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Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission: Mehr Forschung für Europa — Hin zu 3 % des BIP" (KOM(2002) 499 endg.)

Amtsblatt Nr. C 095 vom 23/04/2003 S. 0008 - 0012


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission: Mehr Forschung für Europa - Hin zu 3 % des BIP"

(KOM(2002) 499 endg.)

(2003/C 95/03)

Die Kommission beschloss am 12. September 2002 gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um Stellungnahme zu der vorgenannten Mitteilung zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 29. Januar 2003 an. Berichterstatterin war Frau Sirkeinen.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss verabschiedete auf seiner 397. Plenartagung am 26. und 27. Februar 2003 (Sitzung vom 26. Februar) mit 108 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme.

1. Zusammenfassung

Der EWSA

- begrüßt die in Barcelona festgelegten Ziele sowie die Mitteilung der Kommission, mit der eine Debatte eingeleitet wird;

- unterstreicht, dass insbesondere in Zeiten eines verlangsamten Wirtschaftswachstums das Geld, das in F& E fließt, nicht als Ausgabe, sondern als Investition zu betrachten ist;

- betont, dass die angestrebten Ziele - Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, ein hohes Umwelt- und Gesundheitsschutzniveau und eine ausgewogene, nachhaltige Entwicklung - nur mit mehr Wissen, mehr F& E und mehr Innovation zu erreichen sind;

- vertritt den Standpunkt, dass die Kommission angesichts der notwendigen tief greifenden Änderungen ein überzeugenderes Argumentationsmuster wählen und die Mitgliedstaaten stärker in die Pflicht nehmen sollte;

- schlägt vor, dass die Regionalfinanzierung und die finanzielle Unterstützung für die Beitrittsländer in F& E fließen sollten;

- empfiehlt der Kommission, eine Strategie zur Förderung der F& E-Aktivitäten der mittelständischen Unternehmen zu entwickeln;

- hält die Überwindung der Grenzen und Barrieren für die Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit für wichtiger als eine umfassende Koordinierung von oben nach unten;

- ist der Auffassung, dass die Gewährleistung eines weiteren Zuwachses der F& E-Investitionen der führenden Großunternehmen in der EU sowie eine deutliche Steigerung der Zahl der in F& E investierenden Unternehmen nur dann möglich ist, wenn die Vorschläge der Kommission insbesondere zu folgenden Punkten umgesetzt werden:

- Vollendung des Binnenmarktes;

- Gemeinschaftspatent und sonstige Fragen im Zusammenhang mit geistigen Eigentumsrechten;

- Erschließung der Humanressourcen und Mobilität;

- Beratungs- und Verbindungsstellen für KMU;

- Überarbeitung der für die F& E-Finanzierung geltenden Regelungen über staatliche Beihilfen.

2. Einleitung

2.1. Auf der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona wurde vereinbart, dass die Investitionsausgaben für die Forschung und technologische Entwicklung (F& E) in der EU erhöht werden müssen, um bis 2010 den für die Forschung und technologische Entwicklung ausgegebenen Anteil des BIP, der im Jahr 2000 bei 1,9 % lag, auf nahezu 3 % zu steigern. Ferner wurde eine Erhöhung des Anteils des privaten Sektors an den F& E-Ausgaben von derzeit 56 % auf zwei Drittel der gesamten F& E-Investitionen gefordert.

2.2. Diese in Barcelona festgelegten Ziele für die F& E-Ausgaben ergeben sich aus der Erkenntnis, dass die Stärkung unserer F& E- und Innovationssysteme Vorbedingung für die Erreichung des strategischen Ziels von Lissabon ist, die Europäische Union bis 2010 zum "wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt umzugestalten, der fähig ist, dauerhaftes Wachstum, Vollbeschäftigung und einen größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen". Der Rückstand bei den F& E-Investitionen gegenüber den USA erreichte im Jahr 2000 über 120 Milliarden EUR. Dies war insbesondere auf die geringeren Investitionen der europäischen Unternehmen zurückzuführen.

2.3. Der EWSA empfahl in früheren Stellungnahmen die Festlegung eines Zieles für F& E-Investitionen, und die Kommission ist dieser Empfehlung gefolgt. Der EWSA empfahl außerdem(1) eine Erhöhung des FTED-Gesamthaushalts der Gemeinschaft um ca. 50 % als mittelfristiges politisches Ziel für die Zeit nach dem sechsten RP (sechstes Forschungs-Rahmenprogramm) sowie einen Aufruf an die Mitgliedstaaten und die Wirtschaft, diesem Beispiel zu folgen.

2.4. Die Ziele wurden für die Union als Ganzes festgelegt, und da dieser Beschluss vom Europäischen Rat gefasst wurde, haben sich die Regierungen sämtlicher Mitgliedstaaten verpflichtet, sich nach diesen Vorgaben zu richten und zur Verwirklichung des Gesamtziels beizutragen. Nur wenige (zwei) Mitgliedstaaten liegen über 3 %, während andere deutlich darunter liegen. Die unterschiedlichen Situationen der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer verlangen ein differenziertes politisches Vorgehen.

2.5. Mit dieser Mitteilung der Kommission soll eine Debatte über die Mittel und Wege zur Verwirklichung der Zielsetzungen für die F& E-Investitionen eingeleitet werden. Die Kommission analysiert die Lage sowie ihre Hintergründe und Auswirkungen und schlägt Ziele vor, die verfolgt werden sollten, um attraktivere Rahmenbedingungen zu schaffen, öffentliche Finanzmittel für F& E in Unternehmen effektiver einzusetzen und F& E und Innovation in Unternehmensstrategien und Management einzubeziehen.

3. Allgemeine Bemerkungen

3.1. Der EWSA nimmt befriedigt zur Kenntnis, dass seiner Empfehlung gefolgt wurde, und begrüßt die wichtigen Ziele, die in Barcelona festgelegt wurden. Nachdem die politische Entscheidung gefallen ist, muss jetzt gehandelt werden, insbesondere seitens der Regierungen der Mitgliedstaaten. Die Mitteilung der Kommission wird begrüßt, da dadurch das Thema im Brennpunkt der Debatte gehalten wird und Vorschläge und Empfehlungen abgegeben werden. Die Debatte wird hoffentlich dazu beitragen, die Dinge voranzubringen.

3.2. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das Wirtschaftswachstum verlangsamt, in vielen Sektoren stagniert der Markt, und die Mitgliedstaaten haben mit Haushaltsproblemen zu kämpfen. In bestimmten Kreisen wird der Standpunkt vertreten, dass unter diesen Umständen weder der Staat noch die Unternehmen die F& E-Ausgaben anheben können. Es sollte nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Geld, das in F& E fließt, für die Gesellschaft als Ganzes wie auch für die einzelnen Unternehmen nicht als Ausgabe, sondern als Investition zu betrachten ist. Der Kommission gebührt Lob dafür, dass sie folgerichtig die korrekte Bezeichnung "F& E-Investitionen" verwendet.

3.3. Es ist mehr Innovation notwendig, um die Position der europäischen Unternehmen auf den Weltmärkten zu stärken und dadurch Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der EU wieder in Schwung zu bringen. Zu den Grundvoraussetzungen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum zählt angesichts der demographischen Entwicklung insbesondere auch ein höherer Produktivitätszuwachs. Ein hohes Umwelt- und Gesundheitsschutzniveau, auf das die Europäer großen Wert legen, muss ohne Abstriche bei Wirtschaftswachstum und sozialer Sicherheit und im Einklang mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden. All diese Ziele sind sowohl für die einzelnen Unternehmen als auch für die Wirtschaft der EU als Ganzes nur mit mehr Wissen, mehr F& E, mehr Innovation und mehr Investitionen in neue und bessere Technologien zu erreichen.

3.4. Damit dementsprechend eine Trendwende herbeigeführt werden kann, muss ein ehrgeiziges Ziel gesteckt werden. Es muss ganz klar festgestellt werden, dass drastische Veränderungen notwendig sind. Das angepeilte Ziel ist jedoch möglicherweise zu optimistisch gewählt, insbesondere angesichts der bevorstehenden EU-Erweiterung.

3.5. Die Kommission verknüpft die Forderung nach mehr F& E und Innovation mit dem in Lissabon gesteckten Ziel, was richtig und wichtig ist. Die wichtigsten Akteure sind in diesem Kontext jedoch die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Unternehmen, die u. U. einen stärkeren Ansporn als nur den Ruf nach Verwirklichung des Gesamtziels von Lissabon brauchen, damit sie die notwendigen tief greifenden Änderungen vornehmen. Von der Kommission wäre ein überzeugenderes Argumentationsmuster zu erwarten gewesen.

3.6. Die Mitgliedstaaten sollten nachdrücklich in die Pflicht genommen werden. Zwischen den Mitgliedstaaten bestehen erhebliche Unterschiede in bezug auf die Höhe der F& E-Investitionen und den jeweiligen Anteil der privaten und öffentlichen Finanzierungsquellen. Die Veröffentlichung von Vergleichen kann ein geeignetes Mittel sein, um die Mitgliedstaaten zum Handeln zu bewegen. Es ist verwunderlich, dass die Kommission nur ganz beiläufig ein paar Zahlen am oberen bzw. unteren Ende der Statistik genannt hat.

3.7. Die Höhe der F& E-Investitionen liegt in den Beitrittsländern generell niedriger als in den Mitgliedstaaten. Die Regierungen der Beitrittsländer wären gut beraten, auf einzelstaatlicher Ebene so schnell wie möglich eine Zielmarke von 3 % anzustreben, da dies aufgrund der zu erwartenden Beschleunigung ihres Wirtschaftswachstums in den nächsten Jahren noch schwieriger zu bewerkstelligen sein wird. Investitionen in F& E-Infrastrukturen sollten Priorität haben, um die notwendige Ausgangsgrundlage für Wachstum zu schaffen. Die EU- Förderung für die Beitrittsländer sollte vor allem in diesen Bereich fließen.

3.8. Statistische Übersichten sollten stets mit Vorsicht interpretiert werden. Vergleiche zwischen der EU und den USA provozieren immer hitzige Debatten, auch bei F& E, aber ganz besonders dann, wenn es um den Anteil und die Rolle von F& E im militärischen Bereich geht. Dieser Anteil ist in den USA eindeutig höher. Militärische F& E trägt nicht unmittelbar und nicht in vollem Maße zur Wettbewerbsfähigkeit auf den zivilen Märkten bei. Obwohl keine Statistiken vorliegen, kann aber davon ausgegangen werden, dass ein Großteil auf die sogenannte duale - militärische und zivile - Nutzung ausgerichtet ist. Da die Unterstützung, die Firmen für militärische F& E erhalten, nicht offengelegt wird, ist davon auszugehen, dass die amerikanische Industrie hier einen erheblichen Wettbewerbsvorteil genießt.

3.9. Gemäß den in Barcelona gesteckten Zielen wird insbesondere von den Unternehmen eine Anhebung der F& E-Investitionen erwartet. Die im "European Round Table of Industrialists" (ERT) vertretenen Unternehmen, die 13 % (22,3 Mrd. EUR im Jahr 2001) der gesamten F& E-Investitionen in der EU tätigen, prognostizieren, dass ihre F& E-Investitionen in der EU nicht bzw. nur geringfügig steigen werden. Die ERT-Unternehmen wollen stärker in F& E außerhalb der EU investieren, hauptsächlich wegen der in der EU relativ unattraktiven Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Humanressourcen und Infrastrukturen, die finanziellen Anreize sowie die Rechtsvorschriften und Regelungen im allgemeinen. Die Ergebnisse der ERT-Erhebung untermauern die in der Mitteilung der Kommission gemachten Aussagen, machen jedoch auch deutlich, dass drastische Veränderungen dringend notwendig sind.

3.10. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass führende Großunternehmen wie z. B. die ERT-Unternehmen auch weiterhin einen Zuwachs der F& E-Investitionen in der EU gewährleisten. Zusätzlich muss die Zahl der in F& E investierenden Unternehmen zunehmen. Die zahlreichen zumeist mittelständischen Unternehmen in den verschiedenen Sektoren stellen ein beachtliches Potential dar. Zur Sensibilisierung und Motivierung dieser Unternehmen müssen umfassende Anstrengungen unternommen und geeignete Unterstützungsmaßnahmen ergriffen werden.

3.10.1. Unter Hinweis auf die Europäische Charta für Kleinunternehmen schlägt der EWSA vor, dass die Kommission eine offene Koordinierungsstrategie zur Förderung der F& E-Aktivitäten der mittelständischen Unternehmen ausarbeiten sollte. Die kulturellen Barrieren und administrativen Hemmnisse zwischen den KMU, insbesondere den Kleinstunternehmen, und den Forschungseinrichtungen müssen überwunden werden, damit das enorme Innovationspotential dieser Unternehmen erschlossen und genutzt werden kann.

3.11. Die F& E-Investitionen der öffentlichen Hand müssen gezielt genug auf die technologische Entwicklung und Anwendung ausgerichtet werden, damit sie die gewerblichen F& E-Investitionen stimulieren. Das Ziel sollte darin bestehen, die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie effizienterer Verfahrensweisen zu fördern. Die Anreize zur Förderung des Interesses an Studiengängen und Laufbahnen in Wissenschaft und Technik müssen in die gleiche Richtung zielen. Selbstverständlich muss sichergestellt werden, dass die notwendigen Ressourcen für die entsprechende Grundlagenforschung bereitstehen.

3.12. Bei der künftigen Förderung der F& E in der EU muss die Netzwerkarbeit eine Schlüsselrolle spielen. Durch die reibungslose und effiziente Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen kann aus den getätigten Investitionen maximaler Nutzen gezogen werden. Es müssen jedoch noch zahlreiche Hemmnisse beseitigt werden. Die Zusammenarbeit zwischen mehreren Unternehmen funktioniert möglicherweise besonders gut in traditionelleren Sektoren und bei der Entwicklung von Produktionsprozessen. Auch in neueren Bereichen wie der IKT hat sich gezeigt, dass trotz des harten Konkurrenzdrucks und der Wahrung von Betriebsgeheimnissen eine intensive und fruchtbare Zusammenarbeit im F& E-Bereich möglich ist.

3.13. Die Regionalfinanzierung sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten sollte verstärkt in F& E und Innovation sowie die entsprechende allgemeine und berufliche Bildung fließen.

3.14. Sowohl die Kommission als auch zahlreiche interessierte Kreise fordern nachdrücklich eine bessere Koordinierung der F& E-Programme und -Initiativen der Mitgliedstaaten. Es ist unbestreitbar notwendig, Programme mit einer ausreichenden Mittelausstattung aufzulegen, um Weltrang zu erreichen und Kompetenzzentren zu schaffen, die extrem wichtig sind. Diese Koordinierung darf jedoch nicht zentral und von oben nach unten erfolgen. Sie sollte in keinem Fall einen gesunden Wettbewerb verhindern, da dieser eine unverzichtbare Voraussetzung für überragende Leistungen ist.

3.15. Die Koordinierung sollte statt dessen auf einem breiten und offenen Informationsaustausch über Pläne und Programme basieren und alle Arten von Partnerschaften mit einem Bottom-up-Ansatz unterstützen. Wichtiger als eine umfassende EU-weite Koordinierung ist es, die nationalen und institutionellen Grenzen und Barrieren geistig wie auch rechtlich zu überwinden.

4. Besondere Bemerkungen

Der EWSA ist mit den Punkten, die die Kommission in Kapitel 3 "Umkehrung des Trends: Bereiche für konzertierte Aktionen" auflistet, grundsätzlich einverstanden. Im Folgenden werden lediglich die Punkte behandelt, die der Ausschuss besonders hervorheben oder hinzufügen möchte.

4.1. Attraktivere Rahmenbedingungen

4.1.1. Die Wichtigkeit eines gut funktionierenden, offenen und wettbewerbsorientierten Marktes kann nicht genug hervorgehoben werden. Die Vollendung des Binnenmarktes - durch die ein ausreichendes Nachfragepotential selbst für umfangreichere F& E-Investitionen entstehen wird - ist von entscheidender Bedeutung. In der heutigen Zeit sind jedoch viele Innovationsprojekte so kostspielig, dass sie sich nur dann bezahlt machen, wenn ein Zugang zu größeren Märkten gegeben ist.

4.1.2. Es werden wiederholt Bedenken geäußert, ob in Europa das Angebot an Forschern in bezug auf ihre Anzahl, Qualifikation und Motivation ausreicht. Es sind neue Konzepte erforderlich, um eine Laufbahn in Forschung oder Technik attraktiver zu machen. Die Hemmnisse für die berufliche Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor müssen endlich beseitigt werden - hier geht es nur mit quälender Langsamkeit voran. Was die Ausbildung von Wissenschaftlern angeht, ist als praktisches Beispiel ein in Finnland durchgeführtes Programm anzuführen, mit dem gezielt Anreize sowohl für die Hochschulen als auch die Hochschulabsolventen geschaffen und gute Ergebnisse erzielt wurden.

4.1.3. Es müssen dringend EU-Rechtsvorschriften über geistige Eigentumsrechte eingeführt werden. Dies gilt sowohl für GVO als auch Software; desgleichen ist ein kostengünstiges Gemeinschaftspatentsystem erforderlich. Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit und Klarheit, um das Wagnis von Investitionen in der EU eingehen zu können.

4.1.4. Unnötige oder unklare Regelungen und aufwändige Verwaltungsverfahren behindern u. a. auch F& E-Investitionen der Unternehmen. Der EWSA weist immer wieder darauf hin, dass der bürokratische Aufwand durch die Vereinfachung der Rechtsvorschriften verringert werden muss. Die Initiative zur Rechtsvereinfachung sollte umgesetzt werden, damit ein echtes Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten der nachhaltigen Entwicklung hergestellt werden kann.

4.2. Effektivere Nutzung von öffentlichen Finanzmitteln für F& E in Unternehmen

4.2.1. Es ist ein Mix von Maßnahmen erforderlich, um für die verschiedenen Arten von Unternehmen optimale Anreize zur Aufstockung ihrer F& E-Investitionen zu schaffen. Öffentliche Fördermaßnahmen sind insofern gerechtfertigt, als die Unternehmen durch die Anreize des Marktes dazu bewegt werden, weniger in F& E zu investieren, als für die Wirtschaft als Ganzes optimal wäre. Außerdem machen sich F& E-Investitionen in der Regel nicht so schnell bezahlt wie andere Investitionen.

4.2.2. Ein wichtiges Element zur Ankurbelung von F& E sollte darin bestehen, mehr Unternehmen - häufig von Null ausgehend - zur Entwicklung eigener F& E-Strategien und -Aktivitäten zu bewegen. Geeignete Maßnahmen hierfür sind z. B. Beratungs- und Verbindungsstellen, die den Kontakt zu Forschungseinrichtungen herstellen. Als Beispiel könnte die Organisation SINTEF in Norwegen dienen, die als Verbindungsstelle zwischen den KMU und den Wissenschaftlern der Technologischen Universität in Trondheim fungiert. Steuererleichterungen könnten für die KMU ein finanzieller Anreiz zum Einstieg in F& E-Aktivitäten sein.

4.2.3. Für die Unterstützung neu gegründeter Unternehmen in Hochtechnologiesektoren, bei denen ein hohes Risiko mit der Aussicht auf schnelles Wachstum einhergeht, sind spezielle Instrumente erforderlich. In diesem Bereich ist es besonders wichtig, dass Startkapital und genug Risikokapital verfügbar sind. Eine wirkungsvolle Maßnahme in diesem Bereich waren "Eigenkapitalanleihen" ("equity loans"), die vom finnischen Technologieentwicklungszentrum ausgegeben wurden. Das geliehene Kapital wird als Eigenkapital behandelt und belastet daher nicht die in der Regel schwachen Bilanzen der Unternehmen.

4.2.4. Studien belegen, dass staatliche Beihilfen zu F& E-Projekten von Unternehmen normalerweise keine Verringerung der eigenen Investitionen der Firmen nach sich ziehen - ganz im Gegenteil. Durch staatliche Beihilfen können die Unternehmen mehr F& E-Projekte in Angriff nehmen, als ihnen dies andernfalls möglich wäre. Die Beihilfen können zum andern auch die Möglichkeit geben, ein Projekt mit mehr Ressourcen und somit schneller durchzuführen, was auf sich rasch verändernden Märkten sehr wichtig sein kann.

4.2.5. Die Behandlung der F& E-Förderung in den EU-Regelungen über staatliche Beihilfen muss unbedingt überdacht werden. Dies ist nicht notwendigerweise eine Frage großzügigerer Regelungen, sondern es geht eindeutig um mehr Flexibilität. Um nur ein großes Problem zu nennen: Kooperationsprojekte zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor werden durch Auflagen hinsichtlich der Notifizierung an die Kommission belastet, was zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeutet und zu großer Verunsicherung führt. Derartige Hemmnisse für Partnerschaften müssen beseitigt werden. Zu empfehlen wäre eine wohl durchdachte "De-minimis-Regelung".

4.3. F& E und Innovation in Unternehmensstrategien und Management

4.3.1. Um ihre F& E-Anstrengungen verstärken zu können, brauchen die Unternehmen stabile politische Rahmenbedingungen. Die Regierungen müssen - wann immer sie politische Maßnahmen erwägen oder umsetzen - klare und kohärente Signale setzen, nicht nur in bezug auf die Maßnahmen zur Intensivierung von F& E, sondern auch was ihre Schwerpunkte und ihre Ausrichtung auf eine wissensbasierte, innovationsorientierte Wirtschaft angeht.

4.3.2. Die Unternehmen müssen im F& E-Bereich eigene, individuelle Ansätze entwickeln. Der EWSA rät in dieser Hinsicht insbesondere zur Netzwerkarbeit sowohl mit öffentlichen Forschungseinrichtungen als auch mit anderen Unternehmen. Einige der Hemmnisse, die nach Auffassung der Unternehmen der Netzwerkarbeit entgegenstehen, existieren tatsächlich und sind erheblich, während zahlreiche andere eher eine Frage der Gewohnheit oder des Misstrauens sind.

Brüssel, den 26. Februar 2003.

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Roger Briesch

(1) ABl. C 260 vom 17.9.2001.