52003IE0410

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu den "Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2003"

Amtsblatt Nr. C 133 vom 06/06/2003 S. 0063 - 0069


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu den "Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2003"

(2003/C 133/14)

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 10. Dezember 2002, gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema zu erarbeiten.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 6. März 2003 an. Berichterstatter war Herr Vever.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 398. Plenartagung am 26. und 27. März 2003 (Sitzung vom 26. März) mit 96 Stimmen bei 8 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Zusammenfassung

1.1. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt, dass die Grundzüge der Wirtschaftspolitik (Umsetzungsbericht) ab 2003 in einem neuen, von der Kommission im Januar vorgelegten "Umsetzungspaket" enthalten sind, in dem andere, damit zusammenhängende Politiken der Union (Beschäftigung, Binnenmarkt, Reformprozess von Lissabon) mitberücksichtigt werden, und ebenfalls das für April angekündigte "Leitlinienpaket", die sich über einen dreijährigen Planungshorizont erstrecken. Der Ausschuss betont dabei jedoch, dass dies weder zu einer Verkomplizierung noch zu einer Verwässerung der Prioritäten führen darf, sondern vielmehr eine stärkere Zielorientierung anzustreben ist.

1.2. Der Ausschuss sieht angesichts der komplexen Aufgabenstellung der kommenden drei Jahre die Notwendigkeit einer besser auf den Euro abgestimmten Wirtschaftspolitik, einer wirklich tatkräftigen Unterstützung des Beitritts neuer Mitgliedstaaten sowie einer wirkungsvolleren Umsetzung der in Lissabon vereinbarten Reformen.

1.3. Der Ausschuss stellt fest, dass die Erreichung dieser Ziele angesichts der sehr besorgniserregenden Verschlechterung der Wirtschaftslage in den letzten beiden Jahren und trotz der Fortschritte beim Binnenmarkt, beim Euro und bei den wirtschaftspolitischen Konvergenzprozessen zwischen den Mitgliedstaaten schwieriger geworden ist.

1.4. Es ist von vorrangiger Bedeutung, dem Wachstum in Europa als der Voraussetzung für eine Besserung der Beschäftigungslage neue Impulse zu verleihen, indem die Grundzüge der Wirtschaftspolitik stärker zielorientiert, wirksamer in die Praxis umgesetzt und besser in die anderen Politikbereiche integriert werden.

1.5. Eine stärkere Zielorientierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik sollte - unter Aufrechterhaltung der 2002 festgelegten Leitlinien - dazu führen, dass mehr Gewicht auf den Wachstumsaspekt des Stabilitätspakts gelegt wird, mit Blick auf den Euro besser koordinierte wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse eingeleitet werden und der Wirtschaftsstandort Europa wirkungsvoller bei der Erhaltung seiner Wettbewerbsfähigkeit und der Anpassung an den technischen Fortschritt unterstützt wird.

1.6. Eine wirksamere Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik sollte die Konsolidierung der Eurogruppe im konstruktiven Dialog mit der Europäischen Zentralbank, eine engere und frühere Einbindung der Vertreter wirtschaftlicher und sozialer Gruppen und der Sozialpartner sowie die Entwicklung von Indikatoren für den Stand der Durchführung der wirtschaftlichen Leitlinien und Reformen und insbesondere der Fortschritte bei der Verwirklichung der Wissensgesellschaft beinhalten.

1.7. Eine kohärentere Integration der Grundzüge der Wirtschaftspolitik sollte eine schnellere Vollendung des Binnenmarktes in prioritären Bereichen ermöglichen und mehr Vertrauen und Wachstum schaffen sowie eine Neubelebung des Reformprozesses von Lissabon einschließlich einer Rechtsvereinfachung und eine Stärkung der Bestimmungen über gemeinsame wirtschaftspolitische Beschlussverfahren im neuen, vom Konvent ausgearbeiteten Vertrag bringen.

2. Die Vorschläge der Kommission

2.1. Die Europäische Kommission schlug im September 2002(1) vor, ab 2003 ein neues integriertes Verfahren auf jährlicher Basis für Vorstellung und Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, der beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen sowie der Binnenmarktstrategie zwecks besserer Gestaltung und Koordinierung dieser verschiedenen Politiken einzuführen.

2.2. Die Frühjahrstagung des Europäischen Rates (im März) spielt in diesem neuen Verfahren eine Schlüsselrolle:

2.2.1. Dieser Tagung gehen ab Mitte Januar veröffentlichte Berichte über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, der beschäftigungspolitischen Strategie, der Binnenmarktstrategie sowie der in Lissabon vereinbarten Strukturreformen voraus. Diese zur Vorlage für die Frühjahrstagung bestimmten Berichte enthalten ebenfalls Bewertungen des Cardiff-Prozesses, "Anzeiger" (Scoreboards) zu staatlichen Beihilfen sowie zur Innovation und Unternehmenspolitik.

2.2.2. Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates, die vom Ratsvorsitz vorgelegt werden, legt die Kommission sodann im April neue - allgemeine und landesspezifische - Vorschläge zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik, den beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen und zur Binnenmarktstrategie vor. Ab 2003 beziehen sich diese Vorschläge auf einen mittelfristigen Zeitraum (2003-2006) und werden alle drei Jahre überarbeitet. In den dazwischen liegenden Jahren (bei Bedarf 2004 sowie 2005) werden nur begrenzte, durch neue Entwicklungen gerechtfertigte Anpassungen vorgenommen.

2.3. Dem Europäischen Rat wird es auf seiner Junitagung obliegen, die Leitlinien auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge und nach deren Prüfung in erster Lesung durch die zuständigen Ratsformationen (insbesondere Wirtschaft und Finanzen, Beschäftigung und Sozialpolitik, Wettbewerbsfähigkeit) gutzuheißen. Die Leitlinien werden anschließend durch dieselben Ratsformationen formell angenommen.

2.4. In den letzten Monaten des Jahres sammelt die Kommission die Berichte der Mitgliedstaaten über die Umsetzung und über geplante Maßnahmen und bewertet sie im Hinblick auf einen neuen Koordinierungsdurchgang im Januar.

2.5. Ferner schlägt die Kommission vor, dieses Verfahren mit der Methode der offenen Koordinierung im Bereich Sozialschutz zu kombinieren.

2.6. Darauf aufbauend hat die Kommission am 14. Januar 2003 ihr erstes "Umsetzungspaket" mit folgenden Bestandteilen vorgelegt:

2.6.1. einer Bewertung der Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2002(2): Auch wenn die Situation von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat anders zu beurteilen ist, ergibt sich vorwiegend aufgrund des schwachen Wirtschaftswachstums und der Verschlechterung der Haushaltslage in mehreren Mitgliedstaaten, der nach wie vor festzustellenden Verzögerungen bei der Öffnung der Märkte (Infrastruktur, Energie) und den Strukturreformen in Bezug auf die Arbeitsmärkte sowie den Reformen, mit denen die einzelnen Sozialschutzsysteme wieder in ein finanzielles Gleichgewicht gebracht werden sollen, eine eher enttäuschende Gesamtbilanz.

2.6.2. einem Bericht im Hinblick auf eine neue Beschäftigungsstrategie(3): Das Ziel der Vollbeschäftigung kollidiert mit der Alterung der Bevölkerung; die Qualität und die Produktivität der Arbeit müssen verbessert und Ungleichheiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt beseitigt werden.

2.6.3. einer Bilanz der Fortschritte bei der Verwirklichung des Binnenmarktes(4): Die Bewertung fällt kritisch aus, da in einigen Bereichen nur zum Teil Fortschritte zu verzeichnen sind (Finanzdienstleistungen, Öffnung der Energiemärkte, öffentliche Auftragsvergabe) und die Entwicklung in anderen Bereichen einfach stagniert (Pensionsfonds, Steuerharmonisierung, Gemeinschaftspatent).

2.6.4. einer Bilanz der Reformanstrengungen im Rahmen der Lissabon-Strategie(5) (Frühjahrsbericht): Die durchwachsene Bilanz der zuvor genannten Berichte wird bestätigt und die Notwendigkeit unterstrichen, dass die wirtschaftlichen und sozialen Reformanstrengungen im Hinblick auf die von den fünfzehn Mitgliedsstaaten vereinbarten Wettbewerbsziele verstärkt werden müssen.

3. Bemerkungen des Ausschusses

3.1. Der Ausschuss begrüßt im Zusammenhang mit der Verfahrensänderung insbesondere Folgendes:

3.1.1. Die bessere Kohärenz zwischen den Grundzügen der Wirtschaftspolitik, den Beschäftigungsleitlinien, den Maßnahmen im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes und den Reformen im Zuge der Lissabonner Strategie dürfte aufgrund des engen Zusammenspiels zwischen diesen verschiedenen Bereichen echte Fortschritte ermöglichen.

3.1.2. Insbesondere werden dadurch die verschiedenen "Prozesse" von Luxemburg, Cardiff und Köln mit der Lissabonner Strategie, die ihrerseits in Göteborg und Barcelona überarbeitet wurde, verknüpft.

3.1.3. Es soll eine größere Stabilität und Vertiefung der politischen Leitlinien in einem auf drei Jahre ausgedehnten Planungshorizont erzielt werden.

3.1.4. Das Koordinierungsverfahren mit seinen zusammenfassenden Berichten, Leitlinien und "Prozessen" wird vereinfacht, denn ihre Vielzahl hat in den vergangenen Jahren doch zu zähen, nebeneinander her laufenden und sich bisweilen widersprechenden Verfahren geführt, denen es an einer Gesamtschau mangelte.

3.2. Der Ausschuss unterstreicht jedoch:

3.2.1. Die zusammenfassenden Berichte der Kommission und die alljährlichen wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Leitlinien dürfen nicht mit unzähligen Analysen und Anweisungen überfrachtet werden, sondern müssen übersichtlich bleiben.

3.2.2. Insbesondere sollten wirkliche Prioritäten für die wirtschaftspolitische Lenkung auf europäischer Ebene aufgestellt werden, die nicht rein technischer Art sind, sondern hinter denen eine fundierte makroökonomische Analyse, ein politischer Wille und eine politische Kontrolle stehen, die die Gemeinschaftsinstitutionen und die Mitgliedstaaten anhand hinreichend konvergenter, konstanter Leitlinien binden, auch wenn selbstredend den unterschiedlichen einzelstaatlichen und regionalen Situationen Rechnung zu tragen ist.

3.3. Mit Blick auf den Inhalt des zusammenfassenden Berichts und insbesondere die Bewertung der Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik betont der Ausschuss, dass die Analyse der Kommission und die damit einhergehenden Vorschläge zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem die wirtschaftliche und soziale Lage der Europäischen Union höchst besorgniserregend ist.

3.3.1. Das Vertrauen der einzelnen Wirtschaftsbeteiligten (Investoren, Unternehmer, Verbraucher, Sparer, Lohn- und Gehaltsempfänger) hat sich nach dem 11. September 2001 insbesondere angesichts der neuerlichen Kriegsgefahr im Nahen Osten und der internationalen Spannungen, die sich daraus auf politischer, wirtschaftlicher und finanzieller Ebene sowie auf dem Erdölmarkt ergeben haben, mit bereits 2001 und abermals 2002 verzeichneten starken Einbrüchen auf den Finanzmärkten und an den Börsen erheblich verschlechtert und die Konjunktur abflauen lassen.

3.3.2. Das Wachstum ist schwach; die Wachstumsrate hat 2001 und 2002 in der Union im Schnitt die 1%-Marke nicht überschritten und dürfte 2003 wegen der kombinierten Wirkung einer schwachen Binnennachfrage und eines durch den gestiegenen Wechselkurs des Euro schwieriger gewordenen Exports deutlich unter der 2%-Marke bleiben. Diese Ergebnisse liegen deutlich unter dem in der Strategie von Lissabon festgelegten Ziel eines jährlichen Wachstums von 3 %. Im Gegensatz zu anderen Weltregionen fehlt in der Europäischen Union eine makroökonomische Politik, die entschieden genug die Stimulierung ihres Wachstumspotenzials anstrebt, was ihre Fähigkeit verbessern würde, der Konjunkturabschwächung entgegenzutreten, das Vertrauen wiederherzustellen und die Binnennachfrage zu stärken.

3.3.3. Nach einer 2002 festzustellenden Phase, in der es den Anschein hatte, dass sie von der Konjunkturabschwächung unbeeinflusst bleibt, hat sich die Beschäftigungslage in den ersten Monaten 2003 abermals stark, dieses Mal sogar dramatisch verschlechtert und die Arbeitsmarktaussichten sowohl für jüngere als auch für ältere Arbeitnehmer verdüstert.

3.3.4. Vier Mitgliedstaaten der Euro-Zone weisen ein besonders hohes Haushaltsdefizit auf (Deutschland, Frankreich, Italien und Portugal), was eine Verwarnung wegen Überschreitens der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vereinbarten 3%-Grenze auslöst; von dieser Tendenz zur Nichteinhaltung der Defizitgrenze sind gegenwärtig auch andere Mitgliedstaaten betroffen.

3.3.5. Die Inflation bleibt allgemein mäßig. Im übrigen bereiten vielen Beobachtern deflationistische Tendenzen der Preise mehr Sorge als die Angst vor einer Rückkehr der Inflation, auch wenn der materielle Übergang zum Euro mit Geldscheinen und Münzen Anfang 2002 von vielen Verbrauchern als auslösendes Moment einer Preissteigerung bei verschiedenen Produkten des täglichen Lebens wahrgenommen wird - was nicht mit den generell anderen Feststellungen von Wirtschaftsinstituten und Statistiken übereinstimmt.

3.3.6. Von diesen allgemeinen Daten abgesehen und in Ermangelung einer stärker koordinierten und integrierten Wirtschaftspolitik, als es die "Grundzüge" gegenwärtig zulassen, bestehen nach wie vor signifikante Unterschiede zwischen den Volkswirtschaften, sowohl innerhalb der EU als auch - was vielleicht seltsamer anmutet - innerhalb der Euro-Zone.

3.3.7. Diese Unterschiede werden mit der offiziell für Mai 2004 vorgesehenen Erweiterung von 15 auf 25 Mitgliedstaaten weiter zunehmen: Die neuen Mitgliedstaaten weisen zwar Wachstumsraten auf, die oft doppelt so hoch wie die der 15 sind, doch liegt ihr Entwicklungsniveau um fast die Hälfte niedriger, und ihre Umstellung auf die Marktwirtschaft und den gemeinschaftlichen Besitzstand sind noch nicht abgeschlossen und bedürfen der Konsolidierung.

3.3.8. Hervorzuheben wären neben den sichtbarsten Auswirkungen der Konjunkturabschwächung auch die Negativindikatoren betreffend grundlegende Strukturdaten wie die sehr ungünstige Bevölkerungsentwicklung, die Fragmentierung der Steuersysteme im Binnenmarkt, die übermäßige Belastung des Faktors Arbeit mit Steuern und Abgaben in Europa im Vergleich zu seinen Hauptkonkurrenten, die vorrangig auf eine Verschlechterung der Steuerstruktur in Europa zurückzuführen ist (siehe den Monti-Bericht), die auf den Arbeitsmärkten erforderlichen Anstrengungen und die Notwendigkeit, zur Schaffung von Beschäftigung das Wachstum der europäischen Wirtschaft wesentlich stärker ankurbeln zu müssen, als dies z. B. in der US-amerikanischen Wirtschaft der Fall ist. Allgemein gesehen sind es das unzureichende Wachstumseigenpotenzial des Standortes Europa und seine Schwachstellen an Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit, die Fragen aufwerfen und die Verwirklichung der ehrgeizigen Zielsetzung für 2010, die seinerzeit im Jahr 2000 in Lissabon unter freilich weitaus günstigeren wirtschaftlichen Bedingungen vereinbart wurde, zu gefährden drohen.

3.4. Die durchwachsene wirtschaftliche und soziale Lage in der EU und diese Gefährdung der Strategie von Lissabon sind umso beunruhigender, als sie auf tatsächliche Fortschritte in der Rechtsangleichung, auf die Währungsunion und auf die Bereitstellung zahlreicher flankierender politischer Instrumente folgen:

3.4.1. Die Fortschritte im Bereich der Rechtsangleichung haben die Verwirklichung des Binnenmarkts weiter vorangebracht (Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen, zahlreiche neue Richtlinien, Normungsarbeit usw.), wenngleich zehn Jahre nach dessen Inkrafttreten im Jahr 1992 immer noch Rückstände festzustellen sind.

3.4.2. Die Währungsunion ist seit vier Jahren für gegenwärtig zwölf Mitgliedstaaten Realität, und seit Januar 2002 sind Euro-Münzen und -Geldscheine in Umlauf.

3.4.3. Im Gefolge der Grundzüge der Wirtschaftspolitik wurden verschiedene Instrumente gemeinschaftlicher Leitlinien geschaffen - so ist es denn auch der erklärte Zweck des im Januar von der Kommission vorgelegten "Umsetzungspakets", die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Prozessen darzulegen. Im Vertrag von Amsterdam wurde 1997 die jährliche Erarbeitung von Leitlinien durch den Europäischen Rat vorgesehen, welche die Mitgliedstaaten in ihrer Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen haben. In dem im November 1997 gestarteten Luxemburg-Prozess wurde der Inhalt dieser beschäftigungspolitischen Leitlinien präzisiert, und im Juni 1998 wurde dann in dem in Cardiff vereinbarten gleichnamigem Prozess vorgesehen, im Sinne eines besseren Funktionierens des Binnenmarkts jährlich über die Strukturreformen des Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalmarkts Bilanz zu ziehen. Im Juni 1999 wurde in Köln ein neuer Prozess beschlossen, der Empfehlungen für einen europäischen Beschäftigungspakt vorsah. Schließlich einigte sich das Europa der 15 auf dem Europäischen Gipfel von Lissabon im März 2000 auf eine umfassende mehrjährige Strategie zur Ankurbelung des Binnenmarkts sowie auf wirtschaftliche, soziale und verwaltungstechnische Reformen - sowohl auf europäischer als auch auf einzelstaatlicher Ebene. Diese Strategie zielt darauf ab, Europa bis 2010 "zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen".

3.5. Folgende Frage drängt sich also auf: Wieso haben die Fortschritte bei der Realisierung des Binnenmarkts, die Einführung des Euro, die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik sowie die zahlreichen Prozesse zur Angleichung und die begleitenden Reformen nicht zu einer Steigerung des Wachstums, der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung in Europa geführt? Darauf können drei unterschiedliche Antworten gegeben werden:

3.5.1. Zum einen haben sich die Grundzüge der Wirtschaftspolitik zwar soweit bewährt, doch sind sie immer noch zu ungenau und nicht ausreichend zielorientiert. Insbesondere ist festzustellen, dass die Mitgliedstaaten der Euro-Zone insgesamt eine schlechtere Beurteilung seitens der Europäischen Kommission erhalten haben (bezüglich des Staatshaushalts, des Arbeitsmarktes, der Produktmärkte usw.) als die drei anderen EU-Mitgliedstaaten, die bislang der Euro-Zone noch nicht beigetreten sind. Der Ausschuss will an dieser Stelle in keiner Weise die mit der Einführung des Euro verbundenen Vorteile schmälern, die er stets anerkannt hat. Allerdings muss festgestellt werden, dass die einheitliche Währung noch nicht von einer entsprechend kohärenten, koordinierten und angemessenen Wirtschaftspolitik flankiert wird. Daher führt die Anwendung einer einheitlichen Geld- und Zinspolitik auf nach wie vor unterschiedliche wirtschaftliche und politische Voraussetzungen zu Schwierigkeiten. Vier Jahre nach der Einführung der einheitlichen Währung bleibt der richtige "Policy-Mix" von auf den Euro abgestimmten Maßnahmen noch zu finden und anzuwenden. Von verschiedener Seite wird heute für eine Flexibilisierung des Stabilitätspakts plädiert und geltend gemacht, dass auf diejenigen Mitgliedstaaten, für die die Einhaltung der Stabilitätskriterien problematisch ist, allen voran Deutschland und Frankreich, der Löwenanteil des europäischen BIP entfällt und die mangelnde Flexibilität des Stabilitätspakts ihr Wachstumspotenzial behindert. Hinzuweisen ist aber auch darauf, dass die Mitgliedstaaten, die sich in diese Lage gebracht haben, in den wachstumsstärkeren Jahren nicht mehr getan haben, um dies zu verhindern.

3.5.2. Zum anderen werden die Grundzüge der Wirtschaftspolitik von den Mitgliedstaaten schlecht umgesetzt. Den Fortschritten standen Verzögerungen sowohl bei der Vollendung des Binnenmarkts als auch der Durchführung einzelstaatlicher Reformen gegenüber. Hinsichtlich des Binnenmarkts muss zehn Jahre nach dem Zeithorizont 1992 festgestellt werden, dass die innergemeinschaftliche Doppelbesteuerung noch nicht auf allen Gebieten abgeschafft ist, es noch keine einfache endgültige Mehrwertsteuerregelung gibt, die Energiemärkte noch nicht voll geöffnet sind und die freie Zusammenschaltung der Energienetze noch nicht bewerkstelligt und die Öffnung des Dienstleistungsmarktes auch noch nicht entscheidend vorangekommen ist. Auch zentrale, in Lissabon festgelegte Reformen betreffend den Ausbau von Forschung und Bildung, die in Verhandlungen zu erreichende Modernisierung des Arbeitsmarktes sowie die Ausgewogenheit und Nachhaltigkeit der Sozialschutzsysteme weisen in zahlreichen Staaten Verspätungen auf. Auf diese Umsetzungsmängel kann ein Gutteil der schlechten europäischen Wirtschaftsleistung zurückgeführt werden.

3.5.3. Und schließlich bleiben die Grundzüge der Wirtschaftspolitik als solche unzureichend. Zwar wird ab 2003 erste Abhilfe geschaffen, indem im Rahmen der Reform die Berichte und die Eckpunkte bezüglich der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, die Beschäftigungsleitlinien, die Maßnahmen zur Umsetzung der Binnenmarktsstrategie und der Strukturreformen von Lissabon in einem Paket vorgelegt werden. Diese Zusammenfassung dürfte allerdings nicht ausreichen, wenn nicht gleichzeitig fundierte Prioritäten festgelegt werden. Beispielsweise werden zu wenig energische Schritte zur Verringerung der Fragmentierung der Steuersysteme und zur Verbesserung der Steuerstruktur in Europa unternommen. Die Frage der Attraktivität des Standortes Europa für internationale Direktinvestitionen angesichts der Globalisierung der Wirtschaft wird kaum angeschnitten, obwohl sie in direktem Zusammenhang mit der fehlenden Dynamik der europäischen Wirtschaft steht.

4. Die Prioritäten des EWSA

4.1. Die Kommission kündigt für Anfang April 2003 ein Leitlinienpaket betreffend die Grundzüge der Wirtschaftspolitik sowie die beschäftigungspolitischen Leitlinien an.

4.1.1. Der Ausschuss möchte diesbezüglich eine Anforderung für 2003 herausstellen, nämlich die Schaffung der Voraussetzungen für eine kräftige, dauerhafte Wiederankurbelung des Wirtschaftswachstums, von denen die anderen Prioritäten, auch in den Bereichen Sozialpolitik und Umwelt, abhängen.

4.1.2. Dieses Erfordernis muss unter Berücksichtigung des dreijährigen Planungshorizonts der Grundzüge der Wirtschaftspolitik sowohl in die Realisierung einer gemeinsamen, an den Euro geknüpften Wirtschaftspolitik münden, als auch dem neuen Bedarf an Unterstützungs- und Kohäsionsmaßnahmen infolge des Beitritts zehn neuer Mitgliedstaaten 2004 gerecht werden. Dies impliziert eine auf den Kreislaufzusammenhängen der Wirtschaft basierende, entschlossene, aktive makroökonomische Politik, die auf die Wiederherstellung des Vertrauens der Investoren und der verschiedenen Wirtschaftsbeteiligten gerichtet und entsprechend wachstumsorientiert ist.

4.1.3. Der Ausschuss schlägt in diesem Zusammenhang dreierlei vor: eine bessere Zielorientierung, Umsetzung und Integration der Grundzüge der Wirtschaftspolitik.

4.2. Eine bessere Zielorientierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik

4.2.1. Die Prioritäten der Grundzüge der Wirtschaftspolitik für 2002 lauteten wie folgt:

- Sicherstellung einer wachstums- und stabilitätsorientierten makroökonomischen Politik;

- Verbesserung der Qualität und der dauerhaften Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen;

- Stärkung der Arbeitsmärkte;

- Wiederaufnahme der Strukturreformen auf den Produktmärkten;

- Förderung der Effizienz und Integration des EU-Markts für Finanzdienstleistungen;

- Ermutigung unternehmerischer Initiative;

- Förderung einer wissensbasierten Gesellschaft;

- Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit.

4.2.2. Nach Ansicht des Ausschusses bleiben diese Ziele von 2002 auch für den Zeitraum 2003 sowie den Planungszeitraum 2003-2006 gültig. Allerdings sollten bestimmte unmittelbar wachstumsrelevante Erfordernisse in Bezug auf die Anwendung des Stabilitätspakts, die Steuerharmonisierung und die Innovationsförderung gezielter hervorgehoben werden.

4.2.3. Die Modalitäten des Stabilitätspakts haben in den letzten Monaten im Zentrum der wirtschaftlichen Debatten der Union gestanden, insbesondere aufgrund der auf dem Gipfel von Barcelona im März 2002 auf 2004 festgesetzten Frist für die Wiederherstellung eines ausgeglichenen Haushalts der Mitgliedstaaten. Diese Frist wurde anschließend auf Initiative der Kommission wegen der Verschlechterung der Wirtschaftslage und der dadurch entstandenen Defizite bis 2006 verlängert. Unter den gegenwärtigen Umständen spricht sich der Ausschuss für eine realistische Lesart des Stabilitäts- und Wachstumspaktes aus, ohne an seinem Geist zu rütteln: Verringerung der Defizite als Voraussetzung einer nachhaltigen Entwicklung bei gleichzeitiger Eindämmung der Gefahren durch kurzfristig negative Wirkungen auf die Wirtschaft. Der Ausschuss empfiehlt somit:

4.2.3.1. die regelmäßige Erstellung von Berichten über die Entwicklung der öffentlichen Finanzen in allen Mitgliedstaaten durch die Kommission und die unverzügliche Veröffentlichung jedweder Empfehlung der Kommission oder des Rates bezüglich einer markanten Abweichung des Haushalts eines Mitgliedstaats von den Stabilitätskriterien;

4.2.3.2. die stärkere Berücksichtigung der Wachstumskomponente des Stabilitätspakts, insbesondere durch die Aufnahme zusätzlicher Kriterien neben dem des Haushaltsdefizits und der Staatsverschuldung, wie möglicherweise Inflation, Beschäftigung, nachhaltige Entwicklung (Altersvorsorge, Gesundheitswesen, Investitionen), Steuerwesen und Steuern bzw. Abgaben.

4.2.3.3. für den Fall, dass eine Verschärfung der internationalen Spannungen infolge der militärischen Auseinandersetzung im Nahen Osten dies rechtfertigt, sollten schließlich ausnahmsweise und befristet Abweichungen von der strikten Befolgung des Paktes zugelassen werden, um die wirtschaftlichen Probleme kurzfristig nicht noch mehr zu verschlimmern.

4.2.4. Der Ausschuss hält es ebenfalls für notwendig, eine besser koordinierte Wirtschaftsführung zu entwickeln, die untrennbar mit dem Euro verbunden ist. Angesichts der wirtschaftlichen Dominanz der Länder der Euro-Zone innerhalb der Europäischen Union, die auch nach der Erweiterung fortbestehen wird, hätte die Vereinbarung einer wirklich unter den Mitgliedstaaten koordinierten Wirtschaftspolitik eine sehr positive Ausstrahlung auf die gesamte EU. Zu den vorrangigen Zielen müsste dabei eine stärkere Steuerharmonisierung gehören. Im Zuge dieser Harmonisierung könnten die Besteuerungsgrundlagen einander angenähert werden, während die Steuersätze im einzelstaatlichen Ermessen verbleiben würden. Eine übermäßige Konkurrenz müsste durch Mindestregelungen abgefangen werden, wobei der Notwendigkeit, ein investitionsfreundliches Steuergleichgewicht in der Europäischen Union sicherzustellen, ebenso Rechnung zu tragen ist wie der erforderlichen Verringerung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit, die gegenwärtig zu hoch ist.

4.2.5. Ferner ist eine nachdrücklichere Förderung des industriell-technologischen Kerns der europäischen Wirtschaft - was nicht willkürlich von der ebenfalls nötigen, parallelen Entwicklung des Dienstleistungssektors getrennt werden kann - ebenso vonnöten wie die Innovationsförderung in diesem Rahmen. Wie auf dem Gipfel von Lissabon im März 2000 betont wurde, kommt der Innovationsförderung eine wesentliche Impulsgeberfunktion für das europäische Wirtschaftswachstum zu. Selbstredend müssen bessere Synergien zwischen dem europäischen Forschungsrahmenprogramm und den einzelstaatlichen Programmen erzielt werden. Doch müssen auch Aus- und Weiterbildung, Forschung und Innovation in den Unternehmen gefördert werden, u. a. durch steuerliche Anreize. Im Hinblick auf die Sicherung des europäischen Wirtschaftswachstums muss vor allem dafür gesorgt werden, dass hoch qualifizierte junge Arbeitskräfte nicht dauerhaft aus Europa abwandern.

4.3. Eine bessere Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik

4.3.1. Eine stärkere Zielorientierung der wirtschaftlichen Grundsätze reicht nicht aus, sie müssen vor allem wirksam umgesetzt werden: dies erfordert in erster Linie eine bessere Strukturierung der Eurogruppe und der Ratsformation "Wirtschaft und Finanzen", eine engere Einbindung der Vertreter der Wirtschaft und der Sozialpartner und die Vervollständigung der Indikatoren im Hinblick auf die Bewertung ihrer Umsetzung.

4.3.2. Eine bessere Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik setzt zunächst eine bessere Strukturierung der Eurogruppe und des wirtschaftlichen Zusammenhalts in der Eurozone voraus, der zwölf der fünfzehn Mitgliedstaaten angehören. Die Eurogruppe muss die Wirtschaftsführung der Eurozone mit Unterstützung der Kommission wahrnehmen und dabei in einem ständigen effizienten Dialog mit der Europäischen Zentralbank stehen, ganz nach dem US-amerikanischen Vorbild von Exekutive und Federal Reserve. Auch raschere Anpassungen der Zinssätze würden zum Wiederanziehen der Konjunktur beitragen. Für diese Fortentwicklung der Eurogruppe bietet das Jahr 2003 eine günstige Gelegenheit, auch wenn der Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten 2004 am wirtschaftlichen Gewicht der Eurozone innerhalb der erweiterten EU insofern praktisch nichts ändert, als deren BIP weniger als 10 % des EU-BIP beträgt; allerdings wird der Beitritt das Zahlenverhältnis der Eurozonen-Mitgliedstaaten zu den übrigen Mitgliedstaaten, bei dem erstere derzeit mit 12 zu 15 überwiegen, auf 12 zu 25 verschieben.

4.3.3. Ferner sollten die Vertreter der Wirtschaft und die Sozialpartner enger in die Umsetzung der neuen alljährlichen wirtschaftlichen und sozialen Leitlinien der EU eingebunden werden. Ein wesentlicher Fortschritt in dieser Hinsicht ist die mit dem Gipfel von Barcelona 2002 eingeführte Sitzung der Sozialpartner mit den Rats- und Kommissionspräsidenten im Vorfeld der Frühjahrstagung des Europäischen Rats. Diese Sitzung sollte jeweils der Höhepunkt einer dauerhafteren Konzertierung der Vertreter aus Wirtschaft und Gesellschaft mit der Kommission, dem Rat "Wirtschaft und Finanzen" und der Eurogruppe sowie dem Rat "Sozialpolitik" sein. Diese Konzertierung mit Blick auf die Frühjahrstagung muss daneben auch auf nationaler Ebene entwickelt werden. Insbesondere sollten die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen ihrer jeweiligen Regierung jedes Jahr ihre Bemerkungen zu den Fortschritten der wirtschaftlichen und sozialen Reformen unterbreiten und dabei gleichzeitig ihre Initiativen, Tarifverhandlungen und -vereinbarungen erläutern.

4.3.4. Diese nationalen Berichte der wirtschaftlichen und sozialen Gruppen sollten nutzbringend zur Entwicklung besserer Indikatoren hinsichtlich der Fortschritte bei der Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der Reformen beitragen. Die vergleichende Bewertung ("Benchmarking") sollte systematisiert werden und Indikatoren mit einschließen, die es ermöglichen, die Verbreitung der Wissensgesellschaft und ihren Beitrag zum wirtschaftlichen Wiederaufschwung zu bemessen. Ferner müssen nicht nur gute, sondern auch weniger gute bzw. schlechte Verfahrensweisen erörtert werden: eine ehrliche Bewertung der Initiativen und ihrer Ergebnisse ist unerlässlich im Hinblick auf eine bessere Wirtschaftsführung.

4.4. Eine bessere Integration der Grundzüge der Wirtschaftspolitik

4.4.1. Die Vorlage eines zusammenfassenden Berichts, in dem der Zusammenhang zwischen den wirtschaftlichen und sozialen Leitlinien und den anderen gemeinschaftlichen Politikbereichen verdeutlicht wird, sollte zum Anlass genommen werden, diese verschiedenen Politikbereiche wachstumsorientiert auszurichten. Drei Aspekten dürfte für eine bessere Integration der Grundzüge der Wirtschaftspolitik vorrangige Bedeutung zukommen: der Vollendung des Binnenmarktes, einer besseren Umsetzung der Reformen von Lissabon und einer erfolgreichen Reform der wirtschaftspolitischen Entscheidungsverfahren im Zuge der Arbeiten des Konvents.

4.4.2. Bezüglich der Vollendung des Binnenmarktes betont der Ausschuss, dass fünf oder sechs wesentliche Maßnahmen, die bislang fehlen bzw. blockiert werden, neben seiner ständigen Instandhaltung und seiner letztendlichen Perfektionierung bei entsprechendem politischem Durchsetzungswillen kurzfristig einen wirklichen Sprung nach vorn ermöglichen würden, der mehr Wirtschaftswachstum und Beschäftigung bringt: So begrüßt der Ausschuss zwar den vor kurzem im Rat erzielten Kompromiss, der endlich den Weg zur Verabschiedung des Gemeinschaftspatents freigibt, hebt aber gleichzeitig hervor, dass andere Schwachstellen noch beseitigt werden müssen: zu nennen wäre die Beseitigung aller transnationalen Doppelbesteuerungen durch eine gemeinschaftliche Verordnung - an Stelle des undurchdringlichen Wirrwarrs bilateraler Vereinbarungen -, eine anwenderfreundliche endgültige Mehrwertsteuerregelung auf europäischer Ebene und ein europäisches Unternehmensstatut für Unternehmen aller Größen.

4.4.3. Bezüglich der Verspätungen der in Lissabon vereinbarten Reformen teilt der Ausschuss die Sorge der Kommission. Es ist zwar allseits bekannt, welche Reformen einzuleiten oder voranzutreiben sind, doch reicht das Reformtempo nicht aus, um die in Lissabon festgelegten Ziele in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit erfuellen zu können. Die notwendige Beschleunigung des Reformtempos ist jedoch, wie der Ausschuss bereits betont hat, nur unter Miteinbeziehung der wirtschaftlichen und sozialen Gruppen möglich.

4.4.4. Der Ausschuss hat in den letzten Jahren ständig die im Rahmen dieser Reformen dringend notwendige Vereinfachung und Verbesserung der Rechtsvorschriften sowohl auf europäischer als auch auf einzelstaatlicher Ebene angemahnt und entsprechende Vorschläge unterbreitet. Durch die Freisetzung von Energien und die Stärkung des Unternehmergeistes würde eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften das Wachstumspotenzial der europäischen Wirtschaft spürbar stärken und insbesondere die Dynamik von Unternehmen aller Größenordnungen zur Entfaltung bringen. Im Einklang mit seinem eigenen Verhaltenskodex im Hinblick auf Rechtsvereinfachung wird sich der Ausschuss weiterhin in den verschiedenen Stellungnahmen, mit denen er befasst wird, für dieses Erfordernis einsetzen.

4.4.5. Der Ausschuss betont schließlich die Notwendigkeit einer besseren Strukturierung der wirtschaftspolitischen Entscheidungsmechanismen der Union durch eine Stärkung der im Vertrag vorgesehenen Verfahrensweisen im Anschluss an die Arbeiten des Konvents. Er hält insbesondere die Aufnahme folgender Bestimmungen in den neuen Vertrag für sinnvoll:

4.4.5.1. Die Europäische Kommission muss bei den Grundzügen der Wirtschaftspolitik mehr Gewicht in Fragen bekommen, die eher in die Gemeinschaftszuständigkeit als unter die Methode der offenen Koordinierung fallen, indem ihre Befugnisse nicht auf Empfehlungen beschränkt werden, sondern sie Vorschläge machen darf, die vom Rat nur einstimmig geändert werden können.

4.4.5.2. In gleicher Weise muss die Rolle der Kommission im Hinblick auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt aufgewertet werden: an die Stelle von Empfehlungen der Kommission einschließlich solcher, die Sanktionen betreffen, müssen Vorschläge treten, deren Änderung Einstimmigkeit im Rat erfordert.

4.4.5.3. Beschlüsse zur Wirtschaftspolitik in der Euro-Zone und zu Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Euro müssen von den im Rat "Wirtschaft und Finanzen" versammelten Finanzministern der Euro-Zone gefasst werden; die Intensivierung des wirtschaftspolitischen Dialogs, den sie intern und mit der Europäischen Zentralbank im Rahmen der Eurogruppe führen, bleibt davon unbenommen.

4.4.5.4. Die Außenrepräsentation des Euro muss vereinheitlicht werden, in erster Linie über die Kommission.

4.4.5.5. Die notwendige Steuerharmonisierung muss durch die Aufgabe des Erfordernisses der Einstimmigkeit im Rat für Beschlüsse über Steuerfragen ermöglicht werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Funktionieren des Binnenmarktes stehen, wobei die Höhe der Besteuerung im freien Ermessen der Mitgliedstaaten bleibt.

Brüssel, den 26. März 2003.

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Roger Briesch

(1) KOM(2002) 487 endg.

(2) KOM(2003) 4 endg.

(3) KOM(2003) 6 endg.

(4) SEK(2003) 43 endg.

(5) KOM(2003) 5 endg.