Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden
Amtsblatt Nr. C 233 vom 30/09/2003 S. 0003 - 0003
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2003/C 233/03) Datum der Annahme des Beschlusses: 20.8.2003 Mitgliedstaat: Deutschland Beihilfe Nr.: N 95/03 Titel: Liquiditätshilfe für landwirtschaftliche Betriebe in NRW Zielsetzung: Liquiditätshilfe für landwirtschaftliche Betriebe nach Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen Rechtsgrundlage: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe als Liquiditätshilfe nach Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen Haushaltsmittel: Keine Angaben, da künftige Katastrophenfälle nicht vorhersehbar sind. Die benötigten Mittel werden jährlich zur Verfügung gestellt Beihilfeintensität oder -höhe: 7 % der Darlehen, die zur Behebung von durch Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Ereignisse verursachten Schäden aufgenommen werden Laufzeit: 1.1.2003 bis 31.12.2007. Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 21.8.2003 Mitgliedstaat: Niederlande Beihilfe Nr.: N 125/03 Titel: Tierschutzmaßnahmen nach dem Ausbruch der Gefluegelpest Zielsetzung: Ausgleich von Schäden nach dem Ausbruch einer Tierseuche Rechtsgrundlage: Kaderwet LNV-subsidies, artikel 2 Haushaltsmittel: 650000 EUR Beihilfeintensität oder -höhe: 80 % allgemein, 50 % für den Ersatz von jungen Hühnern Laufzeit: Je nach Abgrenzung der Gebiete mit Verbringungsbeschränkungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 21.8.2003 Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich Beihilfe Nr.: N 283/03 Titel: TSE-Untersuchung von über 24 Monate alten Falltieren Zielsetzung: Überwachung des Auftretens und der epidemiologischen Verbreitung von TSE bei der Falltier-Population im Vereinigten Königreich durch Untersuchung der Tierkörper der über 24 Monate alten Falltiere Rechtsgrundlage: Regulation (EC) n. 999/2001 of the European Parliament and of the Council of 22 May 2001 laying down rules for the prevention, control and eradication of certain transmissible spongiform encephalopathies(1), as amended; - National implementing provisions of Regulation 999/2001: TSE (England) Regulations 2002 (SI 2002/843) TSE (England) Amendment Regulations 2002 (SI 2002/1353) TSE (England) Amendment (N. 2) Regulations 2002 (SI 2002/2860) TSE (Wales) Regulations 2002 (SI 2002/1416) TSE (Scotland) Regulations 2002 (SI 2002/255) Transmissible Spongiform Encephalopathy Regulations (Northern Ireland 2002) (SR 2002/225) Haushaltsmittel: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Beihilfeintensität oder -höhe: 100 % Laufzeit: Bis Ende 2008 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids (1) OJ L 147, 31.5.2001.