Mitteilung der Kommission an den Rat über die Einleitung von Konsultationen mit der Republik Guinea nach Artikel 96 des Abkommens von Cotonou /* KOM/2003/0517 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Einleitung von Konsultationen mit der Republik Guinea nach Artikel 96 des Abkommens von Cotonou 1. In Artikel 9 Absatz 2 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens, das am 23. Juni 2000 in Cotonou auch von der Republik Guinea unterzeichnet wurde, sind die wesentlichen Elemente festgelegt, auf denen die Partnerschaft beruht. Zu diesen wesentlichen Elementen gehören die demokratischen Grundsätze und das Rechts staatsprinzip. 2. In den letzten Jahren hat die internationale Gemeinschaft eine Verschlechterung des demokratischen Klimas in der Republik Guinea beobachtet, die einen Verstoß gegen die in Artikel 9 des Abkommens von Cotonou festgelegten wesentlichen Elemente darstellt. 3. In Guinea wurde unter der Präsidentschaft von General Lansana Conté ein Demokratisierungsprozess eingeleitet, als 1990 das Grundgesetz angenommen wurde, das Wahlen auf der Grundlage des allgemeinen Wahlrechts und die Geltung des Rechtsstaatsprinzips vorsah. 1992 wurde das Mehrparteiensystem eingeführt und 1993 Präsidentschafts- und 1995 Parlamentswahlen abgehalten. Diese ersten Wahlen waren zwar nicht frei von Unregelmäßigkeiten, eröffneten aber den Oppositions parteien die Möglichkeit, Vertreter in die Staatsorgane zu entsenden, und wurden von der internationalen Gemeinschaft anerkannt. 4. Diese positive Entwicklung kam mit den Präsidentschaftswahlen 1998 zum Stillstand, als der Oppositionsführer, Alpha Condé, und einige seiner Anhänger verhaftet wurden, die den Ablauf und das amtliche Ergebnis der Wahl infrage gestellt hatten. Eine Beeinträchtigung des Demokratisierungsprozesses wurde bei den durch Gewalt gekennzeichneten Kommunalwahlen 2000 festgestellt, deren Ergebnis von der Opposition infrage gestellt wurde. Die Oppositionsparteien von Alpha Condé, RPG (Rassemblement du peuple guinéen, Versammlung des guineischen Volkes), und Sydia Touré, ehemaliger Premierminister und Führer der UFR (Union des Forces Républicaines, Union der republikanischen Kräfte), konnten trotz ihres hohen Stimmenanteils in einigen Präfekturen keine einzige Gemeinde gewinnen. Die für Ende 2000 geplanten Parlamentswahlen schließlich wurden wegen der Unruhen an den Grenzen zu Liberia und Sierra Leone verschoben. 5. Die Beeinträchtigung des Demokratisierungsprozesses setzte sich fort, als die Partei der Anhänger des Präsidenten, PUP (Parti du Peuple et du Progrès, Volks- und Fortschrittspartei), 2001 ankündigte, das Grundgesetz durch Volksabstimmung ändern zu wollen, nachdem die Nationalversammlung den Änderungsentwurf bereits abgelehnt hatte. Mit der Änderung sollte die Beschränkung der Wiederwahl des Präsidenten aufgehoben werden, um Präsident Conté eine dritte Amtszeit zu ermöglichen, und die Ernennung der Stadtteil- und Bezirksvorsteher eingeführt werden, die bis dahin gewählt wurden. Diese Reformen wurden als Rückschritt für die junge guineische Demokratie angesehen. Am 25. Oktober 2001 äußerte die EU in einer Erklärung Besorgnis über die möglichen Folgen der Volksabstimmung für die Stabilität und die demokratische Entwicklung des Landes und rief insbesondere dazu auf, die verfassungsrechtlichen Vorschriften zu beachten, das institutionelle Gleich gewicht zu wahren, die Medien zu liberalisieren und die Rahmenbedingungen für faire und transparente Wahlen zu schaffen. Am 8. November 2001 brachte die EU in einer Demarche der Regierung gegenüber erneut ihre Besorgnis zum Ausdruck und rief dazu auf, die Kriterien für einen demokratischen Ablauf der Volksabstimmung zu beachten. Entgegen dem Rat der internationalen Gemeinschaft wurde die Volksabstimmung am 11. November unter zweifelhaften Umständen abgehalten. Unmittelbar nach Veröffentlichung des amtlichen Ergebnisses (98 % Ja-Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 87 %) machte die in Conakry vertretene internationale Gemeinschaft Vorbehalte gegen den Ablauf der Volksabstimmung geltend und appellierte an die Regierung, die für den 27. Dezember 2001 angesetzten Parlaments wahlen zu verschieben und für alle politischen Akteure in Guinea annehmbare Rahmenbedingungen zu schaffen. Bei seinem Besuch in Guinea im Dezember 2001 ersuchte Herr Dahlgren, der Sonderbeauftragte der EU-Ratspräsidentschaft für die Mano-Fluss-Union, die Regierung erneut um Verschiebung der Wahlen, um eine ordnungsgemäße Organisation zu ermöglichen, und um Einladung einer Wahl beobachtungsmission der EU, die den Prozess begleiten sollte. Bei dieser Gelegenheit erinnerte er an die Mindestvoraussetzungen für eine Unterstützung von Seiten der EU, unter anderem Einsetzung eines unabhängigen Wahlaufsichtsorgans, Neutralität der Regierung, Zusage aller beteiligten Parteien, auf jede Form der Gewalt zu verzichten, und Anwesenheit internationaler Wahlbeobachter. 6. Auf diesen internationalen Druck hin beschloss die Regierung, die Parlamentswahlen zu verschieben, und bekundete ihr grundsätzliches Interesse an einer Unterstützung des Wahlprozesses und ihren Willen, internationale Beobachter zuzulassen. Angesichts der Bedeutung der inneren politischen Stabilität in Guinea für das Land selbst wie für die Stabilität in der Region des Mano-Flusses und in Anbetracht der Ersuchen der EU an die Regierung, die Wahlen zu verschieben und eine Einladung für eine Wahlbeobachtung zu übermitteln, entsandte die EU im April 2002 eine Sondierungsmission, die die Fortschritte im Wahlprozess bewerten und prüfen sollte, ob die Unterstützung der Wahlen und die Entsendung internationaler Wahl beobachter wünschenswert, zweckdienlich und durchführbar war. Die Mission musste feststellen, dass die unter Nummer 5 genannten Voraussetzungen für demokratische Wahlen nicht erfuellt waren. Die EU beschloss daher, sich nicht in einen Prozess verwickeln zu lassen, der bereits mit schweren Unregelmäßigkeiten behaftet war und in dem mangels einer gewissen Zahl repräsentativer Oppositions parteien kein echter Wettbewerb möglich war. Die EU leistete daher weder finanzielle und technische Hilfe, noch entsandte sie Wahlbeobachter. 7. Dagegen beschloss die EU, den Prozess im Vorfeld der für 2003 vorgesehenen Präsidentschaftswahlen weiter zu verfolgen, denen im Wahlzyklus die größte Bedeutung zukommt und an denen alle Parteien, mit denen gesprochen wurde, teilnehmen wollen. Im Oktober 2002 führte der Sonderbeauftragte für die Mano-Fluss-Union Dahlgren erneut Gespräche mit der Regierung und wiederholte die Mindestvoraussetzungen, die nach Auffassung der EU für demokratische Wahlen erfuellt sein müssen. Am 14. November 2002 richteten der dänische Minister Møller und Kommissar Nielson im Namen der EU ein Schreiben an Präsident Conté, um hervorzuheben, wie wichtig es nach Auffassung der EU ist, dass die Regierung eine Wahlreform durchführt. Im Januar 2003 überbrachte eine guineische Minister delegation die Antwort Präsident Contés und führte Gespräche mit Herrn Dahlgren und Kommissar Nielson. Eine echte Zusage der Regierung, in dieser Sache Fortschritte zu erzielen, ließ sich weder der Antwort des Präsidenten noch den Gesprächen mit der Ministerdelegation entnehmen; die EU forderte die Minister delegation daher auf, zusätzliche Informationen über die seit der Sondierungsmission vom April 2002 tatsächlich durchgeführten Reformen vorzulegen. 8. Heute, sechs Monate vor dem geplanten Termin für die Präsidentschaftswahlen, sind keine wirklichen Fortschritte bei der Wahlreform und keine Anzeichen dafür festzustellen, dass sich die Regierung in absehbarer Zeit für einen echten Demokratisierungsprozess öffnen will. Vielmehr vertraute die Regierung Herrn Dahlgren bei seinem Besuch in Conakry im April 2003 an, der Gesundheitszustand von Präsident Conté lasse dies nicht zu. Der im Januar 2003 begonnene Wahlkampf für den scheidenden Präsidenten wird jedoch Tag für Tag fortgesetzt. 9. Nach Auffassung der Kommission stellen die beschriebene schrittweise Verschlechterung des demokratischen Klimas und insbesondere die problematische Volksabstimmung vom November 2001, die unter nichtdemokratischen Bedingungen abgehaltenen Parlamentswahlen vom Juni 2002 und das Fehlen positiver Anzeichen für eine bevorstehende Änderung der Lage einen Verstoß gegen die in Artikel 9 des Abkommens von Cotonou niedergelegten wesentlichen Elemente dar. Ferner ist die Kommission der Auffassung, dass der politische Dialog nach Artikel 8 des Abkommens, der aufgenommen wurde, um das politische Klima zu verbessern, in den vergangenen zwei Jahren erschöpfend geführt wurde. Der regelmäßige Dialog zwischen den Missionschefs der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission in Conakry, die Demarchen des Sonderbeauftragten der Präsidentschaft für die "Mano River Union", Herrn Dahlgren, bei der Regierung, der Schriftwechsel zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Kommission einerseits und der Regierung andererseits und der Besuch der Ministerdelegation vom Januar 2003 in Brüssel belegen dies. Daher sind nach den Artikeln 9 und 96 des Abkommens Konsultationen mit der Republik Guinea einzuleiten. Ziel dieser Konsultationen ist es, * die Bedeutung hervorzuheben, die die EU der Wahlreform beimisst, insbesondere, um zu gewährleisten, - dass alle am Wahlprozess beteiligten Akteure frei ihre Rolle wahrnehmen können, - dass die politischen Parteien sich organisieren und ihre Kandidaten sich frei und ungehindert zur Wahl stellen und Wahlkampf führen können, - dass die Medien frei, ungehindert und ohne die Gefahr von Belästigungen informieren und politische Analysen vornehmen können, damit die Wähler ihre Wahl in voller Kenntnis der Sachlage treffen können, - dass die Wähler sich frei entscheiden können, - dass ein Wahlaufsichtsorgan eingesetzt wird, das mit einer wirklich autonomen Eingreifbefugnis ausgestattet und vor Einflussnahmen der Regierung und der Parteien geschützt ist; * zu erfahren, wie die Regierung beabsichtigt, im Hinblick auf die genannten Reformen einen echten Dialog mit den Oppositionsparteien aufzunehmen; * zu entscheiden, ob geeignete Maßnahmen im Sinne des Artikels 96 des Abkommens von Cotonou getroffen werden müssen. Daher schlägt die Kommission dem Rat vor, Guinea mit dem im Entwurf beigefügten Schreiben nach den Artikeln 9 und 96 des Abkommens von Cotonou um Konsultationen zu ersuchen. Die Kommission schlägt vor, die laufenden Maßnahmen, die aus dem 6., 7. und 8. EEF finanziert werden, während der Konsultationen fortzusetzen, nicht jedoch das Programm für die Unterstützung des Haushalts 2002, für das noch keine Auszahlung erfolgt ist. Dagegen schlägt sie vor, die Unterzeichnung des Strategiepapiers für den Zeitraum 2002-2007 zu verschieben. ANHANG Brüssel, den ... S. E. Herrn Kazaliou BALDE Botschafter der Republik Guinea Avenue Roger Vandendriessche 75 1150 Bruxelles ENTWURF Sehr geehrter Herr Botschafter, die Europäische Union hat wiederholt ihre Besorgnis über die Entwicklung der Demokratie in Guinea zum Ausdruck gebracht und sich dafür ausgesprochen, mit einer Wahlreform die Voraussetzungen für demokratische Wahlen zu schaffen. Mit Schreiben vom 14. November 2002 äußerten Minister Møller, amtierender Präsident des Rates der Europäischen Union, und Kommissar Nielson, Mitglied der Europäischen Kommission, den Wunsch der Europäischen Union nach konkreten Zusagen der guineischen Regierung für die genannten Reformen, insbesondere, um zu gewährleisten, * dass alle am Wahlprozess beteiligten Akteure frei ihre Rolle wahrnehmen können, * dass die politischen Parteien sich organisieren und ihre Kandidaten sich frei und ungehindert zur Wahl stellen und Wahlkampf führen können, * dass die Medien frei, ungehindert und ohne die Gefahr von Belästigungen informieren und politische Analysen vornehmen können, damit die Wähler ihre Wahl in voller Kenntnis der Sachlage treffen können, * dass die Wähler sich frei entscheiden können, * dass ein Wahlaufsichtsorgan eingesetzt wird, das mit einer wirklich autonomen Eingreif befugnis ausgestattet und vor Einflussnahmen der Regierung und der Parteien geschützt ist. Wir beehren uns, Ihr Land im Namen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Artikel 96 des Abkommens von Cotonou um Konsultationen zu ersuchen, in denen es, wie im Abkommen vorgesehen, um eine gründliche Prüfung der Situation und die gegebenenfalls zu treffenden Abhilfemaßnahmen gehen soll. Wir schlagen vor, diese Konsultationen möglichst bald, zu einem im beiderseitigen Einver nehmen vereinbarten Termin, im Gebäude des Rates der Europäischen Union abzuhalten. Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck unserer ausgezeichnetsten Hochachtung. Im Namen des Rates Für die Kommission Kopie: Herrn Präsidenten des AKP-Botschafterausschusses Herrn Generalsekretär der Gruppe der AKP-Staaten