52003XC0410(05)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. C 087 vom 10/04/2003 S. 0034 - 0034


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(2003/C 87/10)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Datum der Annahme des Beschlusses: 11.12.2002

Mitgliedstaat: Deutschland (Bayern)

Beihilfe Nr.: N 245/02

Titel: Programm zur Förderung der Erweiterung berufspädagogischer Kompetenz betrieblicher Ausbilder

Zielsetzung: Ausbildung betrieblicher Ausbilder

Rechtsgrundlage: Grundsätze zur Förderung der Erweiterung berufspädagogischer Kompetenz betrieblicher Ausbilder

Haushaltsmittel: 823200 EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 70 % für KMU und bis zu 50 % für Großunternehmen

Laufzeit: Bis zum 31.12.2006

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 17.2.2003

Mitgliedstaat: Deutschland (Thüringen)

Beihilfe Nr.: N 319/02

Titel: Beihilfe zugunsten der Schott Lithotec AG

Zielsetzung: Durchführung eines großen Investitionsvorhabens gemäß dem multisektoralen Regionalbeihilferahmen zur Herstellung von Kalziumfluoridkristallen für die 157-mm-Lithografie, die bei der Produktion von Wafer-Steppern eingesetzt wird

Rechtsgrundlage: - 30. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

- Investitionszulagengesetz 1999

Beihilfeintensität oder -höhe: 80,528 Mio. EUR bzw. 35 % BSÄ

Laufzeit: 2001-2005

Andere Angaben: Zusage Deutschlands, den Berichtspflichten zur nachträglichen Kontrolle gemäß Ziffer 6 des multisektoralen Regionalbeihilferahmens für große Investitionsvorhaben nachzukommen

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 5.2.2003

Mitgliedstaat: Niederlande

Beihilfe Nr.: N 598/02

Titel: Schiffbau - Entwicklungshilfe für Sri Lanka

Zielsetzung: Förderung der Lieferung eines Greiferladeraumbaggers, der dazugehörigen Ersatzteile und eines Schulungsprogramms an SLPA, einer Einrichtung des Staates Sri Lanka, um die Fahrwassertiefe in den Häfen von Sri Lanka zu gewährleisten. Der Erwerb des Baggers ist erforderlich, um die Hafenkapazitäten angesichts eines gestiegenen Frachtaufkommens auszuweiten

Rechtsgrundlage: Gebundenes Beihilfefinanzierungsprogramm ORET/Miliev

Haushaltsmittel: Zuschuss von [...](1) EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: 25 %

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

(1) Betriebsgeheimnis.