52003XC0930(02)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

Amtsblatt Nr. C 233 vom 30/09/2003 S. 0003 - 0003


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(2003/C 233/03)

Datum der Annahme des Beschlusses: 20.8.2003

Mitgliedstaat: Deutschland

Beihilfe Nr.: N 95/03

Titel: Liquiditätshilfe für landwirtschaftliche Betriebe in NRW

Zielsetzung: Liquiditätshilfe für landwirtschaftliche Betriebe nach Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen

Rechtsgrundlage: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe als Liquiditätshilfe nach Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen

Haushaltsmittel: Keine Angaben, da künftige Katastrophenfälle nicht vorhersehbar sind. Die benötigten Mittel werden jährlich zur Verfügung gestellt

Beihilfeintensität oder -höhe: 7 % der Darlehen, die zur Behebung von durch Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Ereignisse verursachten Schäden aufgenommen werden

Laufzeit: 1.1.2003 bis 31.12.2007.

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 21.8.2003

Mitgliedstaat: Niederlande

Beihilfe Nr.: N 125/03

Titel: Tierschutzmaßnahmen nach dem Ausbruch der Gefluegelpest

Zielsetzung: Ausgleich von Schäden nach dem Ausbruch einer Tierseuche

Rechtsgrundlage: Kaderwet LNV-subsidies, artikel 2

Haushaltsmittel: 650000 EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: 80 % allgemein, 50 % für den Ersatz von jungen Hühnern

Laufzeit: Je nach Abgrenzung der Gebiete mit Verbringungsbeschränkungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 21.8.2003

Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

Beihilfe Nr.: N 283/03

Titel: TSE-Untersuchung von über 24 Monate alten Falltieren

Zielsetzung: Überwachung des Auftretens und der epidemiologischen Verbreitung von TSE bei der Falltier-Population im Vereinigten Königreich durch Untersuchung der Tierkörper der über 24 Monate alten Falltiere

Rechtsgrundlage: Regulation (EC) n. 999/2001 of the European Parliament and of the Council of 22 May 2001 laying down rules for the prevention, control and eradication of certain transmissible spongiform encephalopathies(1), as amended;

- National implementing provisions of Regulation 999/2001:

TSE (England) Regulations 2002 (SI 2002/843)

TSE (England) Amendment Regulations 2002 (SI 2002/1353)

TSE (England) Amendment (N. 2) Regulations 2002 (SI 2002/2860)

TSE (Wales) Regulations 2002 (SI 2002/1416)

TSE (Scotland) Regulations 2002 (SI 2002/255)

Transmissible Spongiform Encephalopathy Regulations (Northern Ireland 2002) (SR 2002/225)

Haushaltsmittel:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Beihilfeintensität oder -höhe: 100 %

Laufzeit: Bis Ende 2008

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

(1) OJ L 147, 31.5.2001.