52003XC0116(01)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

Amtsblatt Nr. C 010 vom 16/01/2003 S. 0002 - 0004


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(2003/C 10/02)

Datum der Annahme des Beschlusses: Mit dem vorliegenden Beschluss wird der Beschluss K(2002) 3431 vom 23.9.2002 (SG(2002) D/231811 vom 24.9.2002) aufgehoben und ersetzt

Mitgliedstaat: Italien (Friaul-Julisch Venetien)

Beihilfe Nr.: N 55/02

Titel: Förderung typischer Weine

Zielsetzung: Förderung von Weinen mit eingetragener Ursprungsbezeichnung (Ramandolo) oder einer typischen geografischen Angabe (Refosco)

Rechtsgrundlage: Progetti di convenzioni per l'attuazione di interventi finalizzati alla valorizzazione e promozione dei vini tipici locali

Haushaltsmittel: 73000000 ITL (etwa 37000 EUR)

Beihilfeintensität oder -höhe: Für Werbemaßnahmen: 50 % der beihilfefähigen Kosten; bei Studien kann die Beihilfe bis zu 100000 EUR je Zeitraum von drei Jahren betragen

Laufzeit: Bis 2003

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 6.12.2002

Mitgliedstaat: Italien (Piemont)

Beihilfe Nr.: N 145/02

Titel: Beihilfe für ein Marketing-Institut

Zielsetzung: Förderung von Qualitätsweinen und Marktforschung im Sinne von Nummer 14 des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen im Agrarsektor (ABl. C 232 vom 12.8.2000, S. 17) sowie Werbemaßnahmen gemäß den Gemeinschaftsleitlinien für staatliche Beihilfen zur Werbung für in Anhang I des EG-Vertrags genannte Erzeugnisse und bestimmte nicht in Anhang I genannte Erzeugnisse (ABl. C 252 vom 12.9.2001, S. 5-14)

Rechtsgrundlage: Legge Regionale n. 376/2002 "Istituto per il marketing dei prodotti agroalimentari del Piemonte"

Haushaltsmittel: 1300000 EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: Für Werbemaßnahmen: 50 % der beihilfefähigen Kosten; für Marktforschung und Werbemaßnahmen kann die Beihilfe bis zu 100000 EUR je Dreijahreszeitraum betragen

Laufzeit: Bis 2004

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Datum der Annahme des Beschlusses: 6.12.2002

Mitgliedstaat: Niederlande

Beihilfe Nr.: N 210/02

Titel: Verordnung der Provinzbehörden von Noord-Brabant zur Einführung einer Subvention für den Abbruch landwirtschaftlicher und anderer Gebäude außerhalb bebauter Gebiete

Zielsetzung: Wiederherstellung der Qualität von Gebieten mit landschaftlicher und ökologischer Bedeutung durch Subventionen für den Abbruch leer stehender Gebäude

Rechtsgrundlage: Subsidieverordening "Sloop agrarische en overige bebouwing buitengebied provincie Noord-Brabant"

Haushaltsmittel: n.a.

Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 100 %

Laufzeit: Unbestimmt

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Datum der Annahme des Beschlusses: 6.12.2002

Mitgliedstaat: Niederlande

Beihilfe Nr.: N 448/02

Titel: Änderung einer steuerähnlichen Abgabe zur Finanzierung von Maßnahmen für Stärkekartoffeln

Zielsetzung: Die steuerähnlichen Abgaben werden zur Finanzierung der Bekämpfung von Kartoffelkrankheiten im Stärkekartoffelsektor verwendet

Rechtsgrundlage: Heffingsverordening HPA fonds zetmeelaardappelen jaar (2002 en volgende)

Haushaltsmittel: Forschung: etwa 910000 EUR 2002; Pflanzenschutz: etwa 380000 EUR 2002; Bekämpfung von Krankheiten: etwa 115000 EUR 2002

Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 100 %

Laufzeit: Unbegrenzt

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Datum der Annahme des Beschlusses: 6.12.2002

Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich (England)

Beihilfe Nr.: N 505/02

Titel: Programm zur Förderung der Landwirtschaft 2002

Zielsetzung: Ziel des Programms ist die Förderung des Übergangs zu einem stärker marktorientierten Wirtschaftszweig durch Unterstützung der Entwicklung wirksamer Marketingstrukturen und -praktiken, die Erzeugern und Verarbeitern helfen, sichere und profitable Absatzmöglichkeiten für ihre Erzeugnisse zu erschließen

Rechtsgrundlage: Agriculture Act 1993; Section 50(1), (2), (3) and (4)

Haushaltsmittel: 6 Mio. GBP jährlich

Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 50 %

Laufzeit: Von 2002/2003 bis 2005/2006

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Datum der Annahme des Beschlusses: 6.12.2002

Mitgliedstaat: Belgien

Beihilfe Nr.: N 657/02

Titel: Ausgleich von Schäden an Buchen

Zielsetzung: Entschädigung der Waldbesitzer, die wegen Schäden an Buchen, die zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 1. Juli 2002 durch Borkenkäfer verursacht wurden, Verluste erlitten haben

Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 100 % der Verluste

Laufzeit: Bis 31. Dezember 2003

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Datum der Annahme des Beschlusses: 6.12.2002

Mitgliedstaat: Spanien (Baskenland)

Beihilfe Nr.: N 664/02

Titel: Beihilfen zur Deckung der Kosten für Erfassung, Transport, Behandlung und Vernichtung von besonderem und anderem Risikomaterial

Zielsetzung: Organisation der unschädlichen Beseitigung von Sonder- und Risikomaterial, das nach dem Gemeinschaftsrecht zu vernichten ist

Haushaltsmittel: 3666173 EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: 50 % der Kosten für Erfassung, Transport, Behandlung und Vernichtung von Risikomaterial

Laufzeit: Bis 31. Dezember 2003

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Datum der Annahme des Beschlusses: 6.12.2002

Mitgliedstaat: Frankreich

Beihilfe Nr.: N 689/02

Titel: Beihilfen der Behörde für Umwelt und Energiekontrolle (ADEME) für beratende Unterstützung im Sektor Landwirtschaft

Zielsetzung: Beratende Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben, damit sie in voller Kenntnis der Sachlage über Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen entscheiden können

Haushaltsmittel: 1 Mio. EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: Variabel zwischen 50 % und 90 % der getätigten Ausgaben. Beihilfehöchstbetrag 100000 EUR je Begünstigter und Dreijahreszeitraum oder, falls es sich um Beihilfen an KMU handelt, 50 % der beihilfefähigen Ausgaben (es gilt der höhere Betrag)

Laufzeit: Bis 2006

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Datum der Annahme des Beschlusses: 6.12.2002

Mitgliedstaat: Italien (Provinz Como)

Beihilfe Nr.: N 830/01

Titel: Plan zur Bekämpfung und Tilgung von infektiöser Agalaktie in den Tierhaltungsbetrieben

Zielsetzung: Beihilfe zugunsten der Bekämpfung von Tierseuchen

Rechtsgrundlage: Legge regionale n. 7/2000: norme per gli interventi regionali in agricoltura

Haushaltsmittel: 28405,13 EUR für die ersten drei Jahre

Beihilfeintensität oder -höhe: Bei Tötung und Ersetzung des Tiers: 193,67 EUR je Ziege und 178,18 EUR je Schaf; bei Tötung ohne Ersetzung des Tiers: 77,47 EUR je Ziege und 74,89 EUR je Schaf

Laufzeit: Bis Ende 2006

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Datum der Annahme des Beschlusses: 6.12.2002

Mitgliedstaat: Irland

Beihilfe Nr.: NN 88/02/A (ex N 151/01)

Titel: Beihilfen für den Forstsektor - Entwicklung der Forstwirtschaft

Zielsetzung: Entwicklung der Forstwirtschaft durch Förderung der Beteiligung im Forstsektor, Unterstützung von Projekten und Waldbesitzerverbänden mit dem Ziel, die Forstwirtschaft zu einem nachhaltigen und effizienten Wirtschaftszweig aufzubauen; Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten, Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, Förderung neuer Verwendungen für forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Unterstützung der effizienten Durchführung des Programms durch Einrichtung eines modernen computergestützten Informationssystems für die Forstwirtschaft

Haushaltsmittel: Etwa 32,5 Mio. EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: 100 % der Kosten

Laufzeit: 2000-2006

Andere Angaben: Die Maßnahmen wurden im Rahmen des Operationellen Programms für Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums und Forstwirtschaft, 1994-1999, kofinanziert

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Datum der Annahme des Beschlusses: 6.12.2002

Mitgliedstaat: Irland

Beihilfe Nr.: NN 88/02/B (ex N 151/01)

Titel: Beihilfen für den Sektor Forstwirtschaft - Forstwege

Zielsetzung: Verbesserung der Forstweginfrastruktur, Erleichterungen bei Anlage, Pflege und Nutzung von Aufforstungsgebieten sowie angemessener Brandschutz für Aufforstungsgebiete

Haushaltsmittel: Etwa 15,183 Mio. EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: 80 % der Kosten, höchstens 28,56 EUR je Meter

Laufzeit: 2002-2006

Andere Angaben: Die Maßnahmen wurden im Rahmen des Operationellen Programms für Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums und Forstwirtschaft, 1994-1999, kofinanziert

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