Entschließung des Ausschusses der Regionen zum Thema "Nachhaltige Entwicklung: Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung — Johannesburg, 2002"
Amtsblatt Nr. C 278 vom 14/11/2002 S. 0048 - 0052
Entschließung des Ausschusses der Regionen zum Thema "Nachhaltige Entwicklung: Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung - Johannesburg, 2002" (2002/C 278/14) DER AUSSCHUSS DER REGIONEN, gestützt auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2001 in Göteborg, aufgrund der Entscheidung des Europäischen Rates vom 4. März 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfuellung der daraus erwachsenden Verpflichtungen (KOM(2001) 579 endg.), gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament "10 Jahre nach Rio: Vorbereitung auf den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002" (KOM(2001) 53 endg.), gestützt auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 14. November 2001 zu der Mitteilung der Kommission "10 Jahre nach Rio: Vorbereitung auf den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002" (CdR 37/2001 fin)(1), gestützt auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung" (KOM(2002) 82 endg.), gestützt auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Arbeitsprogramm der Kommission für 2002 (KOM(2001) 620 endg.), gestützt auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Jährliche Strategieplanung für 2003 (SEK(2002) 217/7 endg.), gestützt auf die Mitteilung der Kommission vom 15. Januar 2002 für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 15. und 16. März 2002 in Barcelona, auf der der vor zwei Jahren auf dem Gipfel von Lissabon angenommenen Strategie (KOM(2002) 14 endg.) ein neuer Impuls verliehen wurde, um Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum zu machen, gestützt auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates am 15. und 16. März 2002 in Barcelona, in denen der Rat bekräftigt, dass nachhaltige Entwicklung globale Lösungen erfordert, in die die wirtschaftliche, die soziale und die umweltspezifische Dimension in ausgewogener Weise einzubeziehen sind, gestützt auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Genehmigung des Protokolls von Kyoto, der Durchführung der ersten Phase des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP) durch die Europäische Kommission und zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (CdR 458/2001 fin)(2), in Erwägung nachstehender Gründe: Zehn Jahre nach der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro ist die Schlussfolgerung zu ziehen, dass im 21. Jahrhundert die internationale Strategie zugunsten eines ausgewogenen und kohärenten wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ansatzes für nachhaltige Entwicklung - auch "Agenda 21" genannt - weiterentwickelt werden muss, Die Agenda 21 ist eine Richtschnur für den Ausbau interner Maßnahmen - ein Fünfzehnjahresprogramm für bestimmte Politikfelder zur Förderung der Wechselwirkung und der Zusammenarbeit zwischen dem System der Vereinten Nationen und anderen auf dem Gebiet Umwelt und Entwicklung tätiger staatlicher sowie nichtstaatlicher subregionaler, regionaler und globaler Einrichtungen. Das globale internationale Management muss verbessert und dabei zunächst eine stärkere Zusammenarbeit der verschiedenen internationalen Organisationen betont werden, Die wichtige Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften beim Aufbau, der Nutzung und Wartung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Infrastrukturen sowie bei der Planung, Einrichtung und Kontrolle regionaler und lokaler Umweltpolitiken und -bestimmungen und bei der Unterstützung der Umsetzung einzelstaatlicher Politiken wurde in der Agenda 2001 anerkannt, Der Textentwurf der UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) wird in einen Aktionsplan münden, der Folgendes umfassen soll: ausgewogene Wasserversorgung, integrierte Agrarpolitik und Politik für den ländlichen Raum, Wahrung der biologischen Vielfalt, Maßnahmen für Klimaschutz und umweltschonendes Energie- und Verkehrsmanagement und eine umweltschonende Bevölkerungspolitik. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die Zivilgesellschaft sind wichtige Akteure, die an der Umsetzung dieses Aktionsplans mitwirken sollen, 80 % der europäischen Bevölkerung leben in städtischen Gebieten, ihre Bedürfnisse und die Bedürfnisse der in ländlichen Gebieten - auf 80 % des EU-Gebiets - lebenden Menschen müssen auf nachhaltige Weise ausbalanciert werden, Es besteht ein deutlicher Zusammenhang zwischen Armut und Umweltschädigung. Zahlreiche Umweltprobleme werden durch das Fehlen sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Entwicklung hervorgerufen und viele Umweltprobleme hemmen die Armutsbekämpfung und Wirtschaftsentwicklung, Die Förderung der sozialen Eingliederung bedarf größerer Aufmerksamkeit, und die Armutsbekämpfung muss intensiviert werden, Ferner sind starke Anstrengungen in der Forschung und technologischen Entwicklung im Rahmen der Forschungspolitik der EU vonnöten - nicht nur für die Entwicklung neuer Technologien, sondern auch für die Konzeption von Entscheidungsinstrumenten sowie von Bewertungs- und Kontrollmethoden; hat auf seiner 44. Plenartagung am 15. und 16. Mai 2002 (Sitzung vom 16. Mai) einstimmig folgende Entschließung verabschiedet. Der Ausschuss der Regionen 1. begrüßt die politischen Erklärungen des Europäischen Rates von Göteburg und Barcelona zu einer Strategie der nachhaltigen Entwicklung und fordert die EU-Organe auf, diese Erklärungen in die Tat umzusetzen. Das heutige Wirtschaftswachstum darf keinesfalls die Wachstumsmöglichkeiten für künftige Generationen gefährden; 2. fordert die Europäische Kommission nachdrücklich auf, den Ausschuss der Regionen und seine lokalen und regionalen Vertreter in den 15 EU-Mitgliedstaaten aktiv in die Vorbereitung des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung einzubeziehen, der vom 26. August bis 4. September 2002 in Johannesburg stattfindet. Der Ausschuss verlangt, auf der Konferenz in Johannesburg vertreten zu sein, da er bei der Umsetzung der Beschlüsse nach dem Gipfel eine wichtige Rolle zu spielen hat; 3. erwartet, dass die Europäische Kommission stets das Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt. Außerdem sollten die verschiedenen Regierungsebenen anstelle eines linearen Ansatzes "von oben nach unten" oder "von unten nach oben" partnerschaftlich zusammenarbeiten und ihre gegenseitige Abhängigkeit anerkennen; 4. fordert, dass die Europäische Kommission sicherstellt, dass alle wichtigen, auf der Konferenz in Johannesburg vorgebrachten Vorschläge im Einklang mit der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung stehen; 5. stellt fest, dass viele der vor 10 Jahren auf der Konferenz in Rio de Janeiro gesteckten Ziele nicht erreicht worden sind, und fordert die EU-Delegation auf, sich auf den Abschluss einer Vereinbarung über die Umsetzung jener Ziele zu konzentrieren und Maßnahmen gegen die Staaten zu ergreifen, die die Ziele von Rio nicht einhalten; 6. fordert, dass die Strategie zur Umsetzung der Ziele und Leitlinien, die aus dem Prozess der internationalen Agenda abgeleitet sind, auf den von der Europäischen Kommission entwickelten neuen Politikansätzen beruht und im Rahmen der vorhandenen EU-Befugnisse erfolgen sollte; 7. teilt den international zum Ausdruck gebrachten Wunsch nach einem globalen Problemlösungsansatz, nach Festlegung ökologischer Prioritäten für eine nachhaltige Entwicklung, nach Bekämpfung von Klimaveränderung, Versauerung und Überdüngung, nach umweltfreundlichem Verkehr (bessere Koordinierung zwischen Straßen- und Schienenverkehr sowie Förderung des Schienenverkehrs), nach Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen, nach weitergehenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für die öffentliche Gesundheit und nach einer verantwortungsvolleren Bewirtschaftung der Naturschätze; 8. fordert die Europäische Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, wie der Entscheidungsprozess hinsichtlich der nachhaltigen Entwicklung verbessert werden kann. Diese Vorschläge sollten die Umsetzung von Prinzipien der verantwortungsvollen Regierungsführung fördern, die nicht durch den Einsatz von Instrumenten untergraben werden dürfen, die in den EU-Verträgen nicht vorgesehen waren; 9. bekräftigt die Notwendigkeit, dass die erweiterte Europäische Union die nachhaltige Entwicklung von Anfang an in all ihre Arbeiten vollständig integriert, vor allem in den Bereichen der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik. Da die Bewerberländer eine reichhaltige Artenvielfalt in die EU einbringen werden, sollte diesen Regionen sowie Regionen mit anfälligerer Umwelt besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden; 10. spricht sich für eine bessere Koordinierung zwischen Umweltschutz und Armutsbekämpfungspolitiken aus, wobei Partnerschaft auf lokaler und regionaler Ebene die wirksamste Weise zu sein scheint, Ausgrenzung zu bekämpfen und einen integrierten Ansatz zur nachhaltigen Entwicklung zu fördern; 11. erkennt uneingeschränkt die Notwendigkeit an, das Recht aller Bürger auf weltweiten Zugang zu den öffentlichern Gütern in die Praxis umzusetzen, und ist sich in diesem Zusammenhang auch bewusst, welche Rolle die Leistungen der Daseinsvorsorge spielen und welchen Beitrag sie zur Lebensqualität der Menschen und zur nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung unserer Gesellschaft liefern. Daher sollte von Fall zu Fall und von Leistung zu Leistung eine Überprüfung der Lage vorgenommen werden, um die passendste Lösung zwischen kurz- und langfristigen Zielen und zwischen wirtschaftlichen und sozialen Anliegen zu finden; 12. stimmt mit dem Europäischen Parlament darin überein, dass der Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur nachhaltigen Entwicklung in den Kommissionsmitteilungen zu wenig Beachtung findet. Folgende Themenbereiche sollen entwickelt werden: 13. Der Wasserpolitik sollte in den transnationalen Raumordnungsstrategien und in den in naher Zukunft aufzustellenden regionalen und lokalen Plänen für strukturelle Maßnahmen Aufmerksamkeit geschenkt werden; besondere Aufmerksamkeit verdient der Schutz vor Überschwemmungen durch die Verstärkung der Schutzeinrichtungen am Meer wie auch an Binnengewässern. 14. Aktivitäten zur Förderung eines nachhaltigen Umgangs mit Wasser und der aquatischen Umwelt. Hauptziel ist die Gewährleistung einer nachhaltigeren Verwendung des Wassers als einer wesentlichen natürlichen Ressource; daher ist es von grundlegender Bedeutung, Technologien zur Gewinnung, Behandlung und Verteilung des Wassers zu fördern und dabei negative Auswirkungen auf das Ökosystem zu vermeiden. Auch muss die Organisation der Verteilung des Wassers einen gleichberechtigten Zugang aller zu dieser Ressource gewährleisten. Außerdem sollten Maßnahmen zur Gewährleistung eines umfassenden Schutzes vor Verschmutzung der Meere und der Süßwasserressourcen entwickelt werden. Insbesondere die Bereitstellung sicheren Trinkwassers und das Vorhandensein einer funktionierenden Gesundheitsversorgung ist von oberster Priorität für den Gesundheitsschutz. 15. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die noch nicht das von den Vereinten Nationen gesteckte Ziel des Anteils der offiziellen Entwicklungshilfe von 0,7 % des BIP erreicht haben, sollten diesen Anteil maßgeblich erhöhen; 16. Landwirtschaft in einem bestimmten territorialen Kontext sollte als wirtschaftliche Tätigkeit aufgefasst werden, ohne dass diese indes zur Verschlechterung der Bodenqualität oder zur Belastung der Umwelt durch Überdüngung oder biologisch nicht abbaubare Pestizide führt. 17. Landwirtschaft, die den Grundsätzen nachhaltiger Entwicklung entspricht, sollte unterstützt werden und angemessene finanzielle Unterstützung bekommen, da dies der Bewirtschaftung der Naturräume und der Erhaltung der Biodiversität (insbesondere in strukturschwachen Räumen) zugute kommt. Ebenso wird dadurch ökologisch nachhaltiges landwirtschaftliches Wirtschaften gefördert und der soziale Zusammenhalt in ländlichen Räumen gewährleistet. Die europäische Landwirtschaft sollte ein hohes Maß an Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gewährleisten. Der in der Öffentlichkeit gestellten Forderung nach Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung der Erzeugnisse muss entsprochen werden. 18. Die Notwendigkeit anerkennen, dass die dass die Qualität der weltweiten Nahrungsmittelproduktion im Wege einer besseren rechtlichen Regelung (Kontrollen und Sanktionen) des Einsatzes der (Bio-)Technologie erhöht werden muss. Gewisse Technologien können bislang nicht bekannte Risiken bergen und die damit verbundenen ethischen Fragen (insbesondere bezüglich GVO) wurden eventuell noch nicht erschöpfend erörtert. 19. Zwischen gezielter, umfassender Förderung bestimmter Technologien (im Bereich Energie und Verkehr) und dem Einsatz allgemeiner innovationsfördernder Politik muss das richtige Gleichgewicht gefunden werden, indem auf die Marktkraft nachhaltigkeitsorientierter Technologien gesetzt wird. 20. In allen Politikbereichen sollten ausreichende Bewertungsmethoden entwickelt werden, damit auf der Grundlage objektiver Kriterien neue Entwicklungen in den verschiedenen Bereichen der Nachhaltigkeit erkannt werden können. Der Ausschuss der Regionen ist der Auffassung, dass diese Kriterien spezifisch, messbar, akzeptabel, realistisch und auf einen bestimmten Zeitraum gerichtet sein sollten. 21. Nachhaltige Entwicklung sollte als ein zentrales Thema in allen sektoralen und regionalen Maßnahmen und in allen durch den EU-Haushalt finanzierten Geschäftsvorhaben berücksichtigt werden. Die Verantwortungsträger regionaler und lokaler Gebietskörperschaften sollten einen Dialog mit den einschlägigen Wirtschaftskreisen aufnehmen und zu nachhaltigen Investitionen ermutigen. 22. Wirtschaftsinstrumente und ökosteuerpolitische Maßnahmen sind nicht nur in umweltpolitischer Hinsicht, sondern auch unter dem Aspekt der regionalen Entwicklung von grundlegender Bedeutung im Sinne der Förderung einer rationelleren Ressourcenverwendung, der Verringerung des Schadstoffgehalts der Emissionen und der Finanzierung des für eine nachhaltige Entwicklung notwendigen gleichen Zugangs zu den öffentlichen Gütern für alle. 23. Es muss ein ausgeglichener Ansatz entwickelt werden, der gute soziale Verhältnisse mit hoher Produktivität und einem hohen Qualitätsstandard von Gütern und Dienstleistungen verbindet. Dieser Ansatz sollte vom Grundsatz geleitet werden, dass mehr und bessere Beschäftigung in einer dynamischen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft den sozialen Zusammenhalt stärkt. 24. Aktive Bürgerbeteiligung sollte im Bereich des gesellschaftlichen Wandels und umweltrelevanter Veränderungen unterstützt werden; Anstrengungen im Bereich der Ausbildung und öffentliche Informationskampagnen sind von entscheidender Bedeutung. Aus- und Fortbildung, die dem Grundsatz lebensbegleitenden Lernens entsprechen, sind Schlüsselfaktoren für die Herausbildung einer qualifizierten Arbeitnehmerschaft, zentrales Element einer nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft. 25. Die Gestaltung eines nachhaltigen Lebensumfelds muss mehr Aufmerksamkeit bekommen. Dies beinhaltet auch die nachhaltige Fortbewirtschaftung und die nachhaltige Gestaltung von städtischen Lebensräumen sowie der Arbeitsumwelt. 26. Das Konzept der lokalen Agenda 21, wie es in der Rio-Agenda eingeführt wurde, muss fortgeführt und ausgebaut werden. Die in tausenden europäischer Städte, Dörfern und Landkreisen eingeführte gute Praxis belegt, dass dieses Instrument lokalen Behörden dabei hilft, zu einer nachhaltigen Entwicklung zu kommen, die Wirtschaft, gesellschaftliche Beziehungen und Umwelt einbezieht und gleichzeitig den Dialog mit den Bürgern und ihre Beteiligung auf lokaler Ebene fördert. 27. Der Agenda 21-Prozess, der im Allgemeinen als ein innergesellschaftlicher Dialog aufgefasst wird, sollte sorgfältig überwacht werden. Ein Prozess sozialen Lernen und sozialer Kreativität sowie neue Arten der Lenkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und neue Instrumente der Zusammenarbeit sollten entwickelt werden, die über die traditionellen, hauptsächlich bürokratischen und regulierenden Behördenverfahren hinausgehen. Der AdR beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung an die Europäische Kommission, an das Europäische Parlament, an den Rat und an den spanischen sowie den dänischen Ratsvorsitz der Union weiterzuleiten. Brüssel, den 16. Mai 2002. Der Präsident des Ausschusses der Regionen Albert Bore (1) ABl. C 107 vom 3.5.2002, S. 9. (2) ABl. C 192 vom 12.8.2002, S. 59.