52003DC0760

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates /* KOM/2003/0760 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates

INHALTSVERZEICHNIS

Artikel 1 - Periodizität der Erhebung

Artikel 2 - Erhebungseinheiten und Grundgesamtheit, Erhebungstechniken

Artikel 3 - Repräsentativität der Stichprobe

Artikel 4 - Erhebungsmerkmale

Artikel 5 - Durchführung der Erhebung

Artikel 6 - Übermittlung der Daten

Artikel 7 - Berichte

ZUSAMMENFASSUNG

1. Vorbemerkung

Bei der vorliegenden Unterlage handelt es sich um den zweiten dreijährlichen Bericht, den die Kommission nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates über die Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte (AKE) in der Gemeinschaft vorlegen muss. Der erste Bericht, der sich auf den Zeitraum 1998-1999 bezog, wurde von der Kommission im Jahre 2000 vorgelegt.

Im vorliegenden Bericht werden die Fortschritte dargestellt, die von den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern im Hinblick auf die Durchführung der Ratsverordnung und der damit verbundenen Kommissionsverordnungen im Zeitraum 2000-2002 erzielt wurden. Der Bericht beruht auf den von den betreffenden Ländern übermittelten Qualitätsberichten, Daten und sonstigen Angaben sowie auf Analysen der nationalen Fragebögen. Darüber hinaus enthält der Bericht nähere Angaben über AKE-Projekte, für die die Kommission finanzielle Unterstützung gewährte.

2. Hauptpunkte

Der Sachstand bezüglich der Umsetzung besonderer Aspekte der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates wird im Folgenden unter Angabe der entsprechenden Artikel näher dargestellt.

Durchführung von kontinuierlichen Erhebungen - Artikel 1 geändert

Im Oktober 2002 wurde die Verordnung (EG) Nr. 1991/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen. Darin werden alle Mitgliedstaaten zur Durchführung einer kontinuierlichen vierteljährlichen Erhebung während einer Übergangszeit verpflichtet, die nicht länger als 2002 dauert. Zwei Ländern wurden Ausnahmeregelungen zur Verlängerung der Übergangszeit gewährt: Italien (bis Ende 2003) und Deutschland (bis Ende 2004). Obwohl in Österreich ab 2003 eine kontinuierliche Erhebung erfolgen sollte, wird sie erst ab 2004 durchgeführt.

Erhebungsmerkmale - Artikel 4 Absatz 1

Die meisten Mitgliedstaaten übermitteln weiterhin nicht alle obligatorischen Variablen, wodurch es zu einer Einschränkung der Vergleichbarkeit der Daten kommt.

Jahresprogramm von Ad-hoc-Modulen - Artikel 4 Absatz 1

Das Jahresprogramm von Ad-hoc-Modulen lieferte Ergebnisse zum Übergang von der Schule ins Erwerbsleben (2000), zur Dauer und Struktur der Arbeitszeit (2001) sowie zur Beschäftigung behinderter Menschen (2002).

Änderungen der Erhebungsvariablen - Artikel 4 Absatz 3

Im Berichtszeitraum erfolgten geringfügige Änderungen der Kodifizierung der Erhebungsvariablen: im Jahr 2000 im Hinblick auf den Erwerbsstatus und die Arbeitsuche und im Jahre 2002 im Hinblick auf die schulische und berufliche Bildung. Darüber hinaus wurden mit den Mitgliedstaaten im Berichtszeitraum wesentliche Änderungen in Bezug auf zusätzliche vierteljährliche Variablen und jährliche Strukturvariablen diskutiert. Der sich daraus ergebende Vorschlag wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat im März 2003 unterbreitet, also zu einem nicht in den Berichtszeitraum fallenden Zeitpunkt. Im Jahr 2000 verständigten sich die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Definition der Arbeitslosigkeit sowie auf Grundsätze, die den Fragen zum Erwerbsstatus zugrunde zu legend.

Einhaltung der Fristen für die Datenübermittlung - Artikel 6

Seit dem letzten Bericht hat sich die Einhaltung der Fristen für die Übermittlung der vierteljährlichen Daten verbessert. Die vierteljährlichen Daten werden mittlerweile von den meisten Mitgliedstaaten innerhalb des zwölfwöchigen Übermittlungszeitraums vorgelegt.

3. Schlussfolgerung

Seit der Erstellung des letzten Berichts an den Rat wurden in den Mitgliedstaaten und den EFTA-Ländern in einer Reihe von wichtigen Bereichen gute Fortschritte erzielt. Die Durchführung der AKE in den Beitrittsländern ist besonders ermutigend.

Die Einigung auf einen Übergang zu einer kontinuierlichen vierteljährlichen AKE in allen Mitgliedstaaten stellt eine begrüßenswerte Verbesserung. Darüber hinaus wurde der Nutzen der vierteljährlichen Ergebnisse durch die schnellere Übermittlung der Daten verbessert. Die Länder haben nationale Mittel zur Prüfung und Einführung technischer Verbesserungen ihrer Erhebungen eingesetzt - mitunter mit finanzieller Unterstützung der Kommission - und dies hat die Vergleichbarkeit der Daten gesteigert.

Allerdings hält die Kommission es für bedenklich, dass nicht alle obligatorischen Variablen von den Mitgliedstaaten übermittelt werden.

Die Mitgliedstaaten müssen ihren Pflichten im Rahmen dieser Verordnung nachkommen und die Kommission wird weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern zusammenarbeiten, um eine vollständige Umsetzung der Verordnung zu erzielen.

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates

Artikel 1 - Periodizität der Erhebung

1.1 Die Erhebung ist eine kontinuierliche Erhebung, die vierteljährliche Ergebnisse und Jahresergebnisse liefert.

Im Fall einer kontinuierlichen Erhebung sind die Referenzwochen gleichmäßig über das gesamte Jahr verteilt. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die derzeitige und künftige Situation im Hinblick auf die Kontinuität der Erhebung in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1991/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Oktober 2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft wird eine Frist (Ende 2002) für die Übergangszeit festgelegt, die den Mitgliedstaaten für die Einführung einer kontinuierlichen vierteljährlichen Erhebung gewährt wird.

Zwei Ländern wurde eine Ausnahmeregelung gewährt: Italien (2003) und Deutschland (2004, unter der Voraussetzung, dass Deutschland ersatzweise vierteljährliche Schätzungen der wichtigsten Eckdaten der Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte sowie jährliche Schätzungen der Durchschnittswerte bestimmter Eckdaten der Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte vorlegt).

Aufgrund rechtlicher Probleme ist Österreich nicht in der Lage, die vierteljährliche Erhebung ab 2003 wie vorgesehen durchzuführen. Stattdessen werden Daten für die Frühjahrserhebung (März) und für die Quartale 2 bis 4 (d. h. Daten für die Monate Juni, September und Dezember) auf der Grundlage des Mikrozensus für den vollständigen Satz von Variablen vorgelegt.

Tabelle 1 Länder mit einer kontinuierlichen Erhebung (weiße Felder)

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Mit Blick auf die Erhebung, die vierteljährliche Ergebnisse liefert, stellt sich der Sachstand wie folgt dar:

Tabelle 2 Länder mit einer vierteljährlichen Erhebung (weiße Felder)

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(1) Deutschland liefert ersatzweise vierteljährliche Schätzungen der wichtigsten Eckdaten der Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte. Vierteljährliche Mikrodaten werden erst ab 2005 geliefert.

Von den Mitgliedstaaten durchgeführte und von der Europäischen Kommission finanzierte Arbeiten:

2000 Frankreich: Piloterhebung für die kontinuierliche Erhebung mit einer Teilstichprobe und einem kurzen Fragebogen.

Österreich: Vorbereitende Arbeiten für die Durchführung der kontinuierlichen Erhebung.

Finnland: Statistische Studie über die beobachteten Auswirkungen des Übergangs von einer feststehenden Referenzwoche zu einer kontinuierlichen Referenzwoche auf die Daten über Beschäftigung und Arbeitslosigkeit.

2001 Deutschland: 1. Lieferung vierteljährlicher Daten für die wichtigsten Arbeitskräfteindikatoren gemäß der Verordnung Nr. 1991/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Oktober 2002

2. Piloterhebung zum Übergang zu einer kontinuierlichen Erhebung

Italien: Änderung des Stichprobenplans, des Fragebogens und des Datenerfassungsverfahrens zur Durchführung der kontinuierlichen Erhebung.

Frankreich: Durchführung der herkömmlichen jährlichen AKE parallel zu einer kontinuierlichen Erhebung ab Juli zur Ermittlung möglicher Brüche in den Zeitreihen über die Beschäftigung und die Arbeitslosigkeit, zu denen es eventuell, aufgrund der kontinuierlichen Erhebung kommen könnte (Teil 1).

Österreich: Entwicklung eines elektronischen Fragebogens zur Durchführung der kontinuierlichen Erhebung.

2002 Frankreich: Durchführung der herkömmlichen jährlichen AKE parallel zu einer kontinuierlichen Erhebung zur Ermittlung möglicher Brüche in den Zeitreihen über die Beschäftigung und die Arbeitslosigkeit, zu denen es eventuell aufgrund der kontinuierlichen Erhebung kommen könnte (Teil 2).

Italien: Durchführung der herkömmlichen vierteljährlichen AKE parallel zu einer kontinuierlichen Erhebung zur Ermittlung möglicher Brüche in den Zeitreihen über die Beschäftigung und die Arbeitslosigkeit, zu denen es eventuell aufgrund der kontinuierlichen Erhebung kommen könnte.

Sachstand in den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern:

Im Jahr 2002 haben 11 der 12 Beitrittsländer, die AKE-Daten an Eurostat übermitteln, vierteljährliche Erhebungen durchgeführt. Zypern ist das einzige Land, das noch eine jährliche Erhebung im zweiten Quartal durchführte, wobei die Referenzwochen gleichmäßig über das gesamte Quartal verteilt waren. Für 2004 ist in Zypern eine vierteljährliche kontinuierliche Erhebung vorgesehen.

In der Tschechischen Republik, in Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowenien und der Slowakei erfolgt die Erhebung kontinuierlich, d. h. die Referenzwochen sind gleichmäßig über das gesamte Jahr verteilt. Bulgarien und Malta legen eine einzige Referenzwoche für das gesamte Quartal zugrunde und Ungarn eine einzige Referenzwoche pro Monat.

Die Türkei führt ebenfalls eine monatliche AKE durch, die vierteljährliche und jährliche Ergebnisse liefert, das geltende türkische Statistikgesetz gestattet jedoch die Übermittlung von Mikrodaten an Eurostat nicht. Eine neue Gesetzesvorlage wurde erarbeitet und Eurostat rechnet damit, ab dem Jahr 2004 AKE-bezogene Individualdaten zu erhalten.

Norwegen führt eine vierteljährliche kontinuierliche Erhebung durch.

In Island wurde die Erhebung zweimal jährlich durchgeführt, und zwar im 2. und 4. Quartal mit einer einzigen Referenzwoche in jedem Quartal; im Jahr 2003 ist man allerdings zu einer kontinuierlichen Erhebung übergegangen.

In der Schweiz wird eine jährliche Erhebung im 2. Quartal durchgeführt, wobei die Referenzwochen gleichmäßig über das gesamte Quartal verteilt sind.

1.2 Im Fall einer kontinuierlichen Erhebung gilt: - Normalerweise findet die Befragung in der auf die Referenzwoche unmittelbar folgenden Woche statt. Referenzwoche und Befragungszeitpunkt dürfen nur im dritten Quartal mehr als 5 Wochen auseinanderliegen.

In den meisten Fällen findet die Befragung in der auf die Referenzwoche folgenden Woche statt. Die folgende Tabelle gibt für die Länder mit einer kontinuierlichen Erhebung Aufschluss über den prozentualen Anteil der Befragungen, die mehr als fünf Wochen nach der Referenzwoche stattfanden. Die Ergebnisse werden jeweils für das erste, zweite und vierte Quartal dargestellt. Für einige Länder können die Angaben nicht erfolgen, da die Erhebungswoche nicht kodiert war.

Sachstand in den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern

Sowohl in den Beitrittsländern als auch in den EFTA-Ländern findet die Befragung in den meisten Fällen in der auf die Referenzwoche folgenden Woche statt.

In Malta finden die Befragungen innerhalb von zwei Wochen nach der Referenzwoche statt. In der Türkei sind die sieben Tage vor dem Tag der Erhebung der Referenzzeitraum der Erhebung. In keinem der Länder finden die Befragungen mehr als fünf Wochen nach der Referenzwoche statt.

In Norwegen war die Erhebungswoche nicht kodiert.

Tabelle 3 Anteil (in %) der Befragungen, die mehr als fünf Wochen nach der Referenzwoche stattfanden

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(1) Es wurden keine Angaben über die Woche der Befragung vorgelegt,

(2) Es wird keine kontinuierliche Erhebung durchgeführt,

1.3 Im Fall einer kontinuierlichen Erhebung gilt: - Die Referenzquartale bzw. -jahre sind definiert als eine Gruppe von 13 bzw. 52 aufeinanderfolgenden Wochen.

Eine Liste der Wochen, aus denen ein bestimmtes Quartal besteht, wurde in der Verordnung Nr. 1571/98 der Kommission vom 20, Juli 1998 wie folgt festgelegt:

- Das erste Referenzquartal für 1998 begann am 29, Dezember 1997 und bestand aus 13 Wochen,

- Die nachfolgenden Referenzquartale des Jahres 1998 bestanden aus Blöcken von 13 aufeinanderfolgenden Wochen, Die letzte Woche des Jahres 1998 wurde nicht abgedeckt,

- Das erste Quartal 1999 begann am 4, Januar 1999 und die nachfolgenden Quartale bestanden aus Blöcken von 13 aufeinanderfolgenden Wochen,

Diese Definition der Quartale wurde von allen Ländern bis auf Irland und das Vereinigte Königreich angewandt, die saisonale Quartale zugrundelegen, In der Praxis stellte sich die Verteilung der Befragungen in den Jahre 2000, 2001 und 2002 wie in Tabelle 4 angegeben dar (die grau unterlegten Angaben beziehen sich auf das 2, und 4, Quartal):

Tabelle 4 Verteilung der Befragungen nach Referenzwoche (Prozentanteil der Befragungen in den einzelnen Ländern im Jahr 2000)

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Tabelle 5 Verteilung der Befragungen nach Referenzwoche (Prozentanteil der Befragungen in den einzelnen Ländern im Jahr 2001)

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Tabelle 6 Verteilung der Befragungen nach Referenzwoche (Prozentanteil der Befragungen in den einzelnen Ländern im Jahr 2002

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Sachstand in den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern:

In den Ländern mit einer vierteljährlichen kontinuierlichen Erhebung (CZ, EE, LV, LT, PL, RO, SI, SK und NO) wird die Definition der Quartale vollständig angewandt, wobei für Lettland, Rumänien und Slowenien kleinere Abweichungen zu verzeichnen sind (in diesen Ländern wird die telefonische Befragung um einige Wochen verlängert, um die Antwortquote zu erhöhen).

Artikel 2 - Erhebungseinheiten und Grundgesamtheit, Erhebungstechniken

2.1 Die Erhebung wird in jedem Mitgliedstaat bei einer Stichprobe von Haushalten oder Einzelpersonen, die zum Zeitpunkt der Erhebung ihren Wohnsitz im Wirtschaftsgebiet des jeweiligen Staates haben, durchgeführt.

Die Stichprobeneinheit ist in sieben Ländern (BE, DE, EL, IE, IT, NL, LU) der Haushalt, in fünf Ländern (ES, FR, AT, PT, UK) die Wohnung oder Anschrift und in drei Ländern (DK, FIN, SE) die Einzelperson.

Sachstand in den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern:

In Bulgarien, Estland, Litauen, Malta und der Schweiz ist die Stichprobeneinheit der Haushalt. In Lettland ist die Stichprobeneinheit in ländlichen Gebieten der Haushalt, in städtischen Gebieten die Einzelperson. In Zypern, der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen, Rumänien, der Slowakei und der Türkei ist die Stichprobeneinheit die Wohnung. In Slowenien und Island ist die Stichprobeneinheit die Einzelperson und in Norwegen die Familie.

2.2 "Die Grundgesamtheit der Erhebung besteht in erster Linie aus den Personen in Privathaushalten im Wirtschaftsgebiet jedes Mitgliedstaats. Falls möglich, wird diese aus den Privathaushalten bestehende Gesamtheit um den in Anstaltshaushalten lebenden Teil der Bevölkerung ergänzt.

Die Bevölkerung in Anstaltshaushalten soll möglichst über spezielle Stichproben abgedeckt werden, die eine direkte Erhebung bei den betreffenden Personen erlauben. Wenn dies nicht möglich ist, die besagten Personen jedoch eine Bindung an einen Privathaushalt aufrechterhalten haben, werden die Merkmale über diesen Haushalt erhoben."

Anstaltshaushalte werden durch die AKE in fünf Mitgliedstaaten (DK, DE, SE, FI und UK) abgedeckt. Im Vereinigten Königreich werden nur einige Anstaltshaushalte in die Stichprobe einbezogen, wie "Health, Hospital Authority/Trust accomodation". In Dänemark, Schweden und Finnland werden Personen in Anstaltshaushalten ebenso erfasst wie Personen in privaten Haushalten, da die Stichprobeneinheit die Einzelperson und die Erhebungsgrundlage das Bevölkerungsregister ist. In Irland werden kleine nicht private Haushalte (wie Ordensgemeinschaften) unter Hinzufügung eines Codes erfasst, um sie von privaten Haushalten zu unterscheiden.

In Spanien, Frankreich, Italien und Portugal werden Angaben über Personen in Anstaltshaushalten durch Befragung ihrer Familienangehörigen, die in privaten Haushalten leben, eingeholt. Auch in Belgien und Luxemburg werden in Anstaltshaushalten lebende Personen durch Befragung ihrer in privaten Haushalten lebende Familienangehörige erfasst, allerdings nicht systematisch.

In Griechenland, den Niederlanden und Österreich werden Anstaltshaushalte nicht erfasst und es werden auch keine Angaben über die in Anstaltshaushalten lebenden Personen durch Befragung ihrer in privaten Haushalten lebenden Familienangehörigen erhoben.

Sachstand in den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern:

Anstaltshaushalte werden in Estland, Litauen und Norwegen in die AKE einbezogen.

In Island werden in Anstaltshaushalten lebende Personen ebenso wie in privaten Haushalten lebende Personen erfasst, da die Stichprobeneinheit die Einzelperson und die Erhebungsgrundlage das Bevölkerungsregister ist.

In Bulgarien, der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei werden Anstaltshaushalte nicht erfasst. Allerdings werden in Rumänien Daten über die in Anstaltshaushalten lebenden Personen durch Befragung ihrer in privaten Haushalten lebenden Familienangehörigen ermittelt; dasselbe gilt für Bulgarien, aber nur, falls die Person für einen Zeitraum von weniger als sechs Monaten vom privaten Haushalt abwesend ist, Student an einer Militärakademie oder Wehrpflichtiger ist. In Ungarn werden Daten über in Anstaltshaushalten lebende Personen durch Befragung ihrer in privaten Haushalten lebenden Familienangehörigen nur dann erfasst, wenn erstere ökonomisch zum Haushalt beitragen. In der Slowakei werden nur Daten über in Studentenwohnheimen lebende Studenten durch Befragung ihrer in privaten Haushalten lebenden Familienangehörigen erfasst. In Polen werden Daten über in Anstaltshaushalten lebende Personen durch Befragung ihrer in privaten Haushalten lebenden Familienangehörigen ermittelt, wobei allerdings nur sehr knappe Angaben (Alter, Geschlecht, Ausbildungsstand) über Personen erfasst werden, die länger als zwei Monate in Anstaltshaushalten leben. In der Tschechischen Republik werden demografische Basisdaten auch über Wehrpflichtige erfasst, die zeitweilig nicht in ihrem Familienhaushalt leben. Gleichermaßen werden die in universitären Einrichtungen lebenden Studenten in der Unterkunft erfasst, in der sie ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

In Zypern, Malta, Slowenien und der Türkei werden Anstaltshaushalte nicht erfasst und es werden auch über die in Anstaltshaushalten lebenden Personen keine Angaben durch Befragung ihrer in privaten Haushalten lebenden Familienangehörigen erhoben.

In Lettland werden die Daten über die (weniger als ein Jahr) in Anstaltshaushalten lebenden Personen durch Befragung ihrer in privaten Haushalten lebenden Familienangehörigen ermittelt.

2.3 Die Variablen, die dazu dienen, den Erwerbsstatus und die Unterbeschäftigung zu bestimmen, müssen durch Befragung der betroffenen Person oder, falls dies nicht möglich ist, durch Befragung eines anderen Mitglieds des Haushalts erhoben werden. Andere Informationen können aus anderen Quellen, einschließlich Verwaltungsdaten, stammen, soweit die so erhaltenen Informationen qualitativ gleichwertig sind.

In den meisten Ländern werden die gesamten Angaben durch Befragung erhoben; die Prozentanteile der Proxy-Interviews (Befragung eines anderen Haushaltsmitglieds) reichten dabei von unter 5 % (hauptsächlich bei Erhebungen mit der Einzelperson als Erhebungseinheit) bis hin zu über 50 %.

Dänemark, Schweden und Finnland verwenden Bevölkerungsregister zur Bereitstellung demografischer Angaben und Daten über das höchste erreichte Bildungsniveau. In den Niederlanden stammten die Angaben über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in den Jahren 200 und 2001 teilweise aus Betriebs- und Unternehmenserhebungen; seit 2002 werden die Angaben durch Befragung ermittelt. In Frankreich und Schweden wird das Unternehmensregister als Informationsquelle über die Klassifizierung des Arbeitsgebers laut NACE herangezogen.

Tabelle 7 Anteil von Proxy-Interviews (in %)

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Sachstand in den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern:

In Island und der Schweiz liegt der Anteil der Proxy-Interviews bei unter 1 % und in Norwegen und Estland bei ca. 15 %. In der Türkei liegt der Anteil bei 50-60 % und in den übrigen Beitrittsländern bewegt er sich zwischen 25 % und über 50 %. Island und Norwegen ziehen für die Datenerfassung verschiedene Register heran, wie das Bevölkerungsregister für demografische Angaben und Angaben über die Zusammensetzung des Haushalts, das Register der Arbeitsämter für Angaben über die Registrierung bei einem Arbeitsamt und das Ausbildungsregister für Angaben über den Ausbildungsstand.

In der Tschechischen Republik, Zypern, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien und der Schweiz werden alle Angaben durch Befragung ermittelt.

2.4 Unabhängig davon, ob die Stichprobeneinheit eine Einzelperson oder ein Haushalt ist, werden die Angaben normalerweise für alle Mitglieder des Haushalts erhoben. Wenn die Stichprobeneinheit jedoch eine Einzelperson ist, besteht hinsichtlich der Angaben zu den anderen Haushaltsmitgliedern die Möglichkeit

- die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben g, h, i und j aufgeführten Merkmale nicht zu erfassen und

- sie über eine Unterstichprobe zu erheben, die derart anzulegen ist, dass

- die Referenzwochen gleichmäßig über das ganze Jahr verteilt sind;

- durch die Zahl der Beobachtungen (Einzelpersonen in der Stichprobe zuzüglich der Mitglieder ihrer Haushalte) die in Artikel 3 für die jahresbezogenen Schätzungen angegebene Genauigkeit gewährleistet ist.

Von Dänemark, Finnland und Schweden wurden bis 2001 keine Daten über die Zusammensetzung des Haushalts übermittelt. Im Jahre 2002 entwickelten diese drei Länder eine Methodik zur Erfassung von Daten über die Zusammensetzung des Haushalts und seine wichtigsten Merkmale. Diese Methodik umfasst im Wesentlichen eine aus Einzelpersonen bestehende Stichprobe, wobei die Angaben für jede Einzelperson des Haushalts als Proxy-Daten durch Befragung der zu der Stichprobe gehörenden Einzelperson bereitgestellt werden. Diese Angaben werden erst für die letzte Welle erfasst. Daten über Haushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder über 75 Jahre alt sind, werden in Schweden, Dänemark und Finnland nicht erhoben, da die Stichprobe Einzelpersonen im Alter zwischen 15 und 74 Jahren umfasst. Finnland ergänzt die Teilstichprobe durch eine andere Stichprobe von Haushalten, in denen alle Haushaltsmitglieder 75 Jahre oder älter sind, wobei für diese als nicht erwerbstätig geltenden Personen allerdings nur demografische Angaben zur Verfügung stehen.

Die Verordnung sieht vor, dass die Informationen über die Merkmale, die im Zusammenhang mit dem demografischen Hintergrund, dem Erwerbsstatus, den Merkmalen der ersten Erwerbstätigkeit, der Arbeitszeit, der sichtbaren Unterbeschäftigung und den technischen Angaben im Zusammenhang mit der Befragung aufgeführt sind, für alle Mitglieder des Haushalts in dieser Teilstichprobe vorzulegen sind. Allerdings werden nicht all diese Merkmale vollständig von Dänemark (nur Erwerbsstatus und erste Erwerbstätigkeit werden bereitgestellt) und Finnland übermittelt.

Von den Mitgliedstaaten durchgeführte und von der Europäischen Kommission finanzierte Arbeiten:

2001 Finnland - Piloterhebung von Daten über die Haushaltszusammensetzung

Schweden - Piloterhebung von Daten über die Haushaltszusammensetzung

Dänemark - Piloterhebung von Daten über die Haushaltszusammensetzung

2002 Finnland - Durchführung der Haushaltsdatenerfassung anhand einer Teilstichprobe (letzte Welle)

Sachstand in den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern:

Daten über die Haushaltszusammensetzung werden von den Beitrittsländern im Allgemeinen übermittelt.

Keine Daten über die Haushaltszusammensetzung werden von Norwegen, Island und der Schweiz vorgelegt. In Norwegen und Island laufen ähnliche Projekte wie die in Dänemark, Finnland und Schweden und Haushaltsdaten werden demnächst bereitgestellt.

In Bulgarien wurden zwar alle Mitglieder des Haushalts befragt, die notwendigen Variablen für eine Haushaltsanalyse wurden im Jahr 2000 jedoch nicht übermittelt; ab 2001 wurde das Problem allerdings gelöst.

In Polen werden Angaben über die Zusammensetzung des Haushalts bereitgestellt, es werden jedoch keine Gewichtungen für Kinder unter 15 Jahren ermittelt.

Artikel 3 - Repräsentativität der Stichprobe

3.1 Für eine Gruppe von Arbeitslosen, die 5 % der Bevölkerung im erwerbstätigen Alter ausmacht, darf der relative Standardfehler der Schätzungen von Jahresdurchschnittswerten (oder der Frühjahrswerte im Fall einer jährlichen Erhebung im Frühjahr) auf der Ebene NUTS II höchstens 8 % der betreffenden Bevölkerungsgruppe betragen. Regionen mit weniger als 300 000 Einwohnern sind von dieser Anforderung ausgenommen.

Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Genauigkeit der Ergebnisse auf regionaler Ebene. Die fettgedruckten Angaben zeigen an, wo die von der Verordnung vorgesehenen Grenzen überschritten wurden.

Tabelle 8 Relative Standardfehler für die Population von Arbeitslosen, die 5 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ausmacht, nach Mitgliedstaaten und Regionen

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Sachstand in den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern:

In Lettland und der Slowakei beträgt der relative Standardfehler für die Population von Arbeitslosen, die zumindest 5 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ausmacht, den Berechnungen für 2001 zufolge in allen Regionen auf der Ebene NUTS 2 unter 8 %. Dasselbe gilt für Estland und die Tschechische Republik im Zeitraum 2000-2002 sowie für Zypern für das Jahr 2002.

In Ungarn wird diese Anforderung für den Zeitraum 2000-2002 im Allgemeinen erfuellt, obgleich der relative Standardfehler in einigen Regionen etwas über 8 % liegt.

In der Schweiz wurde diese Anforderung im Jahr 2000 in keiner der Regionen entsprechend der Ebene NUTS 2 erfuellt.

3.2 Im Fall einer kontinuierlichen Erhebung darf für Merkmale, die 5 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter betreffen, der relative Standardfehler für die Schätzung von Veränderungen dieser Merkmale zwischen zwei aufeinanderfolgenden Quartalen auf nationaler Ebene höchstens 2 % der betreffenden Bevölkerungsgruppe betragen. Für Mitgliedstaaten mit einer Bevölkerung zwischen einer und 20 Millionen wird die vorstehende Anforderung dahingehend abgeschwächt, dass der relative Standardfehler von Veränderungen der Merkmale zwischen zwei aufeinanderfolgenden Quartalen höchstens 3 % der betreffenden Bevölkerungsgruppe betragen darf. Die Mitgliedstaaten mit einer Bevölkerung unter einer Million Einwohnern sind von diesen Anforderungen für Veränderungsschätzungen ausgenommen.

Tabelle 9 Relativer Standardfehler auf nationaler Ebene für die Schätzung von Veränderungen zwischen zwei aufeinanderfolgenden Quartalen für Bevölkerungsgruppen, die 5 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ausmachen - 2000, 2001 und 2002

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Sachstand in den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern:

In der Slowakei liegt der Standardfehler auf nationaler Ebene für die Schätzung von Veränderungen zwischen zwei aufeinanderfolgenden Quartalen (1. und 2. Quartal 2001) für Bevölkerungsgruppen, die 5 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ausmachen, bei unter 3 %.

Die Tschechische Republik und Ungarn erfuellen ebenfalls diese Anforderung.

3.4 Fehlen Daten wegen Nichtbeantwortung bestimmter Fragen, so wird ein Verfahren der statistischen Imputation angewandt, wo es angemessen ist.

Tabelle 10 Nichtbeantwortung bestimmter Fragen (Stand bei der Erhebung 2001)

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Sachstand in den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern:

Was die Beitrittsländer betrifft, so erfolgt eine Imputation bei nichtbeantworteten Fragen nur in Rumänien, in Slowenien (anhand der Hot-Deck-Methode) und in Estland (für die Arbeitszeit). Die Imputation stützt sich auf den Mittelwert der Gruppe mit demselben Geschlecht, der einstelligen Gruppe der ISCO und der Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung.

In Malta erfolgt eine Imputation bei Nichtbeantwortung nur für Löhne und Gehälter. Die Imputation der Löhne und Gehälter wird dabei anhand des durchschnittlichen Lohn-/Gehaltsniveaus der Gruppe innerhalb desselben ISCO-Einstellers und NACE-Zweistellers vorgenommen. Bei anderen Imputationen für die Variablen stützt man sich bei dem imputierten Wert auf andere Antwortgeber mit ähnlichen Merkmalen.

Norwegen zieht für die Imputation ebenfalls die Hot-Deck-Methode heran.

In Island erfolgt eine multiple Regression für die Imputation der üblichen Zahl und der tatsächlichen Zahl der Arbeitsstunden in der ersten und zweiten Erwerbstätigkeit für unabhängige Variablen (hauptsächlich): Geschlecht, ISCO-1-Steller, Unterscheidung Vollzeit/Teilzeit.

In der Schweiz erfolgt bei Nichtbeantwortung keine Imputation.

3.5 Bei der Berechnung der Gewichte für die Hochrechnung werden die Auswahlwahrscheinlichkeiten sowie exogene Eckdaten über die Verteilung der Grundgesamtheit nach Geschlecht, Alter (5-Jahres-Altersgruppen) und Region (Ebene NUTS II) berücksichtigt, soweit diese Eckdaten für hinreichend verlässlich gehalten werden.

Die Gewichtungsfaktoren werden je nach Land mit sehr unterschiedlichen Graden der Komplexität berechnet. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Variablen, die zur Berechnung der Gewichtungsfaktoren herangezogen werden.

Tabelle 11 Variablen, die 2002 zur Berechnung der Gewichtungsfaktoren herangezogen wurden

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(1) Seit 2002 führte Spanien ein Umgewichtungsverfahren durch, wobei eine Anpassung des Geschlechts und der 5-Jahres-Altersgruppe nach NUTS-2-Regionen erfolgt.

In Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Luxemburg, Österreich und Portugal wird für alle Mitglieder des Haushalts derselbe anhand eines iterativen Verfahrens berechnete Gewichtungsfaktor herangezogen. In Dänemark, Finnland und Schweden gilt für alle Mitglieder des Haushalts in der Teilstichprobe für Haushaltsdaten derselbe Gewichtungsfaktor.

Von den Mitgliedstaaten durchgeführte und von der Europäischen Kommission finanzierte Arbeiten:

2001 Spanien - Neuberechnung der Gewichtungsfaktoren von 1976 unter Berücksichtigung der Variablen Geschlecht, Altersgruppe und NUTS-3-Region.

Sachstand in den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern:

Variablen zur Berechnung der Gewichtungsfaktoren:

BG - Alter (15-24, 25-49, 50+), Geschlecht und Region

CY - Alter, Geschlecht und Region

CZ - Alter, Geschlecht und NUTS-4-Region

EE - Alter (5-Jahres-Altersgruppe), Geschlecht und Region

HU - Alter, Geschlecht und Region

LT - Alter, Geschlecht und Region

LV - Alter, Geschlecht und Region (NUTS 4)

MT - Alter (0-15, 16-24, 25-34, 35-54, 55-64, 65+), Geschlecht und Region (NUTS 4)

PL - 12 Altersgruppen, Geschlecht und sechs Wohnortkategorien (5 Stadtgebietesklassen je nach Einwohnerzahl und ländliche Gebiete)

RO - Alter (10-Jahres-Altersgruppe), Geschlecht, städtisches/ländliches Gebiet und Region (entsprechend NUTS 3)

SI - Alter (8 Altersgruppen), Geschlecht und Region (auf der Ebene NUTS 3 - 12 Regionen)

SK - Alter, Geschlecht und Region

TR - Alter (5-Jahres-Altersgruppen), Geschlecht, städtisches/ländliches Gebiet und Region

IS - Alter und Geschlecht

NO - Alter, Geschlecht und Region (entsprechend NUTS 2)

CH - Alter (5-Jahres-Altesgruppen), Geschlecht und Region (entsprechend NUTS 2)

In Ungarn und Rumänien wird für alle Mitglieder des Haushalts derselbe anhand eines iterativen Verfahrens berechnete Gewichtungsfaktor zugrundegelegt.

3.6 Die Mitgliedstaaten erteilen dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden ,Eurostat" genannt) alle von ihm gewünschten Auskünfte bezüglich Organisation und Methodik der Erhebung und geben insbesondere die Kriterien für die Gestaltung und den Umfang der Stichprobe an.

Dies ist im Zusammenhang mit der Erhebung von 2000, 2001 und 2002 geschehen. Eine Zusammenfassung der Informationen wurde jährlich in der Veröffentlichung über die Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung veröffentlicht. Darüber hinaus legten alle Mitgliedstaaten bis auf Luxemburg, die Niederlande und das Vereinigte Königreich einen Qualitätsbericht vor.

Sachstand in den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern:

Die Veröffentlichung über die Ergebnisse der AKE enthält ebenfalls Informationen über die Methodik der nationalen AKE in Island, Norwegen und der Schweiz

Die Beschreibung der Methodik der AKE 2001 wurde von allen Beitrittsländern bis auf Malta, Polen und die Türkei, die diesen Bericht nicht erstellen, als ein Kapitel des Qualitätsberichts vorgelegt. Die Türkei hat eine Veröffentlichung mit einer Darstellung ihrer Erhebungsmethodik vorgelegt.

Artikel 4 - Erhebungsmerkmale

4.1. Die bereitzustellenden Informationen beziehen sich auf folgende Merkmale:

(a) demografischer Hintergrund:

- laufende Nummer innerhalb des Haushalts,

- Geschlecht,

- Geburtsjahr,

- Geburtsdatum bezogen auf das Ende der Bezugsperiode,

- Familienstand,

- Beziehung zur Bezugsperson,

- laufende Nummer des Ehepartners,

- laufende Nummer des Vaters,

- laufende Nummer der Mutter,

- Staatsangehörigkeit,

- Dauer des Aufenthalts im Mitgliedstaat (Jahre),

- Geburtsland (fakultativ),

- Art der Beteiligung an der Erhebung (unmittelbare Beteiligung oder Beteiligung über ein anderes Mitglied des Haushalts);

(b) Erwerbsstatus:

- Erwerbsstatus in der Referenzwoche,

- Grund dafür, das trotz vorhandener Erwerbstätigkeit nicht gearbeitet wurde,

- Arbeitssuche von Personen ohne Beschäftigung,

- Art der gesuchten Tätigkeit (Selbständiger oder Arbeitnehmer),

- angewandte Methode der Arbeitssuche,

- Verfügbarkeit zur Arbeitsaufnahme;

(c) Merkmale der ersten Erwerbstätigkeit:

- Stellung im Beruf,

- Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit,

- Beruf,

- Zahl der Personen, die in der örtlichen Einheit arbeiten,

- Land der Arbeitsstätte,

- Region der Arbeitsstätte,

- Jahr und Monat des Beginns der derzeitigen Erwerbstätigkeit,

- unbefristete/befristete Tätigkeit (und Gründe),

- Dauer der befristeten Tätigkeit/des befristeten Arbeitsvertrags,

- Unterscheidung Vollzeit-/Teilzeittätigkeit (und Gründe),

- Arbeit zu Hause;

(d) Arbeitszeit:

- normalerweise je Woche geleistete Arbeitsstunden,

- Zahl der je Woche tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden,

- wichtigster Grund für Abweichung der tatsächlichen von der normalen Arbeitszeit;

(e) zweite Erwerbstätigkeit:

- Vorhandensein von mehr als einer Erwerbstätigkeit,

- Stellung im Beruf,

- Wirtschaftszwei der örtlichen Einheit,

- Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden;

(f) sichtbare Unterbeschäftigung:

- Wunsch, normalerweise eine größere Stundenzahl als derzeit zu arbeiten (fakultativ im Fall einer Jahreserhebung),

- Suche nach einer anderen Arbeit und Gründe dafür,

- Art der gesuchten Tätigkeit (als Beschäftigter oder andere Tätigkeit),

- verwendete Methoden der Arbeitssuche,

- Gründe dafür, weshalb keine andere Arbeit gesucht wird (fakultativ im Fall einer Jahreserhebung),

- Verfügbarkeit zur Arbeitsaufnahme,

- Zahl der gewünschten Arbeitsstunden (fakultativ im Fall einer Jahreserhebung);

(g) Arbeitsuche:

- Art der gesuchten Tätigkeit (Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit),

- Dauer der Arbeitsuche,

- Situation der Person unmittelbar vor Beginn der Arbeitsuche,

- Einschreibung bei einer öffentlichen Arbeitsvermittlung und Erhalt von Arbeitslosenunterstützung,

- Wunsch nach Arbeit bei Personen, die nicht auf Arbeitssuche sind,

- Gründe, warum die Person keine Arbeit gesucht hat;

(h) schulische und berufliche Bildung:

Teilnahme an schulischer oder beruflicher Bildung im Laufe der letzten vier Wochen

- Zweck,

- Niveau,

- Typ,

- Gesamtdauer,

- Zahl der Stunden insgesamt,

- höchstes erfolgreich abgeschlossenes Niveau der schulischen oder beruflichen Bildung,

- Jahr, in dem dieser Abschluss erworben wurde,

- nicht tertiäre berufliche Qualifikation;

(i) bisherige Berufserfahrung von Personen ohne Erwerbstätigkeit:

- frühere Erwerbstätigkeit,

- Jahr und Monat der letzten Erwerbstätigkeit,

- wichtigster Grund für die Aufgabe der letzten Erwerbstätigkeit,

- Stellung im Beruf in der letzten Erwerbstätigkeit,

- Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit der letzten Erwerbstätigkeit,

- Beruf in der letzten Erwerbstätigkeit;

(j) Situation ein Jahr vor der Erhebung (fakultativ für das 1., das 3. und das 4. Quartal)

- vorwiegender Erwerbsstatus,

- Stellung im Beruf,

- Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit der letzten Erwerbstätigkeit,

- Land des Wohnsitzes,

- Region des Wohnsitzes;

(k) vorwiegender Erwerbsstatus (fakultativ);

(l) Einkommen (fakultativ);

(m) technische Angaben im Zusammenhang mit der Befragung:

- Jahr der Erhebung,

- Referenzwoche,

- Befragungswoche,

- Mitgliedstaat,

- Region des Haushalts,

- Grad der Verstädterung,

- laufende Nummer des Haushalts,

- Art des Haushalts,

- Art des Anstaltshaushalts,

- Hochrechnungsfaktor,

- Unterstichprobe bezogen auf die vorausgegangene Erhebung (jährliche Erhebung),

- Unterstichprobe bezogen auf die folgende Erhebung (jährliche Erhebung),

- laufende Nummer der Erhebungswelle.

Die folgenden Variablen wurden für die genannten Länder und Jahre nicht vorgelegt:

Belgien

Gewöhnliche Zahl der Ausbildungsstunden pro Woche im Jahr 2000

Dänemark

Laufende Nummer des Ehepartners bzw. Lebenspartners in den Jahren 2000 und 2001

Laufende Nummer des Vaters in den Jahren 2000 und 2001

Laufende Nummer der Mutter in den Jahren 2000 und 2001

Befragungswoche in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Hat einen Berufsbildungsnachweis erworben (kein Hochschulzeugnis) in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Deutschland

Geburtsland in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Art der Beteiligung an der Erhebung im Jahr 2000

Wunsch, in der Regel mehr als die gegenwärtige Zahl von Stunden zu arbeiten in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Angestrebte Gesamtzahl der Arbeitsstunden in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Befragungswoche im Jahr 2000

Schichtarbeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Abendarbeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Nachtarbeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Samstagsarbeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Sonntagsarbeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Griechenland

Alle Variablen wurden geliefert.

Spanien

Schichtarbeit liegt nur für Q1 in den Jahren 2000, 2001 und 2002 vor

Abendarbeit liegt nur für Q1 in den Jahren 2000, 2001 und 2002 vor

Nachtarbeit liegt nur für Q1 in den Jahren 2000, 2001 und 2002 vor

Samstagsarbeit liegt nur für Q1 in den Jahren 2000, 2001 und 2002 vor

Sonntagsarbeit liegt nur für Q1 in den Jahren 2000, 2001 und 2002 vor

Frankreich

Laufende Nummer des Ehepartners bzw. Lebenspartner in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer des Vaters in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer der Mutter in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Angestrebte Gesamtzahl der Arbeitsstunden in den Jahren 2000 und 2001

Ausgeübter Beruf in der letzten Erwerbstätigkeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Suche nach Grundstücken, Geschäftsräumen oder Ausrüstung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Art der Ausbildung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Jahr, in dem die höchste Stufe der schulischen oder beruflichen Bildung erfolgreich beendet wurde in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Irland

Region der Arbeitsstätte im Jahr 2000

Angestrebte Gesamtzahl der Arbeitsstunden in den Jahren 2000 und 2001

Gewöhnliche Zahl der Ausbildungsstunden pro Woche in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Hat einen Berufsbildungsnachweis erworben (kein Hochschulzeugnis) in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in der die Person ein Jahr vor der Erhebung gearbeitet hat, in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Zahl der Personen, die in der örtlichen Einheit arbeiten, im Jahr 2000

Arbeit zu Hause im Jahre 2000

Stellung im Beruf in der letzten Erwerbstätigkeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Situation der Person unmittelbar vor Beginn der Arbeitssuche in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Einschreibung bei einem Arbeitsamt in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Art der Ausbildung in den Jahren 2000 und 2001

Grad der erworbenen schulischen oder beruflichen Bildung in den Jahren 2000 und 2001

Zweck dieser schulischen oder beruflichen Bildung in den Jahren 2000 und 2001

Gesamtdauer dieses schulischen oder beruflichen Bildungsabschnitt in den Jahren 2000 und 2001

Erwerbstätigkeit ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Stellung im Beruf ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Schichtarbeit im Jahr 2000

Abendarbeit im Jahr 2000

Nacharbeit im Jahr 2000

Samstagsarbeit im Jahr 2000

Sonntagsarbeit im Jahr 2000

Italien

Laufende Nummer des Ehepartners bzw. Lebenspartners in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer des Vaters in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer der Mutter in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Staatsangehörigkeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002 (die Daten werden Eurostat übermittelt, Italien hält sie jedoch für unzuverlässig)

Geburtsland in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Wunsch, in der Regel mehr als die gegenwärtige Zahl von Stunden zu arbeiten in den Jahren 2000 und 2001

Angestrebte Gesamtzahl der Arbeitsstunden in den Jahren 2000 und 2001

Hat einen Berufsbildungsnachweis erworben (kein Hochschulzeugnis) in den Jahren 2001 und 2002

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in der die Person ein Jahr vor der Erhebung gearbeitet hat, liegt nur für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002 vor

Land des Wohnsitzes ein Jahr vor der Erhebung liegt nur für Q2 in den Jahren 2000, 2001 and 2002 vor

Region des Wohnsitzes (innerhalb des Mitgliedstaats) ein Jahr vor der Erhebung liegt nur für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002 vor

Erwerbstätigkeit ein Jahr vor der Erhebung liegt nur für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002 vor

Stellung im Beruf ein Jahr vor der Erhebung liegt nur für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002 vor

Luxemburg

Schichtarbeit im Jahr 2000

Abendarbeit im Jahr 2000

Nacharbeit im Jahr 2000

Samstagsarbeit im Jahr 2000

Sonntagsarbeit im Jahr 2000

Niederlande

Ausgeübter Beruf in der letzten Erwerbstätigkeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Hat einen Berufsbildungsnachweis erworben (kein Hochschulzeugnis) im Jahre 2002

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in dem die Person ein Jahr vor der Erhebung gearbeitet hat, im Jahr 2002

Land des Wohnsitzes ein Jahr vor der Erhebung im Jahr 2002

Region des Wohnsitzes (innerhalb des Mitgliedstaates) ein Jahr vor der Erhebung im Jahr 2002

Situation der Person unmittelbar vor Beginn der Arbeitsuche im Jahr 2002

Grad der erworbenen schulischen oder beruflichen Bildung im Jahr 2002

Gesamtdauer dieses schulischen oder beruflichen Bildungsabschnitts im Jahr 2002

Erwerbstätigkeit ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Stellung im Beruf ein Jahr vor der Erhebung im Jahr 2002

Jahr, in dem die höchste Stufe der allgemeinen oder beruflichen Bildung erfolgreich beendet wurde, im Jahr 2002

Österreich

Stellung im Beruf ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in dem die Person ein Jahr vor der Erhebung gearbeitet hat, in den Jahren 2001 und 2002

Portugal

Abendarbeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Schweden

Laufende Nummer des Ehepartners bzw. Lebenspartners in den Jahren 2000 , 2001 und 2002

Laufende Nummer des Vaters in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer der Mutter in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Region der Arbeitsstätte in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in der die Person zuletzt gearbeitet hat, in den Jahren 2001 und 2002

Ausgeübter Beruf in der letzten Erwerbstätigkeit in den Jahren 2001 und 2002

Hat einen Berufsbildungsnachweis erworben (kein Hochschulzeugnis) in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Finnland

Laufende Nummer des Ehepartners bzw. Lebenspartner in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer des Vaters in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer der Mutter in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in der die Person ein Jahr vor der Erhebung gearbeitet hat, liegt nur für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002 vor

Land des Wohnsitzes ein Jahr vor der Erhebung in Q2 liegt nur für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002 vor

Region des Wohnsitzes (innerhalb des Mitgliedstaats) ein Jahr vor der Erhebung liegt nur für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002 vor

Erwerbstätigkeit ein Jahr vor der Erhebung liegt nur für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002 vor

Stellung im Beruf ein Jahr vor der Erhebung liegt nur für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002 vor

Vereinigtes Königreich

Dauer der befristeten Tätigkeit/des befristeten Arbeitsvertrags in den Jahren 2000, 2001 und 2002 nur für Q2 vorgelegt

Normale wöchentliche Arbeitszeit in Stunden nicht vorgelegt für Q1 und Q4 im Jahr 2000 und Q1 im Jahr 2001

Gewöhnliche Zahl der Ausbildungsstunden pro Woche nicht vorgelegt für Q1, Q3 und Q4 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Hat einen Berufsbildungsnachweis erworben (kein Hochschulzeugnis) nicht vorgelegt für Q1, Q3 und Q4 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in der die Person ein Jahr vor der Erhebung gearbeitet hat, nur vorgelegt für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Land des Wohnsitzes ein Jahr vor der Erhebung in Q2 nur vorgelegt für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Region des Wohnsitzes (innerhalb des Mitgliedstaats) ein Jahr vor der Erhebung nur vorgelegt für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Zahl der Personen, die in der örtlichen Einheit arbeiten, nur vorgelegt für Q2 im Jahr 2000

Arbeit zu Hause nur vorgelegt für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Art der gesuchten Erwerbstätigkeit nur vorgelegt in Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Situation der Person unmittelbar vor Beginn der Arbeitsuche nur vorgelegt für Q2 im Jahr 2000

Art der Ausbildung nur vorgelegt für Q1 und Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Grad der erworbenen schulischen oder beruflichen Bildung nur vorgelegt für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Zweck dieser schulischen oder beruflichen Bildung nur vorgelegt für Q1 und Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Gesamtdauer dieses schulischen oder beruflichen Bildungsabschnitts nur vorgelegt in Q1 und Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Erwerbstätigkeit ein Jahr vor der Erhebung nur vorgelegt für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Stellung im Beruf ein Jahr vor der Erhebung nur vorgelegt für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Schichtarbeit nur vorgelegt für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Abendarbeit nur vorgelegt für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Nachtarbeit nur vorgelegt für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Samstagsarbeit nur vorgelegt für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Sonntagsarbeit nur vorgelegt für Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Jahr, in dem die höchste Stufe der allgemeinen oder beruflichen Bildung erfolgreich beendet wurde, in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Die laufende Nummer des Haushalts sollte für alle Wellen dieselbe bleiben. Bei den Ländern, die die laufende Nummer der Haushalte in den verschiedenen Wellen unverändert belassen, handelt es sich um EL, ES, IE, IT, AT, PT und UK. Da für DK, FI und SE keine Haushaltsdaten vorgelegt wurden, trifft dies auf diese Länder nicht zu.

Da Luxemburg kein Rotationsmodell zugrundelegt, trifft dieser Punkt auf Luxemburg ebenfalls nicht zu. In BE, DE, NL und FR ändert sich die laufende Nummer der einzelnen Haushalte von Welle zu Welle.

Von den Mitgliedstaaten und den EFTA-Ländern durchgeführte und von der Europäischen Kommission finanzierte Arbeiten:

2000

Spanien: Piloterhebung zur Einführung der notwendigen Änderungen des Fragebogens, um der operationellen Definition der Arbeitslosigkeit gemäß der Verordnung Nr. 1897/2000 der Kommission gerecht zu werden.

Portugal: Anpassung und Prüfung des Fragebogens, um der Definition der Arbeitslosigkeit und der zeitweiligen Unterbeschäftigung gerecht zu werden.

Finnland: Anpassung und Prüfung des Fragebogens, um der Definition der Arbeitslosigkeit und der zeitweiligen Unterbeschäftigung gerecht zu werden

2001

Belgien: Vergleich verschiedener Quellen zur Beurteilung der Qualität der Daten über Löhne und Gehälter aus der AKE.

Spanien: Änderungen des Fragebogens, um der operationellen Definition der Arbeitslosigkeit gemäß der Verordnung Nr. 1897/2000 der Kommission gerecht zu werden.

2002

Griechenland: Verknüpfung der AKE-Daten über die Nettoverdienste mit administrativen Quellen zur Erstellung umfassender Verdienststatistiken nach Geschlecht und Wirtschaftszweig.

Spanien: Laboruntersuchungen und Piloterhebung zur Erfassung von Daten über Löhne und Gehälter anhand der Arbeitskräfteerhebung.

Irland: Piloterhebung zur Heranziehung der AKE für die Erfassung von Daten über Löhne und Gehälter.

Österreich: Prüfung der Erfassung von Daten über Löhne und Gehälter im Rahmen der AKE.

Portugal: Prüfung verschiedener Fragestellungen zu Löhnen und Gehältern anhand der AKE und der sich daraus ergebenden Nichtbeantwortung.

Finnland 1. Laboruntersuchungen - kognitive Befragungen zu den Fragen über Löhne und Gehälter.

2. Veranstaltung einer Sitzung der nordischen Länder über die Harmonisierung der Erfassung von Daten über die Haushaltszusammensetzung.

Norwegen Verknüpfung von lohnbezogenen Daten aus administrativen Quellen mit den individuellen Antworten bei der Arbeitskräfteerhebung.

Sachstand in den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern:

Die folgenden Variablen wurden für die genannten Länder und Jahre nicht übermittelt:

Tschechische Republik

Laufende Nummer des Ehepartners bzw. Lebenspartners in den Jahren 2000 und 2001

Laufende Nummer des Vaters in den Jahren 2000 und 2001

Laufende Nummer der Mutter in den Jahren 2000 und 2001

Dauer des Aufenthalts im Mitgliedstaat in den Jahren 2000 und 2001

Geburtsland in den Jahren 2000 und 2001

Wunsch, in der Regel mehr als die gegenwärtige Zahl von Stunden zu arbeiten, in den Jahren 2000 und 2001

Angestrebte Gesamtzahl der Arbeitsstunden in den Jahren 2000 und 2001

Grad der Verstädterung in den Jahren 2000 und 2001

Gewöhnliche Zahl der Ausbildungsstunden pro Woche in den Jahren 2000 und 2001

Schulische und berufliche Bildung in den letzten vier Wochen in den Jahren 2000 und 2001

Hat einen Berufsbildungsnachweis erworben (kein Hochschulzeugnis) in den Jahren 2000 und 2001

Land des Wohnsitzes ein Jahr vor der Erhebung in Q2 in den Jahren 2000 und 2001

Region des Wohnsitzes (innerhalb des Mitgliedstaates) ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000 und 2001

Art der Ausbildung in den Jahren 2000 und 2001

Grad der erworbenen schulischen oder beruflichen Bildung in den Jahren 2000 und 2001

Zweck dieser schulischen oder beruflichen Bildung in den Jahre 2000 und 2001

Gesamtdauer dieses schulischen oder beruflichen Bildungsabschnitts in den Jahren 2000 und 2001

Schichtarbeit in den Jahren 2000 und 2001

Abendarbeit in den Jahren 2000 und 2001

Nachtarbeit in den Jahren 2000 und 2001

Samstagsarbeit in den Jahren 2000 und 2001

Sonntagsarbeit in den Jahren 2000 und 2001

Jahr, in dem die höchste Stufe der allgemeinen oder beruflichen Bildung erfolgreich beendet wurde, in den Jahren 2000 und 2001

Estland

Alle Variablen wurden übermittelt.

Zypern

Alle Variablen wurden übermittelt.

Lettland

Jahr, in dem die Arbeit aufgenommen wurde, im Jahr 2000

Monat, in dem die Arbeit aufgenommen wurde, im Jahr 2000

Laufende Nummer des Ehepartners bzw. Lebenspartners in den Jahren 2000 und 2001

Laufende Nummer des Vaters in den Jahren 2000 und 2001

Laufende Nummer der Mutter in den Jahren 2000 und 2001

Staatsangehörigkeit im Jahr 2000

Dauer des Aufenthalts im Mitgliedstaat in den Jahren 2000 und 2001

Geburtsland in den Jahren 2000 und 2001

Wunsch, in der Regel mehr als die gegenwärtige Zahl von Stunden zu arbeiten, im Jahr 2000

Angestrebte Gesamtzahl der Arbeitsstunden im Jahr 2000

Grad der Verstädterung in den Jahren 2000 und 2001

Gewöhnliche Zahl der Arbeitsstunden pro Woche in den Jahren 2000 und 2001

Schulische und berufliche Bildung in den letzten vier Wochen in den Jahren 2000 und 2001

Hat einen Berufsbildungsnachweis erworben (kein Hochschulzeugnis) in den Jahren 2000 und 2001

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in der die Person ein Jahr vor der Erhebung gearbeitet hat, im Jahr 2000

Land des Wohnsitzes ein Jahr vor der Erhebung in Q2 in den Jahren 2000 und 2001

Region des Wohnsitzes (innerhalb des Mitgliedstaats) ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000 und 2001

Tests, Vorstellungsgespräche oder Prüfungen in den Jahren 2000 und 2001

Suche nach Grundstücken, Geschäftsräumen oder Ausrüstung in den Jahren 2000 und 2001

Erwartung der Antworten auf eine Bewerbung in den Jahren 2000 und 2001

Erwartung der Antwort des Arbeitsamtes in den Jahren 2000 und 2001

Erwartung der Ergebnisse eines Auswahlverfahrens für eine Stelle im öffentlichen Sektor in den Jahren 2000 und 2001

Zahl der Personen, die in der örtlichen Einheit arbeiten, in den Jahren 2000 und 2001

Arbeit zu Hause in den Jahren 2000 und 2001

Art der gesuchten Erwerbstätigkeit im Jahr 2000

Situation unmittelbar vor Aufnahme der Arbeitssuche in den Jahren 2000 und 2001

Art der Ausbildung in den Jahren 2000 und 2001

Grad der erworbenen schulischen oder beruflichen Bildung in der Jahren 2000 und 2001

Zweck dieser schulischen oder beruflichen Bildung in den Jahren 2000 und 2001

Gesamtdauer dieses schulischen oder beruflichen Bildungsabschnitts in den Jahren 2000 und 2001

Erwerbstätigkeit ein Jahr vor der Erhebung im Jahr 2000

Stellung im Beruf ein Jahr vor der Erhebung im Jahr 2000

Schichtarbeit in den Jahren 2000 und 2001

Abendarbeit in den Jahren 2000 und 2001

Nachtarbeit in den Jahren 2000 und 2001

Samstagsarbeit in den Jahren 2000 und 2001

Sonntagsarbeit in den Jahren 2000 und 2001

Jahr, in dem die höchste Stufe der allgemeinen oder beruflichen Bildung erfolgreich beendet wurde, in den Jahren 2000 und 2001

Litauen

Laufende Nummer des Ehepartners bzw. Lebenspartners in den Jahren 2000 und 2001

Laufende Nummer des Vaters in den Jahren 2000 und 2001

Laufende Nummer der Mutter in den Jahren 2000 und 2001

Wunsch, in der Regel mehr als die gegenwärtige Zahl von Stunden zu arbeiten, im Jahr 2000

Grad der Verstädterung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in der die Person ein Jahr vor der Erhebung gearbeitet hat, im Jahr 2000

Land des Wohnsitzes ein Jahr vor der Erhebung in Q2 im Jahr 2000

Region des Wohnsitzes (innerhalb des Mitgliedstaats) ein Jahr vor der Erhebung im Jahr 2000

Suche nach einer anderen Tätigkeit und Gründe dafür im Jahr 2000

Erwerbstätigkeit ein Jahr vor der Erhebung im Jahr 2000

Stellung im Beruf ein Jahr vor der Erhebung im Jahr 2000

Ungarn

Staatsangehörigkeit im Jahr 2000

Wichtigster Grund für die Abweichung der tatsächlichen Arbeitszeit von der normalen Arbeitszeit in der Berichtswoche im Jahr 2000

Grad der Verstädterung im Jahr 2000, 2001 und 2002

Malta

Laufende Nummer des Ehepartners bzw. Lebenspartners in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer des Vaters in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer der Mutter in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Geburtsdatum in Bezug auf das Ende des Berichtszeitraums in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Nachfrage bei Freunden, Verwandten, Gewerkschaften usw. in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Studium von Stellenangeboten in Zeitungen oder Zeitschriften in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Erwartung der Antworten auf eine Bewerbung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Erwartung der Antwort des Arbeitsamtes in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Erwartung der Ergebnisse eines Auswahlverfahrens für eine Stelle im öffentlichen Sektor in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Grad der Verstädterung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Polen

Laufende Nummer des Ehepartners bzw. Lebenspartners in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer des Vaters in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer der Mutter in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Staatsangehörigkeit im Jahr 2000

Dauer des Aufenthalts im Mitgliedstaat in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Geburtsland in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Region der Arbeitsstätte in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Normale wöchentliche Arbeitszeit in Stunden im Jahr 2000

Wichtigster Grund für die Abweichung der tatsächlichen Arbeitszeit von der normalen Arbeitszeit in der Berichtswoche im Jahr 2000

Angestrebte Gesamtzahl der Arbeitsstunden im Jahr 2000

Wunsch, in der Regel mehr als die gegenwärtige Zahl von Stunden zu arbeiten im Jahr 2000

Grad der Verstädterung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Gewöhnliche Zahl der Ausbildungsstunden pro Woche im Jahr 2000

Schulische und berufliche Bildung in den letzten vier Wochen im Jahr 2000

Hat einen Berufbildungsnachweise erworben (kein Hochschulzeugnis) in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in der die Person ein Jahr vor der Erhebung gearbeitet hat, im Jahr 2000

Land des Wohnsitzes ein Jahr vor der Erhebung in Q2 im Jahr 2000

Region des Wohnsitzes (innerhalb des Mitgliedstaates) ein Jahr vor der Erhebung im Jahr 2000

Studium von Stellenangeboten in Zeitungen oder Zeitschriften im Jahr 2000

Tests, Vorstellungsgespräche oder Prüfungen im Jahr 2000

Suche nach Grundstücken, Geschäftsräumen oder Ausrüstung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Erwartung der Antworten auf eine Bewerbung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Erwartung der Antwort des Arbeitsamtes in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Erwartung der Ergebnisse eines Auswahlverfahrens für eine Stelle im öffentlichen Sektor in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Arbeit zu Hause im Jahr 2000

Situation der Person unmittelbar vor Beginn der Arbeitssuche in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Art der Ausbildung im Jahr 2000

Grad der erworbenen schulischen oder beruflichen Bildung im Jahr 2000

Zweck dieser schulischen oder beruflichen Bildung im Jahr 2000

Gesamtdauer dieses schulischen oder beruflichen Bildungsabschnitts im Jahr 2000

Erwerbstätigkeit ein Jahr vor der Erhebung im Jahr 2000

Stellung im Beruf ein Jahr vor der Erhebung im Jahr 2000

Schichtarbeit im Jahr 2000

Abendarbeit Im Jahr 2000

Nachtarbeit im Jahr 2000

Samstagsarbeit im Jahr 2000

Sonntagsarbeit im Jahr 2000

Jahr, in dem die höchste Stufe der allgemeinen oder beruflichen Bildung erfolgreich beendet wurde, im Jahr 2000

Slowenien

Laufende Nummer des Ehepartners bzw. Lebenspartners in den Jahren 2000 und 2001

Laufende Nummer des Vaters in den Jahren 2000 und 2001

Laufende Nummer der Mutter in den Jahren 2000 und 2001

Woche der Befragung in den Jahren 2000 und 2001

Grad der Verstädterung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Land des Wohnsitzes ein Jahr vor der Erhebung in Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Region des Wohnsitzes (innerhalb des Mitgliedstaates) ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Erwartung der Ergebnisse eines Auswahlverfahrens für eine Stelle im öffentlichen Sektor in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Slowakei

Jahr, in dem die Arbeit aufgenommen wurde, im Jahr 2000

Monat, in dem die Arbeit aufgenommen wurde, im Jahr 2000

Laufende Nummer des Ehepartners bzw. Lebenspartners in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer des Vaters in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer der Mutter in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Dauer des Aufenthaltes im Mitgliedstaat in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Geburtsland in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Angestrebte Gesamtzahl der Arbeitsstunden im Jahr 2000

Wunsch, in der Regel mehr als die gegenwärtige Zahl von Stunden zu arbeiten, im Jahr 2000

Grad der Verstädterung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Gewöhnliche Zahl der Ausbildungsstunden pro Woche in den Jahren 2000 und 2001

Jahr der letzten Erwerbstätigkeit im Jahr 2000

Monat der letzten Erwerbstätigkeit im Jahr 2000

Hat einen Berufsbildungsnachweise erworben (kein Hochschulzeugnis) in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in der die Person ein Jahr vor der Erhebung gearbeitet hat, im Jahr 2000

Land des Wohnsitzes ein Jahr vor der Erhebung in Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Region des Wohnsitzes (innerhalb des Mitgliedstaates) ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Studium von Stellenangeboten in Zeitungen oder Zeitschriften im Jahr 2000

Tests, Vorstellungsgespräche oder Prüfungen im Jahr 2000

Suche nach Grundstücken, Geschäftsräumen oder Ausrüstung im Jahr 2000

Erwartung der Antworten auf eine Bewerbung im Jahr 2000

Erwartung der Antwort des Arbeitsamtes im Jahr 2000

Erwartung der Ergebnisse eines Auswahlverfahrens für eine Stelle im öffentlichen Sektor im Jahr 2000

Arbeit zu Hause im Jahr 2000

Erwerbstätigkeit ein Jahr vor der Erhebung im Jahr 2000

Stellung im Beruf ein Jahr vor der Erhebung im Jahr 2000

Schichtarbeit im Jahr 2000

Abendarbeit im Jahr 2000

Nachtarbeit im Jahr 2000

Samstagsarbeit im Jahr 2000

Sonntagsarbeit im Jahr 2000

Jahr, in dem die höchste Stufe der allgemeinen oder beruflichen Bildung erfolgreich beendet wurde, im Jahr 2000

Bulgarien

Jahr, in dem die Arbeit aufgenommen wurde, im Jahr 2000

Monat, in dem die Arbeit aufgenommen wurde, im Jahr 2000

Laufende Nummer des Ehepartners bzw. Lebenspartners in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer des Vaters in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer der Mutter in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Dauer des Aufenthaltes im Mitgliedstaat in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Geburtsland in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Unbefristete/befristete Tätigkeit im Jahr 2000

Dauer der befristeten Tätigkeit/des befristeten Arbeitsvertrags im Jahr 2000

Wichtigster Grund für die Abweichung der tatsächlichen Arbeitszeit von der normalen Arbeitszeit in der Berichtswoche im Jahr 2000

Angestrebte Gesamtzahl der Arbeitsstunden im Jahr 2000

Wunsch, in der Regel mehr als die gegenwärtige Zahl von Stunden zu arbeiten, im Jahr 2000

Stellung im Beruf (in der zweiten Tätigkeit) im Jahr 2000

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit (in der zweiten Tätigkeit) im Jahr 2000

Zahl der in der Berichtswoche tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (in der zweiten Tätigkeit) im Jahr 2000

Grad der Verstädterung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Gewöhnliche Zahl der Ausbildungsstunden pro Woche in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Schulische und berufliche Bildung in den letzten vier Wochen im Jahr 2000

Hat einen Berufsbildungsnachweis erworben (kein Hochschulzeugnis) im Jahr 2000

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in der die Person ein Jahr vor der Erhebung gearbeitet hat, in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Land des Wohnsitzes ein Jahr vor der Erhebung in Q2 in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Region des Wohnsitzes (innerhalb des Mitgliedstaates) ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Tests, Vorstellungsgespräche oder Prüfungen im Jahr 2000

Erwartung der Ergebnisse eines Auswahlverfahrens für eine Stelle im öffentlichen Sektor in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Zahl der Personen, die in der örtlichen Einheit arbeiten, im Jahr 2000

Arbeit zu Hause in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Suche nach einer anderen Tätigkeit und Gründe dafür im Jahr 2000

Art der gesuchten Erwerbstätigkeit im Jahr 2000

Registrierung bei einem Arbeitsamt in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Art der Ausbildung im Jahr 2000

Grad der erworbenen schulischen oder berufliche Bildung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Zweck dieser schulischen oder beruflichen Bildung im Jahr 2000

Gesamtdauer dieses schulischen oder beruflichen Bildungsabschnitts in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Erwerbstätigkeit ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Stellung im Beruf ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Schichtarbeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Abendarbeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Nachtarbeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Samstagsarbeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Sonntagsarbeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Jahr, in dem die höchste Stufe der allgemeinen oder beruflichen Bildung erfolgreich beendet wurde, im Jahr 2000

Rumänien

Jahr, in dem die Arbeit aufgenommen wurde, in den Jahren 2000 und 2001

Monat, in dem die Arbeit aufgenommen wurde, in den Jahren 2000 und 2001

Dauer des Aufenthalts im Mitgliedstaat in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Geburtsland in den Jahren 2000 und 2001

Region der Arbeitsstätte in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Dauer der befristeten Tätigkeit/des befristeten Arbeitsvertrags in den Jahren 2000 und 2001

Angestrebte Gesamtzahl der Arbeitsstunden in den Jahren 2000 und 2001

Grad der Verstädterung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Hat einen Berufsbildungsnachweise erworben (kein Hochschulzeugnis) in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Land des Wohnsitzes ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000 und 2001

Region des Wohnsitzes (innerhalb des Mitgliedstaates) ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Tests, Vorstellungsgespräche oder Prüfungen in den Jahren 2000 und 2001

Suche nach Grundstücken, Geschäftsräumen oder Ausrüstung in den Jahren 2000 und 2001

Erwartung der Antworten auf eine Bewerbung in den Jahren 2000 und 2001

Erwartung der Antwort des Arbeitsamts in den Jahren 2000 und 2001

Erwartung der Ergebnisse eines Auswahlverfahrens für eine Stelle im öffentlichen Sektor in den Jahren 2000 und 2001

Zahl der Personen, die in der örtlichen Einheit arbeiten, in den Jahren 2000 und 2001

Arbeit zu Hause in den Jahren 2000 und 2001

Situation der Person unmittelbar vor Beginn der Arbeitssuche in den Jahren 2000 und 2001

Art der gesuchten Erwerbstätigkeit im Jahr 2000

Registrierung beim Arbeitsamt in den Jahren 2000 und 2001

Art der Ausbildung in den Jahren 2000 und 2001

Grad der erworbenen schulischen oder beruflichen Bildung in den Jahren 2000 und 2001

Zweck dieser schulischen oder beruflichen Bildung in den Jahren 2000 und 2001

Gesamtdauer dieses schulischen oder beruflichen Bildungsabschnitts in den Jahren 2000 und 2001

Schichtarbeit in den Jahren 2000 und 2001

Abendarbeit in den Jahren 2000 und 2001

Nachtarbeit in den Jahren 2000 und 2001

Samstagsarbeit in den Jahren 2000 und 2001

Sonntagsarbeit in den Jahren 2000 und 2001

Jahr, in dem die höchste Stufe der allgemeinen oder beruflichen Bildung erfolgreich beendet wurde, in den Jahren 2000 und 2001

Island

Alle Variablen wurden übermittelt.

Norwegen

Woche der Befragung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Grad der Verstädterung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Hat einen Berufsbildungsnachweis erworben (kein Hochschulzeugnis) in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Tests. Vorstellungsgespräche oder Prüfungen in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Jahr, in dem die höchste Stufe der allgemeinen oder beruflichen Bildung erfolgreich beendet wurde, in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Alle anderen Variablen wurden für das 2. Quartal übermittelt; für das 1., 3. und 4. Quartal fehlten jedoch folgende Variablen:

Laufende Nummer des Ehepartners bzw. Lebenspartners in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer des Vaters in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer der Mutter in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Grund dafür, dass trotz vorhandener Erwerbstätigkeit nicht gearbeitet wurde, in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Wunsch, in der Regel mehr als die gegenwärtige Zahl von Stunden zu arbeiten, im Jahr 2000

Person war früher schon einmal erwerbstätig in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Jahr der letzten Erwerbstätigkeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Monat der letzten Erwerbstätigkeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in der die Person zuletzt gearbeitet hat, in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Ausgeübter Beruf in der letzten Erwerbstätigkeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Gewöhnliche Zahl der Ausbildungsstunden pro Woche in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Schulische und berufliche Bildung in den letzten vier Wochen in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in der die Person ein Jahr vor der Erhebung gearbeitet hat, in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Arbeit zu Hause in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Suche nach einer anderen Tätigkeit und Gründe dafür in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Wichtigster Grund für die Aufgabe der letzten Erwerbstätigkeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Stellung im Beruf bei der letzten Erwerbstätigkeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Art der gesuchten Erwerbstätigkeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Situation der Person unmittelbar vor Beginn der Arbeitssuche in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Registrierung bei einem Arbeitsamt im Jahr 2000

Art der Ausbildung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Grad der erworbenen schulischen oder beruflichen Bildung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Zweck dieser schulischen oder beruflichen Bildung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Gesamtdauer dieses schulischen oder beruflichen Bildungsabschnitts in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Erwerbstätigkeit ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Stellung im Beruf ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Schichtarbeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Abendarbeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Nachtarbeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Samstagsarbeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Sonntagsarbeit in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Schweiz

Laufende Nummer des Ehepartners bzw. Lebenspartners in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer des Vaters in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Laufende Nummer der Mutter in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Aufenthalt im Mitgliedstaat in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Geburtsland in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Region der Arbeitsstätte in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Wunsch, in der Regel mehr als die gegenwärtige Zahl von Stunden zu arbeiten, im Jahr 2000

Grad der Verstädterung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Hat einen Berufsbildungsnachweis erworben (kein Hochschulzeugnis) in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit, in der die Person ein Jahr vor der Erhebung gearbeitet hat, in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Land des Wohnsitzes ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Region des Wohnsitzes ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Tests, Vorstellungsgespräche oder Prüfungen im Jahr 2000

Erwartung der Antwort des Arbeitsamts in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Erwartung der Ergebnisse eines Auswahlverfahrens für eine Stelle im öffentlichen Sektor in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Art der Ausbildung im Jahr 2002

Zweck dieser schulischen oder beruflichen Bildung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Gesamtdauer dieses schulischen oder beruflichen Bildungsabschnitts in den Jahren 2000, 2001 und 2002

Stellung im Beruf ein Jahr vor der Erhebung in den Jahren 2000, 2001 und 2002

4.2 Die in Absatz 1 vorgesehenen Informationen können um eine weitere Gruppe von Variablen (nachstehend ,Ad-hoc-Modul" genannt) ergänzt werden. Jedes Jahr wird ein Mehrjahresprogramm von Ad-hoc-Modulen festgelegt.

Im Zeitraum 2000-2002 wurden die folgenden Ad-hoc-Module in den Mitgliedstaaten durchgeführt:

2000 - Übergang von der Schule ins Erwerbsleben (Verordnung Nr. 1925/1999 der Kommission)

2001 - Dauer und Struktur der Arbeitszeit (Verordnung Nr. 1578/2000 der Kommission)

2002 - Beschäftigung behinderter Menschen (Verordnung Nr. 1566/2001 der Kommission)

Im Jahr 2000 wird nur Deutschland das Modul über den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben nicht durchführen. Die Niederlande und das Vereinigte Königreich legten zu einigen Variablen keine Daten vor.

Alle Länder haben das Ad-hoc-Modul 2001 (über ,Dauer und Struktur der Arbeitszeit") und das Ad-hoc-Modul 2002 (,Beschäftigung behinderter Menschen") durchgeführt, wobei für Deutschland allerdings einige Variablen fakultativ waren.

Von den Mitgliedstaaten durchgeführte und der Europäischen Kommission finanzierte Arbeiten:

Modul 2000

Zuschüsse wurden Belgien, Dänemark, Spanien, Griechenland, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Portugal, Schweden, Finnland und dem Vereinigten Königreich gewährt.

Modul 2001

Zuschüsse wurden Dänemark, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Portugal, Schweden , Finnland und dem Vereinigten Königreich gewährt.

Modul 2002

Zuschüsse wurden Belgien, Dänemark, Spanien, Griechenland, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, Finnland und dem Vereinigten Königreich gewährt.

Sachstand in den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern:

Das Ad-hoc-Modul 2000 wurde in CZ, HU, LV, LT, MT, RO, SI und SK durchgeführt, nicht jedoch in BG, CY, EE, PL, IS, NO und CH.

Das Ad-hoc-Modul 2001 wurde in CZ, HU, EE, LV, LT, MT, RO, SI, SK, NO und CH durchgeführt, nicht jedoch in BG, CY, PL und IS.

Das Ad-hoc-Modul 2002 wurde in CZ, CY, HU, EE, LT, MT, RO, SI, SK und NO durchgeführt, nicht jedoch in BG, LV, PL, IS und CH.

4.3 Die Definitionen, die Plausibilitätskontrollen, die Kodierung der Variablen, die aufgrund der Entwicklung der Techniken und Konzepte nötige Anpassung der Liste der Erhebungsvariablen, sowie eine Liste von Grundsätzen für die Formulierung der Fragen hinsichtlich des Erwerbsstatus werden nach dem Verfahren des Artikels 8 festgelegt.

In der Verordnung (EG) Nr. 1897/2000 der Kommission vom 7. September 2000 werden die Arbeitsdefinition der Arbeitslosigkeit und die Grundsätze für die Formulierung der Fragen zum Erwerbsstatus festgelegt. Die Arbeitslosigkeit wird in dieser Verordnung wie folgt definiert:

1. Gemäß den ILO-Normen, die von der 13. und 14. Internationalen Konferenz der Arbeitsstatistiker (ICLS) verabschiedet wurden, umfassen die Arbeitslosen für die Zwecke der Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft alle Personen von 15 bis 74 Jahren:

(a) die während der Berichtswoche ohne Arbeit waren, d. h. Personen, die weder einer vergüteten Erwerbstätigkeit noch (eine Stunde oder mehr) einer abhängigen oder einer selbständigen Beschäftigung nachgingen;

(b) die gegenwärtig für eine Beschäftigung verfügbar waren, d. h. Personen, die innerhalb der zwei auf die Berichtswoche folgenden Wochen für eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit verfügbar waren;

(c) die aktiv auf Arbeitssuche waren, d. h. Personen, die innerhalb der letzten vier Wochen (einschließlich der Berichtswoche) spezifische Schritte unternommen haben, um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu finden oder die einen Arbeitsplatz gefunden haben, die Beschäftigung aber erst später aufnehmen, d. h. innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten.

Als spezifische Schritte gelten im Sinne von Absatz 1 Buchstabe c):

- Kontaktaufnahme mit einem Arbeitsamt zum Zweck der Arbeitssuche, unabhängig davon, wer die Initiative dazu ergriffen hat (die erneute Meldung beim Arbeitsamt aus administrativen Gründen gilt nicht als aktiver Schritt);

- Kontaktaufnahme mit einer privaten Arbeitsvermittlungsstelle (Zeitarbeitsfirma, auf die Anwerbung von Arbeitskräften spezialisierte Firma usw.) zum Zweck der Arbeitssuche;

- direkte Bewerbung beim Arbeitgebern;

- Nachfrage bei Freunden, Verwandten, Gewerkschaften usw. zum Zweck der Arbeitssuche;

- Aufgabe von Stellengesuchen oder Beantwortung von Stellenangeboten;

- Lesen von Stellenangeboten;

- Teilnahme an einem Einstellungstest, an einer Prüfung oder an einem Vorstellungsgespräch;

- Suche nach Grundstücken, Geschäftsräumen oder Ausrüstung;

- Ansuchen um Genehmigungen, Konzessionen oder Geldmittel.

2. Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung gelten als Möglichkeiten zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, nicht aber als Methoden der Arbeitssuche.

Personen ohne Arbeit, die sich in der Ausbildung befinden, gelten nur dann als arbeitslos, wenn sie laut den Definitionen von Absatz 1 Buchstaben b) und c) "gegenwärtig für eine Beschäftigung verfügbar" und "auf Arbeitssuche" sind.

3. Vorübergehend Entlassene gelten als Arbeitslose, wenn sie von ihrem Arbeitgeber weniger als einen nennenswerten Teil ihres Lohns oder Gehaltes beziehen ("nennenswert" >=50 %) und wenn sie "gegenwärtig für eine Erwerbstätigkeit verfügbar" und "auf Arbeitssuche" sind. Vorübergehende Entlassungen werden als Fälle von unbezahltem Urlaub auf Betreiben des Arbeitsgebers behandelt, dazu zählen auch Beurlaubungen, die vom Staat oder aus Sozialversicherungsfonds bezahlt werden (16. Internationale Konferenz der Arbeitsstatistiker). In diesem Fall werden vorübergehend Entlassene als Erwerbstätige eingestuft, wenn ein Termin für die Rückkehr an den Arbeitsplatz vereinbart wurde und dieser innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten liegt.

4. Außerhalb der Saison kann bei Saisonarbeitnehmern nicht von einer formalen Bindung an den Saisonarbeitsplatz ausgegangen werden, da keine Lohn- oder Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgt, selbst wenn die betreffenden Personen die Garantie haben, an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Wenn sie außerhalb der Saison keiner Beschäftigung nachgehen, werden sie nur dann als arbeitslos eingestuft, wenn sie laut den Definitionen von Absatz 1 Buchstaben b) und c) "gegenwärtig für eine Beschäftigung verfügbar" und "auf Arbeitssuche" sind.

Tabelle 12 Anwendung der Definition der Arbeitslosigkeit und eventuelle Abweichungen

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Diese verbleibenden Abweichungen werden in dem Maße verschwinden, in dem die Mitgliedstaaten ihre Erhebung an die neuen Definitionen anpassen.

Österreich und Frankreich passen ihre Erhebungen im Jahr 2003 an. Italien nimmt eine Anpassung im Jahr 2004 und die Niederlande und Schweden nehmen eine Anpassung im Jahr 2005 vor. Spanien und das Vereinigte Königreich haben noch nicht erklärt, ab wann sie die Definition von Arbeitslosigkeit implementiert haben werden.

Tabelle 13 gibt Aufschluss über die verschiedenen Grundsätze für die Formulierung der Fragen zum Erwerbsstatus und ihre Anwendung in den Ländern:

Table 13 Grundsätze für die Formulierung der Fragen zum Erwerbsstatus (p=partiell)

1. Die ersten Fragen des personenbezogenen Fragebogens betreffen im Allgemeinen den Erwerbsstatus gemäß der ILO-Definition (erwerbstätig, arbeitslos oder nicht aktiv). Sie folgen unmittelbar auf die Fragen über die demografischen Merkmale der Haushaltsmitglieder. Insbesondere gehen den Fragen zum Erwerbsstatus keine Fragen voraus, die die Haupt- oder gewöhnliche Tätigkeit (Student, Haushaltsführung, Rentner usw.) oder den administrativen Status der Einschreibung bei einem öffentlichen Arbeitsamt zur Beantragung von Arbeitslosengeld betreffen, wenn dies die Beantwortung der Fragen zum ILO-Erwerbsstatus beeinträchtigen würde.

Im Falle von Interviews mit Vorgaben in späteren Wellen und eines offensichtlich dauerhaften oder stabilen Erwerbsstatus als Erwerbstätiger oder nicht aktive Person lässt sich der Erwerbsstatus der befragten Person durch einen kurzen Abgleich mit dem Status in der vorherigen Befragungswelle überprüfen.

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2. Im Zusammenhang mit der Messung der Erwerbstätigkeit sind zumindest zwei Fragen zu stellen: eine Frage nach den abhängig Erwerbstätigen ,am Arbeitsplatz" und eine zweite Frage nach den abhängig Erwerbstätigen ,in einem Arbeitsverhältnis, aber nicht am Arbeitsplatz" (beurlaubte Personen). Die Frage nach den abhängig Erwerbstätigen ,am Arbeitsplatz" muss vor der Frage nach den abhängig Erwerbstätigen ,in einem Arbeitsverhältnis" stehen, so dass die vorübergehend nicht arbeitenden Personen durch Gegenüberstellung der beiden Fragen vollständig erfasst werden können.

Für die Ermittlung der vorübergehend Entlassenen (unbezahlter Urlaub auf Betreiben des Arbeitgebers) und ihre Einstufung als Erwerbstätige (bzw. Arbeitslose) werden zwei Kriterien in Zusammenhang mit der formalen Bindung an den Arbeitsplatz herangezogen: garantierte Rückkehr an den Arbeitplatz nach Ende der Ausnahmesituation und kurze Dauer (<=3 Monate) der Aufhebung des Arbeitsvertrages. Beide Kriterien werden durch die Frage abgedeckt, die auf die Frage nach dem Grund für die vorübergehende Abwesenheit vom Arbeitsplatz folgt bzw. auf jene nach dem Grund für die unterlassene Arbeitssuche in den letzten vier Wochen oder durch in diesen Fragen vorgegebenen Antwortkategorien.

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3. Die Fragen zur Erwerbstätigkeit und Arbeitssuche enthalten ein Stichwort zur Ermittlung der Personen, die einer geringfügigen Beschäftigung mit einigen wenigen oder nur einer Arbeitsstunde nachgehen.

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4. Die Fragen zur Erwerbstätigkeit enthalten ein Stichwort zur Ermittlung der unbezahlten mithelfenden Familienangehörigen. Alternativ dazu lassen sich die Personen über eine gesonderte Frage nach der Anwesenheit am Arbeitsplatz ermitteln.

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5. Aus den Fragen zur Erwerbstätigkeit geht klar und deutlich hervor, dass nur Arbeit, die gegen Bezahlung oder zur Erzielung eines Gewinns geleistet wird, innerhalb des ILO-Rahmenwerks als eine wirtschaftliche Tätigkeit angesehen wird.

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6. Der Berichtszeitraum ist genau anzugeben. Die Frage nach der Erwerbstätigkeit bezieht sich im Allgemeinen auf die der Befragung vorangehende Woche (,von Montag bis Sonntag"), unter Angabe des genauen Datums. Die Berichtszeiträume für Arbeitssuche und Verfügbarkeit sind genau zu spezifizieren. Die beiden Fragen zur Arbeitssuche und zu den Methoden der Arbeitssuche beziehen sich auf die letzten vier Wochen vor der Befragung (einschließlich der Berichtswoche) und die Frage nach der Verfügbarkeit auf den Zeitraum bis zum Ende der zwei auf die Berichtswoche folgenden Wochen.

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(1) ja seit 2002

7. Die Frage nach der Arbeitssuche wird allen Personen gestellt, die bei der Beantwortung der Fragen zur Erwerbstätigkeit angaben, keine Beschäftigung zu haben. Dieser Frage geht keine Filterfrage voraus. Im Fall von Interviews mit Vorgaben in späteren Wellen und eines offensichtlich dauerhaften oder stabilen Erwerbsstatus als Erwerbstätige oder nichtaktive Person lässt sich der Erwerbsstatus der befragten Person durch einen kurzen Abgleich mit dem Status in der vorherigen Befragungswelle überprüfen.

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8. Mit der Frage nach der Arbeitsuche wird ermittelt, welche (auch unregelmäßigen) Anstrengungen der Befragte unternommen hat, um einen Arbeitsplatz zu finden oder um ein eigenes Unternehmen zu gründen. Durch die Wortwahl wird vermieden, dass nur eine kontinuierliche Suche während des gesamten Berichtszeitraums als eine ausreichende Bedingung für die Arbeitssuche angesehen wird.

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9. Die Frage nach den Methoden der Arbeitssuche enthält aktive und passive Suchmethoden. Die nachfolgend aufgeführten Methoden gelten als aktive Suchmethoden:

- Kontaktaufnahme mit einem Arbeitsamt zum Zweck der Arbeitssuche; Kontaktaufnahme mit einer privaten Arbeitsvermittlungsstelle zum Zweck der Arbeitssuche;

- direkte Bewerbung bei Arbeitsgebern;

- Nachfrage bei Freunden, Verwandten, Gewerkschaften usw. zum Zweck der Arbeitsuche;

- Aufgabe von Stellengesuchen oder Beantwortung von Stellenangeboten;

- Lesen von Stellenangeboten,

- Teilnahme an einem Einstellungstest, an einer Prüfung oder an einem Vorstellungsgespräch;

- Suche nach Grundstücken, Geschäftsräumen oder Ausrüstung;

- Ansuchen um Genehmigungen, Konzessionen oder Geldmittel.

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(1) ja seit 2002

10. Die ,Kontaktaufnahme mit einem Arbeitsamt zum Zweck der Arbeitssuche" kann von zwei Seiten erfolgen. Sie kann von der registrierten arbeitslosen Person oder vom Arbeitsamt eingeleitet werden. Diese Kontaktaufnahme muss als erste (Antwortkategorie in die) Frage nach den Methoden der Arbeitssuche aufgenommen werden. Sie unterscheidet sich von der administrativen Erneuerung einer Registrierung zur Beantragung von Arbeitslosenunterstützung (wenn dieser keine Periode der Beschäftigung oder Erwerbslosigkeit vorausgehen). Sie unterscheidet sich auch von der Unterstützung des Arbeitsamtes zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der registrierten arbeitslosen Person. Zur ,Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsamt zum Zweck der Arbeitssuche" als aktiver Schritt gehören lediglich:

- ,die erstmalige Eintragung des Befragten in die Kartei des Arbeitsamtes (nach einer Periode der Beschäftigung oder Erwerbslosigkeit)",

- ,das Einholen von Informationen über mögliche Stellenangebote" oder

- ,das Vorschlagen einer Beschäftigungsmöglichkeit auf Initiative des Arbeitsamtes", wobei der Arbeitsuchende dieses Angebot annehmen oder ablehnen kann.

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11. Methoden der Arbeitsuche werden so lange aufgezählt, bis wenigstens drei aktive Methoden genannt werden.

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12. Personen, die gegenwärtig nicht erwerbstätig sind und die nicht nach einer Beschäftigung suchen, da sie bereits eine spätestens innerhalb von drei Monaten aufzunehmende Tätigkeit gefunden haben, werden als eigene Kategorie ausgewiesen.

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(1) ja seit 2002

Sachstand in den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern:

Anwendung der Definition der Arbeitslosigkeit:

In Bulgarien, Polen und der Slowakei wird die Definition von Arbeitslosigkeit voraussichtlich im Laufe des Jahres 2003 angewendet.

Bulgarien

Abweichungen gibt es mit Blick auf die Behandlung von Personen, die bei den Arbeitsämtern registriert sind (die Registrierung selbst wird als aktive Methode der Arbeitssuche betrachtet (sowie bei der Behandlung von unbezahltem Urlaub auf Initiative des Arbeitsgebers. Das Lesen von Stellenangeboten wird nicht als ein aktiver Schritt zur Arbeitssuche betrachtet. Eine Person, die sich in teilweise bezahltem oder unbezahltem Erziehungsurlaub befindet, wird nicht als zu den Erwerbstätigen gehörig betrachtet, ungeachtet dessen, ob sie Arbeit sucht und für eine Beschäftigung zur Verfügung steht oder nicht. Seit 2001 entspricht nur die Behandlung von Personen, die bei den Arbeitsämtern gemeldet sind, nicht der Definition der Arbeitslosigkeit.

Zypern

Keine Abweichungen

Tschechische Republik

Keine Abweichungen

Estland

Keine Abweichungen

Ungarn

Keine Abweichungen

Lettland

Keine Abweichungen

Litauen

Keine Abweichungen

Malta

Keine Abweichungen

Polen

Vorübergehend Entlassene werden stets als erwerbstätig eingestuft, ungeachtet des Zeitpunkts der Rückkehr an den Arbeitsplatz und der Tatsache, dass sie kein nennenswertes Gehalt beziehen.

Rumänien

Keine Abweichungen (seit 2002).

Slowakei

Bei der Arbeitslosigkeit werden auch Personen berücksichtigt, die bereits eine innerhalb von einem Monat aufzunehmende Tätigkeit gefunden haben.

Slowenien

Vorübergehend Entlassene gelten ungeachtet der Dauer als erwerbstätig.

Türkei

Vorübergehend Entlassene werden nicht ermittelt. Alle Personen, die von der Arbeit abwesend sind, werden ungeachtet der Dauer der Abwesenheit als erwerbstätig eingestuft, falls noch eine Verbindung zu ihrem Arbeitsplatz besteht. Für erwerbstätige Personen gibt es keine obere Altersgrenze. Nach dem Zeitraum von drei Monaten wird bei Personen, die derzeit nicht erwerbstätig sind und auch keine Arbeit suchen, da sie bereits eine später zu übernehmende Stelle gefunden haben, nicht gefragt. Diese Personen werden als arbeitslos definiert, falls sie innerhalb von 15 Tagen für eine Arbeit zur Verfügung stehen.

Schweiz

Keine Abweichungen

Island

Arbeitslosigkeit ist auf Personen zwischen 16 und 74 Jahren beschränkt. Personen, die keine Arbeit suchen, da sie bereits eine Stelle gefunden haben, gelten als arbeitslos, falls sie innerhalb von vier Wochen ihre Stelle übernehmen sollen. Die Frage nach einem Einstellungstest oder einem Einstellungsgespräch wird im isländischen Fragebogen nicht gestellt.

Norwegen

Arbeitslosigkeit ist auf Personen zwischen 16 und 74 Jahren beschränkt. Personen ohne Arbeit wird die Frage nach der Arbeitsuche nur gestellt, wenn sie angeben, dass sie gerne erwerbstätig wären. Vorübergehend Entlassene werden ungeachtet eines vereinbarten Termins für die Rückkehr an den Arbeitsplatz innerhalb von drei Monaten stets als arbeitslos klassifiziert. Die Verfügbarkeit zur Arbeitsaufnahme wird angegeben als der Zeitraum von zwei Wochen nach dem Einstellungsgespräch (nicht nach der Referenzwoche). Personen, die in den letzten acht Wochen auf Arbeitsuche waren und die auf eine Antwort des Arbeitgebers warten, werden als arbeitslos klassifiziert, falls sie derzeit zur Arbeitsaufnahme verfügbar sind. Was die Methoden der Arbeitsuche betrifft, so wird nur eine einzige, offene Frage gestellt, ohne dass alle möglichen Methoden als gesonderte Fragen aufgeführt werden (nur eine Liste für den Befrager, um die Antwort festzuhalten).

Artikel 5 - Durchführung der Erhebung

5.1 Die Mitgliedstaaten können die Beantwortung der Fragen zwingend vorschreiben. Sie stellen sicher, dass die gewünschte Information wahrheitsgetreu innerhalb der angegebenen Zeiträume geliefert wird.

Die Erhebung ist in sechs Ländern obligatorisch (BE, EL, ES, FR, IT, PT). In Deutschland und Österreich ist die AKE größtenteils Bestandteil des obligatorischen Mikrozensus. Bei bestimmten Fragen, die nicht zum Mikrozensus gehören, ist die Beantwortung freigestellt. In Finnland, Dänemark, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich, Irland, Schweden und Luxemburg ist die Erhebung nicht obligatorisch.

Sachstand in den Beitrittsländern und den EFTA-Ländern:

In der Tschechischen Republik, in Estland, Bulgarien, Litauen, Lettland, Polen, Ungarn, Rumänien, Slowenien, Island und der Schweiz ist die Erhebung nicht obligatorisch.

In Zypern, Norwegen und Malta ist die AKE obligatorisch. In der Türkei ist die AKE ebenfalls obligatorisch, allerdings werden gegenüber Antwortverweigern keine Sanktionen ergriffen.

Artikel 6 - Übermittlung der Daten

6.1 Die Mitgliedstaaten übermitteln Eurostat spätestens 12 Wochen nach Ende des Referenzquartals im Fall einer kontinuierlichen Erhebung (und spätestens neun Monate nach Ende der Referenzperiode im Fall einer Frühjahrserhebung) die ordnungsgemäß überprüften Ergebnisse der Erhebung für jede befragte Person ohne Angabe von Namen und Adresse.

Gemäß diesem Artikel sind die AKE-Daten wie folgt zu übermitteln: im Juni für das 1. Quartal des Jahres, im September für das 2. Quartal, im Dezember für das 3. Quartal und im März des auf die Erhebung folgenden Jahres für das letzte Quartal. Für Länder, die weiterhin eine einzige Frühjahrserhebung durchführen, ist die Frist der Februar des Jahres, das auf das Referenzjahr der Erhebung folgt.

Vierteljährliche Daten werden mittlerweile von den meisten Mitgliedstaaten rechtzeitig übermittelt. Probleme scheinen nach wie vor in Belgien und den Niederlanden zu bestehen, wobei sich die Verzögerungen in den letzten Quartalen allerdings verringert haben. Auch Österreich hat Probleme bei der Einhaltung der Fristen; die Durchführung der kontinuierlichen Erhebung im Jahr 2004 wird hoffentlich zu einer Verringerung der Verzögerungen bei der Datenübermittlung führen. Irland legte bis 2002 nur Daten für das zweite Quartal vor. Zwischen Juni und August 2003 wurden die Daten für die übrigen Quartale übermittelt. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über das erwartete Datum und das tatsächliche Datum des Eingangs der Daten von 2000, 2001 und 2002.

Tabelle 14 Einhaltung der Fristen für die Datenübermittlung

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Sachstand in den Beitrittsländern und EFTA-Ländern:

Im Allgemeinen haben alle Beitrittsländer die AKE-Daten für das Referenzjahr 2002 pünktlich übermittelt; für die Jahre 2000 und 2001 waren allerdings Verzögerungen festzustellen. Auch von den EFTA-Ländern wurden die Daten fristgerecht übermittelt.

Artikel 7 - Berichte

Beginnend mit dem Jahr 2000 legt die Kommission dem Parlament und dem Rat alle drei Jahre einen Bericht über die Umsetzung dieser Verordnung vor. Dieser Bericht bewertet insbesondere die Qualität der statistischen Methoden, die die Mitgliedstaaten zu verwenden beabsichtigen, um die Ergebnisse zu verbessern oder das Erhebungsverfahren zu erleichtern

Im Jahr 2001 begannen Eurostat und die Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu erörtern, nicht alle Variablen vierteljährlich zu erfassen. Einige Variablen, für die die Angaben auf jährlicher Basis ausreichen würden, könnten auf eine Teilstichprobe unter Bezugnahme auf alle 52 Wochen des Jahres beschränkt werden, um den tatsächlichen jährlichen Mittelwert zu schätzen. Die Teilstichprobe könnte unter der Annahme, dass keine saisonalen Schwankungen vorliegen, auf ein Quartal beschränkt werden. Dieses Verfahren würde die Belastung der Befragten beträchtlich vermindern und die Qualität der Angaben ohne einen Verlust von wesentlichen Daten verbessern. Im November 2002 stimmte der Ausschuss für das Statistische Programm diesem Vorschlag grundsätzlich zu.

Da die Verwirklichung dieses Konzepts mit der Lösung verschiedener methodischer und technischer Probleme verbunden wäre, trat im Dezember 2002 in Madrid eine erste Taskforce zusammen, der Vertreter Spaniens, Frankreichs, Schwedens, des Vereinigten Königreichs und Sloweniens angehörten, um die Frage zu untersuchen und sich ein Überblick über die zu lösenden Probleme zu verschaffen. Ferner trat im Mai 2003 in Luxemburg eine weitere Taskforce zur Fortführung der Arbeiten zusammen, der Vertreter derselben Länder sowie Griechenlands, der Niederlande und Finnlands angehörten. Diese Taskforce wird die diesbezüglichen Arbeiten im Jahr 2003 und 2004 fortsetzen. Parallel dazu konnten die Länder Zuschüsse zur Durchführung von diesbezüglichen Prüfungen und methodischen Untersuchungen während des Jahres 2003 beantragen.

Während des Jahres 2002 führten Dänemark und Portugal diesbezügliche methodische Untersuchungen durch, wobei diese Arbeiten von der Kommission teilweise in Form von Zuschüssen finanziert wurden.

Der Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft, die es ermöglicht, "Strukturvariablen von den Erhebungsvariablen zu unterscheiden, für die nur jährliche Durchschnittswerte zu erheben sind, wird demnächst erlassen.

Ferner wurden im Zeitraum 2000-2002 folgende Verbesserungen von den Mitgliedstaaten durchgeführt:

Belgien

Im Zeitraum 2000-2002 wurden zwei wichtige Aktionen durchgeführt:

Feinere Kalibrierungsmethoden (durch die eine Integrierung der Angaben über die soziale Sicherheit und/oder Haushaltsdaten einer Einzelperson mit den demografischen Daten der Einzelperson erfolgt) wurden getestet, aber die an Eurostat übermittelten Dateien basieren immer noch auf ex-post-geschichteten Koeffizienten.

Im Jahr 2000 wurden versuchsweise 200 Haushalte anhand von CAPI (Programm Blaise) befragt. Dieser Versuch wurde seither nicht wiederholt.

Dänemark

Im Jahr 2000 wurde der Fragebogen überarbeitet; Fragen zur Unterbeschäftigung wurden aufgenommen und die Fragen zur Klassifizierung der Arbeitslosen wurden revidiert. Im Jahr 2001 wurde die Altersbeschränkung für die befragte Population auf 15-74 Jahre erweitert. Im Jahr 2002 wurden Fragen zum Erwerbsstatus der anderen Haushaltsmitglieder aufgenommen (die Fragen wurden nur den Antwortgebern einer Welle gestellt). Methodische Studien zur Berechnung jährlicher Mittelwerte anhand der gewichteten Ergebnisse einer Teilstichprobe (einer Welle) wurden 2002 durchgeführt und die Ergebnisse werden für die Erstellung von Daten für die Haushalte herangezogen.

Deutschland

Im Jahr 2002 wurde der Fragebogen geändert, um den Erwerbsstatus gemäß der ILO-Definition genauer zu ermitteln:

Im Fall von Elternurlaub oder sonstigen Abwesenheiten werden die Personen nur dann als erwerbstätig betrachtet, falls die gesamte Abwesenheit vom Arbeitsplatz nicht über drei Monate hinausgeht.

Personen ohne Arbeit, die eine neue Beschäftigung gefunden haben, werden nur dann als ,arbeitslos" betrachtet, falls sie ihre neue Tätigkeit innerhalb von drei Monaten aufnehmen.

Griechenland

Verbesserungen bei der Datenerfassung ab 2000:

Eine persönliche Befragung erfolgt nun für das erste Quartal eines jeden Jahres. In den übrigen Quartalen wird die Befragung telefonisch bei den Haushalten durchgeführt, die Teil der Stichprobe des vorangegangenen Quartals waren (5/6 der Stichprobe). Dies hat folgende Vorteile:

Geringerer Zeitaufwand für die Feldarbeit und geringerer Zeitaufwand für die Datenerfassung (neue Dateneingabe nicht notwendig) sowie schnellere Veröffentlichung von Daten.

Geringere Erhebungskosten, da die Kosten der telefonischen Befragung etwa ein Drittel der Kosten von persönlichen Befragungen betragen.

Verbesserungen des Fragebogens:

Änderungen bei der Reihenfolge der Fragen, um die Fragebogen effizienter zu gestalten und die Länge der Befragung zu verringern.

Bessere Formulierung der Fragen, um den Empfehlungen von EUROSTAT zu entsprechen und für die Befrager und die Befragten verständlicher zu sein.

Ausbildung von Kontrolleuren und Datenerfassungspersonal. Das gesamte an der Erhebung mitwirkende Personal wurde in Seminaren in Athen und Thessaloniki ausgebildet, an denen auch Mitarbeiter von örtlichen Ämtern des nationalen statistischen Dienstes Griechenlands teilnahmen. Der Hauptzweck dieser Seminare bestand darin, die üblicherweise auftretenden Fehler und Strategien zu ihrer Vermeidung aufzuzeigen. Nach den Seminaren war eine deutliche Verbesserung der Datenqualität zu verzeichnen.

Bis zum Jahr 2001 ging man so vor, dass ein Haushalt, der nicht antwortete, durch den nächsten Haushalt auf der Liste ersetzt wurde. Diese Methode führte zu einer Verzerrung der Daten (beispielsweise wurden mehr ältere Menschen befragt, die leichter zu Hause anzutreffen sind). Seit 2002 wurde dieses Ersatzverfahren eingestellt und die Ermittlung von Gewichtungsfaktoren wurde unter Berücksichtigung der Antwortausfälle verbessert.

Bessere Organisation des für die AKE zuständigen Personals und des Personals der örtlichen statistischen Ämter mit Blick auf eine verbesserte Überwachung der Arbeit des Befragungspersonals. Dies bedeutet, dass jeder Mitarbeiter für 3-4 Befrager zuständig ist und ein vollcomputerisiertes System im Rahmen des integrierten Informationssystems eingerichtet wurde, das die verschiedenen Schritte der Datenerfassung durchführt.

Zusammenfassung der Verbesserungen bei der Datenaufbereitung seit 2000:

Ein neues System zur Verwaltung der Datenproduktion wurde eingeführt.

Ein neues System zur Verwaltung der Datenproduktion wurde eingeführt.

Die Datenerfassung wurde anhand von CAPI und CATI durchgeführt.

Das gesamte Personal der AKE-Abteilung wurde in die Benutzung der Software eingewiesen.

Spanien

Jedes Quartal werden Bevölkerungsprojektionen nach Altersgruppe (0-15 Jahre und 16 Jahre und älter) sowie nach NUTS 3-Region durchgeführt. Die Projektionen nach Alter und Region werden anteilig nach der Population jeder einzelnen Schicht geschichtet. In jeder Schicht, Altersgruppe und Region wird die Gewichtung nach dem Verhältnis der Projektion zum Stichprobenumfang ermittelt. Seit 2002 wird regelmäßig das Kalibrierverfahren durchgeführt, um die Stichprobe an die Verteilung der Population anzupassen. Als zusätzliche Angaben werden die Population nach Geschlecht, Alter und NUTS 2 herangezogen. Dabei wird eine lineare Gewichtungsmethode zugrunde gelegt, bei dem jedem Mitglied des Haushalts dasselbe Gewicht zugemessen wird.

Frankreich

Die Erhebung von 2000 wurde anhand der Zählungsergebnisse von 1999 im Jahre 2001 neu gewichtet.

Irland

Im betreffenden Zeitraum wurden die folgenden wichtigsten neuen Merkmale eingeführt:

Schrittweise Ausdehnung der Datenerfassungseinheit, damit die Qualität der Antworten einer verbesserten Prüfung unterzogen wird und aktuellere Daten von den Felderhebungen eingehen.

Strukturierterer Ansatz zur Gestaltung, Überprüfung und Vor-Ort-Einführung des Fragebogens, um neue Fragen so effektiv wie möglich einzuführen.

Verstärkte und stärker formalisierte Interaktion mit den Feldkräften, um die Qualität der Befragungen zu verbessern.

Italien

Im Zeitraum 2000-2002 kam es zu keiner methodischen Innovation.

Luxemburg

Die Fragen zu Schichtarbeit, Abendarbeit, Nachtarbeit, Samstagsarbeit und Sonntagsarbeit, die 1999 und 2000 ausgelassen wurden, wurden 2001 und 2002 wieder aufgenommen. Seit 2001 wurde anstelle der ISCO-88 die Klassifikation ISCO-COM zugrunde gelegt. Die Kodierung des Berufs in der Haupterwerbstätigkeit wurde von zwei auf drei Stellen erweitert und die Kodierung gemäß der NACE Rev. 1 wurde auf vier Stellen ausgedehnt.

Seit 2001 unterscheidet sich die Frage nach der ,Kontaktaufnahme mit einem Arbeitsamt zum Zweck der Arbeitssuche" von der Frage nach der ,vom Arbeitsamt gewährten Unterstützung zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der arbeitslos gemeldeten Person" indem eine weitere Frage aufgenommen wurde. Die ILO-Definition der Arbeitslosigkeit wird seit 2001 vollständig angewandt. Bis 2001 wurden neue CALMAR-inspirierte Gewichtungsverfahren eingeführt.

Niederlande

Bei dem Befragungspersonal handelt es sich nicht länger um freie Mitarbeiter, sondern um Mitarbeiter mit einem dauerhaften Vertrag. Darüber hinaus werden Manager zur Führung von Befragergruppen innerhalb der einzelnen Regionen eingestellt. Dies wird die Qualität der Datenerfassung verbessern und die Antwortquote erhöhen.

Österreich

Für die Erhebung vom März 2002 wurde das Programm zur Dateneditierung und -imputation neu festgelegt, um die von den zuvor verwendeten Programmen verursachten Verzerrungen auszuschalten. Diese Veränderungen führen zu Brüchen in den Zeitreihen. Am stärksten davon betroffen sind Daten über Überstunden, die Zahl der Personen mit einer zweiten Erwerbstätigkeit und die Zahl der Personen, die eine andere Arbeitszeit anstreben. Eine Neugewichtung zur Heranziehung der Zählungsergebnisse erfolgt noch nicht, ist jedoch in Kürze vorgesehen.

Portugal

Die AKE-Ergebnisse seit 1998 wurden anhand der Zählungsergebnisse von 2001 neu gewichtet. Ferner wurde eine neue ,Master-Stichprobe" festgelegt. Die Stichprobe für die AKE ab 2003 wird aus dieser ,Master-Stichprobe" gezogen. Anhand der neuen ,Master-Stichprobe" wird versucht zu vermeiden, dieselben Einzelpersonen zu erfassen, die in die gegenwärtigen ,Master-Stichprobe" einbezogen wurden, um die Antwortbelastung zu verringern. Eine vierteljährliche Qualitätserhebung wird durchgeführt und ein Bericht mit verschiedenen Indikatoren über die Qualität der Arbeit des Befragungspersonals wird erstellt.

Schweden

Ende 1999 wurde eine neue Schätzmethode eingeführt, die GREG-Schätzung. Diese Methode wird seitdem angewendet, so dass in dem Zeitraum dieses Berichts keine Änderungen zu verzeichnen waren, es allerdings Unterschiede gegenüber den Vorjahren gab.

Während 2001 wurden Personen im Alter von 15 Jahren bzw. 65-74 Jahren auf kontinuierlicher Basis in die Stichprobe einbezogen. Im selben Jahr wurde die vierteljährliche Stichprobe schrittweise von 51 100 (16-64-Jährige) auf den gegenseitigen Umfang von 63 700 (16-64) plus weitere 2 500 (15 und 65-74) Personen erweitert. Die Erweiterung wurde nicht gleichmäßig über das ganze Land hinweg, sondern regional verteilt, um Ergebnisse mit derselben Genauigkeit in allen Bezirken erstellen zu können. Teilstichproben (Wellen) werden kontinuierlich in unterschiedlichem Maße herangezogen, um dem nationalen Bedarf an arbeitsmarktbezogenen Daten gerecht zu werden.

Finnland

Die Datenerfassung der Arbeitskräfteerhebung wurde durch die Einführung einer kontinuierlichen Erhebungswoche zu Beginn des Jahres 2000 revidiert. Diese Revision wurde aufgrund der EU-Verordnung Nr. 577/98 über Arbeitskräfteerhebungen durchgeführt. Vorher wurden die Daten nur für eine Woche erhoben, in der Regel für die Woche, in die der 15. des Monats fiel. Inzwischen sind alle Wochen des Jahres in der Erhebung vertreten und die Stichprobe ist gleichmäßig zwischen ihnen aufgeteilt. Die Statistik stellt nun den gesamten Monat umfassender als zuvor dar. Die Revision verbessert die Qualität der Statistik, ist jedoch eine Herausforderung im Hinblick auf die Kontinuität der erstellten Zeitreihen.

Vereinigtes Königreich

Im März 2001 wurde eine computergestützte Kodierung der Industrie anhand der neuen Standards Occupational Classification 2000 (SOC 2000) des Vereinigten Königreichs vorgenommen. Dadurch sollten zuverlässigere berufsbezogene Daten geliefert werden. Die neue SOC 2000 sollte ferner eine genauere Abbildung der ISCO darstellen und das Problem im Zusammenhang mit der SOC 90 beseitigen, die bei Konvertierung in die ISCO zu zu hoch angesetzten Schätzungen der Zahl von Führungskräften führte.

Im Jahr 2002 wurden neu gewichtete Daten von September/November 1998 bis September 2001 erstellt. Anhand der Ergebnisse der Volkszählung von 2001 werden alle Datenbanken rückwirkend bis 1984 neu gewichtet, um den revidierten Bevölkerungsschätzungen Rechnung zu tragen. Diese werden im Jahr 2004 erstellt.