52003AR0020

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur"

Amtsblatt Nr. C 256 vom 24/10/2003 S. 0029 - 0035


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: 'Eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur'"

(2003/C 256/05)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: "Eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur" (KOM(2002) 511 endg.);

aufgrund des Beschlusses der Kommission vom 22. Oktober 2002, den Ausschuss gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu ersuchen;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 23. September 2002, die Fachkommission für nachhaltige Entwicklung mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen;

gestützt auf die Mitteilung der Kommission "Strategie der Europäischen Union für eine nachhaltige Entwicklung" (KOM(2001) 264 endg.);

gestützt auf das Dokument des Unterausschusses für Aquakultur des Fischereiausschusses der FAO von seiner Tagung am 18.-22. April 2002 in Peking/China;

gestützt auf seine Stellungnahme vom 14. November 2001 zu dem "Grünbuch über die Zukunft der Gemeinsamen Fischereipolitik" (KOM(2001) 135 endg.), CdR 153/2001 fin(1);

gestützt auf seine Stellungnahme zu dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur" (KOM(1999) 55 endg. - 99/0047 (CNS)), CdR 182/99 fin(2);

gestützt auf seine Stellungnahme:

- zu der "Mitteilung der Kommission über die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik ('Fahrplan')" (KOM(2002) 181 endg. - 2002/2174 (COS)), CdR 189/2002 fin(3),

- zu der Mitteilung der Kommission "Gemeinschaftlicher Aktionsplan zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei" (KOM(2002) 180 endg. - 2002/2176 (COS)),

- zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik" (KOM(2002) 185 endg. - 2002/0114 (CNS)),

- zu der "Mitteilung der Kommission über einen Aktionsplan der Gemeinschaft zur Einbeziehung der Erfordernisse des Umweltschutzes in die Gemeinsame Fischereipolitik" (KOM(2002) 186 endg. - 2002/2175 (COS)),

- zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen für die gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor" (KOM(2002) 187 endg. - 2002/0116 (CNS)),

- und zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer Sofortmaßnahme der Gemeinschaft für das Abwracken von Fischereifahrzeugen" (KOM(2002) 190 endg. - 2002/0115 (CNS));

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Aquakulturunternehmen der Gemeinschaft beliefern den immer stärker unterversorgten EU-Markt für Fischereierzeugnisse mit hochwertigen Produkten, die sich durch ihr hohes Niveau der Lebensmittelsicherheit und -hygiene und die Einhaltung höchster Umweltschutzanforderungen auszeichnen.

Der Markt ist als ein zentraler Faktor für die Entwicklung der Aquakultur im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung zu sehen.

Gefordert ist auch die Mitwirkung der öffentlichen Hand an der Imagepflege und Förderung der gemeinschaftlichen Aquakultur.

Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit dieses Wirtschaftszweiges sind eng verbunden mit der Sicherstellung höchster Standards bei Produktqualität, Lebensmittelsicherheit und Umweltschutz.

Die Wechselwirkung zwischen Aquakultur und Umwelt ist bei extensiver Bewirtschaftung im Allgemeinen positiv, während sie bei der intensiv betriebenen Aquakultur in der Regel die Ergreifung von Umweltschutzmaßnahmen erfordert.

Die Entwicklung der Aquakultur muss ein bestimmendes Element der integrierten Planung und Bewirtschaftung der Küstenräume der Gemeinschaft sein.

Die Entwicklung dieses Wirtschaftszweiges setzt eine möglichst weit gehende Verkürzung behördlicher Abläufe und eine zügige Lizenzvergabe bei gleichzeitiger strikter Wahrung der Anforderungen an Produktqualität, Lebensmittelsicherheit und -hygiene und Umweltschutz voraus.

Die umfangreichen Vorschriften zur Sicherstellung von Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Umweltschutz, die ständig auf dem neuesten Stand zu halten sind, stellen für kleine Betriebe ein beträchtliches Investitionserschwernis dar.

Es bedarf unionsweit harmonisierter, präziser Instrumente zur Ermöglichung der Rückverfolgbarkeit und der Messung des Gehalts an toxischen Stoffen, um die richtige Entwicklung dieses Wirtschaftszweiges zu sichern; dabei sind übermäßige Vorsichtsmaßnahmen, die viele Unternehmen in ihrem Bestand bedrohen können, zu vermeiden.

Die Entwicklung des gemeinschaftlichen Aquakulturmarktes ist dynamisch zu sehen, was bedeutet, dass möglichen Markttendenzen, die sich aus der Gestaltung von Vermarktungsregelungen und der Stärkung von Erzeugerorganisationen auf Gemeinschaftsebene ergeben können, Rechnung zu tragen ist.

Für den Bestand der gemeinschaftlichen Aquakultur ist es unabdingbar, die Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften bei allen Erzeugnissen, die aus Bewerber- oder Drittländern in die EU eingeführt werden, mit der gleichen Strenge wie bei EU-Erzeugnissen zu kontrollieren.

Die wichtigsten Erzeugungsweisen der Aquakultur, darunter auch der kontinentalen (auf die die Kommission in ihrer Mitteilung kaum eingeht), müssen angemessen dargelegt werden.

Für die Unterscheidung zwischen extensiver und intensiver Aquakultur müssen klare Kriterien definiert werden.

Die extensive Aquakultur, einschließlich der Zucht von Meeresfrüchten, hat positive Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung und erleichtert die Planung eines integrierten Managements nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten in den Küstengebieten; sie bringt weniger Beeinträchtigungen mit sich und zeigt in der Umgebung, in der sie betrieben wird, sogar positive Umwelteffekte.

Für die einzelnen Aquakulturerzeugnisse muss die individuelle Marktentwicklung dynamisch untersucht werden, um Fehlanalysen zu vermeiden.

Die Aquakultur beliefert nicht nur den unterversorgten Gemeinschaftsmarkt mit Fischereierzeugnissen, sondern eröffnet auch neue Beschäftigungsmöglichkeiten in Küstenzonen, in denen oftmals keine andere Arbeit zu finden ist.

Es herrscht allgemeines Einvernehmen darüber, dass in der gemeinschaftlichen Aquakultur ein hoher, für ihren Fortbestand entscheidender F& E-Bedarf besteht, die finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft für Forschung und Entwicklung gegenwärtig jedoch unzureichend ist.

Mittelzuwendungen aus dem FIAF haben zur Entwicklung neuer Arten beigetragen, was sich in einigen Fällen jedoch als unzureichend erweist, um mit dem Anstieg der Nachfrage Schritt zu halten.

Die Abhängigkeit der Aquakultur von Fischöl und Fischmehl kann sich für ihre weitere Entwicklung folgenschwer als Achillesferse erweisen, insbesondere in Anbetracht der voraussichtlichen Verringerung dieser Art der Industriefischerei wegen ihrer negativen Auswirkungen auf die Bestände von zum menschlichen Verzehr bestimmten Arten.

Die Aquakultur ist eine wichtige Alternative zur Förderung des Bestands und des Wachstums der ländlichen Wirtschaft, insbesondere in Küstengebieten, die von einer Anpassung der Fischereiflottenkapazität betroffen sind.

Die Aquakultur kann die Fischereitätigkeit und deren Erzeugung ergänzen, aber keinesfalls ersetzen.

Die Aquakultur ist ein integraler Bestandteil der gegenwärtigen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP).

gestützt auf den am 28. April 2003 von der Fachkommission für nachhaltige Entwicklung angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 20/2003 rev. 2) (Berichterstatter: Herr Gamallo Aller, Generalsekretär für die Beziehungen mit der EU und auswärtige Zusammenarbeit der Regionalregierung von Galicien (E/EVP));

verabschiedete auf seiner 50. Plenartagung am 2. und 3. Juli 2003 (Sitzung vom 2. Juli) folgende Stellungnahme.

1. Standpunkte des Ausschusses der Regionen

1.1. Der Ausschuss der Regionen begrüßt nachdrücklich die Initiative der Kommission, sich im Rahmen der GFP-Reform mit der Lage der Aquakultur auseinander zu setzen und dazu in klarer Abgrenzung dieses Wirtschaftszweiges vom Fischereisektor eine eigene Mitteilung vorzulegen.

1.2. Der Ausschuss fordert die Kommission auf, sich stärker finanziell für die Entwicklung der gemeinschaftlichen Aquakultur zu engagieren, denn sie hat sich in sehr erfreulicher Weise sowohl für die Versorgung des Marktes als auch für die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Küstengebiete ausgewirkt.

1.3. Für den Ausschuss ist die Feststellung wichtig, dass die Aquakultur keine Alternative zum Fischereisektor darstellt, sondern ergänzend neben sie tritt; gegen eine solche Aussage ist insbesondere Einspruch zu erheben, wenn die Aquakultur als Hauptalternative für die Arbeitsplätze, die im Fischfang verloren gegangen sind, ins Spiel gebracht wird.

1.4. Die Kommission bekräftigt, dass der Markt treibende Kraft für die Entwicklung der Aquakultur sein muss. Der AdR stimmt mit der Kommission darin überein, dass private Investoren der Motor des Fortschritts sind, zugleich sind sie aber auch diejenigen, die für ihre wirtschaftliche Lebensfähigkeit sorgen müssen; die öffentliche Hand hat die Aufgabe dafür zu sorgen und dazu beizutragen, dass die wirtschaftliche Lebensfähigkeit mit der Achtung der Umwelt und der Erzeugung hochwertiger Produkte einhergeht. Zu diesem Zweck dringt der AdR auf eine systematischere Untersuchung der Dynamiken des Referenzmarktes, seiner Aufnahmefähigkeit und etwaiger Sättigungserscheinungen und die Weiterleitung der Ergebnisse an die Wirtschaftsteilnehmer.

1.5. Für den AdR ist ebenso wie für die Kommission der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, der Produktivität und der Nachhaltigkeit des Aquakultursektors das grundlegende Thema. In dieser Hinsicht fordert er die Kommission auf, die entsprechenden Marktstrukturen aufzubauen oder zu stärken, die der Aquakultur einen fairen Wettbewerb in einem globalisierten Markt ermöglichen; dies gilt insbesondere für die Kontrolle der Einhaltung der gleichen Qualitäts- und Umweltschutzstandards durch alle Aquakulturerzeugnisse, seien sie inner- oder außergemeinschaftlichen Ursprungs.

Herausforderungen

1.6. Die wichtigste Aufgabe für die Kommission soll die Förderung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit der gemeinschaftlichen Aquakultur sein. Der AdR teilt diesen Standpunkt und hält es für vorrangig, für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Aquakultur zu sorgen, die hochwertige Erzeugnisse unter Einhaltung der Umweltschutzauflagen bietet.

1.7. Die diversen Ausprägungen einer besonders "umweltfreundlichen" Aquakultur, sei es der marinen oder der kontinentalen, verdienen nach Ansicht der Kommission zusätzliche Unterstützung; dies trifft auch auf die Entwicklung spezifischer Kennzeichnungen hierfür zu, die auf das Ursprungsgebiet oder die Fütterungsmodalitäten Bezug nehmen.

Der Ausschuss fordert die Kommission dementsprechend zu einer stärkeren finanziellen Unterstützung einer planmäßigen Entwicklung der extensiven Aquakultur, die ihrem Wesen nach ökologisch und umweltfreundlich ist, sowie zur Einleitung der nötigen Schritte zur Einführung einer Zertifizierung und eines Ökosiegels auf Gemeinschaftsebene auf. Der Ausschuss hält es für notwendig, der extensiven Aquakultur aufgrund ihrer erwiesenen positiven Wirkungen auf diese Weise eine entschiedene Unterstützung zukommen zu lassen, so dass sie sich abgesehen von den Beschränkungen, die der Markt selbst setzt, frei entwickeln kann.

1.8. Der Ausschuss unterstützt die Initiative der Kommission, die Forschungsanstrengungen zur Erschließung anderer Proteinquellen als Fischöl und Fischmehl für die Herstellung von Futtermitteln für die Aquakultur zu intensivieren, um die Gefahr von Futtermittelengpässen in der weiteren Entwicklung des Sektors zu vermeiden. Gleichzeitig sollten künftige alternative Proteinquellen für Aquakultur-Futtermittel auf ihren Gehalt an bestimmten Stoffen, wie z. B. Omega 3, geprüft werden.

1.9. Die Kommission hält die Entwicklung der Offshore-Käfigtechnik für wichtig, um der gemeinschaftlichen Aquakultur neuen Auftrieb zu geben. Der Ausschuss fordert die Kommission auf, die notwendigen Finanzmittel für Beihilfen zur Installation und Erforschung dieser Technik im Rahmen eines integrierten Küstenzonenmanagements bereitzustellen.

1.10. Der Ausschuss ersucht die Kommission, vor dem Erlass neuer Rechtsvorschriften betreffend die Aquakultur einen Bericht vorzulegen, in dem die Zweckmäßigkeit der Schaffung einer gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Aquakultur unabhängig von Fischereierzeugnissen erörtert wird.

1.11. Außerdem sollte die Kommission erwägen, den derzeitigen Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur in seine beiden Hauptsparten zu trennen: einerseits in einen Beratenden Ausschuss für Fischerei und andererseits einen Beratenden Ausschuss für Aquakultur, denn die Problemlage beider Sektoren, die nur den Markt miteinander gemein haben, weist doch markante Unterschiede auf. Die Schaffung getrennter Beratungsgremien in den Mitgliedstaaten ist eine der Hauptforderungen der Aquakulturbranche.

1.12. Der AdR stimmt mit der Kommission darin überein, dass sich die öffentliche Förderung im Rahmen des FIAF als unzureichend erwiesen hat, da die Kosten der "armen" Produktionszweige der Aquakulturwirtschaft immer noch zu hoch sind und es z. B. fast unmöglich ist, länderübergreifende Werbekampagnen für ihre Erzeugnisse zu finanzieren.

1.13. Grundlegende Bedeutung misst der AdR der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und -hygiene bei und unterstützt eine Steigerung und Harmonisierung der Kontrollen in sämtlichen Mitgliedstaaten auch durch Überprüfungen durch Gemeinschaftsstellen, sodass er die Kommission nur in ihrer Absicht ermutigen kann, die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu aktualisieren und die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Qualität der Erzeugnisse sicherzustellen und Krisen, wie sie in anderen Nahrungsmittelbereichen aufgetreten sind, zu vermeiden.

1.14. Für die Kommission liegt es auf der Hand, dass die Strategie der Gemeinschaft zur Entwicklung der Aquakultur mit den Strategien für nachhaltige Entwicklung in Einklang stehen muss. Der AdR unterstützt diesen Ansatz und betont die Notwendigkeit, für F& E-Programme auf Gemeinschaftsebene in Fragen des integrierten Küstenmanagements, insbesondere in Bezug auf den Umweltschutz, mehr Mittel bereitzustellen.

Der Ausschuss hält es für geboten, in einer Unterstützungsstrategie auch die Einhaltung höchster Qualitäts- und Umweltschutzstandards vorzusehen und dazu auch eine Mitfinanzierung durch eigens dafür gedachte Posten im FIAF und in den Forschungsbudgetlinien der F& E-Programme der Gemeinschaft zu erwägen. Die Gemeinschaftshilfe muss darauf abzielen, eine übermäßige Belastung bei der Unternehmensneugründung zu vermeiden und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber importierten Aquakulturerzeugnissen zu sichern.

1.15. Für den AdR ist die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit eine vorrangige Aufgabe, damit die EU-Erzeugnisse im heutigen, sich entwickelnden Aquakulturmarkt nicht nur preislich und qualitativ konkurrieren können, sondern mit finanzieller Unterstützung aus den jeweiligen FIAF-Posten auch objektive Elemente im Sinne einer Umweltverträglichkeitsgarantie bieten. Die Erzeugnisse müssen für sämtliche Verarbeitungsstadien ferner klar und deutlich die Angabe des Ursprungs (Gemeinschaft oder Drittstaaten) aufweisen.

1.16. Insbesondere hält es der Ausschuss für notwendig, die positive Würdigung der extensiven Aquakultur und die "ökologische" Aufstockung von Arten in konkrete Finanzierungsformen umzusetzen. Ebenso große Aufmerksamkeit sollte der "ökologischen" Aufstockung der Bestände an heimischen Arten in Süßwasserläufen und -seen - u. a. im Zusammenhang mit umfassenderen Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Landtourismus - gewidmet werden.

1.17. Der AdR dringt auf eine eindeutige Zusage der Kommission, durch die Bewilligung der entsprechenden Haushaltsmittel den Investitionsbedarf für Forschung und Entwicklung mit Inhalt zu fuellen, insbesondere bei der Entwicklung neuer Arten. Dabei ist jedoch auch die Forschung z. B. im Pharmabereich zu berücksichtigen, die die Privatwirtschaft wegen der anfänglichen Beschränkungen des Marktes und des Sektors nicht auf sich nimmt.

Ziele

1.18. Der Ausschuss der Regionen ist mit dem Ansatz der Kommission hinsichtlich der Zielsetzung für die Aquakultur der Gemeinschaft nicht ganz einverstanden. Seiner Ansicht nach muss das vorrangige Ziel die nachhaltige Entwicklung des Sektors sein. Die wirtschaftlichen Aspekte der Nachhaltigkeit sind in erster Linie Sache der Privatwirtschaft, während für ihre ökologischen Aspekte in gemeinsamer Zuständigkeit mit der EU Sorge zu tragen ist. Die ökologische Dimension kann nach Ansicht des AdR ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaftserzeugnisse sein, wenn sie mit Instrumenten wie der Zertifizierung und einem Qualitäts- und Ökosiegel gefördert wird.

1.19. Auch wenn er das Bestreben der Kommission, langfristig sichere Arbeitsplätze vor allem in von der Fischerei abhängigen Gebieten zu schaffen, unterstützt, hält es der AdR doch nicht für angebracht, die Entwicklung der gemeinschaftlichen Aquakultur mit der Lösung bestimmter negativer Auswirkungen der Krise im Fischereisektor in einen Zusammenhang zu bringen. Am dringlichsten sind verstärkte Anstrengungen zur natürlichen, nachhaltigen Bestandserhaltung wild lebender Fischarten. Die Aquakultur kann Einbrüche im Fischfang - gleichgültig, ob man dafür die Lebensmittelproduktion oder die Arbeitsplätze als Maßstab nimmt - nicht kompensieren.

Er fordert die Kommission jedoch auf, konkrete, aus dem Gemeinschaftshaushalt unterstützte Initiativen vorzulegen, mit denen Forschung und Entwicklung in diesem Sektor verbessert werden, die zur Gründung neuer Unternehmen und zur Zucht neuer Arten sowie zur integrierten Raumplanung der Küstenräume der Gemeinschaft beitragen, die aber vor allem die zweckmäßige Entwicklung der Marktaspekte begünstigen, denn hier liegt der Schlüssel zur Förderung der gemeinschaftlichen Aquakultur. Eine harmonische Entwicklung der gemeinschaftlichen Aquakultur wird beachtliche Wirkungen für die Wirtschaft der Küstenräume haben. Dies gilt insbesondere für die Wiederbelebung von Gebieten, die von der Fischerei abhängig sind und unter der Krise des Fischfangs leiden, ohne natürlich den Anspruch zu erheben, dass die Aquakultur ein Alleinheilmittel ist.

1.20. Außerdem dringt der AdR darauf, dass die Aquakultur im Rahmen der aus dem EAGFL finanzierten Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums förderfähig ist, denn es ist offensichtlich, dass Aquakulturanlagen zum Verbleib der Bevölkerung insbesondere in den abgelegenen Gebieten der Gemeinschaft, und hier vor allem in den Ziel-1-Gebieten der Strukturfonds, beitragen können.

1.21. Der AdR ersucht die Kommission um eine Bewertung der Frage, ob die Errichtung einer GMO für Aquakulturerzeugnisse als Rahmen für die Bewältigung der Herausforderungen, denen sie sich am Markt stellen muss, zweckmäßig ist; dies gilt insbesondere für die Organisation der Angehörigen dieses Berufsstandes und die Prüfung der Notwendigkeit der Schaffung von Marktregulierungsinstrumenten. Diese Instrumente sollen als Schutzmechanismen für den Fall wirken, dass vorübergehend akute Marktungleichgewichte auftreten, die z. B. durch massive Importe infolge unerlaubter Marktpraktiken, wie z. B. Dumping, hervorgerufen werden.

1.22. Die Kommission und der AdR sind sich einig in den Zielen Produktqualität und Lebensmittelsicherheit sowie Einhaltung der Umweltvorschriften durch den Sektor. Der Ausschuss ersucht die Kommission jedoch darum, die entsprechenden Verpflichtungen ausgehend von der Prämisse einzugehen, dass sie die wichtigste Instanz ist, die für die Sicherheit, die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und die Schaffung geeigneter Kontrollen Sorge zu tragen hat. In dieser Hinsicht hält er es für besonders wichtig, deutliche, ermutigende Zeichen der Mitfinanzierung und Mithilfe bei der Einhaltung der Qualitäts- und Umweltschutzvorschriften zu setzen.

2. Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

2.1. Der allgemeine Vorschlag der Kommission, die Produktion zu steigern, ist nicht sehr hilfreich angesichts der unterschiedlichen Konjunkturlagen und strukturellen Situationen der einzelnen Subsektoren und Erzeugnisse der gemeinschaftlichen Aquakultur, die in bestimmten Fällen gar keiner produktionssteigernden Maßnahmen bedürfen, wie die Kommission selbst an späterer Stelle einräumt. Der AdR schlägt der Kommission vor, Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der gemeinschaftlichen Aquakultur zu ergreifen, die den Sektor in die Lage versetzen, die steigende Nachfrage nach Aquakulturerzeugnissen zu befriedigen, die unter anderem eine Folge stagnierender Fangerträge der Fischereiflotten in einem Markt ist, der stark durch eine Unterversorgung mit EU-Erzeugnissen gekennzeichnet ist.

2.2. Auf jeden Fall fordert der AdR die Kommission zur Bereitstellung von Finanzmitteln auf, die den Herausforderungen entsprechen, vor der die gemeinschaftliche Aquakultur steht. Die aufgestellten Ziele bedürfen einer entsprechenden öffentlichen Kofinanzierung, insbesondere in den Bereichen Kontrolle, Ausbildung, Forschung und Entwicklung von Zuchtmethoden und insbesondere sauberer Technologien.

2.3. Die Prioritäten der Kommission im Hinblick auf neue Arten, alternative Proteinquellen für Futtermittel und Förderung einer ökologischen Aquakultur müssen konsequenterweise in Aktionen münden, die aus den Strukturfonds und den F& E-Programmen der Gemeinschaft kofinanziert werden. In gleicher Weise sind Hilfen für die Weiterverarbeitung und Vermarktung zu erwägen, vor allem auch für die Zertifizierung und die Entwicklung geschützter Herkunftsbezeichnungen, wobei zumindest eine Finanzierung anzustreben ist, die proportional den Agrarhilfen der Gemeinschaft entspricht.

2.4. Der Ausschuss hält eine eindeutige Unterscheidung der strukturellen Teile des FIAF für die Entwicklung der Aquakultur für sinnvoll. Insbesondere die extensive Aquakultur muss sich ungehindert entwickeln können.

2.5. Der AdR ersucht die Kommission, für den Sektor der gemeinschaftlichen Aquakultur ein Instrument für Wirtschaftskrisen zu schaffen, das ihm die Bewältigung von Katastrophen natürlichen Ursprungs (wie Rotalgenblüte oder übermäßiges Wachstum toxischen Phytoplanktons) oder nicht natürlichen Ursprungs (wie einer Ölpest) erlaubt.

2.6. Der Ausschuss unterstützt nachdrücklich die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lösung des Wettbewerbs um geeignete Standorte in der Aquakultur. Dieser Wirtschaftstätigkeit muss in einem integrierten Küstenzonenmanagement der Gemeinschaft ein herausragender Platz eingeräumt werden.

2.7. Der Ausschuss ersucht die Kommission um eine eingehendere Untersuchung der mit der Vermarktung von Aquakulturerzeugnissen zusammenhängenden Aspekte. In diesem Sinne sollte die Kommission in einem Bericht die Zweckmäßigkeit einer Regulierung dieser Aspekte in einer gemeinsamen Marktorganisation für Aquakulturerzeugnisse erörtern und die Frage prüfen, ob eine solche GMO eingeführt werden sollte, bevor sie neue Rechtsvorschriften in dieser Materie erlässt.

In jedem Fall für erforderlich hält der Ausschuss Maßnahmen zur Preisregulierung, Instrumente für Marktinterventionen bei schweren Marktungleichgewichten, Anreize und Instrumente zur Steuerung des Angebots und die Organisation derer, die in der gemeinschaftlichen Aquakultur arbeiten, in Erzeugerorganisationen. Wichtig ist aus seiner Sicht auch, dass die Kommission neue Regeln für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen, die dem Aquakultursektor angepasst und in denen Erzeugerbetriebe aller Größen angemessen repräsentiert sind, erlässt.

2.8. Der Abschnitt "Bildung" der Mitteilung beschränkt sich auf eine kurze Einführung in die Thematik. Nach Auffassung des Ausschusses ist dieser Aspekt aber für die Entwicklung der Aquakultur besonders wichtig, weshalb er die Kommission auffordert, zusammen mit den Mitgliedstaaten eine Bestandsaufnahme des Bildungsgrundbedarfs der gemeinschaftlichen Aquakultur im Hinblick auf Berufsausbildung, Hochschulbildung, Weiterbildung und berufliche Fortbildung vorzunehmen und gleich auch entsprechende Vorschläge zur Verbesserung und Anpassung der Ausbildung und ihrer gemeinschaftsweiten Anerkennung vorzulegen. Er fordert die Kommission ebenfalls auf, für dieses Kapitel eine finanzielle Förderfähigkeit aus dem EAGFL im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums und der Küstenräume vorzusehen.

2.9. Der Ausschuss regt die funktionale Herauslösung eines eigenen Beratenden Ausschusses für Aquakultur aus dem gegenwärtigen Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur an. In dieser Hinsicht fordert er die Kommission auf, die Folgen der Erweiterung auf den Funktionsumfang des Beratenden Ausschusses zu untersuchen. Außerdem ersucht er die Kommission, im Zuge einer notwendigen Aktualisierung der Rechtsvorschriften für die Aquakultur auch gleich für ihre Vereinfachung zu sorgen.

2.10. Den Abschnitten über die öffentliche Gesundheit und die Tiergesundheit mangelt es an konkreten Vorschlägen, vor allem an Ideen für die Zertifizierung und die Vergabe von Gütezeichen. Der AdR ersucht die Kommission um die Durchführung einer epidemiologischen Studie auf Gemeinschaftsebene und die Bewertung der Folgen einer Erklärung, dass eine Zone von bestimmten Krankheiten frei ist oder nicht, auf die Produktion der gemeinschaftlichen Aquakultur.

Der Ausschuss dringt auf die Bereitstellung von Finanzmitteln für F& E-Maßnahmen für die Abwendung drohender Krisen wie z. B. bei einem zu hohen Dioxingehalt, die Erkennung von Schadstoffen, die Ersetzung von Antibiotika durch Impfstoffe, die Untersuchung der Rotalgenblüte und des übermäßigen Wachstums von Phytoplankton und giftiger Algen. Deshalb müssen Forschungsprogramme finanziert werden, die sowohl der kontinentalen als auch der marinen Aquakultur eine nachhaltige Entwicklung sichern.

2.11. Der Ausschuss würdigt, dass die Kommission um eine Verbesserung des Ansehens der intensiven Aquakultur in der Allgemeinheit, insbesondere im Hinblick auf den Tierschutz, bemüht ist. Außerdem begrüßt er die Rechtsetzungsvorschläge der Kommission für den Schutz von Fischen aus Zuchtkulturen, sofern die Maßnahmen und notwendigen Hilfen so beschaffen sind, dass sich die Aquakulturbetriebe ohne erhebliche Einkommensverluste darauf einstellen können.

2.12. Der Ausschuss bekräftigt die Kommission in ihrem Entschluss, die Wechselwirkungen zwischen der Aquakultur und ihrer natürlichen Umgebung zu untersuchen, und unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen und Aktionen für den Umweltschutz. Für besonders begrüßenswert hält der Ausschuss die Aufforderung der Kommission an die Mitgliedstaaten, die positive Rolle der extensiv betriebenen Haltung von Nutzfischen anzuerkennen. Er fordert die Kommission zudem auf, auf Gemeinschaftsebene Posten zur Förderung einer unionsweiten Wiederaufstockung der Bestände mit Fischen aus örtlichen Brutbeständen vorzusehen.

2.13. Der Ausschuss erwartet ein finanzielles Engagement der Kommission zur Erreichung der vorgeschlagenen Ziele. In dieser Hinsicht unterstützt er nachdrücklich die Ausdehnung der Beihilfen für die Forschung der Unternehmen und fordert die Kommission auf, den erheblichen F& E-Bedarf in den künftigen Rahmenprogrammen der Gemeinschaft gebührend zu berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung neuer Arten und Technologien.

2.14. Der AdR dringt auf die Aufstockung der Haushaltslinien des FIAF zur Förderung des Verzehrs von Erzeugnissen der gemeinschaftlichen Aquakultur und insbesondere auf die Durchführung einer Informationskampagne, die auf alle etwaigen Fragen oder Zweifel der Verbraucher hinsichtlich der Qualität, der Sicherheit und der Einhaltung von Umweltschutznormen von Aquakulturerzeugnissen aus der Europäischen Union eingeht. Er fordert ferner eine besondere Bezeichnung und Kennzeichnung dieser Erzeugnisse.

2.15. Auf große Zustimmung seitens des AdR stößt die von der Kommission in ihrer Mitteilung zum Ausdruck gebrachte Absicht, entschlossen zu einer wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen Entwicklung der gemeinschaftlichen Aquakultur beizutragen, die höchsten Anforderungen an Umweltschutz und Qualität genügt. Zu diesem Zweck fordert er die Förderung von Projekten zur Gewinnung und Nutzung von Energie aus den Tätigkeiten der Aquakultur (Fallwasser, Biogas, Wärme) nicht nur durch entsprechende Finanzmittel, sondern auch durch Straffung der Verwaltungsverfahren.

2.16. Er fordert die Kommission daher auf, neben dem eventuellen Erlass von Rechtsvorschriften auch für die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel zu sorgen, die zur Förderung einer gedeihlichen Entwicklung eines strategischen Subsektors nötig sind, der Teil einer Gemeinschaftspolitik ist und in den Küstenräumen der Gemeinschaft große Nutzeffekte entfalten kann. Angesichts der Bedeutung der Aquakultur für ein integriertes Küstenzonenmanagement und die Versorgung des stark defizitären EU-Marktes für Fischereierzeugnisse dürfen die von der Mitteilung der Kommission im gemeinschaftlichen Aquakultursektor geweckten Erwartungen auf keinen Fall enttäuscht werden.

2.17. Der AdR fordert die Kommission auf, die gegenwärtigen Marktmaßnahmen analog auch auf die Aquakultur anzuwenden. Vor dem Erlass neuer Maßnahmen in diesem Sektor sollte die Kommission in einer Studie die Zweckmäßigkeit der Errichtung einer eigenen GMO für Aquakulturerzeugnisse prüfen, die insbesondere dem Zweck dienen sollte, diesem Wirtschaftszweig für den Fall akuter Marktungleichgewichte ein Sicherungsnetz zu geben. Einige Aquakulturerzeugnisse, die in Anhang V der für beide Teilmärkte grundlegenden Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates verzeichnet sind, sind von bestimmten Schutzmaßnahmen, die für andere Fischereierzeugnisse gelten, ausgenommen. Nach Ansicht des AdR sind aber das gegenwärtige Potenzial und die künftigen Entwicklungsaussichten der gemeinschaftlichen Aquakultur ein mehr als ausreichendes Argument für solche Maßnahmen und die Eröffnung der entsprechenden Haushaltsposten. Schließlich gibt es auch für sozioökonomisch weniger wichtige Erzeugnisse, wie z. B. Tabak, eine eigene GMO.

2.18. Abschließend fordert der AdR die Kommission zur Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten im Bereich der Aquakultur und zur Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel auf, die die Verwirklichung der Aufgaben der Gemeinschaft ermöglichen, die die Kommission in ihrer Mitteilung genannt hat, insbesondere folgender:

- finanzielle Unterstützung der Entwicklung der gemeinschaftlichen Aquakultur ohne Abstriche an den für den Fischereisektor vorgesehenen Haushaltsmitteln;

- gezielte Förderung der extensiven Aquakultur;

- Förderung der Zucht neuer Arten durch Mitfinanzierung mit neuen Mitteln;

- Unterstützung der Modernisierung der Anlagen, der Entwicklung sauberer Technologien und der Erfuellung höchster Anforderungen an Sicherheit und Umweltschutz aus dem Gemeinschaftshaushalt;

- finanzielle Unterstützung der Weiterverarbeitung, Vermarktung, Zertifizierung und Kennzeichnung der Erzeugnisse der gemeinschaftlichen Aquakultur;

- Förderung der Erzeugnisse der gemeinschaftlichen Aquakultur durch Schaffung und Stärkung der jeweils passendsten Zertifizierungsinstrumente und Finanzierung gemeinschaftsweiter Werbekampagnen;

- stärkere Kontrolle importierter Aquakulturerzeugnisse und Schaffung geeigneter Schutzmechanismen für den Fall akuter Marktstörungen, die Gemeinschaftserzeugnisse bedrohen;

- Schaffung eines vorrangigen Aktionsbereichs im künftigen F& E-Rahmenprogramm der Gemeinschaft zur Deckung des Forschungsbedarfs im Aquakultursektor;

- Förderung des integrierten Küstenzonenmanagements in der Gemeinschaft;

- finanzielle Unterstützung einer besseren Aus- und Fortbildung in der Aquakultur.

Brüssel, den 2. Juli 2003.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Albert Bore

(1) ABl. C 107 vom 3.5.2002, S. 44.

(2) ABl. C 374 vom 23.12.1999, S. 71.

(3) ABl. C 128 vom 29.5.2003, S. 6.