52003AE0413

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung der jährlichen Stahlstatistiken der Gemeinschaft für die Berichtsjahre 2003-2009" (KOM(2002) 584 endg. — 2002/0251 (COD))

Amtsblatt Nr. C 133 vom 06/06/2003 S. 0088 - 0092


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung der jährlichen Stahlstatistiken der Gemeinschaft für die Berichtsjahre 2003-2009"

(KOM(2002) 584 endg. - 2002/0251 (COD))

(2003/C 133/17)

Der Rat beschloss am 20. November 2002, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 95 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die Beratende Kommission für den industriellen Wandel (BKIW) wurde mit den Vorarbeiten zu diesem Thema beauftragt (Berichterstatter: Herr Pezzini, Mitberichterstatter: Herr Moffat, Delegierter der BKIW).

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss bestellte auf seiner 398. Plenartagung am 26. und 27. März 2003 (Sitzung vom 26. März) Herrn Pezzini zum Hauptberichterstatter und verabschiedete einstimmig folgende Stellungnahme.

1. Vorbemerkung

1.1. Der am 23. Juli 2002 ausgelaufene EGKS-Vertrag schaffte die Grundlagen für die Einführung gemeinschaftlicher Produktions- und Vertriebsregelungen für Kohle und Stahl sowie für die Schaffung eines unabhängigen institutionellen Verwaltungssystems für diesen Bereich. Insbesondere bezüglich der Stahlproduktion haben die durch den EGKS-Vertrag eingesetzten Institutionen der gemeinschaftlichen Stahlindustrie ein hohes Qualitätsniveau ermöglicht, was u. a. auf die Weiterentwicklung ihrer Produktionsverfahren und -technologien sowie auf die Förderung der im Sektor eingesetzten Humanressourcen zurückzuführen ist.

1.2. Nach einer Reihe von Umstrukturierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen, die der Modernisierung des Sektors einen starken Impuls verliehen haben, beläuft sich die jährliche Eisen- und Stahlproduktion der EU-15 heute auf ca. 160 Mio. t (gegenüber 40 Mio. t in der EU-6 im Jahr 1953). Die Zahl der Beschäftigten beläuft sich auf etwa 277000 Personen (EU-15) (im Vergleich zu den über 400000 Beschäftigten der EU-6 im Jahr 1953). Außerdem konnte die Stahlindustrie der Gemeinschaft in den letzten 20 Jahren den Energieaufwand bei der Stahlerzeugung um 40 % pro Tonne verringern und die Umweltleistung im Sinne der Nachhaltigkeit erhöhen. Über 40 % der Hüttenproduktion basiert auf der Wiederverwertung von Eisen- und Stahlschrott. Dadurch wurde Stahl zum Material mit dem weltweit höchsten Wiederverwertungsgrad, und die Kohlendioxidemissionen konnten in den letzten zehn Jahren um 20 % verringert werden.

1.3. Diese Fortschritte wurden durch die Schaffung eines offenen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkts erzielt, in dem sämtliche internen Zölle abgeschafft wurden und der durch eindeutige Qualitätsverbesserungen, bessere Leistungsmerkmale der Stahlprodukte sowie durch erhebliche Modernisierungsinvestitionen gekennzeichnet ist. Das alles trug dazu bei, dass die europäische Stahlindustrie heute weltweit eine Spitzenstellung einnimmt.

1.4. Wirksame Strategien zur Modernisierung und Rationalisierung sowie zur Optimierung von Qualität und Produktionskapazität der Branche wurden durch eine Organisation von Produktion und Vertrieb ermöglicht, die auf einem System der statistischen Datenerhebung basiert, das an die Industrie- und Investitionspolitiken der Gemeinschaft und an den sozialen Dialog angepasst ist und bei dem der Aus- und Weiterbildung der Humanressourcen, dem lebensbegleitenden Lernen, der Chancengleichheit und der Anpassung der Arbeitsorganisation an den gesellschaftlichen Wandel besondere Bedeutung beigemessen wird.

1.5. Die wichtigste Herausforderung für die Europäische Union zu Beginn des dritten Jahrtausends stellt sicherlich die Erweiterung um mittel- und osteuropäische Länder dar, womit die Zahl der EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2004 von 15 auf 25 steigt. Die Eisen erzeugende Industrie der Beitrittsländer verfügt über einige wichtige Stärken wie relativ niedrige Lohnkosten und ein gutes Ausbildungsniveau der Humanressourcen, weist aber auch gewisse Schwächen in puncto Produktionstechniken, Qualitätsstandards, Energieverbrauch, Umweltverschmutzung, Arbeitskräfteüberschuss und tatsächliche Investitionsmöglichkeiten auf.

1.6. Zur erfolgreichen Modernisierung der Stahlindustrie der Beitrittsländer und zu ihrer Integration auf hohem Qualitätsniveau muss einerseits ein wirksamer sozialer Dialog auf der Grundlage eines systematischen Rahmens statistischer Erhebungen und des Austauschs der bewährtesten Praktiken eingeführt und andererseits eine enge Verbindung zu den verschiedenen Komponenten der organisierten Zivilgesellschaft geschaffen werden, um ein angemessenes Niveau des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und der nachhaltigen Entwicklung zu erreichen.

1.7. Wie der Ausschuss bereits in mehreren früheren Stellungnahmen(1) hervorhob, haben sich verschiedene hochspezialisierte und lokal konzentrierte Schwerindustriebetriebe, insbesondere im Bereich Kohle und Stahl, "als nicht wettbewerbsfähig erwiesen. Dies gilt insbesondere für die Stahlindustrie in Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei und in Ungarn. Vielfach konzentrierten sich diese in einzelnen Regionen, was im Zuge der Umstrukturierung zu massiven wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen führt".

1.8. Darüber hinaus hatte der Ausschuss in diesen Stellungnahmen Gelegenheit hervorzuheben, dass "daher die wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf die Unternehmensförderung, die Förderung des Unternehmergeistes, die Unterstützung der KMU, die Wettbewerbspolitik, die Technologiepolitik, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, eine aktive Beschäftigungspolitik sowie eine zielgerichtete makroökonomische Politik" auszurichten sind.

2. Der Kommissionsvorschlag

2.1. Die Kommission sieht in ihrem Verordnungsvorschlag vor, die jährliche Erhebung statistischer Daten über die Stahlerzeugung in der Union auf den Zeitraum von 2003 bis 2009 zu begrenzen. Darüber hinaus wird die Ausarbeitung und Analyse der Auswirkungen der Gemeinschaftspolitiken mit Hilfe von vier Fragebögen vorgesehen, die sich auf folgende Bereiche beziehen:

- Schrott- und Gussbruchwirtschaft;

- Brennstoff und Energieverbrauch je nach Art der Anlage sowie Elektroenergiebilanz in der Stahlindustrie;

- Investitionsaufwendungen in der Eisen- und Stahlindustrie;

- Hoechstmögliche Produktion in der Eisen- und Stahlindustrie (Kapazität).

2.2. Bis zum Jahr 2000 gab es 17 monatliche, einen vierteljährlichen und etwa ein Dutzend jährliche Fragebögen, aber diese Zahl wurde nach 2000 erheblich reduziert. Der neue Kommissionsvorschlag sieht folgendes vor: die statistischen Daten über die Produktion und den Absatz sollen in das vorhandene Gemeinschaftssystem der Produktionsstatistik (Prodcom) integriert werden; die monatlichen Statistiken über die Beschäftigung in der Stahlindustrie sollen aufgegeben werden; und die jährlichen Beschäftigungsdaten zur Stahlindustrie sollen im Rahmen des allgemeinen Systems der gemeinschaftlichen Erhebung struktureller Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt werden.

2.3. Die Gemeinschaftsstatistiken über Investitionen und Produktionskapazitäten(2) sollten ein Format haben, das ihre Einspeisung in das globale Netzwerk der OECD zur Überwachung der weltweiten Stahlkapazitäten ermöglicht.

2.4. Im Kommissionsvorschlag ist vorgesehen, Mitgliedstaaten, deren Stahlindustrie weniger als 1 % der gesamten Wertschöpfung der Gemeinschaft ausmacht, sowie Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten von der Verpflichtung zur Datenerhebung auszunehmen.

2.5. Des Weiteren ist im Vorschlag vorgesehen, dass der Kommission der auf Grund des Beschlusses Nr. 382/89/EWG-Euratom eingerichtete Ausschuss für das Statistische Programm zur Seite stehen soll; außerdem soll (gemäß Art. 9 des Verordnungsvorschlags) die Kommission innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung dem Parlament und dem Rat einen Zwischenbericht vorlegen, in dem die Ergebnisse bewertet und ggf. neue Maßnahmen vorgeschlagen werden.

3. Bezugsrahmen

3.1. Mit dem Auslaufen des EGKS-Vertrags am 23. Juli 2002 wurde auch die Erhebung statistischer Angaben über die Stahlproduktion in der Europäischen Union zur Vorhersage von Produktions- und Markttrends außer Kraft gesetzt; dieses Datenerhebungssystem funktionierte bisher in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden der Erzeuger, Verbraucher und Händler von Stahlerzeugnissen.

3.2. Gleichwohl besteht insbesondere auf Grund folgender Aspekte nach wie vor Bedarf an einem solchen statistischen Erhebungssystem für die Stahlproduktion:

3.2.1. Umfang der Produktion und Bedeutung der europäischen Stahlindustrie, die mit 160 Mio. Tonnen Stahl pro Jahr (EU-15) für ein Fünftel der globalen Stahlproduktion aufkommt. Die Stahlbranche der EU verfügt über ca. 300 Produktionsunternehmen mit insgesamt fast 280000 Beschäftigten;

3.2.2. Notwendigkeit, eventuelle Unter- oder Überkapazitäten (im Stahlsektor allgemein oder bei spezifischen Stahlerzeugnissen) abschätzen zu können. Zum einen ist es wichtig, im Hinblick auf Investitionen sowie Modernisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen in der Stahlindustrie über zuverlässige Daten zu verfügen, zum andern sind diese Daten für eine informierte Verhandlungsführung in den Welthandelsrunden unerlässlich;

3.2.3. spezifische Eigenschaften der Stahlindustrie, die zum einen durch erhebliche zyklische Fluktuationen und durch starke Nachfrageschwankungen, und zum anderen durch eine starre Angebotsstruktur gekennzeichnet ist: diese Besonderheiten haben in der Vergangenheit häufig zu Krisen des Stahlsektors geführt;

3.2.4. Notwendigkeit, den Energieverbrauch und den damit in Zusammenhang stehenden Kohlendioxidausstoß, der die verschiedenen Produktionssysteme in der Stahlindustrie kennzeichnet, abschätzen zu können;

3.2.5. es ist wichtig, einen Beitrag zum Netzwerk zur Überwachung der weltweiten Stahlkapazitäten, dem eine von der OECD verwaltete Datenbank zugrunde liegt, leisten zu können. Dadurch wird auch gewährleistet, dass die statistischen Daten der Gemeinschaft mit den Daten der OECD voll kompatibel sind;

3.2.6. Erweiterung der EU um zehn Beitrittsländer, insbesondere um die mittel- und osteuropäischen Länder mit bedeutenden Aktivitäten im Stahlsektor, wie z. B. Polen, Ungarn und Tschechische Republik. Es muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Realitäten der stahlproduzierenden Länder stark voneinander unterscheiden und deshalb eine Umstrukturierungsstrategie erforderlich ist, die zu einer nachhaltigen industriellen Produktion führt. Dies ist die Voraussetzung für das Fortbestehen einer staatlich nicht subventionierten Stahlindustrie;

3.2.7. Notwendigkeit, über wirtschaftliche Indikatoren zu verfügen, die sich nicht nur auf die Produktion beziehen, sondern auch Volumina und Trends des Verbrauchs anzeigen und Informationen über den Binnen- und Außenhandel sowie über den Umfang der Lagerhaltung geben;

3.2.8. Umsetzung der "Strategie von Lissabon", welche die Modernisierung der europäischen Wirtschaft, die Rückkehr zur Vollbeschäftigung und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts zu vordringlichen Zielen erklärt hat. Wenn berufliche Aus- und Weiterbildung der Humanressourcen für die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie von grundlegender Bedeutung sind, dann ist es von ebenso großer Bedeutung, dass der soziale Dialog und das gegenseitige Vertrauen bei gemeinsamen Aktionen - auch mit Blick auf die Beschäftigungslage - auf zuverlässigen und systematischen statistischen Erhebungen basieren, um es der Stahlindustrie zu ermöglichen, auf Veränderungen und Entwicklungen in einem offenen und technisch hoch entwickelten Markt zu reagieren;

3.2.9. die bereits beträchtlichen Verpflichtungen der Produzenten, Abnehmer und Händler von Stahl sowie der einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Behörden dürfen nicht zusätzlich durch exzessive Auflagen in puncto Erhebung, Sammlung und Übermittlung von Daten vermehrt werden. Vielmehr muss beim statistischen Erhebungsaufwand voll und ganz der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angewendet werden.

3.3. Angesichts der obigen Ausführungen erscheint es angezeigt, durch kohärente Systeme der Datenerhebung einen einheitlichen, fortwährend aktualisierten Rahmen zu schaffen, der alle einschlägigen statistischen Reihen zur Stahlindustrie umfasst; Ziel ist dabei, eine Modernisierungsstrategie für den Stahlsektor festzulegen und umzusetzen, die ihn im Hinblick auf die Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten und bei vollständiger Realisierung der Ziele von Lissabon in die Lage versetzt, dem internationalen Wettbewerb standzuhalten, was die Aspekte Umwelt, Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt betrifft.

4. Allgemeine Bemerkungen

4.1. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt die allgemeine Ausrichtung des Kommissionsvorschlags und dessen Begründungen, die darauf abzielen, die Ver-fügbarkeit von Schlüsselstatistiken im Stahlsektor zu gewährleisten, welche den Notwendigkeiten der institutionellen Entscheidungsträger, der Industrie, des weltweiten Produktionsnetzes, des sozialen Dialogs und - insbesondere in den Beitrittsländern - der Modernisierungs- und Rationalisierungsprozesse voll entsprechen.

4.2. Der Ausschuss regt jedoch an, die praktischen Möglichkeiten der vereinfachten Datenerhebungen zu überprüfen, auch im Zusammenhang mit den immer rascheren zyklischen Nachfrageschwankungen im Stahlsektor, die daraus folgende Notwendigkeit aktueller Daten und im Hinblick auf die Bedürfnisse der Unternehmen in puncto Investitionsentscheidungen und Produktionskapazitäten auf dem Weltmarkt.

4.3. Deshalb scheint eine ausreichend lange Übergangsphase notwendig zu sein (2003-2009), um die Integrationsmöglichkeiten der verschiedenen Statistiksysteme (Prodcom, Strukturindikatoren, jährliche Fragebögen) in einem vollständigen, systematischen, kohärenten und fortwährend aktualisierten Rahmen, der für die Strategien der künftigen Maßnahmen des Sektors geeignet ist, feststellen zu können.

4.4. Es könnte sich herausstellen, dass die vorgeschlagenen Fragebögen - insbesondere im Bereich Verbrauch und Energiebilanz - nicht den Zielen der Messung von Wirksamkeit, Einsparung sowie ökologischer Nachhaltigkeit entsprechen. Zusätzliche statistische Angaben könnten in diesem Fall von der Europäischen Umweltagentur im Rahmen ihrer Datenerhebungsarbeit geliefert werden. Diese zusätzlichen Informationen sollten, wie unter obiger Ziffer 4.3 ausgeführt, auf jeden Fall in einen systematischen Rahmen einfließen.

4.4.1. Informationen über den Stahlverbrauch nach Sektoren sind sowohl für Konsumenten als auch für Produzenten wesentlich. Eine größere Klarheit über Stahlverbrauchs- und -produktionsaussichten würde frühzeitige Indikatoren für die Entwicklung des Sektors liefern und rechtzeitige Reaktionen der politischen Entscheidungsträger erleichtern. Darüber hinaus sollten einige nach Ländern und Produktart untergliederte Indikatoren der Wirtschaftstätigkeit sowie weitere Angaben über die den Produktionsabsatz aufnehmenden Sektoren und die voraussichtlichen Auftragseingänge verfügbar sein.

4.4.2. Um Eurostat nicht über Gebühr zu belasten, könnte die Erhebung dieser Daten im Rahmen der Erhebungs- und Analysearbeiten der Kommissionsdienststellen, insbesondere der Generaldirektion "Unternehmen", geleistet werden. Nach Ansicht des Ausschusses sollte diese auch eine regelmäßige koordinierte Analyse der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Stahlindustrie erstellen, insbesondere für die Beitrittsländer; diese Analyse sollte auch die Entwicklungen und den Bedarf der Branche in Bezug auf die Beschäftigung einschließen.

4.5. Außerdem sollte ausdrücklich die Angleichung der unterschiedlichen statistischen Analyse- und Datenerhebungsverfahren als unerlässliches Element für eine zuverlässige Erhebung und Trendermittlung, die für den sozialen Dialog und die gemeinsamen Aktionen der Sozialpartner wirklich nützlich ist, vorgesehen werden.

4.6. Keine Erwähnung finden in dem Vorschlag die Beitrittsländer und die Statistiken über die sie betreffenden künftigen Gemeinschaftsmaßnahmen. Diesbezüglich scheint daher eine gezieltere Vorgehensweise erforderlich, da der statistische "Korpus" der mittel- und osteuropäischen Länder seit Anfang der 90er Jahre infolge des Übergangs von einer Planwirtschaft zu einer im Wandel befindlichen Volkswirtschaft schwere Rückschläge erfahren hat und daher wieder aufgebaut und erneuert werden muss; im Übrigen wurde der Stärkung der Verwaltungskapazitäten der Beitrittsländer Aufmerksamkeit geschenkt, und auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2002 in Kopenhagen wurden zusätzliche Mittel dafür zugewiesen.

5. Besondere Bemerkungen

5.1. Der Ausschuss ist mit der Vorlage eines Zwischenberichts fünf Jahre nach Verabschiedung der Verordnung einverstanden und hält diesen Zeitraum für ausreichend, um Ergebnisse zu zeitigen. Der Bericht sollte vorher zusammen mit den Unternehmen, Sozialpartnern und betroffenen Nutzern überprüft und nicht nur dem Parlament und dem Rat, sondern auch dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vorgelegt werden.

5.2. Der Ausschuss hält es für wichtig, die Kriterien der mit den Fragebögen durchgeführten Erhebungen klar festzulegen und anzugeben; diese müssen von den nationalen Statistikämtern verwaltet und Eurostat übermittelt werden, um die Einheitlichkeit, Zuverlässigkeit und Aktualität der Daten zu gewährleisten, insbesondere im Zusammenhang mit der erforderlichen Stärkung der öffentlichen Verwaltungen der Beitrittsländer.

5.3. Im Anhang "Jährliche Statistiken über die Schrott- und Gussbruchwirtschaft" wird in einigen Sprachfassungen (unter Nr. 1010 und 1070) fälschlicherweise auf "monatliche" statt "jährliche" Erhebungen der Bestände Bezug genommen; nach Ansicht des Ausschusses sollte eine Richtigstellung und sprachliche Vereinheitlichung in diesem wie auch anderen Fällen (vgl. Nr. 3210 auf Französisch und Englisch) erfolgen.

5.4. Die in das ProdCom-System eingegliederten Produktions-/Absatzstatistiken sowie die Erhebungen der Aktivitätsindikatoren für die Stahl verarbeitenden Sektoren sollten synchronisiert und den wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungsträgern des Sektors sowie der organisierten Zivilgesellschaft zur Verfügung gestellt werden.

5.5. Hinsichtlich der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktstatistiken der mittel- und osteuropäischen Länder sollten insbesondere die "Nationalen Zeitreihen" nach Ländern unter der Rubrik "nach Wirtschaftsbereichen" einen eigenen Eintrag für die Stahlindustrie umfassen. Die branchenspezifischen Beschäftigungsdaten sollten danach genau genug aufgeschlüsselt werden, um die erforderlichen Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung der Humanressourcen durch die gemeinschaftlichen Strukturfonds zu ermöglichen.

5.6. Daher hält es der Ausschuss für zweckmäßig, zwei neue Erwägungsgründe mit folgendem Wortlaut anzufügen: (In der Erwägung, dass (...))

5.6.1. ein vollständiger, einheitlicher, ständig aktualisierter und zweckmäßiger Rahmen für die Strategien der künftigen Branchenpolitiken erforderlich ist, auch zum Zwecke des sozialen Dialogs, und dieser Rahmen nach klaren und festgelegten Kriterien die grundlegenden statistischen Angaben mit genügend starker Untergliederung enthalten sollte, vor allem für die Beitrittsländer;

5.6.2. es zweckmäßig ist, über eine koordinierte regelmäßige Analyse über die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Stahlindustrie zu verfügen, zu der auch die wirtschaftlichen und sozialen Akteure beitragen und die gemäß der Strategie von Lissabon zusätzliche Angaben wie Branchenindikatoren, Prognosen, Beschäftigungsentwicklungen und Umweltverträglichkeit enthält, und diese regelmäßige Analyse - ohne Eurostat zu belasten - unter Nutzung der Erhebungs- und Analysearbeiten der Kommissionsdienststellen und -agenturen und unter Nutzung der Beiträge der BKIW des EWSA erstellt werden sollte, die dazu zweckmäßigerweise koordiniert und synchronisiert werden sollten.

6. Die Bedeutung der Statistiken im Rahmen der Modernisierung

6.1. Der Ausschuss erkennt den Reichtum der im Rahmen des EGKS-Vertrags und insbesondere im Beratenden EGKS-Ausschuss gesammelten praktischen Erfahrungen mit den europäischen Politiken im Bereich Kohle und Stahl einschließlich der entsprechenden Statistiken(3) an.

6.2. Entscheidend ist, dass diese reichhaltige Erfahrung voll ausgeschöpft wird, um die Modernisierung, Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung in der Stahlindustrie der auf 25 Mitgliedstaaten erweiterten EU zu fördern, damit das europäische Produktionssystem bis 2010 - wie in der Strategie von Lissabon vorgesehen - im Rahmen einer wettbewerbsfähigen Wirtschaftsentwicklung, einer besseren Beschäftigungslage und eines stärkeren sozialen Zusammenhalts immer wissensbasierter und umweltgerechter wird.

6.3. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass es für ein wirksames Tätigwerden in dieser Hinsicht notwendig ist, sich auf ein verlässliches, vollständiges und kohärentes System der statistischen Erhebungen und Prognosen stützen zu können, auch um einen offenen sozialen Dialog einzuleiten, der den verschiedenen Komponenten der organisierten Zivilgesellschaft offen steht, und hinsichtlich Produktion und Beschäftigung auch in den Bewerberländern wirksame gemeinsame Maßnahmen durchzuführen.

6.4. In dieser Hinsicht hebt der Ausschuss die wichtige Rolle hervor, welche die Beratende Kommission für den industriellen Wandel selbst spielen kann, indem sie die Erfahrung ihrer Mitglieder und insbesondere der in ihr vertretenen Delegierten der Berufsverbände und Gewerkschaften der Branche dazu nutzt, zusammen mit den zuständigen europäischen, nationalen und regionalen Behörden eine Strategie der wettbewerbsfähigen Modernisierung des Stahlsektors im erweiterten Europa zu konzipieren und umzusetzen.

6.5. Diese wettbewerbsfähige Modernisierung geschah bisher erfolgreich durch die gemeinsame Anstrengung der wirtschaftlichen und sozialen Akteure der Branche und der staatlichen Behörden und auch durch die Mechanismen, die ihnen der nunmehr ausgelaufene EGKS-Vertrag zur Verfügung stellte. Der Ausschuss empfiehlt, die struktur- und kohäsionspolitischen Instrumente sowie die übrigen dafür einsetzbaren Instrumente auch auf der Grundlage detaillierter und aktualisierter statistischer Erhebungen auf die umzusetzenden Strategien abzustimmen und eine immer stärkere Koordinierung zwischen den Politiken, Instrumenten und Dienststellen der Kommission zu verwirklichen, um die Stahlindustrie eines Europa mit 25 oder mehr Mitgliedstaaten im Rahmen einer nachhaltigen und beschäftigungswirksamen Entwicklung auf dem Weltmarkt immer wettbewerbsfähiger zu machen.

Brüssel, den 26. März 2003.

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Roger Briesch

(1) Stellungnahme zum Thema "Die Auswirkungen der Erweiterung der Union auf den Binnenmarkt" ABl. C 85 vom 8.4.2003); Stellungnahme zum Thema "Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Erweiterung in den Bewerberländern" (ABl. C 85 vom 8.4.2003, S 87); Stellungnahme zum Thema "Beschäftigung und soziale Lage in den Beitrittsländern Mittel- und Osteuropas" (ABl. C 193 vom 10.7.2001, S. 87).

(2) Produktionskapazität verstanden als größtmögliche Produktion.

(3) Vgl. die Entschließung des Beratenden EGKS-Ausschusses zu Statistiken über Kohle und Stahl vom 10. April 2002.