52003BP0151

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen zu dem Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2001 — Einzelplan II — Rat

Amtsblatt Nr. L 148 vom 16/06/2003 S. 0043 - 0044
Amtsblatt Nr. 064 E vom 12/03/2004 S. 0216 - 0218


Entschließung

des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen zu dem Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2001 - Einzelplan II - Rat

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT -

in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2001 (SEK(2002) 405 - C5-0243/2002),

in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2001 zusammen mit den Antworten der Organe (C5-0538/2002)(1),

in Kenntnis der Erklärung des Europäischen Rechnungshofes gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (C5-0538/2002),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 7. März 2003 (C5-0087/2003),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und Artikel 275 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 22 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977(2) und Artikel 50 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002(3),

gestützt auf Artikel 93a und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A5-0101/2003/rev.1),

1. nimmt die Antworten zur Kenntnis, die der Vorsitzende des Ausschusses der Ständigen Vertreter am 15. Januar 2003 zu dem vom Ausschuss für Haushaltskontrolle am 4. Dezember 2002 übersandten Fragenkatalog erteilte; vermerkt in diesem Schreiben den Verweis auf das "Gentlemen's Agreement";(4)

2. würdigt die Bereitschaft des Rates, rasche Antworten hinsichtlich der Verwaltungsaspekte des vom zuständigen Ausschuss im Kontext des Entlastungsverfahrens vorgelegten Fragenkatalogs zu erteilen;

3. stellt mit Befriedigung fest, dass der Rat beabsichtigt, die Analyse seiner Haushaltsführung(5) für das Haushaltsjahr 2002 zu verbessern, und dass sich seine Analyse für 2003 auf die gemäß Artikel 60 Absatz 7 der Haushaltsordnung von den bevollmächtigten Anweisungsbefugten vorgelegten jährlichen Tätigkeitsberichte stützen wird;

4. begrüßt die Tatsache, dass das Justus Lipsius-Gebäude(6) nun korrekt unter den Aktivposten der Vermögensübersicht des Rates für 2001 unter der Rubrik "Grundstücke und Gebäude" mit der entsprechenden Anpassung für die Abschreibung ausgewiesen ist;

5. verurteilt das offensichtliche Widerstreben des Rates(7), der Entlastungsbehörde die Jahresberichte seiner bevollmächtigten Anweisungsbefugten, (bzw. eine Zusammenfassung davon) zuzuleiten, und fordert den Rat auf, seinen Standpunkt zu überdenken;

6. stellt besorgt fest, dass der Rat zwar das in seiner Antwort auf die Bemerkungen des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2000(8) erwähnte körperliche Bestandsverzeichnis erstellt hat, dass aber weiterhin nicht erklärte Unterschiede zwischen dem körperlichen Bestandsverzeichnis und dem buchmäßigen Bestandsverzeichnis mit dem Ergebnis existieren, dass der Wert der Sachanlagen möglicherweise zu hoch angesetzt ist(9);

7. bedauert, dass der Rat zwar die Empfehlungen des Rechnungshofs teilt(10) und beabsichtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die bereits in früheren Haushaltsjahren aufgetretenen Probleme zu beheben, diese aber weiterhin auftreten und kontinuierlich gegen grundlegende Prinzipien der Haushaltsführung verstoßen wird, so den Grundsatz der Jährlichkeit, z. B. in Bezug auf Haushaltsposten 2501 (Sitzungen);

8. stellt fest, dass 7 der Beamten der Besoldungsgruppen A1 und A2 fünf Jahre oder länger und 9 sieben Jahre oder länger ihren Posten bekleidet haben; stellt ferner fest, dass nur 7 von 47 A1- und A2-Beamten Frauen sind(11); fordert den Rat auf, dieselben Mobilitätsregeln für leitende Beamte anzunehmen wie die Kommission und den Anteil von Frauen in gehobenen Positionen auf der Grundlage eines Aktionsplans zu erhöhen;

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

9. fordert den Rat auf, klare Normen für die Vergütungen und Bezüge der Sondervertreter und des Verwaltungspersonals sowie Berichte, Rechnungsprüfungen und Bewertungen festzulegen;

10. bedauert, dass der Rat im Rahmen seiner Antworten auf den Fragenkatalog(12) nicht in der Lage war, mehr als eine oberflächliche Antwort auf die Anfrage des Ausschusses für Haushaltskontrolle nach einer Erläuterung der Haushaltsaspekte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zu erteilen; stellt fest, dass ein erheblicher Teil des Haushalts des Rates inzwischen für Tätigkeiten in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie Justiz und Inneres ausgegeben wird und dass die Ausgaben in diesen Bereichen derzeit nicht der gleichen intensiven Kontrolle unterliegen wie die administrativen und operationellen Ausgaben der anderen Organe; nimmt die gemeinsame Erklärung des Rates, der Kommission und des Parlaments im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2003 vom 25. November 2002 zur Kenntnis, durch die die vorherige Unterrichtung des Parlaments im Beschlussfassungsprozess der GASP verbessert wird, sowie auf das Verfahren, das sich auf den politischen Dialog über die Planung und Finanzierung gemeinsamer Aktionen stützt; beabsichtigt, die Umsetzung und Wirksamkeit dieser Erklärung im Rahmen des nächsten Entlastungsverfahrens zu prüfen;

11. nimmt Kenntnis von der Erklärung in der Analyse der Haushaltsführung(13) des Rates, dass das Haushaltsjahr 2001 geprägt war von den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Einrichtung der notwendigen Strukturen zur Umsetzung der neuen Zuständigkeiten aufgrund der Schlussfolgerungen der Tagungen des Europäischen Rates von Santa Maria da Feira und Nizza in Bezug auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik;

12. erinnert an die Empfehlung des Rechnungshofs in seinem Sonderbericht Nr. 13/2001 über die Verwaltung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik(14) auf der Grundlage seiner Prüfungsfeststellungen, dass das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission auf interinstitutioneller Ebene eindeutige operationelle Grundsätze und Regelungen im Hinblick auf die Rolle der Kommission und des Rates bei der Durchführung der GASP festlegen sollten und die Finanzierung der GASP-Aktionen transparenter gestaltet werden sollte.

(1) ABl. C 295 vom 28.11.2002, S. 1.

(2) ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

(3) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4) Protokoll der Sitzung des Rates vom 22. April 1970.

(5) Jahresbericht 2001, Ziffer 7.3.

(6) Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofes für das Haushaltsjahr 2000 (ABl. C 359 vom 15.12.2001, S. 1) Ziffer 7.12.

(7) Antworten auf Fragenkatalog PE 315.844 (Frage 3).

(8) Jahresbericht 2000, Ziffer 7.12.

(9) Jahresbericht 2001, Ziffer 7.8.

(10) Jahresbericht 2001, Ziffer 7.4 und Antwort des Rates.

(11) Antworten auf parlamentarische Anfrage E-1030/02, 30. September 2002.

(12) PE 315.844 (Frage 7).

(13) SEK (2002) 405, S. 123.

(14) ABl. C 338 vom 30.11.2001.