52003PC0212

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat betreffend einen Beschluß über die Verwendung der Reserve des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des neunten Europäischen Entwicklungsfonds zum Zwecke der Schuldenerleichterung /* KOM/2003/0212 endg. */


Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat betreffend einen Beschluss über die Verwendung der Reserve des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des neunten Europäischen Entwicklungsfonds zum Zwecke der Schuldenerleichterung

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Einleitung

Die Europäische Gemeinschaft spielt eine aktive Rolle bei der Vorbereitung und Umsetzung bedeutender Initiativen für Entwicklungsländer, z. B. in den Bereichen Entschuldung für hoch verschuldete arme Länder (HIPC), Globaler Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM oder ,Globaler Fonds"), reproduktive Gesundheit, Johannesburg-Initiativen usw. Mit derartigen Initiativen zugunsten der AKP-Staaten werden beträchtliche Beiträge zur Armutsminderung geleistet, dem Hauptziel sowohl des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten AKP-EG-Partnerschaftsabkommens als auch der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft.

Da die Gemeinschaftshilfe für die AKP-Staaten hauptsächlich aus dem EEF finanziert wird, sollte für (alle weiteren) Beiträge zu diesen Initiativen zugunsten der AKP-Staaten auf den EEF zurückgegriffen werden. Der Betrag, der im 9. EEF für die AKP-interne Zusammenarbeit vorgesehen ist (300 Mio. EUR), ist zu gering, um alle Initiativen abzudecken. Daher sollten die Reserven des 9. EEF mobilisiert werden. Die Inanspruchnahme der Reserven des 9. EEF für neue Initiativen wird außerdem dazu beitragen, die Verwendung der Mittel zu beschleunigen, die im Rahmen der vergangenen Lomé-Abkommen und des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten AKP-EG-Partnerschaftsabkommens für die AKP-Staaten vorgesehen waren. Eine Überprüfung der Ausführung des 9. EEF ist für 2004 geplant. Im Mittelpunkt dieser Bewertung wird die Frage stehen, in welchem Maße Mittelbindungen und Zahlungen vorgenommen wurden. Die Inanspruchnahme der Reserve des 9. EEF für neue Initiativen unter Rückgriff auf Schnellauszahlungsverfahren wird eine raschere Umsetzung der Hilfe für die AKP-Staaten ermöglichen.

Gemäß dem Cotonou-Abkommen und dem Internen Abkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten hat die Kommission dem EEF-Ausschuss vorgeschlagen, dass die Gemeinschaft neue Initiativen in Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Frieden und Sicherheit sowie die Johannesburg-Initiativen weiterhin unterstützt und zu diesem Zweck 204 Mio. EUR aus der Reserve des 9. EEF für die regionale Zusammenarbeit auf die Mittelausstattung für die AKP-interne Zusammenarbeit übertragen werden. Auf diese Weise werden die Mittel für die regionale Zusammenarbeit voll ausgeschöpft werden. (Für die regionale Zusammenarbeit stehen insgesamt 1,204 Mio. EUR zur Verfügung [1], wovon 700 Mio. EUR für die regionalen Richtprogramme bestimmt sind und 300 Mio. EUR für die AKP-interne Zusammenarbeit bereits zugeteilt worden sind.) Dies bedeutet, dass der AKP-EG-Ministerrat im Einklang mit Nummer 8 des Finanzprotokolls zum 9. EEF geeignete Maßnahmen treffen kann, die zur Anwendung kommen können, wenn die für ein Instrument des Cotonou-Abkommens vorgesehenen Mittel erschöpft sind.

[1] Das Finanzprotokoll für den 9. EEF sieht 1,3 Mio. EUR für die regionale Zusammenarbeit vor. Allerdings wird 1 Mrd. EUR von den 13,5 Mrd. EUR, mit denen der 9. EEF insgesamt ausgestattet ist, erst nach einer Überprüfung des Finanzprotokolls im Jahr 2004 freigegeben, weshalb in Wirklichkeit nur 1,204 Mio. EUR für die regionale Zusammenarbeit zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission dem Rat vor, den beigefügten Beschluss anzunehmen, der zum Zwecke der Schuldenerleichterung die Übertragung von 335 Mio. EUR aus der Reserve des für die langfristige Entwicklung bestimmten Finanzrahmens des 9. EEF auf den Finanzrahmen für regionale Zusammenarbeit vorsieht.

2. Schuldenerleichterung

Die Initiative für hoch verschuldete arme Länder (HIPC) wurde 1996 auf den Weg gebracht und 1999 auf dem G7-/G8-Gipfel in Köln erweitert, um die Schuldenlast der hoch verschuldeten armen Länder auf ein tragfähiges Maß zu reduzieren. Im November 1996 wurde ein HIPC-Treuhandfonds eingerichtet, um multilaterale Krediteinrichtungen, die sich an der HIPC-Initiative beteiligen, finanziell zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, ihren vereinbarten Beitrag zum Schuldenerlass zu leisten. Aus dem Treuhandfonds wird finanzielle Unterstützung bei der Rückzahlung von Schulden, der Leistung des Schuldendienstes sowie der Übernahme und dem anschließenden Erlass von Schulden bereitgestellt. Er wird von der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) verwaltet.

Von insgesamt 42 Ländern, die für die Initiative in Betracht kommen, haben zurzeit 20 Länder den Entscheidungspunkt erreicht (d. h. können einen vorläufigen Schuldenerlass erhalten), und 6 haben den Abschlusspunkt erreicht (d. h. der endgültige Schuldenerlass kann eingeleitet werden). Für diese 26 Länder wird sich der gesamte Schuldenerlass - einschließlich des traditionellen Schuldenerlasses und des zusätzlich gewährten bilateralen Schuldenerlasses - auf rund 40 Mrd. US$ (Nettogegenwartswert) belaufen, womit sich ihr Gesamtschuldenstand um zwei Drittel verringern dürfte und sie in die Lage versetzt werden müssten, ihre Ausgaben für die Armutsminderung deutlich zu erhöhen.

Mit den Beschlüssen Nr. 1/1999 vom 8. Dezember 1999 [2], Nr. 2/2001 vom 20. Dezember 2001 [3] und Nr. 3/2002 vom 23. Dezember 2002 stellte der AKP-EG-Ministerrat Mittel in Höhe von insgesamt 1,185 Mio. EUR für die Entschuldungsmechanismen zugunsten hoch verschuldeter armer AKP-Staaten bereit. Darüber hinaus sah der EU-Rat mit Beschluss Nr. 98/453 vom 6. Juli 1998 [4] einen Betrag von 40 Mio. EUR für den gleichen Zweck vor, der durch Zinseinnahmen aus EEF-Kassenmitteln finanziert wird [5]. Von diesen Mitteln sollen 680 Mio. EUR zur allgemeinen Finanzierung der Initiative zugunsten der hoch verschuldeten armen Länder (HIPC) (Geberbeitrag [6]) und 545 Mio. EUR zur Erfuellung der Schulden- und Schuldendienstverpflichtungen der für die HIPC-Initiative in Betracht kommenden AKP-Staaten gegenüber der Gemeinschaft (Gläubiger-Beitrag) verwendet werden.

[2] ABl. L 103 vom 28.4.2000, S. 73.

[3] ABl. L 56 vom 27.2.2002, S. 19.

[4] ABl. L 198 vom 15.7.1998, S. 40.

[5] Die Gemeinschaft steuerte zur HIPC-Initiative weitere 54 Mio. EUR zugunsten der Länder Asiens und Lateinamerikas aus dem Haushalt bei.

[6] Zusammen mit dem Beitrag aus dem Haushalt hat sich die Gemeinschaft als Geber bisher mit insgesamt 734 Mio. EUR am HIPC-Treuhandfonds beteiligt.

Nach jüngsten Schätzungen [7] beläuft sich der Mittelbedarf des HIPC-Treuhandfonds auf insgesamt 3,42 Mrd. US$, einschließlich der Kosten für etwaige zusätzliche Schuldenerleichterungen (,Topping-up" - Aufstockung) im Falle außergewöhnlicher externer Einwirkungen, denen Länder nach Erreichen des Abschlusspunkts ausgesetzt sein könnten. Jedoch wurden für den HIPC-Treuhandfonds bisher lediglich 2,62 Mrd. US$ zugesagt, was eine Finanzierungslücke von 800 Mio. US$ bei derzeit 34 kostenmäßig erfassten Ländern bedeutet. Der vorgeschlagene neue EG-Beitrag zum Treuhandfonds soll sich auf 200 Mio. EUR belaufen. Bei der Berechnung dieses Betrags wurde von einer fairen Lastenteilung zwischen allen Gebern ausgegangen.

[7] "Heavily Indebted Poor Countries (HIPC) Initiative: Status of implementation", Gemeinsamer Bericht von IWF und Weltbank vom 23. September 2002.

Die Kosten für die Beteiligung der Gemeinschaft als Gläubiger an der HIPC-Initiative werden derzeit auf 680 Mio. EUR (einschließlich ,Topping-up") geschätzt. Angesichts der gegenwärtigen Zusagen aus der Gemeinschaft (545 Mio. EUR) wird vorgeschlagen, dass 135 Mio. EUR zur Finanzierung des für die Begleichung der Schulden und die Leistung des Schuldendienstes noch fehlenden Betrags verwendet werden.

Daher wird ein neuer Beitrag zur HIPC-Initiative für die AKP-Staaten in Höhe von 335 Mio. EUR vorgeschlagen. Da der Finanzrahmen für die regionale Zusammenarbeit mit den bisherigen Mittelzuweisungen und der neuen Mittelzuweisung von 204 Mio. EUR für die AKP-interne Zusammenarbeit voll ausgeschöpft ist, sollte der neue HIPC-Beitrag aus der Reserve des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. EEF entnommen werden. Hierfür bedarf es eines Beschlusses des AKP-EG-Ministerrats.

Aus diesen Gründen schlägt die Kommission dem Rat vor, den beigefügten Beschluss über die Verwendung der Reserve des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. EEF anzunehmen.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat betreffend einen Beschluss über die Verwendung der Reserve des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des neunten Europäischen Entwicklungsfonds zum Zwecke der Schuldenerleichterung

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 310 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 15 des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten AKP-EG-Partnerschaftsabkommens wurde ein AKP-EG-Ministerrat eingerichtet, der befugt ist, im Rahmen dieses Abkommens Beschlüsse zu fassen; gemäß Nummer 8 des Anhangs I kann der Ministerrat bei Ausschöpfung eines der im Abkommen vorgesehenen Finanzinstrumente geeignete Maßnahmen treffen.

(2) Die im 9. EEF vorgesehenen Mittel für die regionale Zusammenarbeit und Integration sind erschöpft. Daher sollte ein Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat festgelegt werden, damit der Ministerrat über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Schuldenerleichterung zugunsten der hoch verschuldeten armen AKP-Länder unter Verwendung von Mitteln aus der Reserve des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. EEF einen Beschluss fassen kann -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Bezüglich der Verwendung der Reserve des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. EEF zum Zwecke der Schuldenerleichterung nimmt die Gemeinschaft den im beigefügten Beschlussentwurf des AKP-EG-Ministerrates erläuterten Standpunkt ein.

Artikel 2

Geringfügige Änderungen des Beschlussentwurfs können vereinbart werden, ohne dass ein neuer Beschluss des Rats erforderlich ist.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

ANHANG

Entwurf

BESCHLUSS DES AKP-EG-MINISTERRATES

über die Verwendung der Reserve des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des neunten Europäischen Entwicklungsfonds zum Zwecke der Schuldenerleichterung

DER AKP-EG-MINISTERRAT -

gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, insbesondere auf Nummer 8 des Anhangs I,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit den Beschlüssen Nr. 1/1999 vom 8. Dezember 1999, Nr. 2/2001 vom 20. Dezember 2001 und Nr. 3/2002 of 23. Dezember 2002 stellte der AKP-EG-Ministerrat insgesamt 1,185 Mio. EUR für Schuldenerleichterungen zugunsten der hoch verschuldeten armen AKP-Länder bereit. Davon waren 545 Mio. EUR zur Verringerung der noch offenen Schulden- und Schuldendienstverpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft bestimmt und 680 Mio. EUR als Beitrag zu dem von der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) verwalteten HIPC-Treuhandfonds vorgesehen.

(2) Zur weiteren Unterstützung der Schuldenerleichterung zugunsten der hoch verschuldeten armen AKP-Länder müssen zusätzliche Mittel in Höhe von 335 Mio. EUR für die AKP-interne Zusammenarbeit bereitgestellt werden. Die Mittel zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Integration im Sinne des Absatzes 3 Buchstabe b) des Anhangs I des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens sind jedoch erschöpft. Daher wird der erforderliche Betrag aus den nicht zugewiesenen Mitteln des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. EEF bereitgestellt -

BESCHLIESST:

Artikel 1 - Schuldenerleichterung

Aus den nicht zugewiesenen Mitteln des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. EEF wird ein Betrag von 335 Mio. EUR auf die im Finanzrahmen für die regionale Zusammenarbeit und Integration vorgesehene Mittelausstattung für die AKP-interne Zusammenarbeit übertragen und zum Zwecke der Schuldenerleichterung zugunsten der im Rahmen der HIPC-Initiative für eine Entschuldung in Betracht kommenden AKP-Länder gemäß Artikel 66 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens verwendet. Dieser Betrag kann zu folgenden Zwecken verwendet werden:

- Erfuellung der noch offenen Schulden- und Schuldendienstverpflichtungen der für eine Entschuldung im Rahmen der HIPC-Initiative in Betracht kommenden AKP-Länder gegenüber der Gemeinschaft (135 Mio. EUR),

- Beitrag zur Finanzierung des HIPC-Treuhandfonds zugunsten der AKP-Länder (200 Mio. EUR).

Artikel 2

Gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Anhangs IV des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens ersucht der AKP-EG-Ministerrat die Kommission, im Sinne des Artikels 1 dieses Beschlusses einen Gesamtbetrag von 335 Mio. EUR zur Finanzierung von Schuldenerleichterungen bereitzustellen.

Geschehen zu ......

Im Namen des AKP-EG-Ministerrats

Der Präsident