52003AA0005

Stellungnahme Nr. 5/2003 des Rechnungshofs der Europäischen Gemeinschaften zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung vorübergehender Sondermaßnahmen zur Einstellung von Beamten der Europäischen Gemeinschaften aus Anlass des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei

Amtsblatt Nr. C 224 vom 19/09/2003 S. 0011 - 0011


Stellungnahme Nr. 5/2003

des Rechnungshofs der Europäischen Gemeinschaften zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung vorübergehender Sondermaßnahmen zur Einstellung von Beamten der Europäischen Gemeinschaften aus Anlass des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei

(2003/C 224/02)

BEGRÜNDUNG

Am 17. Juni 2003 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung vorübergehender Sondermaßnahmen zur Einstellung von Beamten der Europäischen Gemeinschaften aus Anlass des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei vorgelegt(1).

In einem beim Hof am 24. Juni 2003 eingegangenen Schreiben hat der Rat den Hof um Stellungnahme zu diesem Vorschlag ersucht.

Ziel des Vorschlags ist es, bei der Einstellung von Beamten aus den neuen Mitgliedstaaten vorübergehende Abweichungen von den einschlägigen Statutsbestimmungen über Einstellungen zuzulassen.

Der Hof hat den Vorschlag geprüft und gibt die vorliegende Stellungnahme ab.

DER RECHNUNGSHOF DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 283,

gestützt auf den Vorschlag der Kommission vom 17. Juni 2003,

gestützt auf das am 24. Juni 2003 eingegangene Ersuchen des Rates um Stellungnahme des Hofes zu diesem Vorschlag -

HAT FOLGENDE STELLUNGNAHME ANGENOMMEN:

Der Hof hat keine Bemerkungen zu dem Kommissionsvorschlag vorzubringen.

Diese Stellungnahme wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 17. Juli 2003 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Juan Manuel Fabra Vallés

Präsident

(1) KOM(2003) 351 endgültig vom 13. Juni 2003.