Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zum Antrag der Slowakischen Republik auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (AA-AFNS 1-6 - C5-0124/2003 - 2003/0901I(AVC))
Amtsblatt Nr. L 236 vom 23/09/2003 S. 0014 - 0014
Amtsblatt Nr. 064 E vom 12/03/2004 S. 0372 - 0372
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zum Antrag der Slowakischen Republik auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (AA-AFNS 1-6 - C5-0124/2003 - 2003/0901I(AVC)) (Verfahren der Zustimmung) Das Europäische Parlament, - in Kenntnis des Antrags der Slowakischen Republik auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union, - in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 49 des EU-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C5-0124/2003), - in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission (KOM(2003) 79), - in Kenntnis des Entwurfs eines Vertrags über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union, - gestützt auf Artikel 86 und Artikel 96 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung, - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. April 2003 zu dem Abschluss der Verhandlungen von Kopenhagen(1), - in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik (A5-0098/2003), A. in der Erwägung, dass die Kriterien für die Aufnahme der Beitrittsländer und die mit dem Beitritt verbundenen Anpassungen im Entwurf des Beitrittsvertrags niedergelegt sind und das Parlament konsultiert werden muss, falls dieser Vertrag wesentlich abgeändert wird, B. in der Erwägung, dass diese Zustimmung nicht ausschlaggebend für seine Haltung in Bezug auf die Anpassung der Finanziellen Vorausschau anlässlich der Erweiterung gemäß Artikel 25 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens(2) sein wird, sowie in der Erwägung, dass die im Anhang XV des Entwurfs des Beitrittsvertrags genannten Zahlen die für die Anpassung der Finanziellen Vorausschau erforderliche Mindestschwelle darstellen, 1. stimmt dem Antrag der Slowakischen Republik auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu; 2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Slowakischen Republik zu übermitteln. (1) P5_TA-PROV(2003)0168. (2) ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1.