52003XC0806(04)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. C 186 vom 06/08/2003 S. 0015 - 0016


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(2003/C 186/08)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Datum der Annahme des Beschlusses: 19.3.2003

Mitgliedstaat: Deutschland

Beihilfe Nr.: N 044/03 (ex CP 172/01)

Titel: Förderung der Filmkulturwirtschaft im Bundesland Nordrhein-Westfalen - Filmstiftung Nordrhein-Westfalen

Zielsetzung: Förderung der Filmkulturwirtschaft

Rechtsgrundlage: Richtlinien der Filmstiftung Nordrhein-Westfalen für die Förderung der Filmkulturwirtschaft im Bundesland Nordrhein-Westfalen

Haushaltsmittel: 33718900 EUR für 2003

Beihilfeintensität oder -höhe: Unterschiedlich, in jedem Fall aber unter 50 %

Laufzeit: Bis Ende 2004

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 22.4.2003

Mitgliedstaat: Belgien

Beihilfe Nr.: N 12/03

Titel: Ausweitung der Regelung Invest - Risikokapitalfonds N 543/2000

Zielsetzung: Ausweitung der Regelung auf Ziel-2- und Ziel-5-Gebiete (DOCUP).

Abgesehen davon bleibt die Maßnahme unverändert:

- Darlehenstätigkeit: Intensität zwischen 4 und 18 % BSÄ in Fördergebieten, je nachdem, ob Sicherheiten vorhanden sind und ob eine Kumulierung mit anderen Beihilferegelungen möglich ist; Intensität zwischen 6 und 14,8 % außerhalb von Fördergebieten, wenn Sicherheiten vorhanden sind oder nicht und je nach Größe des Unternehmens (kleines oder mittleres Unternehmen);

- Erwerb von Beteiligungen: Beihilfeintensität von 28 % BSÄ in Fördergebieten, 7,5 und 15 % außerhalb von Fördergebieten und je nachdem, ob es sich um ein mittleres oder kleines Unternehmen handelt

Rechtsgrundlage: DOCUP Obj. 2 des Provinces de Liège, Luxembourg, Namur

Haushaltsmittel: 32712540 EUR

Laufzeit: Bis Ende 2006

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 13.5.2003

Mitgliedstaat: Deutschland

Beihilfe Nr.: N 145/03

Titel: FuE-Projekt "Prozessoptimierung durch die Entwicklung von selbstkonfigurierenden Konstruktionsstandards für Einsatz in CAD-Systemen" der Blohm + Voss Gesellschaft mbH (Schiffbau)

Zielsetzung: Beschleunigung des Konstruktionsprozesses durch Standardisierung von Konstruktionselementen der schiffbaulichen Struktur und durch Bereitstellung von Daten- und Methodenbanken zur wirksamen Verwendung dieser Elemente in CAD-Systemen. In einem zweiten Schritt werden die Partnerwerften gemeinsam erstellte Daten- und Methodenbanken mit selbstkonfigurierenden Strukturdetails realisieren, wodurch eine effizientere Zusammenarbeit der Unternehmen bei der Abwicklung von Schiffsneubauten in vertikalen und horizontalen Kooperationsnetzwerken ermöglicht werden soll (Schiffbau)

Rechtsgrundlage: Schifffahrt und Meerestechnik für das 21. Jahrhundert (Beihilferegelung N 156/2000, von der Kommission am 15. November 2000 genehmigt)

Haushaltsmittel: 222671,50 EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: 50 %

Laufzeit: 36 Monate

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 13.5.2003

Mitgliedstaat: Irland

Beihilfe Nr.: N 46/03

Titel: Risikoausgleichsregelung auf dem irischen Krankenversicherungsmarkt

Zielsetzung: Ausgleich der unterschiedlichen Risikoprofile von Versicherern im privaten Krankenversicherungsbereich

Rechtsgrundlage: Risk equalisation scheme, 2003

Beihilfeintensität oder -höhe: Die Maßnahme stellt keine Beihilfe dar

Laufzeit: Unbegrenzt

Andere Angaben: Verpflichtung, der Kommission Jahresberichte über die Durchführung der Regelung vorzulegen

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids