52003TA1230(13)

Bericht über den Jahresabschluss 2002 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, zusammen mit den Antworten des Amts

Amtsblatt Nr. C 319 vom 30/12/2003 S. 0083 - 0090


Bericht

über den Jahresabschluss 2002 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, zusammen mit den Antworten des Amts

(2003/C 319/13)

INHALT

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BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES

1. Dieser Bericht wird dem Haushaltsausschuss des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (im Folgenden das Amt genannt) gemäß Artikel 137 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates(1) vorgelegt.

2. Der Hof hat den Jahresabschluss des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt für das zum 31. Dezember 2002 abgeschlossene Haushaltsjahr geprüft. Gemäß Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates wurde der Haushaltsplan des Amts unter der Verantwortung seines Präsidenten ausgeführt, der nach Maßgabe der in Artikel 138 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vorgesehenen internen Finanzvorschriften auch für die Erstellung und Vorlage der Finanzausweise(2) zuständig ist. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung dieser Rechnung verpflichtet.

3. Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof prüfte die Rechnungsführung und wandte die in diesem Zusammenhang für erforderlich gehaltenen Prüfungsverfahren an. Aus der Prüfung ergibt sich für den Hof eine angemessene Grundlage für die Erteilung des nachstehenden Bestätigungsvermerks.

4. Aufgrund seiner Prüfung kann der Hof mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2002 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

BEMERKUNGEN

Einleitung

5. Das Amt wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 errichtet, um den Unternehmen die Verwendung von Marken zu ermöglichen, mit denen sie ihre Waren und Dienstleistungen im gesamten Gebiet der Gemeinschaft einheitlich schützen können. Die Aufgabe des Amtes wurde durch Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmackmuster(3) erweitert, um diesen Mustern auf Gemeinschaftsebene den gleichen Schutz zu bieten. Das Amt arbeitet in enger Verbindung mit den nationalen Ämtern und zahlt diesen einen Betrag im Hinblick auf die Eintragung der Marken. Darüber hinaus verfügt das Amt über gerichtliche Kompetenzen, um bei etwaigen Konflikten über Marken entscheiden zu können.

Haushaltsvollzug

6. Die Ausführung der Mittel des Haushaltsjahres 2002 und der aus dem Vorjahr übertragenen Mittel ist in Tabelle 1 dargestellt.

7. Am auffälligsten ist der Rückgang der vom Amt eingenommenen Gebühren, die von 105,1 Millionen Euro im Jahr 2001 auf 96,2 Millionen im Jahr 2002 sinken, was einer Verringerung um 8,9 Millionen Euro entspricht.

8. Einnahmen, die mit einem Betrag von 1,8 Millionen Euro zulasten des Haushaltsjahres 2001 verbucht wurden, betrafen Einnahmen, die im Jahr 2002 vom Rechnungsführer eingetragen wurden und laut Finanzregelung des Amtes(4) auch zulasten dieses Haushaltsjahres hätten verbucht werden müssen.

9. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Veröffentlichungen des vierten Quartals 2000 und der drei letzten Quartale des Jahres 2001 belaufen sich auf 0,8 Millionen Euro. Das Amt traf nicht rechzeitig die notwendigen Maßnahmen, um diesen Betrag vom Amt für amtliche Veröffentlichungen einzufordern.

10. Im Jahr 2002 erhielt das Amt für die Durchführung von Projekten 0,6 Millionen Euro von der Kommission. Für diese Projekte wurden mit der Kommission Verträge in Höhe von insgesamt 1,7 Millionen Euro abgeschlossen. Ihre Durchführung wird außerhalb des Haushaltsplans verbucht, was gegen den Grundsatz der Einheit des Haushaltsplans verstößt.

Jahresabschluss

11. Die Tabellen 2 und 3 enthalten eine Zusammenfassung der vom Amt in seinem Tätigkeitsbericht zum Haushaltsjahr 2002 veröffentlichten Einnahmen- und Ausgabenrechnung und Vermögensübersicht.

12. Die Mittelzuweisung für die Rückstellung für Verfahrensausgaben liegt 2002 um 17 % höher als 2001, obwohl die Gesamtzahl der dem Amt eingereichten Vorgänge von 135822 auf 121212 Einheiten (11 %) zurückgegangen ist. Eine so abweichende Entwicklung deutet auf eine verlängerte Bearbeitungsdauer bei den Vorgängen hin(5).

13. Die Bestandsaufnahme des Amts umfasst Gegenstände, die nicht mehr genutzt werden, aber seit November 2002 wurde keine Ausmusterung mehr vorgenommen. Das Amt sollte dieses Problem bei seiner Bestandsaufnahme, die es aufgrund früherer Bemerkungen des Hofes durchführt, berücksichtigen(6).

Personaleinstellung

14. In seinem Bericht zum Haushaltsjahr 2000(7) hatte der Hof festgestellt, die Einstellungspolitik des Amtes bedeute, dass zunächst örtliches Personal eingestellt werde, das dann im Anschluss an Verfahren, bei denen interne Bewerbungen bevorzugt werden, als Beamte auf Lebenszeit übernommen wird. Im Laufe des Haushaltsjahres 2002 sind von 77 Stellenausschreibungen nur vier für einen breiten externen Adressatenkreis veröffentlicht worden. Im Laufe des Haushaltsjahres 2002 (siehe Tabelle 4) bestätigt die Analyse der Bewegungen in allen Laufbahngruppen des Stellenplans diesen internen Charakter der Personaleinstellungen.

15. Um den gleichberechtigten Zugang zum öffentlichen Dienst der Gemeinschaft besser zu gewährleisten, sollte das Amt seine Stellenausschreibungen einem möglichst breiten Adressatenkreis zugänglich machen und sich gegebenenfalls an den Auswahlverfahren anderer Organe oder Einrichtungen beteiligen.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 15. und 16. Oktober 2003 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Juan Manuel Fabra Vallés

Präsident

(1) ABL. L 11 vom 14.1.1994.

(2) In Anwendung von Artikel 137 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates wurde die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben des Amts für das Haushaltsjahr 2002 am 28. Februar 2003 erstellt und anschließend dem Rechnungshof zugeleitet, bei dem dieser Jahresabschluss am 2. April 2003 eingegangen ist. Die Tabellen im Anhang zu diesem Bericht geben den Jahresabschluss in gekürzter Form wieder.

(3) ABl. L 3 vom 5.1.2001, S. 1.

(4) Artikel 5 Absatz 3 und Artikel 23 der Finanzregelung des Amts.

(5) Diese Angabe wird durch die Tatsache erhärtet, dass die Eintragungsanträge für Marken zwischen 2001 und 2002 um 5000 Einheiten und die entsprechenden Rechercheanträge bei den nationalen Stellen sogar um 8000 Einheiten zurückgegangen sind.

(6) Ziffern 10 und 11 (ABl. C 326 vom 27.12.2002, S. 87).

(7) Ziffer 13 ff. (ABl. C 372 vom 28.12.2001, S. 88).

Tabelle 1

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt - Ausführung des Haushaltsplans 2002NB:

Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

Quelle:

Angaben des Amts. In diesen Tabellen sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben zusammenfassend dargestellt.

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Tabelle 2

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt - Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2002 und 2001

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NB:

Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

Quelle:

Angaben des Amtes. In diesen Tabellen sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 3

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt - Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2002 und 31. Dezember 2001NB:

Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

Quelle:

Angaben des Amts. In diesen Tabellen sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben zusammenfassend dargestellt.

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Tabelle 4

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt - Entwicklung des Personalbestands im Laufe des Jahres 2002

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Quelle:

Angaben des Amts.

Antworten des Harmonisierungsamts

Haushaltsvollzug

Einnahmen

Der Anweisungsbefugte unterzeichnete bereits 2001 die Einziehungsanordnung, während der Finanzkontrolleur und der Rechnungsführer erst 2002 ihre Unterschrift leisteten; diese Vorgehensweise entspricht nicht vollständig den formalen Vorschriften. Das Amt wird die notwendigen Schritte in die Wege leiten, um solche Probleme künftig zu vermeiden.

Verkauf von Veröffentlichungen

Das Amt hat die Bemerkungen des Rechnungshofs aufmerksam zur Kenntnis genommen. Die Erhebung der Einnahmen aus Veröffentlichungen ist abhängig von den Informationen, die vom Amt für amtliche Veröffentlichung bereitgestellt werden, bei dem erhebliche Verzögerungen bei der Mitteilung der Verkaufszahlen an das Amt festzustellen sind. In Zukunft wird das Amt sich die entsprechenden Listen geben lassen.

Zugewiesene Einnahmen

Das Amt nimmt die Bemerkung aufmerksam zur Kenntnis und gibt an, dass es die Möglichkeit prüfen wird, ob diese Aktivitäten unter zugewiesene Einnahmen in seinen Haushaltsplan 2004 verbucht werden können.

Jahresabschluss

Bestandsaufnahme

Der Grund dafür, dass über die Abschreibung von Vermögenswerten nicht entschieden wurde, liegt darin, dass der Vorgang der Bestandsaufnahme noch nicht abgeschlossen war. Das Amt ist sich dessen bewusst und wird sich bemühen, diese Informationen auf aktuellem Stand zu halten.

Personaleinstellung

Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung wurde die externe Einstellung abrupt gestoppt. Das Amt hat die Politik der internen Verfahren zur Übernahme als Beamte auf Lebenszeit endgültig aufgehoben, und gleichzeitig wurde beim Amt eine beträchtliche Anzahl von Stellen intern ausgeschrieben, um bestimmte freie Stellen zu besetzen und die Mobilität der Mitarbeiter des Amtes zu fördern.

Das Amt hat bereits mit dem Amt für Personalauswahl (EPSO) Kontakt aufgenommen, um die Einstellungsdienstleistungen, die dieses Amt den Einrichtungen anbietet, in möglichst großem Umfang in Anspruch zu nehmen. Es hat bereits Anfang 2003 die Initiative für ein Einstellungsverfahren ergriffen, um dem spezifischen Personalbedarf im Zusammenhang mit der Erweiterung der Union zu entsprechen.