DE
|
|
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |
Brüssel, den 22.5.2003
KOM(2003) 287 endgültig
MITTEILUNG DER KOMMISSION
AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS
Europäische Stiftung für Berufsbildung
MITTEILUNG DER KOMMISSION
AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS
Europäische Stiftung für Berufsbildung
1.Einleitung
Dieser Bericht wird gemäß Artikel 17 der Verordnung des Rates zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (nachstehend die Stiftung genannt) vorgelegt, wonach die Kommission für die Stiftung ein Verfahren zur Beobachtung und Bewertung einzuführen und über die Ergebnisse dieses Verfahrens zu berichten hat. Dies war auch bei der letzten, 1997 abgeschlossenen externen Bewertung der Fall, die zu einer Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Wirtschafts- und Sozialausschuss führte 1 .
Ziel dieses Berichts ist ein Überblick über die seit 1997 im Zuge der Tätigkeit der Stiftung gesammelten Erfahrungen. Dabei wird den Veränderungen bei Aufgaben, geografischem Geltungsbereich, dem außenpolitischen Umfeld der Gemeinschaft und den Tätigkeiten der Stiftung seit 1997 Rechnung getragen, deren Folgen in den Beschlüssen des Vorstandes auf seiner Sitzung vom 27. November 2000 (siehe Abschnitt 2) zum Ausdruck kamen. Als Grundlage für den Bericht dienen die Erkenntnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen des von dem externen Auftragnehmer ITAD vorgelegten Berichts (siehe Abschnitt 3). Ferner wurden die Erfahrung der Kommission bei den Tätigkeiten und bei der Zusammenarbeit mit der Stiftung ebenso wie die Empfehlungen der Kommission in ihrer Mitteilung von 1997 berücksichtigt. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Bericht von allen Dienststellen der Kommission, die mit der Stiftung zusammenarbeiten, d. h. die Generaldirektionen Bildung und Kultur (als federführende GD), Außenbeziehungen, Erweiterung und EuropeAid, gemeinsam erstellt wurde.
Dieser Bericht befasst sich mit nachstehenden Themen:
2 Entwicklung der Stiftung von 1997 bis 2002
3 Überblick über den Prozess der externen Bewertung
4 Hauptsächliche Empfehlungen aus dem Bericht über die externe Bewertung mit den Reaktionen und Empfehlungen der Kommission zu sechs Themenbereichen:
*Unterstützung der außenpolitischen Maßnahmen der Gemeinschaft durch die Stiftung
*Kommunikation und Transparenz
*Auswirkungen der Erweiterung
*Interne Effizienz und Kommunikation
*Satzungsgemäße Organe
*Technische Unterstützung für Tempus
5 Schlussfolgerung
2.Entwicklung der Stiftung von 1997 bis 2002
2.1.Rechtsgrundlage
Die Stiftung ist eine Einrichtung der Gemeinschaft, die mit der Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Stiftung für Berufsbildung rechtmäßig gegründet wurde; die Verordnung trat im Oktober 1993 in Kraft, als der Europäische Rat Turin als Sitz der Stiftung bestimmte. Das Gesamtziel der Einrichtung gemäß Artikel 1 und 2 der Verordnung besteht darin, zur Weiterentwicklung der Berufsbildungssysteme in den in Betracht kommenden Partnerländern beizutragen. Gemäß der Verordnung umfasst die Berufsbildung die berufliche Grund- und Fortbildung sowie die Neuqualifizierung für Jugendliche und Erwachsene und auch die Ausbildung von Führungskräften.
Die Stiftung nahm ihre Tätigkeit in Mittel- und Osteuropa einschließlich den derzeitigen Bewerberländern 2 und in einigen der derzeitigen Länder des westlichen Balkans auf. Die Ratsverordnung für die Stiftung wurde 1994 (durch die Verordnung Nr. 2063/94 des Rates vom 27. Juli 1994) zur Aufnahme der osteuropäischen und zentralasiatischen Tacis-Länder in den geografischen Geltungsbereich 3 und dann erneut 1998 zur Aufnahme der Meda-Länder (durch die Verordnung Nr. 1572/98 des Rates vom 17. Juli 1998) 4 geändert. Im westlichen Balkan dehnte die Stiftung ihre Tätigkeiten erst dann auf alle Länder des westlichen Balkans 5 aus, als die Verordnung zur Aufstellung des Unterstützungsprogramms CARDS im Jahr 2000 angenommen wurde.
2.2.Entwicklung als Zentrum für Fachwissen
Im Zeitraum 1997 bis 2000 übernahm die Stiftung als ihre Haupttätigkeit die Verwaltung, die technische Unterstützung und die Überwachung von Projekten und Programmen im Rahmen der Programme Phare und Tacis. In diesem Zusammenhang stellte sie auch die technische Unterstützung für Tempus bereit.
Im Laufe des Jahres 2000 fand ein umfassender strukturierter Dialog zwischen den Dienststellen der Kommission (Generaldirektionen Bildung und Kultur, Außenbeziehungen, Erweiterung) und der Stiftung statt. Dieser Dialog beruhte auf der Notwendigkeit, spezifischere Prioritäten für die Stiftung im Hinblick auf eine grundlegende Überarbeitung der Programme der Gemeinschaft zur Unterstützung der Außenbeziehungen zu Drittländern in einem Umfeld beschränkter Haushaltsmittel festzulegen. Hinzu kam die Notwendigkeit, den Mehrwert der Tätigkeiten der Stiftung in Übereinstimmung mit den organisatorischen Vorkehrungen der neuen Kommission deutlicher herauszuarbeiten, wozu inzwischen als neuer Akteur EuropeAid Amt für Zusammenarbeit gehört. Schließlich erforderten die Aufgaben der Stiftung in den Bewerberländern eine Überarbeitung im Hinblick auf eine bedeutende Neuausrichtung des Programms Phare, wozu auch die dezentrale Zuständigkeit für die Verwaltung von Mitteln in den Ländern selbst gehört.
In diesem Zusammenhang richtete sich das operative Ziel des strukturierten Dialogs auf einen mittelfristigen Rahmen für finanzielle und personelle Mittel der Stiftung auf der Grundlage einer Neuausrichtung der Aufgaben und mit einer klaren Abgrenzung der in jeder der vier Regionen geplanten Tätigkeiten und Mittel. Dies erfolgte durch die Annahme der Mittelfristigen Personal- und Finanzperspektive im November 2000 durch den Vorstand der Stiftung. Demzufolge sollte die Stiftung ihr Profil und ihren Schwerpunkt auf die Entwicklung zu einem Zentrum für Fachwissen ausrichten, das die Außenpolitik der Gemeinschaft unterstützt, mit Ausnahme von Tempus jedoch keine Dienstleistungen für die Verwaltung von Programmen bereitstellt. Ferner wurden die Zuschüsse für die Stiftung und die Zahl der Mitarbeiter je Regionalabteilung festgelegt. Infolgedessen gingen die Mitarbeiterzahlen in dem Vierjahreszeitraum von insgesamt 125 auf 99 um knapp 25 % zurück; auch die Profile dieser Mitarbeiter sollten angesichts der neuen Aufgabe als Zentrum für Fachwissen angepasst werden. Darüber hinaus kam es zu einer Neuzuweisung der Haushalts- und personellen Mittel von den Verwaltungsabteilungen, zentralen Diensten und der traditionellen Programmverwaltung zu den operativen Abteilungen mit inhaltsbezogenen und regionalem Fachwissen. Bei den Regionen verlagerten sich die Mittel von der Abteilung für die Bewerberländer zu den Abteilungen für die anderen Regionen, insbesondere Meda (das erst 1998 in den geografischen Geltungsbereich aufgenommen wurde). In diesem Rahmen sollte die von der Stiftung für die Kommission bereitgestellte technische Unterstützung für Tempus weitergeführt werden, allerdings mit weniger Mitarbeitern, da die Tätigkeiten in der Phare-Region im Jahr 2002 auslaufen sollten.
2.3.Derzeitige Prioritäten und Tätigkeiten
In Anschluss an diesen weitreichenden Beschluss baute die Stiftung ihre Funktion als Zentrum für Fachwissen insofern aus, als sie sich sie an die veränderten außenpolitischen Prioritäten der Gemeinschaft anpasste und sich umfassend der Reform der Berufsbildung als einem Hebel für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt in der Partnerländern in jeder der vier Regionen widmete:
*für die Bewerberländer war die Vorbereitung auf den voraussichtlichen Beitritt für die politischen Maßnahmen der Gemeinschaft von zentraler Beideutung. Die Weiterbildung ist eine wichtige Priorität im Rahmen der Vorbereitungen und der Befähigung zur Verwaltung der Strukturfonds; die Analyse der Fortschritte, Lücken und des Investitionsbedarfs bei der Berufsbildung sowie aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Arbeitsvermittlungen tragen hierzu bei. In ihrer in Lissabon entwickelten Strategie wies die Gemeinschaft auf die Bedeutung der Investition in Humankapital bei ihrem Ziel hin, zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum zu werden, was auch in den Aktivitäten der Gemeinschaft seinen Niederschlag findet;
*die Hauptziele der Unterstützung der Gemeinschaft für die Länder des westlichen Balkans, wie sie in dem Programm CARDS zum Ausdruck kommen, sind der Wiederaufbau und die demokratische Stabilisierung, die institutionelle und legislative Entwicklung, eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie schließlich die Förderung der regionalen Zusammenarbeit. Die Reformen der Berufsbildungssysteme auf der Grundlage der Grundsätze des lebenslangen Lernens und der verstärkten Reaktion auf örtliche und weltweite sozioökonomische Bedürfnisse und demokratische Werte tragen zur demokratischen Stabilisierung und zu nachhaltiger wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung bei. Um das Beschäftigungspotenzial der Region zu entwickeln, die wirtschaftliche Umstrukturierung abzustützen und den sozialen Zusammenhalt zu fördern, genießen deshalb beispielsweise die Reform der beruflichen Grundbildung, die Förderung demokratischer Grundsätze sowie qualitativ hochwertige Bildungs- und Ausbildungschancen für alle und die Umschulung der Arbeitskräfte zur Steigerung von Qualifikationsniveaus, Anpassungsfähigkeit und Unternehmertum besondere Priorität;
*das übergreifende Ziel der Politiken und Maßnahmen der Gemeinschaft im Mittelmeerraum besteht in der Entwicklung eines gemeinsamen Raums des Friedens und des Wohlstands durch Dialog und Partnerschaft. Dieser durch die schrittweise Aktivierung der Assoziierungsabkommen mit dem jeweiligen Land unterstützte Integrationsprozess lässt sich nur durch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit leistungsfähiger Sektoren und die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte bei gleichzeitiger Erhaltung eines fragilen sozialen Gleichgewichts erreichen. In diesem Rahmen gilt es die Berufsbildung als ein aktives arbeitsmarktpolitisches Instrument an die Erfordernisse von Kosteneinsparung, Effektivität und Erheblichkeit bei der Bereitstellung der in den leistungsfähigen Sektoren erforderlichen Kompetenzen und der Aufrechterhaltung der sozialen Integration anzupassen. Diese Ziele decken sich auch mit den Zielen, die in dem kürzlich veröffentlichten und von der UNDP finanzierten Bericht „Arab Human Development Report“ ermittelt wurden;
*in der Gemeinschaftspolitik für die Region Osteuropa und Zentralasien gemäß der Darstellung in den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen und in dem Programm Tacis für die Jahre 2000 bis 2006 sind drei Hauptprioritäten für Maßnahmen angegeben, nämlich die Unterstützung der institutionellen und administrativen Reform in den Partnerländern der Region, die Unterstützung der Privatwirtschaft und die Unterstützung bei der Bewältigung der sozialen Folgen des Übergangs (einschließlich Maßnahmen zur Verringerung der Armut). Bildung und Ausbildung gelten dabei als eine Schlüsselkomponente zur Unterstützung dieser Prioritäten, wobei insbesondere die Ausbildung als Teil einer aktiven Arbeitsmarktpolitik als signifikanter Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung und Umstrukturierung unter besonderer Berücksichtigung der Ausbildung von Führungskräften und der Ausbildung für KMU angesehen wird. Ferner gelten Maßnahmen zur Entwicklung von Kompetenzen als wichtige Instrumente zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Erzeugung von Einkommen und zur örtlichen Entwicklung in einem auf Linderung der Armut ausgerichteten Umfeld.
In Übereinstimmung mit diesen Prioritäten bietet die Stiftung ihre Dienste nunmehr fünf Generaldirektionen der Kommission (Bildung und Kultur, Außenbeziehungen, EuropeAid, Erweiterung sowie Beschäftigung und Soziales) an und trägt als solche zum Planungszyklus der Programme Phare, CARDS, Tacis und MEDA durch nachstehende Maßnahmen bei:
*Unterstützung der Ermittlung, Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Projekten auf Anforderung der Kommission, wobei sich diese Tätigkeit erheblich von der vor dem Jahr 2000 durchgeführten Programmverwaltungstätigkeit unterscheidet;
*Durchführung von Modellvorhaben in thematischen Schwerpunktbereichen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Maßnahmen zur Reform der Berufsbildung in ausgewählten, im Übergang befindlichen Ländern, wozu Fragen des Arbeitsmarkts und der Ausbildung von Führungskräften wie beispielsweise die Analyse von Systemen und Expertenworkshops gehören;
*die Verbreitung von Informationen in den Partnerländern über die politische Entwicklung, bewährte Verfahrensweisen und Innovationen in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene sowie insbesondere im Vorfeld des Beitritts die Bewertung der Systeme der Bewerberländer und deren Vertrautheit mit den Politiken, Prioritäten und Benchmarks der Gemeinschaft bei Berufsbildung und lebenslangem Lernen; und
*die Erleichterung von Kontakten zwischen führenden Akteuren.
2.4.Zuschuss
Die Entwicklung der Stiftung von 1997 bis heute wurde von der Höhe und der Art ihrer Zuschüsse maßgeblich beeinflusst. Sie stammen aus dem Kapitel „Außenbeziehungen“ des Gemeinschaftshaushalts und werden seit dem Jahr 2000 auf zwei Haushaltslinien aufgeteilt – eine von der GD Außenbeziehungen (B7‑664) und eine von der GD Erweiterung (B7‑033). Der auf die Haushaltslinie B7‑664 entfallende Zuschuss stammt seinerseits aus der Mittelausstattung der drei Programme für Außenbeziehungen, die sich auf die geografischen Regionen des Mandats der Stiftung beziehen, nämlich die Länder des westlichen Balkans, Osteuropa und Zentralasien sowie der Mittelmeerraum.
Die Höhe des jährlichen Zuschusses in dem Zeitraum 2000 bis 2004 wurde im November 2000 im Rahmen der Vereinbarung des Vorstands über die mittelfristigen Perspektiven (siehe oben stehende Ziffer 2.2) vorbehaltlich des jährlichen Haushaltsverfahrens geplant. Dieser Zuschuss, der fast ausschließlich die Einnahmen der Stiftung ausmacht, dient der Finanzierung der Mitarbeiter der Stiftung (Titel 1), deren Infrastruktur- und Betriebskosten und Gemeinkosten aufgrund der Durchführung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben (Titel 2) und der operativen Ausgaben im Zusammenhang mit ihren spezifischen Missionen (Titel 3).
Aus der nachstehenden Tabelle gehen die Entwicklung des Zuschusses von 1998 bis 2003 sowie die Änderung der Herkunft des Zuschusses von Phare zu den anderen Regionen im Rahmen der Außenbeziehungen hervor. Aus den Anhängen 2 und 3 gehen die vollständige Entwicklung der Haushaltsmittel (einschließlich gebundener, übertragener und nicht verwendeter Mittel) und die aktivitätsorientierten Haushaltsplanungen 2000 bis 2004 hervor, die eine repräsentative Darstellung der Mittelzuweisung beinhalten.
|
Jahr |
Gemeinschaftszuschuss |
Anzahl der Mitarbeiter (alle Bedienstete auf Zeit) |
|
1998 |
15,4 Mio. |
119 |
|
1999 |
16,2 Mio. |
124 |
|
2000 6 |
16,2 Mio. |
119 |
|
2001 |
16,8 Mio. B7-664: 9,24 Mio. B7-033: 7,56 Mio. |
115 |
|
2002 |
16,8 Mio. B7-664: 12,8 Mio. B7-033: 4,0 Mio. |
105 |
|
2003 |
17,2 Mio. B7-664: 13,7 Mio. B7-033: 3,5 Mio. |
104 |
3.Überblick über die Durchführung der externen Bewertung
Gemäß Artikel 17 der Gründungsverordnung in der durch die Verordnung des Rates von 1998 geänderten Fassung ist das von der Kommission durchzuführende Verfahren zur Beobachtung und Bewertung der Stiftung mit Hilfe von externen Experten durchzuführen, wobei die ersten Ergebnisse dieses Verfahrens in einem Bericht dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss vor dem 31. Dezember 2000 und danach alle drei Jahre zu unterbreiten ist. Aufgrund der 1999/2000 vorgenommenen strategischen Neuausrichtung der Aufgaben und Leitung der Stiftung, wie sie in den Kernbeschlüssen zu den mittelfristigen Perspektiven des Vorstands im November 2000 zum Ausdruck kam, wurde der vorliegende Bericht verschoben. Damals hielt es die Kommission für wichtig, der Stiftung einen Zeitraum zur Konsolidierung ihrer neuen Aufgabe einzuräumen. Auf diese Weise sollten sich Erfahrungen ansammeln, auf denen der nächste Bewertungsprozess aufbauen sollte. Ordnungsgemäß erteilte die GD Bildung und Kultur im Dezember 2001 nach dem einjährigen Betrieb im Rahmen des neuen Aufgabenbereichs dem Unternehmen ITAD Ltd den Auftrag, eine unabhängige externe Bewertung der Stiftung vorzunehmen. Diese beruhte auf einem zwischen den Dienststellen der Kommission und mit dem Vorstand vereinbarten Mandat. Unter dem Vorsitz der GD Bildung und Kultur wurde ein Lenkungsausschuss mit Vertretern aus den Generaldirektionen Außenbeziehungen, Erweiterung, EuropeAid sowie aus zwei Mitgliedstaaten (Vorstandsmitgliedern) und der Stiftung eingesetzt.
Dieser Auftrag erfolgte im Umfeld der Verlagerung der Stiftung zu einem Zentrum für Fachwissen für Berufsbildung bzw. Weiterbildung in den Partnerländern unter Berücksichtigung der Veränderungen bei den außenpolitischen Programmen und beim außenpolitischen Umfeld der Gemeinschaft. Auf dieser Grundlage befassten sich die hauptsächlichen, in dem Mandat festgelegten Bewertungsfragen mit der Effektivität der Tätigkeiten der Stiftung und der Effizienz ihrer internen Organisation. Bei der Effektivität beurteilten die Bewerter die Erreichung der Ziele durch die verschiedenen Funktionen der Stiftung, die Auffassungen der Beteiligten hinsichtlich dieser erreichten Ziele und deren Mehrwert, insbesondere zur Unterstützung der Kommission, die Zusammenarbeit mit CEDEFOP (hinsichtlich Vermeidung von Doppelarbeit und Gewährleistung von Synergien und Komplementarität) 7 und anderen Einrichtungen und Partnern sowie die Informations‑, Kommunikations- und Veröffentlichungsstrategie. Die Bereitstellung der technischen Unterstützung für Tempus durch die Stiftung wurde in der Bewertung spezifisch im Hinblick auf deren Einsatz von Mitarbeitern und organisatorischen Auswirkungen auf die Stiftung untersucht. Bei der Effizienz bezogen sich die Hauptfragen auf die Erstellung und Qualität des Arbeitsprogramms, die Überwachung und Bewertung, den internen Entscheidungsprozess, die Verwaltung, die Mittelzuweisung und die Weiterbildung der Mitarbeiter sowie schließlich die Koordinierung und Kommunikation mit den satzungsgemäßen Organen, dem Vorstand und dem Beratungsgremium.
Von dem externen Bewerter wurden mehrere methodische Instrumente eingesetzt. Anhand einer ausführlichen Bewertungsmatrix ließen sich die wichtigsten, oben zusammengefasst dargestellten Bewertungsfragen aufschlüsseln und konnte der Lenkungsausschuss genau feststellen, wie jede Frage beantwortet werden sollte. Der Bewerter überprüfte eine bedeutende Anzahl von Dokumenten zu den Tätigkeiten der Stiftung und eigene Bewertungen in Bezug auf den Fünfjahreszeitraum. Mit Mitarbeitern der Kommission, mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments und mit den meisten Mitarbeitern der Stiftung wurden Gespräche geführt. Zwei Erhebungen ergänzten diese qualitativen Angaben: Eine zielte auf die Beteiligten in der Kommission, im Europäischen Parlament, in den Mitgliedstaaten, in den Partnerländern und in anderen Einrichtungen ab, eine davon getrennte Erhebung auf die Mitarbeiter der Stiftung. Zusätzlich wurden vier Fallstudien ausgewählt, die für die verschiedenen Regionen, Tätigkeitsarten, thematischen Bereiche und Durchführungsperioden repräsentativ waren, und in drei Partnerländern wurden zur ausführlichen Erkundung dieser Fälle Besuche durchgeführt.
Der externe Bewerter legte der Kommission drei Berichte vor: Der Anfangsbericht wurde am 8. Mai 2002, der Zwischenbericht am 25. Juni 2002, und der Abschlussbericht am 18. November 2002 angenommen. Auf seiner Sitzung vom 26. November 2002 beriet der Vorstand über den Abschlussbericht unter besonderer Berücksichtigung der Zusammenfassung.
Das Ziel dieses Berichts besteht darin, die Reaktion der Kommission auf den Abschlussbericht und die Empfehlungen des externen Bewerters darzulegen; dies erfolgt in nachstehendem Abschnitt 4 anhand von sechs Schlüsselthemen.
4.HAUPTSÄCHLICHE EMPFEHLUNGEN Aus dem bericht über die EXTERNE BEWERTUNG MIT DEn REAKTIONen UND EMPFEHLUNGEN DER KOMMISSION
Die Kommission fordert die Stiftung auf, alle Empfehlungen des Bewerters zu analysieren und darauf zu reagieren. Als Beitrag hierzu werden die Erkenntnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Bewerters, die nach Auffassung der Kommission Beachtung verdienen, von der Kommission nachstehend anhand von sechs Themen zusammengefasst und analysiert. Darüber hinaus macht die Kommission gegebenenfalls spezifische Angaben bzw. Vorschläge zur Durchführung der Empfehlungen.
4.1.Unterstützung der außenpolitischen Maßnahmen der Gemeinschaft durch die Stiftung 8
Der Bewerter stellte fest, dass die Stiftung bei den institutionellen Beteiligten für Berufsbildung in mehreren Partnerländern ein anerkanntes EU‑Zentrum für Fachwissen und ein wichtiger Partner für die Gemeinschaft im Bereich der Berufsbildung und der Reform des Arbeitsmarktes ist. Aufgrund ihrer eigenen Erfahrung vertritt die Kommission die Auffassung, dass es der Stiftung tatsächlich gelungen ist, sich hinsichtlich ihrer Fähigkeit zur Bereitstellung von Fachdiensten einen soliden Ruf zu erwerben. Allerdings gibt es auch Bereiche, in denen die Effektivität der Stiftung und die Unterstützung der Kommission durch sie verbesserungsfähig sind.
4.1.1.Zusammenhang mit den Prioritäten und Politiken der Gemeinschaft
Der Bewerter stellte fest, dass die Stiftung als eine Einrichtung der Gemeinschaft besser gewährleisten muss, dass ihre Tätigkeiten jederzeit mit den Strategien der Gemeinschaft und den Anforderungen der Kommission je Region und Land in Zusammenhang stehen. Die Kommission pflichtet dem bei und sieht darin eine Priorität für die Stiftung, um sicherzustellen, dass das Ausmaß ihrer Bemühungen in den Partnerländern die Programmplanung der Kommission vollständig widerspiegelt. Dies bedeutet eine verstärkte Konzentration auf das anerkannte Fachwissen der Stiftung, insbesondere in Bezug auf Berufsbildung und Arbeitsmärkte, sowie auf bestimmte, als prioritär geltende Länder.
Weitgehend aufgrund der Erstellung der jährlichen Arbeitsprogramme der Stiftung und der drei fortlaufenden Regionalkonzepte (für die Länder des westlichen Balkans, für Osteuropa und Zentralasien und den Mittelmeerraum) finden das von der Stiftung angebotene Fachwissen und die erwarteten Tätigkeiten die Zustimmung der Kommission.
Insbesondere empfiehlt die Kommission, dass diese Arbeitsprogramme und fortlaufenden Regionalkonzepte
- die sektoriellen und geografischen Initiativen auf der Grundlage der Politik und der operativen Prioritäten der Gemeinschaft sowie der Entwicklung des diesbezüglichen Ansätze einbeziehen. Alle Tätigkeiten, auch die der eigenen Entwicklung der Stiftung dienenden Tätigkeiten, sollten nach einer engeren vorherigen Koordinierung und Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Kommission erarbeitet werden, um auf diese Weise auch eine bessere Synergie zwischen dem Planungszyklus der Stiftung und dem der Kommission herbeizuführen. Ferner sollte gewährleistet sein, dass keine Aktivität zu Unklarheiten oder Verwirrung in den Partnerländern führt, die möglicherweise den Unterschied zwischen den Arbeiten und der Aufgabe der Einrichtung und denjenigen der Kommission nicht klar erkennen;
- besser lesbar sind und von Jahr zu Jahr übereinstimmen, um eine bessere Klarheit zu gewährleisten, da sie vitale Informationen darstellen. Darin sollten deutlich die für die gesamte Einrichtung geltenden, länderbezogenen und thematischen Ziele und Tätigkeiten so dargestellt werden, dass sie die zunehmende Rechenschaftspflicht für die Tätigkeiten und Mittel unterstützen. Die Kommission empfiehlt die Entwicklung systematischerer und periodischer Berichte, insbesondere für ihre eigenen Dienststellen, zur Durchführung der Tätigkeiten des Arbeitsprogramms im laufenden Jahr, und die Weitergabe von Informationen zu zusätzlichen eingeführten bzw. beantragten Tätigkeiten.
Die Kommission ihrerseits verpflichtet sich, den Beitrag der Stiftung zur Reform der Berufsbildung in den Partnerländern nach Möglichkeit zu unterstützen, und wird über die fortlaufenden Regionalkonzepte ihre Erwartungen in Bezug auf die einzuhaltenden Prioritäten der Gemeinschaft und den Schwerpunkt der Bemühungen der Stiftung und die Wissensentwicklung in der jeweiligen Region regelmäßig darlegen. Die fortlaufenden Regionalkonzepte sollten systematischer dazu genutzt werden, zusammen mit der Kommission zu klären, worin das geeignete Tätigkeitsniveau und die Art des Wissens besteht, das bzw. die in der jeweiligen Region erforderlich ist, die unter das Mandat der Stiftung fällt. Die Kommission geht davon aus, dass sich dadurch die Effektivität der Maßnahmen und der Unterstützung in diesen Ländern sowie der Grad der Vorhersehbarkeit und Planung steigern lassen.
4.1.2.Verknüpfungen zwischen Arbeitsprogramm und Haushaltsplan
Der Bewerter kommt zu den Schlussfolgerung, dass die jährlichen Arbeitsprogramme besser mit dem Haushaltsplan verknüpft sein sollten, der zur selben Zeit vom Vorstand genehmigt wird. Die Kommission erwartet, dass die operativen Tätigkeiten expliziter mit einer Zuweisung von Haushaltsmitteln verknüpft werden, um auf diese Weise einen „deutlich reaktiven Ansatz auf die Zuweisungen von Haushaltsmitteln des Titels 3“ 9 zu gewährleisten, der vollständig den Prioritäten der Gemeinschaftspolitik entspricht.
Zu den Partnerländern verfügt die Stiftung zwar über eine fundierte Beziehung, doch sollte sie bei den Tätigkeiten vermeiden, auf Anforderung dieser Länder einen hohen Mittelaufwand für einmalige Initiativen wie Seminare und Konferenzen einzusetzen. Derartige Ereignisse sollten systematischer stattfinden und sich in enger Abstimmung mit der Kommission nur mit spezifischen Themen befassen, die der gesamten Gemeinschaftspolitik und operativen Strategien für Verbesserungsprozesse bei Berufsbildung und Arbeitsmarkt in den Partnerländern entsprechen.
4.1.3.Mehrwert und Fachwissen
Die Kommission begrüßt die Schlussfolgerung des Bewerters, wonach die Stiftung als eine Einrichtung wahrgenommen wird, die wertvolle Dienstleistungen erbracht hat und die komparativen Vorteile der Stiftung als einer Einrichtung der Gemeinschaft eine Ergänzung zu den Erfordernissen und Fähigkeiten der Dienststellen der Kommission darstellen. Der Bewerter stellte fest, dass die operativen Ziele der Stiftung, insbesondere durch Tätigkeiten wie Aufbau von Fähigkeiten in den Partnerländern sowie Entwicklung und Durchführung innovativer Projekte und Festlegung des Ausbildungsbedarfs, erreicht wurden. Somit stellte der Bewerter bei der Analyse der Ausgaben der Stiftung fest, dass diese ihre operativen Mittel zur Bereitstellung dieser Dienstleistung zweckmäßig verwendet hat.
Anzeichen einer unterschiedlicher Wahrnehmung von Art und Wert der Unterstützung der Stiftung stellte der Bewerter zwischen den Dienststellen der Kommission fest. Diese schwanken je nach Art der Bereitstellung der Dienste für die Kommission und je nach den Tätigkeiten, der Verwaltung und dem Grad der Kommunikation mit einzelnen Dienststellen der Kommission (siehe auch Abschnitt 4.2.1 über die Verbesserung von Kommunikation und Transparenz). Generell sehen die Dienststellen der Kommission den komparativen Vorteil der Stiftung darin, dass diese über Netzfähigkeiten, Kenntnisse über das nationale Umfeld der Berufsbildungsreform und der Arbeitsmärkte in den Partnerländern sowie über eine kontinuierliche Erfahrung in den Partnerländern und mit der Kommission verfügt. Nach eigener Wahrnehmung der Stiftung kommen allerdings zusätzliche Elemente hinzu, die ebenfalls der Gründungsverordnung entsprechen, wie beispielsweise deren Aufgabe als Clearingstelle für bewährte Verfahrensweisen, der Vorteil eines langfristigen pragmatischen Ansatzes beim Verständnis für die Bedürfnisse in den Partnerländern, praktisches Fachwissen, die Funktion als Innovator und als Basis für ein umfangreiches Firmenwissen.
Im Hinblick auf die verbesserte Bereitstellung von Fachwissen pflichtet die Kommission somit der Auffassung der Bewerters bei, dass die Stiftung ihr Dienstleistungs- und Wissensangebot erforschen, dokumentieren und abstimmen sollte, damit es mit den anerkannten Prioritäten und Erwartungen auf Gemeinschaftsebene übereinstimmt. Die Kommission ermuntert die Stiftung dazu, sich auf die Aufgabe zu konzentrieren, die sie bei der Projektermittlung zur Unterstützung der Durchführung von Programmen und als Katalysator und Politikberater bei der Reform von Systemen in den Partnerländern der vier Mandatsregionen am besten übernehmen kann, insbesondere in solchen Regionen, in denen die Berufsbildung als ein Kernbereich ausgewählt wurde.
In allen drei Regionen der Außenbeziehungen nimmt die Einbeziehung der Berufsbildung in länderbezogene und regionale Strategien zu. Entsprechend den Strategien der Gemeinschaft und den Anforderungen der Kommission je Region und Land sollte die Stiftung ihr Fachwissen und ihre Kenntnisse bei Weiterbildungsansätzen und bewährten Verfahrensweisen in Bezug auf die aktive Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik im Gesamtumfeld der Wirtschaftsreform ausbauen. Von besonderer Bedeutung ist dies beispielsweise für die MEDA-Region, wo der Aufbau einer EURO‑MED-Freihandelszone mittelfristig die Partnerländer zu wichtigen Strukturanpassungen veranlasst, die sich auf die soziale Eingliederung und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt auswirken werden. Die Kommission würde bei der Stiftung die Entwicklung hin zu verstärkten analytischen Fähigkeiten und Informationen zum Sozialschutz und zu einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, in diesem Zusammenhang insbesondere zur Berufsbildung als einem Beitrag zur Durchführung regionaler und länderbezogener strategischer Überlegungen sowie beispielsweise zu Dokumenten zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess in den Ländern des westlichen Balkans, begrüßen. Bei diesen Ansätzen sollte stets den Erfordernissen der Nachhaltigkeit, der Durchführbarkeit und der Auswirkungen beispielsweise in den Tacis-Ländern Rechnung getragen werden, wo die Struktur des Sektors eine umfassende und langfristige Reform erfordert.
4.1.4.Nationale Beobachtungsstellen
Die mit Unterstützung der Stiftung auf- bzw. ausgebauten nationalen Beobachtungsstellen sind entscheidende Instrumente zur Informationserfassung und zum Informationsaustausch in den Partnerländern 10 . Ihre Hauptaufgaben bestehen in der Ermittlung von Prioritäten und in der Beratung bei Strategien zur Weiterentwicklung der Berufsbildung. Hierzu gehören auch die Erfassung und Verbreitung von Daten, insbesondere für Jahresberichte, und die Zusammenarbeit zwischen den Partnern.
Die Kommission nimmt die Schlussfolgerung des Bewerters zur Kenntnis, wonach die nationalen Beobachtungsstellen in jedem Partnerland geschätzt werden, als kofinanzierte Einrichtungen einen hohen Wert darstellen und ihre Berichte als Beitrag zur Reform der Berufsbildung bzw. zum Ausbau des Systemprozesses als effektiv gelten. Hierdurch nehmen die nationalen Beobachtungsstellen bei der Bereitstellung von Informationen und Analysen eine wichtige Position ein. Die Kommission begrüßt den flexiblen Ansatz der Stiftung zu maßgeschneiderten Lösungen für die Aufgaben der nationalen Beobachtungsstelle in dem jeweiligen Partnerland, beispielsweise in der Meda-Region, wo diese Aufgaben von einem Netz bestehender Einrichtungen übernommen werden und wo im Gegensatz zu den anderen Regionen keine neuen spezifischen Strukturen erforderlich waren.
Die Kommission wird zusammen mit der Stiftung die Auswirkungen der Empfehlung des Bewerters zum Aufbau einer länderübergreifenden Nachhaltigkeitsstrategie für die nationalen Beobachtungsstellen in Osteuropa und Zentralasien sowie in den Ländern des westlichen Balkans prüfen.
4.2.Kommunikation und Transparenz
Das Thema der externen Kommunikation und Transparenz der Stiftung ist unlösbar mit den oben stehenden Punkten zur Steigerung der Effektivität der Unterstützung für die Kommission verknüpft. Durch die Verbesserung der externen und strategischen Kommunikation wird gewährleistet, dass die Tätigkeiten der Stiftung stets mit den regionalen und länderbezogenen Prioritäten und Strategien der Gemeinschaft übereinstimmen. Ferner wird dadurch eine größere Klarheit der Position und Aufgabe der Stiftung als Zentrum für Fachwissen, insbesondere im Lichte der zunehmenden Übertragung auf die Delegationen, gewährleistet.
4.2.1.Verbesserung von Kommunikation und Transparenz
Die Kommission weist auf die Feststellung des Bewerters hin, wonach die Stiftung zwar eine effektive Organisation ist, sich jedoch „als ineffizient (erwies), was ihre Herangehensweise an Kunden und ihre Reaktionen auf die Veränderungen in ihrem betrieblichen Umfeld anbelangt“ 11 . Zwar begrüßt die Kommission die jüngsten Bemühungen der Stiftung zur Selbstdarstellung und zur Steigerung der Effizienz ihres Engagements gegenüber der Kommission, doch sollte die Stiftung ihrer Auffassung nach nunmehr konkrete Maßnahmen einführen, um die Konsolidierung dieses Ansatzes sowohl auf Führungsebene als auch für alle Mitarbeiter zu gewährleisten. Im Mittelpunkt sollte dabei eine überarbeitete, dynamischere Strategie der externen Kommunikation mit einer zunehmenden persönlichen Kommunikation stehen; ferner sollte sie sorgfältig konzipiert werden, um Missverständnisse hinsichtlich der Art der Arbeit der Stiftung als eine EU‑Einrichtung zur Unterstützung der von der Kommission durchgeführten außenpolitischen Maßnahmen zu vermeiden.
Zu einer neuen Kommunikationsstrategie sollten gehören:
- eine neue klare Darstellung des Gesamtauftrags der Stiftung. Die Kommission nimmt die Feststellung des Bewerters zur Kenntnis, wonach die Dienststellen der Kommission mitunter das Fachwissen in der Stiftung als ein individuelles und nicht als ein betriebliches, der Einrichtung insgesamt gehörendes Wissen auffassen. Darin kommt die Notwendigkeit einer überarbeiteten Auftragsdarstellung zusammen mit einer zunehmenden Transparenz des Knowhow- und Dienstleistungsangebots der Stiftung zum Ausdruck, beispielsweise deren Erfahrung in den Partnerländern, erprobte Reformansätze, Vernetzung und Vermittlung, kontinuierliche Kompetenz, lokale Kenntnisse und gute Verwaltungsqualität;
- systematisches und zielgerichtetes Kontaktmanagement. Um die Anerkennung des komparativen Vorteils der Stiftung als einem Zentrum für Fachwissen zu nutzen, muss die Stiftung einen eindeutigen, die gesamte Einrichtung umfassenden Ansatz zur Herstellung – sofern erforderlich – und anschließenden Aufrechterhaltung entscheidender Kontakte zu allen Generaldirektionen, insbesondere jedoch zu den Generaldirektionen Außenbeziehungen und EuropeAid sowie zu den Delegationen, einführen. Dies bedeutet regelmäßige Sitzungen und Korrespondenz auf allen Ebenen, insbesondere mit den Führungsebenen der Kommission in allen zuständigen Dienststellen. Darüber hinaus sollte dieser Ansatz auch auf die Mitarbeiter der Stiftung anwendbar sein, die von den Führungskräften dazu veranlasst werden müssen, allen Beteiligten dieselbe, für die gesamte Einrichtung geltende Auftragsdarstellung zu vermitteln. Nach Auffassung der Kommission dürfte dieser Ansatz die vom Bewerter festgestellte Kluft zwischen Erwartung und Ergebnis verringern und die Glaubwürdigkeit der Stiftung in allen ihren Arbeitsregionen steigern.
Die Kommission übernimmt ihren Teil der Aufgabe durch den Aufbau eines Rahmens für einen strukturierten Dialog zwischen allen ihren zuständigen Dienststellen und der Stiftung; dieses Netz von Kontaktpersonen sollte von beiden Seiten systematisch genutzt werden.
4.2.2.Informationsprodukte
Die Kommission schließt sich der Empfehlung des Bewerters an, wonach sowohl die effektive Erfassung von Informationen als auch die Verbreitung von Informationsprodukten für die Weitergabe bewährter Verfahrensweisen und für die Bereitstellung einer Unterstützung für die Kommission und für die Empfänger in den Partnerländer von entscheidender Bedeutung sind. Die Kommission begrüßt die hierzu bereits eingeleiteten Initiativen wie Dokumente, in denen auf konkrete Tätigkeiten hingewiesen wird, und die neu angelegte Website; ferner sollte die Entwicklung eines einfachen, regelmäßigen elektronischen Newsletters in Betracht gezogen werden.
Die Kommission empfiehlt der Stiftung, unter Einsatz ihrer guten Verbreitungsinfrastruktur die Qualität und die Anzahl der Berichte und Informationsprodukte zu überprüfen. Die Kommission stimmt mit dem Bewerter darin überein, dass diese Produkte stets einen eindeutigen Zusammenhang mit den Zielen der Stiftung aufweisen sollten, gleichzeitig aber auch den Prioritäten der Gemeinschaft und den Anforderungen der Kommission sowie den Erfordernissen und der Erstellung operativer Schlussfolgerungen entsprechen sollten. Die Zahl der Informationsprodukte sollte verringert werden, diese sollten jedoch jeweils stärker analytisch angelegt sein und Teil einer zielgerichteten Verbreitungsstrategie für die Zielgruppe der Beteiligten darstellen.
4.2.3.Internationale Einrichtungen
Die Kommission unterstützt die Empfehlung des Bewerters, dass die Stiftung Kooperations- und Kontaktmöglichkeiten mit anderen Einrichtungen weiterverfolgen sollte, um eine aktuelle Wissensbasis im Bereich der Berufsbildung und der Arbeitsmarktreform in Drittländern aufrechtzuerhalten. Im Fall der konkreten Zusammenarbeit mit einer internationalen Organisation wie der Weltbank in einem Partnerland ermuntert die Kommission die Stiftung dazu, sie darüber zu unterrichten. Eine derartige Kommunikation und ein derartiger Dialog tragen dazu bei, dass zwischen der Hauptaufgabe der Stiftung als einem Zentrum für Fachwissen zur Unterstützung der Kommission und der eigenen führenden Rolle der Kommission in der Aushandlung von Bereichen für die Zusammenarbeit mit Gebern Klarheit herrscht.
4.3.Folgen der Erweiterung
4.3.1.Unterstützung der Kommission während des Beitrittsprozesses
In den Bewerberländern hat die Stiftung lange Zeit die Kommission bei der Vorbereitung der Bewerberländer auf die Einhaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich der Berufsbildung und bei Arbeitsmarktfragen unterstützt.
Zu den Tätigkeiten der Stiftung gehören die Bereitstellung von Beiträgen zur Konzeption des Programms Phare sowie in begrenztem Umfang zu dessen Durchführung, Überwachung und Bewertung: Ein erheblicher Teil der Unterstützung der Stiftung kam direkt den Delegationen in den Bewerberländern zugute. Die Berichte der Stiftung waren eine wertvolle Informationsquelle für die regelmäßige Berichterstattung der Kommission über die Fortschritte der Bewerberländer auf dem Weg zum Beitritt. Gleichwohl würde die Kommission spezifischere operative Empfehlungen der Stiftung als Teil des Programmplanungsprozesses für die Instrumente im Vorfeld des Beitritts begrüßen.
Angesichts des voraussichtlichen Beitritts von zehn Ländern im Jahr 2004 gingen die Tätigkeiten der Stiftung in diesen Bewerberländern in der letzten Zeit zurück, was zu einer zunehmenden Konzentration auf die als prioritär geltenden Länder Bulgarien, Rumänien und Türkei führte. Ab dem Jahr 2004 wird die finanzielle Unterstützung im Vorfeld des Beitritts in diesen als prioritär geltenden Ländern erheblich zunehmen. In diesem Rahmen erwartet die Kommission von der Stiftung, dass sie weiterhin die Entwicklung und Durchführung von Berufsbildungs‑, Weiterbildungs- und Arbeitsmarktprogrammen im Rahmen des Kapitels über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Programme im Vorfeld des Beitritts sowie im Bereich des Aufbaus von Einrichtungen zur Verwaltung von Maßnahmen nach Art des Europäischen Sozialfonds unterstützt. Die Kommission empfiehlt der Stiftung, einen spezifischen Arbeitsplan zu erstellen, in dem die hauptsächlichen Herausforderungen und Maßnahmenbereiche ermittelt werden.
Angesichts der Möglichkeit, das künftig weitere Länder den Prozess des Beitritts zur Europäischen Union einleiten könnten, ist es von besonderer Bedeutung, dass die Stiftung in der Lage ist, ihre im Umfeld des derzeitigen Erweiterungsprozesses erworbene Erfahrung zu nutzen. Hierzu sollte ein effizienter Wissenstransfer zu diesen potenziellen neuen Bewerberländern gewährleistet sein.
Der Bewerter bestätigt, dass die von der Stiftung erstellten ausgezeichneten Ländermonografien von der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales sehr geschätzt wurden, die damit die bestehenden Kontakte der Stiftung in den Beitrittsländern, insbesondere in den nationalen Beobachtungsstellen, nutzen konnte. Die Monografien sind eingehende Studien über Berufsbildungseinrichtungen und Arbeitsvermittlungen in den Bewerberländern mit dem Ziel der Unterstützung der Überwachung der Gemeinsamen Bewertungsdokumente. Die Kommission ermuntert die Stiftung zur Fortführung dieser Zusammenarbeit, insbesondere in Bezug auf die Weiterbildungsstrategien, da die Stiftung durch die Erstellung der Monografien natürlich zu weiteren Tätigkeiten zur Unterstützung bei der Vorbereitung der Beitrittsländer auf den Europäischen Sozialfonds veranlasst wird.
4.3.2.Entwicklung von Strategien für die Berufsbildung und das lebenslange Lernen
Die Stiftung unterhält eine gute Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Bildung und Kultur, beispielsweise durch ihren wertvollen Beitrag zum Konsultationsprozess der Kommission zum Memorandum über lebenslanges Lernen im Jahr 2000. Als Teil des Ausbaus ihres Fachwissens während des Beitrittsprozesses sollte die Stiftung der Vertrautheit der Bewerberländer mit der derzeitigen Entwicklung von Strategien im Bereich des lebenslangen Lernens 12 durch die Gemeinschaft und insbesondere der Berufsbildung wie dem in Kopenhagen eingeleiteten Prozess für die Berufsbildung 13 Vorrang einräumen. Die Kommission ihrerseits wird mit der Stiftung für den Beitrittszeitraum ein Kooperationsmemorandum erstellen, worin geklärt wird, wann und wie die Stiftung die Kommission konkret bei der Durchführung dieser Prioritäten unterstützen kann.
4.3.3.Zusammenarbeit zwischen der Stiftung und CEDEFOP
Sowohl CEDEFOP als auch die Stiftung befassen sich mit dem Bereich der Berufsbildung, wobei jede Einrichtung eine getrennte geografische Zuständigkeit hat und ihre Aufträge und Aufgaben recht unterschiedlich ausfallen. Dabei nutzt die Stiftung CEDEFOP als eine Ressource für bewährte Verfahrensweisen in den Mitgliedstaaten im Bereich Berufsbildung und Arbeitsmarkt im Zusammenhang mit der Wirtschaftsreform von Drittländern, während CEDEFOP als Akteur bei der Entwicklung von Strategien in den Mitgliedstaaten von der bisherigen Erfahrung der Stiftung sowohl in den Beitritts- als auch in den Partnerländer Nutzen ziehen kann.
Die Kommission hat stets darauf Wert gelegt, dass es bei der Arbeit der beiden Einrichtungen zu keiner Überschneidung bzw. Doppelarbeit kommt und hat gewährleistet, dass beide Einrichtungen über Instrumente verfügen, um ein Höchstmaß an Synergie und Komplementarität zu erzielen. Vor der Aufstellung eines genauen Zeitplans für den Beitritt begann die erste Phase dieser Zusammenarbeit im Jahr 1997 und sollte gewährleisten, dass die Stiftung CEDEFOP als eine Ressource beispielsweise zu bewährten Verfahrensweisen in den Mitgliedstaaten nutzt. Eine zweite Phase begann im Jahr 2001, als die Kommission und der Vorstand im Hinblick auf den Beitrittsprozess einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den beiden Einrichtungen vereinbarten. Darin sind Geltungsbereich, Grundsätze, Prioritäten und Modalitäten für ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf die Vorbereitung der Länder auf den Beitritt bei gleichzeitiger Klärung der Aufgabe jeder Einrichtung diesen gegenüber dargestellt. Ferner zielt der Rahmen für die Zusammenarbeit darauf ab, jede Möglichkeit einer Doppelarbeit zu vermeiden und ein Höchstmaß an Synergie und Komplementarität zwischen den Einrichtungen zu gewährleisten.
Die Kommission forderte die beiden Einrichtungen dazu auf, mehrere Instrumente zur Erleichterung einer besseren Zusammenarbeit einzurichten – d. h. den Rahmen für die Zusammenarbeit, den gemeinsamen Anhang zum jeweiligen jährlichen Arbeitsprogramm, die gemeinsamen halbjährlichen Berichte und die Arbeitsgruppe. Die Kommission begrüßt die Beurteilung des Bewerters, wonach diese Instrumente die Zusammenarbeit stärken und effektiv dazu beigetragen haben, eine klarere Grundlage für die Zusammenarbeit herbeizuführen.
Die Kommission begrüßt die Schlussfolgerung des Bewerters, dass die Zusammenarbeit zwischen den beiden Einrichtungen als Ergebnis oben stehender Überlegungen weitgehend angemessen ist, hält jedoch weiterhin Fortschritte für möglich. Nunmehr sollten gemeinsame Bemühungen unternommen werden, um die Zusammenarbeit und die Kommunikation in dem Zeitraum bis zu dem voraussichtlichen Beitritt von zehn Ländern zu intensivieren und zu beschleunigen, so dass der Rahmen und die gemeinsamen Aktivitäten vollständig durchgeführt und die Vorbereitung dieser Länder auf den Beitritt wirksam erfolgen können. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, die effektive Kommunikation sowohl über die Arbeitsgruppe, die die Zusammenarbeit beaufsichtigen sollte, als auch täglich zu Ad‑hoc- und thematischen Fragen zu verbessern.
Hierzu empfiehlt die Kommission den beiden Einrichtungen, dass sie zusammen unverzüglich eine Abschluss- bzw. Aufnahmestrategie für jedes Bewerberland aufstellen, das voraussichtlich im Jahr 2004 der Gemeinschaft beitritt, da diese dann für die Stiftung keine Partnerländer mehr wären, sondern stattdessen nach dem Beitritt CEDEFOP-Mitgliedsländer würden. Diese Strategie sollte einen klaren Zeitplan beinhalten und auf nachstehenden Grundsätzen bzw. Leitlinien beruhen:
*Jede Einrichtung sollte die Investitionen der jeweils anderen Einrichtung nutzen. Dies ist der Fall bei den von der Stiftung in den Bewerberländern errichteten nationalen Beobachtungsstellen, die bereits über wertvolle Erfahrung als Strukturen bei der transnationalen Zusammenarbeit verfügen. Sie stellen eine langfristige Investition der Gemeinschaft dar und sollten vor dem voraussichtlichen Beitritt im Jahr 2004 von der Stiftung darauf vorbereitet und entsprechend eingestellt werden, um gegebenenfalls nach dem Beitritt deren Aufnahme als nationale Stellen in das CEDEFOP-ReferNet 14 zu erleichtern. Für die verbleibenden Bewerberländer sollte die Stiftung ihre Erfahrung im Anschluss an die voraussichtliche Aufnahme der ersten Welle von Ländern in das ReferNet nutzen. Sie sollte die Beobachtungsstellen in diesen Ländern in angemessener Weise auf die Aufgaben und Tätigkeiten des ReferNet vorbereiten und damit vertraut machen, um die Chance ihrer Auswahl durch CEDEFOP nach ihrem Beitritt zu vergrößern;
*die thematische Zusammenarbeit sollte weiter ausgebaut werden. Obwohl CEDEFOP und die Stiftung intern nicht in derselben Weise (nach thematischen bzw. geografischen Schwerpunkten) organisiert sind, wäre es vor allem für die Stiftung von Nutzen, das Fachwissen von CEDEFOP bei ihren eigenen Tätigkeiten nicht nur in den Bewerberländern, sondern in allen Partnerländern zu nutzen. Die thematischen Netze sollten so erweitert werden, dass nach Möglichkeit alle Bewerberländer aufgenommen werden bzw. deren Fachwissen zur Verfügung steht. Dies ist beispielsweise bei dem CEDEFOP-Netz Ausbildung von Ausbildern 15 der Fall;
*die Stiftung sollte CEDEFOP ihre Informationen, ihr Know-how und ihre Informationsressourcen zu den Bewerberländern verfügbar machen, die voraussichtlich im Jahr 2004 beitreten (wie Datenbanken zu Berufsbildungseinrichtungen in den Bewerberländern, Listen der Organisationen von Sozialpartnern usw.).
Zusätzlich zu ihren halbjährlichen Fortschrittsberichten und anhand der oben stehenden Leitlinien sollten die Einrichtungen der Kommission bis Mitte 2003 ihre Abschluss- bzw. Aufnahmestrategie vorlegen.
4.4.Interne Effizienz
4.4.1.Kommunikation und Motivation
Die Kommission stimmt der Schlussfolgerung des Bewerters zu, wonach die Gesamtvision der Aufgabe der Stiftung als einem Zentrum für Fachwissen zur Unterstützung der Kommission vom Management nachdrücklich herausgearbeitet und allen Mitarbeitern mitgeteilt werden sollte. Dies sollte sowohl extern, wie in den oben stehenden Abschnitten über die Unterstützung der Kommission sowie über Kommunikation und Transparenz dargestellt, als auch intern anhand konkreter Maßnahmen erfolgen.
Nach Auffassung der Kommission bestand eine der hauptsächlichen Auswirkungen der Personalkürzungen seit dem Jahr 2000 darin, dass es zu einer etwas introspektiven Einstellung gegenüber dem Wandel kam, wobei größere politische Themen bzw. Themen der strategischen Ausrichtung ohne ausreichende Berücksichtigung der Anforderungen bzw. Erwartungen der Beteiligten angegangen und erörtert wurden. Deshalb muss die interne Kommunikation mit dem Ziel verbessert werden, zu einer gemeinsamen und gegenseitigen Entwicklung eines Zentrums für Fachwissen zu gelangen, wobei alle Mitarbeiter über die erforderlichen Kompetenzen verfügen und dazu veranlasst werden, zu den Tätigkeiten und Produkten beizutragen, in denen dies zum Ausdruck kommt. Zwar kam es in den letzten Monaten diesbezüglich zu einigen Fortschritten, insbesondere bei dem von der Stiftung eingeführten Prozess der Bewältigung des Wandels, doch empfiehlt die Kommission der Leitung der Stiftung, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um eine für die gesamte Einrichtung geltende Identität und Auftragsstruktur für alle Mitarbeiter zu erarbeiten. Die Kommission ist davon überzeugt, dass mit einem derartigen Ansatz und mit voller Unterstützung durch die Leitung die Mitarbeiter den Wandel als eine Chance auffassen.
4.4.2.Humanressourcen
Die Kommission erkennt die Bemühungen an, die die Stiftung in dem schwierigen Zeitraum nach der Vereinbarung über die mittelfristigen Personal- und Finanzperspektiven 2000 bis 2004 unternommen hat, wobei die Mitarbeiterzahl um 25 % zurückging und sich das Profil der 99 verbleibenden Vollzeit-Mitarbeiter erheblich veränderte.
Das derzeitige Organigramm der Stiftung ist den Aufgaben und Tätigkeiten im Hinblick auf deren Ausbau zu einem Zentrum für Fachwissen zur Unterstützung der Außenpolitik der Gemeinschaft in den Bereichen Berufsbildung und Arbeitsmärkte (siehe Anhang 1) angemessen. Durch die Integrierung der zentralen Dienste der Stiftung (Rechts- und Finanzabteilung) nach der Vereinbarung vom November 2000 wurde gewährleistet, dass die internen Verwaltungssysteme so schlank und effizient wie möglich sind. Die Stiftung hat eine geografische Abteilungsstruktur eingerichtet, hat sich aber auch darum bemüht, zu gewährleisten, dass das thematische Fachwissen zwischen diesen Abteilungen ausgebaut wird, wie beispielhaft in den thematischen Arbeitsgruppen und Tandems zum Ausdruck kommt, die die Gesamtmatrix der Stiftung als einem Zentrum für Fachwissen bilden. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass das thematische Fachwissen entsprechend demjenigen weiterentwickelt wird, das zur Unterstützung der regionalen und länderbezogenen Strategien der Gemeinschaft erforderlich ist und dass als Ergänzung hierzu das CEDEFOP-Fachwissen systematisch genutzt wird (siehe oben stehenden Abschnitt 4.3), insbesondere durch die thematischen Schwerpunktgruppen der Stiftung.
Die Kommission nimmt die Empfehlung des Bewerters zur Kenntnis, wonach die kürzlich abgeschlossene Kompetenzbeurteilung transparent zu der Darstellung genutzt werden sollte, wie die Stiftung den Erfordernissen des neuen Zentrums für Fachwissen hinsichtlich der Entwicklung von Personal und Ressourcen gerecht wird. Im Dialog mit der Kommission sollte die Stiftung gewährleisten, dass die Wissensbasis ihrer Humanressourcen diesen Anforderungen entspricht. Im Bedarfsfall muss die Stiftung gegebenenfalls ihre Gesamt-Ausbildungsstrategie und den Einsatz von Kompetenzbeurteilungen überprüfen.
4.4.3.Überwachung und Bewertung
Hinsichtlich der verbesserten Effektivität der Tätigkeiten kommt der Bewerter zu der Schlussfolgerung, dass die zweckmäßige Überwachung und Bewertung von entscheidender Bedeutung ist, selbst wenn es nicht immer einfach ist, den Einfluss bzw. den Beitrag der Stiftung angesichts ihrer oft immateriellen Beiträge nachzuvollziehen. Hierzu sollten nach Auffassung der Kommission als Reaktion auf die Empfehlung des Bewerters und auf die Besorgnisse der Mitarbeiter aktive Schritte unternommen werden: Sie empfiehlt, dass die Stiftung ihre Überwachungs- und Bewertungspolitik überarbeitet und diese in den die gesamte Einrichtung umfassenden Ansatz zur Gewährleistung der Zufriedenheit der Beteiligten einbezieht.
Die neue Überwachungs- und Bewertungsstrategie muss den Anforderungen der neuen Haushaltsordnung Rechnung tragen und sollte ferner
- spezifische Maßnahmen zur Beurteilung thematischer und länderbezogener Tätigkeiten beinhalten. Die Kommission schließt sich der Empfehlung des Bewerters an, wonach hierzu die Konsultation von EuropeAid Amt für Zusammenarbeit angestrebt werden sollte, um einen Zusammenhang mit den eigenen Strategien und Ansätzen der Kommission zu gewährleisten;
- eine Beurteilung der kollektiven Leistung einbeziehen, was erheblich zur Erkennbarkeit der Tätigkeiten der Stiftung und deren Unterstützung für die Kommission beitragen könnte;
- Standard-Leitlinien für alle Bewertungen beinhalten, die von der Stiftung als Beitrag zur Vergleichbarkeit von Erkenntnissen durchgeführt werden;
- von allen Mitarbeitern unterstützt und von dem Referat der Stiftung für Planung, Überwachung und Bewertung beaufsichtigt werden, um eine Qualitätssicherung und Erheblichkeit für die Gesamtziele zu gewährleisten.
4.4.4.Interne Verwaltung und Mittelzuweisung
Die Kommission begrüßt die Auffassung des Bewerters, dass die Stiftung über sachgerechte Verwaltungs‑ und Informationssysteme verfügt, was der Einrichtung eine gute finanzielle Solidität und Transparenz verleiht. Ferner begrüßt die Kommission, dass die Stiftung über sachgerechte Verfahren zur inhaltsbezogenen und finanziellen Berichterstattung verfügt, die für die genaue Mittelzuweisung und Planung zweckmäßig sind. Die interne Planung für die Stiftung, insbesondere der Einsatz der aktivitätsorientierten Haushaltsplanung (ABB), wurde trotz der komplexen Matrix von Regionen und Haushaltstiteln, die die Stiftung abzudecken hat (siehe Anhang 3), erfolgreich abgeschlossen.
4.5.Satzungsgemäße Organe
4.5.1.Vorstand
Die Kommission begrüßt die Schlussfolgerung des Bewerters, dass der Vorstand nach eigener Auffassung von der Stiftung mit den erforderlichen Angaben gut versorgt wurde, um seine satzungsgemäße Aufgaben zu erfüllen und die erforderlichen Beschlüsse zu fassen – hauptsächlich die jährliche Annahme des Arbeitsprogramms der Stiftung und des Haushaltsplans. Nach Auffassung der Vorstandsmitglieder bringen die jährlichen Arbeitsprogramme ihre Bemühungen und Empfehlungen in angemessener Weise zum Ausdruck, und entsprechen die Leistungen und Ergebnisse der Stiftung ihren Erwartungen und sind ihren Preis wert. Allerdings stellt die Kommission mit Besorgnis fest, dass der Bewerter auch zu der Schlussfolgerung gelangt, dass der Vorstand ein weitgehend passives Organ ist, das außerhalb der satzungsgemäß vorgesehenen Mindestanforderungen seiner Rolle nicht gerecht wird.
Die Kommission fordert das Direktorat der Stiftung auf, spezifische Vorschläge zur Steigerung des Engagements des Vorstandes bei seinen Tätigkeiten zu erarbeiten. Dies könnte durch Maßnahmen wie die Entwicklung von Ad‑hoc-Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen, Regionen oder Verwaltungsangelegenheiten und eine Überprüfung des Zeitplans der Sitzungen mit dem Ziel erfolgen, umfassendere Beratungen zum wesentlichen Inhalt der Arbeitsprogramme und zu strategischen Fragen zu ermöglichen. Allerdings sollte eine zunehmende Dynamik beim Vorstand auch aus anderen Empfehlungen resultieren wie einer verbesserten, die gesamte Einrichtung umfassenden Strategie der Auftragsdarstellung und Kommunikation sowie besser lesbaren Arbeitsprogrammen und Haushaltsplänen (mit Darstellung der Verknüpfungen zwischen beiden) mit der Angabe von Tätigkeitszielen.
Hinsichtlich der Zusammensetzung des Vorstandes gemäß Artikel 5 der Grundverordnung stimmt die Kommission der Auffassung zu, dass diese Bestimmung derzeit die Interessen, Verantwortlichkeiten und die Aufteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Kommission im Hinblick auf die Stiftung nicht vollständig widerspiegelt. Die Kommission wird prüfen, wie ein Vertreter von EuropeAid als Vollmitglied des Vorstandes anstatt über seinen derzeitigen Status als Beobachter aufgenommen werden könnte.
Die Stiftung selbst hat dem Vorstand aktiv zugearbeitet, indem sie insbesondere gewährleistete, dass Vertreter der Bewerberländer bereits als Beobachter teilnehmen können, um sich im Vorfeld des voraussichtlichen Beitritts von zehn Ländern im Jahr 2004 mit der Art des Vorstands und der Stiftung selbst vertraut zu machen. Die Kommission begrüßt diese Initiative und auch diejenige der Stiftung, diese zusätzliche Verbindung zu den Beitrittsländern dazu zu nutzen, sich bei den Erfahrungen der Letzteren als Partnerländer beraten zu lassen. Dies könnte dann zur Verbesserung der Effektivität der Tätigkeiten der Stiftung in anderen Regionen, insbesondere im westlichen Balkan, von Nutzen sein.
4.5.2.Beratungsgremium
Die Kommission stellt fest, dass das Beratungsgremium nach Feststellung des Bewerters seine satzungsgemäße Aufgabe der Beratung der Stiftung bei der Erstellung des jährlichen Arbeitsprogramms erfüllt hat 16 . Ferner stellt der Bewerter fest, dass das Beratungsgremium, das sich derzeit in Regionalgruppen trifft und alle drei Jahre eine Plenartagung aller Mitglieder abhält, ein guter Mechanismus zum Austausch von Informationen über regionale Prioritäten sowie über die Erfordernisse bei den Berufsbildungssystemen und Arbeitsmärkten darstellt.
Allerdings schlägt die Kommission vor, dass die Stiftung gewisse Verbesserung am Beratungsgremium vornehmen könnte, um das Engagement der Mitglieder gegenüber der Stiftung aufrechtzuerhalten und sie über die Tätigkeiten umfassend zu unterrichten. Die Kommission empfiehlt der Stiftung,
- die zuständigen Kommissionsdienststellen in die Sitzungen des Beratungsgremiums gemäß Artikel 6 der Gründungsverordnung einzubeziehen. Die aktive Beteiligung der Kommission würde auch die Vertrautheit der Mitglieder des Beratungsgremiums mit dem Programmplanungszyklus der Kommission und den Tätigkeiten der Stiftung in deren Rahmen verbessern und zu einem besseren Verständnis des Arbeitsprogramms der Stiftung hinsichtlich der Politik und den operativen Prioritäten der Kommission beitragen;
- das Verfahren der Mitgliedschaft im Beratungsgremium zu überprüfen, insbesondere bei der Aufstellung des nächsten dreijährigen Mandats des Beratungsgremiums (Ende 2003). Auch wenn die Stiftung die Mitglieder nicht direkt auswählen kann, sollte sie nachdrücklich auf eine ausgewogene Zusammensetzung aus Beteiligten, einschließlich Beamten, Sachverständigen und Sozialpartnern, hinwirken. Der Stiftung kommt es zu, zur Ermittlung von Bewerbern beizutragen, die Fachwissen aus dem Bereich der Berufsbildung in die Arbeit des Gremiums einbringen können und die der Stiftung den Zugang zu führenden politischen Entscheidungsträgern ebnen können;
- die Initiative zur Kombination von Sitzungen des Beratungsgremiums mit anderen großen Sitzungen oder Konferenzen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten und Projekten der Stiftung in diesen Ländern fortzuführen. Dies ermöglicht die Weiterentwicklung einer thematischen Zusammenarbeit und bietet den Mitgliedern des Beratungsgremiums die Möglichkeit, dass sie über konkrete Tätigkeiten der Stiftung unterrichtet werden, was gleichzeitig die Interaktion mit den Empfängern in den Partnerländer steigert;
- zu prüfen, wie man am besten der Besorgnis einiger Mitglieder des Beratungsgremiums gerecht wird, dass die derzeitige regionale Zusammenstellung keine angemessene Übersicht über den Gesamtbereich der Tätigkeiten der Stiftung und auch keine ausreichenden Vernetzungs- und Austauschmöglichkeiten mit anderen Regionalgruppen bietet. Die Kommission schlägt der Stiftung vor, zu ermitteln, ob die Mitglieder des Beratungsgremiums mit den derzeitigen Vereinbarungen und thematischen Inhalten zufrieden sind.
4.6.Technische Unterstützung für Tempus
Die Kommission stellt fest, dass der Bewerter im Laufe der externen Bewertung mehrere Probleme ermittelte, die sich hauptsächlich auf die Kommunikation und Planung zwischen der – für die Programmverwaltung zuständigen – Kommission und der Stiftung beziehen, die die technische Unterstützung bereitstellt. Die Kommission bestätigt, dass die in den Empfehlungen des Bewerters angesprochenen Fragen bereits durch die Entwicklung eines eindeutigen gemeinsamen Ansatzes zur Regelung der Leistung der Stiftung bei ihrer technischen Unterstützung für das Programm Tempus angegangen werden. Insbesondere befassen sich die Stiftung und die Kommission derzeit mit der Fertigstellung neuer Vereinbarungen zur Durchführung von Tempus-Aufgaben durch die zuständige Abteilung der Stiftung, der Überwachung der Leistung der Stiftung und eines systematischen Zyklus von Kontakten und Sitzungen, wobei die Fortschritte überprüft und wichtige Themen angesprochen werden können, bevor es zu Problemen kommt.
5.Schlussfolgerung
Nach Auffassung der Kommission hat die Stiftung in dem neuen politischen Rahmen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft, wozu auch die Übertragung an die Delegationen gehört, als ein Zentrum für Fachwissen in allen vier Regionen ihres Mandats einen nützlichen Beitrag zu leisten.
Die Kommission schließt sich der insgesamt positiven Beurteilung des Bewerters in Bezug auf die Effektivität der Arbeit der Stiftung an und vertritt die Auffassung, dass diese zu den Tätigkeiten der Gemeinschaft im Bereich Berufsbildung und Arbeitsmarktreform in ihren vier Partnerregionen einen wertvollen Beitrag geleistet hat. Allerdings sollte die Stiftung ihre Anpassung an das neue außenpolitische Umfeld dadurch beschleunigen, dass sie Tätigkeiten in ihren Partnerländern entsprechend den Prioritäten der Gemeinschaft und den Ansätzen der Kommission systematisch konsolidiert. Für die Stiftung bedeutet dies eine bessere Vorbereitung der Arbeitsprogramme und fortlaufenden Regionalkonzepte, die mit verbesserten und kontinuierlichen Beratungen mit den Beteiligten sowie durch verstärkte Verbindungen zu dem Programmplanungszyklus der Kommission zu erzielen ist. Die Stiftung muss ihre verfügbaren Ressourcen so konzentrieren, dass sie ihr derzeitiges Fachwissen nutzt und ihren Ruf gegenüber ihren Beteiligten, insbesondere den europäischen Organen, konsolidiert.
Sowohl vonseiten der Kommission als auch vonseiten der Stiftung bedarf es einer zunehmenden Sensibilisierung und Überwachung derjenigen Dienstleistungsarten, die angeboten und benötigt werden, um zu gewährleisten, dass die Tätigkeiten der Einrichtung weiterhin zweckmäßig und erheblich sind. Dies bedeutet, dass die Kommissionsdienststellen die Stiftung vollständig über neue bzw. überarbeitete Prioritäten und Strategien unterrichten müssen.
Zusätzlich erfordert dies ein erneutes Engagement von beiden Seiten zu deutlich verbesserter Kommunikation im Rahmen des strukturierten Dialogs auf Leitungs- und operativer Ebene. Unterstützt werden sollte dies durch die neue Strategie der externen Kommunikation der Stiftung, insbesondere im Zusammenhang mit einem besseren Kontaktmanagement.
Infolgedessen ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass die Führungskräfte der Stiftung innerhalb der Einrichtung eine deutlichere Vision von deren Position und Aufgabe als einem Gemeinschafts-Zentrum für Fachwissen in dieser neuen institutionellen Landschaft erarbeitet. Teilweise wird sich dies aus von der Überarbeitung der Auftragsdarstellung der Einrichtung im Dialog mit der Kommission und nach einer ordnungsgemäßen Beratung im Vorstand, aber auch aus dem zunehmenden Engagement ergeben, womit gewährleistet werden soll, dass alle Mitarbeiter diese Vision verstehen und dazu veranlasst werden, dies als ein Teil aller Tätigkeiten und des für die Kommission bereitgestellten Fachwissens aufzufassen.
Insgesamt ist die Kommission davon überzeugt, dass der Bericht über die externe Bewertung wertvolle Erfahrungen und Empfehlungen für die Entwicklung der Stiftung als einem Zentrum für Fachwissen liefert. Die Kommission fordert die Stiftung auf, dem Vorstand den Entwurf eines Aktionsplans vorzulegen, worin deren Analyse und die zu allen Empfehlungen des Bewerters und der Kommission in diesem Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen dargelegt sind. Die Kommission ihrerseits würde eine umfassendere Beratung, insbesondere mit dem Vorstand, über die künftigen Leitlinien der Stiftung begrüßen.
Anhang 1
ORGANIGRAMM (1. APRIL 2003)
Anhang 2
ENTWICKLUNG DER HAUSHALTSMITTEL 1998-2003
|
Jahr |
Gemeinschaftszuschuss |
% Titel 1/2/3 |
Bedienstete auf Zeit |
Gebundene Mittel |
Auf das nächste Haushaltsjahr übertragene Mittel |
Nicht ver-wendete Mittel |
|
1998 |
15,4 Mio. |
T1 67,3% T2 10,0% T3 22,7% |
119 |
15 170 491 |
3 512 871 |
229 509 |
|
1999 |
16,2 Mio. |
T1 61,5% T2 10,0% T3 28,5% |
124 |
16 145 680 |
2 880 925 |
54 320 |
|
2000 |
16,2 Mio. |
T1 63,0% T2 8,0% T3 29,0% |
119 |
16 105 289 |
2 650 716 |
94 711 |
|
2001 |
B7-664: 9,24 B7-033: 7,56 Gesamt: 16,8 Mio. |
T1 64,0% T2 8,0% T3 28,% |
115 |
16 671 786 |
3 492 434 |
128 214 |
|
2002 |
B7-664: 12,8 B7-033: 4,0 Gesamt: 16,8 Mio. |
T1 63,0% T2 8,0% T3 29,0% |
105 |
16 795 986 |
3 365 833 |
4 014 |
|
2003 |
B7-664: 13,7 B7-033: 3,5 Gesamt: 17,2 Mio. |
T1 65,0% T2 8,0% T3 27,% |
104 |
- |
- |
- |
Anhang 3
FINANZMITTEL DER EUROPÄISCHEN STIFTUNG FÜR BERUFSBILDUNG – AKTIVITÄTSORIENTIERTE HAUSHALTSPLANUNG 2000-2004
|
2000 |
|||||||||
|
HAUSHALTSMITTEL |
MITTEL AUSSERHALB DES HAUSHALTSPLANS |
||||||||
|
TÄTIGKEIT |
Anzahl Mitarbeiter |
Personalkosten |
Verwaltung und Infrastruktur |
Operative Kosten (einschließlich Dienstreisen) |
HAUSHALTSMITTEL GESAMT (Quelle: ESB) |
Übereinkommen (Jahresbasis) |
Tempus (Jahresbasis) |
Geber kooperation |
Mittel außerhalb des Haushaltsplans GESAMT |
|
(Titel 1) |
(Titel 2) |
(Titel 3) |
(Titel 1+2+3) |
||||||
|
Administrative Unterstützung |
22,3 |
1.689.981 |
1.368.750 |
22.650 |
3.081.381 |
||||
|
Organisatorische Unterstützung |
13,7 |
1.004.078 |
452.650 |
1.456.728 |
|||||
|
Bewerberländer |
15,9 |
1.297.277 |
1.330.400 |
2.627.677 |
3.270.807 |
336.112 |
3.606.919 |
||
|
Länder des westlichen Balkans |
15,5 |
1.272.401 |
830.400 |
2.102.801 |
13.195.143 |
13.195.143 |
|||
|
Russland, Moldau, Weißrussland, Ukraine |
9,9 |
806.410 |
755.900 |
1.562.310 |
2.000.000 |
600.000 |
2.600.000 |
||
|
Kaukasus, Zentralasien, Mongolei |
6,6 |
511.298 |
670.900 |
1.182.198 |
1.175.000 |
50.000 |
1.225.000 |
||
|
MEDA |
8,2 |
687.441 |
495.000 |
1.182.441 |
850.000 |
850.000 |
|||
|
Tempus |
27,7 |
2.200.064 |
75.000 |
2.275.064 |
75.263.111 |
75.263.111 |
|||
|
Übergreifende Tätigkeiten |
4,7 |
339.000 |
390.400 |
729.400 |
|||||
|
GESAMT |
124,4 |
9.807.950 |
1.368.750 |
5.023.300 |
16.200.000 |
19.640.950 |
75.263.111 |
1.836.112 |
96.740.173 |
|
|
|||||||||||
|
HAUSHALTSMITTEL Euro |
MITTEL AUSSERHALB DES HAUSHALTSPLANS Euro |
||||||||||
|
TÄTIGKEIT |
Zuweisung ständiges Personal |
Ständiges Personal ABB |
Personalkosten |
Verwaltung und Infrastruktur |
Operative Kosten (einschließlich. Dienstreisen) |
HAUSHALTSMITTEL GESAMT |
Übereinkommen |
Tempus |
Geberkooperation |
Mittel außerhalb des Haushaltsplans GESAMT |
|
|
(Titel 1) |
(Titel 2) |
(Titel 3 |
(Titel 1+2+3) |
||||||||
|
Administrative Unterstützung |
35 |
20,0 |
1.945.091 |
1.407.750 |
25.050 |
3.377.891 |
|||||
|
Organisatorische Unterstützung |
10 |
10,5 |
894.336 |
250.846 |
1.145.182 |
||||||
|
Bewerberländer |
13 |
16,0 |
1.336.150 |
1.287.250 |
2.623.400 |
12.723.360 |
410.000 |
13.133.360 |
|||
|
Länder des westlichen Balkans |
8 |
10,5 |
940.450 |
857.500 |
1.797.950 |
650.000 |
8.084.246 |
900.000 |
9.634.246 |
||
|
Tacis |
10 |
13,0 |
1.169.950 |
1.198.154 |
2.368.104 |
4.450.000 |
30.682.792 |
701.200 |
35.833.992 |
||
|
MEDA |
8 |
10,0 |
925.750 |
1.034.450 |
1.960.200 |
0 |
|||||
|
Übergreifende Tätigkeiten |
6 |
7,0 |
621.800 |
487.000 |
1.108.800 |
||||||
|
Tempus |
25 |
28,0 |
2.358.473 |
60.000 |
2.418.473 |
0 |
|||||
|
GESAMT |
115 |
115,0 |
10.192.000 |
1.407.750 |
5.200.250 |
16.800.000 |
5.100.000 |
51.490.398 |
2.011.200 |
58.601.598 |
|
|
Haushaltsausgaben Titel 3 |
Euro |
10.742.000 |
4.650.250 |
Ohne Dienstreisen |
|||||||
|
Beratungsgremium * |
220.000 |
||||||||||
|
Dokumentation * |
51.000 |
||||||||||
|
Dienstreisen |
550.000 |
||||||||||
|
Veröffentlichungen * |
195.000 |
||||||||||
|
Übersetzungen * |
451.846 |
||||||||||
|
Arbeitsprogramm (Kap. 31) |
3.732.404 |
||||||||||
|
Davon etwa 90 000 für Bewertung |
|||||||||||
|
Die Beträge für die mit * gekennzeichneten Ausgaben verteilen sich in den ABB-Spalten gleichmäßig auf die vier geografischen Tätigkeiten |
|||||||||||
|
|
|||||||||
|
HAUSHALTSMITTEL Euro |
|||||||||
|
AKTIVITÄT |
Zuweisung ständiges Personal |
Ständiges Personal gesamt ABB |
Personalkosten |
Verwaltung und Infrastruktur |
Operative Kosten (einschließlich Dienstreisen) |
HAUSHALTSMITTEL GESAMT |
|||
|
(Titel 1) |
(Titel 2) |
(Titel) |
(Titel 1+2+3) |
||||||
|
Administrative Unterstützung |
33 |
17,5 |
1.648.333 |
1.386.050 |
31.492 |
3.065.875 |
|||
|
Organisatorische Unterstützung |
10 |
10,5 |
989.000 |
257.700 |
1.246.700 |
||||
|
Bewerberländer |
10 |
12,0 |
1.130.286 |
1.176.750 |
2.307.036 |
||||
|
Länder des westlichen Balkans |
9 |
12,0 |
1.130.286 |
1.261.250 |
2.391.536 |
||||
|
Tacis |
8 |
11,0 |
1.036.095 |
1.261.450 |
2.297.545 |
||||
|
MEDA |
9 |
11,5 |
1.083.190 |
1.360.250 |
2.443.440 |
||||
|
Übergreifende Tätigkeiten |
6 |
7,5 |
706.429 |
115.000 |
821.429 |
||||
|
Tempus |
20 |
23,0 |
2.166.381 |
60.058 |
2.226.439 |
||||
|
GESAMT |
105 |
105,0 |
9.890.000 |
1.386.050 |
5.523.950 |
16.800.000 |
|||
|
9.980.000 |
|||||||||
|
Einschließlich. Dienstreisen gemäß den Haushaltsunterlagen> |
10.530.000 |
4.883.950 |
<Ohne Dienstreisen gemäß den Haushaltsunterlagen |
||||||
|
Anm.: In dieser Tabelle sind die Bewerberländer aus dem westlichen Balkan und aus Meda unter ihrer jeweiligen geografischen Tätigkeit aufgeführt. Darin kommt die interne Organisation der ESB zum Ausdruck, wo beispielsweise die Länderverantwortlichen für die Türkei, Zypern und Malta in MEDA arbeiten. |
|||||||||
|
2003 |
||||||
|
HAUSHALTSMITTEL Euro |
||||||
|
TÄTIGKEIT |
Zuweisung ständiges Personal |
Ständiges Personal gesamt ABB |
Personalkosten |
Verwaltung und Infrastruktur |
Operative Kosten (ohne Dienstreisen) |
HAUSHALTSMITTEL GESAMT |
|
(Titel 1) |
(Titel 2) |
(Titel 3) |
(Titel 1+2+3) |
|||
|
Administrative Unterstützung |
31 |
16,5 |
1.870.000 |
1.421.000 |
26.500 |
3.317.500 |
|
Organisatorische Unterstützung |
10 |
10,0 |
929.000 |
250.000 |
1.179.000 |
|
|
Bewerberländer |
8 |
10,5 |
1.000.000 |
900.000 |
1.900.000 |
|
|
Länder des westlichen Balkans |
9 |
12,0 |
1.200.000 |
1.213.500 |
2.413.500 |
|
|
Tacis |
8 |
11,0 |
1.130.000 |
1.220.000 |
2.350.000 |
|
|
MEDA |
10 |
12,0 |
1.200.000 |
1.380.000 |
2.580.000 |
|
|
Übergreifende Tätigkeiten |
8 |
10,0 |
970.000 |
150.000 |
1.120.000 |
|
|
Tempus |
20 |
22,0 |
2.230.000 |
110.000 |
2.340.000 |
|
|
GESAMT |
104 |
104 |
10.529.000 |
1.421.000 |
5.250.000 |
17.200.000 |
|
9.873.000 |
||||||
|
Einschließlich. Dienstreisen gemäß den Haushaltsunterlagen> |
11.239.000 |
1.421.000 |
4.540.000 |
<Ohne Dienstreisen gemäß den Haushaltsunterlagen |
||
|
Voranschlag 2004 |
||||||
|
HAUSHALTSMITTEL Euro |
||||||
|
TÄTIGKEIT |
Zuweisung ständiges Personal |
Ständiges Personal gesamt ABB |
Personalkosten |
Verwaltung und Infrastruktur |
Operative Kosten (ohne Dienstreisen) |
HAUSHALTS-MITTEL GESAMT |
|
(Titel 1) |
(Titel 2) |
(Titel) |
(Titel 1+2+3) |
|||
|
Administrative Unterstützung |
31 |
16,5 |
1.727.740 |
1.434.000 |
28.000 |
3.189.740 |
|
Organisatorische Unterstützung |
10 |
10,0 |
1.047.115 |
260.000 |
1.307.115 |
|
|
Bewerberländer |
6 |
8,5 |
890.048 |
600.000 |
1.490.048 |
|
|
Länder des westlichen Balkans |
9 |
12,0 |
1.256.538 |
1.330.000 |
2.586.538 |
|
|
Tacis |
8 |
11,0 |
1.151.827 |
1.340.000 |
2.491.827 |
|
|
MEDA |
10 |
12,0 |
1.256.538 |
1.430.000 |
2.686.538 |
|
|
Übergreifende Tätigkeiten |
10 |
12,0 |
1.256.538 |
170.000 |
1.426.538 |
|
|
Tempus |
20 |
22,0 |
2.303.654 |
118.000 |
2.421.654 |
|
|
GESAMT |
104 |
104,00 |
10.890.000 |
1.434.000 |
5.276.000 |
17.600.000 |
|
104.712 |
||||||
|
Einschließlich Dienstreisen gemäß den Haushaltsunterlagen> |
11.600.000 |
1.434.000 |
4.566.000 |
<Ohne Dienstreisen gemäß den Haushaltsunterlagen |
||