20.5.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 120/79


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Durchführung der Lissabon-Strategie verbessern“

(2005/C 120/16)

In den (vom Ratsvorsitz formulierten) Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26. März 2004 wurde der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags aufgefordert, zu prüfen, wie man „Die Durchführung der Lissabon-Strategie verbessern“ kann.

Die Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 7. Oktober 2004 an und stützte sich dabei auf die Arbeiten des Lenkungsausschusses „Lissabon-Strategie“. Berichterstatter war Herr Vever, Mitberichterstatter die Herren Ehnmark und Simpson.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 412. Plenartagung am 27./28. Oktober 2004 (Sitzung vom 27. Oktober) mit 169 gegen 4 Stimmen bei 8 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Einleitung

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt die Tatsache, dass er vom Europäischen Rat vom 25./26. März 2004 aufgefordert wurde, zur Halbzeit der Lissabon-Strategie Wege und Mittel zur effizienteren Umsetzung dieser Strategie zu prüfen.

1.2

Der Ausschuss erinnert daran, dass in dem am 24. März 2000 in Lissabon erteilten Mandat von Beginn an betont wurde, dass:

die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft im Rahmen unterschiedlicher Partnerschaften aktiv daran mitwirken müssen;

der Erfolg der Strategie vornehmlich vom Privatsektor und von öffentlich-privaten Partnerschaften abhänge;

eine ausgewogene Entwicklung der drei Teile der Strategie – Wirtschaftswachstum, sozialer Zusammenhalt und ökologische Nachhaltigkeit – durch Stimulierung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen und unter Einsatz angemessener umweltpolitischer Maßnahmen erreicht werden muss.

1.3

Der Ausschuss hat in seinen Debatten, Anhörungen und Stellungnahmen der letzten Jahre immer wieder die Bedeutung der Lissabon-Strategie für die wirtschaftliche und soziale Zukunft der Union hervorgehoben und alle wirtschaftlichen und sozialen Akteure zur aktiven Mitwirkung an der Strategie aufgefordert. Konkret hat der Ausschuss in jüngster Zeit Stellungnahmen zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Europa, zur EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung (1), zur besseren Wirtschaftsführung in der EU und zu beschäftigungspolitischen Maßnahmen (2) verabschiedet. Der Ausschuss hat immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die Ziele der Lissabon-Strategie ohne die volle Einbeziehung der Zivilgesellschaft nicht erreichen lassen.

1.4

Auf die Aufforderung des Europäischen Rates hin hat der Ausschuss unter Verweis auf seine jüngsten Standpunkte zur Lissabon-Strategie:

alle Fachgruppen in diese Aufgabe einbezogen;

die Ansichten der Wirtschafts- und Sozialräte der Mitgliedstaaten und von größeren Organisationen, welche die organisierte Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene vertreten, eingeholt;

zu diesem Zweck am 9./10. September 2004 in Brüssel eine Anhörung durchgeführt.

2.   Allgemeine Einschätzung

2.1

Die Lissabon-Strategie ist kurz gesagt bekanntermaßen die Verpflichtung, die Europäische Union zum wettbewerbfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.

2.2

Bei dieser Kurzbeschreibung der Lissabon-Strategie wurde oft, jedoch nicht immer auf die Tragweite und die Auswirkungen verwiesen.

2.3

Die Lissabon-Strategie steht für eine sehr ehrgeizige Vision für die gesamte Gesellschaft der Union. Mit der Aufstellung der Strategie wurden die grundlegenden Ziele der Union in dem nunmehr größeren Rahmen von 25 Mitgliedstaaten bekräftigt.

2.4

Was die Lissabon-Strategie nicht ist:

lediglich ein Konzept für Berufsökonomen;

die Zielsetzung eines für sich allein arbeitenden „Brüsseler Establishments“;

ein schmal angelegtes Konzept für rein wirtschaftliche Veränderungen;

eine Zielsetzung, die als mit der nachhaltigen Entwicklung unvereinbar gelten kann;

ein Konzept, das die sozialen Folgen des Wirtschaftswachstum außer Acht lässt.

2.5

Richtig erklärt und verstanden bedeutet die Lissabon-Strategie:

eine Methode zur Gestaltung der Zukunft Europas;

eine Strategie für die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität der Unionsbürger;

ein wichtiges Element, um die neuen Chancen der wissensbasierten Wirtschaft zu nutzen;

die Anerkenntnis, dass es zur Sicherung der Beschäftigung und Verbesserung des Lebensstandards einerseits und für mehr Wettbewerbsfähigkeit andererseits einer neuen Dynamik bedarf;

eine Strategie zur Förderung von Synergieeffekten zwischen wirtschaftlichen, sozialen und Umweltmaßnahmen;

eine Strategie, die auf den Erfolgen der Europäischen Union in der Vergangenheit aufbaut;

die Fähigkeit, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren Zusammenhalt zu erzielen.

2.6

In der weiterentwickelten Lissabon-Strategie ist das Streben nach Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum ein entscheidendes Element für mehr wirtschaftlichen Wohlstand, für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Sicherung und die Verbesserung der Qualität der Lebensweisen und die Verbesserung des Lebensstandards. Andererseits entsteht aus besserer Lebensqualität, sozialen Verbesserungen und ökologischer Nachhaltigkeit möglicherweise auch wieder Wachstum. Im Zuge des durch Lissabon erreichten wirtschaftlichen Fortschritts ergeben sich in der Zukunft Möglichkeiten für eine bessere Unterstützung der unterhalb der Armutsgrenze lebenden Bevölkerungsgruppen durch die verstärkte soziale Eingliederung und die Nachhaltigkeit dieser Errungenschaften für künftige Generationen.

2.7

Wer behauptet, dass die Lissabon-Strategie nur Wettbewerbsfähigkeit meint, der hat sie falsch verstanden.

2.8

Der Ausschuss stellt zunächst fest, dass die Lissabon-Strategie in den letzten fünf Jahren bereits eine Reihe von positiven Entwicklungen auf den Weg gebracht hat, u.a.:

das sich quer durch die traditionellen Lager ziehende Bewusstsein, dass Reformbedarf besteht;

die schnelle Verbreitung von Informationstechnologien und Innovationsprozessen;

die stärkere Unterstützung für neu gegründete Unternehmen und die Finanzierung von KMU;

die stärkere Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung zum Abbau öffentlicher Haushaltsdefizite, die Wiederherstellung der Haushaltsstabilität für die sozialen Schutzsysteme und für den Umweltschutz;

Initiativen der Sozialpartner bei den sozialen Reformen;

Maßnahmen zur - wenn auch beschränkten - Vereinfachung der rechtlichen und Verwaltungsverfahren.

2.9

Trotz dieser positiven Aspekte ist das Fazit der letzten fünf Jahre, gemessen an den in Lissabon gesteckten Zielen, im Großen und Ganzen enttäuschend. Europa befindet sich in der Zange zwischen der Konkurrenz hochentwickelter Industrieländer und den Niedriglohn-Schwellenländern, welche immer stärker neue Technologien einsetzen, und steht vor den wachsenden Herausforderungen des Wettbewerbs. Anlass zur Besorgnis geben eine Reihe von Indikatoren:

die schwache Binnennachfrage, geringe Investitionen und das schleppende Wachstum in der Europäischen Union, das im Zeitraum 2001 bis 2003 durchschnittlich bei jährlich 1 % lag;

das deutliche Verfehlen der Beschäftigungsziele die zurückgehende Qualität der Arbeitsplätze und der Verlust der Arbeitsplatzsicherheit;

die Zunahme von Betriebsschließungen und Verlagerungen europäischer Produktionsstätten;

die erhebliche Zahl von Forschern und jungen Hochschulabsolventen, die in Drittländer abwandern;

anhaltende oder sogar steigende öffentliche Haushaltsdefizite in einer Reihe von Mitgliedstaaten;

zu stark divergierende Steuerregeln und Steuersätze für die Unternehmen;

die steigenden Kosten der sozialen Schutzsysteme, die zunehmende Alterung der Bevölkerung und die steigende Anfälligkeit bestimmter Bevölkerungsgruppen;

die Ausrichtung auf die Produktspezialisierung entspricht nicht dem Grundgedanken einer wissensbasierten Wirtschaft.

2.10

Gleichzeitig ist man mit der Durchführung der Lissabon-Reformen im Rückstand.

2.10.1

Auf europäischer Ebene haben sich die 25 Mitgliedstaaten zwar verpflichtet, den Binnenmarkt auf verschiedenen Gebieten (Energie, Dienstleistungen, öffentliches Auftragswesen, transeuropäische Netze, Anpassung der öffentlichen Verwaltungen) zu vollenden, sie sträuben sich jedoch, die hierfür erforderlichen Maßnahmen fristgerecht umzusetzen.

2.10.2

Auf nationaler Ebene gibt es unterschiedliche Ergebnisse, wobei vor allem auf folgenden Gebieten Defizite bestehen:

strukturell bedingte komplizierte Gesetzes- und Verwaltungsbestimmungen;

die anhaltende Diskrepanz zwischen Arbeitskräfteangebot und Arbeitskräftenachfrage;

die zu hohe Vorruhestandsquote trotz gegenteiliger Verpflichtungen;

Bildungssysteme;

unzureichende Angebote für lebensbegleitendes Lernen;

Forschungsausgaben, die insgesamt gesehen eher noch weiter zurückgingen als sich dem Lissabon-Ziel von 3 % des BIP zu nähern;

die unzureichende Berücksichtigung der sozialen Probleme im Zusammenhang mit dem Innovationsbedarf.

2.10.3

Die neuen Mitgliedstaaten müssen häufig zusätzliche Probleme bewältigen, die auf Entwicklungsrückstände bei der Beschäftigung und im Technologie- oder Umweltbereich zurückzuführen sind, obgleich diese Nachteile bisweilen durch Reformmaßnahmen wettgemacht werden, die radikaler als in den 15 alten Mitgliedstaaten sind. Von diesen konnten im allgemeinen die nördlichen Mitgliedstaaten größere Fortschritte bei ihren Reformen verzeichnen als die südlichen Länder. Diese allgemeine Feststellung gilt auch für die Mitgliedstaaten, die ihren Staatshaushalt ausgeglichen haben, im Gegensatz zu jenen, die das Defizit weiter anwachsen ließen. Selbst hoch entwickelte Mitgliedstaaten liegen auf bestimmten Gebieten im Vergleich zu leistungsfähigeren Drittstaaten zurück. Sinn und Zweck der Reformen ist es nicht nur, besser als früher zu sein, sondern besser zu sein als die anderen.

2.11

Die Lissabon-Strategie ist in einen Teufelskreis geraten: das schwache Wachstum erschwert die Umsetzung von Reformen, während der Reformrückstand Wachstum und Beschäftigung weiter bremst. Die durchgeführten Reformen betreffen hauptsächlich die Angebotsseite der Wirtschaft. Ihnen war kein durchschlagender Erfolg beschieden, da ihnen keine ausreichende Nachfrage gegenüberstand.

2.12

Auf den Frühjahrstagungen des Europäischen Rates rollen die Mitgliedstaaten offenbar lieber die in Lissabon bereits festgelegten Ziele wieder auf, selbst wenn dies noch mehr Empfehlungen bedeutet, als den Stand der bereits eingeleiteten Reformen einer strikten Bewertung zu unterziehen und sich eindeutig zur Durchführung der ausstehenden Maßnahmen innerhalb festgelegter Fristen zu verpflichten. Nur zu oft können sie in Brüssel nicht klar darlegen, was sie zu Hause unternehmen oder auf welchen Gebieten sie die in Brüssel vereinbarten Ziele verfehlt haben. Den vielfältigen Reformzielen, Verpflichtungen und Teilnehmerstaaten steht eine ebenso große Zahl von Defiziten gegenüber, sei es bei der Übernahme von Mitverantwortung, bei der Umsetzung und Abstimmung oder bei der Wirksamkeit in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt.

2.13

Es besteht daher die Gefahr, dass die notwendigen Reformen nicht mit der erforderlichen Entschlossenheit vorangetrieben werden, in dem Glauben, dass die Strategie allein greift. Eine solche Lissabon-Blase würde wahrscheinlich nicht erst 2010 platzen.

2.14

Das in Lissabon formulierte Ziel, durch zielgerichtete Reformen die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und dies mit einem dauerhaften beschäftigungswirksamen Wirtschaftswachstum bei gleichzeitiger Stärkung des sozialen Zusammenhaltes zu verbinden, ist weiter relevant für ein Europa, das nunmehr am Scheideweg steht:

Einerseits ist Europa der Welt größter Exporteur und größter Binnenmarkt (gemessen am Bruttoinlandsprodukt) und in der Lage, dynamische Projekte voranzutreiben, was mit dem Euro und der Erweiterung unter Beweis gestellt wurde.

Andererseits hinkt es beim Wirtschaftswachstum hinterher, wird durch die Verlagerung von Betrieben geschwächt und fühlt sich durch die Rückschläge, die es aufgrund seiner verringerten Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt erleidet, verunsichert und bedroht.

2.15

Das Lissabon-Ziel ist insofern ein ausgewogenes Ziel, als es wirtschaftliche Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit, soziale Erfordernisse (Beschäftigung, Ausbildung, sozialer Zusammenhalt, Lebens- und Arbeitsbedingungen) und - wie auf dem Göteborger Gipfel hervorgehoben wurde - Umweltbelange angemessen und interaktiv in Einklang bringt.

2.16

Die Methoden der Lissabon-Strategie bleiben weiter gültig und stützen sich auf:

einen Mehrjahres-Zeitplan aufgeschlüsselt in mehrere Phasen bis zum Jahr 2010, in dem der Binnenmarkt vollendet sein soll;

die gemeinsame Bewertung der Fortschritte auf der alljährlichen Frühjahrstagung des Europäischen Rates;

die Methode der offenen Koordinierung mit den Mitgliedstaaten über gemeinsame Ziele und bewährte Verfahren als nützliche Ergänzung zur Gemeinschaftsmethode in Bereichen, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen;

die Betonung der zentralen Rolle der Privatwirtschaft, von öffentlich-privaten Partnerschaften, der Einbeziehung der Zivilgesellschaft durch die Behörden und des Dialogs zwischen den Sozialpartnern.

2.17

Die Zusammenarbeit im Rahmen der Methode der offenen Koordinierung vollzog sich bislang als Zusammenarbeit zwischen den Regierungen. Die demokratische Verankerung in den nationalen Parlamenten fehlte weitgehend. In den Mitgliedstaaten sollte daher eine ernsthafte parlamentarische Debatte über die im Zusammenhang mit der Lissabon-Strategie stehenden Fragenkomplexe angestoßen werden.

2.18

An der so wichtigen Einbeziehung und Unterstützung der Akteure der Zivilgesellschaft mangelte es in vielen Mitgliedstaaten. Dieses schwerwiegende Defizit ist ein großes Manko bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie und erklärt zum großen Teil die geäußerten Bedenken und aufgetretenen Unzulänglichkeiten. Anhaltende Schwächen in der Kommunikation und Partnerschaft sind das Resultat.

2.18.1

Das Kommunikationsdefizit liegt auf der Hand. Trotz der laufenden nationalen Debatten über Beschäftigung, Ausbildung, sozialen Schutz, Unternehmensverlagerungen und technologischen Wettbewerb kommunizieren weder die Mitgliedstaaten noch die Medien mit der Öffentlichkeit über die Lissabon-Strategie. Auf das in Lissabon formulierte Ziel der Wettbewerbsfähigkeit hin angesprochen begreifen die meisten Unionsbürger weder Zweck noch Reichweite dieser Zielstellung. Viele meinen, dass das Ziel, die Union „zum wettbewerbsfähigsten (...) Wirtschaftsraum der Welt zu machen“ entweder unrealistisch ist oder das Ende des europäischen Sozialmodells bedeutet, weil es eine Angleichung nach unten an die weniger fortgeschrittenen Länder dieser Region bringt. Diese Reaktionen machen deutlich, dass das Ziel so erklärt werden muss, dass wir uns erfolgreich dem weltweiten Wettbewerb stellen wollen, indem wir unsere Probleme zum Teil verringern und zum Teil durch den optimalen Einsatz unserer Ressourcen wettmachen.

2.18.2

Viele Menschen in Europa stellen derzeit fest, dass viele soziale Besitzstände in Frage gestellt werden, ohne dass die daraus erwachsenden Vorteile für die Beschäftigungslage und nachhaltige sozialen Schutzsysteme deutlich werden. Die Menschen sind zutiefst besorgt über:

die steigende Zahl von Betriebsverlagerungen in Konkurrenzländer mit niedrigen Produktionskosten;

den wachsenden Druck auf die Beschäftigungslage und die Arbeitsbedingungen und den Verlust der Arbeitsplatzsicherheit;

Probleme beim Strukturwandel in den am stärksten von der Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen und Branchen;

schwächere soziale Schutzsysteme (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Altersversorgung).

2.18.3

Zu viele Menschen in Europa haben den Eindruck, dass sie bei den Reformen kein Mitspracherecht haben, obgleich sie ja direkt davon betroffen sind und soziale Errungenschaften und Besitzstände auf dem Spiel stehen. Zudem enthalten die Berichte der Kommission und der Mitgliedstaaten bei weitem zu wenige Informationen über Wege zur Konsultation und Einbeziehung der Zivilgesellschaft oder über Partnerschaften mit den verschiedenen Akteuren der Zivilgesellschaft (die Rolle der Privatwirtschaft, die Rolle der Sozialpartner, öffentlich-private Partnerschaften, Nichtregierungsorganisationen usw.), obschon diesen Fragen in der Lissabon-Strategie große Bedeutung beigemessen wird.

3.   Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

3.1

Der Schwerpunkt der Wettbewerbsfähigkeit trägt der Tatsache Rechnung, dass eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit in einer offenen und globalen Wirtschaft nur durch verstärkten Einsatz neuer Technologien, eine wirksamere berufliche Bildung, qualifizierte Arbeitnehmer und die Verbesserung der Produktivität erreicht werden kann. Die Qualität (der Waren, Dienstleistungen, Vorschriften, Verwaltungen, Beschäftigung, sozialen Beziehungen und Umwelt) steht dabei im Mittelpunkt der Strategie.

3.2

Diese Ziele lassen sich am besten mit gerechteren und effizienteren internationalen Rahmenbedingungen für den Handel und Zahlungsverkehr erreichen.

3.3

Neben neuen Vorschriften auf internationaler Ebene muss die europäische Wirtschaft ihre eigenen Vorschriften sowohl auf gemeinschaftlicher als auch auf einzelstaatlicher Ebene vereinfachen. Zu viel bürokratischer Aufwand schreckt viele davon ab, Initiativen zu ergreifen, die im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit notwendig sind.

3.4

Der EWSA ist – im Unterschied zu Kommission und Rat – der Ansicht, dass nur durch eine grundlegende Neuorientierung der Wirtschaftspolitik, insbesondere der makroökonomischen Politik, die innergemeinschaftlichen Blockaden für einen nachhaltigen und sich selbst tragenden konjunkturellen Aufschwung beseitigt werden können. Die EU muss sich auf ihre internen Kräfte stützen, um die europäische Wirtschaft wieder auf einen Kurs des Wachstums und der Vollbeschäftigung zu bringen. Dazu bedarf es einer ausgewogenen makroökonomischen Politik mit dem erklärten Ziel, das zu erreichen, was in der Lissabon-Strategie festgelegt ist, nämlich Vollbeschäftigung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, wobei die in den Schlussfolgerungen des Göteborger Gipfels enthaltene Verpflichtung zu einem 'nachhaltigen' Wachstum wirklich ernst genommen werden muss.

3.5

Ziel der Geldpolitik sollte es jedenfalls sein, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Preisstabilität, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu erreichen. Im vom Rat empfohlenen Policy-Mix fehlt aber eine klare Aufforderung an die EZB, auch ihre Verantwortung gegenüber der Realwirtschaft (Wachstum und Beschäftigung) wahrzunehmen. Dazu wäre es sinnvoll, der EZB ein Stabilitätsziel 'im weiteren Sinne' nahe zu legen, welches nicht nur die Preisstabilität betrifft, sondern auch die Stabilität von Wachstum, Vollbeschäftigung und des Systems des sozialen Zusammenhaltes. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat selbst bereits mehrfach gefordert, dass die Geldpolitik zur Verwirklichung des Zieles des Wachstums und der Vollbeschäftigung beitragen muss (z.B. in seiner Entschließung an den Europäischen Konvent vom 19. September 2002).

3.6

Die Gründung und das Wachstum von Unternehmen sollten stärker als bislang durch entsprechende Maßnahmen gefördert werden, wozu ein beschleunigtes und kostengünstigeres Verfahren der Unternehmensgründung, ein besserer Zugang zu Risikokapital, mehr Fortbildungsprogramme für Unternehmer und ein dichteres Servicenetz zur Förderung der KMU gehören.

3.7

Die Möglichkeiten des lebensbegleitenden Lernens sollten allen Bürgern aller Altersstufen in allen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen. Die Menschen sollten ermutigt werden, diese Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

3.8

Das Potenzial des Binnenmarktes muss voll entfaltet werden. Die Europäische Union sollte jetzt eigentlich die Vorteile eines Marktes nutzen, der größer als derjenige der USA oder Chinas ist, doch dem steht Folgendes im Wege:

zu viele Richtlinien wurden nicht voll in nationales Recht umgesetzt;

unzureichende Fortschritte bei der Gewährleistung der Normung und gegenseitigen Anerkennung im Dienstleistungsverkehr;

Rückstände bei der Liberalisierung der Märkte einschließlich der Bereiche des öffentlichen Sektors;

Schwierigkeiten bei der Vereinbarung praktikabler geistiger Eigentumsrechte auf europäischer Ebene;

Unterschiede in der Besteuerung, die zu Verzerrungen führen.

3.9

Die Gewährung von Gemeinschaftshilfe sollte in Zukunft davon abhängig gemacht, ob in jenen Mitgliedstaaten, in denen strukturelle Defizite die Umsetzung beeinträchtigen, Verbesserungen erzielt werden.

3.10

Erleichterungen im Handel und Zahlungsverkehr sollten durch eine verstärkte administrative Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in einer Reihe von Bereichen wie Zollverfahren, öffentliches Auftragswesen und transnationale öffentliche Dienstleistungen erreicht werden.

3.11

Überdies weisen die Mitgliedstaaten Rückstände in folgenden Bereichen auf:

bei der Vernetzung und Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, was die Fertigstellung von Projekten transeuropäischer Netze beeinträchtigt;

beim Zugang von KMU zu Risikokapital;

Haushaltsdefizite in einigen Ländern;

bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung, die gemessen am BIP im Allgemeinen eher gesenkt als erhöht wurden (1,9 % des BIP im Gegensatz zu 2,6 % in den USA) und weit unter dem Zielwert von 3 % des BIP stagnieren;

eine hohe Vorruhestandquote ungeachtet der 2002 in Barcelona eingegangenen Verpflichtungen;

in den Bildungssystemen, die den direkten Bezug zu den wirtschaftlichen Realitäten und künftigen Beschäftigungsaussichten verloren haben.

3.12

Die Unternehmen in Europa sind ihrerseits in folgenden Bereichen in Rückstand geraten:

Forschung und Entwicklung: im Jahr 2002 hat die Privatwirtschaft in den USA 100 Mrd. Euro mehr in die Forschung gesteckt als in Europa. Der Europäische Rat von Lissabon hat sich das Ziel gesteckt, 3 % des BIP in FuE zu investieren, wovon zwei Drittel von der Privatwirtschaft aufgebracht werden sollen. Heute stellt letztere nur 56 % bereit.

Lebensbegleitendes Lernen: seit dem Start der Lissabon-Strategie hat die Beteiligung Erwachsener an lebensbegleitenden Bildungsmaßnahmen nur um 0,5 Prozentpunkte auf 8,5 % zugenommen. Damit zeichnet sich ein Scheitern im Hinblick auf das Lissabon-Ziel von 12,5 % bis 2010 ab.

4.   Einbeziehung der sozialen Dimension

4.1

Nötig ist eine explizite Strategie zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit unter Wahrung des sozialen Zusammenhalts. Dies könnte ein Neuanfang für die Sozialpolitik sein. Dieser strategische Rahmen könnte von den Sozialpartnern in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten erarbeitet werden. Die soziale Dimension der Lissabon-Strategie ist ein Schlüsselfaktor für Wohlstand, Produktivität und soziale Eingliederung und sollte als solcher voll anerkannt werden; sie muss in den nächsten fünf Jahren der Strategielaufzeit aktualisiert werden.

4.2

Der EWSA fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, Fortschritte bei den im Rahmen der Lissabon-Strategie erforderlichen Maßnahmen zu erzielen, um das angestrebte Wirtschaftswachstum zu stimulieren. Dies ist höchst wünschenswert, sodass ein New Deal für die europäische Gesellschaft ausgearbeitet werden kann. Im Mittelpunkt sollten vier Schwerpunktbereiche stehen, die da sind:

mehr und sichere Arbeitsplätze !

ältere Menschen im Erwerbsleben;

eine aktive Politik der sozialen Eingliederung;

Gesundheitsfürsorge und der Zusammenhang zwischen Gesundheit und Umwelt.

4.3

Es bedarf gemeinsamer Anstrengungen und der Einbeziehung von Sozialpartnern, Nichtregierungsorganisationen und Regierungen, um Konzepte und Finanzierungsformen für die berufliche Fortbildung auf deutlich höherem Niveau und für viel mehr Arbeitssuchende als bisher zu entwickeln, insbesondere in Branchen, in denen es auf gehobenes Fachwissen und entsprechende Fähigkeiten ankommt.

4.4

Die Sozialpartner müssen gemeinsame Aktionen zur Verbesserung des Arbeitsumfelds und der Arbeitsorganisation in Erwägung ziehen, um eine höhere Produktivität und einen höheren Mehrwert pro Arbeitnehmer miteinander zu verknüpfen. Um bestimmte Probleme der zunehmenden Alterung der Arbeitnehmerschaft (und der sinkenden Zahl junger Zugänge auf dem Arbeitsmarkt) abzufedern, müssen diese demographischen Entwicklungen von den Regierungen, Unternehmen und Gewerkschaften angegangen werden.

4.5

Bestimmte Reformaspekte betreffen Menschen, die durch den Wandel schlechter gestellt werden, weshalb Leitlinien für eine aktivere Politik der sozialen Eingliederung nötig sind.

4.6

Die in der Lissabon-Strategie definierten allgemeinen sozialpolitischen Ziele gelten mit nur wenigen kleineren Änderungen weiter. Aber in den letzten vier Jahren haben sich die globalen Herausforderungen in ihrer Art und ihrer Größe beträchtlich geändert. Rasch wachsende Volkswirtschaften wie China und Indien sind auf den Plan getreten, was direkte Auswirkungen auf die Lissabon-Strategie hat. Immer mehr Spitzentechnologie-Produkte und -Dienstleistungen kommen zu äußerst attraktiven Preisen auf den Markt. Das anhaltend hohe Produktivitätswachstum in den Vereinigten Staaten bedeutet, dass die Lissabon-Strategie jetzt sich schnell bewegende Ziele verfolgt. Das im Vergleich zu den Vereinigten Staaten in den 90er Jahren stärkere Produktivitätswachstum pro Arbeitsstunde gehört offenbar der Vergangenheit an.

4.7

Ein positiver Faktor und eine Herausforderung zugleich ist die Erweiterung der Europäischen Union. Die 10 neuen Mitgliedstaaten repräsentieren einen dramatischen Zuwachs für den Binnenmarkt, an Kaufkraft und an qualifizierten Arbeitnehmern. Durch die neuen Mitgliedstaaten stellen sich jedoch auch neue Herausforderungen für die soziale Eingliederung. In Bezug auf die Arbeitnehmer muss die Bildung und berufliche Ausbildung in Spitzentechnologiebereichen ausgebaut werden, wie das auch in den 15 alten Mitgliedstaaten der Fall ist.

4.8

Der EWSA hat die Vorteile einer möglichen Charta für nachhaltige soziale Entwicklung, welche die genannten Bereiche abdeckt und die entsprechenden Grundrechte der Bürger beinhaltet, geprüft. Auf der Grundlage dieser Erwägungen schlägt der Ausschuss vor, dass die genannte Charta in das Arbeitsprogramm auf dem Gebiet der Sozialpolitik aufgenommen wird. Mit der Charta einhergehen müsste ein EU-Aktionsprogramm zur Koordinierung der verschiedenen Maßnahmen und zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Festlegung prioritärer Bereiche.

5.   Nachhaltige Entwicklung

5.1

Die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung wird derzeit überarbeitet. Ein Beschluss über das Ergebnis wird für die Tagung des Europäischen Rates im März 2005 erwartet. Die Strategie für nachhaltige Entwicklung beinhaltet Maßnahmen auf wirtschaftlichem, sozialem und ökologischem Gebiet, die zur gegenseitigen Unterstützung durchgeführt werden.

5.1.1

Die Lissabon-Strategie, so wie sie sich in der Folge des Frühjahrsgipfels des Europäischen Rates im Jahr 2002 herausbildete, beinhaltet parallel laufende Aktionen auf wirtschaftlichem, sozialem und ökologischem Gebiet. Die Umweltdimension wurde auf Beschluss des Europäischen Rates von Göteborg aufgenommen.

5.2

Es wäre falsch, die Lissabon-Strategie und das der Strategie für nachhaltige Entwicklung zugrunde liegende Prinzip als konkurrierende Zielstellungen zu betrachten. Die Lissabon-Strategie verfolgt einen klaren Zeitplan, der bis zum Jahr 2010 reicht. Die Strategie für nachhaltige Entwicklung ist zeitlich unbeschränkt und beschäftigt sich mit Fragen der Beziehungen zwischen den Generationen.

5.3

In Anbetracht der Tatsache, dass der Europäische Rat im März 2005 beide Strategien gleichzeitig überprüfen will, gilt es drei Dinge festzustellen:

Die Lissabon-Strategie, die in fünf Jahren ausläuft, wird sich zunehmend mit Fragen beschäftigen müssen, die über das Jahr 2010 hinausreichen. Diese Fragen und Maßnahmen sollten nach den Kriterien bewertet werden, die für die Strategie für nachhaltige Entwicklung gelten. Durch diese Herangehensweise könnte die Lissabon-Strategie noch Projekte konkret auf den Weg bringen, die auch gut als Aktionen im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung gelten können.

Es ist von wesentlicher Bedeutung, das in der überarbeiteten Strategie für nachhaltige Entwicklung langfristige Ziele und Maßnahmen definiert werden, die den Aufgaben der Lissabon-Strategie Rechnung tragen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen und Programme koordinieren.

Die Lissabon-Strategie verfolgt möglicherweise eine Vielzahl von Zielen und Maßnahmen, doch die Ziele und Maßnahmen der Strategie für nachhaltige Entwicklung werden notwendigerweise noch breiter angelegt sein. Sie werden sich aber erst schrittweise herausbilden. In beiden Fällen kommt es darauf an, dass die nationalen und lokalen Ebenen eine entscheidende Rolle übernehmen können. Keine der beiden Strategien kann von oben nach unten funktionieren; sie sind zwangsläufig Strategien, die von der Basis zur Spitze wirken.

6.   Partnerschaften

6.1

In den ehrgeizigen Vorschlägen für eine dynamischere Umsetzung der Lissabon-Strategie kommen unterschiedliche Themen zur Sprache. Es kommt zwar keinem Politikbereich oder Aktionsplan allein eine Schlüsselrolle zu, doch ein Thema sticht hervor. Die wirksame Durchführung der Lissabon-Strategie erfordert EU-weit die Anerkenntnis, dass viele Menschen, Regierungen, Behörden, Organisationen und europäische Institutionen dafür zusammenwirken müssen.

6.2

Aus positiver Sicht hängt die neue Dynamik von einer vielschichtigen „Partnerschaft für den Wandel“ ab. Das Partnerschaftskonzept kann deutlich machen, dass die Lissabon-Ziele weder von oben nach unten hierarchisch angelegt sind noch den Alltagssorgen der Unionsbürger fern stehen.

6.3

Der Ausschuss betont, dass eine der größten Schwächen bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie in der unzureichenden Einbeziehung der Akteure der Zivilgesellschaft besteht, obgleich in der Strategie ausdrücklich Nachdruck auf diesen Punkt gelegt wird. Diese Schwäche könnte sogar die gesamte Strategie scheitern lassen. Der Ausschuss begrüßt, dass der Europäische Rat sich am 24. März 2004 für eine Lösung dieses Problems in Form von Reformpartnerschaften eingesetzt hat. Der Ausschuss hat sich bereit erklärt, seinen Beitrag dazu in Form eines Aktionsplans zu leisten.

6.4

Der Ausschuss beabsichtigt, mit den in den Mitgliedstaaten bestehenden Wirtschafts- und Sozialräten und den sozialen und wirtschaftlichen Partnern, die dies wünschen, zusammenzuarbeiten und gemeinsam ein Netz zivilgesellschaftlicher Initiativen für erfolgreiche Reformen einzurichten.

6.5

Dieses interaktive und dezentrale Netzwerk soll die Websites der Teilnehmer zusammenführen und:

laufende und in Vorbereitung befindliche soziale und arbeitsplatzschaffende Initiativen, die die Lissabon-Reformen auf europäischer, einzelstaatlicher oder regionaler Ebene weiter voranbringen, darlegen;

bewährte Verfahren auf diesem Gebiet - einschließlich grenzüberschreitender Fragen - herausarbeiten;

den Austausch von Erfahrungen und Analysen unter den Akteuren der Zivilgesellschaft ermöglichen;

Gesprächsforen und Debatten über die Reformen organisieren.

6.6

Zur Förderung derartiger Initiativen sollen Handlungsvorgaben erstellt und von den am Netzwerk Beteiligten umgesetzt werden.

6.7

Im Vorfeld der Frühjahrstagung des Europäischen Rates soll eine jährliche Konferenz der Netzwerkteilnehmer zur Bestandsaufnahme der Initiativen aus der Zivilgesellschaft organisiert werden.

6.8

Der Ausschuss möchte als europäisches Forum des Dialogs über Reformpartnerschaften dienen und dabei auf einzelstaatlichen und europäischen Erfahrungen aufbauen.

6.9

Über diese Verbindung zu den repräsentativen nationalen Gremien könnten langjährige Erfahrungen eingebracht werden, was einen wirksameren Beitrag des EWSA bei der jährlichen Überprüfung der Strategie auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates möglich macht.

7.   Voraussetzungen für eine wirksame Umsetzung der Lissabon-Strategie

7.1

Der Ausschuss betont, dass die Reformen von Lissabon mit der europäischen Zivilgesellschaft in Einklang gebracht werden müssen, und ist der Ansicht, dass die für eine Umsetzung der Lissabon-Strategie erforderliche Überarbeitung drei Voraussetzungen erfüllen muss:

7.2

Zunächst darf die Umsetzung der Lissabon-Strategie nicht auf die lange Bank geschoben wird. Der Wettbewerb auf dem Weltmarkt nimmt von Tag zu Tag zu. Im Ergebnis werden Unternehmensstandorte verlagert. Davon betroffen sind immer mehr Regionen und Branchen, die mit Billiglohnländern beziehungsweise Schwellenländern konkurrieren müssen, die geringe Produktionskosten und oft die modernsten und innovativsten Spitzentechnologien haben. Wirksame langfristige Maßnahmen zur Wiederherstellung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität des Unternehmensstandorts Europa dulden keinen Aufschub.

7.3

Nun ist die Lissabon-Strategie ein strategisches Konzept. Insofern ist sie mit früheren strategischen Konzepten, die die Integration entscheidend vorangebracht haben, vergleichbar. In diesen Fällen ging es um einen in enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten durchgeführten mehrstufigen Plan mit einem genauen Zeithorizont und einer straffen Umsetzungsregie. Dies galt Ende der sechziger Jahre für die im Vertrag verankerte Zollunion. Auch der Erfolg von „Europa 92“ war das Ergebnis einer derartigen Planung. Die Währungsunion ist ein weiteres erfolgreiches Beispiel. In den genannten Fällen wurde entweder die Gemeinschaftsmethode erfolgreich angewandt - wie bei der Zollunion und Europa 92 - oder die Mitgliedstaaten erzielten durch ihre positive Mitarbeit ein sehnlichst gewünschtes Ergebnis, nämlich die Teilnahme an der WWU. Das Problem ist, dass derzeit keine der beiden Situationen vorliegt. Zufriedenstellende Fortschritte hängen nun wirklich völlig vom politischen Willen ab.

7.4

Zweitens kann die Lissabon-Strategie ohne internationale Regeln keinen Erfolg haben. Europas Arbeitgeber und Arbeitnehmer wollen sich nicht auf einen hemmungslosen Wettbewerb einlassen und in eine ungesteuerte Kostensenkungsspirale ohne Rücksicht auf Gesundheit, Sicherheit, sozialen und ökologischen Fortschritt und eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung geraten. Daher können die Lissabon-Reformen nur dann Erfolg haben, wenn die EU gleichzeitig im Rahmen der Welthandelsorganisation, des Internationalen Währungsfonds, der WIPO und der IAO sowie weiterer internationaler Organisationen nachdrücklich darauf hinwirkt, dass für die Globalisierung Rahmenbedingungen in Form fairer und wirksamer Regeln und Vorschriften festgelegt werden. Die Aufstellung eines international anerkannten Bezugsrahmens für Wettbewerbsfähigkeit einschließlich bestimmter Mindestvorschriften über Wettbewerb, Sicherheit, Qualitätsnormen, soziale Rechte, Schutz von Kindern, Umweltschutz und gewerblichen Rechtsschutz ist daher von wesentlicher Bedeutung. Ohne diese Mindestgarantien lässt sich wohl kaum die Unterstützung der europäischen Öffentlichkeit einwerben.

7.5

Drittens darf die Umsetzung der Lissabon-Strategie nicht dem Gesellschaftsmodell der Gemeinschaft zuwiderlaufen, denn die Medizin soll ja den Patienten heilen und nicht umbringen.

7.5.1

Es ist wichtig, die Befürchtungen über das Ausmaß und die sozialen Kosten der Reformen zu zerstreuen. Den Menschen muss bewusst gemacht werden, dass diese Reformen für die Nachhaltigkeit des europäischen Entwicklungsmodells als Teil eines offenen Wirtschaftssystems von wesentlicher Bedeutung sind. Hauptziel der Lissabon-Strategie muss es sein, die langfristige Lebensfähigkeit des europäischen Gesellschaftsmodells, das den Unionsbürgern so am Herzen liegt und in der Charta der Grundrechte festgeschrieben ist, zu gewährleisten und gleichzeitig dieses Modell mit den Erfordernissen der Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen.

7.5.2

Die Lissabon-Strategie muss sich auch den Umweltproblemen voll annehmen. Die 2001 in Göteborg eingegangenen Verpflichtungen sind eine klare Bekräftigung und Erweiterung der in Lissabon zum Ausdruck gebrachten Absicht, eine wettbewerbsfähige Wirtschaft mit einer hohen Lebensqualität in Einklang zu bringen.

7.6

Viertens liegt es auf der Hand, dass der Erfolg der Lissabon-Strategie von stärkeren europäischen, nationalen und regionalen Partnerschaften sowohl zwischen Staaten und Vertretern der wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen als auch zwischen den Sozialpartnern abhängt. In den ersten Jahren der Lissabon-Strategie versäumten es zu viele Länder, die Sozialpartner in die Gestaltung und Umsetzung der Reformen wirklich einzubeziehen; sie beschränkten sich vielmehr darauf, sie nur anzuhören und in den jährlichen Fortschrittsberichten knapp zu erwähnen. Es bleiben fünf Jahre, um das Lissabon-Ziel zu erreichen, und in dieser Zeit dürfen sich solche Versäumnisse nicht wiederholen. Ohne eine informierte, gewarnte, einbezogene und wirklich mobilisierte Zivilgesellschaft lässt sich das Ziel nicht erreichen.

8.   Acht Vorschläge des EWSA für Prioritäten zur besseren Umsetzung der Lissabon-Strategie

Ausgehend von der vorgenommenen Analyse und nach ausgiebigen Konsultationen legt der EWSA auf die Aufforderung des Europäischen Rates hin die folgenden Vorschläge vor:

8.1   Die Mitgliedstaaten müssen sich die Strategie zu Eigen machen.

8.1.1

Die Regierungen der Mitgliedstaaten sollten deutlicher und aktiver als bisher Verantwortung für die Umsetzung des Arbeitsprogramms der Lissabon-Strategie übernehmen. Es ist wichtig, dass sich die Regierungen der Mitgliedstaaten und die nationalen Parlamente die Strategie zu Eigen machen. Die Mitgliedstaaten sollten klare Pläne mit Zeitrahmen für die Durchführung der Maßnahmen vorlegen, die sie zur Umsetzung der auf den Lissabon-Folgetagungen vereinbarten Ziele jeweils vorschlagen.

8.1.2

Die Lissabon-Strategie muss als das anerkannt werden, was sie ist: ein sehr ehrgeiziges Programm zum Aufbau einer europäischen Gesellschaft mit Wohlstand, Wohlergehen, Wettbewerbsfähigkeit, sozialer Eingliederung und einem hohen Umweltbewusstsein. Auf dieser Grundlage bedarf es einer aktiveren Kommunikation mit den Sozialpartnern und der organisierten Zivilgesellschaft. Die Lissabon-Strategie wurde bislang zu sehr als rein wirtschaftliches Programm gesehen.

8.1.3

Die Methode der offenen Koordinierung braucht mehr Biss. Die jährlich vorgenommene vergleichende Analyse muss detaillierter sein und die Mitgliedstaaten müssen dabei besser nachweisen, ob im Hinblick auf die gemeinsam beschlossenen Ziele strukturelle oder andere Hindernisse bestehen.

8.2   Stärkung des Wachstums und des Zusammenhalts

8.2.1

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt muss zu einem Instrument für mehr Wachstum und höhere Produktivität werden und dabei die Stabilitätsziele auf ganze makroökonomische Zyklen und nicht nur einzelne Jahre beziehen. Zur Nachfragestimulierung brauchen wir einen spannungsfreien Mix der makroökonomischen Instrumente.

8.2.2

Die EZB sollte die mittelbaren ökonomischen Auswirkungen ihrer Entscheidungen stärker berücksichtigen und im Rahmen der von Inflationseindämmung vorgegebenen Zwänge die Lissabon-Ziele aktiv unterstützen.

8.2.3

Bei der Abstimmung der Wirtschaftspolitik zwischen (und innerhalb) der Mitgliedstaaten sollten die Regierungen Leistungsziele aufstellen und die Schlüsselindikatoren zum Nachweis der Ergebnisse beobachten.

8.2.4

Kohäsionspolitische Maßnahmen müssen so angelegt sein, dass sie Verbesserungen bei der Wettbewerbsfähigkeit aktiv verstärken, da diese wiederum dazu beitragen, die Einkommensunterschiede innerhalb der Gemeinschaft zu verringern. Im Rahmen der Kohäsionspolitik sollte auch definiert werden, welche Praktiken beim Einsatz staatlicher Beihilfen annehmbar sind.

8.3   Effizientere Umsetzung des Binnenmarktes

8.3.1

Besondere Aufmerksamkeit muss dem Programm zur Umsetzung des Binnenmarktes gelten, der nunmehr auf 25 Mitgliedstaaten angewachsen ist. Die Kommission sollte einen detaillierten Bericht über die noch ausstehenden Binnenmarktthemen in die jährliche Bewertung der Lissabon-Strategie aufnehmen.

8.3.2

Folgende Maßnahmen für den Binnenmarkt sind überfällig und müssen unverzüglich ergriffen werden: die Verordnung zur Abschaffung der Doppelbesteuerung innerhalb des Binnenmarktes; ein kurzfristig verfügbares, einfaches, wirksames und erschwingliches Gemeinschaftspatent; erneute Anstrengungen zur Vollendung eines echten und ausgewogenen Binnenmarktes für Dienstleistungen.

8.4   Förderung von Innovation und Qualität

8.4.1

Die Europäische Investitionsbank (EIB) und der Europäische Investitionsfonds (EIF) sollten in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten verstärkt innovative Investitionsvorhaben und Programme sowohl öffentlicher als auch privater Träger ermitteln, vorrangig fördern und strukturieren. Der EIF sollte auch weiterhin die Frage angehen, dass Europa ein hohes Wachstum und innovative KMU braucht, und dem Rechnung tragen, insbesondere durch die Bereitstellung von Risikokapital und Krediten an KMU und durch eine stärkere Förderung der Möglichkeiten der Finanzierung durch die EIB.

8.4.2

Die Qualität (der Waren, Dienstleistungen, Vorschriften, Verwaltungen, Beschäftigung, sozialen Beziehungen und Umwelt) ist von wesentlicher Bedeutung für die Umsetzung der Strategie und sollte fester Bestandteil der jährlichen Bewertung der Fortschritte auf nationaler und EU-Ebene sein.

8.5   Neugestaltung der Sozialpolitik

8.5.1

Es muss anerkannt werden, dass Sozialpolitik eine Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität ist und umgekehrt. Die sozialpolitische Agenda für die erweiterte Europäische Union muss neu gestaltet werden. Dies könnte in Form einer Charta über nachhaltige soziale Entwicklung erfolgen, welche die Schlüsselbereiche der Sozialpolitik und die entsprechenden Grundrechte der Bürger abdeckt.

8.5.2

Vier Bereiche der Sozialpolitik sind für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von besonderer Bedeutung: beschäftigungspolitische Maßnahmen, ältere Menschen im Erwerbsleben, Maßnahmen zur aktiveren sozialen Eingliederung und die Gesundheitsfürsorge, wozu auch der Zusammenhang zwischen Gesundheit, sozialem Schutz und Umwelt gehört. Auf all diesen Gebieten brauchen wir neue Initiativen und eine enge Abstimmung zwischen der EU, den nationalen Regierungen und den Sozialpartnern.

8.5.3

Der Aufbau einer wissensintensiven Gesellschaft erfordert umfangreiche Ressourcen sowohl für den allgemeinen Bildungsbereich als auch für die Fortbildung und berufliche Bildung. Das Konzept des lebensbegleitenden Lernens hat zwar in allen Mitgliedstaaten Verbreitung gefunden, muss aber noch weiterentwickelt werden, was auch für das lebensbegleitende Lernen auf höherem Niveau gilt. Die Kommission sollte in Absprache mit den Sozialpartnern die Möglichkeiten für die Verabschiedung einer europaweiten Charta über das lebensbegleitende Lernen unter Einbeziehung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten prüfen.

8.5.4

Gemäß den Beschlüssen des Europäischen Rates von Tampere und Thessaloniki muss die EU eine aktivere gemeinsame Einwanderungspolitik entwickeln. In den nächsten Jahren wird die Einwanderung nach Europa aus demographischen, wirtschaftlichen und sozialen Gründen eine Schlüsselfrage bleiben. Zur Durchführung der Lissabon-Strategie braucht die EU transparente Rechtsvorschriften über die Aufnahme legaler Einwanderer, eine gut aufeinander abgestimmte Einwanderungspolitik und Beschäftigungsstrategie und eine neue Politik der Integration und Bekämpfung von Diskriminierung.

8.6   Förderung von Forschungspartnerschaften zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor

8.6.1

Die Grundlagenforschung und angewandte Forschung bilden ein Kernstück der wissensintensiven Gesellschaft. Die Unternehmen in der EU fallen derzeit eher zurück als die Zielvorgaben für mehr Forschungsausgaben zu erreichen; Gleiches gilt für die Regierungen. Zusätzliche Mittel könnten durch Forschungspartnerschaften zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor aufgebracht werden. Europa braucht aktive Maßnahmen, um ausländische Forscher anzuziehen und die an anderen Orten tätigen europäischen Forscher zur Rückkehr zu bewegen.

8.6.2

Die Kommission sollte einen Plan für die Anhebung der Forschungsinvestitionen, für die bessere Aufeinanderabstimmung der Programme auf EU- und nationaler Ebene und für die Einrichtung eines Europäischen Forschungsrates vorlegen.

8.6.3

Der Wissenstransfer von der Forschung in die gewerbliche Anwendung ist in der Europäischen Union im Vergleich zu den USA ineffizient und langsam. Die Kommission sollte einen konkreten Maßnahmeplan zur Förderung des Wissenstransfers in die gewerbliche Anwendung vorlegen.

8.6.4

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen brauchen Zugang zur Forschung und Unterstützung bei der Einführung technischer Innovationen. Die EIB sollte zusammen mit der Kommission Wege und Mittel für die weitere Förderung dieses Wissenstransfers finden.

8.7   Aktiverer Umweltschutz

8.7.1

Die Lissabon-Strategie stützt sich auch auf einen dritten Pfeiler: die Umweltdimension. Die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien muss stärker gefördert werden. In den Bereichen Energieversorgung und Verkehr sollten die gemeinsamen Anstrengungen des öffentlichen und privaten Sektors ausgedehnt werden. Langfristig können beträchtliche Synergieeffekte durch den Umweltbereich erzielt werden.

8.7.2

Die nachhaltige Entwicklung ist für die nächsten fünf Jahre zwangsläufig ein Bestandteil der Lissabon-Strategie, reicht jedoch zeitlich weit darüber hinaus. In der überarbeiteten Strategie für nachhaltige Entwicklung sollten konkrete Maßnahmen vorgesehen werden, die mit der zweiten Halbzeit der Lissabon-Strategie vereinbar sind.

8.8   Die Unterstützung der Unionsbürger einwerben

8.8.1

Die Lissabon-Strategie muss wieder zur Basis, zu den Unionsbürgern zurückgeführt werden! Die organisierte Zivilgesellschaft und die Sozialpartner müssen eine stärkere und umfassendere Rolle bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie spielen. Der EWSA schließt sich den diesbezüglichen Erklärungen des Europäischen Rates voll und ganz an.

8.8.2

Will die EU, dass die Lissabon-Ziele realistisch erreichbar sind, muss sie ein schlüssiges, dynamisches und fortschrittliches Konzept für die Ziele der Union und die institutionelle Dynamik vorlegen. Diese Ziele werden wahrscheinlich am besten durch den neuen europäischen Verfassungsvertrag verkörpert, den es überzeugend darzulegen gilt und der von den Mitgliedstaaten angenommen werden sowie bei den Unionsbürgern Unterstützung finden muss.

8.8.3

Der EWSA spricht sich daher dafür aus, beim Lissabon-Prozess 'neuen Stils' an die Methodik von 'Europa 92' anzuknüpfen. Auf der bisherigen Praxis aufbauend bedeutet dies, dass die Berichte über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik, den Binnenmarkt, die Beschäftigung und den Lissabon-Prozess zu einem strategischen, zeitlich unterteilten Plan zusammengefasst werden, aus dem deutlich hervorgeht, welche Maßnahme aufgrund welchen Beschlussfassungsprozesses von wem (Kommission, Rat, Mitgliedstaaten) bis zu welchem Zeitpunkt durchzuführen ist.

8.8.4

Auf nationaler Ebene kommt den Wirtschafts- und Sozialräten zusammen mit den Sozialpartnern und den verschiedenen Organisationen der Zivilgesellschaft eine sehr wichtige Rolle zu. Die Umsetzung der Lissabon-Strategie kann diesen Räten eine besondere Stellung verleihen.

8.8.5

Auf Gemeinschaftsebene ist der EWSA bereit, aktiv Verantwortung für die Umsetzung und Kontrolle der Lissabon-Strategie zu übernehmen und dabei mit den Sozialpartnern und den Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene eng zusammenzuarbeiten.

8.8.6

Die Unionsbürger müssen über die Lissabon-Strategie informiert werden! Dabei muss vor allem herausgestellt werden, dass das Ziel der Strategie letztendlich ein Europa mit Wohlstand, hoher Wettbewerbsfähigkeit und Umweltbewusstsein ist. Ohne die aktive Einbeziehung der Bürger kann die Strategie nicht erfolgreich umgesetzt werden. Der EWSA beabsichtigt, aktiv bei dieser Aufklärungsarbeit mitzuwirken.

8.8.7

Die Umsetzung der Lissabon-Strategie erfordert eine schlüssige und klare Politik sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch in den Mitgliedstaaten. Die drei Pfeiler der Strategie bieten die einmalige Chance für wirtschaftliche, soziale und ökologische Synergieeffekte. Der Lissabon-Prozess muss wieder in Gang gebracht werden, wobei es gilt, die drei Pfeiler in einer gemeinsamen schlüssigen Politik in Einklang zu bringen.

Brüssel, den 27. Oktober 2004

Die Präsidentin

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Anne-Marie SIGMUND


(1)  ABl. C 117, 30.4.2004.

(2)  ABl. C 110, 30.4.2004.