Bericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Ausführung der Haushaltslinie B5-504 ,Maßnahmen zur Förderung der Einbeziehung der EGKS-Tätigkeiten in den Gesamthaushaltsplan" /* KOM/2004/0180 endg. */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Ausführung der Haushaltslinie B5-504 ,Maßnahmen zur Förderung der Einbeziehung der EGKS-Tätigkeiten in den Gesamthaushaltsplan" INHALT 1. Einführung 1.1 Rechtsgrundlage: 1.2 Ziele 1.3 Budgetäre Aspekte 1.4 Personelle Mittel 2. Entwicklung des Projekts 2.1. Erste Implementierungsanalysen 2.2 Neuer Ansatz und Ermittlung der Projektpartner 2.3 Die einzelnen Phasen der Einführung des ,EUROFER-Garantiefonds" 3. Projektpartner 3.1 EUROFER 3.2 Finanzintermediäre 4. Implementierungsinstrumente 4.1 Das Treuhand- und Verwaltungsabkommen (FMA) zwischen der Europäischen Kommission und EUROFER 4.2 Die Garantievereinbarungen zwischen EUROFER und den Finanzintermediären 4.3 Die Garantien (Letters of Guarantee) 4.4 Das Treuhandkonto 5. Projektüberwachung 6. Ergebnisse 6.1 Verwendung der Mittel 6.2 Strukturelle Merkmale der Begünstigten 6.3 Arbeitsplatzschaffung 6.4 Schuldnerausfälle 7. Bewertung 8. Schlussfolgerung Anhang: Erläuterungen der Haushaltsbehörde zur Haushaltslinie B5-504 1. Einführung Mit der Haushaltslinie B5-504 (,Maßnahmen zur Förderung der Einbeziehung der EGKS-Tätigkeiten in den Gesamthaushaltsplan" - siehe Anhang) werden 2 Mio. EUR für ein Pilotprojekt bereitgestellt, mit dem die Durchführbarkeit von Maßnahmen zugunsten der ,von den industriellen Umstrukturierungen der Bereiche Kohle und Stahl berührten" Gebiete ermittelt werden soll. 2001 wurde zur Ausführung dieser Haushaltslinie ein Garantiefonds eingerichtet, mit dem die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Zielgebieten gefördert werden soll. Der Garantiefonds wird von EUROFER, der europäischen Wirtschaftsvereinigung der Eisen- und Stahlindustrie, treuhänderisch für die Kommission verwaltet. EUROFER hat aus ihm Teilgarantien für Kredite und Beteiligungen von speziellen Finanzintermediären an innovative/n KMU (auch Neugründungen) gewährt, die in ,von den industriellen Umstrukturierungen der Bereiche Kohle und Stahl berührten" Gebieten tätig sind. Da gewährleistet werden sollte, dass das Pilotprojekt innerhalb der vorgegebenen finanziellen Obergrenze von 2 Mio. EUR so wirtschaftlich wie nur möglich ist, wurde es für erforderlich erachtet, es in geografischer Hinsicht auf bestimmte Mitgliedstaaten und Gebiete der EU zu beschränken. Diese Gebiete liegen in Belgien (Wallonische Region), Frankreich, Deutschland (Dortmund) und dem Vereinigten Königreich. Da die meisten traditionellen Steinkohlereviere in Belgien, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Deutschland in das Projekt einbezogen sind, ist diese Vorgehensweise auch im Interesse des Steinkohlenbergbaus der EU. Ein Garantiefonds wurde als das am besten geeignete Instrument zur Ausführung der genannten Haushaltslinie angesehen, da der Leverage-Effekt bei ihm größer ist als bei direkten Krediten oder Zuschüssen. Durch die Garantien soll die Schaffung neuer Arbeitsplätze gefördert werden, indem den KMU in den betreffenden Gebieten der Zugang zu Investitionskapital (Kredite und/oder Beteiligungskapital) erleichtert wird. Das neue Instrument soll es in erster Linie ermöglichen, Kohle- und Stahlrevieren auch nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags im Juli 2002 Umstellungsunterstützung zu gewähren. Die Zusammenarbeit zwischen EUROFER und erfahrenen externen Partnern (Finanzintermediären), die auf die KMU-Förderung und die Schaffung von Arbeitsplätzen spezialisiert sind, ist dem Erfolg dieses Pilotprojekts zugute gekommen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entspricht dieses Instrument erwiesenermaßen einem Bedarf des Marktes. 1.1. Rechtsgrundlage Die Vorlage dieses zweiten Berichts an das Europäische Parlament war im ersten Bericht [1] vorgesehen, der sich dabei auf die Erläuterungen der Haushaltsbehörde aus dem Jahr 1999 zu der Haushaltslinie B5-504N des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Jahr 2000 [2] stützte. [1] KOM(2002) 154 endg. vom 10.4.2002, S. 14, Ziffer 5.2. [2] Siehe Anhang. Gemäß Ziffer 37 a) i) der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens [3] erfordert die Ausführung dieser Haushaltslinie keine spezielle Rechtsgrundlage, da sie ein Pilotprojekt betrifft. [3] ABl. C 172 vom 18.6.1999, S.1. 1.2 Ziele 1.2.1 Allgemeines Ziel Das allgemeine Ziel der aus der Haushaltslinie B5-504 finanzierten Maßnahmen ist die Erleichterung des Übergangs von den traditionell aus dem EGKS-Haushalt finanzierten Tätigkeiten zu den im Gesamthaushaltsplan vorgesehenen Programmen, insbesondere den Strukturfonds und Forschungsprogrammen. Die Gründung innovativer Unternehmen (KMU) in Verbindung mit der industriellen Umstellung in den Kohle- und Stahlrevieren soll gefördert werden. 1.2.2 Spezielles Ziel Mit dem Pilotprojekt soll durch die Unterstützung der Investitionen innovativer KMU speziell die Arbeitsplatzschaffung in den Gebieten der EU gefördert werden, in denen eine industrielle Umstrukturierung der Kohle- und Stahlindustrie stattfindet. 1.3 Budgetäre Aspekte Verpflichtungen in Mio. EUR: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Zahlungen in Mio. EUR: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Berechnung der Kosten: Bei dem Betrag von 2 Mio. EUR handelt es sich um einen Hoechstbetrag. Die tatsächlichen Gesamtkosten, die 2 Mio. EUR nicht überschreiten dürfen, werden voraussichtlich wesentlich geringer ausfallen, denn die bisherigen Ergebnisse lassen es unwahrscheinlich erscheinen, dass Garantiebeträge von außergewöhnlichem Umfang abgerufen werden. 1.4 Personelle Mittel Der Garantiefonds wird von EUROFER verwaltet, und für die ihr obliegende Überwachung hat die Kommission kein zusätzliches Personal benötigt. In diesem besonderen Fall konnten hierfür die zuvor mit der Verwaltung der EGKS-Darlehen beschäftigten Kommissionsbediensteten eingesetzt werden. 2. Entwicklung des Projekts 2.1 Erste Implementierungsanalysen Nachdem Kontakte zwischen verschiedenen Generaldirektionen stattgefunden hatten (etwa den GD ECFIN, EMPL, ENTR, REGIO, RTD, BUGD, FC), wurde die Ausführung der Haushaltslinie im November 1999 der GD ECFIN übertragen. In den ersten Implementierungsanalysen, die Ende 1999 und im Frühjahr 2000 stattfanden, kam man zu dem Schluss, dass es nicht möglich war, dem Vorschlag des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments entsprechend alle EU-Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer in das Projekt einzubeziehen und die Haushaltslinie ohne Überschreitung des Hoechstbetrags von 2 Mio. EUR auszuführen. 2.2 Neuer Ansatz und Ermittlung der Projektpartner Aus den genannten Gründen musste ein neuer Ansatz für die Ausführung der Haushaltslinie gefunden werden. Aus praktischen Gründen und in Anbetracht der geringen Mittel wurde das Pilotprojekt auf vier Mitgliedstaaten beschränkt, in denen die Umstrukturierung der Kohle- und Stahlindustrie die schwerwiegendsten Konsequenzen hat. Um eine optimale Kosteneffizienz und einen hohen Leverage-Effekt zu erzielen, wurde ein Garantieinstrument als die am besten geeignete Lösung erachtet. Bereits bestehende Garantiefonds, etwa die (vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) verwaltete) KMU-Bürgschaftsfazilität, die Teil der Wachstum- und Beschäftigungsinitiative [4] ist, hatten sich bereits bewährt. [4] Beschluss 98/347/EG des Rates vom 19.5.1998, ABl. L 155 vom 29.5.1998, S. 43. Bei Gesprächen mit dem EIF und der EIB wurde deutlich, dass diese beiden Einrichtungen zögerten, die Verwaltung eines spezialisierten Fonds dieser Größe zu übernehmen. Daher wurde ein keinen Erwerbszweck verfolgender Partner gesucht, der in der Lage und bereit war, einen solchen Fonds zu verwalten. Außer dem EIF und der EIB wurden verschiedene Verbände und Unternehmen der Kohleindustrie [5] angesprochen, die ebenfalls nicht zu einer Zusammenarbeit bereit waren. [5] Etwa der CECSO (Verband der europäischen Kohleproduzenten), der Gesamtverband des deutschen Steinkohlebergbaus, Essen, und die RAG Coal International, Essen. Im September 2000 wurde mit der in Brüssel ansässigen EUROFER [6] eine erste vorläufige Vereinbarung über die Verwaltung des Garantiefonds erzielt. [6] EUROFER war in Artikel 1 des Kommissionsbeschlusses PE/2000/2821 vom 22. Dezember 2000 ausdrücklich als Projektmanager benannt worden. Beschluss PE/2000/2821 vom 22. Dezember 2000. Da die Wirtschaftsvereinigung einen breiten Mitgliederkreis vertritt, über langjährige Erfahrungen mit umfangreichen, auch von der Kommission mitfinanzierten Projekten verfügt und auf dem sehr speziellen Gebiet, das Gegenstand des Projekts ist, mit erfahrenen Intermediären zusammenarbeiten kann, erwies sich EUROFER als die realistischste Lösung. 2.3 Die einzelnen Phasen der Einführung des ,EUROFER-Garantiefonds" Nachdem die Kommission einen entsprechenden Vorschlag zur Ausführung der genannten Haushaltslinie durch ihren Beschluss PE/2000/2821 vom 22. Dezember 2000 [7] formell gebilligt hatte, wurde am 29. März 2001 das Treuhand- und Verwaltungsabkommen (Fiduciary and Management Agreement - FMA) zwischen der Kommission und EUROFER unterzeichnet. Im April 2001 überwies die Kommission die erste Tranche der Mittel (1,5 Mio. EUR) auf das zu diesem Zweck eingerichtete Treuhandkonto von EUROFER. Die verbleibenden 0,5 Mio. EUR wurden im September 2002 überwiesen. [7] Nicht im ABl. veröffentlicht. In dem FMA hat sich EUROFER bereit erklärt, Teilgarantien für Kredite und Beteiligungen von Finanzintermediären an innovative/n KMU zu gewähren, die in Gebieten tätig sind, die von der industriellen Umstrukturierung der Kohle- und Stahlindustrie betroffen sind. Die folgenden vier Finanzintermediäre wurden von EUROFER ausgewählt und von der Kommission gemäß Ziffer 7 der Mitteilung im Anhang an den Kommissionsbeschluss PE/2000/2821 vom 22. Dezember 2000 akzeptiert. Es handelt sich um: 1. SODIE Frankreich 2. SODIE S.A. Belgien 3. UK Steel Enterprise Limited 4. Venture Capital Dortmund GmbH (,Dortmund Project") Im Oktober und November 2001 wurden die Rahmenvereinbarungen zwischen EUROFER und diesen Finanzintermediären unterzeichnet. Im Februar 2002 hat EUROFER die ersten, im September 2003 die letzten Garantien gewährt. 3. Projektpartner Der gute Ruf von EUROFER und die erfolgreiche bisherige Tätigkeit der beteiligten Finanzintermediäre haben dazu beigetragen, dass die Kommission beschlossen hat, das Projekt in der beschriebenen Weise und mit den genannten Partnern durchzuführen. 3.1 EUROFER Die europäische Wirtschaftsvereinigung der Eisen- und Stahlindustrie (EUROFER) wurde 1976 gegründet. Ihr gehören Stahlunternehmen und nationale Stahlverbände aus der gesamten EU sowie den mittel- und osteuropäischen Ländern als Mitglieder bzw. assoziierte Mitglieder an. EUROFER repräsentiert 95 % der gesamten Rohstahlerzeugung der EU. Auf die assoziierten Mitglieder aus den mittel- und osteuropäischen Ländern entfallen ebenfalls 95 % der gesamten Stahlerzeugung dieser Länder. EUROFER hat es sich zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Verbänden und Unternehmen in allen Fragen zu fördern, die für die Entwicklung der europäischen Stahlindustrie von Bedeutung sind, und die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Dritten zu vertreten, vor allem gegenüber den Europäischen Institutionen und anderen internationalen Organisationen. EUROFER verfügt über beträchtliche Erfahrungen mit der Abwicklung umfangreicher Projekte und hat seine Befähigung dazu wiederholt unter Beweis gestellt. ,Programm zur Unternehmensförderung" (Business Support Programme) (Unterstützung der mittel- und osteuropäischen Stahlverbände bei den aufgrund des EU-Betritts ihrer Länder erforderlichen Anpassungen) Laufzeit: Juli 2000 bis Juni 2002 Gesamtbudget: 1,1 Mio. EUR Beitrag der EG: 880 000 EUR ,Bewältigung des Wandels und Personalmanagement" (Management of Change and Human Resources) (In dieser gemeinsam mit den wichtigsten europäischen Stahlproduzenten durchgeführten Studie wurde untersucht, welche Veränderungen in der Stahlindustrie stattgefunden und wie sie den Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der europäischen Stahlindustrie konstruktiv beeinflusst haben.) Laufzeit: Dezember 1996 bis Juni 2000 Gesamtbudget: > 450 000 EUR Beitrag der EG: 300 000 EUR 3.2 Finanzintermediäre 3.2.1 SODIE Frankreich Die SODIE [8] Frankreich ist eine Tochtergesellschaft von USINOR und wurde 1983 gegründet. Derzeit befindet sie sich zu 55 % im Besitz von USINOR [9] und zu 45 % im Besitz einer Bank [10] Die SODIE ist auf dem Gebiet der Umstellungshilfe tätig, d. h. sie stellt Unternehmen, hauptsächlich KMU und neu gegründeten Unternehmen, finanzielle Unterstützung und Beratungsleistungen zur Verfügung und bietet Arbeitnehmern und Arbeitslosen Weiterbildungs- und Qualifizierungshilfe an. Seit 1983 hat die SODIE rund 8 000 Unternehmen gefördert, die über 100 000 Arbeitsplätze geschaffen haben. Außerdem wurden fast 20 000 Arbeitnehmer oder Arbeitslose bei ihren Mobilitäts- und Fortbildungsbemühungen unterstützt. [8] Société pour le développement de l'industrie et de l'emploi. [9] Über die SODISID, eine 100 %ige Tochtergesellschaft von USINOR. [10] Der Caisse des Dépôts et Consignations, über deren Tochter SCET. Derzeit arbeitet die SODIE in Frankreich und Belgien mit mehreren staatlichen Stellen aller Ebenen und mit Unternehmen jeder Größe in über 30 Arbeitsmarktregionen zusammen. Zu ihren zahlreichen Kunden gehören Städte, Ministerien und große Unternehmen wie ALCATEL oder IBM. 3.2.2 SODIE Belgien Die SODIE Belgien ist eine vor kurzem entstandene Tochtergesellschaft der SODIE Frankreich. Sie wurde gegründet, nachdem USINOR 75 % des Aktienkapitals der COCKERILL-SAMBRE SA erworben hatte. Die SODIE Belgien soll in der Wallonischen Region 4 000 neue Arbeitsplätze schaffen, und zwar vor allem durch die Förderung von KMU, etwa durch zinsverbilligte Kredite. 3.2.3 UK Steel Enterprise Limited (UKSE) UK Steel Enterprise Limited (UKSE), ein auf Umstellungshilfen spezialisiertes Unternehmen des privaten Sektors, das 1975 von der früheren British Steel plc gegründet wurde, ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der CORUS Group plc. In mehr als 25 Jahren hat sie 2 400 KMU Finanzmittel von mehr als 50 Mio. GBP (80,6 Mio. EUR) zur Verfügung gestellt, davon 39 Mio. GBP (62,9 Mio. EUR) in Form von Krediten oder Eigenkapital und den Restbetrag in anderer Form. Insgesamt wurden über 3 700 Unternehmen Finanzmittel oder Räumlichkeiten direkt bereitgestellt, in einigen Fällen beides. Man schätzt, dass diese Unternehmen über 60 000 neue Arbeitsplätze geschaffen haben. Schätzungsweise mindestens 50 000 weitere Arbeitsplätze wurden von Unternehmen geschaffen, die Unterstützung von Einrichtungen erhalten haben, die von der UKSE Anfang der 80er Jahre gegründet wurden. 3.2.4 Venture Capital Dortmund GmbH (,Dortmund Project") Das Dortmund Project ist ein gemeinsames Projekt des öffentlichen und des privaten Sektors, das von der Stadt Dortmund in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen, etwa Thyssen Krupp, Risikokapitalgesellschaften, ,Business Angels" und Beratungsfirmen finanziert und durchgeführt wird. Sein Ziel ist die Umwandlung der Stadt und der Region Dortmund von einem Zentrum der traditionellen Schwerindustrie in ein Zentrum der New Economy (E-Commerce, IT, Mikrosystemtechnik). Zu den geplanten und (2000) in Angriff genommenen Maßnahmen gehören die Entwicklung bestehender und neu gegründeter Unternehmen durch die Bereitstellung von Krediten, Risikokapital, Räumlichkeiten und hochqualifiziertem Personal, die Steigerung der Attraktivität der Region für Investitionen (auch Firmengründungen) ausländischer Unternehmen, die Verbesserung der Infrastruktur und die Bereitstellung von logistischer und Management-Unterstützung. Die Venture Capital Dortmund GmbH (VCD) ist eine Tochtergesellschaft der Stadtsparkasse Dortmund, die zu den Partnerbanken des Dortmund Project gehört. Die VCD wurde zwar erst vor relativ kurzer Zeit gegründet, kann aber auf die Erfahrungen zurückgreifen, die die Stadtsparkasse Dortmund während ihrer mehr als 30-jährigen Tätigkeiten auf dem Gebiet der KMU-Finanzierung gewonnen hat. Seit Aufnahme ihres Geschäftsbetriebs im Jahr 2000 hat die VCD rund 7,7 Mio. EUR in rund 10 Unternehmen investiert. Die VCD finanziert ausschließlich Unternehmen, die der üblichen KMU-Definition entsprechen, insbesondere KMU aus den Bereichen IT, Telekommunikation, Mikrosystemtechnik, Robotik und Biotechnologie. Die Eigenkapitalinvestitionen der VCD belaufen sich auf durchschnittlich 256 000 EUR bis 511 000 EUR. 4. Implementierungsinstrumente 4.1 Das Treuhand- und Verwaltungsabkommen (FMA) zwischen der Europäischen Kommission und EUROFER EUROFER konnte die einzelnen Garantieanträge völlig eigenständig genehmigen oder ablehnen. Jedes Risiko, für das EUROFER eine Teilgarantie gewährt, muss mit dem betreffenden Finanzintermediär geteilt werden. EUROFER hat der Kommission über alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Garantiefonds Bericht erstattet. Hierzu gehörte auch die Vorlage von Kopien aller diesbezüglichen Unterlagen und der Auszüge für das Treuhandkonto. Der Bereitstellungszeitraum für die Garantien dauerte fast zwei Jahre, bis September 2003. Die Kommission zahlte EUROFER für die von ihm aufgrund des FMA erbrachten Leistungen eine pauschale Verwaltungsgebühr, die auf 5 % der tatsächlich gebundenen Mittel begrenzt war. Der Garantiefonds wird spätestens 2012 aufgelöst. Das FMA enthält Bestimmungen über die Berichtspflichten sowie über die zu gestattenden Prüfungen, Überwachungen und Kontrollen und sieht in diesem Zusammenhang vor, dass der Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften das Recht hat, seine Prüfungen in den Räumlichkeiten von EUROFER, der Finanzintermediäre wie auch in denen aller Endbegünstigen durchzuführen. 4.2 Die Garantievereinbarungen zwischen EUROFER und den Finanzintermediären Hierbei handelt es sich um Rahmenvereinbarungen, in denen die für dieses Projekt geltenden Bedingungen und Modalitäten der Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen EUROFER und den Finanzintermediären geregelt werden. U. a. werden in den Vereinbarungen der Garantiesatz, die Garantie-Obergrenze und der Hoechstbetrag des teilweise durch EUROFER-Garantien besicherten (Kredit- und/oder Beteiligungs-)Portefeuilles festgelegt. Dieser Hoechstbetrag beläuft sich auf rund 3 333 000 EUR je Finanzintermediär (FI) [11] Die EUROFER-Garantiefonds stehen den Finanzintermediären kostenlos zur Verfügung. [11] Dieser Betrag wird auf der Grundlage der Garantie-Obergrenze von 500 000 EUR je Finanzintermediär berechnet. Da die Garantie-Obergrenze in den Garantievereinbarungen als 15 % des Portefeuilles definiert ist, wird das Portefeuille berechnet, indem der Betrag von 500 000 EUR durch 15 dividiert (= 33 333,33) und das Ergebnis mit 100 multipliziert (= 3 333 333) wird. Aufgrund von Besonderheiten des Portefeuilles wurde die Obergrenze des Dortmund Project auf 30 % des Portefeuille-Hoechstbetrags von 1 666 667 EUR festgelegt. Die ,Garantie-Obergrenze" ist der Hoechstbetrag der aufgrund von EUROFER-Garantien bestehenden Zahlungsverpflichtungen von EUROFER, ausgedrückt in Prozent des Portefeuilles und als absoluter Betrag. Den Betrag von 500 000 EUR erhält man, indem man den Betrag von 2 000 000 EUR durch 4 teilt, sodass jedem der vier Finanzintermediäre jeweils ein Viertel davon zugeteilt wird. Der Begriff ,Portefeuille" bezeichnet den Gesamt-Kapitalbetrag der Kredite oder Beteiligungen eines Finanzintermediärs an KMU, für die EUROFER-Garantien bestehen. Die Garantievereinbarung zwischen EUROFER und den einzelnen Finanzintermediären enthält auch Bestimmungen über Prüfungen, Berichterstattung und Kontrollen. 4.3 Die Garantien (Letters of Guarantee) Finanzintermediäre, die an einer Garantie für Kredite oder Beteiligungen an förderfähige/n KMU interessiert waren, mussten bei EUROFER einen Garantieantrag stellen. EUROFER gewährte die Garantien in seinem eigenen Namen, aber treuhänderisch für die Kommission. Über alle Projekte, für die Anträge gestellt wurden, wurde die Kommission regelmäßig informiert. Sämtliche Garantien laufen spätestens sieben Jahre nach dem Zeitpunkt, an dem die Kreditvereinbarung unterzeichnet bzw. die Beteiligung übernommen wurde, spätestens jedoch Ende März 2010 aus. Für eine EUROFER-Garantie kommen Kredite und Beteiligungen in Frage, die folgende Bedingungen erfuellen: a) Der Endbegünstigte muss ein KMU [12] sein. [12] Gemäß der Definition im Anhang der Empfehlung 96/280/EG der Kommission (ABl. L 107 vom 30.4.1996, S. 4). b) Das KMU muss hat seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben. c) Das KMU muss seinen Sitz in einem Gebiet haben, in dem eine industrielle Umstrukturierung der Kohle- und Stahlindustrie stattfindet. d) Das KMU muss einen gewissen Innovationsgrad nachweisen. e) Die Finanzierung, die letztlich durch die EUROFER-Garantie besichert wird, muss für ein neues Projekt bzw. eine neue Investition verwendet werden. Alle Arten von Umschuldung sind ausdrücklich nicht förderfähig. f) Die Finanzierung, die letztlich durch die EUROFER-Garantie besichert wird, muss - direkt oder indirekt - der Schaffung neuer Arbeitsplätze innerhalb der Laufzeit der betreffenden EUROFER-Garantie dienen. g) Die Laufzeit des Kredits bzw. der Beteiligung beträgt mindestens drei Jahre. 4.4 Das Treuhandkonto Im April 2001 überwies die Kommission die erste Tranche der betreffenden Mittel (1,5 Mio. EUR) auf das zu diesem Zweck eingerichtete Treuhandkonto von EUROFER. Der restliche Teil (500 000 EUR) wurde im September 2002 gezahlt. Das Treuhandkonto erscheint in der Buchführung von EUROFER. Es wird in EUR geführt und ausschließlich für Transaktionen im Zusammenhang mit der Fazilität verwendet. Alle Transaktionen dieser Art werden von EUROFER umgehend im Treuhandkonto verbucht. Die Rechnungsprüfer von EUROFER müssen einen Prüfungsbericht über die Konten vorlegen, die über die gestellten Garantien geführt werden. Die GD ECFIN erstellt vierteljährliche Finanzberichte über die von EUROFER vorgelegten Zahlen. Diese Finanzinformationen werden an die GD BUDG weitergegeben. 5. Projektüberwachung Die Kommission überwacht das Fondsmanagement seitens EUROFER mit Hilfe vom Überwachungsprogrammen, die sich an den Überwachungsprogrammen für bereits bestehende vergleichbare Fonds orientieren. Zu diesen gehören die KMU-Bürgschaftsfazilität (die Teil der Wachstums- und Beschäftigungsinitiative ist) und die ETF-Startkapitalfazilität, die beide vom EIF verwaltet werden [13] Zusätzlich zur Prüfung der Berichte und der Auszüge für das Treuhandkonto, die ihr von EUROFER vorgelegt werden, wird die Kommission, wenn eine gewisse Projektreife erreicht ist, bei EUROFER, den Finanzintermediären und ausgewählten Endbegünstigten Überwachungsmaßnahmen vor Ort durchführen. Besuche dieser Art sind für 2004 vorgesehen. [13] Siehe Ziffer 2.2 dieses Berichts; Beschluss 98/347/EG des Rates vom 19.5.1998, ABl. L 155 vom 29.5.1998, S. 43. 6. Ergebnisse 6.1 Verwendung der Mittel Bis zum 30. September 2003 waren 136 Anträge eingegangen, und 127 EUROFER-Garantien wurden in den vier für das EUROFER-Programm ausgewählten Ländern gewährt. Nur in drei Fällen kam es zu Schuldnerausfällen. Neun Garantien wurden wegen Nichterfuellung der Förderkriterien abgelehnt. 99,73 % der Mittel wurden in Anspruch genommen, was einem Portefeuille von insgesamt 11 635 581 EUR entspricht. 35 % des Gesamtportefeuilles wurden von Sodie Belgien, 14 % von S-Venture Capital Dortmund GmbH, 28 % von Sodie Frankreich und 23 % von UK Steel Enterprise Ltd. verwendet. Die Finanzierungsmerkmale sind von einem Finanzintermediär zum anderen unterschiedlich. Bei den Krediten (für die Unternehmen in Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Belgien) beträgt die Laufzeit im Durchschnitt fünf Jahre. Im Vereinigten Königreich ziehen die Unternehmen Kredite mit kürzerer Laufzeit (höchstens drei Jahre) vor, die belgischen Unternehmen bevorzugen längerfristige Kredite (im Allgemeinen bis zu sieben Jahre), während die französischen Unternehmen in der Regel fünfjährige Kredite beantragen. Was die fünf deutschen Unternehmen anbelangt, so bestanden ihre Finanzierungen in Beteiligungskapital. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Garantiefazilität im Allgemeinen einen guten Leverage-Effekt hat, was vor allem in Programmen wie der KMU-Bürgschaftsfazilität [14] deutlich wurde. [14] Der Leverage-Effekt für alle an der KMU-Bürgschaftsfazilität beteiligten Intermediäre lag zum 30. September 2003 bei 13,5. 6.2 Strukturelle Merkmale der Begünstigten Die ersten Ergebnisse dieses Pilotprojekts haben gezeigt, dass es in stärkerem Maße zur Ausweitung bereits bestehender Tätigkeiten gekommen ist als zur Gründung neuer Unternehmen. Sechsunddreißig Garantien hatten Unternehmensgründungen zum Ziel, achtundachtzig dagegen wurden zur Weiterentwicklung von Tätigkeiten genutzt. Sechzehn Unternehmen wurden in Belgien, vierzehn in Frankreich, fünf im Vereinigten Königreich und eines in Deutschland gegründet. Die Begünstigten waren in ihrer Mehrzahl Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen. Lediglich zehn Begünstigte waren mittlere Unternehmen, von ihnen haben fünf ihren Sitz in Frankreich. In drei der Mitgliedstaaten (Frankreich, Vereinigtes Königreich und Belgien) fallen die wichtigsten Tätigkeiten in den Bereich der Industrieproduktion und des Dienstleistungssektors, in Deutschland dagegen gehören die meisten Projekte zum Technologiesektor. Die Industrieproduktion umfasst eine breite Palette von Tätigkeiten, insbesondere den Stahlsektor, die Metallverarbeitung, die Herstellung von Elektromaschinen und die Nahrungsmittelverarbeitung. Die Tätigkeitssektoren sind indessen von Land zu Land unterschiedlich. Im Vereinigten Königreich, Belgien und Deutschland sind ausgesprochen viele Unternehmen auf die neuen Technologien hinorientiert, während in Frankreich die traditionelle Metallverarbeitung nach wie vor ein bedeutender Wirtschaftszweig ist. Im Allgemeinen ist aus den Ergebnissen zu erkennen, dass die Art der neu geschaffenen Tätigkeit noch immer eng mit der Stahlindustrie zusammenhängt. Die neuen KMU haben die Arbeitskräfte in den betreffenden Gebieten absorbiert und sie unter Nutzung ihres Knowhows zur Entwicklung neuer Aktivitäten eingesetzt. Natürlich sind die Zielgebiete dieses Pilotprojekts keine Regionen von besonderer Attraktivität für innovative Industriezweige und High-Tech-Unternehmen, daher wurde von den Finanzintermediären auch der Aspekt der Arbeitsplatzschaffung berücksichtigt. 6.3 Arbeitsplatzschaffung Nach den von UK Steel Enterprise Ltd gemeldeten Ergebnissen sind im Vereinigten Königreich von den anvisierten 382 bislang 67 Arbeitsplätze geschaffen worden. SODIE Belgien hat die Entstehung von 226 neuen Arbeitsplätzen gemeldet, womit in dieser frühen Phase des Projekts bereits 40 % der vorgesehenen Arbeitsplätze geschaffen wurden. Nach Angaben von SODIE Frankreich entstanden dort bereits 150 der geplanten 625 neuen Arbeitsplätze. Und Venture Capital Dortmund meldet die Schaffung von 55 Arbeitsplätzen, gegenüber einer angestrebten Gesamtzahl von 101. Es ist allerdings zu bedenken, dass eine beträchtliche Zahl von Garantien im Laufe der letzten beiden Monate gewährt wurde, sodass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist, eine Bewertung zur Gesamtzahl der geschaffenen Arbeitsplätze abzugeben, mit deren Zunahme noch zu rechnen ist. 6.4 Schuldnerausfälle Seit Beginn des EUROFER-Programms ist es zu drei Schuldnerausfällen gekommen: Bei UK Steel Enterprise Ltd gab es zwei Unternehmensschließungen, bei SODIE Frankreich eine. Im Vereinigten Königreich belief sich der für die beiden Schuldnerausfälle ausgezahlte Garantiebetrag auf 197 523 EUR, in Frankreich auf 20 000 EUR - dies macht insgesamt 217 523 EUR, was 1,8 % des Gesamtportefeuilles von 11 635 581 EUR entspricht. Es ist zu betonen, dass die Angaben über Schuldnerausfälle natürlich nicht als endgültig zu betrachten sind. 7. Bewertung Die von allen Programmpartnern (Kommission, EUROFER und beteiligte Finanzintermediäre) vorgenommene Bewertung des EUROFER-Garantiefonds hat ergeben, dass die Durchführung dieses Pilotprojekts auf der Ebene der EU wie auch auf nationaler und lokaler Ebene ein Erfolg war. Durch die Übertragung der Fondsverwaltung an Dritte wurden die Aufgaben der Kommission erheblich verringert und beschränken sich im Wesentlichen auf Überwachungstätigkeiten, sodass die Verwaltungsmittel der Kommission geschont werden konnten. Mit dem Budget von 2 Mio. EUR wurde ein Portefeuille aus 127 Krediten mit einem Gesamtvolumen von knapp 12 Mio. EUR besichert. Es ist jedoch anzumerken, dass die Kommission und die an dem Pilotprojekt beteiligten Partner die mit dem Projekt verbunden Aufgaben noch so lange begleiten müssen, bis - spätestens 2012 - die letzten Kredite zurückgezahlt sind. Was EUROFER und die beteiligten Finanzintermediäre anbelangt, so wurde dem Grundsatz der Zusätzlichkeit bei diesem Pilotprojekt Rechnung getragen, indem die zur Verfügung stehenden Finanzierungsmöglichkeiten ausgeweitet wurden. Insbesondere wurde hervorgehoben, dass die Vergabe von Garantien für neue und innovative Projekte den zusätzlichen Vorteil hat, Unternehmen zu unterstützen, die vielleicht Schwierigkeiten gehabt hätten, auf anderem Wege Mittel zu beschaffen. Positiv wurde auch gewertet, dass das Verfahren der Beantragung der EUROFER-Garantien unbürokratisch und effizient war. Es sei nochmals angemerkt, dass das Innovationskriterium für die Auswahl der KMU nicht in allen Fällen ausschlaggebend war, da die regionalen Besonderheiten dies nicht gestatteten und die Finanzintermediäre auch den Aspekt der Arbeitsplatzschaffung berücksichtigt haben. 8. Schlussfolgerung Der EUROFER-Garantiefonds hat die gesetzten Ziele erreicht und kann daher als erfolgreiches Pilotprojekt bewertet werden. In der Auseinandersetzung mit den Problemen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Kohle- und Stahlreviere in der Europäischen Union und den neuen Mitgliedstaaten hat die Zusammenarbeit mit spezialisierten, erfahrenen Partnern eine positive Wirkung auf die von den KMU eingeleiteten Projekte zur Schaffung von Arbeitsplätzen gezeitigt. Die nahezu 100 %ige Inanspruchnahme der Mittel beweist, dass seitens der KMU eine hohe Nachfrage nach finanzieller Unterstützung in den ausgewählten EU-Regionen, die von der industriellen Umstrukturierung des Kohle- und Stahlsektors betroffen sind, besteht. Dennoch muss die Frage gestellt werden, ob dieses Pilotprojekt zu einem vollständigen Programm weiterentwickelt werden sollte. Einerseits können, wie es hier der Fall war, durch die gezielte Ausrichtung eines Instruments Mittel auf prioritäre Gebiete und Sektoren konzentriert werden. Andererseits haben die Erfahrungen mit dem Pilotprojekt gezeigt, dass die Konzentration auf bestimmte Regionen in Kombination mit der Ausrichtung auf den High-Tech-Sektor zu begrenzt war, als dass die angestrebten Ziele hätten erreicht werden können. Es ist zu betonen, dass in diesen Gebieten und Sektoren auch andere Instrumente und Programme mit weiter gefassten Förderkriterien zur Verfügung stehen. So deckt das Mehrjahresprogramm (MAP) für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (2001-2005) [15], die vorstehend genannten Kriterien bereits ab. In Anbetracht der Erläuterungen des Europäischen Parlaments im Haushaltsplan 2000 konnten teilweise Überschneidungen mit bestehenden Instrumenten nicht vermieden werden. Dennoch sollten die erfahrenen und spezialisierten Finanzintermediäre, die an diesem EUROFER-Projekt beteiligt waren, als geeignete Finanzinstitute im Rahmen der bereits bestehenden Programme angesehen werden. [15] Beschluss 2000/819/EG des Rates vom 20.12.2000, ABl. L 333 vom 29.12.2000, S. 84. Die Gemeinschaftspolitik favorisiert nach wie vor allgemeine Instrumente, die sowohl eine Außenwirkung als auch Kosteneinsparungen durch Größenvorteile bei der Überwachung und Verwaltung der Programme ermöglichen. Aus diesem Grund schlägt die Kommission nicht vor, dieses Pilotprogramm mit einem neuen Budget und auf einer neuen Rechtsgrundlage zu verlängern. Anhang B5-504 Maßnahmen zur Förderung der Einbeziehung der EGKS-Tätigkeiten in den Gesamthaushaltsplan [16] [16] ABl. L 40 vom 14.2.2000, S. 980-981: Europäisches Parlament 2000/81/EG, EGKS, Euratom, Endgültige Feststellung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2000. Erläuterung im Haushaltsplan 2000 Neuer Artikel Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 1996 zur Einbeziehung der EGKS-Tätigkeiten in den Haushaltsplan der Europäischen Union (ABl. C 362 vom 1.12.1996, S. 327). Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 21. Juni 1999 zum Ablauf der Geltungsdauer des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (ABl. C 190 vom 7.7.1999, S. 1). Veranschlagt sind Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs zwischen den traditionell aus dem EGKS-Haushalt finanzierten Tätigkeiten und den im Gesamthaushaltsplan bestehenden Programmen, insbesondere Strukturfonds und Forschung. Insbesondere sollen Maßnahmen unterstützt werden, die aufgrund ihrer Besonderheit noch keine Entsprechung in den Gemeinschaftsprogrammen finden. Ziel ist die Förderung, vor allem über Euroschalter oder Informationsstellen, der Gründung innovativer Unternehmen (KMU) in Verbindung mit der industriellen Umstellung in den Kohle- und Stahlbereichen (Gründerparks, Zurverfügungstellung von gewerblichen Instrumenten und Finanzierungsmöglichkeiten für in Umschulung befindliche Arbeitnehmer), vor allem in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Ferner sollen Initiativen gefördert werden, die möglichst in einem paritätischen Rahmen (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) in den Bereichen Information, Ausbildung und Betreuung in den Unternehmen, insbesondere hinsichtlich der Anpassung der Arbeitszeit aufgrund der Umstrukturierungen entwickelt werden. Die Kommission sorgt dafür, dass die Begünstigten dieser Vorhaben vorrangig aus den von den industriellen Umstrukturierungen der Bereiche Kohle und Stahl berührten Gebieten, einschließlich derjenigen der beitrittswilligen Länder, stammen. Im Jahr 2001 legt die Kommission dem Europäischen Parlament einen Bericht über die Ergebnisse ihrer Vorhaben und über die Tätigkeiten, denen diese Mittel zugeflossen sind, vor.