Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. C 087 vom 10/04/2003 S. 0034 - 0034
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2003/C 87/10) (Text von Bedeutung für den EWR) Datum der Annahme des Beschlusses: 11.12.2002 Mitgliedstaat: Deutschland (Bayern) Beihilfe Nr.: N 245/02 Titel: Programm zur Förderung der Erweiterung berufspädagogischer Kompetenz betrieblicher Ausbilder Zielsetzung: Ausbildung betrieblicher Ausbilder Rechtsgrundlage: Grundsätze zur Förderung der Erweiterung berufspädagogischer Kompetenz betrieblicher Ausbilder Haushaltsmittel: 823200 EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 70 % für KMU und bis zu 50 % für Großunternehmen Laufzeit: Bis zum 31.12.2006 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 17.2.2003 Mitgliedstaat: Deutschland (Thüringen) Beihilfe Nr.: N 319/02 Titel: Beihilfe zugunsten der Schott Lithotec AG Zielsetzung: Durchführung eines großen Investitionsvorhabens gemäß dem multisektoralen Regionalbeihilferahmen zur Herstellung von Kalziumfluoridkristallen für die 157-mm-Lithografie, die bei der Produktion von Wafer-Steppern eingesetzt wird Rechtsgrundlage: - 30. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Investitionszulagengesetz 1999 Beihilfeintensität oder -höhe: 80,528 Mio. EUR bzw. 35 % BSÄ Laufzeit: 2001-2005 Andere Angaben: Zusage Deutschlands, den Berichtspflichten zur nachträglichen Kontrolle gemäß Ziffer 6 des multisektoralen Regionalbeihilferahmens für große Investitionsvorhaben nachzukommen Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 5.2.2003 Mitgliedstaat: Niederlande Beihilfe Nr.: N 598/02 Titel: Schiffbau - Entwicklungshilfe für Sri Lanka Zielsetzung: Förderung der Lieferung eines Greiferladeraumbaggers, der dazugehörigen Ersatzteile und eines Schulungsprogramms an SLPA, einer Einrichtung des Staates Sri Lanka, um die Fahrwassertiefe in den Häfen von Sri Lanka zu gewährleisten. Der Erwerb des Baggers ist erforderlich, um die Hafenkapazitäten angesichts eines gestiegenen Frachtaufkommens auszuweiten Rechtsgrundlage: Gebundenes Beihilfefinanzierungsprogramm ORET/Miliev Haushaltsmittel: Zuschuss von [...](1) EUR Beihilfeintensität oder -höhe: 25 % Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids (1) Betriebsgeheimnis.