Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die entwicklung einer Energiepolitik für die erweiterte Europäische Union, ihre Nachbarn und partnerländer /* KOM/2003/0262 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE ENTWICKLUNG EINER ENERGIEPOLITIK FÜR DIE ERWEITERTE EUROPÄISCHE UNION, IHRE NACHBARN UND PARTNERLÄNDER INHALT 1. Einleitung 1.1. Schaffung eines europäischen Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktes 1.2. Umwelt und Energie 1.3. Versorgungssicherheit und Ausbau der Infrastruktureinrichtungen 1.4. Kernenergie 1.5. Konzentration auf den Europäischen Forschungsraum und seine Integration in den Energiebereich 2. Kooperationsmechanismen 2.1. Energiedialog Europäische Union - Russland 2.2. Europa-Mittelmeer-Energieforum 2.3. Südosteuropa 3. Gebiete von besonderem Interesse für die EU 3.1. Nördliche Dimension 3.2. Kaspisches Becken 3.3. Zusammenarbeit mit anderen wichtigen Partnern 4. Schaffung eines erweiterten integrierten europäischen Elektrizitäts- und Gasmarktes auf der Grundlage gemeinsamer Vorschriften und Grundsätze 4.1. Fortschritte bei der Schaffung des Binnenmarktes der Europäischen Union 4.2. Voraussetzungen für die Schaffung eines erweiterten Marktes 4.3. Fortschritte bei der Schaffung eines erweiterten Marktes 5. Infrastrukturvoraussetzungen für die Schaffung eines voll integrierten elektrizitätsmarktes 5.1. EU - Russland 5.2. Südosteuropa 5.3. Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum 6. Harmonisierung und technische Interoperabilität der elektrizitäts- und gasnetze 7. Versorgungssicherheit und der Aufbau einer neuen Infrastruktur für Erdgas und Erdöl 7.1. Physische Versorgungssicherheit der Netze 7.2. Strategische und kommerzielle Versorgungssicherheit 7.3. Erdgas 7.4. Erdöl 7.5. Investitionen für die Modernisierung der Energiesysteme und Energieeinsparungen 8. Überprüfung und Umstrukturierung der gemeinschaftlichen Fördermechanismen im Energiebereich 9. Schlussfolgerung und konkrete Massnahmen Anhänge Anhang I: Projektvorschläge für den Elektrizitätssektor EU-Mittelmeerraum Anhang II: Vorschläge für vorrangige Erdgasprojekte 1. EINLEITUNG Die Europäische Union muss ein Garant für Stabilität und nachhaltige Entwicklung auf dem europäischen Kontinent sein - dies wurde bereits von Präsident Prodi zum Ausdruck gebracht [1] und von der Kommission in ihrer Mitteilung zu einem größeren Europa [2] bekräftigt. Die Ausweitung der Vorteile des Binnenmarktes gehört zur Sicherung der Stabilität auch in dem Kreis der Länder, von denen die Union umgeben ist. Hierbei kommt der Union eine zentrale Rolle zu. [1] Romano Prodi, Präsident der Europäischen Kommission : Das größere Europa - eine Politik der Nachbarschaft als Schlüssel zur Stabilität; ,Friede, Sicherheit und Stabilität - Internationaler Dialog und die Rolle der EU". Sechste Weltkonferenz des Studienverbandes der Europäischen Gemeinschaft. Projekt Jean Monnet. Brüssel, 5.-6. Dezember 2002. [2] Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn, Brüssel, 11.3.2003 - KOM(2003) 104 endg. Die Nachbarländer der Europäischen Union von heute und morgen spielen in der Energiepolitik der Union eine entscheidende Rolle. Sie liefern einen großen Teil des Erdgas- und in steigendem Maße des Erdölbedarfs der Europäischen Union; eine Tendenz, die sich in Zukunft noch verstärken wird. Sie und unsere Partner stellen den Transit von Primärenergie in die EU sicher. Diese Länder werden zunehmend voll- und gleichwertige wichtige Akteure auf dem Erdgas- und Elektrizitätsbinnenmarkt der Europäischen Union werden. In dieser Mitteilung geht es um die energiepolitischen Beziehungen der erweiterten Union zu ihren Nachbarn und wichtigsten geografischen Partnern im Energiebereich. Obwohl sie an die kürzlich vorgelegte Mitteilung zu einem größeren Europa angelehnt ist, ist das geografische Gebiet, um das es in ihr geht, nicht genau dasselbe, da auch Südosteuropa als Beispiel dessen, was im Hinblick auf die Regulierung der Märkte in Betracht gezogen werden könnte, und - zum Teil - das Kaspische Becken einbezogen sind. Diese beiden Gebiete sind für die Vollständigkeit des Energiebinnenmarktes und die Energieversorgungssicherheit der Europäischen Union von besonderer Bedeutung [3]. [3] Die Kommission plant, Ende 2003 eine weitere Mitteilung vorzulegen, in der es um Infrastrukturfragen in Bezug auf die Beitrittsländer gehen wird. Als solche untersucht die Kommission diese Fragen hier nicht, sondern befasst sich mit der erweiterten Union und den Beziehungen, die diese zu ihren Nachbarn und Partnern unterhalten wird. In der künftigen Mitteilung werden die Fragen der Erweiterung des geografischen Geltungsbereichs des Europäischen Forschungsraums, in dem die Energie eine große Rolle spielt, angegangen werden. - Mit der in dieser Mitteilung dargelegten Politik werden die nachstehenden Ziele verfolgt: - Verbesserung der Energieversorgungssicherheit des europäischen Kontinents; - Stärkung des Energiebinnenmarktes der erweiterten Europäischen Union; - Unterstützung der Modernisierung der Energiewirtschaft in unseren Partnerländern; - Förderung der Realisierung neuer großer Energieinfrastrukturprojekte Gemeinsam mit den Nachbarländern und unseren Partnern kann sich die Europäische Union den Herausforderungen einer zunehmenden Abhängigkeit von Energieeinfuhren, der Notwendigkeit zur Bewältigung von Infrastrukturproblemen auf regionaler Ebene, zur geografischen und technologischen Diversifizierung der Energiequellen und zur Erweiterung der Grundlage für den Energiehandel auf dem europäischen Kontinent und den Nachbarkontinenten stellen. 1.1. Schaffung eines europäischen Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktes Die strukturellen Reformen im Zuge der Schaffung eines europäischen Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktes spiegeln sich in den Entwicklungen in nahezu allen Nachbarländern wider. Wie die Kommission in ihrer Mitteilung über die Vollendung des Binnenmarktes [4] fordert, sollte das Ziel in diesem Zusammenhang die allmähliche Schaffung eines integrierten europäischen Binnenmarktes und nicht eines Marktes sein, der auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschränkt bleibt. Unter der Voraussetzung, dass einheitliche Ausgangsbedingungen in Bezug auf die Marktöffnung, den fairen Wettbewerb, den Umweltschutz und die Sicherheit, einschließlich der nuklearen Sicherheit, bestehen, gibt es viele gute Gründe, diese Entwicklungen aktiv voranzutreiben. Ein richtig angelegter erweiterter europäischer Binnenmarkt wird zu mehr Wettbewerb und niedrigeren Preisen führen, einen besseren Umweltschutz über ein größeres Gebiet ermöglichen und die Versorgungssicherheit in ganz Europa verbessern. Dabei strebt die Kommission nicht an, sämtliche Standards und Rechtsvorschriften im Energiebereich insgesamt und unbesehen zu ,exportieren". Vielmehr soll versucht werden, einen im Wesentlichen vergleichbaren Marktzugang und die Festlegung von gleichwertigen Standards zu erreichen, die die Bevölkerung in der gesamten Europäischen Union direkt betreffen (vor allem im Bereich der Kernenergie). Die Kommission hat dieses Ziel der Erweiterung des Binnenmarktes in den letzten Jahren aktiv verfolgt und dabei konkrete Ergebnisse erzielt. Diese Bestrebungen sind fortzusetzen und zu intensivieren. In dieser Mitteilung wird eine Strategie zur Erreichung dieses Hauptziels vorgezeichnet. [4] KOM(2001) 125 vom 13.03.2001. Die Erreichung des Hauptziels erfordert nicht nur die Festlegung einiger gemeinsamer Vorschriften und Standards im Energiebereich, sondern gegebenenfalls auch zusätzliche Infrastruktureinrichtungen. Ohne einen angemessenen Verbundgrad der Elektrizitäts- und Erdgasnetze der verschiedenen Länder kann sich ein echter wettbewerbsorientierter Markt, der sich durch eine hohe Versorgungssicherheit auszeichnet, nicht entwickeln. Im Jahr 2001 hat die Kommission eine Mitteilung ,Europäische Energieinfrastruktur" [5] verabschiedet, in der eine Reihe von Maßnahmen im Hinblick auf den Bau fehlender Teilstücke und die Beseitigung von Netzengpässen vorgestellt werden, die nötig sind, damit sich der Binnenmarkt der Europäischen Union ungehindert entwickeln kann. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union stimmten der Mitteilung 2002 in Barcelona zu, womit sie insbesondere das Ziel eines Verbundgrades zwischen jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union und seinen Nachbarn von mindestens 10 % des Elektrizitätsinlandsverbrauchs billigten. In dieser Mitteilung wird untersucht, welche Maßnahmen nötig sind, um dieses Ziel sowie die Infrastrukturziele auf die Nachbarländer auszuweiten. [5] KOM(2001) 775 vom 20.12.2001. 1.2. Umwelt und Energie Die Kommission wird jedoch eine Politik der Nachfragesteuerung und eine Politik zur Steigerung der Energieeffizienz bei unseren Nachbarn und Partnern entwickeln müssen. Ein solcher Schritt wird langfristig erforderlich sein, um unsere Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten. Aufgrund unserer gemeinsamen Verpflichtung zum Klimaschutz und zur Bewältigung anderer energiebezogener Umweltprobleme räumen wir der Modernisierung der Energiewirtschaft in unseren Nachbarländern höchste Priorität ein. Investitionen zur Modernisierung und die Energieerzeugung aus neuen und erneuerbaren Energiequellen müssen mit besseren Verbrauchsmessungen, Maßnahmen im Bereich des Transports und der Energiepreisgestaltung einhergehen, um die richtigen Anreize für eine rationelle Energieverwendung zu schaffen, für die bei unseren Nachbarn und Partnern ein erhebliches Potenzial besteht. 1.3. Versorgungssicherheit und Ausbau der Infrastruktureinrichtungen Wie im Grünbuch der Kommission über die Sicherheit der Energieversorgung herausgestellt, führt die Europäische Union bereits fast zwei Drittel ihres Bedarfs an fossilen Brennstoffen (Öl, Gas und Kohle) ein. Auf diese Brennstoffe entfallen 80 % des Energieverbrauchs der Europäischen Union. Ausgehend von der derzeitigen Entwicklung wird sich dieser Anteil bis 2020 voraussichtlich auf 90 % des Ölverbrauchs und 70 % des Gasverbrauchs der Union erhöhen. Bei der Elektrizität ist das Handelsvolumen zwischen den Mitgliedstaaten und Beitrittsländern der EU auf der einen und den Nachbarländern auf der anderen Seite mit einer Ausfuhr von nur etwa 6,4 TWh und einer Einfuhr von nur etwa 13 TWh im Jahr 2001 nach wie vor ziemlich gering. Zum Vergleich wurde in einer TACIS-Studie aus dem Jahr 1999 ein mögliches Volumen von 32 TWh vorausgesehen, wenn das russische Netz synchron an das Netz der Union für die Koordinierung des Transports elektrischer Energie (Union for the Coordination of Transmission of Electricity) angeschlossen würde. In Bezug auf die Mittelmeerverbindungen ist darauf hinzuweisen, dass über ein standardmäßiges 600MW-Seekabel 4TWh Strom pro Jahr übertragen werden können. Beim Gas steht man hinsichtlich der Versorgungssicherheit vor großen Herausforderungen. Für die erwartete Zunahme bedarf es der Entwicklung neuer Gasprojekte, die geografisch betrachtet weiter von der Europäischen Union entfernt sind und bei denen die Gewinnung oftmals unter immer schwerer werdenden Bedingungen erfolgt. Um den künftigen Bedarf einer erweiterten Europäischen Union mit einem Einfuhrbedarf zu decken, der den Schätzungen zufolge im Jahr 2020 400 Mrd. m3 erreichen wird, werden in den nächsten Jahren Investitionen in einer Gesamthöhe von vielen Milliarden Euro im Bereich der Exploration neuer Gasfelder und vor allem im Bereich neuer Erdgasleitungen nötig sein. Den Voraussagen zufolge wird die derzeitige Kapazität von 330 Mrd. m3 um nahezu 200 Mrd. m3 gesteigert werden müssen. Damit diese Investitionen erfolgen können, muss die Europäische Union eine Politik ihrer aktiven Förderung und Unterstützung betreiben. In dieser Mitteilung werden daher die Rolle der Kommission in diesem Zusammenhang überprüft und zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen. Beim Öl geht es in erster Linie um die Frage der Versorgungssicherheit und vor allem um die Sicherheit auf See. 1.4. Kernenergie Elektrizität aus Kernenergie spielt in den energiepolitischen Beziehungen der Europäischen Union zu ihren Nachbarländern unvermeidlich stets eine große Rolle. Der Standpunkt der Europäischen Kommission zur Kernenergiepolitik auf dem Gebiet der Europäischen Union ist weiter unten dargelegt. Am 30. Januar 2003 nahm die Kommission zwei Vorschläge für Richtlinien an: einerseits geht es um die Festlegung der grundlegenden Verpflichtungen und allgemeinen Grundsätze im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und andererseits um die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Beide Vorschläge gründen auf Kapitel 3 (Titel II) des Euratom-Vertrags über den Gesundheitsschutz. Diese Fragen und das vorgezeichnete Vorgehen zu ihrer Bewältigung sind die Grundlage der Politik, die die Gemeinschaft auf diesem Gebiet gegenüber den Nachbarländern verfolgt. Nach Auffassung der Kommission bilden die in diesen Richtlinienentwürfen enthaltenen Grundsätze die Grundlage für Gespräche mit Drittländern, insbesondere Russland. Außerdem muss der Rat so schnell wie möglich den Beschluss fassen, die Kommission zur Aushandlung eines Abkommens EURATOM - Russische Föderation über den Handel mit Kernmaterialien zu ermächtigen, wie von der Kommission in ihrer Mitteilung ,Nukleare Sicherheit im Rahmen der europäischen Union" vom 06.11.2002 (KOM(2002) 605) vorgeschlagen. Dieser interne Standpunkt wird die Grundlage für Gespräche mit Drittländern über den Handel mit Elektrizität aus Kernenergie als Teil der Voraussetzungen für die Schaffung eines erweiterten Marktes sein (siehe Punkt 4.2). 1.5. Konzentration auf den Europäischen Forschungsraum und seine Integration in den Energiebereich Das Sechste Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (2002 - 2006) steht den Beitritts- und Kandidatenländern unter denselben Bedingungen offen wie den Mitgliedstaaten. Auch die Nachbarländer sind dringend aufgerufen, sich an den Aktivitäten des Sechsten Rahmenprogramms zu beteiligen: mit unseren östlichen, nördlichen und südlichen Nachbarn wurden wissenschaftliche und technische Vereinbarungen (Russland, die Ukraine, Island, Liechtenstein, Norwegen, Israel, die Schweiz) getroffen und ad-hoc-Partnerschaften im Rahmen der Kooperations- bzw. Assoziierungsabkommen (mit den 12 Mittelmeerpartnerländern) begründet. Derzeit wird mit Russland ein Aktionsplan für Forschung im Energiebereich umgesetzt. In seinem Rahmen finden Expertensitzungen zu vorrangigen Bereichen und Informationskampagnen zur Förderung der russischen Beteiligung an den Aktivitäten des Sechsten Rahmenprogramms statt. Ähnliches könnte für die Mittelmeerpartnerländer entwickelt werden. Mit mehr als zwei Milliarden Euro für den Energiebereich (Kernenergie und nichtnukleare Energie) unterstützt das Sechste FTE-Rahmenprogramm Forscher, Unternehmen und Hochschulen aus der EU, den Beitrittsländern und Nachbarländern und trägt damit zur Errichtung des Europäischen Forschungsraum gemäß der Lissabonner Strategie bei. In diesem Zusammenhang würde die Kommission es begrüßen, wenn Mittel für die Untersuchung der Perspektiven für die Entwicklung einer Wasserstoff-Energiewirtschaft verwendet würden. Dieser Brennstoff hat das Potenzial zu den zentralen Zielen der europäischen Politik beizutragen: Energieversorgungssicherheit und nachhaltige Entwicklung. Wasserstoff kann auch zu anderen politischen Zielen wie Luftqualität und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie beitragen. 2. KOOPERATIONSMECHANISMEN Bei der Verfolgung dieser Ziele hat die Gemeinschaft in den vergangenen Jahren drei wichtige Instrumente geschaffen: den Energiedialog Europäische Union - Russland, das Europa-Mittelmeer-Energieforum und den Regionalen Energiemarkt Südosteuropa [SEE-REM]. 2.1. Energiedialog Europäische Union - Russland Russland ist bereits der größte Einzelpartner der Europäischen Union im Energiebereich. 2001 kamen über 19 % der gesamten Nettoöleinfuhren und über 40 % der Gaseinfuhren der Europäischen Union aus Russland. Außerdem war Russland der größte Uranlieferant der Europäischen Union und stellte darüber hinaus einen beträchtlichen Teil des Bedarfs an angereichertem Uran. Im selben Jahr machten die Energieausfuhren wertmäßig fast 50 % der gesamten russischen Ausfuhren in die Europäische Union aus. Für die Europäische Union ist es wichtig, dazu beizutragen, dass Russland seine Rolle als Gas- und Öllieferant bewahrt und ausbaut und durch Technologietransfer und Investitionen zur Modernisierung seiner Energieinfrastruktur als sicherer und verlässlicher Lieferant gestärkt wird. Angesichts der Bedeutung, die der Sicherstellung ausreichender Energielieferungen und angemessener Preise für die wirtschaftliche Entwicklung auf dem gesamten europäischen Kontinent zukommt, und des langfristigen Charakters der Investitionen in die Energiegewinnung und den Energietransport haben sowohl die Europäische Union als auch Russland jedoch auch erkannt, wie wichtig es ist, ihrer Beziehung neuen politischen Schwung zu verleihen, indem sie gemeinsam auf eine strategische Energiepartnerschaft Europäische Union - Russland hinarbeiten. Aus diesem Grund wurde in dem Wissen um diese gegenseitige Abhängigkeit im Energiebereich auf dem Gipfel Europäische Union - Russland im Oktober 2000 in Paris vereinbart, einen regelmäßigen Energiedialog zwischen der Europäischen Union und Russland einzuführen, um Fortschritte bei der Definition und Ausgestaltung einer Energiepartnerschaft Europäische Union - Russland zu ermöglichen. Wie in der Gemeinsamen Erklärung [6] niedergelegt, können im "Rahmen dieser Partnerschaft ... alle Fragen erörtert werden, die für diesen Bereich von gemeinsamem Interesse sind, unter anderem auch die Begründung einer Zusammenarbeit in Fragen der Energieeinsparung und der Rationalisierung von Produktions- und Transportinfrastrukturen, der Schaffung von Möglichkeiten für europäische Investitionen sowie der Beziehungen zwischen Erzeuger- und Verbraucherländern." [6] Gemeinsame Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates, Jacques Chirac, unterstützt vom Generalsekretär des Rates und Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU, Javier Solana, sowie des Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Romano Prodi, und des Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir W. Putin, Paris, 30. Oktober 2000. (Ref.: Pressemitteilung 405 - Nr.: 12779/00 http://ue.eu.int/newsroom/ ). Die Berücksichtigung von Umweltbelangen in Russland wird weiterhin im Zentrum der Gespräche stehen und die Kommission wird weiterhin auf Fortschritte in diesem Bereich drängen. Die Rolle des Kioto-Protokolls bei der Minderung der Kohlendioxidemissionen in Russland wird ebenfalls Thema bleiben. In den drei Jahren seines Bestehens hat der Energiedialog dazu beigetragen, gegenseitiges Vertrauen und ein besseres Verständnis für unsere energiepolitischen Ziele zu schaffen. Außerdem konnten in vielen der anstehenden Fragen große Fortschritte erzielt werden, was den Weg für eine langfristige institutionalisierte Partnerschaft ebnet. Dazu gehören: - die Benennung von Energieinfrastrukturprojekten von gemeinsamem Interesse; - ein Garantiefonds für nicht kommerzielle Risiken; - die zentrale Rolle, die langfristige Erdgaslieferverträge bei der Sicherung der Bedingungen des Energiebinnenmarktes durch Erleichterung von Investitionen spielen; - der rechtliche Rahmen in Russland; - der Handel mit Kernmaterial und - Projekte im Bereich ,saubere Kohle". - Darüber hinaus wurde vereinbart, in den Regionen Astrakhan, Archangelsk und Kaliningrad an Pilotprogrammen zur Energieeffizienz zu arbeiten, und nun wird mit den russischen Behörden an der Erstellung von Spezifikationen für technische Hilfsprojekte gearbeitet, die im Rahmen des Programms TACIS 2003 finanziert werden sollen. Da einer der wichtigsten Gedanken in Russlands Entwurf einer ,Energiestrategie bis zum Jahr 2020" ein 75 %iger Zuwachs der Kohleerzeugung [7] und ein verstärkter Einsatz der Kohle in der Stromerzeugung [8] ist, muss darüber hinaus die Verwendung moderner, effizienter und umweltfreundlicherer Kohleverbrennungstechnologien gefördert werden. Aus diesem Grund und zur Förderung der effizientesten Technologie für saubere Kohle in der EU erhielt Russland bei den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen der Jahre 2001 und 2002 [9] im Rahmen des CARNOT-Programms [10] Priorität für die Verbreitung von Technologien für den sauberen und effizienten Einsatz fester Brennstoffe. Derzeit sind drei CARNOT-Projekte im Gange, die Russland betreffen. Die Kombination niedriger Energiepreise in Russland und eines wenig anspruchsvollen Kioto-Ziels für den ersten Verpflichtungszeitraum (2008-2012) bedeutet jedoch, dass der Energieeffizienz und den Energieeinsparungen bei der Umsetzung der russischen Energiepolitik insgesamt keine große Priorität eingeräumt wurde. [7] von 258 Mio. t im Jahr 2000 auf zwischen 340 und 430 Mio. t im Jahr 2020. [8] In der Strategie wird eine Steigerung der Stromerzeugung aus Kohle von 17% der gesamten Stromerzeugung im Jahr 2000 auf 29% bis zum Jahr 2020 gefordert, wodurch sich der Kohleverbrauch bei der Verstromung verdoppeln könnte. [9] Ausschreibung für 2001 [10] Entscheidung 1999/24/EG des Rates vom 14.12.1998. 2.2. Europa-Mittelmeer-Energieforum Im Zuge des 1995 zwischen der Europäischen Union und den zwölf Mittelmeerpartnerländern [11] eingeleiteten Barcelona-Prozesses wurde 1997 das Europa-Mittelmeer-Energieforum geschaffen. Zweck des Forums ist sowohl die Stärkung des politischen Dialogs zwischen den Mittelmeerpartnerländern als auch auf eher technischer Ebene die Förderung von Projekten und Maßnahmen von gemeinsamem Interesse. [11] Die 12 Mittelmeerpartnerländer sind: Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, die Palästinensische Autonomiebehörde, Syrien, Tunesien, die Türkei und Zypern. Libyen hatte die Bedingungen und Grundsätze der Partnerschaft nicht akzeptiert und hat, zusammen mit Mauretanien, Beobachterstatus. In einem ersten Aktionsplan für den Zeitraum 1998 - 2002, der auf der Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz im Mai 1998 in Brüssel gebilligt wurde, wurden mehrere Prioritäten und Initiativen festgelegt. Unter anderem wurde die Einsetzung von drei ad-hoc-Arbeitsgruppen ab dem Jahr 2000 zu den Themen Energiepolitik, Verbindungsleitungen und Wirtschaftsanalyse vorgesehen. Die drei Hauptziele, auf die die Aktionen und Prioritäten im Energiesektor konzentriert sein sollten, wurden im Aktionsplan 1998 - 2002 wie folgt benannt: - Versorgungssicherheit durch Weiterentwicklung und Diversifizierung der Energieträger und durch enge internationale Kooperation; - Wettbewerbsfähigkeit der Energieindustrie im Hinblick auf die Verwirklichung der geplanten Freihandelszone bis zum Jahr 2010, zu erzielen durch intensivere industrielle Produktion; - Umweltschutz durch Sicherheit und Sauberkeit bei Erzeugung, Transport und Verwendung von Energie und durch Förderung rationeller Energieverwendung und erneuerbarer Energiequellen. Hauptaufgabe der drei ad-hoc-Gruppen ist es, objektive Kriterien zu erarbeiten, mit deren Hilfe ein Konsens über vorrangige Maßnahmen von gemeinsamem Interesse in der Region erreicht werden kann. Die ,Trans-Europa-Mittelmeer-Netze", die die Süd-Süd- und Süd-Nord-Verbindung für Gas und Elektrizität in der Region sicherstellen sollen, wurden als eindeutige Priorität herausgestellt. 2.3. Südosteuropa Die Kommission hat im März 2002 Vorschläge für die Errichtung eines regionalen Elektrizitätsmarktes in Südosteuropa vorgelegt. Im Laufe der Zeit soll ein regionaler Energiemarkt entstehen. Im November 2002 wurde auf der Ministertagung in Athen von allen Ländern [12] unter der Schirmherrschaft der Kommission und des Stabilitätspaktes [13] eine Vereinbarung unterzeichnet. Die Kommission vereinbarte mit allen internationalen Gebern [14], die auf regionaler Basis aktiv sind, außerdem ein gemeinsames Strategiepapier. Mit der Athener Vereinbarung wurden die folgenden Einrichtungen geschaffen, die in ihrer Gesamtheit als der Athener Prozess bezeichnet werden: [12] Unterzeichnerstaaten sind heute: Albanien, Bosnien und Herzegowina, die Föderative Republik Jugoslawien, Bulgarien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Griechenland, die Türkei, Kroatien, Rumänien und Kosovo (Unterzeichnerstaat laut UN-Resolution 1244). Zu den Beobachtern gehören die Republik Moldau, Slowenien, Österreich, Ungarn und Italien. Die Initiative steht unter der Schirmherrschaft der Europäischen Kommission und des Stabilitätspaktes. [13] Der Stabilitätspakt für Südosteuropa ist ein Instrument, mit dem die politischen Bedingungen für eine effektive internationale Unterstützung der Region geschaffen werden sollen, indem eine Koordinierung zwischen den Gebern sichergestellt und den Ländern der Region Pläne vorgelegt werden. An der Spitze des Stabilitätspakts steht Dr. Erhard Busek. [14] Zu den Gebern gehören die EIB, die EBWE, die Weltbank, die USA, Kanada, Italien, Griechenland, die Schweiz, die Tschechische Republik und Deutschland. Später ist die IEA hinzugekommen. Das Vereinigte Königreich ist durch die Arbeit der EBWE assoziiert. - eine Ministertagung, die den Athener Prozess politisch lenken soll und die mindestens einmal jährlich zusammentritt und - eine ständige hochrangige Arbeitsgruppe, die bisher jedes Vierteljahr zusammentritt und verantwortlich über Arbeitsprogramme und Durchführungsstrategien beschließt; in dieser ständigen hochrangigen Arbeitsgruppe kommen die Schlüsselmechanismen - Benchmarking und Peer-Review - zum Tragen. Außerdem wird mit der Athener Vereinbarung das Forum von Athen begründet, das den Foren von Madrid und Florenz in der Union nachempfunden ist. Im Forum von Athen kommen die Marktakteure zusammen, um nötige Reformmaßnahmen zu erörtern. Dem Forum gehören an: die ständige hochrangige Arbeitsgruppe, die Gruppe der Regulierungsbehörden (der Rat der europäischen Regulierungsbehörden im Energiebereich hat eine Untergruppe für Südosteuropa eingerichtet), die Gruppe der Übertragungsnetzbetreiber (eine Untergruppe der Vereinigung Europäischer Übertragungsnetzbetreiber), im Namen der Union für die Koordinierung des Transports elektrischer Energie agierende Vertreter der Industrie auf einer ad-hoc-Basis, die Kommission und internationale Geber der Region. Gleichzeitig mit der Vorlage des Elektrizitätsplans kündigte die Kommission an, dass für Gas zu einem späteren Zeitpunkt ein ähnlicher Plan vorgelegt werden würde. Die Länder billigten dieses Vorgehen im November 2002 auf der Ministertagung in Athen. Mit der Aufstellung des Erdgasplans wird Mitte 2003 begonnen. Seine Einrichtungen werden denen des Athener Prozesses entsprechen, da die beiden Prozesse Ende 2003 in einen einzigen überführt werden sollen. Ein solcher politischer Prozess zur Errichtung eines integrierten regionalen Marktes erfordert größere Rechtssicherheit und intensivere energiepolitische Beziehungen zwischen den einzelnen Ländern und auch zur Europäischen Union als Ganzes. Damit wäre eine konkrete Grundlage für die Ausweitung der Vorteile des Energiebinnenmarktes der Europäischen Union geschaffen. Die Kommission wird die Schirmherrschaft über die dazu nötigen Arbeiten übernehmen. 3. GEBIETE VON BESONDEREM INTERESSE FÜR DIE EU 3.1. Nördliche Dimension Im Rahmen der Nördlichen Dimension wird energiepolitischen Fragen große Bedeutung eingeräumt, insbesondere unter den Gesichtspunkten der Versorgungssicherheit, der Wettbewerbsfähigkeit und des Umweltschutzes. Dies kommt im ersten Aktionsplan der Nördlichen Dimension für den Zeitraum 2000 bis 2003 zum Ausdruck. Im Rahmen der Nördlichen Dimension haben die Energieminister des Ostseeraums und die Europäische Kommission auf ihrer Konferenz im Oktober 1999 in Helsinki beschlossen, die Energiezusammenarbeit im Ostseeraum (BASREC) zu begründen, und eine Gruppe hochrangiger Beamter für den Energiebereich wurde eingesetzt, um die Aktivitäten zu lenken, die sich sowohl auf den Elektrizitäts- als auch auf den Erdgasmarkt beziehen. Die Aktivitäten von BASREC waren für energiepolitische Initiativen des ersten Aktionsplans der Nördlichen Dimension von großer Bedeutung, zu dessen Zielen auch die Schließung unsicherer Kernkraftwerke, die Förderung einer Kultur der nuklearen Sicherheit und die Verbesserung der Abfallentsorgung gehörten. Energiepolitische Fragen werden auch im zweiten Aktionsplan der Nördlichen Dimension (2004 - 2006), der dieses Jahr angenommen werden soll, eine herausragende Rolle spielen. Darüber hinaus werden die Unterzeichnung des Abkommens über ein Multilaterales Nuklear- und Umweltprogramm in der Russischen Föderation (MNEPR) sowie die Realisierung kerntechnischer Projekte, die durch den Unterstützungsfonds der Umweltpartnerschaft im Rahmen der Nördlichen Dimension (NDEP) finanziert werden, zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit im nördlichen Raum, insbesondere in Nordwestrussland, beitragen. 3.2. Kaspisches Becken Wie im Grünbuch der Kommission über die Energieversorgungssicherheit betont, hat die Europäische Union ein besonderes Interesse an den extensiven Öl- und Gasreserven im Kaspischen Becken, die in Zukunft zur Versorgungssicherheit in Europa beitragen werden. Die Ölförderung am Kaspischen Meer, die derzeit etwa 1,4 Mio. Barrel pro Tag beträgt, könnte 2010 täglich 4 Mio. Barrel erreichen. Die Erdgasförderung lag 2001 bei 65 Mrd. m3 und könnte bis 2010 auf 170 Mrd. m3 jährlich steigen. Kasachstan wird den Prognosen zufolge im Jahr 2006 70 Mio. Tonnen Öl [15] und 34 Mrd. m3 Gas fördern, während Aserbaidschans Erdgasförderung im Jahr 2006 auf über 8 Mrd. m3 geschätzt wird. Iran ist der zweitgrößte Erdölerzeuger der OPEC und verfügt nach Russland über die zweitgrößten Erdgasreserven weltweit. [15] 1,4 Millionen Barrel/Tag Die Schlüsselaufgabe wird darin bestehen, den Transport der kaspischen Ressourcen nach Europa zu erleichtern, sei es über den Transit durch Russland oder über andere Transportwege. Vom allgemeinen und vom technischen Standpunkt sichere Transportwege für das kaspische Öl und Gas werden für die Energieversorgungssicherheit der EU und für die (wirtschaftliche, aber auch soziale und politische) Entwicklung der kaspischen Region nämlich von entscheidender Bedeutung sein. In diesem Zusammenhang wird auch der Transport von Erdgas aus dem Kaspischen Becken durch den Iran und die Türkei in Betracht gezogen werden müssen. Die Gespräche über eine Zusammenarbeit im Energiebereich wurden im Rahmen der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Aserbaidschan und Kasachstan aufgenommen und finden auch im Zuge der energiebezogenen technischen Unterstützung im Rahmen des Programms TACIS statt. Neben der schwerpunktmäßigen Ausrichtung auf energiepolitische Fragen im Eigentlichen geht es in den Gesprächen um Fragen wie das Wirtschaftsklima in den Ländern mit dem Ziel einer Optimierung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung sowie um die bereits jetzt beträchtlichen kommerziellen Interessen der EU am Kaspischen Becken. Das Investitionsgeschehen in die Bodenschätze des Kaspischen Beckens befindet sich noch in einem relativ frühen Stadium, in dem die Investitionen schnell zunehmen, die Länder die rechtlichen Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen festlegen und die verschiedenen internationalen Akteure ihre Strategien entwickeln und verfeinern. Erwähnenswert ist, dass abgesehen von bereits etablierten Akteuren wie Unternehmen aus der EU, den USA und Russland in der letzten Zeit China seine Anstrengungen deutlich verstärkt hat, um in Zukunft von den Ressourcen des Kaspischen Beckens profitieren zu können. 3.3. Zusammenarbeit mit anderen wichtigen Partnern Die Ukraine ist das wichtigste Transitland für russisches Erdgas nach Westeuropa, da zwischen 80 und 90 % der russischen Erdgasausfuhren ukrainisches Hoheitsgebiet durchqueren. Das Haupttransitnetz der Ukraine besteht aus etwa 14 000 km Erdgasleitungen mit einer theoretischen Jahreskapazität von 170 Mrd. m3. Mit einer Kapazität von 30 Mrd. m3 verfügt die Ukraine nach Russland über die zweitgrößten Erdgasspeicherkapazitäten in Europa. Eine große Herausforderung ist die Notwendigkeit zur Gewährleistung der Leistung sowie der allgemeinen und der technischen Sicherheit des ukrainischen Netzes insgesamt. Dies ist eines der Hauptziele der verstärkten Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine im Energiebereich seit 2001. Die Beziehungen der Europäischen Union zur Ukraine im Erdöl- und Erdgassektor sind von zwei Hauptzielen geprägt: die Förderung von Reformen im Sektor und die Verbesserung der allgemeinen und der technischen Sicherheit des Netzes. 4. SCHAFFUNG EINES ERWEITERTEN INTEGRIERTEN EUROPÄISCHEN ELEKTRIZITÄTS- UND GASMARKTES AUF DER GRUNDLAGE GEMEINSAMER VORSCHRIFTEN UND GRUNDSÄTZE 4.1. Fortschritte bei der Schaffung des Binnenmarktes der Europäischen Union Die Europäische Union ist auf dem Weg, den Elektrizitäts- und den Erdgasbinnenmarkt zügig zu vollenden. Dies wird zu immer wettbewerbsfähigeren Preisen, einer hohen Qualität gemeinwirtschaftlicher Leistungen und zur Wahrung und Verbesserung der Versorgungssicherheit führen. Zu den zuletzt getroffenen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels gehören: - die Annahme eines gemeinsamen Standpunkts des Rates zu der von der Kommission vorgeschlagenen Änderung der Richtlinien über den Elektrizitäts- und den Erdgasbinnenmarkt. Das Europäische Parlament hat Änderungen an dem gemeinsamen Standpunkt vorgeschlagen. In seiner jetzigen Form führt der gemeinsame Standpunkt jedoch dazu, dass 2004 alle gewerblichen Kunden ihr Erdgas und ihre Elektrizität von jedem beliebigen Unternehmen in der Europäischen Union beziehen können. Alle Kunden, einschließlich der Haushalte, werden ihren Lieferanten ab 2007 frei wählen können. Die Richtlinie wird auch die rechtliche Entflechtung der Tätigkeitsbereiche Übertragung/Fernleitung und Verteilung von den Tätigkeitsbereichen Erzeugung und Vertrieb vorschreiben, den geregelten Netzzugang Dritter zu den Übertragungs-/Fernleitungs- und Verteilernetzen sowie gemeinsame Standards für eine wirksame Regulierung vorschreiben. Außerdem sind in der Änderungsrichtlinie Maßnahmen vorgesehen, die eine hohe Qualität gemeinwirtschaftlicher Leistungen und hohe Umweltstandards gewährleisten sollen. - die Annahme eines gemeinsamen Standpunkts des Rates zu einer Verordnung über den grenzüberschreitenden Stromhandel. Das Europäische Parlament hat Änderungen an dem gemeinsamen Standpunkt vorgeschlagen. In seiner jetzigen Form werden im gemeinsamen Standpunkt jedoch gemeinsame grundlegende Vorschriften zu den Entgeltstrukturen für die Elektrizitätsübertragung sowie ein zuverlässiger Mechanismus für die Entwicklung harmonisierter Verfahren für die grenzüberschreitende Entgeltbildung und ein Mechanismus für das Engpassmanagement festgelegt. Diese Verordnung baut auf den Fortschritten auf, die im Europäischen Forum für Elektrizitätsregulierung (,Forum von Florenz") bereits erzielt worden sind, das sich nunmehr auf die Einführung eines Verfahrens für die Entgeltbildung bei grenzüberschreitender Übertragung geeinigt hat, das den Zugang zum Netz der Europäischen Union zu einer Gebühr von nur 0,5 EUR/Mwh erlaubt. Es wird erwartet, dass die Verordnung den vollständigen Wegfall dieser Gebühr ermöglicht, so dass die einzelstaatlichen Übertragungsentgelte den Zugang zu dem gesamten Netz der Europäischen Union eröffnen. - der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung. Nach ihrer Verabschiedung wird diese Richtlinie die Wahrung gemeinsamer auf hohe Erdgasversorgungssicherheit in jedem einzelnen Mitgliedstaat ausgerichteter Strategien und Standards gewährleisten und geeignete Verfahren für den Umgang mit potentiellen Problemen insbesondere in Bezug auf langfristige Erdgaslieferverträge und mögliche langfristige Störungen der Gasversorgung der EU schaffen. - die allmähliche Einführung durch die Erdgasunternehmen der Europäischen Union von ,Leitlinien für empfehlenswerte Verfahren" für den Betrieb des Gasfernleitungsnetzes nach den Grundsätzen der Diskriminierungsfreiheit und in einer Weise, die den effektiven Zugang Dritter zum Gasfernleitungsnetz gewährleistet. 4.2. Voraussetzungen für die Schaffung eines erweiterten Marktes Wie oben dargelegt, sprechen gute Gründe für die Ausweitung des Elektrizitäts- und des Erdgasbinnenmarktes über die Grenzen der EU hinaus. Damit dies möglich ist, müssen jedoch die folgenden Voraussetzungen gegeben sein: 4.2.1. Gleiche Ausgangsbedingungen Der Marktzugang ist ein wichtiges dem Elektrizitäts- und dem Erdgasbinnenmarkt und damit der Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen zugrunde liegendes Konzept. Ein gleicher Marktzugang kann nur gegeben sein, wenn alle Märke dem fairen Wettbewerb gleichermaßen geöffnet sind. Dies setzt nicht unbedingt voraus, dass alle Teilnehmer in jeder Hinsicht identische Regeln festlegen. Die Art und Weise, in der die Märkte dem gegenseitigen Wettbewerb geöffnet werden, muss im Wesentlichen identisch sein. Ungeachtet dessen sollten, wann immer möglich, standardisierte oder gemeinsame Vorschriften festgelegt werden, da dadurch ein reibungsloses Funktionieren des sich ergebenden erweiterten Binnenmarktes besser gewährleistet ist [16]. [16] Zu Einzelheiten dieser Politik siehe Mitteilung der Kommission über die ,Vollendung des Energiebinnenmarktes", KOM(2001) 125 endg., Ziffer 2.9.1. 4.2.2. Gleichwertige Umwelt- und Sicherheitsstandards Hohe Umweltstandards gehören zur Errichtung des Energiebinnenmarktes. Die Einhaltung hoher Umwelt- und Sicherheitsstandards, insbesondere im Bereich der nuklearen Sicherheit, ist ein wesentlicher Aspekt des Binnenmarktes. Die Vorschläge der Kommission, die darauf abzielen, die Märkte dem Wettbewerb zu öffnen, enthielten grundsätzlich Vorschläge zur Gewährleistung hoher Umweltstandards bei der Elektrizitätserzeugung [17]. Die Einhaltung derartiger Standards ist nicht nur unter den Aspekten des Umweltschutzes und der Sicherheit von wesentlicher Bedeutung, sondern beinhaltet auch Kosten für die Elektrizitätserzeuger, so dass auch aus diesem Grund ein einheitliches Sicherheitsniveau nötig ist, damit gleiche Ausgangsbedingungen gewahrt bleiben. Außerdem kann die Elektrizitätserzeugung aus unter dem Umweltaspekt nicht nachhaltigen Wärmekraftwerken oder nicht sicheren kerntechnischen Anlagen in Nachbarländern der Europäischen Union potenziell direkte Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in der Gemeinschaft haben. [17] Die Elektrizitätserzeugung unterliegt unter anderem der Richtlinie über Großfeuerungsanlagen (2001/80/EG), der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (1996/61/EG) und der Richtlinie über die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (2001/77/EG). Die Europäische Kommission hat auch einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Kraft-Wärme-Kopplung vorgelegt (KOM(2002) 415). Hohe Sicherheitsstandards im Bereich der Kernenergie werden durch den [Euratom-Vertrag] gewährleistet. 4.3. Fortschritte bei der Schaffung eines erweiterten Marktes Vor diesem Hintergrund vertritt die Kommission im Einklang mit ihrer Politik der Nachbarschaft die Auffassung, dass das Ziel der Einbeziehung der Nachbarländer der Europäischen Union in den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt aktiv verfolgt werden sollte. Der Prozess der Einbeziehung dieser Länder geht weit über einfache Fragen des Freihandels zwischen der Europäischen Union und ihren Nachbarn aufgrund eher allgemeiner internationaler Handelsverpflichtungen hinaus. Er beinhaltet die aktive Schaffung eines echten integrierten Marktes ohne jegliche Hemmnisse. Zur Erreichung dieses Ziels wurden zusammen mit den Nachbarländern die folgenden Maßnahmen bereits ergriffen bzw. sind in Vorbereitung: 4.3.1. Russland Angesichts des enormen Potenzials des russischen Elektrizitätsmarktes muss ein Ziel eindeutig lauten, dass Russland im Elektrizitätsbinnenmarkt eine große Rolle spielt und parallel dazu die Elektrizitätsunternehmen der Europäischen Union eine große Rolle auf dem russischen Elektrizitätsmarkt spielen. Die oben genannten Voraussetzungen für die Schaffung eines vollständig integrierten erweiterten Elektrizitätsmarktes stellen in dieser Hinsicht jedoch eine große Herausforderung dar. Daher muss der Prozess eingeleitet werden, der es erlaubt, all diese Hemmnisse zu überwinden. Die Kommission und die russische Regierung haben zusammen mit RAO-UES, EURELECTRIC und der Union für die Koordinierung des Transports elektrischer Energie [18] bereits eingehende Gespräche eingeleitet, um eindeutig festzulegen, welche Maßnahmen beide Parteien ergreifen müssen, um nach und nach hinsichtlich der Marktöffnung, des fairen Marktzugangs, des Umweltschutzes und der Sicherheit ein gleiches Niveau zu erreichen. Erste eingehende Gespräche hierzu fanden am 25. März 2003 in Brüssel statt. Weitere Gespräche sollen im Mai in Moskau folgen. Bis Ende 2003 soll ein eindeutiges Bild der konkret zu ergreifenden Maßnahmen gezeichnet sein. In diesem Zusammenhang müssen so schnell wie möglich Expertengespräche zu den erforderlichen Standards nuklearer Sicherheit, einschließlich der Sicherheit der Reaktoren der ersten Generation, anberaumt werden. [18] Sich im Rahmen des Energiedialogs entwickelnde Kontakte zwischen der europäischen und der russischen Elektrizitätswirtschaft haben am 20. März 2002 in Warschau bereits zur Unterzeichnung eines Protokolls zwischen dem GUS-Elektrizitätsrat und der Europäischen Vereinigung der Elektrizitätswirtschaft (EURELECTRIC) geführt. Darin verpflichten sich die Unterzeichner unter anderem, den Dialog zwischen den beteiligten Netzverbänden aktiv voranzubringen, um die besten Lösungen und notwendigen Maßnahmen zur Förderung eines Ausbaus der Vernetzung zu ermitteln. Die Kommission schlägt daher vor, zusammen mit den Vertretern der Elektrizitätswirtschaft der Europäischen Union und Russlands 2004 im Rahmen des Energiedialogs EU - Russland einen detaillierten Bericht über die Lage auf den Elektrizitätsmärkten der Europäischen Union und Russlands auszuarbeiten. Im Anschluss daran will die Kommission die Möglichkeiten zur Erzielung einer umfassenden Einigung mit Russland prüfen, die eine allmähliche Zusammenschaltung und Integration des russischen Elektrizitätsnetzes mit dem Netz Kontinentaleuropas erlaubt. Es liegt auf der Hand, das ein pragmatisches und realistisches Konzept nötig ist, um diese anspruchsvolle Reihe von Vorbedingungen prüfen und bewältigen zu können, ein ergebnisorientiertes, schrittweises Vorgehen, bei dem für alle Beteiligten Verpflichtungen mit eindeutigen Fristen festgelegt werden. Eine auf einem gemeinsamen Wirtschaftsraum EU - Russland aufbauende langfristige Vision würde für das Erdgas in Russland von einem Regelwerk ausgehen, das nicht nur mit dem der Europäischen Union vereinbar ist, sondern auch auf denselben Grundsätzen und Verfahren fußt. Ein solches Regelwerk müsste die besonderen Bedürfnisse der Russischen Föderation berücksichtigen. Ein Raum mit einem gemeinsamen Regelwerk zusätzlich zum gemeinsamen Wirtschaftsraum würde die unternehmerischen Möglichkeiten für alle Teilnehmer am europäischen und russischen Gasmarkt enorm verbessern und zu einer sicheren und effizienten Gasversorgung auf beiden Märkten führen. Die Kommission möchte die Gespräche zu diesen Fragen forcieren, damit ein gemeinsamer Weg nach vorn in Richtung auf eine schrittweise Marktintegration und eine ausgewogene gegenseitige Marktdurchdringung vorgezeichnet werden kann, wie es bei anderen externen Erdgaslieferanten der Europäischen Union der Fall ist. 4.3.2. Südosteuropa Im November 2002 haben die Mitglieder des Elektrizitätsmarktes Südosteuropa auf der Ministertagung im Rahmen des Athener Prozesses eine Vereinbarung unterzeichnet, in der sie sich verpflichten, Vorschriften einzuführen, die den Gemeinschaftsvorschriften entsprechen, und so einen Elektrizitätsbinnenmarkt in der Region zu schaffen. Diese Vorschriften sollen 2005 in Kraft treten. Die Vereinbarung enthält insbesondere Vorschriften über die Marktöffnung, in der Form, dass sie den Kunden die Möglichkeit eröffnet, ihren Lieferanten frei zu wählen. Daneben sieht sie unter anderem folgendes vor: - Schaffung einer Regulierungseinrichtung und Einsetzung eines Übertragungsnetzbetreibers; - Aufstellung von Plänen zur Reformierung der Entgeltstrukturen; - Einführung aller nötigen technischen Standards, wie Netzkodizes, Buchführungssysteme und Informationsaustausch für den Betrieb des Netzes; - Sicherstellung des effektiven Zugangs Dritter zur Infrastruktur und - Verabschiedung von Wettbewerbsvorschriften, die denen der EU vergleichbar sind. Die Arbeiten zur konkreten Umsetzung dieser Verpflichtungen schreiten nunmehr im Rahmen der verschiedenen Tagungen des Athener Prozesses voran. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den internationalen Gebern, die den Prozess unterstützen, und dem Stabilitätspakt. Im Hinblick auf das Erdgas hat die Kommission, wie oben angedeutet, bereits angekündigt, dass sie Vorschläge vorlegen will, um parallel zum Athener Prozess für die Elektrizität einen Prozess einzuleiten, der auf dem gemeinschaftlichen Besitzstand aufbaut, jedoch auf die regionalen Bedürfnisse zugeschnitten ist, und dessen Ziel ein regionaler Gasmarkt Südosteuropa und dessen Integration in den Markt der Europäischen Union ist. Die Länder der Region haben dies grundsätzlich begrüßt, so dass die Kommission im Laufe des Jahres 2003 konkrete Vorschläge vorlegen wird. 4.3.3. Die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft Auf der Abschlusssitzung der ad-hoc-Arbeitsgruppen im Energiebereich am 19. und 20. Februar 2003 wurde über die Schaffung eines offenen und wettbewerbsorientierten Elektrizitäts- und Gasmarktes diskutiert. Insbesondere konnte über den Grundsatz Einigung erzielt werden, auf einen regionalen Elektrizitäts- und Gasmarkt mit dem Ziel seiner allmählichen Integration in den Binnenmarkt der Europäischen Union hinzuarbeiten. Auf dem vierten Europa-Mittelmeer-Energieforum am 2. April 2003 in Brüssel wurde dieses Ziel bestätigt. Nach Auffassung der Kommission ist es aus technischen und geografischen Gründen angebracht, sich diesem Ziel schrittweise zu nähern. Zunächst sollte ausgehend von den dem Binnenmarkt der Europäischen Union zugrunde liegenden Vorschriften und den Einrichtungen des Marktes Südosteuropa ein regionaler Markt für die Maghrebregion errichtet werden, der Marokko, Algerien, Tunesien und möglicherweise Libyen, je nach seiner weiteren Einbindung in den Barcelona-Prozess, umfasst. Dazu sollten jetzt schnelle Fortschritte im Hinblick auf eine Einigung und anschließende Unterzeichnung einer Vereinbarung erzielt werden, in der sich die betreffenden Länder - genauso wie in Südosteuropa - zu konkreten Maßnahmen verpflichten, um nach und nach die oben dargelegten gemeinsamen Vorschriften und Standards einzuführen. Die für dieses Jahr angesetzten nächsten beiden Europa-Mittelmeer-Konferenzen der Energieminister unter griechischem und italienischem Vorsitz (Athen, 20. bis 21. Mai 2003 und Rom, 1. bis 2. Dezember 2003) könnten eine einmalige Gelegenheit für die Aushandlung und Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung sein. Auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse könnte der Prozess dann auf die anderen Länder des Barcelona-Prozesses ausgeweitet werden. 4.3.4. Andere wichtige Partner Aufbauend auf den bei der Integration der Märkte der Europäischen Union und Russlands erzielten Fortschritten wird es möglich sein, auch die Arbeiten im Hinblick auf die Einbeziehung anderer Nachbarländer, insbesondere der Ukraine und von Belarus, in diesen Prozess aufzunehmen. Im Bereich der Elektrizität sind schon konkrete Schritte erfolgt: Bialystok (Polen) wird im Richtbetrieb von Belarus und Zamosc (Polen) im Richtbetrieb von der Ukraine beliefert und die Region von Burshtyn (,Burshtyn island") in der Ukraine ist über Ungarn und die Slowakei synchron an das Netz der Union für die Koordinierung des Transports elektrischer Energie angeschlossen. Die geplante Einrichtung eines Management Konsortiums für das ukrainische Gastransitnetz unter Beteiligung von Unternehmen aus der Ukraine, Russland und der EU dürfte auch zu einer besseren Integration dieses Netzes in den Erdgasbinnenmarkt der Europäischen Union beitragen. Sowohl Kasachstan als auch Aserbaidschan haben Interesse an intensivierter Zusammenarbeit im Energiebereich im Rahmen ihrer Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union bekundet. Derzeit finden Expertengespräche zur Sondierung der Möglichkeiten und Bedingungen einer verstärkten Beteiligung dieser Länder am Erdgasbinnenmarkt der Europäischen Union statt. 5. INFRASTRUKTURVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE SCHAFFUNG EINES VOLL INTEGRIERTEN ELEKTRIZITÄTSMARKTES Für ein effektives Funktionieren des erweiterten europäischen Elektrizitäts- und Gasmarktes reicht die Anwendung gemeinsamer Vorschriften und Normen allein nicht aus; es ist auch eine geeignete Infrastruktur zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich. Vor diesem Hintergrund verabschiedete die Kommission 2001 eine Mitteilung über die europäische Energieinfrastruktur [19]. Die Kommission plant eine weitere Mitteilung zu diesem Thema für 2003, die auf den Fortschritten seit der Mitteilung von 2001 aufbaut und insbesondere die Situation der Beitrittsländer behandelt. [19] KOM(2001)775 vom 20.12.2001 In der Mitteilung von 2001 wurden eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, unter anderem ein Vernetzungsziel von 10% [20] (berechnet als 10% der installierten Erzeugungskapazität eines Mitgliedstaates) und Vorrang bei der Finanzierung im Rahmen der transeuropäischen Netze für bestimmte Vorhaben, die als vorrangige Vorhaben von gesamteuropäischen Interesse eingestuft wurden. Diese Mitteilung wurde auf dem Europäischen Rat von Barcelona gutgeheißen, insbesondere das Ziel von 10 %. Die Kommission schlug außerdem eine Anhebung der bestehenden Hoechstgrenze für den Finanzierungsbeitrag zu vorrangigen Vorhaben im Entwicklungsstadium von 10% auf 20% vor. Dieser Vorschlag wird noch im Rat erörtert. [20] Mitteilung der Kommission, KOM(2001)775 endg., Punkt 3.1 Ein ähnliches Konzept, das den jeweiligen Umständen Rechnung trägt, muss auch für die Nachbarländer entwickelt werden, wenn diese schrittweise voll in den Binnenmarkt integriert werden sollen. Im Hinblick auf das Ziel, einen echten europäischen Gas- und Elektrizitätsmarkt aufzubauen, müssen die Nachbarländer und auch die Beitritts- und Kandidatenländer stärker in den Mechanismus der transeuropäischen Netze einbezogen werden. Viele Vorhaben zur Vernetzung der Gemeinschaft und der Nachbarländer kommen bereits für eine Finanzierung aus Mitteln für die transeuropäischen Netze in Betracht. In Anbetracht der Geschwindigkeit, mit der sich die Entwicklung des erweiterten europäischen Elektrizitäts- und Gasmarktes vollzieht, ist eine Neubewertung der derzeit finanzierungswürdigen Vorhaben erforderlich. Außerdem sollten die Mechanismen der Unterstützung durch andere Programme der Gemeinschaft in diesem Bereich überprüft werden. Aufgrund des derzeitigen Stands der Vorhaben, die erforderlich sind, um den erweiterten Energiebinnenmarkt funktionsfähig zu machen, sind die Listen der in den Anhängen I und II aufgeführten Vorhaben indikativ und haben ausschließlich Informationscharakter: die Schätzungen zu den Kosten für die Durchführung der Vorhaben und die bloße Nennung dieser Vorhaben verpflichten Kommission oder Europäische Union in keiner Weise. Diese Veröffentlichung bedeutet ferner keinen Vorgriff auf die Arbeiten an der neuen finanziellen Vorausschau der Kommission. Die Mittel im Rahmen der transeuropäischen Netze und der anderen oben genannten Programme sind nicht nur wichtig als finanzieller Beitrag zu den Vorhaben, die für die Verwirklichung des europäischen Elektrizitätsbinnen marktes notwendig sind, sondern sind auch ein sichtbares Zeichen, dass die Bedeutung der jeweiligen Vorhaben von der Gemeinschaft anerkannt wird. Diese Anerkennung war ein bedeutender Faktor, wenn es um die konkrete Durchführung von Vorhaben und ihre Finanzierung ging. Diese Unterstützung kann und sollte jedoch nicht an die Stelle der privaten Finanzierung von Gas- und Elektrizitätsnetzen treten. Der Bau und die Instandhaltung der Infrastruktur bleibt Aufgabe der Industrie. Die Gemeinschaftsprogramme haben jedoch in der Vergangenheit eine zentrale Rolle als Katalysator oder Unterstützungs mechanismus für Vorhaben von gemeinschaftlichem und weiterem Interesse gespielt. Diese Rolle der Institutionen der Gemeinschaft bleibt bedeutsam und muss vor dem Hintergrund sich weiterentwickelnder Energieziele klarer definiert werden. Ferner müssen andere Förderprogramme der Gemeinschaft sowie das Programm der gemeinschaftlichen Regionalfonds innerhalb der Mitgliedstaaten weiterhin eine wesentliche Rolle spielen und im Planungsstadium besser koordiniert werden, um auf den rasch entstehenden und sich wandelnden Bedarf bei der Unterstützung der Infrastrukturentwicklung in den Nachbarländern reagieren zu können. Energieverbindungen können oft nicht durch ein einziges Programm finanziert werden, da sie in der Regel über die künstlichen Grenzen des Geltungsbereichs dieser Programme hinausgehen (z.B. stehen für den Balkan, den westlichen und den östlichen Balkan unterschiedliche Finanzierungs instrumente zur Verfügung). Zur Zeit ist der Elektrizitätshandel zwischen den EU-/Beitritts- und den Nachbarländern noch relativ begrenzt: im Jahr 2001 wurden 6,4TWh exportiert und 13TWh importiert (ausgenommen Norwegen, die Schweiz und ehemalige jugoslawische Republiken lag die Produktion in den EU-/Beitrittsländern 2001 bei etwa 3000TWh). Das Potenzial für Kapazitätssteigerungen lässt sich anhand der 1999 abgeschlossenen TACIS-Studie veranschaulichen, in der das hoch angesetzte Szenario im Falle einer Synchronisation zwischen der UCTE (Union für die Koordinierung des Transports elektrischer Energie) und den russischen Netzen von einem Handelspotenzial von 32TWh/Jahr ausging. Was die Mittelmeerverbindungen angeht, so können über ein standardmäßiges 600MW-Seekabel 4TWh Strom pro Jahr übertragen werden. Beträchtliche Anstrengungen wurden bereits zur Ermittlung der Infrastrukturvorhaben unternommen, die politische sowie bei Bedarf finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft verdienen, da sie unverzichtbar für die Entwicklung eines erweiterten europäischen Elektrizitäts- und Gasmarktes sind, der einen funktionierenden Wettbewerb und Versorgungssicherheit gewährleistet. Die folgende vorläufige Liste von Vorhaben wird laufend ergänzt. Als Beispiel lässt sich anführen, dass die Kommission derzeit den Zweiten Aktionsplan der Nördlichen Dimension aufstellt, der eine Reihe von energiebezogenen Vorhaben umfassen wird. 5.1. EU - Russland Bisher ist das russische Elektrizitätsnetz nur in geringem Maße an die Länder der Europäischen Union angeschlossen, die einzige Direktverbindung besteht mit Finnland. Von den Beitrittsländern befinden sich die baltischen Staaten im gleichen Synchronbereich wie Russland und sind für den Netzbetrieb vom russischen System abhängig. Sie ziehen mittelfristig eine Synchronschaltung ihrer Elektrizitätsnetze mit den Netzen Finnlands und Polens in Erwägung. Daher sollte ein Ausbau der Vernetzung zwischen dem kontinentaleuropäischen Netz unter der Aufsicht der Union für die Koordinierung des Transports elektrischer Energie und dem Netz Russlands als Priorität betrachtet werden, um sicherzustellen, dass nach Klärung der Fragen im Hinblick auf Marktzugang, Umweltschutz und nukleare Sicherheit ein freier Handel stattfinden kann. Das russische Elektrizitätsnetz ist synchron geschaltet mit dem Netz der Neuen Unabhängigen Staaten, einschließlich der Ukraine. Eine effektive Verbindung mit Russland sowie eine Einigung in den oben genannten Bereichen Handel, Umwelt und Sicherheit würde eine tragfähige Grundlage für die Verfolgung eines ähnlichen Konzepts mit den Neuen Unabhängigen Staaten, insbesondere mit der Ukraine und Belarus, schaffen. Dabei bestehen zwei Möglichkeiten: nicht synchrone Verbindungen, die mehr Kontrolle über die Leistungsfluesse gestatten, oder synchrone Verbindungen. Bei Letzteren stellen sich mehr Probleme hinsichtlich der Harmonisierung der Sicherheitsstandards als bei Ersteren. Dieser Aspekt ist wichtig, da eine Grundvoraussetzung für die volle Vernetzung zwischen den Elektrizitätsnetzen der Europäischen Union und denen der Nachbarländer darin besteht, dass die Sicherheit und die Zuverlässigkeit beider Netze und Systeme dadurch keinesfalls gefährdet würde. Die russische Seite hat sich auf technischer und politischer Ebene mit Nachdruck für synchrone Verbindungen ausgesprochen. Die Kommission räumt zwar ein, dass diese Art der Vernetzung Vorteile hat, ist sich jedoch auch bewusst, dass vor jeglicher synchronen Vernetzung zwischen den Systemen der UCTE und des RAO-UES eine Reihe technischer und kommerzieller Fragen geklärt werden müssen. Zur Zeit arbeitet die UCTE, das für Koordinierung und Festsetzung von Normen für den Betrieb des kontinentaleuropäischen Netzes zuständige Organ, mit den zuständigen Stellen in Russland und in den Neuen Unabhängigen Staaten in diesen Fragen eng zusammen. Die Arbeiten an einer provisorischen Durchführbarkeitsstudie zu den technischen Aspekten der Vernetzung der Systeme dürften in Kürze abgeschlossen sein. Die Kommission will dann zusammen mit der UCTE und dem nichtnuklearen russischen Elektrizitätsunternehmen RAO UES im Laufe des Jahres 2003 den Rahmen für die eigentliche umfassende Durchführbarkeitsstudie zu den technischen Aspekten der Zusammenschaltung der Netze festlegen. Dabei sollen auch die Aussichten für den Elektrizitätshandel und die bestehenden sowie potenziellen Engpässe bei der Vernetzung sowie technische Fragen betreffend etwaige Unverträglichkeiten zwischen dem russischen Elektrizitätssystem und dem kontinentaleuropäischen System untersucht werden. Anhand der Ergebnisse der Studie könnten dann die Aussichten und der Umfang der erforderlichen Investitionen bewertet werden, obwohl ihre Finanzierung natürlich in erster Linie vom Privatsektor getragen werden sollte. Nach Auffassung der Kommission sind rasche Fortschritte wichtig, um feststellen zu können, welche Art der Vernetzung die günstigere ist. Die Vernetzung - unter der Voraussetzung, dass sie bei einem hohen Maß an allgemeiner und technischer Sicherheit zu verwirklichen ist und durch klare Absprachen über eine echte vergleichbare Marktöffnung, Umweltschutz und nukleare Sicherheit flankiert wird - ist für Russland und die Europäische Union gleichermaßen von Interesse. Diese Entwicklung würde den Binnenmarkt um ein bedeutendes zusätzliches Wettbewerbselement bereichern und unter den geeigneten Voraussetzungen die Versorgungssicherheit erhöhen. Nach Einschätzung der Kommission sollten diese Vernetzungsvorhaben daher zu vorrangigen Vorhaben von europäischem Interesse erklärt werden und kommen für eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Mechanismus der transeuropäischen Netze in Frage. Natürlich hängt die Schaffung erhöhter Anschlusskapazitäten zwischen den Systemen von UCTE und RAO UES davon ab, ob Lösungen für die oben genannten kommerziellen und umweltspezifischen Probleme gefunden werden. Vor diesem Hintergrund ist ein schrittweises Vorgehen mit Fortschritten bei der Harmonisierung von Normen und Handelspraktiken sowie bei der Lösung von Fragen in den Bereichen Umwelt und nukleare Sicherheit und parallel dazu einer steigenden Leistungsfähigkeit der vernetzten Systeme denkbar (vgl. 4.2.). 5.2. Südosteuropa Für den Wiederanschluss des Elektrizitätssystems der Länder in der Region sowie eine Vernetzung dieser Länder mit der EU müssen im Rahmen des Forums von Athen eine Reihe strategischer Anschlüsse festgelegt werden. Es sind dies: - Wiederanschluss der Leitungen von Ernestinovo und Mostar in Kroatien/ Serbien / Bosnien und Herzegovina; - Vollendung des westlichen Nord-Süd-Anschlusses durch Elbasan in Albanien; - Ausbau der Verbindungen Griechenland - Bulgarien; sowie - Ausbau der Verbindungen Griechenland-Italien und Griechenland-Türkei (Ipiros - Apulien und Philippi-Hamidabad). Nach Einschätzung der Kommission sollten diese Vernetzungsvorhaben daher zu vorrangigen Vorhaben von europäischem Interesse erklärt werden und kommen für eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der transeuropäischen Netze [TEN] in Frage. Im Hinblick auf die Gasversorgung wird derzeit im Kontext der vorgeschlagenen Schaffung des regionalen Gasmarktes geprüft, welche Leitungen hierzu erforderlich sind. Derartige Leitungen werden bei künftigen Überprüfungen der TEN-Leitlinien berücksichtigt. 5.3. Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum Der Mittelmeerring wird alle Länder des Euro-Med-Prozesses verbinden. Dieser Ring ist jedoch noch nicht fertiggestellt. Er muss durch Direktanschlüsse zwischen mehreren Med-Ring-Ländern und der EU ergänzt und verstärkt werden. Wichtig sind dabei rasche Fortschritte bei einer Reihe von Verbindungen zur Vollendung des Rings sowie an einer Reihe von Verbindungen, die eine effektive Vernetzung zwischen dem Ring und der EU gewährleisten. In letzterer Hinsicht sind folgende Verbindungen am wichtigsten und wurden in den Ad-hoc-Energiegruppen und auf dem EUROMED-Energieforum ermittelt: - Ausbau der Kapazität zwischen Marokko und Spanien; - Ausbau der Kapazität zwischen Griechenland und der Türkei; - Vernetzung zwischen Algerien und Spanien sowie - Vernetzung zwischen Italien und Tunesien. Der Mittelmeerring sollte als vorrangiges Vorhaben von europäischem Interesse eingestuft werden und kommt für eine finanzielle Unterstützung im Rahmen von TEN und MEDA in Betracht, Gleiches gilt für eine Reihe von Vorhaben, die für die Vollendung des Mittelmeerrings notwendig sind und in Anhang 1 dieser Mitteilung aufgeführt sind. 6. HARMONISIERUNG UND TECHNISCHE INTEROPERABILITÄT DER ELEKTRIZITÄTS- UND GASNETZE Notwendig für einen funktionsfähigen Markt ist - falls erforderlich - ferner die Förderung der Entwicklung gemeinsamer technischer und kommerzieller Normen für Elektrizitäts- und Gasnetze sowie gemeinsamer Handelsvorschriften und -systeme. Innerhalb der Europäischen Union wurden diese Themen bisher vor allem auf den europäischen Regulierungsforen für Gas und Elektrizität (Foren von Florenz und von Madrid) erörtert. Im Bereich der technischen Normen für Elektrizität kommen die Beiträge zum Forum von Florenz von UCTE und Nordel [21] und anderen Netzzusammenschlüssen, wobei eine enge Zusammenarbeit mit der Kommission, dem Rat der europäischen Energieregulierungsbehörden, dem Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber und anderen relevanten Interessengruppen stattfindet. Erste Entwürfe für Leitlinien in Form eines operationellen UCTE-Handbuchs liegen vor und wurden den Interessengruppen zugeleitet. Themen im Bereich der Gasversorgung werden jetzt von einem erst kürzlich entstandenen industriellen Zusammenschluss, dem "EAZEE-Gas", behandelt. Dieser hat jetzt konkrete Arbeiten zum Normungsprozess aufgenommen. [21] Verband für die Zusammenarbeit im Elektrizitätsbereich in den nordischen Ländern Kommerzielle Fragen wurden auf den Foren von Florenz und Madrid im Rahmen informeller Vereinbarungen zwischen der Elektrizitäts- und Gasindustrie, den nationalen Regulierungsbehörden, den Mitgliedstaaten, Verbrauchergruppen und der Kommission behandelt. Auf diese Weise kam insbesondere eine Vereinbarung zu einem Mechanismus für grenzüberschreitende Tarife für Elektrizität zustande, durch den nationale Import-, Export- und Transittarife zugunsten einer einheitlichen EU-weiten Gebühr von 0,5 EUR Mw/h abgeschafft wurden, des Weiteren sind eine Vereinbarung über Leitlinien zum Engpassmanagement bei der Elektrizitätsversorgung und eine Vereinbarung über Leitlinien für bewährte Praktiken beim Betrieb von Gasversorgungsnetzen zu nennen. Für den Bereich der Elektrizität konnte dank der Fortschritte beim Forum von Florenz ein Vorschlag für eine Verordnung über den grenzüberschreitenden Stromhandel vorgelegt werden, zu dem der Rat einen gemeinsamen Standpunkt erzielte. Die Leitlinien für bewährte Praktiken für Gas werden derzeit überarbeitet. Es ist wichtig, dass die Nachbarländer bei ihrer schrittweisen Integration in den Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt auch voll in diese Mechanismen einbezogen werden und die erzielten Vereinbarungen anwenden. Die Beitrittsländer waren im Jahre 2002 bereits auf den Foren vertreten, ebenso Vertreter Russlands im Rahmen des Energiedialogs EU - Russland. Jetzt muss ein umfassender Informations fluss in beiden Richtungen zwischen den Ländern des südosteuropäischen Elektrizitäts marktes, des Euro-Med-Marktes und anderen Nachbarländern (insbesondere Russland) einerseits und den Foren von Florenz und Madrid andererseits gewährleistet werden, ferner müssen die genannten Länder Gelegenheit erhalten, sich voll sich in den Prozess einzubringen. Mit fortschreitender Entwicklung und der Anwendung von Vorschriften, die mit denen des Binnenmarktes vereinbar sind, sollten diese Länder - wie die Beitrittsländer jetzt - voll an diesen Foren beteiligt werden. 7. VERSORGUNGSSICHERHEIT UND DER AUFBAU EINER NEUEN INFRASTRUKTUR FÜR ERDGAS UND ERDÖL Im Hinblick auf die Nutzung der Netze für den Transport von Kohlenwasserstoffen unterscheidet die Kommission zwischen zwei Aspekten der Versorgungssicherheit. Der erste Aspekt ist die physische Versorgungssicherheit, der zweite betrifft strategische und kommerzielle Erwägungen. Der erste Aspekt verlangt die Aufrechterhaltung sicherer und funktionsfähiger Netze, der zweite die Verfügbarkeit der erforderlichen Leitungsinfrastruktur für die Deckung des heimischen Bedarfs. 7.1. Physische Versorgungssicherheit der Netze 7.1.1. Sicherheit der Leitungen Leitungen gelten im allgemeinen gegenüber anderen Transportarten als sicheres Mittel für den Transport gefährlicher Stoffe. In der Europäischen Union werden Leitungen in zunehmendem Maße genutzt, und die europäischen Leitungsnetze gewinnen rasch an Ausdehnung. Auch innerhalb der Mitgliedstaaten haben sich die Leitungen bisher als sehr sicher erwiesen, und die meisten Unfälle bei Leitungen ereigneten sich außerhalb der Europäischen Union. Dennoch muss eingeräumt werden, dass sich Unfälle bei Leitungen in Europa sowie andernorts auf der Welt ereignet haben, die ihr Gefahrenpotenzial für "schwere Unfälle" belegen. Sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament haben sich dafür ausgesprochen, Leitungen in den Geltungsbereich der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über die Gefahren schwerer Unfälle einzubeziehen. Dies entspricht dem sogenannten "Vorsorgeprinzip", auf dem die Umweltpolitik der Gemeinschaft aufbaut. Eine Analyse der geltenden Rechtsvorschriften in der Europäischen Union [22] hat gezeigt, dass die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Gefahren schwerer Unfälle bei Leitungen sehr unterschiedlich vorgehen. Im Hinblick auf erfasste Arten von Stoffen, Strategien zur Verhütung schwerer Unfälle und Sicherheits management systeme, Verhütung von Schäden Dritter, Notfallplanung, Unterrichtung der Öffentlichkeit, Flächennutzungsplanung und nicht zuletzt Pflicht zur Berichterstattung über schwere Unfälle bei Leitungen bestehen beträchtliche Lücken. [22] Regulatory benchmark for the control of major accident hazards involving pipelines, GFS (1999) Bei einer Untersuchung derartiger Unfälle mit Öl, Gas und anderen gefährlichen Stoffen [23] wurde festgestellt, dass die Existenz von Rechtsvorschriften zur Überwachung der Leitungen in anderen Industrieländern, z.B. den Vereinigten Staaten, zu besseren Kenntnissen über schwere Unfälle und ihre Folgen beiträgt. Selbst mit den in Europa verfügbaren begrenzten Informationsquellen ließe sich jedoch nachweisen, dass schwere Unfälle mit Leitungen in der Vergangenheit vorgekommen sind und dass auch für die Zukunft ein Risiko schwerer Unfälle vorhanden ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die europäischen Leitungsnetze rasch wachsen und dass die bestehenden Netze altern. [23] EUR Report 18122 EN, Review of Transmission Pipeline Accidents involving Hazardous Substances, Papadakis, G.A. (1999), ISIS, Gemeinsame Forschungsstelle, Ispra 1999 Nach Auffassung der Kommission sind die wichtigsten Elemente, die auf Gemeinschaftsebene eingeführt und harmonisiert werden müssen, Auflagen im Hinblick auf Sicherheitsmanagementsysteme, Schutz vor Fremdeingriffen, Unterrichtung der Öffentlichkeit, Notfallplanung, Systeme für Inspektion und Berichterstattung bei Unfällen. 7.1.2. Allgemeine und technische geographische Sicherheit Die Kommission würde es ferner begrüßen, wenn präzise Kartierungstechniken und Überwachungsprogramme für Kohlenwasserstoffnetze sowie allgemeine Überwachungs programme für den Transport von Kohlenwasserstoffen stärker zum Einsatz kämen. Erstere würden es ermöglichen, mögliche Problemstellen präzise zu lokalisieren, letztere würden sofortige Abhilfemaßnahmen gestatten. Detaillierte Vorschläge werden im Rahmen des Galileo-Programms vorgelegt. Galileo bietet beträchtliche Möglichkeiten zur Verbesserung der technischen und allgemeinen Sicherheit der Netze sowie des Transports von Energieprodukten auf dem Seeweg. Bei der Entwicklung dieses Vorhabens ist daher eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbarländern und Partnern notwendig. Vor allem müssen diese Länder in Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes von Galileo für konkrete Aufgaben im Energiesektor einbezogen werden, insbesondere beim Bau und bei der Instandhaltung von Gas- und Ölleitungen, Hochspannungsleitungen, bei der Überwachung von Öltankschiffen und der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen. In diesem Zusammenhang ist im Kontext des Energiedialogs EU - Russland die Einrichtung eines Beobachtungssystems EU - Russland vorgesehen. Ein solches System könnte auch im Mittelmeerraum und in Südosteuropa aufgebaut werden, dabei sollte auch eine Vernetzung mit der Europäischen Beobachtungsstelle für die Erdöl- und Erdgasversorgung ins Auge gefasst werden. Eine Studie zu einem ähnlichen Vorhaben für das kaspische Becken ist ebenfalls geplant. 7.2. Strategische und kommerzielle Versorgungssicherheit 7.3. Erdgas Was die Versorgungssicherheit angeht, so muss Europa vor allem für geeignete Marktbedingungen und bei Bedarf für Anreize sorgen, um den Bau neuer Gasproduktionskapazitäten und Leitungen für den steigenden europäischen Gasbedarf zu gewährleisten. Wie bereits erwähnt, wird für die kommenden Jahrzehnte ein erheblicher Anstieg des Gasverbrauchs in der Europäischen Union erwartet, während die heimische Produktion der Europäischen Union zurückgehen wird. Die Nachbarländer der Europäischen Union sind ihre wichtigsten Gaslieferanten und werden dies auch bleiben. Wie in Tabelle 1 im Anhang dargestellt, dürfte der Importbedarf bei Gas im Jahr 2020 bei etwa 400 Mrd. m3 liegen, die bestehende Kapazität von 330 Mrd. m3 muss um nahezu 200 Mrd. m3 gesteigert werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zwischen Elektrizitäts- und Gasimporten der Europäischen Union aus ihren Nachbarländern zu unterscheiden. Selbst nach der Verwirklichung eines echten europäischen Elektrizitätsbinnenmarktes ist es aufgrund physischer Sachzwänge wie Elektrizitätsverlusten beim Transport über weite Entfernungen unwahrscheinlich, dass der Handel mit den Nachbarländern über 5% des Verbrauchs der Europäischen Union hinausgehen wird. Bei Gas wird hingegen erwartet, dass die Importe der Europäischen Union bis zum Jahr 2020 über 60% des Bedarfs der Europäischen Union ausmachen werden. Die Erschließung neuer Versorgungsquellen und der Bau der Leitungen für den Transport in die EU werden Investitionen in Höhe vieler Milliarden Euro erfordern. Um eine Finanzierung dieser Investitionen zu ermöglichen, muss die Gemeinschaft ihr Engagement für diese Vorhaben beweisen. Solche Investitionen sind außerdem oft mit großen kommerziellen und manchmal auch politischen Risiken behaftet. Der Energiedialog EU - Russland kann sich hier als wichtiges Instrument erweisen und könnte als Modell für einen effektiven und anpassungsfähigen Mechanismus für die Lösung dieser Art von Problemen dienen. Die Unterstützung der Union für diese Vorhaben kann verschiedene und konkrete Formen annehmen, insbesondere: - Beteiligung an der Finanzierung der Vorhaben insbesondere über die Europäische Investitionsbank; sowie - Beitrag zur Finanzierung dieser Vorhaben - wenn auch in begrenztem Umfang - aus Förderprogrammen der Gemeinschaft, einschließlich der transeuropäischen Netze (TEN), um eine Katalysatorwirkung zu erzielen. Diese Unterstützung ist nicht nur wegen des finanziellen Beitrags wichtig, der außerdem gemessen an den Gesamtkosten der Vorhaben begrenzt sein wird, sondern auch als Beweis für die politische Unterstützung der Gemeinschaft für das jeweilige Vorhaben, die es leichtert, private finanzielle Unterstützung zu gewinnen. Wie oben bereits erwähnt, kann und sollte diese Unterstützung jedoch nicht an die Stelle der privaten Finanzierung von Gas- und Elektrizitätsnetzen treten. Die finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft durch diese Programme hat Katalysator- und Förderfunktion und ist nicht in erster Linie ein Investitionsbeitrag. Folgende Vorhaben sind am wichtigsten und sollten in den kommenden Jahren die politische und eventuell finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft über geeignete und zweckgerichtete Programme erhalten, um eine sichere Gasversorgung aus angemessenen und diversifizierten Quellen zu gewährleisten: 7.3.1. Russland - Nördliche transeuropäische Gasleitung (ca. 1.295 km lang, Transport russischen Gases von der russischen Küste nördlich St. Petersburg unter der Ostsee nach Norddeutschland und von dort nach den Niederlanden und ins Vereinigte Königreich. Vorgesehen ist eine Kapazität zwischen 20 und 30 Mrd. m3 pro Jahr, wichtigste Einspeisungsquelle soll das neue Shtokman-Feld sein, das etwa 650 km nordöstlich von Murmansk in der Barentssee liegt). - Ein zweites Gasleitungsnetz Yamal-Europa durch Belarus und Polen parallel zum ersten. Es würde eine ähnliche Kapazität haben [24]. [24] Belarus ist ein wichtiges Transitland für russische Gaslieferungen nach Europa. Beltransgaz, das Monopolunternehmen des Landes im Sektor des Erdgastransports, betreibt insgesamt über 2000 km Erdgasleitungen. 7.3.2. Europa-Mittelmeerraum - Verbindungen von Frankreich und Spanien nach Algerien zur Schaffung eines zweiten "Medgaz" - Verbindungen von Algerien nach Italien und Frankreich über Sardinien und möglicherweise Korsika; - eine fünfteilige Gasleitungsverbindung EU - Arabische Länder (Ägypten-Jordanien; Syrien; Libanon; Zypern und Türkei), für die eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Partnern erforderlich ist; - Belieferung der erweiterten Europäischen Union und insbesondere der baltischen Region mit Flüssigerdgas aus Ägypten und Algerien; - Verbindung Türkei-Griechenland-Italien mit direkter oder indirekter Einbeziehung der südosteuropäischen Länder, wodurch wiederum die Ressourcen der kaspischen Region und des Iran für den Markt der erweiterten EU und den Balkan zugänglich würden: - Erdgasverbund Libyen-Ägypten zur Vervollständigung des Mittelmeer-Erdgasrings. 7.3.3. Südosteuropa - Gasleitung Türkei - Bulgarien - Rumänien - Ungarn - Österreich; - Gasleitung Griechenland - ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien - Serbien - Bosnien - Kroatien und Slowenien. 7.3.4. Kaspisches Becken - Gasleitung Aserbaidschan - Georgien - Türkei (vgl. 10.4.2); - Gasleitung Kasachstan - Russland (- Ukraine); - Gasleitung Iran - Türkei. 7.3.5. Weitere wichtige Partner - Steigerung der Gesamtleistung sowie der technischen und allgemeinen Sicherheit des ukrainischen Gastransitnetzes. 7.4. Erdöl Die Havarien der Erika und der Prestige und die dadurch verursachten massiven Umweltschäden haben die Notwendigkeit konzertierter Maßnahmen der Europäischen Union und ihrer Nachbarländer zur Gewährleistung möglichst strenger Sicherheitsnormen für den Transport von Öl auf dem Seeweg deutlich gemacht. In Anbetracht des immer dichteren Seeverkehrs in den Küstengewässern der EU muss die Alternative des Öltransports über Leitungen unbedingt konkreter in Betracht gezogen werden, wo dies wirtschaftlich und technisch machbar ist. Diese Alternative ist wesentlich sicherer und umweltfreundlicher. Zwischen der Europäischen Union und Russland bestehen bereits verschiedene Leitungsverbindungen, und es muss sichergestellt werden, dass diese zum einen voll ausgenutzt werden, und dass zum anderen Überlegungen nicht in Richtung neuer Seeverkehrsvorhaben, sondern in Richtung neuer Leitungsinfrastrukturen gehen. Weitere Leitungen könnten sicherstellen, dass die Ressourcen in Saudi-Arabien (Transit über Ägypten), im Irak (über die Türkei), im Kaspischen Becken, Algerien und Libyen den Markt der Europäischen Union erreichen könnten. 7.4.1. Russland Russland gehört zu den größten Erdölproduzenten der Welt und ist nach Saudi-Arabien der zweitgrößte Exporteur. Von den 124,4 Mio. t Exporten, die im Jahre 2000 über den russischen Monopol-Leitungsbetreiber Transneft abgewickelt wurden, wurden 70,5 Mio. t bzw. 57% an den großen Seeterminals umgeschlagen. Die Ende 2001 eröffnete Erdölverladestation bei Primorsk am finnischen Meerbusen soll 2003 eine Exportkapazität von 30 Mio. t erreichen. Da das Gebiet sechs Monate des Jahres vereist ist, am engen östlichen Ende der Ostsee und in einem ökologisch sensiblen Gebiet liegt, unterstreichen die Folgen eines potenziellen Ölunfalls die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen der erweiterten Europäischen Union und den russischen Behörden bei der Gewährleistung möglichst strenger Sicherheitsnormen für den Transport von Erdöl auf dem Seeweg. In Anbetracht der umfangreichen Erdöl- und Erdgasvorkommen in der russischen Arktisregion werden immer intensivere Überlegungen zum Transport auf dem Seeweg entlang dem westlichen Teil der Nordseeroute angestellt, die als Alternativroute für Exporte aus Russland direkt zu den internationalen Märkten dienen könnte. Die besonders empfindliche und schwierige Umwelt verlangt jedoch besonders strenge Sicherheits- und Umweltnormen sowie eine profunde Kenntnis der klimatischen Verhältnisse. In diesem Zusammenhang kofinanziert die Kommission ein wichtiges Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. [25] [25] ARCOP (Arctic Operational Platform). Dieses im Dezember 2002 angelaufene Forschungsvorhaben wird von der Kommission innerhalb des fünften Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung kofinanziert, beteiligt ist ein Konsortium von 21 Organisationen aus Deutschland, Finnland, Italien, den Niederlanden, Norwegen dem Vereinigten Königreich und Russland. 7.4.2. Mittelmeerraum Im Jahre 2001 erreichte der Seehandel (Importe und Exporte) mit Erdöl und Erdgas im Mittelmeerraum zwischen der Europäischen Union und ihren zwölf Partnern im Mittelmeerraum ein Gesamtvolumen von etwa 63 Mio. t [26]. Berücksichtigt man jedoch alles Erdöl und alle Erdölprodukte, die in den euro-mediterranen Raum importiert werden, entspricht das einer Gesamtmenge von 395 Mio. t, für deren Transport etwa 800 Tankschiffe erforderlich sind [27]. Dieses Verkehrsaufkommen ist für ein Binnenmeer mit äußerst empfindlicher Umwelt, in dem die Küste an keiner Stelle weiter als 400 km entfernt liegt, sehr intensiv. Da ein Austausch des Oberflächenwassers mindestens 100 Jahre dauert, wären die Auswirkungen eines Unfalls wie der Havarie der Erika oder der Prestige katastrophal. [26] EUROSTAT. Medstat-Programm [27] BEICIP-Studie im Rahmen des MEDA-Projekts "Unterstützung der Ad-hoc-Gruppen des Europa-Mittelmeer-Energieforums". 7.4.3. Schwarzes Meer Der Transport von Öl über das schwarze Meer, das ebenfalls ein Binnenmeer ist, hat mit der Erschließung der Ressourcen des kaspischen Beckens nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion stetig zugenommen. Neue Infrastrukturen zur Verbindung des kaspischen und des schwarzen Meers wurden gebaut, z.B. die Leitung zwischen dem Ölfeld Tengiz in Kasachstan mit der russischen Verladestation bei Noworossisk und die Leitung zwischen dem Ölfeld Chiarg in Aserbaidschan und Soupsa in Georgien. Der Öltransport über das schwarze Meer zum rumänischen Hafen Konstanza, zum bulgarischen Hafen Burgas oder zu den internationalen Märkten durch den Bosporus hat zu einer starken Zunahme des Seeverkehrs geführt. Zahlen für 2002 zeigen, dass insgesamt 122 Mio. t Öl den Bosporus in beiden Richtungen auf 7400 Tankschiffen passierten. Zu erwähnen ist auch die neue Ölverladestation bei Odessa in der Ukraine, die Teil einer Strategie zur Diversifizierung der Energieversorgung ist und es ermöglicht, Öl aus der kaspischen Region nach Mitteleuropa und zur Ostsee zu transportieren. Die Kommission hält es daher für wichtig, der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Vorrang einzuräumen, um die technische und allgemeine Sicherheit des Öltransports auf dem Seeweg zu verbessern, wie im Rahmen der jüngsten Kommissionsvorschläge nach dem Prestige-Unfall vorgesehen. Dies könnte wie folgt geschehen: - Modernisierung und Ausbau der gesamten Druzhba-Leitung, insbesondere in Nordeuropa, als Alternative zu einem intensiveren Öltransport über die Ostsee. - Ausbau der Leitung Odessa-Brody [28] nach Plock zum Anschluss entweder an die nördliche Druzhba-Route oder an die bestehende Leitung zum polnischen Ostseehafen Gdansk. [28] Diese Leitung wurde im August 2001 mit einer Anfangskapazität von 180.000 Barrel pro Tag in Betrieb genommen. Die Kapazität soll bis auf 560.000 Barrel pro Tag gesteigert werden. - Bau einer Leitung Konstanza-Triest, die den rumänischen Hafen Konstanza mit Triest verbindet und Öllieferungen auch an die Transitländer ermöglicht [29]. [29] Mehrere Alternativrouten kommen in Betracht: eine mögliche nördliche Route könnte über Südungarn und Slowenien führen, eine südliche Route durch Serbien, den kroatischen Hafen von Omisalj und Slowenien zur italienischen Ölverladestation bei Triest. Von hier würde die Leitung mit der transalpinen Leitung verbunden, über die Öl zu den Märkten in Österreich, Deutschland und der Tschechischen Republik transportiert werden könnte. - Bau einer Leitung Burgas-Alexandropolis zur Verbindung des bulgarischen Schwarzmeerhafens Burgas mit dem griechischen Mittelmeerhafen Alexandropolis. Der Bau dieser Leitung würde den zunehmenden Druck des Öltransports auf dem Seeweg über den Bosporus verringern. 7.5. Investitionen für die Modernisierung der Energiesysteme und Energieeinsparungen Die Effizienz der Energiesysteme der in dieser Mitteilung angesprochenen Partnerländer könnte durch Investitionen in moderne Stromerzeugungs- und Leitungsinfrastrukturen sowie bessere Technologien zur Messung des Energieverbrauchs und eine Reform der Energiepreisgestaltung wesentlich gesteigert werden. Investitionen für allgemeine Energieeinsparungen würden Ressourcen freisetzen, die dann im Interesse sowohl unserer Nachbarländer als auch der EU exportiert werden könnten. Daher sollte die Zusammenarbeit in den Bereichen Energieeffizienz und Energieeinsparungen einen noch höheren Stellenwert erhalten als bisher im Rahmen des Energiedialogs EU - Russland und der Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum vorgesehen. Dieser höhere Stellenwert ist auch in Anbetracht der Verpflichtungen zur Bekämpfung der Klimaänderung erforderlich, die wir gemeinsam mit unseren Nachbarländern eingegangen sind. Dazu gehört unter anderem auch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für erneuerbare Energieträger im Kontext der Schaffung eines erweiterten integrierten Elektrizitätsmarktes, in dem die erneuerbaren Energien einen fairen Zugang zu den Netzen erhalten, sowie geeignete Anreize für den Ausbau dieser Energieträger. Im Rahmen des Kioto-Protokolls wurden spezifische Instrumente wie der "Joint Implementation"-Mechanismus und der "Clean Development"-Mechanismus eingerichtet, die Investitionen in moderne Energieinfrastrukturen bei gleichzeitiger Minderung der Treibhausgasemissionen begünstigen. Ein solches Konzept steht in Südosteuropa kurz vor der Umsetzung. Außerdem ist daran zu erinnern, dass die Kommission das Konzept der ,Koalition des guten Willens" in der Folge des Gipfels von Johannesburg unterstützt hat. 8. ÜBERPRÜFUNG UND UMSTRUKTURIERUNG DER GEMEINSCHAFTLICHEN FÖRDERMECHANISMEN IM ENERGIEBEREICH In Anbetracht der obigen Ausführungen sollten die Leitlinien für die transeuropäischen Netze überprüft und die Liste der für eine Finanzierung über diesen Mechanismus in Frage kommenden Vorhaben aktualisiert werden. Dabei würde sich auch die Gelegenheit bieten, die Leitlinien im Hinblick auf die Notwendigkeit zu überprüfen, die Beitrittsländer so bald wie möglich voll in den Elektrizitäts- und Gasbinnenmarkt einzubeziehen. Außerdem sollten die Arten von Unterstützung überprüft werden, die beim TEN-Programm möglich sind. Diese beschränken sich zur Zeit auf: - Kofinanzierung von Studien im Zusammenhang mit Vorhaben; - Zinszuschüsse für von der Europäischen Investitionsbank und anderen öffentlichen oder privaten Finanzinstituten gewährte Darlehen; - Beitrag zu den Prämien für Anleihebürgschaften des Europäischen Investitionsfonds oder anderer Finanzinstitutionen; - direkte Subventionen für Investitionen in begründeten Fällen; - Beteiligung an Risikokapital zur Förderung von Investitionsfonds oder vergleichbaren finanziellen Instrumenten. Der Bau neuer Gas- und Ölleitungen für den künftigen Bedarf der Gemeinschaft wird zwangsläufig in Bereichen geschehen oder Bereiche betreffen, in denen die Versicherung politischer Risiken eine Grundvoraussetzung für die Anziehung von Kapital ist. Diese Versicherung kann teuer sein. Die Beteiligung der Gemeinschaft an solchen Kosten für Vorhaben, die eindeutig im Interesse der Europäischen Union sind, kann jedoch echte Katalysatorwirkung haben und einen Anreiz für die Entwicklung dieser Netze darstellen. Daher sollten die TEN-Leitlinien überprüft werden, um die Beteiligung an den Kosten dieser Art von Versicherung zu ermöglichen. Schließlich verdeutlicht diese Mitteilung die Notwendigkeit eines kohärenten und zielgerichteten Konzepts der gemeinschaftlichen Unterstützung für Infrastrukturen im Energiebereich sowie die Bedeutung der Koordinierung zwischen der TEN-E-Politik und -Mechanismus, den Förderprogrammen der Europäischen Union sowie den Tätigkeiten internationaler Finanzeinrichtungen wie der Europäischen Investitionsbank [EIB] und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung [EBWE] im Infrastrukturbereich. Der Energiesektor hat bei den nationalen und regionalen Kooperations programmen der Gemeinschaft bereits eine wesentliche Rolle gespielt. In ihrer kürzlich erschienenen Mitteilung "Größeres Europa - Nachbarschaft" hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, dass die Gemeinschaft ihre Unterstützung ausbauen und besser auf die sich aus der Nähe ergebenden Erfordernisse ausrichten sollte, z.B. durch ein neues "Nachbarschafts instrument", das derzeit erörtert wird. Die Mitteilung hebt außerdem die Schlüsselrolle hervor, die internationale Finanzeinrichtungen spielen werden, und verweist auf die Möglichkeit einer Erweiterung des Mandats der Europäischen Investitionsbank für Darlehen außerhalb der Gemeinschaft. Hierbei ist auch das Investitionsklima gebührend zu berücksichtigen, insbesondere der Rahmen von Regulierung, Rechtsvorschriften und Rechtsstaatlichkeit, in dem die Unternehmen der EU funktionieren. Die Europäische Kommission wird die Möglichkeiten im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen mit den Partnerländern nutzen, um die oben beschriebenen Maßnahmen durch einen intensiven politischen Dialog zu diesen Fragen zu ergänzen, und wird sich dabei auch stärker auf die Delegationen der Kommission sowie die Botschaften der Mitgliedstaaten stützen. 9. SCHLUSSFOLGERUNG UND KONKRETE MASSNAHMEN Es steht außer Zweifel, dass die Bedeutung der Nachbarländer für das Funktionieren der Energiebinnenmärkte der Europäischen Union wächst. Sie sind unsere wichtigsten Partner bei der Gas- und zunehmend auch bei der Ölversorgung. Diese Rolle wird sich in Zukunft weiter verstärken. In Anbetracht des Ziels, in und um Europa einen Raum des gemeinsamen Wohlstands und der Stabilität zu schaffen, sowie unter Berücksichtigung des künftigen Energiebedarfs der Europäischen Union, insbesondere ihrer immer größeren Abhängigkeit von Importen aus diesen Ländern, wird ein aktives Konzept zur Gewährleistung eines echten und wirksamen Dialogs und zum Aufbau einer echten Energiepartnerschaft immer dringender und wichtiger. In dieser Mitteilung wurden folgende konkrete Handlungsbereiche herausgearbeitet, mit denen sich die EU befassen muss: Ein klares mittelfristiges Ziel der Europäischen Union sollte die schrittweise Schaffung eines echten europäischen Elektrizitäts- und Gasmarktes unter Einbeziehung von möglicherweise über 35 Ländern mit einer Bevölkerung von über 600 Millionen Menschen sein. Dieser Markt sollte auf der Grundlage gemeinsamer Normen für Marktöffnung, Umweltschutz und Sicherheit aufgebaut werden. Dieser europäische Markt wird zwangsläufig schrittweise entstehen. Mit den neuen Beitritten wird dieser Markt bis 2005 bereits 25 EU-Mitgliedstaaten umfassen. Die Mitgliedstaaten des südosteuropäischen Elektrizitätsmarktes haben sich bereits formell verpflichtet, den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Elektrizität zu übernehmen, und die Diskussionen werden in Richtung ähnlicher Verpflichtungen für den Bereich Gas fortgesetzt. Auch konkrete Diskussionen über die Schaffung eines euro-mediterranen Elektrizitäts- und Gasmarktes machen Fortschritte, es wird erwartet, dass in der ersten Phase die Maghreb-Länder 2003 zu einer Einigung über einen klaren Zeitplan für die Annahme geeigneter Vorschriften gelangen werden. Mit Russland haben jetzt konkrete Diskussionen über die Themen begonnen, die im Hinblick auf eine echte vergleichbare Marktöffnung, Umweltschutz und Sicherheit behandelt werden müssen. Diese Diskussionen müssen nun vorangetrieben werden, ferner sind Durchführbarkeitsstudien zur Vernetzung zwischen der Union für die Koordinierung des Transports elektrischer Energie und den Netzen der NUS erforderlich. Ziel sollte der Abschluss einer formellen Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Russland über diese Themen sein, um den Weg für einen fairen und freien Handel mit Elektrizität zu ebnen. Bei der Gasversorgung spielt Russland für den Markt der Europäischen Union bereits eine bedeutende Rolle. Der Energiedialog EU - Russland hat sich als wichtiges und wirksames Instrument für die Feststellung und Ausräumung von Problemen in diesem Prozess bewährt. Die enge Einbeziehung der Nachbarländer in Fragen wie der technischen Harmonisierung und der Interoperabilität von Gas- und Elektrizitätsnetzen, die unter anderem auf den Regulierungsforen von Florenz und Madrid behandelt werden, muss fortgesetzt werden. So sollte schrittweise eine volle Beteiligung der Nachbarländer an diesen Foren erreicht werden. Der Bau der neuen Infrastrukturen, die für ein effektives Funktionieren eines solchen erweiterten europäischen Marktes und zur Gewährleistung der künftigen Gaslieferungen in die Europäische Union notwendig sind, verlangt eine enge Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den Lieferländern sowie den Transitregionen. Das finanzielle und politische Engagement der Europäischen bei der Erschließung, beim Ausbau und bei der Diversifizierung von Gasversorgungsquellen für die Gemeinschaft ist von zentraler Bedeutung. Die Kommission schlägt folgende konkrete Maßnahmen vor: - Überprüfung des Mechanismus der transeuropäischen Netze, um die Förderwürdigkeit der in dieser Mitteilung ermittelten Vorhaben zu erreichen (ohne Garantie für die Gewährung von Mitteln und unter Wahrung des Grundsatzes, dass der Privatsektor die wichtigste Investorengruppe stellt). - Einbeziehung der Möglichkeit einer Beteiligung an den Kosten einer Versicherung für politische Risiken bei der Überprüfung des Mechanismus der transeuropäischen Netze; - Schaffung eines Mechanismus für eine bessere Koordinierung bestehender und neuer Gemeinschaftsinstrumente zur Förderung der Entwicklung von Energie infrastrukturen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, sowie Entwicklung eines neuen allgemeinen und umfassenden Finanzierungs instruments für Energieinfrastrukturen, das auf bestehenden Finanzierungsmechanismen aufbauen und darüber hinaus Lücken schließen würde. Damit soll gewährleistet werden, dass die Schaffung von Infrastrukturen, die über den Rahmen der vielfältigen Finanzierungs vorschriften hinausgehen, nicht an mangelnder Koordinierung oder am Fehlen kritischer Mittel scheitert. - Stärkerer Einsatz von Galileo für Zwecke in den Bereichen Sicherheit, Sicherheitsmanagement und Bau. Die Annahme dieser Maßnahmen und eine kontinuierliche Intensivierung des Dialogs zwischen der Europäischen Union und ihren Nachbarn und Partnern werden die Entwicklung einer echten Energiegemeinschaft im erweiterten europäischen Raum ermöglichen. Durch diese Entwicklung werden günstige Rahmenbedingungen für gemeinsamen Wohlstand, Stabilität und eine nachhaltige Entwicklung entstehen. ANHÄNGE Anmerkung: Unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Stands der Vorhaben, die zur Verwirklichung eines erweiterten Energiebinnenmarktes notwendig sind, dient die Projektliste in den Anhängen I und II ausschließlich der Orientierung und Information; keinesfalls ergeben sich aus der Nennung dieser Projekte und der voraussichtlichen Kosten für ihre Durchführung diesbezügliche Verpflichtungen für die Kommission oder die Union. Diese Veröffentlichung beeinflusst in keiner Weise die laufenden Arbeiten der Kommission über die neue finanzielle Vorausschau. ANHANG I: PROJEKTVORSCHLAEGE FÜR DEN ELEKTRIZITÄTSSEKTOR EU-MITTELMEERRAUM Als vorrangig und von europäischem bzw. gesamteuropäischem Interesse einzustufende Elektrizitätsvorhaben Zur vollständigen Anbindung der Stromnetze der Europäischen Union und ihrer Nachbarländer verdienen die nachstehenden Projekte [30] die Unterstützung der Gemeinschaft: [30] Anhang X enthält nähere Angaben zu den einzelnen Projekten. 1.1. Marokko - Spanien Das Vorhaben sieht den Bau einer zweiten Wechselstromverbindung über die Straße von Gibraltar vor, mit der die Anbindung der Elektrizitätsnetze Marokkos (Transformator station Mellousa) und Spaniens (Transformatorstation Puerto de la Cruz) verbessert wird. Das Projekt befindet sich in der Planungs- und Konstruktionsphase; die Verbindung soll 2005 in Betrieb genommen werden. Die Gesamtkosten werden mit 120 Mio. EUR veranschlagt. Die Investitionen Marokkos belaufen sich auf 58 Mio. EUR (ONE 18,7 %, BEI 38,7 %, BAD 26,6 % und AFD 16 %). 1.2. Marokko - Algerien Der Bau einer weiteren 400-kV-Leitung zwischen Marokko (Transformatorstation Bourdim) und Algerien (Hassi Ameur) ist für 2003 vorgesehen und dient dem Ausbau der internen 400-kV-Verbindungen (in Ost-West-Richtung) bis 2005. Diese Infrastruktur wird den Markt und die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern beleben und die Durchleitung von zusätzlichem Strom aus Algerien ermöglichen. Geschätzte Kosten: 40 Mio. EUR. 1.3. Algerien - Tunesien Gegenwärtig bestehen zwischen Tunesien und Algerien vier Leitungen (225 kV, 150 kV sowie zwei weitere mit 90 kV Übertragungsspannung). Eine fünfte, derzeit in Bau befindliche Verbindung ist auf 400 kV ausgelegt, wird aber zeitweise bei 225 kV betrieben werden (2002). Die Leitung ist für einen Strom von 1 720 Amp ausgelegt. In Algerien ist ein interner Ausbau geplant, so dass die 400-kV-Strecke von West nach Ost vollendet werden kann. Geschätzte Kosten: 13 Mio. EUR. 1.4. Algerien - Spanien Die Durchführbarkeitsstudie für eine HVDC-Verbindung von Algerien (Transformator station Terga) nach Spanien (Transformatorstation Litoral de Almeria) via Unterseekabel (ca. 200 km) befindet sich in der Vorbereitung. Eine derartige Verbindung ist von großer Bedeutung, da Algerien zusätzlichen Strom in einer Größenordnung von 2 000 MW produzieren will, von denen 1 200 MW für den Export bestimmt sind. Das Kabel soll für 500 kV ausgelegt werden, wobei eine erste Stufe mit 1 000 MW bis 2005 und eine zweite Stufe bis 2010 in Betrieb gehen soll. Geschätzte Kosten: 700 Mio. EUR. 1.5. Algerien - Italien Das Vorhaben einer möglichen Verbindungsleitung zwischen Algerien (Transformator station Skikda) und Italien (Transformatorstation Cagliari Sud) befindet sich im Vorfeld der Durchführbarkeitsstudie. Die beiden Staaten haben eine Vereinbarung unterzeichnet, die es den jeweiligen Netzbetreibern (GNERC und SONELGAZ) ermöglicht, eine Durchführbarkeitsstudie vorzunehmen. Das Kabel soll für 400 - 500 kV ausgelegt werden und könnte bis 2010 einsatzfähig sein. Geschätzte Kosten: 535 Mio. EUR. 1.6. Tunesien - Libyen Die Zusammenschaltung der Stromnetze Tunesiens und Libyens ist nicht nur für die Elektrizitätssysteme dieser beiden Länder von Vorteil, sondern auch für die anderen Staaten in der Region, da hierdurch der Stromtransfer zwischen den Ländern des östlichen und westlichen Mittelmeerraums ermöglicht wird. Ein Ausbau der bestehenden Verbindungen wird gegenwärtig untersucht. Geschätzte Kosten: 40 Mio. EUR. 1.7. Tunesien - Italien Dieses mögliche Vorhaben sieht die Anbindung der Stromnetze Tunesiens und Italiens über eine Leitung von 400 oder 500 kV vor und könnte bis 2010 verwirklicht werden. Geschätzte Kosten: 500 Mio. EUR. 1.8. Libyen - Ägypten Die bestehende Verbindung zwischen den Stromnetzen Libyens und Ägyptens muss erheblich verbessert werden. Geprüft wird derzeit eine Verbindung von 162 km Länge mit einer voraussichtlichen Übertragungskapazität von 500 MW, die bis 2010 fertiggestellt sein könnte. Geschätzte Kosten: 77 Mio. EUR. 1.9. Ägypten - Jordanien Die bestehende unterseeische 400-kV-Verbindung zwischen Ägypten und Jordanien mit einer aktuellen Übertragungsleistung von 300 MW muss ausgebaut werden, voraus sichtlich durch eine Verdopplung der gegenwärtigen Kapazität. Die neue 400-kV-Verbindung könnte bis 2008 betriebsbereit sein. Geschätzte Kosten: 110 Mio. EUR. 1.10. Jordanien - Syrien Die Fertigstellung einer zweiten Stufe der Verbindung zwischen Jordanien und Syrien ist bis 2010 vorgesehen. Die Durchführbarkeitsstudie wurde 1992 vorgenommen und 1995 im Hinblick auf die Verbindung Ägypten-Iran-Jordanien-Syrien-Türkei aktualisiert. Geschätzte Gesamtkosten: 1,8 Mio. USD. Geschätzte Kosten: 33 Mio. EUR. 1.11. Libanon - Syrien Die beiden Länder sind bereits über eine 230-kV-Verbindung zusammengeschaltet und werden nun über eine 400-kV-Doppelfreileitung miteinander verbunden. Die neue Verbindung soll 2003 in Betrieb gehen und wird dazu beitragen, das Energiedefizit im Libanon zu verringern. Geschätzte Kosten: 11 Mio. EUR. 1.12. Syrien - Türkei Der Zusammenschluss der Stromnetze Syriens und der Türkei verzögert sich seit Ende 1997, als der türkische Teil einer Verbindungsleitung fertiggestellt wurde. Nach dem Abschluss der Arbeiten werden die Länder über eine einzige 400-kV-Leitung miteinander verbunden sein. Hierzu ist die Vollendung des syrischen Teilstücks notwendig. Geschätzte Kosten: 50 Mio. EUR. 1.13. Türkei - Griechenland Die im Rahmen des TEN-Programms teilfinanzierte Untersuchung ,Durchführbarkeit und Evaluierung der Verbindungsleitung zwischen Griechenland und der Türkei" ist abgeschlossen. Aufgrund der äußerst positiven Untersuchungsergebnisse wurde am 28. März 2002 in Ankara eine Absichtserklärung unterzeichnet. Darin wird der Bau einer 400-kV-Verbindungsleitung zwischen Babaeski und Filippi vereinbart, die bis Ende 2006 fertiggestellt werden soll. Geschätzte Kosten: 54 Mio. EUR. ANHANG II: VORSCHLAEGE FÜR VORRANGIGE ERDGASPROJEKTE 10.1 NG1: Erdgasleitungen aus Nordrussland (Shtokman) Das nördliche transeuropäische Gasleitungsprojekt dient dem Transport von russischem Erdgas von der Küste nördlich von St. Petersburg durch die Ostsee nach Norddeutschland und von dort über die Niederlande weiter nach Großbritannien. Der Ostsee-Abschnitt wäre ca. 1 295 km lang und hätte eine Kapazität von 20 - 30 Mrd. m³/Jahr. Diese Fernleitung soll vornehmlich mit Erdgas aus dem neuen Shtokman-Feld rund 650 km nordöstlich von Murmansk in der Barentssee gespeist werden. Hierzu bedarf es neben der Infrastruktur für die Gasförderung auch des Baus einer 555 km langen Fernleitung zur russischen Küste sowie einer weiteren Rohrleitung von 1 359 km Länge, die über Land an die Ostseeküste führt. 10.2 NG2: Erdgasleitungen aus Nordrussland (Yamal) Das ursprüngliche Yamal-Projekt sah vor, Erdgas in den neu zu erschließenden Vorkommen auf der nordsibirischen Yamal-Halbinsel zu fördern, um damit den russischen Markt sowie über Weißrussland und Polen auch die Märkte in der EU zu versorgen. Während zur Anbindung der Yamal-Felder wohl noch über die Hälfte der Strecke fehlt, wurde nun die erste der beiden Fernleitungen durch Polen fertiggestellt und ist betriebsbereit. Allerdings werden gegenwärtig nur etwa 20 Mrd. m³ anstatt der vollen Kapazität von über 30 Mrd. m³ befördert. Die zweite Fernleitung von vergleichbarer Kapazität wird parallel zur ersten verlaufen und stellt ein Vorhaben von unmittelbarem Interesse dar. Die Gesamtkapazität der beiden Fernleitungen würde damit 65,7 Mrd. m³ betragen. >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> 10.3 NG3: Erdgasleitungen aus Algerien 10.3.1 NG3a: MEDGAZ-Erdgasleitung von Algerien nach Spanien >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Projektstatus: * Unternehmensvereinbarung zwischen SONATRACH und CEPSA (Spanien): September 2000. * Absichtserklärungen über den Kauf von 1 Mrd. m³ je Unternehmen (insgesamt 7 Mrd. m³): November 2002. >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> 10.3.2 NG3b: Erdgasleitung Algerien-Sardinien-Italien >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Projektstatus: * Joint-Venture-Vereinbarung zwischen SONATRACH, ENEL und WINTERSHALL: Dezember 2002. * Das Projekt befindet sich noch in der Anfangsphase. >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> 10.3.3 Erdgasleitung Sizilien-Malta >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Projektstatus: * Absichtserklärung zwischen ENEMALTA und ENI: Januar 2002. * Durchführbarkeitsstudie abgeschlossen. * 95 % des Erdgases zur Verstromung vorgesehen; Anschluss der Kraftwerke Delimara und Marsa durch Verbindungsleitungen über Land. >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> 10.4 NG4: Erdgasleitungen vom Kaspischen Meer 10.4.1 Verbindung Türkei-Griechenland >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> 10.4.2 Erdgasleitung Baku-Tiflis-Ezurum >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Projektstatus: * Unterzeichnung einer Liefervereinbarung zwischen BOTAS und SOCAR (staatliche Ölgesellschaft Aserbaidschans): März 2001 * Lieferung von zunächst 2 Mrd. m³/Jahr, anschließende Erhöhung auf 7,6 Mrd. m³/Jahr (einschließlich 1 Mrd. m³ für Georgien); auf 2006 verschoben. * Die Fernleitung in Erzurum wird an die nach Ankara führende ostanatolische Hauptleitung angeschlossen. * Ausweitung des Projekts auf den Import von Erdgas aus Turkmenistan möglich [gemäß der Vereinbarung vom 29. Oktober 1998 über das transkaspische Vorhaben (Unterzeichnung der Liefervereinbarung am 21. Mai 1999)]. 10.4.3 Erdgasleitung Türkei-Griechenland-Italien Südosteuropäischer Gasverbund >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Projektstatus: * Durchführbarkeitsstudie in der Anfangsphase. Das Projekt umfasst vier Abschnitte: * BTE-Fernleitung von Baku nach Erzurum * Türkischer Abschnitt von Erzurum nach Karacabey * Verbindung Türkei-Griechenland von Karacabey nach Komotini (ITG) * Griechischer Abschnitt von Komotini nach Trikala * Verbindung Griechenland-Italien zwischen Trikala und Otranto * Für den Abschnitt Griechenland-Italien unterzeichneten DEPA und EDISON Gas eine Absichtserklärung zur Prüfung möglicher Verbindungen zwischen dem griechischen (von Trikala) und dem italienischen Versorgungsnetz. 10.4.4 Erdgasleitung Türkei-Österreich (via Bulgarien, Rumänien, Ungarn) Aufgrund der geografischen Lage Bulgariens, Rumäniens und Ungarns zwischen den großen Rohstoffquellen Russlands und der kaspischen Region einerseits und Großverbrauchern in der Türkei und in Europa andererseits ist Südosteuropa ein wichtiges Durchgangsgebiet für Erdgaslieferungen aus Russland und dem Gebiet um das Kaspische Meer. Verbindung: // Türkei-Österreich (via Bulgarien, Rumänien, Ungarn) Herkunft: // Aserbaidschan u. a. Kapazität: // 20 Mrd. m3 Geschätzte Kosten: // 6 Mrd. EUR >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Projektstatus: * Durchführbarkeitsstudie in der Anfangsphase. * Beteiligte Unternehmen: OMV Erdgas (Österreich), MOL (Ungarn), Transgaz (Rumänien), Bulgagas (Bulgarien), BOTAS (Türkei). 10.4.5 Erdgasleitung Griechenland-Österreich (durch die Balkanländer) Die künftige osteuropäische Erdgasleitung könnte entlang einer Achse von der Türkei über Griechenland und die westlichen Balkanländer (ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien, Jugoslawien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Slowenien) verlaufen. Die Unternehmen DEPA, BOTAS und OMV einigten sich auf vorbereitende Durchführbarkeitsstudien, die 2003 beginnen sollen. Hierfür wurden noch keine Kosten veranschlagt. 10.4.6 Erdgaslieferungen aus dem Iran Der Iran verfügt über enorme Erdgasvorkommen und beabsichtigt, Erdgas in großem Umfang zu exportieren. Mögliche Abnehmer sind neben der Türkei Griechenland, Italien, die Balkanstaaten, Bulgarien und die Ukraine. Die Ausfuhr könnte via Fernleitung oder Gastankschiffe erfolgen; mögliche Standorte für LNG-Terminals wären Asaluyeh und die Insel Kish. Wie es heißt, baut der Iran zurzeit drei LNG-Anlagen. Eine Verfluessigungsanlage kostet etwa 1 Mrd. EUR, ein Gastanker rund 350 Mio. EUR (basierend auf einer Liefermenge von 5 Mrd. m³). Die iranischen Erdgasausfuhren in die Türkei beliefen sich 2002 auf etwa 3 Mrd. m³ und werden bis 2007 auf rund 10 Mrd. m³ ansteigen. Im März 2002 unterzeichneten Griechenland und der Iran eine Vereinbarung, nach der die Erdgasleitung zwischen Iran und der Türkei bis nach Griechenland verlängert werden soll. Diese Leitung würde von Ankara bis nach Komotini im Norden Griechenlands führen. Von dort könnte das Erdgas durch Bulgarien in andere Teile Europas oder über eine Unterwasser-Fernleitung nach Italien transportiert werden, wo der Erdgasbedarf - insbesondere zur Stromerzeugung - in den nächsten Jahren rasch ansteigen dürfte. Im Dezember 1997 nahm Turkmenistan die 190 Mio. USD teure Fernleitung von Korpezhe nach Kurt Kui im Iran in Betrieb. Die Kapazität dieser 200 km langen Verbindung wird von anfänglichen 4 Mrd. m³ auf 8 Mrd. m³ Erdgas pro Jahr erhöht. Der Iran importierte im Jahr 2000 über diese Fernleitung 3 Mrd. m³ Erdgas, 2001 stieg diese Zahl auf 4,4 Mrd. m³. Alle genannten Erdgasleitungen sorgen dafür, dass in naher Zukunft Erdgas aus der kaspischen Region in die erweiterte Europäische Union importiert werden kann. 10.5.1 Erdgasleitungen aus dem Irak Der Irak besitzt 3,1 Billionen m³ an nachgewiesenen Erdgasvorkommen und rund 4,2 Billionen m³ an weiteren geschätzten Vorkommen. Da der überwiegende Teil des irakischen Erdgases in Verbindung mit Erdöl vorkommt, wird eine Steigerung der irakischen Erdölproduktion auch den Erdgassektor vorantreiben. Erdölgas kommt vorwiegend in den nordirakischen Erdölfeldern von Kirkuk, Ain Zalah, Butma und Bai Hassan sowie im Süden des Landes in Nord- und Südrumaila und Zubair vor. Freies Erdgas wird im Irak nur im Al-Anfal-Feld im Norden des Landes gefördert (5,7 Mio. m³/Tag). Das dort seit Mai 1990 geförderte Erdgas wird in die 32 km entfernt gelegene Aufbereitungsanlage von Jambur in der Nähe des Kirkuk-Feldes geleitet. Das Erdgasvorkommen in Al-Anfal wird auf 127 Mrd. m³ geschätzt, von denen 50 Mrd. m³ nachgewiesen wurden. Im November 2001 wurde in der Akas-Region im Westen des Irak nahe der Grenze zu Syrien ein ausgedehntes Erdgasvorkommen mit einem geschätzten Volumen von 60 Mrd. m³ entdeckt. Neben Al-Anfal verfügt der Irak noch über vier weitere große Erdgasfelder (Chemchamal, Jaria Pika, Khashm al Ahmar, Mansuriya) in den Provinzen Kirkuk und Diyala. Im Februar 2000 erhielten die Unternehmen ,Agip" und ,Gaz de France" vom irakischen Ölministerium den Zuschlag, bei der Erschließung dieser Vorkommen mit über 280 Mrd. m³ an gewinnbaren Reserven eine führende Rolle zu übernehmen. Gegenwärtig verfügt der Irak über eine größere Erdgasleitung, über die etwa 6,8 Mio. m³/Tag aus dem West-Qurna-Feld nach Bagdad befördert werden können. Die 48-Zoll-Fernleitung wurde im November 1988 in Betrieb genommen, wobei die Phasen II und III wegen des Krieges und anschließender Sanktionen nie vollendet wurden. Die letzten beiden Projektphasen waren für Erdgaslieferungen in die Türkei bestimmt. Das 1983 in Betrieb genommene Erdgasnetz im Nordirak wurden im Golfkrieg und während des Kurdenaufstands vom März 1991 beschädigt. 10.6 NG6: Erdgaslieferungen aus Libyen Die libyschen Erdgasexporte nach Europa sind sehr ausbaufähig. Ein Gemeinschaftsunternehmen von ,Eni" und NOC zur Durchführung des Westlibyschen Erdgasprojekts (WLEP) mit dem Ziel, Erdgas in großem Maßstab zu fördern und nach Italien zu exportieren, schreitet weiter voran. Das Projekt sieht vor, dass Libyen ab 2004 über einen Zeitraum von 24 Jahren jährlich 8 Mrd. m³ Erdgas von einer Aufbereitungsanlage in Melitah nach Italien und Frankreich liefert. Das Erdgas soll über eine 600 km lange als ,Green Stream" bezeichnete Unterwasser-Fernleitung durch das Mittelmeer in den Südosten Siziliens und weiter zum italienischen Festland befördert werden. Das italienische Unternehmen ,Edison Gas" hat bislang den Bezug der Hälfte dieser Menge (4 Mrd. m³) zugesagt, die vornehmlich für die Stromerzeugung in Italien genutzt werden soll. Neben ,Edison" haben sich auch das italienische Unternehmen ,Energia Gas" sowie ,Gaz de France" zur Abnahme von jeweils 2 Mrd. m³ libyschen Erdgases verpflichtet. Im Rahmen des WLEP beabsichtigt Agip-ENI, im Offshore-Block NC-41 im Golf von Gabes sowie im Wafa-Feld (Erdgas und Erdöl) an der algerischen Grenze umfangreiche libysche Erdgasvorkommen zu erschließen. Die Durchführbarkeitsstudien für diese Gebiete sind abgeschlossen und erste Erdgaslieferungen werden für Mitte 2004 erwartet. Ferner geht man davon aus, dass bei dem Projekt auch Kondensate in einem Umfang von etwa 70 000 Barrel/Tag Rohöleinheiten gewonnen werden. Darüber hinaus betreibt Agip-ENI eine Vernetzung der Erdgasreserven Ägyptens und Libyens und ihre Anbindung an Italien via Fernleitung. Eine Grundsatzvereinbarung über die Anbindung der Erdgasnetze Ägyptens und Libyens wurde im Juni 1997 nach einem Besuch in Libyen getroffen. Ein weiterer Vorschlag zielt auf den Bau einer rund 1 400 km langen Fernleitung von Nordafrika nach Südeuropa. Über eine solche Fernleitung könnte Erdgas aus Ägypten, Libyen, Tunesien und Algerien über Marokko nach Spanien befördert werden (eine Fernleitung zwischen Marokko und Spanien besteht bereits). Darüber hinaus vereinbarten Tunesien und Libyen im Mai 1997 die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens für den Bau einer Erdgasleitung zwischen der Mellita-Region in Libyen und der südtunesischen Stadt und Industrieregion Gabes. Ende 1998 unterzeichneten Libyen und Tunesien eine Vereinbarung, die ab 2003 die Lieferung von jährlich rund 2 Mrd. m³ libyschen Erdgases nach Kap Bon in Tunesien vorsieht. Hierfür wurden noch keine Kosten veranschlagt. 10.7 NG7: Erdgasverbund östliches Mittelmeer >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> 10.7.1 NG7b: Arabische Erdgasleitung aus Ägypten Projektbeschreibung: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Projektstatus: * Phase 1 abgeschlossen: Der Sinai-Abschnitt Port Said - El Arish wurde im März 2000, die Strecke El Arish - Aqaba wird Ende 2003 fertiggestellt. * Phase 2 (Aqaba - Amman - Rehab) steht kurz vor Baubeginn und soll Anfang 2005 abgeschlossen werden. * Im August 2002 vereinbarten die Energieminister Ägyptens, Jordaniens, Syriens und des Libanon die Überwachung der nach Syrien und in den Libanon führenden Phasen 3 und 4. >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> 10.7.2 LNG-Import nach Zypern Verbindung: // Ägypten-Zypern Herkunft: // Verfluessigungsanlage in Damietta Zielort: // Vasilikos-Terminal in Zypern Entfernung: // 480 km Menge: // 0,7 Mrd. m³ (2009) - 1,7 Mrd. m³ (2021) Tankschiffraum: Kosten für Fernleitung und Terminal: // 135 000 m³ 160 Mio. EUR Status: * Durchführbarkeitsstudien im Januar 2003 beendet; eine Regierungsentscheidung über die Fortsetzung des LNG-Projekts liegt vor. * Erdgaseinfuhren sollen erst 2009 beginnen und ausschließlich zur Stromerzeugung verwendet werden. >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> 10.7.3 LNG aus Ägypten (Egpc-Egas) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Status: * Vereinbarung zwischen EGPC, BG-Gruppe und EDISON vom 9. April 2001 über ein integriertes Projekt für den LNG-Export aus dem WDDM-Feld (West Delta Marine Concession). * Die erste Projektstufe (3,6 Mio. Tonnen) beginnt voraussichtlich im dritten Quartal 2005 und beinhaltet Lieferungen nach Fos, Frankreich. * Start der zweiten Projektstufe voraussichtlich Mitte 2006 mit Verkäufen nach Europa (Italien) und in die USA. Tabelle 1: Erdgasbilanz >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Tabelle 2: Erdölimporte >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Tabelle 3: Raffineriekapazitäten für Mineralöl Tabelle 4: Stromerzeugung in der EU, den Beitritts- und den Nachbarländern 2000 Land // Stromerzeugung 2000 (in kWh) EU // 2598 12 Beitrittsländer // 403,2 Türkei // 119 Algerien // 23,6 Weißrussland // 24,7 Ägypten // 69,6 Israel // 38,9 Jordanien // 6,9 Libanon // 8 Libyen // 19,4 Marokko // 14,2 Moldau // 3,3 Russland // 835,6 Syrien // 19,7 Ukraine // 163,6 Tabelle 5: Netto-Stromaustausch 2001 zwischen der EU, den Beitritts- und den Nachbarländern (mit Ausnahme Norwegens, der Schweiz und der Länder des ehemaligen Jugoslawien) >PLATZ FÜR EINE TABELLE>