Mitteilung der Kommission vom 19. Dezember 2003 über die Berechnung der durchschnittlichen Gemeinschaftsquote für die Öffnung des Elektrizitätsmarktes, bestimmt durch die Richtlinie 96/92/EG betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. C 321 vom 31/12/2003 S. 0051 - 0051
Mitteilung der Kommission vom 19. Dezember 2003 über die Berechnung der durchschnittlichen Gemeinschaftsquote für die Öffnung des Elektrizitätsmarktes, bestimmt durch die Richtlinie 96/92/EG(1) betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (2003/C 321/14) (Text von Bedeutung für den EWR) Nach den von der Kommission nach Artikel 19 § 1, 2. und 3. Absatz der Richtlinie 96/92/EG angestellten Berechnungen beläuft sich die im Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis 1. Juli 2004 anwendbare durchschnittliche Gemeinschaftsquote der Elektrizitätsmarktöffnung auf 34,76 %. Dieser Wert wurde ermittelt durch Berechnung einerseits des Elektrizitätsverbrauchs der Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 9 GWh in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, andererseits des gesamten Nettoverbrauchs in allen Mitgliedstaaten sowie schließlich durch Division des ersten durch den zweiten Wert. (1) ABl. L 27 vom 30.1.1997, S. 20.