52003PC0695(01)

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Unterzeichnung eines Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsländern der Republik Bolivien, der Republik Ecuador, der Republik Kolumbien, der Republik Peru und der Bolivarischen Republik Venezuela andererseits /* KOM/2003/0695 endg. */


Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung eines Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsländern der Republik Bolivien, der Republik Ecuador, der Republik Kolumbien, der Republik Peru und der Bolivarischen Republik Venezuela andererseits

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Die beigefügten Vorschläge sind die Rechtsakte für die Unterzeichnung und den Abschluss eines Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsländern der Republik Bolivien, der Republik Ecuador, der Republik Kolumbien, der Republik Peru und der Bolivarischen Republik Venezuela andererseits:

(i) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Abkommens;

(ii) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens.

2. Die Europäische Union und die Andengemeinschaft unterhalten umfassende Beziehungen zueinander, die einen politischen Dialog auf der Grundlage der Erklärung von Rom aus dem Jahr 1996, einen weiten Kooperationsrahmen und eine vorteilhafte Handelsregelung (APS Drogen) umfassen.

Die Zusammenarbeit mit der Andengemeinschaft erfolgt zurzeit auf der Grundlage des Kooperationsrahmenabkommens von 1993. Schwerpunke dieser Zusammenarbeit waren bisher Menschenrechte und Demokratie, integrierte ländliche Entwicklung, soziale Entwicklung und regionale Integration.

3. Beim Gipfeltreffen Europäische Union-Lateinamerika/Karibik am 16./17. Mai 2002 in Madrid beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und der Andengemeinschaft sowie deren Mitgliedsländer (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und die Bolivarischen Republik Venezuela), ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen auszuhandeln. Im Dezember 2002 wurde der Entwurf der Verhandlungsdirektiven für dieses Abkommen dem Rat vorgelegt und am 18. März 2003 vom Rat angenommen. Die erste Verhandlungsrunde wurde vom 6. bis 8. Mai 2003 in Brüssel, die zweite und abschließende Verhandlungsrunde am 14./15. Oktober 2003 in Quito abgehalten. In Quito wurde der Wortlaut des Abkommen von den Verhandlungsführern der beiden Seiten paraphiert.

4. Gegenstand des neuen Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Andengemeinschaft ist ausschließlich der politische Dialog und die Zusammenarbeit, nicht dagegen der Handel. Die wichtigsten Ziele des Abkommens sind a) die Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und der Andengemeinschaft durch Ausbau des politischen Dialogs und Verstärkung der Zusammenarbeit und b) die Schaffung der Voraussetzungen, unter denen - aufbauend auf dem Ergebnis des Arbeitsprogramms von Doha - ein praktikables und für beide Seiten vorteilhaftes Assoziierungsabkommen einschließlich eines Freihandelsabkommens zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt werden könnte.

Mit dem neuen Abkommen wird der politische Dialog, der bisher auf einer informellen Regelung, der Erklärung von Rom (1996) beruhte, institutionalisiert und die Zusammenarbeit auf neue Bereiche wie Menschenrechte, Konfliktverhütung, Migration und Drogen- und Terrorismusbekämpfung ausgedehnt. Besonderes Gewicht wird auf die Förderung der regionalen Integration innerhalb der Andengemeinschaft gelegt. Das Abkommen baut auf dem bestehenden Kooperationsrahmenabkommen von 1993 und der Erklärung von Rom auf und ersetzt sie bei seinem Inkrafttreten nach Ratifizierung durch beide Vertragsparteien.

5. Nach Auffassung der Kommission ist das Ergebnis der Verhandlungen zufriedenstellend; die Kommission ersucht daher den Rat,

- die Ermächtigung zur Unterzeichnung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andenrepublik und ihren Mitgliedsländern der Republik Bolivien, der Republik Ecuador, der Republik Kolumbien, der Republik Peru und der Bolivarischen Republik Venezuela andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu erteilen;

- das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsländern der Republik Bolivien, der Republik Ecuador, der Republik Kolumbien, der Republik Peru und der Bolivarischen Republik Venezuela andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu schließen.

Das Europäische Parlament wird um Stellungnahme zu diesem Abkommen ersucht.

Die Mitgliedstaaten sind ebenfalls Vertragsparteien des Abkommens, das daher von diesen nach ihren internen Verfahren genehmigt werden muss.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung eines Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsländern der Republik Bolivien, der Republik Ecuador, der Republik Kolumbien, der Republik Peru und der Bolivarischen Republik Venezuela andererseits

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 181 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1,

auf Vorschlag der Kommission [1],

[1] ABl. C [...] vom [...], S. [...]

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat ermächtigte die Kommission am 18. März 2003, Verhandlungen über ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsländern der Republik Bolivien, der Republik Ecuador, der Republik Kolumbien, der Republik Peru und der Bolivarischen Republik Venezuela andererseits einzuleiten.

(2) Diese Verhandlungen sind abgeschlossen, und das Abkommen ist am 15. Oktober 2003 in Quito paraphiert worden.

(3) Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses ist das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu unterzeichnen -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen zu bestellen, die befugt sind, das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsländern der Republik Bolivien, der Republik Ecuador, der Republik Kolumbien, der Republik Peru und der Bolivarischen Republik Venezuela andererseits vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu unterzeichnen. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident