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Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Vorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs" (KOM(2002) 377 endg. — 2002/0141 (COD))

Amtsblatt Nr. C 095 vom 23/04/2003 S. 0022 - 0023


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Vorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs"

(KOM(2002) 377 endg. - 2002/0141 (COD))

(2003/C 95/06)

Der Rat beschloss am 24. Juli 2002, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 152 Absatz 4 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 4. Februar 2003 an. Berichterstatter war Herr Donnelly.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 397. Plenartagung am 26. und 27. Februar 2003 (Sitzung vom 26. Februar) mit 108 gegen 2 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Wesentlicher Inhalt des Kommissionsvorschlags

1.1. Die Europäische Kommission möchte die Vorschriften für die amtliche Überwachung verschiedener Erzeugnisse tierischen Ursprungs, von Frischfleisch bis Milch, verschärfen. Im Juli 2002 nahm sie den Vorschlag für eine Überwachungsverordnung an, die Bestandteil der Strategie für Lebensmittelhygiene ist, die die Kommission in ihrem Weißbuch vom Januar 2000 entwickelt hat.

1.2. Dieser Vorschlag ist Bestandteil des "Hygienepakets" zur Neufassung der in 17 Richtlinien enthaltenen geltenden Gemeinschaftsvorschriften für Lebensmittelhygiene und Veterinärfragen. Der Ausschuss begrüßt nachdrücklich die Bemühungen der Kommission um eine größere Vereinfachung und Konsolidierung sowie die Entscheidung zugunsten von Verordnungen statt Richtlinien, die eine konsequentere und zügigere Umsetzung in den Mitgliedstaaten ermöglicht.

1.3. Bezüglich Fleisch trägt der Vorschlag den jüngsten Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses "Veterinärmaßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit" Rechnung und bringt die Vorschriften für die Fleischuntersuchung in Übereinstimmung mit den geplanten EU-Bestimmungen auf dem Gebiet der Hygiene, der Zoonosen bzw. lebensmittelbedingten Krankheiten und der amtlichen Futter- und Lebensmittelüberwachung. Der Ausschuss befürwortet es, dass die Anhänge nach dem in Artikel 6 genannten Verfahren geändert werden können, denn so werden rasche Änderungen entsprechend den Einschätzungen des Wissenschaftlichen Ausschusses "Veterinärmaßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit" ermöglicht.

1.4. Die neuen Untersuchungsvorschriften werden für Fleischbetriebe und Fleischzerlegungsbetriebe gelten. Für lebende Muscheln, wie Austern, Venus- und Miesmuscheln müssen in den Erntegebieten Überwachungsprogramme zur Messung des Grads der Verunreinigung aufgestellt werden. Der Verzehr giftiger Meeresfrüchte kann zu schweren Erkrankungen mit Symptomen führen, die vom Erbrechen bis zum Bewusstseinsverlust reichen können.

1.5. Die Kommission möchte ferner verhindern, dass kontaminierte Milch den Hof verlässt und an Molkereien geliefert wird. Die Maßnahmen betreffend Gefluegel blieben unberührt.

2. Allgemeine Bemerkungen

2.1. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist der Auffassung, dass die Organisation der amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs der Überprüfung bedurfte.

2.2. Er ist völlig damit einverstanden, dass diese Überwachung prinzipiell auf dem ganzen Weg vom Erzeuger bis zum Verbraucher stattfinden sollte.

2.3. Nach Ansicht des Ausschusses sollten die einzelstaatlichen Kontrollsysteme durch den Gemeinschaftsrahmen verbessert werden, um ein einheitliches Vorgehen in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

2.4. Der Ausschuss begrüßt den Vorschlag, für lebende Muscheln ein Überwachungsprogramm für die Erntegebiete vorzuschreiben. Die Ergebnisse der Überwachung von Erntegebieten für lebende Muscheln könnten mittels der modernen Technologien bekannt gemacht werden, um eine raschere Kommunikation und größere Transparenz zu ermöglichen.

2.5. Hinsichtlich Milch und Milcherzeugnissen befürwortet der Ausschuss den Vorschlag der Kommission, die amtliche Überwachung auf die Kontrolle der Betriebe, der Rohmilch bei der Abholung und der verarbeiteten Milcherzeugnisse auszudehnen.

2.6. Der Ausschuss befürwortet den Ansatz des Weißbuchs zur Lebensmittelsicherheit hinsichtlich eines Gemeinschaftsrahmens für die einzelstaatlichen Kontrollsysteme. Er anerkennt den Nutzen der verarbeitenden Kleinindustrie für die örtliche Erzeugung von Qualitätserzeugnissen sowie deren Bedeutung hinsichtlich der allgemeineren Anliegen der Lebensmittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes.

2.7. Nach Ansicht des Ausschusses sollten Maßnahmen getroffen werden, damit die Einführung einer Verordnung über amtliche Kontrollen in dem stetigen Streben nach hohen Hygiene- und Qualitätszielen nicht zu einer Beeinträchtigung der Lebensfähigkeit der kleinen Schlachthöfe und des Frischfleisch zerlegenden Sektors führt.

3. Besondere Bemerkungen

3.1. Der Ausschuss legt Wert darauf, dass das amtliche Überwachungssystem risikoorientiert und wissenschaftlich fundiert ist.

3.2. Die Überprüfung und die Überwachung sollten nach Auffassung des Ausschusses die Lebensmittelsicherheit, die Tiergesundheit und den Tierschutz umfassen.

3.3. Was den Geltungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung anbelangt, so sollte er nach Ansicht des Ausschusses auf sämtliche Glieder der Lebensmittelkette vom Erzeuger bis zum Verbraucher ausgedehnt werden.

3.4. Der Ausschuss hält es für wichtig, dass die Grundsätze des HACCP-Verfahrens (HACCP = hazard analysis and critical control points - Identifizierung und Überwachung der kritischen Stellen im Herstellungsverfahren) in sämtlichen Phasen der Erzeugung, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens angewandt werden.

3.5. Was die im Rahmen der amtlichen Überwachung erforderliche Überprüfung, die gute Hygienepraxis (GHP) und die HACCP-Verfahren in allen Sektoren anbelangt, so hält der Ausschuss die Einführung allgemeiner Leitlinien für wichtig.

3.6. Nach Ansicht des Ausschusses wird die wissenschaftliche Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zu Krankheitserregern in Fleisch einen wissenschaftlich fundierten Ansatz der Entscheidungen bezüglich der Wärmebehandlung ermöglichen.

3.7. Der Ausschuss hält es für erforderlich, dass die Kommission eine effiziente und unkomplizierte Informationskette einrichtet.

3.7.1. Die Informationskette sollte auch Informationen über die fehlende Übereinstimmung von Rohmilch mit den vereinbarten Normen umfassen. Diese Informationen sollten dem vom Betreiber des Herkunftsbetriebs hinzugezogenen privaten Tierarzt und der für die Überwachung des Betriebs zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt werden.

3.7.2. Nach Ansicht des Ausschusses sollte die Kommission gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten über ein Informationsmanagementsystem samt Dokumentationsmaterial für die Kommunikation mit den Betroffenen verfügen. Dies ist besonders wichtig, wenn Maßnahmen, die aufgrund eines Ergebnisses amtlicher Überprüfungen erforderlich sind, Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Auch in Notfällen ist dies äußerst relevant.

3.8. Der Ausschuss möchte die Bedeutung der stärkeren Überwachungs-Funktion des amtlichen Tierarztes hervorheben, der neben seinen Überprüfungs- und Inspektionsaufgaben auch sicherzustellen hat, dass die Landwirte über die Inspektionsbefunde informiert werden.

3.9. Hinsichtlich der Einfuhren aus Drittländern fordert der Ausschuss die Kommission auf, dasselbe Maß an Überwachung wie für EU-Erzeugnisse zu gewährleisten, um die Rückverfolgbarkeit und die Kontrollen vom Erzeuger bis zum Verbraucher zu verbessern.

4. Fazit

4.1. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss stimmt dem Kommissionsvorschlag rückhaltlos zu.

4.2. Er begrüßt insbesondere die Tatsache, dass die Überprüfung und die Überwachung in allen Phasen, vom Erzeuger bis zum Verbraucher, erfolgen soll.

4.3. Der Ausschuss hebt schließlich hervor, wie wichtig und für die Sicherung des Verbrauchervertrauens unerlässlich Transparenz sowie ein wirksamer und rascher Informationsfluss sind.

Brüssel, den 26. Februar 2003.

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Roger Briesch