52003DC0850

Mitteilung der Kommission an den Rat über die Eröffnung von Konsultationen mit der Republik Togo gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou /* KOM/2003/0850 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Eröffnung von Konsultationen mit der Republik Togo gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou

In Artikel 9 Absatz 2 des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten AKP-EG-Partnerschaftsabkommens, das die Republik Togo unterzeichnet hat, sind die Grundsätze der Partnerschaft festgelegt. Zu diesen Grundsätzen, die sowohl die Innen- als auch die Außenpolitik betreffen, zählt die Wahrung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und des Rechtsstaats.

Nach Abschluss der Konsultationen gemäß Artikel 366bis des revidierten Lomé-IV-Abkommens, die direkt im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 21. Juni 1998 eröffnet wurden, beschloss die Europäische Union, die Zusammenarbeit mit Togo, die im Oktober 1992 ausgesetzt wurde, weil die Regierung nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hatte, um die bei den Wahlen festgestellten Probleme zu beseitigen, nicht wieder aufzunehmen. Die Entscheidung sah jedoch vor, dass die Europäische Union Nachteile für die Togolesische Zivilgesellschaft so weit wie möglich vermeiden werde, und das die Union zur Beachtung der wesentlichen Elemente des Lomé-Abkommens beitragen werde.

Im Juli 1999, nach einem Boykott der Parlamentswahlen durch die traditionellen Oppositionsparteien, rief die Europäische Union die Regierung zur Eröffnung eines neuen Dialogs mit der Opposition auf und setzte sich für ein Gelingen dieses Dialogs ein. Der im Rahmenabkommen von Lomé förmlich festgelegte Dialog führte zu greifbaren Ergebnissen in Form eines neuen Wahlrechts, der Einrichtung eines nationalen unabhängigen Wahlausschusses, der Verpflichtung des Präsidenten, im Jahr 2003 nicht mehr für die Präsidentschaftswahlen zu kandidieren, und der Verpflichtung zur Durchführung vorgezogener Parlamentswahlen im Jahr 2000. Die Europäische Union machte eine mögliche Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit Togo von der Durchführung demokratischer Wahlen und Fortschritten auf dem Gebiet der Menschenrechte abhängig.

Die wirksame und vollständige Umsetzung des Rahmenabkommens von Lomé und insbesondere die Durchführung der vorgezogenen Parlamentswahlen wurden jedoch von der Regierung in Frage gestellt, die das Wahlrecht und die Zusammensetzung des Wahlausschusses eigenmächtig änderte. Die Oppositionsparteien reagierten darauf mit einem Boykott der Parlamentswahlen vom 30. Oktober 2002, da sie die Rahmenbedingungen dieser Wahlen nicht anerkannten. Die Demarchen und Erklärungen der Europäischen Union und die Maßnahmen der Völkergemeinschaft, mit denen die Regierung zur Einhaltung des Rahmenabkommens aufgerufen wurde, brachten nicht den erhofften Erfolg. Die Europäische Union erklärte in diesem Zusammenhang, die Art der Durchführung der Wahlen schade dem Demokratisierungsprozess Togos. Darüber hinaus brachte die Europäische Union nach der Präsidentschaftswahl vom 1. Juni 2003 ihre tiefe Besorgnis über die sowohl vor als auch während und nach den Wahlen aufgetretenen Zwischenfälle zum Ausdruck. Die Festnahme und Inhaftierung von Mitgliedern der Oppositionsparteien sowie die Einschüchterung der privaten Presse geben ebenfalls Anlass zur Sorge.

Die politischen Zielsetzungen für eine Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit Togo wurden nicht erfuellt und sind daher nicht mehr anwendbar. Aus diesem Grund wurden Togo weder Mittel im Rahmen des 8. EEF zugewiesen noch ein Betrag im Rahmen des 9. EEF notifiziert. Die Unterzeichnung von zwei Projekten, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit aus den Restmitteln des 6. und 7. EEF finanziert werden sollten (Unterstützung der vierten Volkszählung, Förderung eines dezentralen Umweltmanagements) erfolgt erst dann, wenn Fortschritte in den Bereichen sichtbar werden, die die Europäische Union für besonders wichtig erachtet.

Die Regierung, die sich bewusst ist, dass sowohl der Dialog mit der Europäischen Union als auch der Dialog mit den Oppositionsparteien ins Stocken geraten ist, hat den Wunsch nach einer Wiederaufnahme des Dialogs mit der Europäischen Union geäußert. Bei einer Zusammenkunft am 2. Oktober 2003 bat der Premierminister, Koffi Sama, Kommissionspräsident Prodi, die Eröffnung von Konsultationen gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou in Erwägung zu ziehen. Der Premierminister sagte, seine Regierung werde versuchen, die Demokratie zu stärken, und erklärte sich bereit, auf dem Gebiet der Demokratie und der Menschenrechte tätig zu werden und angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Er bat die EU um Unterstützung bei diesem Prozess.

Die Kommission möchte diese Gelegenheit zur Wiederaufnahme des Dialogs ergreifen und ist wie die Regierung Togos der Auffassung, dass Konsultationen gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou hierzu das geeignetste Rechtsmittel darstellen. Daher schlägt sie den Mitgliedstaaten die Eröffnung von Konsultationen mit der Republik Togo vor, um herauszufinden, ob sie zur Aufnahme eines aufrichtigen Dialogs mit den verschiedenen Oppositionsparteien und Vertretern der Zivilgesellschaft und somit für einen wirklichen Demokratisierungsprozess auf allen gesellschaftlichen Ebenen bereit ist. Ziele dieses auf dem Rahmenabkommen von Lomé beruhenden Dialogs sollten die vollständige Wiederherstellung der Demokratie sowie die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, u. a. der Pressefreiheit, sein. Die Konsultationen würden es der Europäischen Union darüber hinaus erlauben, neue politische Ziele festzulegen, um Togo in diesem Prozess zu begleiten.

Im Zuge der Konsultationen könnte auch eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob der Beschluss vom 14. Dezember 1998 über die Nichtwiederaufnahme der Zusammenarbeit mit Togo aufrechterhalten werden sollte oder ob neue Maßnahmen gemäß Artikel 96 des Cotonou-Abkommens zu treffen sind.

Daher schlägt die Kommission dem Rat vor, die Republik Togo entsprechend dem im Anhang beigefügten Schreiben zu Konsultationen gemäß den Artikeln 9 und 96 des Abkommens von Cotonou einzuladen.

In dem Zeitraum, in dem die Konsultationen abgehalten werden, wird der Beschluss des Rates vom 14. Dezember 1998 über die Nichtwiederaufnahme der Zusammenarbeit mit Togo aufrechterhalten. Dabei sollte eine Benachteiligung der Zivilgesellschaft, wie in dem vorgenannten Dokument dargelegt, so weit wie möglich vermieden werden.

ANHANG

Brüssel, den

S.E. Koffi Sama

Premierminister der Republik Togo Lomé

Togo

ENTWURF

Sehr geehrter Herr Premierminister,

bei Ihrer Zusammenkunft mit Romano Prodi, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, am 2. Oktober 2003 haben Sie den Wunsch Ihrer Regierung nach einer Wiederaufnahme des Dialogs mit der Europäischen Union im Rahmen von Konsultationen gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou geäußert, um den Demokratisierungsprozess und die Lage der Menschenrechte in Togo zu erörtern.

Die Europäische Union stimmt mit Ihnen überein, dass dem seit Juli 1999 geführten Dialog zwischen der EU und Togo nicht der erhoffte Erfolg beschieden war und dass wir gemeinsam nach einem Ausweg aus dieser politisch schwierigen Lage suchen sollten. Die Europäische Union ist der Auffassung, dass ein förmlicher Dialog gemäß Artikel 96 hierzu den geeigneten Rahmen bietet.

Wir beehren uns, Ihr Land im Namen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Artikel 96 des Abkommens von Cotonou um Konsultationen zu ersuchen, in denen es, wie im Abkommen vorgesehen, um eine gründliche Prüfung der Situation und die gegebenenfalls zu treffenden Abhilfemaßnahmen gehen soll.

Die Europäische Union möchte insbesondere erfahren, ob die Republik Togo zur Eröffnung eines aufrichtigen Dialogs mit den verschiedenen Oppositionsparteien und Vertretern der Zivilgesellschaft bereit ist, um auf diese Weise einen wirklichen Demokratisierungsprozess einzuleiten, der die vollständige Wiederherstellung der Demokratie auf allen gesellschaftlichen Ebenen zum Ziel hat. Die Europäische Union möchte ferner die Lage der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, u. a. der Pressefreiheit, in ihrem Land erörtern, um Kenntnis über die Maßnahmen zu erhalten, die Ihre Regierung zu treffen beabsichtigt, um eine Besserung der Lage herbeizuführen.

Wir schlagen vor, diese Konsultationen möglichst bald, zu einem im beiderseitigen Einvernehmen vereinbarten Termin, im Gebäude des Rates der Europäischen Union in Brüssel abzuhalten.

Genehmigen Sie, Herr Premierminister, den Ausdruck unserer vorzüglichsten Hochachtung.

Im Namen des Rates Für die Kommission

Kopie: Herrn Präsident des AKP-Botschafterausschusses

Herrn Generalsekretär der Gruppe der AKP-Staaten