Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Entwicklung der Ausgaben des EAGFL-Garantie Frühwarnsystem Nr. 9/2003, 10/2003 und 11/2003 /* SEK/2003/1410 endg. */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Entwicklung der Ausgaben des EAGFL-Garantie Frühwarnsystem Nr. 9/2003, 10/2003 und 11/2003 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE ENTWICKLUNG DER MONATLICHEN AUSGABEN 2. VORLÄUFIGER MITTELVERBRAUCH 3. BEMERKUNGEN 4. FAZIT 1. Allgemeine Entwicklung der monatlichen Ausgaben Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über allgemeine Entwicklung der monatlichen Ausgaben gegenüber zum Ausgabenprofil. Diese Übersicht umfasst die Ausgaben der Mitgliedstaaten im Zeitraum 16. Oktober 2002 bis 30. September 2003. 1.1. Teilrubrik 1a: GAP >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 1.2. Teilrubrik 1b: Entwicklung des ländlichen Raums >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 2. Vorläufiger Mittelverbrauch Die nachstehende Tabelle enthält eine Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch im neunten, zehnten und elften Monat des Haushaltsjahres 2003: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 3. BEMERKUNGEN 3.1. Mittelverbrauch im November 2003 Der Mittelverbrauch beläuft sich für November 2003 (Ausgaben der Mitgliedstaaten im Zeitraum 16. Oktober 2002 bis 30. September 2003) auf 41 723,2 Mio. EUR oder 93,2 % der Haushaltsmittel. - Für die Teilrubrik 1a (Traditionelle Ausgaben des EAGFL-Garantie und Ausgaben im Veterinärbereich) liegen die Ausgaben um 659,3 Mio. EUR unter dem Indikator und - für die Teilrubrik 1b (Entwicklung des ländlichen Raums) um 301,0 Mio. EUR über dem Indikator. 3.2. Währungsfaktoren Euro-Dollar-Parität Bei den oben genannten Ausgaben ist die Entwicklung der Euro-Dollar-Parität berücksichtigt. Bei einem Großteil der Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, insbesondere für Getreide und Zucker, und bestimmten internen Beihilfen wie der Baumwollbeihilfe sind die Ausgaben von der Entwicklung des Dollarkurses abhängig. Gemäß der Verordnung des Rates über die Haushaltsdisziplin (Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 vom 26. September 2000) wurde das Berichtigungsschreiben zum Agrarhaushaltsplan 2003 auf Basis des durchschnittlichen Dollarkurses in den Monaten Juli bis September 2002 erstellt, der 1 EUR = 0,98 $ betrug. Im Zeitraum vom 1. August 2002 bis 31. Juli 2003 betrug der durchschnittliche Dollarkurs 1 EUR = 1,06 $ und lag somit um etwa 8 % über dem Kurs, der bei Erstellung des Haushaltsplans 2003 zugrunde gelegt worden war. 3.3. Marktfaktoren Teilrubrik 1a Bei der Teilrubrik 1a liegt das Tempo der Mittelausschöpfung bei allen Haushaltstiteln unter dem Indikator. - Bei pflanzlichen Erzeugnissen ergab sich die geringere Ausführung durch einen Minderverbrauch bei Zucker, Obst und Gemüse, Wein und Tabak. - Bei tierischen Erzeugnissen ergab sich die geringere Ausführung durch einen Minderverbrauch bei Rind- und Schweinefleisch. - Bei den Nebenausgaben wiederum ergab sich die geringere Ausführung vor allem auf den Minderverbrauch bei Nahrungsmittelhilfe, Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen, Fördermaßnahmen sowie agromonetären Maßnahmen. Die geringere Ausführung betraf nicht die Kapitel Ackerkulturen, Olivenöl, Faserpflanzen und Seidenraupen, Milch, Schaffleisch sowie Nicht-Anhang-I-Erzeugnisse. In diesen Bereichen ist ein Mehrverbrauch zu beobachten. Die festgestellte Differenz zum Indikator beträgt insgesamt 659,3 Mio. EUR, das entspricht -1,6% der Haushaltsmittel. Bei bestimmten Kapiteln ergeben sich jedoch bedeutendere Abweichungen, die sich wie folgt erklären lassen: Kapitel B1-10: Ackerkulturen // Differenz: + 56 Mio. EUR (+ 0,3%) // (Ausgabe: 16 774 Mio. EUR) (Indikator: 16 718 Mio. EUR) Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass bei diesem Kapitel bis Ende des Haushaltsjahres ein Mehrverbrauch von etwa 140 Mio. EUR vorliegen wird. Hauptursache für diesen Mehrverbrauch sind die höheren Zahlungen der Mitgliedstaaten für - Flächenstilllegungen, - Ausfuhrerstattungen für Getreide infolge der gestiegenen Erstattungssätze für Weichweizen, Mehl, Gerste und Hafer in den ersten Monaten des Jahres und für - die öffentliche Lagerhaltung infolge größerer Ankäufe und geringerer Verkäufe. Kapitel B1-11: Zucker // Differenz: -232 Mio. EUR (-15,7%) // (Ausgabe: 1 213 Mio. EUR) (Indikator: 1 445 Mio. EUR) Der Minderverbrauch ist auf den Rückgang der ausgeführten Zuckermengen im Vergleich zu den im Haushalt veranschlagten Mengen zurückzuführen. Die Kommission geht davon aus, dass dieser Ausführungsrückstand bis Ende des Haushaltsjahres anhalten und bis dahin den Wert von etwa 190 Mio. EUR erreichen wird. Kapitel B1-12: Olivenöl // Differenz: + 69 Mio. EUR (+ 3,0%) // (Ausgabe: 2 232 Mio. EUR) (Indikator: 2 163 Mio. EUR) Dieser Mehrverbrauch erklärt sich dadurch, dass im Rahmen der von den Mitgliedstaaten getätigten und gemeldeten Ausgaben etwa 70,0 Mio. EUR auf Zahlungen von Erzeugungsbeihilfe für die vorangegangenen Wirtschaftsjahre entfielen, die bei Aufstellung des Haushaltsplans für 2003 nicht vorgesehen waren. Die Kommission geht deshalb davon aus, dass dieser Mehrverbrauch bis Ende des Haushaltsjahres anhalten und bis dahin etwa 7 Mio. EUR erreichen wird. Kapitel B1-15: Obst und Gemüse // Differenz: -35 Mio. EUR (-2,1%) // (Ausgabe: 1 503 Mio. EUR) (Indikator: 1 538 Mio. EUR) Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass bei diesem Kapitel bis Ende des Haushaltsjahres ein Minderverbrauch von etwa 100 Mio. EUR vorliegen wird. Dieser Minderverbrauch ist vor allem dem Sektor frisches Obst und Gemüse zuzuschreiben. Wegen günstiger Marktbedingungen in diesem Sektor - wurden geringere Mengen an Obst und Gemüse vom Markt genommen, sodass die Zahlungen für den finanziellen Ausgleich niedriger ausfielen, und - die Beihilfen für Bananen gegenüber der Menge und Höhe, die bei Aufstellung des Haushaltsplans 2003 zugrunde gelegt worden war, auf niedrigerem Niveau festgesetzt. Kapitel B1-16: Wein // Differenz: -159 Mio. EUR (-11,5%) // (Ausgabe: 1 155 Mio. EUR) (Indikator: 1 314 Mio. EUR) Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission bei diesem Kapitel von einem Minderverbrauch von etwa 180 Mio. EUR bis zum Ende des Haushaltsjahres aus. Dieser Minderverbrauch wird vor allem auf Folgendes zurückzuführen sein: - In diesem Jahr gibt es keine Krisendestillation, für die im Haushaltsplan Mittel für eine Menge von 8,0 Mio. hl vorgesehen waren. - Die Destillationsmenge im Spirituosensektor dürfte sich auf etwa 8,8 Mio. hl belaufen, wohingegen im Haushalt 2003 Mittel für 12,5 Mio. hl veranschlagt waren. - Die Kosten für die Wertberichtigung im Alkoholsektor sind niedriger ausgefallen, weil geringere Mengen Alkohol als erwartet angekauft und aus der öffentlichen Lagerhaltung verkauft wurden. Kapitel B1-20: Milch // Differenz: + 48 Mio. EUR (+ 1,8%) // (Ausgabe: 2 602 Mio. EUR) (Indikator: 2 554 Mio. EUR) Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass bei diesem Kapitel bis Ende des Haushaltsjahres 2003 ein Mehrverbrauch von etwa 54 Mio. EUR vorliegen wird. Dieser Mehrverbrauch wird vor allem auf Folgendes zurückzuführen sein: - Die Ausfuhrerstattungssätze für Butter und Butterfett wurden über die im Haushaltsplan 2003 zugrunde gelegten Sätze hinaus angehoben. - Die Kosten für die Wertberichtigung in den Bereichen Magermilchpulver und Butter sind höher ausgefallen als bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2003 erwartet, weil größere Mengen der öffentlichen Lagerhaltung zugeführt wurden als erwartet. - Die Beihilfen für Magermilch, die zu Kasein verarbeitet wird, sind höher ausgefallen als bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2003 erwartet. Die Kommission geht außerdem davon aus, dass die Einnahmen aus der Milchabgabe höher ausfallen werden als im Haushalt 2003 vorgesehen. Diese Einnahmen werden aber voraussichtlich nicht ausreichen, um den aus den genannten Gründen zu erwartenden Mehrverbrauch zu kompensieren, so dass bei diesem Kapitel insgesamt mit einem Mehrverbrauch zu rechnen ist. Kapitel B1-21: Rindfleisch // Differenz: -399 Mio. EUR (-4,7%) // (Ausgabe: 7 891 Mio. EUR) (Indikator: 8 290 Mio. EUR) Die Kommission geht aus folgenden Gründen davon aus, dass der Minderverbrauch in diesem Bereich bis Ende des Haushaltsjahres anhalten wird: - Infolge des Rückgangs der Rindfleisch-Ausfuhrmengen sind die Zahlungen für Ausfuhrerstattungen gegenüber dem Haushaltsentwurf 2003 niedriger ausgefallen. - Die Zahl der Tiere, für die 2002 Anträge auf die Mutterkuhprämie, die Sonderprämie Rindfleisch, die Schlachtprämie bzw. die Prämie für mehr als 30 Monate alte Tiere gestellt wurden, ist niedriger als erwartet. Infolge der Dürre in einigen Mitgliedstaaten im Sommer 2003 erließ die Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1621/2003 vom 16. September 2003, der zufolge die Vorschusszahlungen bis zu einem Gesamtbetrag von etwa 500 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2003 statt 2004 geleistet werden dürfen. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben der Kommission am 1. Oktober 2003 mitgeteilt, dass sie Vorschusszahlungen auf die Mutterkuhprämie und die Sonderprämie Rindfleisch für 2003 in Höhe von etwa 101 Mio. EUR zu tätigen beabsichtigen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Kommission jedoch die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Beträge noch nicht bekannt, sodass sie noch keine Schätzungen zum Umfang des Minderverbrauchs in diesem Bereich vorlegen kann. Kapitel B1-22: Schaffleisch // Differenz: + 162 Mio. EUR (+ 9,0%) // (Ausgabe: 1 967 Mio. EUR) (Indikator: 1 805 Mio. EUR) Die Kommission hatte bei diesem Kapitel einen geringfügigen Minderverbrauch erwartet, weil die Zahl der Tiere, für die die Schaf-, Ziegen- und Pauschalprämien für 2002 gezahlt werden sollten, zurückgegangen war. Neue Entwicklungen ergaben sich jedoch durch die Sondermaßnahmen, die die Kommission infolge der Dürre, von der einige Mitgliedstaaten im Sommer 2003 heimgesucht wurden, erlassen hat, also die Verordnung (EG) Nr. 1621/2003 der Kommission vom 16. September 2003 (vgl. hierzu die Angaben unter Kapitel B1-21). Die betroffenen Mitgliedstaaten haben der Kommission am 1. Oktober 2003 mitgeteilt, dass sie Vorschusszahlungen auf die Schaf- und Ziegenprämien für 2003 in Höhe von etwa 303 Mio. EUR zu tätigen beabsichtigen. Obwohl ihr die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Beträge noch nicht bekannt ist, geht die Kommission deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass es in Bezug auf dieses Kapitel zu einer Mittelüberschreitung kommen wird. Kapitel B1-23: Schweinefleisch // Differenz: -28 Mio. EUR (-13,9%) // (Ausgabe: 154 Mio. EUR) (Indikator: 182 Mio. EUR) Wegen der geringeren Ausfuhrmengen bei Schweinefleisch und den gegenüber dem Haushaltsentwurf 2003 geringeren Erstattungen ist bis zum Ende des Jahres bei diesem Kapitel ein Minderverbrauch von etwa 23 Mio. EUR zu erwarten. Die Unsicherheit hinsichtlich der Zahlungen, die die Mitgliedstaaten für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch tätigen werden, könnte sich bis zum Ende des Haushaltsjahres auf den Umfang des Minderverbrauchs bei diesem Kapitel auswirken. Teilrubrik 1b Kapitel B1-40: Entwicklung des ländlichen Raums // Differenz: + 301 Mio. EUR (+ 6,4%) // (Ausgabe: 3 048 Mio. EUR) (Indikator: 2 747 Mio. EUR) Der Durchführungsrhythmus bei den ländlichen Entwicklungsprogrammen hat sich insgesamt im vergleich zu dem Niveau des Indikators beschleunigt. Dies gilt für alle Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums mit Ausnahme der Maßnahmen für benachteiligte Gebiete und der forstwirtschaftlichen Maßnahmen. Da für dieses Kapitel die Mittel an der Obergrenze dessen liegen, was in der finanziellen Vorausschau für die Teilrubrik 1b festgesetzt war, besteht keine Gefahr, dass es in diesem Bereich zu einer Mittelüberschreitung kommt. 4. FAZIT Ausführung der Mittel zum 30. November 2003 Die Ausführung der Mittel für November 2003 (Ausgaben der Mitgliedstaaten im Zeitraum 16. Oktober 2002 bis 30. September 2003) lässt Folgendes erkennen: Teilrubrik 1a Trotz des Mehrverbrauchs bei einzelnen Haushaltskapiteln ist bei der Mittelausführung 2003 insgesamt gegenüber dem Indikator ein Minderverbrauch von 659 Mio. EUR zu verzeichnen. Die Kommission geht davon aus, dass am Ende des Haushaltsjahres 2003 ein Ausführungsrückstand zu verzeichnen sein wird. Der Umfang des Minderverbrauchs ist abhängig von der Umsetzung der Sondermaßnahmen, die die Kommission Ende August und Anfang September infolge der Dürre in einigen Mitgliedstaaten erlassen hat (vgl. hierzu die Anmerkungen unter Kapitel B1-21 und B1-22), sowie vom Umfang der Milchabgabe. Teilrubrik 1b Die Mitgliedstaaten sollten darauf achten, dass ihre Ausgaben die Beträge, die ihnen im Rahmen der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum im Zeitraum 2000-2006 für 2003 zur Verfügung stehen, nicht übersteigen.