52003DC0179

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über einen Aktionsplan zur Sammlung und Analyse von Gemeinschaftsstatistiken im Bereich Migration /* KOM/2003/0179 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über einen Aktionsplan zur Sammlung und Analyse von Gemeinschaftsstatistiken im Bereich Migration

KURZFASSUNG

Ein wichtiges Ziel des Vertrags von Amsterdam, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, ist der schrittweise Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union. Vor diesem Hintergrund sind auch Asyl und Migration unter dem neuen Titel IV des geänderten Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Art. 63 EGV) zu Aufgaben der Gemeinschaft geworden.

Nachdem die Zuständigkeit der Gemeinschaft beschlossen war, unterbreitete die Kommission Vorschläge für eine gemeinschaftliche Asyl- und Migrationspolitik, die eine effizientere Steuerung der Asyl- und Wanderungsbewegungen in sämtlichen Etappen ermöglicht. Diese Politik beruht auf einem zweiphasigen Ansatz: der Schaffung eines gemeinsamen rechtlichen Rahmens gemäß dem Vertrag von Amsterdam und der Entwicklung einer offenen Koordinierungsmethode, um eine umfassende Komplementarität und Synergieeffekte mit anderen EU-Politiken zu ermöglichen. Im Bereich Asyl wird die Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems unter vollständiger Anwendung der Genfer Konvention von 1951 angestrebt. Die Vorschläge beinhalten zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung, insbesondere des Menschenschmuggels und des Menschenhandels, sowie zur Ausarbeitung einer Rückübernahme- und Rückkehrpolitik.

Des Weiteren ist der Rat aufgrund von Artikel 285 EGV befugt, erforderlichenfalls Maßnahmen zur Erstellung von Statistiken für das Tätigwerden der Gemeinschaft zu ergreifen. Der Artikel fordert die Einhaltung von Standards in Bezug auf Unparteilichkeit, Zuverlässigkeit, Objektivität, wissenschaftliche Unabhängigkeit, Kostenwirksamkeit und statistische Vertraulichkeit.

In den Schlussfolgerungen vom 28./29. Mai 2001 vertrat der Rat die Ansicht, dass ein umfassender und kohärenter Rahmen für zukünftiges Handeln zur Verbesserung der Statistiken Voraussetzung für die gemeinsame Analyse und den verbesserten Austausch von Statistiken zu Asyl und Migration sei. Er forderte die Kommission auf, unter Berücksichtigung der in einem Anhang zu den Schlussfolgerungen dargelegten Grundsätze und Ziele einen diesbezüglichen Vorschlag zu unterbreiten.

Die vorliegende Mitteilung zielt auf zweierlei ab:

1. einen (bereits in Ausarbeitung befindlichen) Aktionsplan zur Erstellung und Verbesserung der Gemeinschaftsstatistiken im Bereich Asyl und Migration und zu ihrer Auswertung vorzulegen und

2. eine Diskussion über Form und Grundprinzipien möglicher zukünftiger Rechtsvorschriften zur Untermauerung der statistischen Arbeit in diesem Bereich anzuregen.

In der Mitteilung werden die bisherigen Forschritte dargestellt und die von den Mitgliedstaaten zu treffenden Maßnahmen aufgezeigt, die zur Ergänzung der im Aktionsplan genannten Aktivitäten erforderlich sind.

Der Austausch statistischer Informationen über Asyl und Migration muss verstärkt werden. Ebenso bedürfen die gemeinschaftlichen statistischen Erhebungen und deren Veröffentlichungen, die bislang auf unverbindlichen Absprachen beruhten, einer qualitativen Verbesserung. Mithilfe eines koordinierten Aktionsplans und zukünftiger Rechtsvorschriften wird die Gemeinschaft der Forderung nach Formulierung, Anwendung, Überwachung und Bewertung der Gemeinschaftspolitiken gemäß Artikel 1 der Verordnung Nr. 322/97 wirkungsvoll nachkommen können. Mit der Einführung der Gemeinschaftspolitiken im Bereich Asyl und Migration wird diese Forderung konkret.

Durch die Erweiterung der Union im Jahre 2004 werden die Probleme im Zusammenhang mit Migration um eine geografische und politische Dimension erweitert. Die Forderung nach präzisen, aktuellen und harmonisierten statistischen Daten zu Beruf, Bildung, Qualifikationen und Art der Tätigkeit von Migranten wird sich verstärkt stellen.

Der Aktionsplan ist so ausgelegt, dass die gegenwärtigen gesetzlichen Bedingungen erfuellt und die Schlussfolgerungen des Rates umgesetzt werden. Er soll die Aktivitäten der Kommission in diesem Bereich um einen neuen, proaktiven und dynamischen Ansatz erweitern. Im Rahmen des Aktionsplans sind bereits einige Maßnahmen im Gange wie die Aufnahme eines Ad-hoc-Meinungsaustauschs, die Intensivierung der Zusammenarbeit und die Erstellung eines Jahresberichts. Der Großteil der Maßnahmen (wie in Anhang I beschrieben) ist jedoch erst in der Zeit zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 1. Januar 2004 geplant, wobei diese Phase während des restlichen Übergangszeitraums (Art. 67 EGV) ausgebaut und bis zum 1. Januar 2005 verlängert werden soll. Die zukünftigen Vorschläge zur Statistikgesetzgebung werden auf Kontinuität der Prinzipien abstellen, die die Grundlage für den Übergangszeitraum bilden, gleichzeitig jedoch eine klare und eindeutige Basis für die zukünftige Arbeit schaffen. Kernstück des Aktionsplans sind die in den Schlussfolgerungen des Rates zum Ausdruck gebrachten politischen Ziele, wonach einzelstaatliche Asyl- und Migrationsdaten umfassend zur Verfügung stehen sollen, sobald sie in Form von Gemeinschaftsstatistiken vorliegen, und anhand deren eine gemeinsame Analyse auf Gemeinschaftsebene erfolgen soll. Da ein derartiges Ziel verlässliche und vergleichbare Statistiken voraussetzt, die nach derselben statistischen Methodik aufbereitet wurden und rechtzeitig zur Verfügung stehen, müssen während der Übergangszeit beträchtliche Änderungen der laufenden Praxis vorgenommen werden. Diese Prinzipien sollten jeder zukünftigen Gesetzgebung zugrunde liegen. Die Maßnahmen finden auf jegliche Sammlung, Verarbeitung und Verbreitung statistischer Daten im Bereich Asyl und Migration einschließlich der monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Arbeiten Anwendung.

Im Aktionsplan ist daher Folgendes vorgesehen:

A. Annahme neuer Praktiken, gemeinsamer statistischer Methoden und neuer Formen der Zusammenarbeit.

Dies bildet den Ausgangspunkt der künftigen Arbeit, die auf einer Rechtsgrundlage basieren wird.

B. Aktivitäten zur Förderung von Informationsaustausch und Entscheidungsfindung.

Vorgesehen sind u. a. jährliche Treffen und Ad-hoc-Seminare, bei denen unter der Federführung der Kommission die Mitgliedstaaten und sonstige Datenlieferanten (Kandidatenländer, Norwegen und Island), sonstige einschlägige Akteure (UNHCR, UNSD, UNPD, UNECE, OECD, ILO, Europarat, IOM, IGC) und potenzielle neue Lieferanten zusammenkommen.

C. Änderungen in den derzeitigen Datensammlungen oder der Datenbank.

Dies beinhaltet die Ausweitung der Sammlungen um Daten zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt; zweitinstanzliche Asylentscheidungen und Daten zur Anwendung von Verfahren, Kriterien und Mechanismen zur Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats.

D. Erstellung benutzerfreundlicher Statistiken durch die Kommission.

Dies umfasst die Erstellung verschiedener Statistiken mit dem Ziel, dem Bedarf aller diesbezüglichen Nutzergruppen Rechnung zu tragen.

E. Festlegung eines tragfähigen Rahmens betreffend den rechtlichen und politischen Rahmen.

Hierunter fallen die Annahme von Gemeinschaftsvorschriften zu Statistiken und die Bewertung der Durchführung des Aktionsplans.

Die einschlägigen Arbeiten werden derzeit vom Europäischen Flüchtlingsfonds und aus der Haushaltslinie des Europäischen Parlaments, die für die Beobachtungsstelle für Migration geschaffen wurde, finanziert. Infolge des Aktionsplans werden der Arbeitsaufwand und die Herausgabe von Statistiken beträchtlich zunehmen. Zukünftige Etatvorkehrungen werden gegebenenfalls revidiert.

Die im Aktionsplan beschriebenen derzeitigen und neuen Maßnahmen im Bereich der Migrations- und Asylstatistiken sind für die Kommission mit viel Arbeit verbunden. Der Erfolg der Maßnahmen hängt jedoch großenteils von der aktiven Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten und anderer Länder ab. Liefern die nationalen Behörden nicht die erforderlichen Daten, kann die Kommission nicht in der gewünschten Zeit qualitativ ausreichende Statistiken produzieren.

1. Einführung

Gegenstand dieser Mitteilung ist ein Aktionsplan zum Aufbau und zur Verbesserung der Gemeinschaftsstatistiken im Bereich Asyl und Migration und ihrer Analyse. Außerdem soll damit eine Diskussion über die mögliche zukünftige Rechtsgrundlage angestoßen werden. Einige der im Aktionsplan vorgesehenen Aktivitäten werden nach bereits erfolgter Konsultation mit den zuständigen nationalen Behörden schon umgesetzt. Mit dieser Mitteilung werden die Arbeiten offiziell eingeleitet. Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 28./29. Mai 2001 zur gemeinsamen Analyse und zum verbesserten Austausch von Statistiken über Asyl und Migration feststellte, sind die Gemeinschaftsstatistiken qualitativ zu verbessern.

Der vorliegende Aktionsplan folgt auf den Aktionsplan 1998, aufgrund dessen die Generaldirektion Eurostat der Kommission, das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, im Rahmen der Arbeitsgruppen CIREA [1] und CIREFI [2], die Erhebung monatlicher Statistiken über Asyl und illegale Einreise übernahm. Nachdem die Erhebungen auf die Beitrittsländer sowie Norwegen und Island ausgedehnt wurden, sind die Ziele des Aktionsplans von 1998 nunmehr erfuellt.

[1] Informations-, Reflexions- und Austauschzentrum für Asylfragen (CIREA). Aufgrund eines Beschlusses des Ausschusses der Ständigen Vertreter vom 6. März 2002 und in Konsultation mit dem dänischen Vorsitz wurde CIREA zum 1. Juli 2002 aufgelöst. Mit der Wahrnehmung der Aufgaben der CIREA wurde die Kommission betraut, die zu diesem Zweck eine Sachverständigengruppe, EURASIL (Netz der Europäischen Union für die Asylpraktiker), ins Leben rief.

[2] Informations-, Reflexions- und Austauschzentrum für Fragen im Zusammenhang mit dem Überschreiten der Außengrenzen und der Einwanderung.

Auch der hier vorgeschlagene Aktionsplan wurde durch Einbindung der laufenden jährlichen Erhebung der Migrationsstatistik erweitert, die bislang auf freiwilliger Basis erfolgte und im Aktionsplan 1998 noch nicht enthalten war. Sie wird nunmehr von der Kommission gemeinsam mit der Statistikabteilung der Vereinten Nationen (UNSD), der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem Europarat durchgeführt.

Bei der Ausarbeitung des Aktionsplans ist die Kommission auf die Bedürfnisse der Datenlieferanten und der Hauptnutzer der jeweiligen Statistiksammlungen eingegangen. Die Datenlieferanten, also die Mitgliedstaaten, die Beitrittsländer und Kandidatenländer sowie Norwegen und Island, benötigen für Verwaltungszwecke und Entscheidungen den zeitigen, angemessenen Zugang zu sämtlichen Statistiken. Andererseits sollten statistische Informationen den Nutzern, also den Lieferanten, EG-Organen und der breiten Öffentlichkeit, die Lage in der EU und in den Mitgliedstaaten verdeutlichen, zu Vergleichszwecken eingesetzt werden und Material für die politische Debatte bieten.

Daher muss unbedingt eine Einigung über einfache und wirksame Arbeitsmethoden für die Lieferung, den Austausch und die Verbreitung von Daten und Gemeinschaftsstatistiken herbeigeführt werden. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass unionsweit Informationen zur Überwachung der Entwicklung und Umsetzung der Rechtsvorschriften und Politiken der Gemeinschaft zur Verfügung stehen. Generell sind mit dem derzeitigen Vorgehen weder die regelmäßige, zeitige und zügige Lieferung und Verbreitung harmonisierter Daten noch deren Verfügbarkeit für die Öffentlichkeit in hinreichender oder einheitlicher Weise gewährleistet.

Die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen hängen weitgehend von der Zusammenarbeit der beteiligten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ab. Ohne die uneingeschränkte, aktive Mitwirkung der nationalen Sachverständigen und Datenlieferanten an den Datensammlungen und den zu ihrer Weiterentwicklung und Überwachung vorgesehenen Maßnahmen kann die Kommission den Erfolg der Arbeiten nicht gewährleisten.

Neben den Schlussfolgerungen des Rates dienen als Quellen weitere Dokumente und Ereignisse:

- Unter schwedischem Vorsitz wurden an die Mitgliedstaaten Erhebungsbögen versandt und die Antworten analysiert und veröffentlicht. Auf einer anschließenden Sachverständigensitzung wurden sodann die Schlussfolgerungen des Rates vorbereitet.

- Die Kommissionsdienststellen (GD Justiz und Inneres und GD Eurostat) legten ein internes Arbeitspapier [3] vor, in dem die aus dem Aktionsplan 1998 hervorgegangene Praxis bewertet wird. Die Dienststellen sprechen sich dafür aus, dass

[3] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über den Austausch statistischer Informationen im Bereich Asyl und Migration (SEK(2001) 602).

(a) die Datensammlungen weitergeführt und gegebenenfalls erweitert und feinabgestimmt werden,

(b) die Vergleichbarkeit und Verfügbarkeit der Statistiken verbessert wird und,

(c) sofern neue Mittel erschlossen werden, ein dem Bedarf der Mitgliedstaaten und der EG-Institutionen entsprechendes Berichtssystem eingeführt wird. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass der Aktionsplan 1998 keine Statistik über die legale Einreise enthält und die Entwicklung einer gemeinsamen EU-Migrationspolitik Daten über die Migration erfordert, die in der derzeitigen jährlichen Erhebung nicht vorgesehen sind.

- Im Aktionsplan des Rates über die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels, der auf die Mitteilung über eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet der illegalen Einwanderung [4] folgte, wird auf die Notwendigkeit der Ausarbeitung statistischer Schätzungen und Indikatoren hingewiesen. Die Heranziehung von harten Daten aus Verwaltungsquellen, wie Angaben über Einreiseverweigerungen, Aufgriffe, Ablehnungen und Rückführungen, wurde angeregt.

[4] KOM(2001) 672 endg.

- In ihrer Mitteilung über die Finanzinstrumente, die dem Bereich Asyl, Migration, Kontrolle der Außengrenzen und Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Verfügung stehen, bezeichnet die Kommission die Verbesserung von Qualität und Austausch statistischer Informationen im Bereich Asyl und Migration als vorrangig und für die erfolgreiche Arbeit des Europäischen Flüchtlingsfonds und der Europäischen Beobachtungsstelle für Migration (auch bekannt als "Europäisches Migrationsnetz").

- Im Arbeitsdokument der Kommission über die Überprüfung des Dubliner Übereinkommens [5] werden erhebliche Probleme aufgezeigt, die entstehen, wenn die Überwachung seiner Auswirkungen ohne ausreichende statistische Informationen erfolgt.

[5] SEK(2000) 522.

2. Massnahmen für den Zeitraum 2002-2004

Folgende Maßnahmen werden in Anhang I je nach Art der geplanten Aktivität in fünf Tabellen aufgelistet:

A. Annahme neuer Praktiken, gemeinsamer statistischer Methoden und neuer Formen der Zusammenarbeit.

Dies bildet den Ausgangspunkt der künftigen Arbeit, die auf einer Rechtsgrundlage basieren wird.

B. Aktivitäten zur Förderung von Informationsaustausch und Entscheidungsfindung.

Vorgesehen sind u. a. jährliche Treffen und Ad-hoc-Seminare, bei denen unter der Federführung der Kommission die Mitgliedstaaten und sonstige Datenlieferanten (Kandidatenländer, Norwegen und Island), sonstige einschlägige Akteure (UNHCR, UNSD, UNPD, UNECE, OECD, ILO, Europarat, IOM, IGC) und potenzielle neue Lieferanten zusammenkommen.

C. Änderungen in den derzeitigen Datensammlungen oder der Datenbank.

Dies beinhaltet die Ausweitung der Sammlungen um Daten zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt; zweitinstanzliche Asylentscheidungen und Daten zur Anwendung von Verfahren, Kriterien und Mechanismen zur Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats.

D. Erstellung benutzerfreundlicher Statistiken durch die Kommission.

Dies umfasst die Erstellung verschiedener Statistiken mit dem Ziel, dem Bedarf aller diesbezüglichen Nutzergruppen Rechnung zu tragen.

E. Festlegung eines tragfähigen Rahmens betreffend den rechtlichen und politischen Rahmen.

Hierunter fallen die Annahme von Gemeinschaftsvorschriften zu Statistiken und die Bewertung der Durchführung des Aktionsplans.

Insbesondere die Maßnahmen A, B und C werden eng mit der Entwicklung des Europäischen Netzwerks für Migration verknüpft. Im Rahmen des Netzwerks soll schrittweise eine systematische Grundlage für die Überwachung und Analyse der asyl- und migrationspolitischen Lage geschaffen werden. Dazu werden die verschiedensten Dimensionen dieser Bereiche, wie die politische, rechtliche, demografische, wirtschaftliche und soziale Dimension, beleuchtet und die Ursachen für Probleme erforscht. Zurzeit werden zehn nationale Kontaktstellen dieses Netzes errichtet, von denen einige möglicherweise auch als nationale Statistik-Kontaktstellen fungieren werden.

Dieses spezielle Netz könnte als Rahmen zur Erprobung neuer Praktiken und Methoden dienen, mit denen Zusammenarbeit, Austausch, Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit von Informationen im Bereich Asyl und Migration verbessert werden sollen. Bereits seit den ersten Schritten zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist deutlich, wie wichtig die aktive Beteiligung der Mitgliedstaaten ist, wenn der Aktionsplan erfolgreich durchgeführt werden soll.

Die letzte Maßnahme besteht aus einer Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans und aus Schlussfolgerungen mit Blick auf die mögliche künftige Koordinierung von Informationen und Statistiken im Bereich Asyl und Migration.

2.1 Maßnahmen im Lichte der Ziele und Grundsätze der Schlussfolgerungen des Rates

2.1.1. Transparenz, Geheimhaltung und Datensensibilität

In den Schlussfolgerungen des Rates wird an den in Tampere festgeschriebenen Transparenzgrundsatz erinnert und festgestellt, dass die Statistiken im Bereich Asyl und Migration mit den statistischen Regeln und Verfahren anderer gemeinschaftlicher Politikbereiche in Einklang zu bringen sind. Deshalb wurden bisherige Restriktionen bei der Veröffentlichung durch Regeln und Methoden ersetzt, mit denen die Offenlegung vertraulicher Daten über identifizierbare Personen vermieden werden kann.

Angemessene Regeln enthält die Verordnung Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 1997 über die Gemeinschaftsstatistiken [6]. Unter anderem sollen Gemeinschaftsstatistiken den Grundsätzen der Unparteilichkeit und statistischen Geheimhaltung unterliegen. Unparteilichkeit bedeutet, dass Statistiken allen Nutzern (Gemeinschaftsinstitutionen, Regierungen, Akteuren des sozialen und wirtschaftlichen Lebens, wissenschaftlichen Kreisen und der breiten Öffentlichkeit) möglichst rasch zur Verfügung stehen. Bedingung ist die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung aller von den nationalen Behörden und der Kommission für die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken verwendeten Daten, sofern durch sie statistische Einheiten entweder direkt oder indirekt zu identifizieren sind und dadurch einzelne Informationen offengelegt würden. Der einzige zulässige Grund, Statistiken unter Verschluss zu halten, besteht im Allgemeinen darin, vertrauliche Informationen über Einzelpersonen zu schützen.

[6] ABl. L 52 vom 22.2.1997, S. 1-7.

Speziell für Statistiken im Bereich Asyl und Migration wird in den Schlussfolgerungen des Rates auch gefordert, nachweisliche Bedenken in Bezug auf Datensensibilität gebührend zu berücksichtigen.

Demgemäss wurden zwei Maßnahmen getroffen, um die Veröffentlichung von Gemeinschaftsstatistiken in geeigneter Form sicherzustellen. Die erste betrifft die Umsetzung von Regeln über statistische Geheimhaltung gemäß der genannten Verpflichtung aus der Verordnung des Rates. Diese neuen Regeln basieren auf guter statistischer Praxis. Die zweite Maßnahme bezieht sich auf die Umsetzung einer gemeinsamen Auslegung von nachweislichen Bedenken bezüglich der Sensibilität von neuesten Daten über Strafverfolgungsmaßnahmen. Die Kommission konsultierte die Datenlieferanten im Rahmen der Arbeitsgruppe der Sachverständigen im Bereich Asyl- und Einwanderungsstatistiken, die im November 2001 in Luxemburg zusammenkam. Dabei ging es um die Frage, welche Änderungen bei den Veröffentlichungsregeln infolge dieser Maßnahmen erforderlich würden. Deren Überarbeitung war Ende 2001 Thema in den Arbeitsgruppen des Rates CIREA und CIREFI.

Die neuen Veröffentlichungsregeln für Gemeinschaftsstatistiken, die auf den monatlichen Datenerhebungen über die Strafverfolgung im Bereich Asyl und illegale Einwanderung (zuvor "CIREA- und CIREFI-Datenerhebungen") beruhen, beinhalten Folgendes:

- Monatliche und jährliche Berichte sowie Quartalsübersichten über Gemeinschaftsstatiken zu Asyl und Migration werden der Öffentlichkeit sofort nach Abschluss der Arbeiten zur Verfügung gestellt und über die Webseiten der Kommission abrufbar sein. Die Statistiken werden in die Online-Statistik-Datenbank New Cronos gestellt.

- Im Bereich illegale Einreise und Strafverfolgung wird lediglich die jährliche Gemeinschaftsstatistik offen gelegt. Unter Rücksichtnahme auf die von einigen nationalen Behörden geäußerte Besorgnis über den möglichen Missbrauch dieser Statistiken sollen nichtamtliche Nutzer keinen Zugang zu den betreffenden neuesten Monats- und Quartalsstatistiken erhalten. Mindestens 12 Monate alte monatliche bzw. vierteljährliche Statistiken können jedoch veröffentlicht werden.

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme zum Personendatenschutz werden die Statistikangaben vor der Veröffentlichung auf die nächste Fünferstelle gerundet. Dies ist eine statistische Standardmethode, die in mehreren Mitgliedstaaten vor Veröffentlichungen dieser Art angewandt wird.

Die neuen Veröffentlichungsregeln wurden in den vergangenen 15 Monaten ausgiebig mit den Behörden der Mitgliedstaaten erörtert. Deshalb werden sie mit sofortiger Wirkung eingeführt und umgehend auf die einzelstaatlichen Daten ab Januar 2002 angewandt. [7] Die Daten für 2001 und die Vorjahre unterlagen im Jahr 2002 weiterhin den zuvor geltenden Veröffentlichungsregeln. Die neuen Regeln werden jedoch ab Anfang 2003 auf diese früheren Daten angewandt - d.h. wenn alle Daten mindestens 12 Monate alt sind.

[7] Folglich werden auch Dokumente zur Definition der im Rahmen von CIREA und CIREFI Ende der neunziger Jahre durchgeführten Datenerhebungen über Asyl und illegale Einreise mit Wirkung ab diesem Datum veröffentlicht.

Die Daten werden nach Ablauf der Frist, zu der sie von den Mitgliedstaaten an die Kommission zu liefern sind, automatisch veröffentlicht. [8]

[8] Werden Gemeinschaftsstatistiken in der EU-Datenbank ,New Cronos" oder einem Statistischen Jahresbericht offen gelegt, wird Eurostat Schätzungen oder voraussichtlich vom Datenlieferanten zu revidierende Statistiken selbstverständlich entsprechend kennzeichnen.

2.1.2. Rasche elektronische Verbreitung aller Berichte

Der Rat forderte in seinen Schlussfolgerungen die elektronische Verbreitung der monatlichen Statistiken, um einen raschen Informationsaustausch zwischen den Daten liefernden Behörden und der Kommission sicherzustellen.

Die elektronische Verbreitung wird einerseits der Forderung des Datenlieferanten nach Verwahrung bestimmter Informationen in einem sicheren Umfeld entsprechen und andererseits den benannten Regierungsstellen (Statistikabteilungen der Justiz-, Innen- und Außenministerien) den direkten Zugang zur Datenbank oder zu gewissen Tabellen ermöglichen.

Seit Januar 2003 erstellt die Kommission in elektronischem Format:

- Monatskurzberichte (etwa 10 Seiten), die grundlegende Tabellen und Grafiken über die Vormonatsergebnisse sowie Zeitreihen zum Vergleich mit früheren Monaten enthalten. Format und Struktur der Berichte sollen so konzipiert sein, dass sie einfach zu öffnen, zu drucken und in Umlauf zu bringen sind. Für Asyl und illegale Einreise wird es eine getrennte Berichtreihe geben, in der wiederum die Europäische Union, die Beitrittsländer sowie Island und Norwegen separat behandelt werden. Die ersten Asyl-Monatsberichte für den Zeitraum September bis November 2002 liegen vor und wurden den Datenlieferanten übermittelt. Der Bericht für Dezember 2002, der gerundete Zahlen beinhaltet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, wird auf die entsprechende(n) Website(s) der Kommission gestellt.

- Quartalsübersichten. Den Monatsberichten werden zu Quartalsende jeweils Übersichten in Form von Tabellen und Grafiken für das betreffende Quartal hinzugefügt.

Die Berichte werden nach Ende des Bezugszeitraums [9] zügig freigegeben. Da die Statistiken zeitig veröffentlicht werden müssen, wird es nicht möglich sein, die Veröffentlichung im Falle der verspäteten Lieferung einzelstaatlicher Daten nach Ablauf der vereinbarten Frist hinauszuzögern. Die ersten Monatsberichte, die CIREFI-Daten enthalten, liegen vor und wurden den Datenlieferanten übermittelt.

[9] So wird beispielsweise der Januar-Bericht Ende März und der Quartalsbericht Juli-September Ende November erscheinen.

2.1.3. EU-Jahresbericht über Asyl und Migration

Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates soll die politische Debatte über die Asyl- und Migrationsproblematik und ihre Folgen für Politik und Rechtsvorschriften der Gemeinschaft durch einen Jahresbericht angeregt werden, der anhand statistischer Informationen zu erstellen und baldmöglichst vorzulegen wäre. Der Bericht würde Daten zu Asyl und illegaler Einreise, Daten aus der jährlichen Migrationserhebung einschließlich Daten aus Beitritts- und sonstigen Ländern sowie eine statistische Analyse von Tendenzen und Indikatoren enthalten. Nach Möglichkeit sollten auch statistische Daten von Berufungsinstanzen für den Asylbereich veröffentlicht werden.

Während Monatsberichte und Quartalsübersichten grundlegende statistische Vergleiche ermöglichen, deren weitere Analyse dem Leser überlassen bleibt, sollten Jahresberichte eine aussagekräftige und sorgfältige Analyse statistischer Entwicklungen im Bereich Asyl und Wanderungsbewegungen und deren Relevanz für die Umsetzung einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Politiken beinhalten.

Die Struktur des ersten zu veröffentlichenden Berichts über das Jahr 2001 wurde nach einer Sitzung von Sachverständigen am 17. Juni 2002 angenommen. Erhebungsbögen wurden an Datenlieferanten in den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern sowie Norwegen und Island versandt. Der Bericht wird anhand der eingegangenen Antworten erstellt, der in enger Zusammenarbeit mit den Datenlieferanten abgeschlossen und möglichst bald in 2003 veröffentlicht werden wird.

Die Bereitstellung von Zahlenmaterial über Berufungen in Asylfällen erfolgt für diesen ersten Jahresbericht noch auf freiwilliger Basis. Bislang sind nur wenige Angaben übermittelt worden. Da in den Schlussfolgerungen des Rates jedoch für diesen Bereich statistische Angaben von Berufungsinstanzen gefordert wurden, soll die Kommission eine Task Force aus Vertretern von fünf Mitgliedstaaten einsetzen, die die Verfügbarkeit einschlägiger Daten untersuchen soll. Dem Beschluss zur Ausweitung der Datensammlung soll eine Erörterung mit diesen Berufungsinstanzen vorangehen (siehe 2.1.5).

Der Jahresbericht zu Asyl und Migration wird einen wichtigen Beitrag zu der Datenbank des Europäischen Netzwerks für Migration leisten.

Aufgrund der ersten Berichte ist deutlich, wie sehr die Mitgliedstaaten und die Kommission bei der Erstellung der Statistiken aufeinander angewiesen sind. Da die Kommission lückenhafte Informationen erhalten hat, verzögerten sich die Berichte.

2.1.4. Mittel und Wege regelmäßiger Konsultation

In seinen Schlussfolgerungen fordert der Rat Anstrengungen zur Erleichterung der regelmäßigen Konsultation und des regelmäßigen Austauschs statistischer Informationen zwischen den mit der Datenlieferung betrauten Behörden und der Kommission. Wie weiter oben festgestellt, ist der Prozess der Konsultation und aktiven Zusammenarbeit für den Erfolg der Tätigkeit der Kommission in diesem Bereich unabdingbar.

Einer der Vorschläge, die in der vom schwedischem Vorsitz einberufenen Sachverständigensitzung vorgetragen wurden, beinhaltet die Entwicklung einer sicheren Website zur Förderung verstärkter Konsultation. Diese Website würde der Dokumentation und Diskussion dienen. Der regelmäßige Austausch von statistischen Informationen und die Analyse auf der Ebene der Arbeitsbeziehungen würden erleichtert; außerdem könnten die Behörden besser Kenntnisse und Know-how zu inländischen Entwicklungen beispielsweise bezüglich Verwaltungsquellen, Datensammlungen, Datenbanken sowie Inhalt und Qualität der Ergebnisse von statistischen Erhebungen austauschen. Die Kommission plant die Verwirklichung eines derartigen sicheren Forums in Form einer CIRCA-Website. Dabei sollen Überschneidungen bei Umsetzung und Inhalt mit anderen in der Entwicklung befindlichen Websites, wie etwa EURASIL, vermieden werden.

Die Website könnte ausgebaut werden und zusätzlich zu statistischer Information weitere Arten von Informationen umfassen, die im Rahmen des Europäischen Netzwerks Migration festgelegt wurden: Rechtsetzung, Politik, demografische, wirtschaftliche und soziale Aspekte der Migrations- und Asylproblematik.

Auch die regelmäßige Konsultation der Statistiksachverständigen untereinander soll durch die Kommission gefördert werden, und zwar durch:

- Kontaktpersonen, die für die Beantwortung von Anfragen zu Migrations- und Asylstatistiken zuständig sind. Jeder Staat, der an der Datenerhebung teilnimmt, hat einen einzigen nationalen Ansprechpartner in einer zentralen Behörde zu benennen. [10] Diese Kontaktperson, vorzugsweise ein leitender Beamter, gilt ab diesem Zeitpunkt als einziger Ansprechpartner für den Austausch von statistischen Informationen zwischen der betreffenden Behörde und der Kommission. Die Kontaktpersonen können, müssen aber nicht, gleichzeitig die Funktion des nationalen Ansprechpartners für das Europäische Netzwerk für Migration wahrnehmen.

[10] Die Festlegung auf einen einzigen Gesprächspartner für die Kommission belässt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, verschiedene Statistiksachverständige bei verschiedenen Datensammlungen einzusetzen.

- Alljährliche Sachverständigensitzungen zu Sachfragen, in denen Lösungen für Probleme beim Austausch statistischer Informationen zu Migration und Asyl vorbereitet werden sollen. Die Kommission wird bei diesen Sitzungen den Vorsitz führen und alle Datenlieferanten und weiteren relevanten Akteure (insbesondere UNHCR, ILO, Europarat, OECD und IGC) einladen.

2.1.5 Die Verbesserung der Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren und Datenlieferanten

Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates sollten zur Vermeidung von Doppelarbeit sowie zur Steigerung der Effizienz und Vergleichbarkeit von Statistiken die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Daten liefernden Behörden, der Kommission und anderen relevanten Akteuren, einschließlich internationaler Organisationen, unter anderem durch den Aufbau eines Netzwerks von Statistiksachverständigen weiterentwickelt werden.

Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen soll durch regelmäßige Kontakte im Rahmen der Arbeitsbeziehungen verstärkt werden. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass es je nach Organisation verschiedene Zugänge zum Thema Statistik gibt. Die Zusammenarbeit kann mit dem Austausch von Informationen über Formate und Entwicklungen im Bereich Datensammlung, -verbreitung und -analyse beginnen, muss diese Unterschiede jedoch achten. Sobald die Zusammenarbeit weiter fortgeschritten ist, so etwa durch gemeinsame Projekte oder einheitliche Erhebungsbögen, wäre eine formellere Vereinbarung als Grundlage für einen stärker strukturierten Ansatz denkbar.

Was die Zusammenarbeit mit anderen Ländern anlangt, so soll die Kommission:

- die Beitrittsländer gemäß den anzuwendenden Regeln uneingeschränkt einbinden; zu berücksichtigen sind dabei - in voller Kenntnis der Ressourcenknappheit - die besonderen Bedürfnisse der Länder und das neue, sich entwickelnde Migrationssystem in Mitteleuropa;

- die Kandidatenländer sowie Norwegen und Island über weitere Entwicklungen vollständig und in geeigneter Weise informieren, da sie Datenlieferanten sind und an der Datensammlung teilnehmen;

- Möglichkeiten zur Verbesserung des Austauschs statistischer Informationen mit den USA und Kanada zwecks Weiterentwicklung des transatlantischen Dialogs im Bereich Asyl und Migration prüfen;

- Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit anderen Ländern und insbesondere mit der Schweiz prüfen, die bereits jetzt an der alljährlichen Migrationsstatistik-Sammlung mitwirkt;

- die Arbeiten im Rahmen des Programms MEDSTAT fortsetzen mit dem Ziel, die Mittelmeer-Partnerländer bei der Entwicklung von Systemen zur Erstellung und Verbreitung von qualitativ hochwertigen harmonisierten Statistiken für Migration und Asyl zu unterstützen;

- Möglichkeiten zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Ländern prüfen, insbesondere denjenigen, die eine signifikante Migration in die oder aus der Europäischen Union aufweisen.

Schließlich müssten zwecks Konsultation aller Teilnehmer zu spezifischen Themen Ad-hoc-Sachverständigensitzungen und Seminare veranstaltet werden. Die Kommission wird dies tun, wenn neue Gemeinschaftsstatistiken eingeführt werden sollen oder die Zusammenarbeit mit neuen Akteuren angestrebt wird. Praxisorientierte Schlussfolgerungen sollen als Leitlinien für das weitere Vorgehen und die Bestimmung der geeigneten Mittel dienen.

Die Kommission soll derartige Sitzungen nach Bedarf einberufen. Voraussichtliche Themen sind:

- Verwaltungszusammenarbeit zwischen Ministerien und nationalen Statistischen Ämtern in diesem Bereich. Die qualitative Verbesserung der Informationen zu Umfang und Art des Personenverkehrs liegt im Interesse aller Beteiligten.

- Sammlung von Daten bezüglich Berufungen. Zunächst sollen die Möglichkeiten zur Ausdehnung der Asyldatensammlung auf Berufungsverfahren geprüft werden; anschließend sind Koordinierungsgespräche zwischen Lieferanten von Daten zur ersten und zweiten Instanz geplant.

- Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, die einschlägige Statistiken erarbeiten. Vergleich von Formaten und allgemeinen Ansätzen, Prüfung des Potenzials für Zusammenarbeit, z.B. in Form von gemeinsamen Projekten oder Erhebungsbögen.

- Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität der Verwaltungsquellen für Migrations- und Asylstatistiken (Bevölkerungsregister, Visa und Grenzübertrittsgenehmigungen, Aufzeichnungen über Erteilung und Entzug von Aufenthaltstiteln). Es gilt, langfristige Strategien zur Steigerung der Verlässlichkeit und Genauigkeit dieser Systeme zu entwickeln.

Mit Blick auf diese Zusammenkünfte und Seminare ist ein wichtiges Ziel, künftig bei den bereits vorhandenen wie den neuen Migrations- und Asylstatistiken Verbesserungen vorzunehmen und ein höheres Maß an Einheitlichkeit zu erreichen.

2.2 Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Datensammlung und -verbreitung

2.2.1. Änderung der Datensammlung und ihrer Definitionen

Die Schlussfolgerungen des Rates beziehen sich nicht auf den Umfang der gegenwärtigen Datensammlung. Unter schwedischem Vorsitz lag der Schwerpunkt der Diskussion auf der Verbesserung der Durchführung, d. h. Stärkung der gemeinschaftlichen Fähigkeit zur Analyse, Verbesserung des Berichtssystems und Zusammenarbeit aller maßgeblich Beteiligten. Gemäß den Schlussfolgerungen sollen außerdem die gegenwärtigen Definitionen, auf deren Grundlage die Sammlung von Gemeinschaftsstatistiken erfolgt, bis zum Erlass einschlägiger Gemeinschaftsvorschriften beibehalten werden.

Die Kommission schlägt vor, die weitere Änderung der bestehenden Datensammlungen im Bereich Asyl und illegale Einreise erst

- nach der Verabschiedung gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften zu Asyl und Migration auf der Grundlage von Artikel 62 und 63 EG-Vertrag zu prüfen und

- nach Inkrafttreten der betreffenden Vorschriften vorzunehmen.

Bei der Ausweitung auf Berufungen in Asylverfahren ist eine Ausnahmeregelung gerechtfertigt.

Hinsichtlich des Erlasses der Verordnung, die das Dubliner Übereinkommen ersetzt, soll die Sammlung administrativer Daten zu ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten vom Generalsekretariat des Rates auf die Kommission übergehen, damit diese die ihr vom Vertrag zugewiesene Aufgabe, über die Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu wachen, wahrnehmen kann. Die Kommission wird in der Folge eine neue Datensammlung auf der Grundlage der Verordnung vorschlagen.

2.2.2. Einführung einer Datensammlung zur legalen Einreise

Bei Migrationsdaten stellt sich die Lage anders dar.

Gegenwärtig erhält die Kommission jährlich Migrationsdaten direkt von den nationalen Statistischen Ämtern und arbeitet mit der Statistikabteilung der Vereinten Nationen (UNSD), der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem Europarat zusammen. Die Datensammlung beschränkt sich nicht auf die Mitgliedstaaten, sondern bezieht auch die EWR-Staaten, die Beitrittsländer, die Schweiz, weitere Länder Mittel- und Osteuropas sowie Israel ein.

Da Migrationsdaten gegenwärtig jedoch jährlich gesammelt und dabei stark divergierende Definitionen angewendet werden, geben sie keinen Aufschluss über aktuelle Tendenzen und sind für Politikentwicklung und -umsetzung nur von begrenztem Nutzen. Die bestehenden statistischen Informationen können daher nicht jene Informationsinfrastruktur bieten, die für eine wirksame Überwachung und Bewertung einer gemeinschaftlichen Einwanderungspolitik erforderlich ist, wie das Europäische Parlament in seiner Entschließung zur Familienzusammenführung feststellte.

In einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie wird die Verfügbarkeit von Statistiken in den Mitgliedstaaten über die legale Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen nach verschiedenen Kategorien (wie Beschäftigung und schulische/berufliche Bildung) und verschiedenen Merkmalen (Staatsangehörigkeit, Alter) sowohl hinsichtlich der Beantragung als auch der Gewährung von Aufenthaltstiteln untersucht. Nach Vorliegen der Ergebnisse setzte sie eine Task Force mit Vertretern aus fünf Mitgliedstaaten ein, in der sie den Vorsitz übernahm. Die Gruppe soll die EU-weite Einführung einer Datensammlung zur legalen Einreise vorbereiten. Vorschläge zum Inhalt der Datensammlung finden sich in Anhang II. Ein bis zu sechs Staaten umfassendes Pilotprojekt wird Anfang 2003 anlaufen.

2.2.3. Anpassung der Datensammlung an die Bedürfnisse von Nutzern auf Nichtregierungsebene

Es sind eine Reihe von praktischen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu den Daten sowie ihre Benutzerfreundlichkeit zu verbessern, wie etwa:

- Sammlung fehlender und korrigierter historischer Daten zu Asyl und illegaler Einreise;

- Veröffentlichung der Ergebnisse von statistischen Erhebungen auf einer Website der Kommission;

- Einführung von Standardantworten auf die häufigsten asyl- und migrationsbezogenen Fragen auf der Website;

- Zugang zu allen Gemeinschaftsstatistiken über New Cronos, die Online-Datenbank zur Verbreitung von Statistiken.

2.3 Rechtsvorschriften

Die Kommission plant, Rechtsvorschriften zur monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Lieferung von Asyl- und Migrationsdaten durch nationale Quellen auf Verwaltungsebene sowie auf Ebene der Statistischen Ämter vorzuschlagen. Dies würde allen Beteiligten Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit bieten. Angesichts der Sensibilität des Themenbereichs und der komplizierten methodischen Fragen ist gegenwärtig die Vorbereitung einer Rahmenverordnung geplant, die als Rechtsgrundlage generell für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Produktion, Lieferung, Sammlung, Verarbeitung und Verbreitung von Gemeinschaftsstatistiken im Bereich Asyl und Migration dienen soll. Die bei der Datensammlung verwendeten Begriffe und Definitionen sollen jenen der einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen.

2.3.1. Umfang

Die Rechtsvorschriften stellen auf monatliche, vierteljährliche und jährliche Asyl- und Migrationsstatistiken ab. Als Quellen werden Verwaltungsdaten, Daten zu Aufenthaltstiteln, Bevölkerungszählungen und Erhebungen herangezogen. Die betreffenden nationalen Stellen werden die zuständigen Ministerien für Inneres, Justiz und Beschäftigung sowie die nationalen Statistischen Ämter sein. Über die Art der statistischen Informationen, die in die Verordnung einbezogen werden, sind Konsultationen mit Datenlieferanten und Nutzern vorgesehen.

Ausgangspunkt für diese Gespräche sind die bestehenden und geplanten Datensammlungen zu Migration und Asyl, wie in Anhang II dieser Mitteilung dargestellt.

Das Ziel besteht in der Schaffung einer regelmäßigen und aktuellen Sammlung nationaler Statistiken gemäß harmonisierten Definitionen, so dass auch die Gemeinschaftsstatistiken regelmäßig und aktuell auf monatlicher, vierteljährlicher und jährlicher Basis verarbeitet, analysiert und verbreitet werden können. Einen wichtigen Ausgangspunkt für die Entwicklung harmonisierter Definitionen für Migrations- und Asylstatistiken werden die Definitionen in den Empfehlungen der Vereinten Nationen für Statistiken zur internationalen Migration (Rev. 1) bilden.

2.3.2. Verfahren

Die Errichtung eines umfassenden gesetzlichen Rahmens ist dringend geboten. Dabei ist jedoch der Sensibilität der Thematik und der großen Unterschiede, die zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die statistischen Methoden und Definitionen bestehen, Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund sind eingehende Konsultationen vorgesehen. Im Laufe des Jahres 2003 werden mit Datenlieferanten und -nutzern Gespräche zu sachbezogenen und methodischen Fragen stattfinden, deren Ergebnisse als Anregung für die Erarbeitung eines Rechtsakts dienen werden. Auf der Grundlage dieser Konsultation plant die Kommission, einen formellen Vorschlag für eine Rahmenverordnung vorzulegen Ende 2003.

3. Empfehlungen

Die Kommission:

- fordert den Rat auf, den in dieser Mitteilung vorgestellten Aktionsplan zu billigen;

- fordert die Mitgliedstaaten auf, verstärkt Anstrengungen zur zügigen Bereitstellung von Daten an die Kommission und zur Unterstützung der Kommission bei der Herausgabe der Statistiken zu unternehmen;

- fordert die Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung ihrer Sachverständigen an der einzurichtenden Taskforce (siehe Anhang I) und diesbezüglichen sachbezogenen Gesprächen und Konsultationen zur Vorbereitung des Vorschlags für eine Rechtsgrundlage für die Sammlung, Verarbeitung und Verbreitung von gemeinschaftlichen Asyl- und Migrationsstatistiken als prioritär zu behandeln.

ANHANG I AKTIONSPLAN FÜR DEN ZEITRAUM 2002-2004 ZUR SAMMLUNG UND ANALYSE VON GEMEINSCHAFTSSTATISTIKEN IM BEREICH MIGRATION

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG II

Folgende statistische Datensammlungen bestehen bereits (Sammlungen A-C), sind im Aufbau begriffen (Sammlung D) oder geplant (Sammlung E). Über den genauen Umfang der Sammlungen, die durch die geplanten Rechtsvorschriften geregelt werden sollen, wird in Konsultationen zwischen den Kommissionsdienststellen und den nationalen Datenlieferanten entschieden. Es bedarf zunehmend statistischer Informationen zu Beruf, Bildung, Qualifikationen und Art der Tätigkeit von Migranten sowie einer Aufgliederung nach Geschlecht und Alter. In Konsultationen ist außerdem die Frage zu behandeln, wie diese Informationen in die geplanten Rechtsakte aufgenommen werden sollen.

A. Jährliche Sammlung von Migrations- und Asylstatistiken

- Langfristig angelegte Einwanderung nach letztem Wohnsitzland und Geschlecht

- Langfristig angelegte Einwanderung nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht

- Langfristig angelegte Auswanderung nach nächstem Wohnsitzland und Geschlecht

- Auswanderung nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht

- Neue Asylanträge nach Staatsangehörigkeit und Art des Antrags

- Asylentscheidungen nach Staatsangehörigkeit und Art der Entscheidung

- Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit

- Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht

- Bevölkerung nach Geburtsland und Geschlecht

- Arbeitskräfte nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Altersgruppe

- Arbeitskräfte nach wirtschaftlicher Tätigkeit (zweistellige NACE-Kennziffer), Staatsangehörigkeit (Einteilung in größere Gruppen) und Geschlecht

- Arbeitnehmer nach Staatsangehörigkeit und Region (NUTS-2-Ebene)

- Arbeitnehmer nach wirtschaftlicher Tätigkeit (einstellige NACE-Kennziffer, Rev. 1), Staatsangehörigkeit (Einteilung in größere Gruppen) und Region (NUTS-2-Ebene)

- Hauptmerkmale der erwerbstätigen Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit (Einteilung in größere Gruppen), Altersgruppe, Geschlecht und Beschäftigungssituation

B. Monatliche Asyldatensammlung

- Neue Asylanträge nach Staatsangehörigkeit und Art des Antrags

- Asylentscheidungen nach Staatsangehörigkeit und Art der Entscheidung

- Abgelehnte, rückgeführte Asylbewerber nach Staatsangehörigkeit

- Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger nach Staatsangehörigkeit und Art

- Gewährung vorübergehenden Schutzes

C. Monatliche Datensammlung zu Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der illegalen Migration

- Abgewiesene Ausländer nach Staatsangehörigkeit und Art der Grenze

- Aufgegriffene Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel nach Staatsangehörigkeit und Art der Grenze

- Aufgegriffene Schleuser nach Staatsangehörigkeit

- Aufgegriffene geschleuste Ausländer nach Staatsangehörigkeit und Art der Grenze

- Abgeschobene Ausländer nach Staatsangehörigkeit und Art der Grenze

D. Jährliche Datensammlung zur legalen Migration und zum legalen Aufenthalt von Nicht-EWR-Bürgern

- Erteilte Aufenthaltstitel nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Dauer und Grund der Erteilung

- Gültige Aufenthaltstitel (erteilt, nicht entzogen und nicht abgelaufen) nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit

- Langfristig legal aufhältige Personen nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit

E. Statistiken über die Kriterien und Mechanismen zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem der Mitgliedstaaten eingereichten Asylantrags zuständig ist

Entscheidungen über Variablen und Tabellen im Anschluss an Konsultationen mit Datenlieferanten und -nutzern vorgesehen