18.2.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 42/32 |
Berichtigung der der Mitteilung 2003/C 118/03 der Kommission beigefügten Erläuterung zu den Unternehmenstypen und zur Berechnung ihrer Mitarbeiterzahlen sowie ihrer finanziellen Schwellenwerte
( Amtsblatt der Europäischen Union C 118 vom 20. Mai 2003 )
(2005/C 42/12)
Auf Seite 8 des Amtsblatts, in der Erläuterung zu den Unternehmenstypen und zur Berechnung ihrer Mitarbeiterzahlen sowie ihrer finanziellen Schwellenwerte, erhalten unter „Typ 2: Partnerunternehmen“ in Absatz 2 die beiden ersten Gedankenstriche folgende Fassung:
„— |
es am Kapital oder an den Stimmrechten dieses Unternehmens einen Anteil von mindestens 25 % hat oder wenn das andere Unternehmen am Kapital oder an den Stimmrechten des Antrag stellenden Unternehmens einen Anteil von mindestens 25 % hat und |
— |
die Unternehmen keine verbundenen Unternehmen im unten beschriebenen Sinne sind, was u. a. bedeutet, dass keines der beiden Unternehmen über mehr als 50 % der Stimmrechte des anderen Unternehmens verfügt, und |
— |
[…]“ |
Die Fußnote (3) wird gestrichen.
Unter „Typ 3: Verbundenes Unternehmen“ werden in Absatz 1 Satz 1 die Wörter „des Kapitals oder“ gestrichen.