7.12.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 302/8


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung 2000/819/EG über ein Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (2001-2005)“

(KOM(2003) 758 endg. — 2003/0292 (COD))

(2004/C 302/02)

Der Rat beschloss am 23. Dezember 2003 gemäß Artikel 95 des EG-Vertrags, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 9. Juni 2004 an. Berichterstatter war Herr DIMITRIADIS.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 410. Plenartagung am 30. Juni/1. Juli 2004 (Sitzung vom 30. Juni) mit 140 Stimmen gegen 1 Stimme bei 4 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Vorwort

1.1

Die Europäische Union sieht sich sowohl im Vorfeld als auch im Gefolge der vom Europäischen Gipfel in Lissabon festgelegten Ziele konfrontiert mit: a) schwerwiegenden Problemen in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit und Modernisierung von europäischen Unternehmen, insbesondere KMU, b) schwerwiegenden Problemen der öffentlichen Verwaltungen bei der Stärkung des Unternehmergeistes bedingt durch Funktionsstörungen und Bürokratismus, c) Unzulänglichkeiten bei der Abstimmung zwischen den Vertretungsorganisationen der KMU, den öffentlichen Verwaltungen und der Kommission bei der Förderung der unternehmerischen Tätigkeit, d) dem Mangel an Koordinierung der nationalen Politiken zugunsten der KMU, e) dem Fehlen einer verbindlichen Langzeitstrategie für KMU in den Mitgliedstaaten, f) schwerwiegenden Problemen bei der finanziellen Unterstützung von Unternehmen (insbesondere KMU) durch den Bankensektor und Risikokapitalunternehmen, g) den hohen Kosten für die Kreditvergabe aufgrund der geringen Größe der KMU und des erhöhten Risikos sowie h) dem Fehlen an einer permanenten Politik für KMU.

1.2

Die EU räumt ein, dass der Binnenmarkt rechtlich und normativ zwar vollendet ist, die KMU das geltende System und seine möglichen Vorteile jedoch nicht völlig übernommen haben und das bestehende Potenzial nicht ganz ausschöpfen.

1.3

Die EU kämpft weltweit um Wettbewerbsfähigkeit, um mit der mächtigen wirtschaftlichen und politischen Stellung der USA (1), die außergewöhnliche Wettbewerbs- und Produktivitätsleistungen vorweisen können, sowie mit Japan, den südostasiatischen Ländern (2) und den neu aufkommenden Wirtschaftsmächten China, Indien und Brasilien Schritt halten zu können.

1.4

Das größte soziale und wirtschaftliche Problem der EU ist die Arbeitslosigkeit und ihr wichtigstes Ziel die Schaffung neuer Arbeitsplätze, insbesondere bei KMU, die den Großteil der europäischen Unternehmen ausmachen.

1.5

Die EU unternimmt große Anstrengungen zur Stärkung von Forschung und Technologie, in dem Bewusstsein, dass Verbesserungen in diesen Bereichen die einzige Garantie für Entwicklung und Fortschritt sind; aufgrund fehlender flexibler Instrumente und eines Regelungsrahmens, die die Bürokratie verstärken, die Effizienz mindern und zu abträglichen Verzögerungen führen, bringt die vorgeschlagene Strategie jedoch nicht immer die erwarteten Ergebnisse.

1.6

Um auf die vorgenannten Tatsachen zu reagieren, brachten der Europäische Gipfel in Amsterdam (Juni 1997) und der Sondergipfel für Beschäftigung in Luxemburg (November 1997) die Wachstums- und Beschäftigungsinitiative auf den Weg, und der Ministerrat schuf mit den Entscheidungen 98/347/EG (3) und 2000/819/ΕG (4) die Basis für eine systematische und kontinuierliche Unterstützung europäischer Unternehmen mit dem gleichzeitigen Ziel, die Zahl der Arbeitsplätze durch ein spezifisches Programm zu erhöhen.

2.   Einleitung

2.1   Ziele

Die Ziele des Programms sind zum einen die verstärkte Schaffung neuer Arbeitsplätze und zum anderen die Einrichtung und Entwicklung innovativer KMU im Sinne der Definition der Empfehlung 96/280/EG der Kommission einschließlich der Unterstützung ihrer Investitionen durch Aufstockung der verfügbaren Finanzierungsinstrumente.

2.1.1

Die KMU werden deshalb unterstützt, weil sie aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit an veränderte Marktbedingungen, der einfachen Entscheidungsfindung und der rascheren Umsetzung neuer Bedingungen innerhalb des Unternehmens nachweislich leichter neue Arbeitsplätze schaffen können. Es hat sich ferner erwiesen, dass es zumeist KMU sind, die sich den größten Problemen gegenüber sehen, und zwar während der frühen Phase der Unternehmensentwicklung (aufgrund von bürokratischen Verfahren und fehlender Finanzmittel), beim Voranbringen innovativer Pläne (aufgrund fehlender Zugangsmöglichkeiten zur Bankenfinanzierung sowie — in den neuen Mitgliedstaaten — aufgrund des Fehlens eines Bankensystems, das in der Lage ist, eine ähnliche Finanzierung bereitzustellen) und bei der Entwicklung grenzüberschreitender Formen der Zusammenarbeit.

2.2   Beschreibung des Programmumfangs

Das Programm umfasst drei Instrumente: a) eine Unternehmenskapitalfazilität (ETF-Startkapitalfazilität), die vom Europäischen Investitionsfonds (EIF (5)) verwaltet wird, b) eine Finanzbeitragsfazilität, um die Gründung grenzüberschreitender Gemeinschaftsunternehmen zwischen KMU in der EU zu fördern (Joint European Venture, JEV), die von der Kommission verwaltet wird, sowie c) die KMU-Bürgschaftsfazilität, die vom EIF verwaltet wird.

2.2.1

Der Programmhaushalt belief sich auf 423,56 Mio. Euro, davon 168 Mio. Euro für die ETF-Startkapitalfazilität, 57 Mio. Euro für die JEV-Fazilität und 198,56 Mio. Euro für die KMU-Bürgschaftsfazilität. Wegen der regen Inanspruchnahme der KMU-Bürgschaftsfazilität wurde ein Betrag von 30,56 Mio. Euro vom JEV-Programm auf die KMU-Bürgschaftsfazilität übertragen. Zum 29. Mai 2002, also am Ende des Mittelbindungszeitraums, hatte der EIF die ursprünglich zugewiesenen Mittel für die ETF-Startkapitalfazilität und die KMU-Bürgschaftsfazilität in voller Höhe gebunden. Im Rahmen des JEV-Programms wurden insgesamt 14,5 Mio. Euro für Projekte gebunden.

2.2.2

Die Risikokapitalfazilität (ETF-Startkapitalfazilität) schafft die Bedingungen für den Erwerb von Beteiligungen am Risikokapital von KMU, insbesondere während ihrer Gründung und in der frühen Phase der Unternehmensentwicklung, und/oder an innovativen KMU, und zwar über Investitionen in spezialisierte Risikokapitalunternehmen.

2.2.2.1

Über das Programm Joint European Venture (JEV) stellt die EU Mittel für KMU zur Schaffung neuer grenzüberschreitender Gemeinschaftsunternehmen in der EU bereit.

2.2.2.2

Im Wege der KMU-Bürgschaftsfazilität vergibt die EU Mittel zur Deckung der Kosten für die von der EIB bereitgestellten Bürgschaften und Gegenbürgschaften, um die Erhöhung der Kredite für KMU in neue, innovative Unternehmen zu fördern. Dieses Ziel wird normalerweise durch eine Erhöhung der Kapazität von Bürgschaftsprogrammen in den Mitgliedstaaten erreicht und betrifft sowohl neue als auch bestehende Programme. Die Fazilität deckt zudem einen Teil der Verluste im Rahmen der Bürgschaften bis zu einem vorher festgelegten Höchstbetrag, wobei besonderes Augenmerk auf der Finanzierung der Sachanlageinvestitionen der KMU liegt.

3.   Programmergebnisse

3.1

Gemäß dem Bericht der Kommission hatten im Rahmen der ETF-Startkapitalfazilität bis zum Juni 2002 (6) rund 206 KMU aus dem High-Tech-Sektor (Biotechnologie/Biowissenschaften und Informationstechnologie) Mittel aus dem Programm erhalten; diese hatten auch außerordentlich gute Ergebnisse bei der Schaffung von Arbeitsplätzen erzielt. Durch die Bürgschaftsfazilität für KMU wurden 112 000 kleinere Unternehmen unterstützt, die einen Beschäftigungsanstieg in Höhe von 30 % verzeichnen konnten, während die JEV-Fazilität nur wenige Vorschläge förderte (es wurden lediglich 137 Vorschläge akzeptiert).

4.   Bemerkungen

4.1

Der Bericht der Kommission (7) über die drei Programme basierte auf einer sehr kleinen Anzahl von Unternehmen, so dass die in ihm enthaltenen Schlussfolgerungen mit hoher Wahrscheinlichkeit sowohl statistische als auch substanzielle Fehler enthalten.

4.2

Zu dem Vierjahreszeitraum von 1998 (Start-up-Jahr) bis 2002 (Bewertungsjahr) lässt sich Folgendes sagen: a) Rund 206 KMU erhielten Mittel aus der ETF-Startkapitalfazilität. Der Ausschuss hält diese Zahl — verglichen mit dem Ergebnis ähnlicher Bemühungen in den USA, wo mithilfe ähnlicher Instrumente auf der Grundlage von Hochrisikokapital ein explosionsartiger Anstieg von KMU-Neugründungen und ausgezeichneter Unternehmergeist verzeichnet wurde — für zu gering; b) durch die JEV-Fazilität wurden nur 31 internationale Unternehmen gegründet und 252 neue Arbeitsplätze geschaffen — ein Ergebnis, das hinter den Erwartungen zurückblieb; c) die Resultate der Bürgschaftsfazilität für KMU werden positiv bewertet.

4.3

Die Vorhersagen des Berichts in Bezug auf die Beschäftigungsraten in den geförderten Unternehmen beruhen auf veralteten Daten (2001-Mitte 2002) und können für die drei Teilprogramme nicht angemessen ausgewertet werden.

4.4

Der Ausschuss verfügt nicht über endgültige, tatsächliche und komplette Daten in Bezug auf die geschaffenen Arbeitsplätze (1998-2003). Deshalb fällt es besonders schwer, eine Bewertung vorzunehmen, Stellung zu beziehen und entsprechende Schlussfolgerungen zu äußern. Der Ausschuss unterstreicht daher erneut sein besonderes Interesse an den Anstrengungen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und fordert die Kommission auf, dies nach der Änderung dieses Programms als vorrangigste Priorität beizubehalten.

4.5

Das Eingehen großer Investitionsrisiken ist Voraussetzung für die Förderung innovativer Ideen, damit diese in Unternehmenspläne umgesetzt werden können und in erfolgreichen Investitionsbemühungen münden. Der außergewöhnliche Erfolg einiger dieser Pläne nivelliert das Scheitern anderer innovativer Pläne, die letztendlich nicht vom Markt akzeptiert wurden.

4.6

Die traditionelle Wirtschaft wird in diesem Programm völlig außer Acht gelassen. Die ständige Bezugnahme auf innovative Maßnahmen schließt traditionelle KMU von der Möglichkeit des Zugangs zur Finanzierung aus. Die Innovation ist ein sehr wichtiges Hilfsmittel für die Modernisierung der Wirtschaft und die Förderung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Es ist jedoch Folgendes hervorzuheben: a) Europäische Unternehmen laufen Gefahr, durch die Einfuhr von Erzeugnissen der traditionellen Wirtschaft aus Drittstaaten ihre Marktanteile auf dem Europäischen Markt dauerhaft zu verlieren. b) Die fehlende Unterstützung für traditionelle KMU birgt die Gefahr der Entstehung von Oligopolen im Vertriebs- und Handelssektor mitsamt der damit zusammenhängenden negativen Auswirkungen auf alle Herstellungsprozesse, was insgesamt zu Arbeitsplatzverlusten führt.

4.7

Die Verringerung der bürokratischen Verfahren durch die Schaffung einziger Anlaufstellen (so genannter One-Stop-Shops), die mithilfe der modernen Technologie die Durchführung der Verfahren und die Abschaffung unnötiger Dokumente übernehmen, ist eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme von KMU an diesen Programmen.

5.   Schlussfolgerungen

5.1

Der EWSA ist mit den von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Entscheidung 2000/819/ΕG einverstanden.

5.2

Der EWSA teilt die Ansicht der Kommission, dass die Auswirkungen der drei Finanzinstrumente in ihrem vollen Umfang erst nach geraumer Zeit gemessen werden können, ist jedoch der Auffassung, dass einerseits genügend Zeit von der Lancierung bis zur Bewertung verstrichen ist, so dass Schlussfolgerungen gezogen werden können, die zu strukturellen Weichenstellungen führen werden, und andererseits beim heutigen Kontext der Globalisierung der Weltwirtschaft wegen der ständig wechselnden Tendenzen und Perspektiven der Unternehmen keine Zeit versäumt werden darf.

5.3

Der EWSA erkennt an, dass in den Jahren 2001 und 2002 das internationale Umfeld für unternehmerische Tätigkeit sehr ungünstig war und ein Rückgang bei Risikokapital in der EU und eine Zurückhaltung der großen Banken bei der Kreditvergabe an KMU zu beobachten war. Im Jahr 2002 stieg die Nachfrage nach Bürgschaften beträchtlich an, da die großen Banken anfingen, zusätzliche Sicherheiten zu verlangen, und dies mit einem hohen Risiko und hohen Verwaltungskosten begründeten. Angesichts dieser Sachlage hält der EWSA diese Fazilitäten für um so hilfreicher, vor allem die Bürgschaftsfazilität und die Startkapitalfazilität. Ferner regt der EWSA eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit spezialisierten kleinen Banken an, deren Hauptgeschäft die Dienstleistung für KMU ist und die über flexible Kommunikationsmechanismen verfügen.

5.4

Der EWSA befürwortet die Anliegen der drei Unterprogramme und erkennt ihre Notwendigkeit an, ist jedoch der Ansicht, dass das Verfahren für den Zugang der KMU zu Programmen dieser Art umständlich, bürokratisch und unflexibel ist, denn gewöhnlich haben die mittelständischen Unternehmen große Probleme im Bereich der Information und der inneren Organisation.

5.5

Der EWSA hält die KMU-Bürgschaftsfazilität für ein besonders sinnvolles Instrument und fordert, diese Finanzierungsform verstärkt anzuwenden und alles Erdenkliche zu unternehmen, um diejenigen Länder, die von diesem Mechanismus bislang nicht erfasst wurden (Griechenland, Irland, Luxemburg), in diese Fazilität einzubeziehen.

5.6

Der EWSA befürwortet die Anstrengungen zum Ausbau der Bürgschaftsfazilität angesichts des EU-Beitritts neuer Mitgliedstaaten, in denen es Tausende von mittelständischen Unternehmen gibt, die aber keinen Zugang zu Bankdarlehen haben und deswegen auch keine produktiven Investitionen tätigen und keine neuen Arbeitsplätze schaffen können.

5.7

Nach Meinung des EWSA muss die Mittelausstattung dieses Programms dahingehend nachgebessert werden, dass auch der Bedarf der neuen Mitgliedstaaten abgedeckt wird. Das derzeitige Budget wurde für die EU-15 konzipiert und festgelegt und nicht für die EU-25, unter denen die neuen Partner sicherlich höheren Bedarf haben würden.

5.8

Der EWSA fordert die Kommission auf, die entsprechenden Maßnahmen für einen weiteren Ausbau der ETF-Startkapitalfazilität zu ergreifen, weil sie das unverzichtbare Instrument für die Entwicklung innovativer KMU und die Unterstützung von unternehmerischen Vorhaben mit hohem Risiko ist, die für die Entwicklung von Forschung und Technologie notwendig sind, sowie anderer Investitionsvorhaben mittelständischer Unternehmen, die zwar nicht in den Hochtechnologiebereich fallen, aber von großem unternehmerischem Interesse sind und für Finanzmittel und Finanzierungsmechanismen jedweder Art in Betracht kommen sollten. Deswegen wird Folgendes vorgeschlagen:

a)

die Unterstützung von Unternehmen jedweder Rechtsform und unabhängig von ihrem Geschäftsbereich in Form von Bürgschaftsleistungen,

b)

die finanzielle Unterstützung von Unternehmen jedweder Art im Rahmen der ETF,

c)

die Anhebung des Förderungsanteils innovativer Investitionen mit hohem Risiko,

d)

die Abstufung der Fördermittel (ETF) je nach Gegenstand der Arbeiten, Beschäftigungswirksamkeit und Innovationscharakter,

e)

die Einbindung des Bankensektors in die Verbreitung von Informationen und die Unterstützung von Programmen über Finanzierung und Bürgschaftsleistungen,

f)

die Prüfung der Möglichkeit der Aushandlung der Zinssätze der Unternehmen, für die eine Bürgschaft übernommen wird, in Form eines Zentralabkommens zwischen der Bürgschaftsfazilität und den Banken,

g)

die Prüfung der Möglichkeit einer Förderung einzelstaatlicher Initiativen über die Bürgschaftsfazilität.

5.9

Der EWSA ist der Ansicht, dass die in der EU für den FTE-Bereich bereitgestellten privaten und öffentlichen Mittel unzureichend sind und den höheren Bedarf der KMU im Bereich der Informatik, der neuen Technologien und der Biotechnologie nicht abdecken können. Er fordert, dass deutlich mehr Mittel freigemacht werden, um diesen Bedarf bedienen zu können.

5.10

Es sollten die schnellen und flexiblen Mechanismen, die es in den USA gibt und die dort ausgezeichnete Ergebnisse abwerfen, untersucht, bewertet und — soweit dies geboten erscheint — zum Einsatz gebracht werden, und außerdem sollte die Zusammenarbeit mit spezialisierten privaten Risikokapitalfonds erweitert werden, soweit ein Investitionsinteresse besteht (8). Der EWSA fordert die Kommission auf, eine Vorreiterrolle in diesem Bereich zu übernehmen.

5.11

Nach Meinung des EWSA müssen noch mehr Anstrengungen zur Information der KMU über die Existenz und die Funktionsweise der Bürgschaftsfazilität unternommen werden, daneben müssen aber auch bessere Möglichkeiten für den Zugang zu und die Kommunikation mit der EIB und dem EIF gefunden werden. Aus der einschlägigen Erhebung geht hervor, dass die meisten KMU überhaupt nicht wissen, dass die EU ein offizielles System zur Unterstützung mittelständischer Unternehmen eingerichtet hat. Deswegen müssen die Interessenvertretungen der Unternehmen (Handelskammern, KMU-Organisationen usw.) unmittelbar in das Geschehen eingebunden werden, um eine bessere Informationsvermittlung, eine direktere und substanziellere Kommunikation mit den KMU und eine schnellere Lösung der praktischen Probleme bei der Umsetzung des Programms zu erreichen.

5.12

Der EWSA ist der Ansicht, dass kurz nach dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten eine spezifische Bewertung der Nutzung der Instrumente dieses Programms vorgenommen werden sollte, da neben den verzeichneten derzeitigen Problemen der Beitrittsstaaten außer Zweifel steht, dass a) ihre tatsächliche Situation ungünstiger ausfallen wird, als sie dargestellt wird, b) sie enorme Unterstützung benötigen werden, deren Umfang sich heute noch gar nicht abschätzen lässt, und c) es einen Anpassungszeitraum geben wird, der ernste Risiken für die KMU mit sich bringen wird.

5.13

Der EWSA ist mit dem Vorschlag der Kommission einverstanden, das JEV angesichts dessen derzeitiger umstrittener Struktur einstweilen einzustellen. Der EWSA möchte jedoch betonen, dass er grenzüberschreitende Programme weiterhin unterstützt, weil nach seiner Einschätzung in der EU bei transnationalen Zusammenarbeitsformen und unternehmerischen Initiativen ein enormer Nachholbedarf besteht und innerhalb Europas die Schranken für die unternehmerische Tätigkeit fallen müssen.

5.14

Ferner wird auch die Wiedereinführung des JEV-Programms oder einer ähnlich angelegten Fazilität zu prüfen sein, sofern und soweit nach der Erweiterung die Möglichkeiten für grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der EU und des EWR geschaffen werden, d. h. eine Politik verfolgt wird, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen KMU begünstigt, so dass dieses große Ziel ohne die besonderen bürokratischen Erschwernisse, die das JEV-Programm belasteten und sein Scheitern verursachten, erreicht werden kann.

5.15

Nach den Erfahrungen, die mit dem Sechsten FTE-Rahmenprogramm bereits gesammelt wurden, sollten nach Meinung des EWSA wieder kleine Programme für die KMU aufgelegt werden, die derzeit nicht Teil der Konzeption des Rahmenprogramms sind.

5.16

Der EWSA erkennt an, dass die Umsetzung von Programmen mit einer bescheidenen Mittelausstattung mit hohen Verwaltungskosten verbunden sind und deshalb die Tendenz besteht, solche Programme möglichst begrenzt zu halten. Die Einschränkung derartiger Programme nimmt den KMU aber die Teilnahmemöglichkeit, weil sie sich die Mitwirkung an kostenaufwendigen Programmen nicht leisten können. Deswegen teilt der EWSA die Ansicht des Europäischen Parlaments und fordert die Kommission auf, besonders umsichtig mit der Reduzierung oder Einstellung von Programmen umzugehen, zumal sie nachweislich essenziellen Bedürfnissen der KMU entsprechen. Zu diesem Zweck sollte die Kommission mit den Interessenvertretungen der Unternehmen zusammenarbeiten.

5.17

Der EWSA hält die vom Europäischen Gipfel in Feira (am 19.6.2000) angenommene Europäische Charta für Kleinunternehmen für eine besonders wichtige Initiative und hat sich in seinen Stellungnahmen in der Vergangenheit bereits wiederholt zu diesem Thema geäußert. Nach seiner Auffassung müssen die Feststellungen dieser Charta im Wege klarer Rechtsvorschriften in die Praxis umgesetzt werden.

5.18

Der EWSA ist mit den in Anhang 1 (Beschreibung der Aktionsbereiche) festgelegten Förderzielen in Bezug auf die KMU-Bürgschaftsfazilität (Anhang I, Nummer 4 Buchstabe a) Ziffer ii)) einverstanden, die jedoch seines Erachtens nach einem eingehenden und kontinuierlichen Dialog mit den Interessenvertretungen der KMU noch weiter ausgebaut werden können (etwa im Sinne von Qualitätssystemen, Umweltstudien, Qualitätsstudien, technischer und technologischer Hilfe, Know-how-Transfer usw.).

5.19

Die EU muss nach Meinung der EWSA intensivere und entschlossenere Anstrengungen zur Förderung innovativer KMU unternehmen, die Programme von bürokratischen Verfahren befreien (z. B. Verzicht auf unnötige Unterlagen, Beschleunigung der Verfahren), die negative Auswirkungen und Verzögerungen mit sich bringen.

5.20

Der EWSA begrüßt die allgemeine Konzeption der Programme und plädiert für deren kontinuierliche Förderung und Verbesserung.

Brüssel, den 30. Juni 2004.

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Roger BRIESCH


(1)  Mitteilung an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Aktionsplan: Europäische Agenda für unternehmerische Initiative (KOM(2004) 70 endg., 11.2.2004).

(2)  Commission Staff Working Document „European Competitiveness Report 2003“ (SEC(2003) 1299, 12.11.2003).

(3)  Beschluss des Rates (98/347/EG) über Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung innovativer und arbeitsplatzschaffender kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) — Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung (ABl. L 155 vom 29.5.1998).

(4)  Entscheidung des Rates (2000/819/ΕG) über ein Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (2001-2005).

(5)  ΕΤF: Europäischer Technologiefonds; von der Europäischen Investitionsbank (EIB) eingerichtet mit dem Ziel, über bestehende Risikokapitalunternehmen Risikokapital für KMU in Hochtechnologiebranchen bereitzustellen.

(6)  Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2003) 758 endg. vom 8.12.2003).

(7)  Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2003) 758 endg. vom 8.12.2003).

(8)  Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament — Umsetzung des Risikokapital-Aktionsplans (RCAP), KOM(2002) 563 endg., 16.10.2002.