch die nicht mit den mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen übereinstimmende Ausgaben von der Finanzierung ausgeschlossen werden können.

3.3 Konformitätsentscheidung

Im September 2003 begannen die Dienststellen der Kommission mit einer Konformitätsprüfung, wobei bis Ende des Jahres fünf Einzelprüfungen abgeschlossen waren. Die Verfahren der zugelassenen SAPARD-Stellen und der für die Verwaltung und Kontrolle der SAPARD-Maßnahmen zuständigen lokalen Stellen wurden einer generellen Prüfung unterzogen. Ferner wurden eine Auswahl von Zahlungsvorgängen überprüft und einige Endempfänger vor Ort kontrolliert.

Die Prüfer konzentrierten sich vor allem auf bestimmte Anforderungen der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen, bei denen das Risiko als besonders hoch eingeschätzt wird: a) die Grundsätze der soliden Finanzverwaltung, insbesondere Wirtschaftlichkeit und Kostenwirksamkeit, b) doppelte oder sich überschneidende Finanzierung, c) Ausgaben, die für eine Kofinanzierung durch die Gemeinschaft im Rahmen von SAPARD nicht zugelassen sind, d) Förderkriterien für die einzelnen Maßnahmen in den ländlichen Entwicklungsprogrammen, e) Umfang und Qualität der Kontrollen, f) Änderungen in der Besetzung von Schlüsselposten, g) öffentliche Auftragsvergabe und h) gezielte Beschwerden.

Festgestellte Schwächen wurden den zuständigen Behörden in einem förmlichen Schreiben mitgeteilt. Über die Anwendung finanzieller Berichtigungen auf die betreffenden Ausgaben wird nach Abschluss dieser Prüfung entschieden.

3.4 Keine Annullierung von Mitteln

Die neuen Fristen für die Aufhebung von Mittelbindungen gelten ab Ende 2004. Nach den jüngsten Entwicklungen ist nicht mit einer Annullierung von Mitteln zu rechnen.

3.5 Tätigkeiten des Rechnungshofs

Der Rechnungshof hat im Jahr 2003 die eingehende Prüfung der Durchführung der SAPARD-Programme fortgesetzt. Die wichtigsten Feststellungen in seinem Jahresbericht 2002 waren die langsame Durchführung und der entsprechend hohe Anteil nicht ausgeführter und verfallener Zahlungsermächtigungen. Der Rechnungshof begann 2003 auch mit der Ausarbeitung eines besonderen SAPARD-Berichts, der am 19. Februar 2004 der Kommission vorgelegt wurde.

3.6 Mitteilung von Unregelmäßigkeiten durch die Empfängerländer - Tätigkeit von OLAF

2003 haben alle Empfängerländer außer Rumänien und Ungarn Zahlungen von der Kommission erhalten und waren daher verpflichtet, aufgetretene Unregelmäßigkeiten mitzuteilen. An OLAF wurden 14 Fälle von Unregelmäßigkeiten gemeldet. Durch frühzeitige Meldung konnte eine Unregelmäßigkeit im Zusammenhang mit einem offenkundigen Interessenkonflikt in Estland verhindert werden. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Unregelmäßigkeiten durch fehlerhafte Anwendung der Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe oder durch Vorlage falscher Unterlagen auftreten.

In Zusammenarbeit mit den Empfängerländern hat OLAF verschiedene Untersuchungen eingeleitet.

4. SEMINARE

Ein Seminar über die Förderung und Entwicklung örtlicher Initiativen in den Empfängerländern wurde im Mai in Pardubice (Tschechische Republik) abgehalten. Das Seminar bot ein Forum zum Meinungsaustausch über die Durchführung von SAPARD, insbesondere die Zusammenarbeit mit Verbänden. Die Mitgliedstaaten und die Empfängerländer tauschten sich aus über die Beteiligung örtlicher Partner bei der Entwicklung wirksamer Partnerschaften auf lokaler Ebene und mit den Zentralregierungen zur Unterstützung der SAPARD-Durchführung.

Eine zweite Reihe von Arbeitsseminaren zum Thema „Bewertung“ wurde in allen Empfängerländern außer Slowenien veranstaltet, um sie bei der Durchführung der Halbzeitbewertungen zu unterstützen. Dabei wurden verbesserte Anleitungen der Kommission über die Halbzeitbewertung präsentiert. Die Seminare wirkten auch darauf hin, dass die Bewertung umfassend und zeitgerecht erfolgt, und ermöglichten die Beantwortung spezifischer Fragen der Bewerter.

5. ÜBERGANG ZUR REGELUNG NACH DEM BEITRITT

Da acht der zehn SAPARD-Empfängerländer im Mai 2004 Mitgliedstaaten der EU wurden, hat die Kommission verschiedene Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs von SAPARD auf die Instrumente für die Entwicklung des ländlichen Raums nach dem Beitritt getroffen:

- Veranstaltung eines Seminars über die „Instrumente für die Entwicklung des ländlichen Raums nach dem Beitritt“ im März 2003, bei dem Anleitungen für den Übergang von SAPARD auf diese Instrumente vorgestellt wurden.

- Vorbereitung des rechtlichen Rahmens auf Basis von Artikel 32 Abs. 5 und Artikel 33 Abs. 5 der Beitrittsakte, wobei insbesondere Folgendes geregelt wurde:

- Regeln zur Erleichterung des Übergangs von SAPARD auf die den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden Instrumente der Programmplanung. Diese Regeln legen fest, wann die neuen Mitgliedstaaten keine Verträge im Rahmen von SAPARD mehr abschließen dürfen, und wie bei begonnenen SAPARD-Projekten vorzugehen ist, deren Finanzierung unzureichend war.

- Regeln über die weitere Anwendung der jährlichen und mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen in den neuen Mitgliedstaaten bis zum Abschluss der SAPARD-Programme, einschließlich nötiger Anpassungen zur Berücksichtigung des neuen Status dieser Länder.

Die Kommission hat die oben genannten Bestimmungen im Jahr 2004 erlassen.

[1] Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates über eine gemeinschaftliche Förderung für Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zur Vorbereitung des Beitritts der Bewerberländer in Mittel- und Osteuropa während des Heranführungszeitraums (ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87).

[2] In Slowenien sind solche Maßnahmen bereits als Teil einer vorgezogenen einzelstaatlichen Regelung eingeführt.

[3] Diese Maßnahmen sind ein verbindlicher Teil der ländlichen Entwicklungspläne nach dem Beitritt.

[4] Rumänien legte seinen Bericht am 17.5.2004 vor.

[5] ABl. L 99 vom 17.4.2003, S. 24.

[6] ABl. L 27 vom 1.2.2003, S. 14.

[7] Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

[8] Die Gemeinkosten für ein Projekt umfassen die Honorare für Architekten, Ingenieure und Consultants, Rechtsgebühren, Ausgaben für Studien zur Vorbereitung und/oder Durchführung des Projekts und den Erwerb von Patenten und Lizenzen in direktem Zusammenhang mit dem Projekt.