Mitteilung betreffend die Eröffnung der Kontingente, die durch Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 21. Mai 2002 für die Einfuhr bestimmter EGKS-Erzeugnisse mit Ursprung in Kasachstan festgelegt wurden
Amtsblatt Nr. C 124 vom 25/05/2002 S. 0001 - 0001
Mitteilung betreffend die Eröffnung der Kontingente, die durch Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 21. Mai 2002 für die Einfuhr bestimmter EGKS-Erzeugnisse mit Ursprung in Kasachstan festgelegt wurden (2002/C 124/01) Gemäß dem Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 21. Mai 2002 wird die Mitteilung 2001/C 374/03 betreffend die Eröffnung der Kontingente(1) wie folgt geändert: 1. Die unter Nummer 1 genannte Gültigkeitsdauer wird folgendermaßen geändert: "zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2002". 2. Das in Anlage 2 Artikel 4 Absatz 1 genannte Datum "30. September 2002" wird durch "31. März 2003" ersetzt; das Datum "30. Juni 2002" wird durch "31. Dezember 2002" ersetzt. 3. Anlage 7 des Anhangs wird durch die beigefügte Anlage 7 ersetzt. Alle anderen Teile der Mitteilung 2001/C 374/03 bleiben gültig. (1) ABl. C 374 vom 29.12.2001, S. 23. Anlage 7 HÖCHSTMENGEN >PLATZ FÜR EINE TABELLE>