Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2002 über ein stärker wettbewerbsorientiertes Umfeld für Unternehmen
Amtsblatt Nr. C 039 vom 18/02/2003 S. 0007 - 0008
Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2002 über ein stärker wettbewerbsorientiertes Umfeld für Unternehmen (2003/C 39/04) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - 1. EINGEDENK - der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon zu der Strategie, die darin besteht, die Europäische Union bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen, sowie dessen, dass diese Strategie vom Europäischen Rat in Stockholm, Göteborg und Barcelona weiter ausgearbeitet worden ist; - der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Stockholm, in denen die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert werden, die statistischen Informationen zu verbessern, die für das Benchmarking benötigt werden, und in denen die Kommission ersucht wird, Überlegungen über die Verwendung quantitativer Ziele in der Unternehmenspolitik anzustellen; - dessen, dass der Europäische Rat in Lissabon die Anwendung einer offenen Koordinierungsmethode beschlossen hat, die gegebenenfalls die Festlegung quantitativer und qualitativer Indikatoren und Benchmarks im Vergleich zu den Besten der Welt, die auf die in den einzelnen Mitgliedstaaten und Bereichen bestehenden Bedürfnisse zugeschnitten sind, als Mittel für den Vergleich der bewährten Praktiken umfasst; - der Europäischen Charta für Kleinunternehmen, in der die Schaffung bestmöglicher Rahmenbedingungen für Kleinunternehmer gefordert wird; - der Entscheidung des Rates über ein Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (2001-2005) - 2. BEGRÜSST - die Mitteilung der Kommission "Verbesserung des Unternehmensumfelds" und die diesbezüglichen Arbeitsdokumente, in denen Fortschritte verzeichnet werden, aber auch darauf hingewiesen wird, dass die Anstrengungen in vielen Bereichen der Unternehmenspolitik verstärkt werden müssen, und die auch Informationen über die Bewerberländer und Indikatoren für nachhaltige Entwicklung umfassen; - die Absicht der Kommission, die Industriepolitik in Anbetracht der Globalisierung und der bevorstehenden Erweiterung einer Überprüfung zu unterziehen; - die Absicht der Kommission, ein Grünbuch über unternehmerische Initiative vorzulegen; 3. HEBT HERVOR, - dass es doppelter Anstrengungen zur Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit bedarf, damit das in Lissabon aufgestellte Ziel erreicht werden kann; es darf nicht zugelassen werden, dass die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen der Lissabon-Strategie aufgrund des Rückgangs des Wirtschaftswachstums weniger Aufmerksamkeit findet; - dass Strukturreformen und der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen eine entscheidende Bedeutung im Hinblick auf Wachstum zukommt und dass eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für diese Fragen unbedingt erforderlich ist; - dass die notwendigen Verbesserungen des Umfelds für Unternehmen eine weiter gehende Arbeit auf geeigneter Ebene in einer Vielzahl von für die Wettbewerbsfähigkeit relevanten Bereichen erfordern; die Herstellung angemessener Bedingungen für die KMU ist weiterhin eine Aufgabe von entscheidender Bedeutung; - dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen sichergestellt werden muss, wobei dafür zu sorgen ist, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den drei Säulen - soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte - der nachhaltigen Entwicklung besteht, und HEBT insbesondere HERVOR, dass in allen Politikbereichen die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt bewertet werden müssen; - dass die Verbesserung der Qualität der Rechts- und Verwaltungsvorschriften ein zentraler Faktor für die Europäische Union ist, um wettbewerbsfähiger werden zu können, und dass die Verwirklichung einer besseren Rechtsetzung eine wichtige Verantwortlichkeit der Gemeinschaftsorgane und der Mitgliedstaaten darstellt; - dass das Leistungsprofil der Mitgliedstaaten weiter verbessert werden kann, wenn aus bewährten Praktiken gelernt wird; 4. ERKENNT AN, - dass Fortschritte bei der Entwicklung eines Rahmens für quantitative Zielvorgaben zu verzeichnen sind, die von den Mitgliedstaaten in sieben für die Wettbewerbsfähigkeit äußerst wichtigen Bereichen der Unternehmenspolitik freiwillig festgelegt werden können: unternehmerische Initiative, Verbesserung des rechtlichen und administrativen Umfelds, Zugang zu Kapital, Verfügbarkeit von Fachkräften, Innovation und Wissensverbreitung, Zugang zu IKT sowie offene und gut funktionierende Märkte; - dass quantitative Zielvorgaben in nützlicher Weise dazu beitragen können, konkrete Einzelziele zu erreichen und die Unternehmenspolitik zielgenauer und dynamischer zu gestalten; nach Auffassung der meisten Mitgliedstaaten muss weiter an der Festlegung solcher Zielvorgaben gearbeitet werden, um auf den bereits bekannt gegebenen Zielvorgaben aufbauen und ihre noch stärkere Einbeziehung in die Unternehmenspolitik erreichen zu können; 5. ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, - quantitative und qualitative Zielvorgaben in Bereichen, in denen sie dies für sachdienlich halten, freiwillig und unter angemessener Berücksichtigung struktureller Unterschiede weiterzuentwickeln; - für eine systematischere Verbreitung bewährter Praktiken in der Unternehmenspolitik zu sorgen und bei der Entwicklung von Politiken bereits ermittelte bewährte Praktiken zu berücksichtigen, wobei insbesondere die Ergebnisse der Projekte im Rahmen des Best-Verfahrens herauszustellen sind; 6. ERSUCHT DIE KOMMISSION, - ein umfassendes und strategisches Konzept für die Wettbewerbsfähigkeit festzulegen und sich auf die strukturellen Determinanten der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in allen Sektoren zu konzentrieren; - den Austausch bewährter Praktiken zu erleichtern, damit die Mitgliedstaaten wirksamer voneinander lernen können; - ihren analytischen Rahmen für die Wettbewerbspolitik weiter auszufeilen und in dieser Hinsicht bei der Arbeit an den quantitativen Zielvorgaben die Ergebnisse aus anderen Berichten und Verfahren zu berücksichtigen; - dem Rat im Rahmen eines gestrafften Konzepts regelmäßig über die Fortschritte bei der Festlegung quantitativer Zielvorgaben Bericht zu erstatten, um einen Beitrag zu einer Strategiediskussion im Rat über Wettbewerbsfähigkeit zu leisten; - weiterhin Informationen über die Bewerberländer in die Leistungsvergleiche aufzunehmen, damit die Vergleichbarkeit der Daten der einzelnen Länder sichergestellt ist; 7. ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, - weiter daran zu arbeiten, dass bewährte Praktiken im Bereich der Unternehmenspolitik in der Europäischen Union und in den Bewerberländern ermittelt, miteinander verglichen und ausgetauscht werden; - die Arbeit an der freiwilligen Festlegung quantitativer und qualitativer Zielvorgaben mit dem Ziel fortzusetzen, dass sie mehr und mehr Eingang in die Unternehmenspolitik finden; - die in den Mitgliedstaaten entwickelten Unternehmenspolitiken zu erörtern und in dieser Hinsicht die Möglichkeit zu prüfen, eine regelmäßige Überwachung, Bewertung und gegenseitige Prüfung im Rahmen eines freiwilligen Prozesses, bei dem alle Seiten voneinander lernen, zu organisieren.