Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Integrierte Produktpolitik Auf den ökologischen Lebenszyklus-Ansatz aufbauen"
Amtsblatt Nr. C 073 vom 23/03/2004 S. 0051 - 0053
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: 'Integrierte Produktpolitik Auf den ökologischen Lebenszyklus-Ansatz aufbauen'" (2004/C 73/10) DER AUSSCHUSS DER REGIONEN, gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: "Integrierte Produktpolitik - Auf den ökologischen Lebenszyklus-Ansatz aufbauen" (KOM(2003) 302 endg.; aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 18. Juni 2003, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen; aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 2. Juli 2002, die Fachkommission für nachhaltige Entwicklung mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen; gestützt auf seine Stellungnahme zu dem "Grünbuch zur integrierten Produktpolitik" (KOM(2001) 68 endg. - CdR 98/2001 fin(1); gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission zum sechsten Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft für die Umwelt, "Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand" Sechstes Umweltaktionsprogramm und dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Umweltaktionsprogramm 2001 - 2010 der Europäischen Gemeinschaft (KOM(2001) 31 endg. - CdR 36/2001 fin)(2); gestützt auf den von der Fachkommission für nachhaltige Entwicklung am 29. September 2003 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 159/2003 rev.) (Berichterstatter: Herr Tilman Tögel, Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt (DE, SPE)); in Erwägung: 1. dass die integrierte Produktpolitik (IPP) die nachhaltige Entwicklung und den verantwortlichen Umgang mit Ressourcen umsetzen und verwirklichen kann, weil die bisher praktizierte produktions- und entsorgungsbezogene ordnungsrechtliche Umweltpolitik den Anforderungen an eine nachhaltige Umweltpolitik nicht mehr gerecht wird und mit einer Betrachtung des gesamten Lebenszyklus eines Produkts - einschließlich seiner Nutzungsphase - ergänzt wird; 2. dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, deren Repräsentanten im Ausschuss der Regionen vertreten sind, ein besonderes Interesse an einer erfolgreichen und gut funktionierenden IPP haben, da mit dieser Politik die Aufgaben der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Errichtung und Unterhaltung leistungsfähiger Abfallbehandlungs- und Abfallentsorgungseinrichtungen wesentlich erleichtert und unterstützt werden können; 3. dass nur ein gut abgestimmter und Synergien nutzender Instrumentenmix von Freiwilligkeit, ordnungsrechtlichen Ansätzen (Gebote und Verbote), angebotsorientierten Maßnahmen (Produktdesign), nachfrageorientierten Instrumenten (öffentliche Beschaffung, Verbraucherinformation) und Anreizen (wie Umwelt-Label und Ökobilanzen) der Umsetzung von IPP dient und; 4. dass Forderungen und Aspekte, die heute im Zusammenhang mit einer "integrierten Produktpolitik" diskutiert werden, seit vielen Jahren erörtert werden (Produktverträglichkeit, Technikfolgeabschätzung, Ressourcenschutz, Internalisierung externer Umweltkosten etc.) und ein Schwerpunkt der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien bzw. konkreter Maßnahmen zur Erreichung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung sind, bei der es darum geht, die Bedürfnisse der heutigen Generation so ressourcen- und umweltschonend zu erfuellen, dass dieses nicht auf Kosten künftiger Generationen geschieht bzw. künftigen Generationen ausreichender Gestaltungsspielraum zur Erfuellung eigener Bedürfnisse gelassen wird. verabschiedete auf seiner 52. Plenartagung am 19. und 20. November 2003 (Sitzung vom 20. November) folgende Stellungnahme. 1. Standpunkte des Ausschusses der Regionen Der Ausschuss der Regionen 1.1. würdigt das Engagement der Europäischen Kommission, die integrierte Produktpolitik zu einem bedeutenden Instrument nachhaltiger Umweltpolitik zu entwickeln; 1.2. bedauert, dass der AdR nicht ausdrücklich in die Liste derjenigen Institutionen aufgenommen wurde, die sich zum Grünbuch geäußert haben, und spricht den Wunsch aus, dass mit der Annahme des Entwurfes einer europäischen Verfassung der Ausschuss der Regionen als beratendes Organ von der Kommission, (s. Teil I, Titel IV, Kapitel II, Artikel 31 Abs. 1; Teil III, Titel VI, Kapitel I, Artikel (292 ff.); Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit) deutlicher wahrgenommen wird; 1.3. betont in diesem Zusammenhang, dass die Regionen und die Kommunen für die Umsetzung und Verwirklichung von IPP wesentliche Akteure sind, weil zum einen ihre regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in den meisten Mitgliedstaaten für die Abfallentsorgung zuständig sind und damit regelmäßig am Ende des Lebenszyklus eines Produktes stehen und zum anderen als Kunde am Markt agieren und damit zum Erfolg einer IPP-orientierten Beschaffungspolitik wesentlich beitragen können; 1.4. begrüßt ausdrücklich, dass ein Handbuch für ökologische öffentliche Beschaffung entwickelt werden soll und anerkennt seine Verpflichtung, als Multiplikator für eine ökologisch orientierte öffentliche Beschaffung zu werben; 1.5. ist überzeugt, dass die Freiwilligkeit und der kooperative Charakter von IPP grundlegende Voraussetzungen für den Erfolg von IPP sind; 1.6. meint aber, dass eine verbindliche rechtliche Rahmensetzung zur Durchsetzung ökologischen Denkens und Handelns zwingend notwendig ist; 1.7. bedauert, dass die Kommission die noch im Grünbuch als erfolgversprechendes Mittel behandelte IPP-bezogene Mehrwertsteuerpolitik nunmehr aufgegeben hat; 1.8. ist der Ansicht, dass die von der Kommission vorgestellten verschiedenen Instrumente einer IPP zusammengeführt werden müssen und begrüßt, dass die Kommission hierfür eine Kommunikationsplattform zur Verfügung stellt; 1.9. weist zur Klarstellung darauf hin, dass die Kommission die Frage der Produkt- und Herstellerhaftung als ein mögliches Mittel zur Einbeziehung der Kosten für die Abfallbehandlung in den Preis und damit die Steuerung des Denkens in Lebenszyklen bis zum Ende des Produktes im Rahmen der IPP nicht verfolgt; 1.10. und bittet vor diesem Hintergrund die Kommission, in ihrer künftigen Mitteilung zu erläutern, in welchen Produktbereichen eine gezielte Umwelthaftung möglich ist, um Umweltkosten wirksam in die Produktpreise einzubeziehen. 2. Empfehlungen des Ausschusses der Regionen Der Ausschuss der Regionen 2.1. macht darauf aufmerksam, die Mitteilung der Kommission "Eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling" und die Mitteilung zur IPP aus abfallwirtschaftlicher Sicht als eine Einheit zu betrachten. Insbesondere sollten die Zielstellungen und Aufgaben der Abfallvermeidung vorrangig der IPP zu geordnet werden, da diese wesentlich zielgerichteter mit diesen Instrumenten als mit abfallwirtschaftlichen Instrumenten verwirklicht werden können; 2.2. regt an, wie bereits unter 2.22 seiner Stellungnahme zum "Grünbuch zur Integrierten Produktpolitik"(3) aufgenommen, mittels einer europäischen Initiative die Erfahrungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit der Abfallbewirtschaftung zu sammeln und dieses Wissen so im Sinne einer Abfallvermeidung zurückzuleiten, damit bereits in den Phase des Designs und des Verbrauchs Abfall vermieden wird; 2.3. hält es für zweckmäßig, den Begriff "Lebenszyklus eines Produktes" zu bestimmen, da der Eindruck entsteht, der in dieser Mitteilung beschriebene Lebenszyklus endet mit dem Ende der Gebrauchswerteigenschaften, d. h. die Vermeidung von Abfällen und die Entsorgung des Abfalls wird nicht berücksichtigt. Zu klären ist auch, ob bereits Vorstufen des Produktes (Halbfabrikate etc.) zu diesem Lebenszyklus gehören; 2.4. hält es für notwendig, dass die Kommission aktiv und kontinuierlich das Ziel verfolgt, die externen Umweltkosten in die Ermittlung gerechter Produktpreise zu internalisieren, sodass sich deren Umweltauswirkungen korrekt in den Produktpreisen widerspiegeln; 2.5. bringt den Wunsch zum Ausdruck, dass die Kommission die Informationsmaßnahmen für Behörden, wie das Praxis-Handbuch für eine IPP-orientierte Beschaffung vollumfänglich auch denjenigen Akteuren zugänglich macht, die nur vereinzelt öffentliche Beschaffung unternehmen und dem gemäß nicht über die technischen Voraussetzung verfügen, die Internet-Kommunikationsplattform der Kommission zu nutzen; 2.6. spricht sich dafür aus, dass insbesondere die Ausschreibungsbedingungen in hinreichendem Maße so zu ändern sind, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Möglichkeit haben, die in sie gesetzte Erwartung zur ökologischen Beschaffung zu erfuellen. In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss der Regionen auf Punkt 2.18 seiner Stellungnahme zum Grünbuch hin und wiederholt das Verlangen, diejenigen Lieferanten, die die lokalen, regionalen, nationalen oder europäischen Umweltbestimmungen nicht einhalten, von der Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienstleistungen auszuschließen; 2.7. betont, dass den Verbrauchern bei der Betrachtung von Umweltwirkungen innerhalb des Lebenszyklus eines Produktes eine Schlüsselrolle zukommt und 2.8. hält es für geboten Maßnahmen, Ziele und Mittel, die im Verbraucherschutz entwickelt werden, zu nutzen und über den Lebensmittelbereich hinaus intensiv im Rahmen der IPP-Strategie einzusetzen. Dabei sollten Strategien entwickelt werden, um die Verbraucher zu sensibilisieren, umweltgerechte Produkte zu kaufen, diese im Hinblick auf eine Minimierung der Umweltauswirkungen zu nutzen und sie ordnungsgemäß zu entsorgen; 2.9. fordert die Kommission auf, flankierende Maßnahmen zu einer frühzeitigen Sensibilisierung der Verbraucher zu ergreifen und Projekte der Verbraucherinformation und Verbraucherbildung zu entwickeln, die umweltfreundliche Kaufentscheidungen und das Umweltbewusstsein fördern. Der Ausschuss der Region erkennt dabei seine Verantwortung an, über die auf regionaler und lokaler Ebene verantwortlichen Akteure aktiv für die Integration von Umweltfragen in die schulische und auch vorschulische Bildung und Erziehung zu werben; 2.10. fordert die Kommission auf, vorhandene europäische und nationale Umweltkennzeichnungen auf ihre Tauglichkeit für IPP zu prüfen und 2.11. zum einen dabei zu beachten, dass das europäische Umweltzeichen aber in Bekanntheit und Erfolg nationale Kennzeichen (z. B. deutscher "Blauer Engel" seit 25 Jahren) derzeit noch nachsteht. Ziel kann nur sein, Synergien zu finden, nicht aber nationale Zeichen abzuschaffen; 2.12. zum zweiten dabei zu beachten, dass im Interesse einer wirksamen Verbraucherinformation europäische und nationale Systeme der Umweltkennzeichnung harmonisiert und deutlich verbraucherfreundlicher gestaltet werden müssen. Eine Überflutung mit Informationen des Verbrauchers muss dabei vermieden werden, weil dies einen zum IPP-Ansatz gegenteiligen Effekt hätte. Die EU-Energieetikettierung kann hier als gelungenes Beispiel für ein verbraucherfreundliches Label dienen; 2.13. dringt darauf, neben der Förderung freiwilliger Aktionen von Unternehmen und Herstellern zur Bereitstellung verlässlicher Produktinformationen im Sinne einer transparenten Produkt-Lebenszyklusanalyse mittels Herstellerhaftung die Bereitstellung von Umweltinformationen zu forcieren; 2.14. regt an, die Durchführung von Pilotprojekten im Sinne der IPP, auf die im Abschnitt 6.1 der Mitteilung eingegangen wird, mittels des EU-Finanzierungsinstrumentes LIFE-Umwelt noch besser zu unterstützen; 2.15. bittet die Kommission, die Meldefrist für Vorschläge für freiwillige Pilotprojekte deutlich, mindestens aber bis Dezember 2003 zu verlängern. Voraussetzung dafür ist zudem, dass der Aufruf der Kommission, sich für freiwillige Pilotprojekte zu melden, stärker in die Öffentlichkeit getragen wird. Die Meldefrist für Vorschläge bis Oktober 2003 ist jedenfalls zu knapp bemessen; 2.16. regt an zu überprüfen, ob die angesetzten Laufzeiten von 12 Monaten für ein Projekt ausreichend sind, um Produkte tatsächlich in ihrem Lebenszyklus ausreichend und umfangreich zu betrachten; 2.17. nimmt zwar zur Kenntnis, dass die Kommission versichert, sich später mit den Dienstleistungen zu beschäftigen, und sich jetzt auf die Produkte konzentriert, möchte jedoch auf die Dringlichkeit des Themas der Dienstleistungen hinweisen. In vielen Fällen - insbesondere im Verkehrsbereich sind die Umweltauswirkungen der verschiedenen Arten der Organisation der Dienstleistungen so unterschiedlich, dass sie sich kaum vergleichen lassen. Deshalb muss die Kommission diese Probleme mit aller Entschiedenheit angehen. Brüssel, den 20. November 2003. Der Präsident des Ausschusses der Regionen Albert Bore (1) ABl. C 357 vom 14.12.2001, S. 53. (2) ABl. C 357 vom 14.12.2001, S. 44. (3) CdR 98/2001 fin.