52004DC0225

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Umsetzung der gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung und Verwaltung der Daten, die zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik erforderlich sind /* KOM/2004/0225 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - Umsetzung der gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung und Verwaltung der Daten, die zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik erforderlich sind

1. Einleitung

Die systematische Erhebung von grundlegenden Fischereidaten ist für die Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) von entscheidender Bedeutung.

Bereits 1993 stelle der Rat fest, dass es zur Durchführung der GFP unerlässlich ist, eine Datenbank mit biologischen, ökologischen, technischen und soziökonomischen Daten zu unterhalten, auszuweiten oder einzuführen. [1]

[1] Ratsdokument SN 3289/1/93 vom 24. Juli 1993.

Ein gemeinschaftlicher Rechtsrahmen für die Erhebung und Verwaltung solcher Daten wurde im Jahr 2000 mit einer Ratsverordnung [2] und einer Ratsentscheidung [3] eingeführt, gefolgt von einer Kommissionsverordnung [4] mit entsprechenden Durchführungsbestimmungen im Jahr 2001.

[2] Verordnung (EG) Nr. 1543/2000 des Rates vom 29. Juni 2000 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung und Verwaltung der Daten, die zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik erforderlich sind - ABl. L 176 vom 15.7.2000, S. 1, (nachstehend "Ratsverordnung Nr. 1543/2000").

[3] Entscheidung 2000/439/EC des Rates vom 29. Juni 2000 über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Ausgaben der Mitgliedstaaten für die Erhebung von Daten sowie die Finanzierung von Studien und Pilotvorhaben zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik - ABl. L 176 vom 15.7.2000, S. 42.

[4] Verordnung (EG) Nr. 1639/2001 der Kommission vom 25. Juli 2001 über das Mindestprogramm und das erweiterte Programm der Gemeinschaft zur Datenerhebung im Fischereisektor und einzelne Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1543/2000 des Rates - ABl. L 222 vom 17.8.2001, S. 53 (nachstehend "Kommissionsverordnung Nr. 1639/2001").

Ziel dieser Rahmenregelung ist es, die in den Mitgliedstaaten bestehenden Maßnahmen zur Datenerhebung zu stützen und zu verstärken. Eine bessere Koordinierung dieser Tätigkeiten soll die Datenerhebung und -verwaltung effizienter machen, die Bereitstellung von Zuschüssen der Gemeinschaft soll dies erleichtern.

Gemäß Artikel 10 der Ratsverordnung "legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre und erstmals spätestens am 31. Dezember 2003 einen Bericht vor, in dem die von jedem Mitgliedstaat getroffenen Maßnahmen, die Angemessenheit der angewandten Methoden sowie die bei der Datenerhebung und -verwaltung im Sinne dieser Verordnung erzielten Ergebnisse bewertet werden". Im selben Artikel heißt es: "Die Kommission überprüft bis spätestens 31. Dezember 2003, ob eine Erweiterung des Erfassungsbereichs der nach dieser Verordnung erhobenen Daten zweckmäßig ist."

Der vorliegende Bericht entspricht dieser Verpflichtung und beruht auf den Angaben der Mitgliedstaaten über Maßnahmen im Jahr 2002. Obwohl die Erfahrung mit der Rahmenregelung für Datenerhebung einen geringeren Zeitraum umfasst als vorgesehen, empfiehlt sich eine jährliche Berichterstattung angesichts des technisch komplexen Gemeinschaftsrahmens für Datenerhebung.

Die Verbesserung der Rahmenregelung für die Erhebung und Verwaltung der zur Beurteilung der Fischereiressourcen und des Fischereisektors erforderlichen Daten ist für die Durchführung der GFP von grundlegender Bedeutung. In der Regel treten Schwierigkeiten zu Beginn eines derart komplizierten und anspruchsvollen Vorgehens auf. Von Anfang an ist die Kommission davon ausgegangen, dass die Erstellung nationaler Programme zur systematischen Datenerhebung (einschließlich wirtschaftlicher Daten) eine Herausforderung für die Mitgliedstaaten und die Kommission darstellen werde. Trotz der Schwierigkeiten, die in diesem Bericht angesprochen werden, ist die Kommission davon überzeugt, dass ein erfolgreicher Anfang gemacht wurde und positive Langzeiteffekte für die einzelnen Mitgliedstaaten und die Kommission zu erwarten sind.

2. Bisherige Erfahrungen

2.1. Programme der Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten haben ihre Programme zum ersten mal im Jahr 2001 vorgelegt (für 2002). Die Programme wurden mit Unterstützung externer Sachverständiger, des Wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Fischereiausschusses (STECF) und der Dienststellen der Kommission bewertet. Die Entscheidung der Kommission über eine finanzielle Beteiligung an den Ausgaben der Mitgliedstaaten erging im August 2002. Das Verfahren wurde für 2003 wiederholt.

Ausgehend von den Erfahrungen des Jahres 2002 und im Anschluss an die Empfehlungen des STECF über wissenschaftliche Programme einerseits und der Kommission über die Einführung von Finanztabellen andererseits konnte das Verfahren für die Jahre 2003 und 2004 erheblich verbessert werden. Diese ständige Verbesserung der Qualität der Beiträge aus den Mitgliedstaaten ist ermutigend. Mangelnde Koordinierung auf nationaler und internationaler Ebene hat jedoch in manchen Fällen zu einer unzureichenden Abstimmung der Programme geführt.

2.2. Koordinierung zwischen Mitgliedstaaten und Kommission

Die Koordinierung zwischen den Dienststellen der Kommission und den Mitgliedstaaten erfolgt größtenteils über das Netz nationaler Korrespondenten, die mehrmals im Jahr im Rahmen des Verwaltungsausschusses für Fischerei und Aquakultur ihre Stellungnahme abgeben und in informellen Treffen Informationen austauschen.

Das Netz nationaler Korrespondenten ist für die Durchführung der Rahmenregelung für Datenerhebung ungeheuer wichtig. Bilaterale Kontakte finden während des ganzen Jahres statt, und alle nationalen Programme sowie Berichte externer Sachverständiger und des STECF sind für die Beteiligten im Interesse größtmöglicher Transparenz zugänglich.

Die Anwendung der Rahmenregelung für Datenerhebung hat sich als echte Herausforderung sowohl für die Mitgliedstaaten als auch die Kommission erwiesen. Die Erfahrungen mit den Programmen des Jahres 2002 - das einzige Jahr, für das technische und finanzielle Berichte vorliegen - haben die Wirksamkeit des Netzes nationaler Korrespondenten belegt. Ihre Arbeit war insgesamt erfolgreich, bis auf die Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten die Arbeitsbelastung dieser Korrespondenten unterschätzt haben. Das gilt vor allem für Mitgliedstaaten, in denen mehrere Partner beteiligt waren (ozeanografische Institute, Universitäten).

2.3. Rolle des Wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Fischereiausschusses (STECF), des Beratenden Ausschusses für Fischerei und Aquakultur (BAFA) und des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES)

2.3.1. STECF

Von Anfang an war der STECF an der Durchführung des Datenerhebungsprogramms beteiligt.

In vier Sitzungen wurden Abweichungen und Unregelmäßigkeiten in den Datenerhebungsprogrammen analysiert (März und Dezember 2002), Untersuchungen zum Einheitsaufwand (CPUE) in den nationalen Programmen seit 2003 (März 2003) sowie die Überarbeitung der Datenerhebungsverordnung (Juli 2003) vorgenommen.

Die Berichte hierzu wurden in den Sitzungen des STECF vorgelegt und erörtert und schließlich mit einigen Zusätzen und Anmerkungen vom STECF angenommen [5].

[5] STECF, 2002. Bericht der STECF-Arbeitsgruppe über notwendige Forschungsarbeiten: Evaluation of National Programmes. Brüssel, 4. - 7. März 2002. 46 S. STECF, 2002. Bericht der STECF-Arbeitsgruppe über notwendige Forschungsarbeiten: Analysis of Derogations and no-conformities of Data Collection Programmes for 2003 and further evaluation of Blackspot sea bream recovery plan. Brüssel, 9.-13. Dezember, 69 S. STECF, 2003. Bericht der STECF-Arbeitsgruppe über notwendige Forschungsarbeiten: Analysis of CPUE Data Collection within National Programmes in 2003 and onward and their utility over the period 1995-2000. Brüssel, 24.-28. März, 51 S. STECF, 2003. Bericht der STECF-Arbeitsgruppe über notwendige Forschungsarbeiten: Mid-term Review. Brüssel, 7.-11. Juli, noch nicht veröffentlicht. STECF, 2002. 14. Bericht des Wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Fischereiausschusses. Brüssel, 22.-26. April, 120 S. STECF, 2002. 15. Bericht des Wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Fischereiausschusses. Brüssel, 4.-8. November, 140 S. STECF, 2003. 16. Bericht des Wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Fischereiausschusses. Brüssel, 31. März-4. April, 84 S. STECF, 2003. 17. Bericht des Wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Fischereiausschusses. Brüssel, 3.-7. November, noch nicht veröffentlicht.

2.3.2. BAFA

Der BAFA wurde im Mai 2001 über die Datenerhebung unterrichtet [6]. In seinen Sitzungen im Jahr 2002 wurde er über Stand und Fortgang des Programms auf dem Laufenden gehalten.

[6] BAFA, 2001. Summary record of the meeting of the Working Group I (Resources) of the ACFA held on 4 May 2001 in Brüssel. 9 S.

Der BAFA begrüßte das Datenerhebungsprogramm und wollte sich daran beteiligen. So zeigte er sich bereit, aktiv an der Erhebung wirtschaftlicher Daten mitzuwirken, sofern die Kommission garantieren könne, dass diese Daten vertraulich behandelt werden.

2.3.3. ICES

Die Wissenschaft generell und einzelne Gremien wie der ICES haben positiv auf die Gemeinschaftsinitiative zur Datenerhebung reagiert. Die in diesem Rahmen zusammengestellten Daten sind von größter Bedeutung für die Arbeiten des ICES zur Bestandsabschätzung und Erstellung von Managementgutachten. Der ICES und die Kommission haben in diesem Bereich gemeinsame Interessen, und der ICES hat eine eigene Gruppe eingerichtet (Planning Group on Commerical Catch, Discards and Biological Sampling - PGCCDBS) [7], die seit Inkrafttreten der Verordnung zweimal zusammengekommen ist. An beiden Sitzungen haben Mitglieder des STECF sowie Kommissionsbedienstete teilgenommen.

[7] ICES, 2002. Report of the Planning Group on Commercial Catch, Discards and Biological Sampling (PGCCDBS). ICES CM 2002/ACFM: 07, 102 S. ICES, 2003. Report of the Planning Group on Commercial Catch, Discards and Biological Sampling (PGCCDBS). ICES CM 2003/ACFM: 16, 38 S.

Darüber hinaus haben seit Annahme der Gemeinschaftsregelung für Datenerhebung mehrere ICES-Arbeitsgruppen [8] spontan Kommentare und Empfehlungen zu dieser Regelung abgegeben. Da sie die eigentlichen Nutzer der zusammengestellten Daten sind, ist ihr Beitrag besonders wertvoll. Die Kommission wird alle ICES-Arbeitsgruppen auffordern, zu der Qualität der Daten Stellung zu nehmen.

[8] ICES, 2002. Report of the Working Group on the Nephrops stocks. ICES CM 2002/ACFM: 15, 246 S. ICES, 2003. Report of the International Bottom Trawl Survey Working Group. ICES CM 2003/D: 05 , 79 p.

3. Die Daten

Die Verordnung für Datenerhebung sieht zwei Datenreihen vor: Verbindlich vorgeschriebene Daten im Rahmen der Kontrollverordnungen Nr. 2090/1998 [9], Nr. 2807/1983 [10], Nr. 2847/1993 [11] und Nr. 104/2000 [12] (Fangkapazität, Fischereiaufwand, Fänge und Aufwand) und andere Daten, die in der Vergangenheit nicht von allen Mitgliedstaaten systematisch zusammengestellt wurden, zur Bewertung der Lage der Fischereiressourcen und des Fischereisektors jedoch erforderlich sind (Rückwürfe, Sportfischerei, Einheitsertrag, Survey, Fangzusammensetzung, biologische Parameter, Wirtschaftsdaten zu Fangflotten und Fischverarbeitung).

[9] Verordnung (EG) Nr. 2090/98 der Kommission vom 30. September 1998 über die Fischereifahrzeugkartei der Gemeinschaft, ABl. L 266 vom 1.10.1998, S. 27.

[10] Verordnung (EWG) Nr. 2807/83 der Kommission vom 22. September 1983 zur Festlegung der Einzelheiten der Aufzeichnung von Informationen über den Fischfang durch die Mitgliedstaaten, ABl. L 276 vom 10.5.1983, S. 1.

[11] Verordnung (EWG) Nr. 2847/1993 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die Gemeinsame Fischereipolitik, ABl. L 261 vom 20.10.1993, S. 1.

[12] Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates vom 17. Dezember 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, ABl. L 17 vom 21.1.2000, S. 22.

Die erste Reihe von Daten wurde in die Verordnung einbezogen, um den Wissenschaftlern den Zugriff auf diese Daten und somit eine bessere Analyse der Bestandslage und der Fischereien zu ermöglichen.

Die zweite Reihe von Daten soll über die üblichen wissenschaftlichen Netze an die Endnutzer weitergeleitet werden (ICES, ICCAT, NAFO, GFCM, usw.). Im Laufe des Jahres 2003 wurden die nach der Rahmenregelung 2002 erhobenen Daten, von den wissenschaftlichen Arbeitsgruppen für die Bestandsabschätzung genutzt.

Eine Untersuchung der nationalen Programme und ihrer Ergebnisse für 2002 zeigt, dass sie entsprechend den Zielsetzungen zur Sammlung präziser Daten beigetragen haben. Alle Mitgliedstaaten sind ihren Verpflichtungen nachgekommen und haben die erforderlichen Mittel bereitgestellt.

1/ Allerdings fehlen mitunter Angaben zur Methodik und nur einige Mitgliedstaaten haben die statistischen Grundlagen ihrer Probenahmeverfahren erläutert oder Schätzungen zur Genauigkeit übermittelt.

2/ Vor allem haben die Mitgliedstaaten die Schwierigkeiten und die Kosten für die Untersuchung der Rückwürfe unterschätzt. So lassen erste Erfahrungen den Schluss zu, dass die Kosten für die Beprobung zur korrekten Einschätzung der Rückwürfe höher als vorgesehen waren, vor allem weil in der Regel nach Fangflotten vorgegangen wurde. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich aus der Tatsache, dass die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften den Kapitänen oft nicht vorschreiben, Wissenschaftler zur Beprobung an Bord zu lassen. Die Probenahmeverfahren der meisten Mitgliedstaaten weichen bei der Auswahl der Schiffe vom Zufallsprinzip ab.

3/ Zu Beginn der Umsetzung der Datenerhebungsverordnung wurde die Freizeitfischerei als geringfügig eingeschätzt. Mit fortschreitender Erfahrung hat sie sich als viel umfangreicher herausgestellt, und die Mitgliedstaaten mussten zusätzliche Pilotstudien durchführen (z.B. über Kabeljau in der Nordsee).

4/ Mit Umsetzung der Verordnung wurde deutlich, dass vor allem Ausgaben für Surveys auf See von größter Bedeutung sind (siehe Abschnitt 6). Diese Surveys sind besonders wichtig, weil sie direkte Informationen über die Fischereien liefern (zuverlässige Schätzungen der Bestandsgröße). Sie vermitteln Kenntnisse über die variable Verteilung der Fischbestände sowie die Auswirkungen der Fischerei auf das Ökosystem. Außerdem erlauben sie die Sammlung von biologischem Material (Gonaden, Otolithen, usw.).

Die Verordnung über das Mindestprogramm zur Datenerhebung sieht auch wirtschaftliche Daten zu den Flottensegmenten vor; diese Bestimmungen gelten jedoch erst ab Januar 2004. Einige Mitgliedstaaten haben sich darum bemüht, Datenerhebungsprogramme für bestimmte Flottensegmente durchzuführen. Daten zur Fischverarbeitung müssen erst 2006 erhoben werden.

4. Datenmanagement

Die erste Datenreihe (Fangkapazitäten und Fischereiaufwand) wird von der Kommission über die Kontrollverordnung Nr. 2807/8310 unter Einsatz von FIDES 2 verwaltet. Für die zweite Datenreihe (Rückwürfe, Sportfischerei, Einheitsfang, Surveys, Längen- und Alterszusammensetzung, biologische Parameter, Wirtschaftsdaten zu Fangflotten und Verarbeitung) wurde beschlossen, im Rahmen der Umsetzung der Datenerhebungsverordnung Nr. 1639/20014 die üblichen wissenschaftlichen Netzwerke einzusetzen (wissenschaftliche Gremien, regionale Fischereiorganisationen), was zu deren Verstärkung geführt hat.

Im Interesse der Verbesserung des derzeitigen Verfahrens, des Zugangs und des Informationsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten, zwischen Mitgliedstaaten und Kommission sowie zwischen Mitgliedstaaten und wissenschaftlichen Endnutzern (regionalen Fischereiorganisationen, wissenschaftlichen Einrichtungen) muss eine EDV-Plattform geschaffen werden.

Zu diesem Zweck wurde im April 2002 eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kommission, des STECF und geladenen Sachverständigen eingesetzt. Zu deren Aufgaben zählt die Definition von Datenbanken und entsprechenden Systemen, zu denen die Kommission und die anerkannten Stellvertreter der Mitgliedstaaten Zugang erhalten.

Die Arbeitsgruppe schlug eine erste Analyse vor, um die Anforderungen an das System und einen Vorschlag für technische Lösungen festzulegen. Diese Aufgabe wurde 2003 einem externen Berater übertragen. Die Ergebnisse dürften vor Ende 2004 vorliegen.

Angesichts der Tatsache, dass das Kommunikationssystem eine breite Palette von Daten und geografischen Gebieten abdeckt, hat die Kommission eine zusätzliche Arbeitsgruppe eingerichtet, die sicherstellen soll, dass alle Bereiche berücksichtigt werden. Diese Gruppe soll zu Systemerfordernissen einschließlich Kommunikationsprotokollen, Datenbank und Software gehört werden.

Außerdem wird die Kommission im Jahr 2004 die Datenbanken der Mitgliedstaaten prüfen (Kontrollen nach dem Zufallsprinzip, systematische Kontrollen der Datenbanken in bestimmten Mitgliedstaaten, Daten zur Einschätzung der Lage bestimmter Bestände oder Fischereien).

5. Studien und Pilotprojekte

In der Zeit vor Annahme der Ratsverordnung Nr. 1543/20002 und der Kommissionsverordnung Nr. 1639/20014 nahm die Kommission gemäß Artikel 5 der Ratsentscheidung Nr. 439/20003 eine Ausschreibung vor. So konnten die Mitgliedstaaten die nach dem vorigen System zusammengestellten Datenreihen fortführen und gleichzeitig Vorbereitungen für ein umfassendes nationales Programm zur Datenerhebung treffen.

Im Anschluss an die letzte Ausschreibung im Jahr 2000 wurden 23 Studien im Laufe des Jahres 2001 finanziert. Die meisten dieser Studien befassten sich mit Surveys, Freizeitfischerei, Beifängen und Wirtschaftsdaten.

Artikel 9 der Ratsentscheidung Nr. 439/20003 sieht auch die Möglichkeit zur Finanzierung von Studien zur Erforschung bestimmter Themen vor. Insgesamt sieben Studien befassen sich mit jahresübergreifenden Fangbeschränkungen für gefährdete Bestände, Kontroll- und Überwachungsregelungen, Umweltfragen und Beifängen.

Im Jahr 2001 wurden im Rahmen der Artikel 5 und 9 der Ratsentscheidung Nr. 439/2000 insgesamt 30 Studien durchgeführt, für die Kosten in Höhe von 11,3 Mio. EUR anfielen.

6. Finanzielle Aspekte

Die Gemeinschaftszuschüsse im Zeitraum 2000-2005 werden sich auf 132 Mio. EUR belaufen (Ratsentscheidung Nr. 439/20003).

Die Mitgliedstaaten legten 2001 erste nationale Programme für das Jahr 2002 sowie jährliche Ausgabenansätze für den Zeitraum Januar 2002 bis Dezember 2006 vor. Bei der Vorbereitung und Aufstellung dieser Etats hatten sie wegen unzureichender Erfahrung mit derartigen Datenerhebungsprogrammen große Schwierigkeiten. Außerdem wussten die meisten Mitgliedstaaten nicht, welche Kosten für diese neue Aufgabe (z.B. Daten über Rückwürfe oder Wirtschaftsdaten) und für das Gesamtprogramm zur Datenerhebung zu gewärtigen sind. So stützten sich die nationalen Programme in erster Linie auf begrenzte Erfahrungen als Partner in früheren Studienprojekten zur Datenerhebung. Daraus ergaben sich größere Schwierigkeiten; so hatten einige Mitgliedstaaten bei Ablauf des ersten Erhebungsjahres nicht einmal 50 % ihres Gesamtetats für 2002 ausgegeben; und ein Mitgliedstaat war aufgrund von Verzögerungen bei internen Verfahren nicht in der Lage, die für die Datenerhebung vorgesehenen Haushaltsmittel an die Forschungsinstitute weiterzuleiten.

Zu den wichtigsten Erfolgen des Datenerhebungsprogramms gehört, dass erstmals ein Gesamtbild der nationalen Programme aller an der GFP beteiligten Mitgliedstaaten sowie der damit verbundenen Kosten erstellt werden konnte (siehe Tabellen 1 bis 4).

Eine Analyse der Ausgaben für die von den Mitgliedstaaten im Jahr 2002 erstellten Datenerhebungsprogramme zeigt, dass sie unmittelbar mit der Größe der nationalen Fangflotte oder dem Umfang der Anlandungen zusammenhängen (die höchsten Kosten entfallen auf das VK, Frankreich, Spanien und Italien). Der Hauptteil der Mittel entfällt auf Surveys (rund 45 % des Mindestprogramms und 75 % des erweiterten Programms) und Rückwürfe (etwa 15 % des Mindestprogramms). Die Ausgaben für Programme zur Sammlung von Wirtschaftsdaten waren gering. Ein Vergleich zwischen den Ausgaben für Wirtschaftsdaten war nicht möglich, da nur wenige Mitgliedstaaten derartige Programme vorlegten (siehe Tabellen 1 bis 4).

Dieser erste Durchgang hat gezeigt, dass die Regelung erheblich zur Transparenz der Kosten beiträgt, die mit der Datenerhebung verbunden sind. Die Mitgliedstaaten und die Kommission verfügen nunmehr über diese wichtige Information. In Zukunft können Überschneidungen zwischen nationalen Programmen vermieden und öffentliche Gelder wirksamer eingesetzt werden. Eine größere Transparenz und Vergleichbarkeit der Kosten dürfte zu mehr Effizienz führen.

7. Aussichten

Nachdem die Notwendigkeit der Datenerhebungsregelung erwiesen ist, sollte sie nunmehr verbessert werden. Dies könnte mit Hilfe von Durchführungsmaßnahmen geschehen, die das bestehende System verstärken, ohne die Sammlung neuer Daten oder die Änderung der Verordnung Nr. 1639/20014 erforderlich zu machen (siehe Abschnitt 7.1); es könnte aber auch sinnvoll sein, bald Änderungen zur Verbesserung der Regelung und zur Berücksichtigung der Empfehlungen des STECF aufzunehmen (siehe Abschnitt 7.2). Im Jahr 2006 steht eine Überprüfung der Haushaltsmittel für den Zeitraum 2007-2012 an (siehe Artikel 4 Absatz 1 des Ratsbeschlusses Nr. 439/20003) sowie die Möglichkeit zu Änderungen der Ratsverordnung Nr. 1543/20002 und der Kommissionsverordnung Nr. 1639/20014 auf der Grundlage des Dreijahresberichts der Kommission. Hierbei könnten weit reichende Änderungen an der bestehenden Datenerhebungsregelung hinsichtlich der Aufteilung der Haushaltsmittel nach Aufgaben, Gebieten und Art der zu erhebenden Daten vorgesehen werden sowie die Erhebung neuer Daten (siehe Abschnitt 7.3).

7.1. Stärkung der geltenden Verordnung (Nr.1639/20014)

1/ Die Abstimmung nationaler Programme war wirksam, wo Lenkungsausschüsse zur Koordinierung und Verwaltung der Programme eingesetzt wurden wie in Dänemark und den Niederlanden. Derlei Ausschüsse oder Gruppen sollten in allen Mitgliedstaaten eingerichtet werden.

2/ Die internationale Zusammenarbeit sollte verbessert werden. Hierfür wäre im Anschluss an die Einsetzung von Regionalbeiräten (RBR) der regionale Ansatz am besten geeignet. Wichtigste Regionen für die Datenerhebungen wären unter Berücksichtigung sowohl der Geografie als auch der Verteilung der RBR die Ostsee, die Nordsee, der westliche Atlantik, das Mittelmeer und andere weiter entfernte Gebiete. Mindestens einmal im Jahr sollten regionale Koordinierungstreffen unter Beteiligung von Kommissionsbediensteten stattfinden, um die Durchführung der nationalen Programme im regionalen Kontext zu prüfen und diese Programme zwischen den Mitgliedstaaten abzustimmen.

3/ Bessere Transparenz der Methodik. Zur Angleichung der Probenahmestrategien und zur Erleichterung der Analyse der Ergebnisse müssen die Mitgliedstaaten ihr Vorgehen bei der Datenerhebung im Interesse der Transparenz genau darlegen. Außerdem müssen sie die Verfahren zur Ermittlung der aus den Daten berechneten Schätzungen beschreiben (z.B. Ableitungen, fehlende Daten oder Kombination der Schätzungen). Daten, die auf der untersten Aufschlüsselungsebene (z.B. nach Flotten) erhoben werden, sollten gespeichert und auf Antrag weitergeleitet werden.

Im Falle von Schätzungen müssen Elemente zur Beurteilung der Zuverlässigkeit angegeben werden (z.B. Unterschiede zwischen Zielpopulation und beprobter Population, etwaige Abweichungen, Fehlerquoten und Schwellenwerte). Auch wenn ein bestimmter Genauigkeitsgrad nur für eine Gruppe von Flotten erforderlich ist, so ist doch auch der Genauigkeitsgrad nach einzelnen Flotten zu bestimmen (Rückwürfe, Fangzusammensetzung).

4/ Datenbanken. Die Erfahrungen mit der Verwendung der Daten haben Schwierigkeiten im Bereich der Aggregation deutlich gemacht: Stark aufgeschlüsselte Daten führen zu Problemen im Bereich der Vertraulichkeit, während stark aggregierte Daten (z.B. Gesamtfänge eines Mitgliedstaats aus einem Bestand) für die Wissenschaft von geringem Nutzen sind. Die Durchführung von Bestandserholungsplänen hat gezeigt, wie schwierig es ist, rechtzeitig über Fang- und Aufwandsdaten mit akkurater Schichtung zu verfügen. Es besteht somit starke Nachfrage nach weniger aggregierten Daten (z.B. Synthesen über Aufwands- und Fangdaten nach Flotten und Arten je statistisches Rechteck und Monat). Dies würde auch erheblich zur Lösung der Datenschutzprobleme beitragen. Dieses Verfahren sollte für sämtliche Daten gelten (Kontrollverordnung und wissenschaftliche Surveys, auch wenn die jeweilige Rolle der Forschungs- und Verwaltungsstellen sorgfältig festgelegt werden muss). Der Grad der Aggregation muss festgelegt und die Zugangsregeln müssen bestimmt werden, nachdem der STECF gehört wurde.

5/ Schließlich sollten regelmäßig Workshops über grundlegende Probenahmeverfahren und Statistik (Validierung) sowie Workshops zur Analyse der Ergebnisse des Datenerhebungsrahmens (z.B. Vergleich zwischen unterschiedlichen Methoden zur Schätzung von Rückwürfen, Schätzwerte zu den Anlandungen der kleinen Küstenfischerei - Boote von weniger als 12/10 m Länge - und der Freizeitfischerei) durchgeführt werden.

Fortbildungskurse über Verfahren zur Zusammenstellung grundlegender biologischer Parameter (Bestimmung von Alter und Geschlechtsreife) sollten routinemäßig durchgeführt werden, um praktische Kenntnisse zu vermitteln und die zuständigen Wissenschaftler zu schulen. Besondere Workshops sollten sich mit den Methoden zur Schätzung dieser Parameter befassen, wenn neue Arten eingeführt werden.

7.2. Umgehende Verbesserungen der Verordnung Nr. 1639/20014 (2004)

Auf der Grundlage der Empfehlungen des STECF anlässlich der Zwischenbewertung der Rahmenregelung für Datenerhebung im Juli 20035 beabsichtigt die Kommission, Anfang 204 nachstehende Änderungen zur Verordnung Nr. 1639/20014 vorzuschlagen:

1/ Genauigkeit bei der Bestimmung der Parameter nach den Zielvorgaben. Das ist nur möglich, wenn alle zur Festlegung der Genauigkeit von Schätzungen erforderlichen Elemente bekannt sind (erschöpfende Beschreibung der Probenahmeverfahren und der Methode zur Ermittlung der Schätzwerte). Falls verschiedene Mitgliedstaaten Beiträge leisten, sollte festgelegt werden, wie die Belastung angemessen verteilt wird, wobei insbesondere von den Fangmengen auszugehen ist. In einigen Fällen, in denen es angezeigt erscheint, die Beprobungsrate als Ziel beizubehalten, müsste eine Klausel eingefügt werden, die übermäßige Beprobung ausschließt.

2/ Rückwürfe: Die Daten sollten jährlich erhoben werden.

3/ Einführung neuer Arten: Einige Tiefseearten, Elasmobranchien und Aale sollten in die Verordnung Nr. 1639/20014 einbezogen werden. Einem neuen Gutachten des ICES [13] zufolge befinden sich diese Arten derzeit außerhalb sicherer biologischer Grenzen, und in bestimmten Fällen wurde dringend ein Wiederauffuellungsplan empfohlen. Auch die Verordnung Nr. 2347/2002 [14] enthält die Forderung nach Beprobung von Tiefseearten.

[13] ICES, 2002. Report of the Working Group on biology and assessment of deep-sea fisheries, ICES CM 2002/ACFM : 16, 253 S. ICES, 2002. Report of the Working Group on Elasmobranch Fishes, ICES CM 2002/G: 8, 123 S. ICES, 2003. Report of the ICES/EIFAC Working Group on Eels, ICES CM 2003/ACFM: 06, 87 S.

[14] Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 des Rates vom 16. Dezember 2002 mit spezifischen Zugangsbedingungen und einschlägigen Bestimmungen für die Fischerei auf Tiefseebestände - ABl. L 351 vom 28.12.2002 S. 6.

4/ Neue Surveys: Surveys über Tiefseearten, Blauen Wittling und Grundfischarten. Für die Bestandsabschätzung müssen zuverlässige (d.h. auch von den Angaben der kommerziellen Fangflotte unabhängige) Daten verwendet werden. Außerdem müssen die Auswirkungen der Fischerei auf die Ökosysteme der Tiefsee geprüft werden.

5/ Wiederauffuellungspläne: Gilt ein Wiederauffuellungsplan für die Zielart, so sollte das Mindestprogramm die Probenahme-Anforderungen des erweiterten Programms übernehmen. Das gleiche gilt für Surveys und Freizeitfischerei. Diese Regeln gelten nur während der Dauer des Wiederauffuellungsplans.

6/ Fang pro Aufwandseinheit (CPUE): Die Mindestprogramme enthalten Datenreihen lediglich für Schiffe, die nach 1995 für Bestandsabschätzungen eingesetzt wurden, und für Fischereien, bei denen zwar keine Bestandsabschätzungen vorliegen, der CPUE aber die einzige Möglichkeit der internationalen Arbeitsgruppe zur Einschätzung der Tendenzen bei der Bestandslage nach 1995 war, sowie für Fischereien, die im Rahmen internationaler Organisationen Auflagen unterliegen (Fischerei auf große pelagische Arten im Rahmen der ICCAT zum Beispiel). Die erweiterten Programme enthalten Datenreihen für Schiffe, die nicht an Bestandsabschätzungen beteiligt waren, es jedoch in nächster Zukunft sein sollen (z.B. im Mittelmeer vor allem für Grundfischarten wie Seehecht und für Tiefseearten), für Schiffe, bei denen Datenerhebungen erst in jüngster Zeit erfolgt sind und noch nicht in Bestandsabschätzungen eingeflossen sind, sowie für Schiffe, deren Daten nur für biologische Zwecke (Längen- und Alterszusammensetzung) genutzt werden.

Bei der Datenerhebung für biologische Parameter (Geschlechtsreife, Größe, Gewicht nach Alter usw.) war man der Auffassung, dass der Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1639/20014 besser abgegrenzt werden müsse, um Überschneidungen mit Studien und Forschungsprojekten zu vermeiden. Ziel der Rahmenregelung ist die Nutzung der Daten für Bestandserhebungen; deshalb wurden biologische Daten über methodologische und technologische Entwicklungen nicht berücksichtigt. Der STECF soll prüfen, ob derartige Vorschläge in nationalen Programmen (z.B. Markierung, genetische Analyse) im Rahmen der Verordnung Nr. 1639/20014 oder im Rahmen eines Forschungsprogramms berücksichtigt werden können.

Die Verordnung Nr. 1639/20014 gilt nach der EU-Erweiterung auch in den neuen Mitgliedstaaten. Sieben davon sind unmittelbar betroffen: Litauen, Estland, Lettland, Polen, Slowenien, Malta und Zypern. Wissenschaftler aus den baltischen Staaten haben bereits an Treffen der ICES-Arbeitsgruppen für Bestandsabschätzung und der ICES-Planungsgruppen für kommerzielle Fänge, Rückwürfe und biologische Probenahmen teilgenommen. Sie waren auch an internationalen Projekten zur Beprobung der Fänge in der Ostsee und zur Bestandsabschätzung auf der Grundlage koordinierter Grundschlepp-Surveys beteiligt. Im Mittelmeer ist die internationale Zusammenarbeit soeben erst angelaufen (außer MEDITS-Projekten, die sei 1994 stattfinden).

7.3. Vorbereitung künftiger Entwicklungen (2006)

Auch wenn die Kommission die Ergebnisse der nächsten Jahre abwarten wird, bevor sie neue Vorschläge unterbreitet, so sind doch schon Themen auszumachen, die besondere Aufmerksamkeit erfordern.

So müssen andere als die derzeit bei Surveys oder Probenahmen auf den Fischmärkten üblichen Beprobungsstrategien geprüft werden (auch eine bessere Berücksichtigung der Marktkategorien). Zusätzlich zu diesen Studien dürfte es erforderlich sein, die Ausgabenverteilung nach Themen zu überdenken.

1/ Der nächste Schritt wäre eine Beschränkung der methodologischen Unterschiede auf das den Gegebenheiten angemessene erforderliche Maß, ohne jedoch alles vereinheitlichen zu wollen. Zu diesem Zweck ist ein Austausch zwischen Mitgliedstaaten notwendig. Workshops über Probenahmeverfahren, statistische Verfahren und Datenanalyse können zur Harmonisierung beitragen.

2/ Begrenzung der Unterschiede beim Beprobungsaufwand auf Gebiete und Sektionen. Hierfür müssen verschiedene Probenahmestrategien verglichen werden, damit dieselben Informationen mit demselben Genauigkeitsgrad erhoben werden (Vergleich zwischen Kosten und Genauigkeit). So könnten die Vorteile etwaiger Änderungen bei den Probenahmen analysiert und gegebenenfalls die Gewichtung der unterschiedlichen Einteilungen (Gebiet/Sektion) geändert werden. Ziel ist eine Reduzierung der Gesamtkosten für die Datenerhebung sowie eine neue Aufteilung auf die Sektionen.

3/ Bessere Verteilung der Aufgaben auf die Mitgliedstaaten, damit Doppelarbeit vermieden wird (Flaggenmitgliedstaat und Anlandemitgliedstaat sowie Mitgliedstaaten mit vergleichbaren Fangflotten).

4/ Ökosystemansatz: Vor allem Analyse von Wechselwirkungen zwischen Fischerei und Umwelt. Hierzu zählen die Umweltfolgen der Fischerei, aber auch die Einwirkungen verschiedener Elemente der marinen Ökosysteme auf die Fischerei. Die Folgen der Fischerei für Nichtzielarten wie benthische Organismen und Lebensgemeinschaften, marine Säuger, Seevögel und andere als die Zielarten müssen gemessen werden. Auch die Auswirkungen der Fischerei auf die Habitate, die Wechselwirkungen zwischen marinen Säugern und Fischereien sowie zwischen Aquakultur und Umwelt sind zu untersuchen. Langzeiteffekte auf die marinen Ökosysteme und Szenarien zur Wiederherstellung zerstörter mariner Habitate müssten ebenfalls analysiert werden [15]. Zu diesem Zweck müssen die im Rahmen der Verordnung 1639/20014 zusammengestellten Daten auch die hierfür erforderlichen Variablen enthalten.

[15] Im Zusammenhang mit dem Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung: Report on the World Summit on Sustainable Development Johannesburg, Südafrika (26. August - 4. September 2002) Absätze 29, 30, 31. A/conf 199/20. United Nations. New York, 2002, 173 S.

5/ Synthese sämtlicher Verwendungszwecke der Daten und der im Rahmen von Surveys erstellten Angaben.

8. Fazit

Die Ergebnisse des Jahres 2002 zeigen, dass die Mitgliedstaaten erhebliche Anstrengungen zur Umsetzung der Verordnung Nr. 1639/20014 unternommen und ihre nationalen Programme sorgfältig vorbereitet haben. Gleichzeitig wird deutlich, dass diese Programme von sehr unterschiedlicher Qualität sind. Einige Mitgliedstaaten müssen sich weiterhin stark darum bemühen, alle Forderungen der Verordnung zu erfuellen. Es wird noch einige Zeit dauern bis ein systematisches Datenerhebungsprogramm mit angemessener Qualitätskontrolle besteht.

In der Regel entsprechen die nationalen Programme den Bestimmungen und Zielen der Verordnung Nr. 1639/20014 hinsichtlich der Zusammenstellung akkurater Daten. Die meisten Mitgliedstaaten haben die für ihre nationale Fischerei wichtigen Bestände und Arten ebenso intensiv beprobt wie früher und gleichzeitig Beprobungsmuster für andere Arten entwickelt. Außerdem wurden die Discard-Schätzungen auf neue Bestände und neue Fischereien ausgedehnt. So liegen angemessene Schätzungen über Anlandungen und Rückwürfe für die wichtigsten Fangflotten und Fischereien vor. Auch wirtschaftliche Daten über die Aktivitäten der Fangflotte und - in geringerem Umfang - die Verarbeitungsunternehmen werden zusammengestellt.

Die Umsetzung der Gemeinschaftsregelung für Datenerhebung wurde von Wissenschaftlern und internationalen Gremien wie dem ICES begrüßt. Die im Jahr 2002 zusammengestellten Daten wurden 2003 von den zuständigen wissenschaftlichen Arbeitsgruppen für Bestandserhebungen genutzt, wobei die üblichen Datenaustauschnetze erhalten blieben. Der Zeitraum des ersten Durchgangs war sehr kurz (bisher wurde nur ein einziger Zyklus abgeschlossen), so dass es der Kommission und den Wissenschaftlern noch nicht möglich ist, die Auswirkungen dieser Regelung auf die Qualität der Bestandsabschätzungen und wissenschaftlichen Gutachten zu messen.

Generell haben die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen zur Bereitstellung der Mittel für die Datenerhebungsregelung erfuellt. Es kann somit festgestellt werden, dass die Mitgliedstaaten bis auf einige Ausnahmen Artikel 9 der Kommissionsverordnung 1639/20014 nachgekommen sind.

Die Mitgliedstaaten haben es mitunter versäumt, Angaben über die zur Datenerhebung verwendete Methodik zu machen, und nur einige wenige von ihnen haben den statistischen Hintergrund ihrer Probenahmestrategie erläutert und Schätzungen zur erzielten Genauigkeit gemäß Artikel 3 der Verordnung 1639/20014 gemacht. Somit war es bisher noch nicht möglich, die verwendeten Methoden zu prüfen.

Die Mitgliedstaaten konnten in der kurzen Zeit erhebliche Fortschritte erzielen, und die Verordnung Nr. 1639/20014 hat ihre Bedeutung und Notwendigkeit erwiesen. Die Wissenschaft hat diese neue Initiative begrüßt und voll unterstützt. Die Rahmenregelung für Datenerhebung sollte deshalb weiterhin angewandt werden.

Die bestehende Datenerhebungsregelung könnte verstärkt werden, ohne die Sammlung neuer Daten vorzuschreiben, z.B. durch bessere Qualitätskontrollen und die verbesserte Nutzung der erhobenen Daten sowie durch stärkere Koordinierung auf nationaler und internationaler Ebene. Angesichts der Empfehlungen des STECF in der Sitzung vom Juli 20035 sollten einige Änderungen vorgenommen werden (Genauigkeit, Einbeziehung neuer Arten und Surveys, Auswirkungen der Bestandserholungspläne und Überlegungen zum kommerziellen Einheitsaufwand).

Zur Berücksichtigung dieser Empfehlungen empfiehlt es sich, die Palette der im Rahmen dieser Verordnung erhobenen Daten zu erweitern. Hierfür sind Änderungen der Kommissionsverordnung Nr. 1639/20014 erforderlich.

Die erweiterte Datenpalette und die internationale Koordinierung werden zu höheren Kosten der nationalen Programme führen. Auch der Beitritt der neuen Mitgliedstaaten wird sich auf die zur Erfuellung der Ziele des Datenerhebungsrahmens erforderlichen Mittel auswirken.

Deshalb ist eine Aufstockung der Haushaltsmittel für die Verordnung Nr. 1639/20014 für das Jahr 2005 erforderlich; die Kommission wird dies in ihrem Vorschlag berücksichtigen.

9. Abkürzungen

BAFA (ACFA): // Beratender Ausschuss für Fischerei und Aquakultur

ACFM: // Beratender Ausschuss für Fischereimanagement

GFP: // Gemeinsame Fischereipolitik

EIFAC: // European Inland Fisheries Advisory Commission (Beratende Kommission für Europäische Binnenfischerei)

FIDES: // Fisheries Information data Exchange System (Austausch von Fischereidaten)

GFCM: // Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer

ICCAT: // Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik

ICES: // Internationaler Rat für Meeresforschung

MEDITS: // Mediterranean International Trawl Survey (Internationaler Schleppnetz-Survey im Mittelmeer)

NAFO: // Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik

PGCCGS: // ICES Planning Group on Commercial Catch, Discards and Biological Sampling (ICES-Gruppe über kommerzielle Fischerei, Rückwürfe und biologische Beprobung)

RBR (RAC): // Regionaler Beirat

STECF: // Wissenschaftlich-technischer und wirtschaftlicher Fischereiausschuss

VMS: // Vessel Monitoring System (satellitengestütztes Schiffsüberwachungssystem)

Tabelle 1 Datenerhebung: Haushaltsmittel 2001 - 2003 (Mittelbindungen)

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Tabelle 2 Hoechstbetrag EU-Beitrag 2002-2003 nach Mitgliedstaaten und Aufgaben

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Tabelle 3 : Zeitplan für die Datenerhebung

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Tabelle 4 Zeitplan zur Vorlage der Dokumente durch die Mitgliedstaaten (bis Mitte Januar 2004)

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