52003XC0605(04)

Veröffentlichung des Antrags auf Eintragung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Amtsblatt Nr. C 131 vom 05/06/2003 S. 0014 - 0017


Veröffentlichung des Antrags auf Eintragung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2003/C 131/12)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 7 und Artikel 12d der genannten Verordnung Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats, eines der WTO angehörenden Staates oder eines nach Artikel 12 Absatz 3 anerkannten Drittlandes innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung übermittelt werden. Die Veröffentlichung enthält, insbesondere unter Ziffer 4.6, die Angaben, aufgrund deren der Antrag als im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 gerechtfertigt gilt.

VERORDNUNG (EWG) Nr. 2081/91 DES RATES

EINTRAGUNGSANTRAG: ARTIKEL 5

g.U. ( ) g.g.A. (X)

Einzelstaatliches Aktenzeichen: 106

1. Zuständige Stelle des Mitgliedstaats Name: Subdirección General de Denominaciones de Calidad y Relaciones Interprofesionales y Contractuales

Dirección General de Alimentación

Subsecretaría de Agricultura, Pesca y Alimentación

Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación

Anschrift: Paseo de la Infanta Isabel, 1, E-28071 Madrid

Telefon: (34) 913 47 53 94

Fax: (34) 913 47 54 10

2. Antrag stellende Vereinigung 2.1. Bezeichnung: Associació de Forners i Pastissers de Balears

2.2. Anschrift: Josep Darder Metge, 28 (Ent. A), E-07008 Palma de Mallorca

Telefon: (34) 971 27 61 45

Fax: (34) 971 27 61 61

2.3. Zusammensetzung: Erzeuger/Verarbeiter (X) Sonstige ( )

3. Art des Erzeugnisses: "Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck" Klasse 2.4

4. Beschreibung der Spezifikation

(Zusammenfassung der Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 2)

4.1. Name: Ensaimada de Mallorca bzw. Ensaimada mallorquina

4.2. Beschreibung: Süßes Backerzeugnis aus Sauerteig, der aus backstarkem Mehl, Wasser, Zucker, Eiern, Sauerteig und Schweineschmalz bereitet wird.

Folgende Arten von Ensaimada dürfen die geschützte geografische Angabe tragen:

- Ensaimada de Mallorca ohne Füllung aus backstarkem Mehl, Wasser, Zucker, Eiern, Sauerteig und Schweineschmalz, mit einem Gewicht von 60 bis 2000 g und folgenden chemischen Eigenschaften: Feuchtigkeit zwischen 10 und 20 % und Fettgehalt zwischen 20 und 45 %.

- Ensaimada de Mallorca de cabello de ángel aus den gleichen Zutaten wie oben und gefuellt mit Engelshaar, das durch das Kochen von Kürbisfruchtfleisch unter Zugabe von Zucker hergestellt wird, mit einem Gewicht zwischen 100 und 3000 g und folgenden chemischen Eigenschaften: Feuchtigkeit zwischen 15 und 35 % und Fettgehalt zwischen 15 und 40 %.

Die Ensaimada ist schneckenförmig und zwei Mal oder öfter im Uhrzeigersinn eingerollt. Die Oberfläche ist gewellt und goldbraun. Das Äußere ist fest, knusprig und zerbrechlich, das Innere weich, nicht bröckelig, kompakt, nicht sehr elastisch, mit deutlicher Blätterteigstruktur. Die Ensaimada schmeckt süß und hat ein Aroma von gebackenem Teig. Ihre Unterseite ist fettig. Im Inneren der Ensaimada de Mallorca de cabello de ángel sind die Fäden des Engelshaars zu sehen.

Beide Arten von Ensaimada können nach ihrer Fertigstellung nach Belieben mit Puderzucker bestreut werden, wodurch sie eine weißliche Oberfläche erhalten.

4.3. Geografisches Gebiet: Ensaimada de Mallorca wird in allen Verwaltungsbezirken, Gemeinden und Ortschaften der Insel Mallorca, die zur "Comunitat Autònoma de les Illes Balears" ("Autonome Gemeinschaft der Balearen") gehört, hergestellt.

4.4. Ursprungsnachweis: Die Erzeugerunternehmen der Ensaimada de Mallorca müssen in ein Erzeugerregister eingetragen sein.

Die Kontrolleinrichtung stellt einen Überwachungsplan für alle eingetragenen Unternehmen auf, durch den die Kontrolle von Herstellung, Verpackung und Etikettierung der geschützten Erzeugnisse sowie des Zustands der Erzeugungsstätten gewährleistet wird. Ein von der Kontrolleinrichtung ausgegebenes, nummeriertes und kontrolliertes Kontrolletikett garantiert, dass die durch die g.g.A. geschützten Ensaimadas alle Bedingungen des Lastenheftes erfuellen.

4.5. Herstellungsverfahren: Bei der Herstellung der Ensaimada de Mallorca sind unbedingt folgende Etappen in der beschriebenen Reihenfolge zu durchlaufen:

a) Teigbereitung. Der Teig wird aus den nachstehenden Zutaten in folgendem Verhältnis bereitet:

- backstarkes Mehl, 45 bis 55 %

- Wasser, 18 bis 20 %

- Zucker, 16 bis 20 %

- Eier, 6 bis 10 %

- Sauerteig, 4 bis 6 %.

b) Auswalzen. Der Teig wird dünn ausgewalzt, zur Gänze mit Schweineschmalz bestrichen und ausgezogen, bis er hauchdünn ist.

c) Formen. Aus dem ausgewalzten Teig wird eine Rolle geformt, die wiederum eine mindestens zwei Mal geschlungene gleichmäßige Schnecke bildet.

d) Gären ("Gehen lassen") des Teiges. Der geformte Teig muss in Gärschränken oder -kammern mindestens 12 Stunden lang gehen.

e) Backen des gegärten Teiges zu Ensaimadas, die die physikalisch-chemischen und sensorischen Eigenschaften des traditionellen Erzeugnisses aufweisen.

Bei Ensaimada de Mallorca de cabello de ángel muss das Füllen nach dem Auswalzen und vor dem Formen des Teiges erfolgen, wobei für 100 g Teig mindestens 40 g Engelshaar-Füllung zu verwenden sind.

Nach ihrer Fertigstellung werden die Ensaimadas bis zu ihrer Vermarktung unter geeigneten Lager- und Hygienebedingungen gelagert, so dass ihre chemischen und organoleptischen Eigenschaften erhalten bleiben. Das Erzeugnis wird in ganzen Stücken vermarktet, und zwar in achteckigen oder runden Schachteln bzw. in Material verpackt, das einen angemessenen Schutz gewährleistet.

Das Erzeugnis darf nur in Lokalen, die in das Verzeichnis der geschützten geografischen Angabe eingetragen sind und von der Kontrolleinrichtung überprüft wurden, hergestellt, gelagert, verpackt und etikettiert werden.

4.6. Zusammenhang a) Historischer Zusammenhang

Die Ensaimada de Mallorca wird auf Mallorca von alters her erzeugt und verzehrt und ist damit eine traditionelle Süßware der Insel.

Die ersten schriftlichen Hinweise auf die Ensaimada de Mallorca stammen aus dem 17. Jahrhundert. Obwohl Weizenmehl in dieser Zeit hauptsächlich für die Brotherstellung verwendet wurde, gibt es Dokumente, in denen über die Herstellung von Ensaimadas de Mallorca für Feste und Feiern zu lesen ist.

Ab dem 18. Jahrhundert wurde der Verzehr von Ensaimadas de Mallorca in der Mittel- und der Oberschicht populär. Man aß sie für gewöhnlich zum Nachmittagskaffee zu einer Tasse Schokolade. In diesem Jahrhundert werden die Ensaimadas weiterhin bei Festen oder anderen Feierlichkeiten gegessen, aber auch gerne als Geschenke gereicht.

Im Laufe des 19. Jahrhunderts erlangte die Ensaimada große Popularität und fand auch außerhalb der Insel Verbreitung. Zahlreiche Veröffentlichungen - Rezeptsammlungen, Artikel über Süßspeisen, Reiseberichte - befassten sich mit der Ensaimada de Mallorca, entweder, indem ihre Zubereitung erklärt oder sie als typisches und traditionelles Erzeugnis Mallorcas erwähnt wurden.

Der österreichische Erzherzog Ludwig Salvator von Habsburg verfasste in Mallorca in den Jahren 1869 bis 1891 das Werk "Die Balearen in Wort und Bild geschildert", das das Ergebnis seiner Forschungen und Dokumentensammlungen über die mallorquinischen Traditionen ist und zahlreiche Hinweise auf die Ensaimada de Mallorca enthält. Sie wird als typisch mallorquinisches Backwerk beschrieben, das die Mittel- und Oberschicht zum Frühstück, zum Nachmittagskaffee oder als Nachtisch nach dem Mittagessen zu sich nahm.

Das erste audiovisuelle Dokument über die Ensaimada de Mallorca wurde im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts erstellt, um ihren Bekanntheitsgrad zu erhöhen und ihren Absatz außerhalb der Insel zu fördern. In dem Film wird dokumentiert, wie das Erzeugnis hergestellt wird - wobei das Herstellungsverfahren praktisch mit dem heutigen identisch ist - und wie die in die traditionellen Schachteln verpackten Ensaimadas auf dem Seeweg auf das spanische Festland transportiert werden.

Wie die historischen Hinweise zeigen, gehört die Ensaimada de Mallorca zum kulturellen und historischen Erbe Mallorcas und ist für die Süßwarenerzeugung der Insel zweifellos ein Vorzeigeprodukt, das sich bis heute seine traditionellen Merkmale bewahrt hat.

b) Sozialer und menschlicher Zusammenhang

Die Ensaimada de Mallorca wird von Hand hergestellt, und der Bäcker muss über große Erfahrung verfügen, um ein Erzeugnis mit den entsprechenden organoleptischen Eigenschaften hervorzubringen.

In Mallorca gibt es eine lange Bäcker- und Konditorentradition. Die entsprechende Zunft ist eine der ältesten der Insel und wurde im 14. Jahrhundert gegründet. Wie lang die Tradition dieses Handwerks ist, zeigt sich am Durchschnittsalter der mallorquinischen Backöfen, von denen ca. 5 % mehr als 300 Jahre, 10 % mehr als 200 Jahre und 35 % um die 150 Jahre alt sind.

Dazu kommt noch, dass heute ungefähr 90 % aller Backöfen der Insel kleinen Familienbetrieben und um die 25 % Betrieben gehören, die bereits in fünfter Generation geführt werden.

Heute stellt die Ensaimada de Mallorca ein Süßwarenerzeugnis par excellence dar, mit dem sich die Insel Mallorca identifiziert und das hohe soziale Anerkennung genießt. In dieser Hinsicht hat der Fremdenverkehr auf der Insel zur internationalen Anerkennung dieses Erzeugnisses beigetragen.

4.7. Kontrolleinrichtung Name: Dirección General de Agricultura (Govern de les Illes Balears)

Anschrift: C/ Foners, 10

E-07006 Palma de Mallorca

Illes Balears

Tel: (34) 971 17 61 00

Fax: (34) 971 17 61 56

Die "Dirección General de Agricultura" (Generaldirektion Landwirtschaft) als zuständiges Gremium für Qualitätsbezeichnungen der "Comunitat Autònoma de les Illes Balears" übernimmt vorübergehend die Kontrollfunktion, bis die Kontrolleinrichtung für die g.g.A. Ensaimada de Mallorca die Norm EN-45011 erfuellt.

4.8. Etikettierung: Die Etiketten tragen die Aufschrift: "Indicación Geográfica Protegida Ensaimada de Mallorca".

Die Verpackungen, in denen die durch die geografische Angabe geschützten Ensaimadas vermarktet werden, tragen ein Garantiesiegel oder ein von der Kontrolleinrichtung ausgegebenes, nummeriertes Kontrolletikett, das noch im Herstellungslokal gemäß den Vorschriften der Kontrolleinrichtung anzubringen ist. Dies hat stets so zu geschehen, dass eine nochmalige Verwendung ausgeschlossen ist.

Auf den für die geschützten Ensaimadas verwendeten eigenen Etiketten der Herstellerunternehmen müssen deutlich sowohl die Registriernummer im Verzeichnis der g.g.A. als auch die anderen in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Angaben vermerkt sein.

4.9. Einzelstaatliche Anforderungen - Gesetz 25/1970 vom 2. Dezember über Weinbau, Wein und Alkohol ("Estatuto de la Viña, del Vino y de los Alcoholes")

- Erlass 835/1972 vom 23. März zur Durchführung des Gesetzes 25/1970

- Verordnung vom 25. Januar 1994 über die Übereinstimmung der spanischen Rechtsvorschriften mit der Verordnung (EWG) Nr. 2081/1992 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

- Königlicher Erlass 1643/1999 vom 22. Oktober zur Festlegung des Verfahrens für die Einreichung von Anträgen auf Eintragung von geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben

EG-Nr.: ES/00277/03.02.14.

Datum des Eingangs des vollständigen Dossiers: 14. Februar 2003.