Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Februar 2002 zur Umsetzung des Berichts über die konkreten zukünftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung im Hinblick auf die Ausarbeitung eines gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahr 2002
Amtsblatt Nr. C 058 vom 05/03/2002 S. 0001 - 0011
Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Februar 2002 zur Umsetzung des Berichts über die konkreten zukünftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung im Hinblick auf die Ausarbeitung eines gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahr 2002 (2002/C 58/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - eingedenk (1) des vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 23. und 24. März 2000 in Lissabon vorgegebenen und auf seiner Tagung vom 23. und 24. März 2001 in Stockholm bekräftigten neuen strategischen Ziels für die Europäische Union, diese "zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, der zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und größerem sozialem Zusammenhalt befähigt ist"; (2) der Tatsache, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon bekräftigt hat, dass Europas Bildungs- und Ausbildungssysteme sich auf den Bedarf der Wissensgesellschaft und die Notwendigkeit von mehr und besserer Beschäftigung einstellen müssen; (3) des dem Rat "Bildung" vom Europäischen Rat in Lissabon erteilten Auftrags, "als Beitrag zum Luxemburg-Prozess und zum Cardiff-Prozess und im Hinblick auf die Vorlage eines umfassenderen Berichts auf der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2001 allgemeine Überlegungen über die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme anzustellen und sich dabei auf gemeinsame Anliegen und Prioritäten zu konzentrieren, zugleich aber die nationale Vielfalt zu respektieren" (Nummer 27 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes); (4) des vom Rat "Bildung" auf seiner Tagung vom 12. Februar 2001 verabschiedeten Berichts über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (nachstehend "Bericht" genannt), in dem einem Kommissionsvorschlag Rechnung getragen wurde, drei konkrete strategische Ziele und 13 Teilziele festgehalten sind sowie die allgemeinen Ziele berücksichtigt wurden, die die Gesellschaft der allgemeinen und beruflichen Bildung zuweist; (5) der Tagung des Europäischen Rates in Stockholm, auf der die Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung wie folgt erneut unterstrichen wurde: "Die Verbesserung der Grundkenntnisse, insbesondere der IT- und der digitalen Kenntnisse, gehört zu den wichtigsten Prioritäten, um die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Diese Priorität umfasst Bildungspolitiken und lebenslanges Lernen sowie die Bewältigung des derzeitigen Defizits bei der Einstellung von wissenschaftlichem und technischem Personal. Eine wissensbasierte Wirtschaft erfordert eine solide allgemeine Bildung zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und des lebenslangen Lernens"; (6) der Tatsache, dass auf der Tagung des Europäischen Rates in Stockholm der Rat und die Kommission des Weiteren beauftragt wurden, "dem Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2002 einen Bericht mit einem detaillierten Arbeitsprogramm zur Verwirklichung der Ziele im Bereich der Bildungs- und Ausbildungssysteme vorzulegen, einschließlich einer Beurteilung ihrer Umsetzung im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode und in einer weltweiten Perspektive"; (7) der Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Juli 2001 zur Umsetzung des Berichts, in denen insbesondere darauf hingewiesen wurde, dass mit der Arbeit in den Bereichen Grundfertigkeiten (Ziel 1.2), Informations- und Kommunikationstechnologie (Ziel 1.3) sowie Mathematik, Naturwissenschaft und Technik (Ziel 1.4) unverzüglich begonnen wird, die auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Stockholm hervorgehoben worden sind; (8) der am 7. September 2001 verabschiedeten Mitteilung mit dem Titel "Entwurf des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung des Berichts über die konkreten zukünftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung", die die Kommission entsprechend dem vom Europäischen Rat in Stockholm erteilten Auftrag vorgelegt hat und mit der ein nützlicher Beitrag zu dem gemeinsamen Bericht geleistet wird, der dem Rat am 14. Februar 2002 zur Annahme vorgelegt und dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Barcelona unterbreitet werden soll; BEKRÄFTIGT, dass mit den Folgemaßnahmen zu dem Bericht vom 12. Februar 2001 vor allem folgende Ziele verfolgt werden: - Bewertung des Erreichten im Hinblick auf die in dem Bericht festgelegten Ziele, damit der Rat "Bildung" dem Europäischen Rat, soweit dies angebracht erscheint, jederzeit Bericht erstatten kann; - Verbesserung der Konzipierung und Umsetzung der Politik im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Ebenen; - Verstärkung der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, um die Effizienz und Wirksamkeit dieser Tätigkeit zu erhöhen; WÜRDIGT die Einsetzung von drei Arbeitsgruppen durch die Kommission mit dem Ziel, einen Beitrag zur Anwendung der offenen Koordinierungsmethode im Hinblick auf drei der Teilziele des Berichts zu leisten; BETONT die Notwendigkeit einer Synergie zwischen der Umsetzung des Berichts und 1. der europäischen Beschäftigungsstrategie, der wirksamen Umsetzung des Luxemburg- und des Cardiff-Prozesses sowie den Grundzügen der Wirtschaftspolitik; 2. den laufenden Arbeiten der hochrangigen Task Force "Qualifikation und Mobilität" der Kommission. Auf der Grundlage eines Berichts, den die Task Force im Dezember 2001 vorzulegen hat, wird die Kommission für die Tagung des Europäischen Rates in Barcelona einen Aktionsplan ausarbeiten, mit dem bis zum Jahr 2005 die europäischen Arbeitsmärkte für alle geöffnet werden sollen; 3. den Tätigkeiten im Rahmen der Evaluierung der Mobilitätsfortschritte in Umsetzung der Empfehlung und des Aktionsplans zur Mobilität; 4. der noch ausstehenden Mitteilung der Kommission über den Aufbau eines europäischen Raumes des lebenslangen Lernens im Anschluss an die Konsultation über das Memorandum über lebenslanges Lernen; 5. dem noch ausstehenden Aktionsplan der Kommission zu Wissenschaft und Gesellschaft, der als Beitrag zum Europäischen Forschungsraum konzipiert ist und einem auf der informellen gemeinsamen Tagung der Bildungs- und Forschungsminister vom 1.-3. März 2001 in Uppsala ausgesprochenen Ersuchen nachkommt; 6. der Mitteilung der Kommission "Aktionsplan eLearning - Gedanken zur Bildung von Morgen" vom 24. Mai 2000, die ihren umfassenden "Aktionsplan eEurope" ergänzt und als Schlüsselelement der europäischen Beschäftigungsstrategie konzipiert ist; BEKRÄFTIGT unter Berücksichtigung der weltweiten Perspektive dieser Umsetzungsarbeit, der aktuellen Weltlage und ihrer Auswirkungen auf die Europäische Union 1. die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Verhütung von Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf allen Ebenen und den Wert der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Förderung von Bürgersinn, sozialem Zusammenhalt, Toleranz und Achtung der Menschenrechte; 2. die Bereitschaft, weiterhin für einen offenen europäischen Raum der Mobilität im allgemeinen und beruflichen Bildungswesen einzutreten und damit für einen nicht diskriminierenden Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung zu sorgen; 3. dass Weltoffenheit eine integrale Komponente im Hinblick auf Qualität und Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa sowie ihre weltweite Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität darstellt; IST SICH ÜBER DIE FOLGENDEN GRUNDSÄTZE FÜR DAS WEITERE VORGEHEN EINIG: 1. Der Rat, die Mitgliedstaaten und die Kommission tragen im Rahmen ihren jeweiligen Zuständigkeiten die Verantwortung für das Ergebnis der Umsetzungsarbeit. Es obliegt dem Rat in Zusammenarbeit mit der Kommission, über die Hauptthemen der Ziele der allgemeinen und beruflichen Bildung zu entscheiden sowie darüber, ob und wo Indikatoren, gegenseitige Prüfung, ein Austausch über bewährte Praktiken und Benchmark-Kriterien eingesetzt werden. 2. Die drei konkreten strategischen Ziele und die 13 Teilziele des Berichts bedürfen einer operativen Ausgestaltung. Der beigefügte Sachstandsbericht enthält daher einen Vorschlag für eine Reihe von mit diesen Zielen verbundenen Kernpunkten. 3. Mess- und andere Umsetzungsinstrumente zur Verwirklichung der einzelnen Ziele sollten nach Maßgabe der politischen Relevanz festgelegt werden. Die sachgemäße Anwendung der offenen Koordinierungsmethode auf die verschiedenen Ziele erfordert eine einschlägige Fachkenntnis auf dem Gebiet der Identifizierung geeigneter Indikatoren und anderer Umsetzungsinstrumente im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Vergleichbare Daten sind eine Voraussetzung für den Einsatz von Indikatoren und Benchmark-Kriterien. 4. Neben den vorstehend genannten Messinstrumenten können zur Unterstützung der Umsetzung generell Methoden herangezogen werden, die in der Regel im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit angewendet werden, unter anderem Erhebungen, Gedankenaustausch mit Sachverständigen in einem spezifischen Bereich sowie Pilotprojekte für die Durchführung eines bestimmten Teilziels des Berichts. 5. Bei der Umsetzung ist laufenden Prozessen, vorhandenem Sachwissen und bestehenden Überwachungsinstrumenten sowie Netzen, die die politischen Entscheidungsträger systematischer nutzen sollten, besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Es könnte zweckmäßig sein, die Umsetzungsarbeiten in Bezug auf mehrere Kernpunkte zusammenzufassen. 6. Die Bewerberländer sollten zu gegebener Zeit aufgefordert werden, sich an den weiteren Arbeiten zu beteiligen; IST SICH HINSICHTLICH DER PLANUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2001-2004 DARÜBER EINIG, DASS a) diese Zeitplanung im Zusammenhang mit den voraussichtlichen allgemeinen Entwicklungen bis zum Jahr 2010 vorgeschlagen wird, die Gegenstand des gemeinsamen Berichts an den Europäischen Rat im Frühjahr 2002 sein werden; die Zeitplanung der auf den Ergebnissen der Umsetzungsarbeit basierenden Berichte wird in den Bericht an den Europäischen Rat von Barcelona aufgenommen; b) die Arbeiten in Bezug auf alle Ziele bis 2004 beginnen sollten; c) die Umsetzungsarbeit entsprechend der im beigefügten Sachstandsbericht vorgeschlagenen Zeitplanung in drei Stufen organisiert wird; die erste Stufe ist bereits angelaufen; d) die Arbeit in den folgenden fünf Bereichen im zweiten Halbjahr 2002 aufgenommen wird: - Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung von Lehrkräften und Ausbildern (Ziel 1.1); - bestmögliche Nutzung der Ressourcen (Ziel 1.5); - Unterstützung für aktiven Bürgersinn, gleiche Chancen und gesellschaftlichen Zusammenhalt (Ziel 2.3); - Intensivierung von Mobilität und Austausch (Ziel 3.4); - Stärkung der europäischen Zusammenarbeit (Ziel 3.5); e) die erzielten Fortschritte im Jahre 2004 einer Überprüfung unterzogen werden; ERSUCHT DIE KOMMISSION, im Rahmen ihrer gemeinsamen Arbeiten zur Umsetzung des Berichts über die Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa regelmäßig über ihre einschlägigen Tätigkeiten, einschließlich der Fortschritte ihrer Arbeitsgruppen, Bericht zu erstatten. ANHANG SACHSTANDSBERICHT DETAILLIERTES ARBEITSPROGRAMM ZUR VERWIRKLICHUNG DER 13 TEILZIELE Strategisches Ziel 1 ERHÖHUNG DER QUALITÄT UND WIRKSAMKEIT DER SYSTEME DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION TEILZIEL 1.1 - VERBESSERUNG DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG VON LEHRKRÄFTEN UND AUSBILDERN A. Kernpunkte 1. Die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Lehrkräfte und Ausbilder angemessen unterstützt werden, um auf die Herausforderungen der Wissensgesellschaft reagieren zu können - unter anderem durch Erstausbildung und berufsbegleitende Fortbildung in der Perspektive des lebenslangen Lernens. 2. Die Fähigkeiten bestimmen, die Lehrkräfte und Ausbilder angesichts ihrer sich verändernden Rolle in der Wissensgesellschaft besitzen sollten. 3. Ausreichenden Nachwuchs für den Lehrerberuf auf allen Fachgebieten und Bildungsstufen sicherstellen und dafür sorgen, dass der Langzeitbedarf in diesem Beruf gedeckt werden kann, indem das Berufsfeld allgemeine und berufliche Bildung attraktiver wird. 4. Bewerber, die über Berufserfahrung auf anderen Gebieten verfügen, für die Laufbahn des Lehrers und Ausbilders gewinnen. B. Follow-up a) Anlaufphase: im Verlauf des Jahres 2002 (Zweite Stufe) b) Laufende/künftige Maßnahmen (indikative Liste) - Maßnahmen (Seminare, Erhebungen) des Europäischen Netzwerks für Lehrerbildungspolitik (ENTEP) - Die 2001 im Rahmen von Eurydice durchgeführte Erhebung zu Lehrkräften (Unterricht und Lehrerberuf) stellt eine umfangreiche Informationsquelle auf der Grundlage von quantitativen und qualitativen Daten dar (der Abschlussbericht wird Ende 2002 erscheinen) - Cedefop-Aktionen im Rahmen des Lehrer- und Ausbilder-Netzwerks c) Bereits vereinbarte spezifische Ziele: - d) Kernpunkte, bei denen quantitative Kriterien angewandt werden könnten (indikative Liste): Kernpunkt 3 e) Kernpunkte, die besonders geeignet sind für einen qualitativen Ansatz, einschließlich des Austauschs bewährter Verfahren (indikative Liste): Kernpunkte 1, 2, 4 TEILZIEL 1.2 - ENTWICKLUNG DER GRUNDFERTIGKEITEN FÜR DIE WISSENSGESELLSCHAFT A. Kernpunkte 1. Bestimmen, um welche neuen Grundfertigkeiten es geht und wie diese Fertigkeiten zusammen mit den herkömmlichen Grundfertigkeiten besser in die Lehrpläne eingebaut, erlernt und aufrechterhalten werden können. 2. Diese Grundfertigkeiten wirklich für alle zugänglich machen, insbesondere auch für Benachteiligte, Lernende mit besonderen Bedürfnissen, Schulabbrecher und erwachsene Lernende. 3. Die offizielle Anerkennung von Grundfertigkeiten fördern. B. Follow-up a) Anlaufphase: 2. Hälfte 2001 (Erste Stufe) b) Laufende/künftige Maßnahmen (indikative Liste) Im September 2001 wurde eine Arbeitsgruppe der Kommission über Grundfertigkeiten gebildet c) Bereits vereinbarte spezifische Ziele Bis 2010 Halbierung der Anzahl der 18- bis 24-Jährigen, die lediglich über einen Abschluss der unteren Sekundarstufe verfügen (Beschäftigungsleitlinien 2001, Nr. 4) d) Kernpunkte, bei denen quantitative Kriterien angewandt werden könnten (indikative Liste): Kernpunkt 2 e) Kernpunkte, die besonders geeignet sind für einen qualitativen Ansatz, einschließlich des Austauschs bewährter Verfahren (indikative Liste): Kernpunkte 1, 2, 3 TEILZIEL 1.3 - ZUGANG ZU DEN INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIEN (IKT) FÜR ALLE A. Kernpunkte 1. Für angemessene Ausrüstungen und Bildungssoftware sorgen, sodass die IKT und eLearning-Methoden bestmöglich in der allgemeinen und beruflichen Bildung eingesetzt werden können. 2. Die bestmögliche Nutzung von innovativen Lehr- und Lernmethoden auf der Grundlage der IKT fördern. B. Follow-up a) Anlaufphase: 2. Hälfte 2001 (Erste Stufe) b) Laufende/künftige Maßnahmen (indikative Liste) - Im Oktober 2001 wurde eine Arbeitsgruppe der Kommission über IKT eingerichtet - eLearning-Initiativen und Aktionsplan der Kommission - Eurydice-Erhebungen: - ICT@Europe.edu: Informations- und Kommunikationstechnologien in den europäischen Ausbildungssystemen (2001) - Informations- und Kommunikationstechnologie-Systeme in Europa. Nationale Bildungspolitik, Lehrpläne, Lehrerausbildung (2000) c) Bereits vereinbarte spezifische Ziele Bis Ende 2001 für alle Schulen Zugang zum Internet und zu Multimedia-Material (Beschäftigungsleitlinien 2001, Nr. 5). Bis Ende 2002 Schulung aller hierfür erforderlichen Lehrer im Umgang mit diesen Technologien, damit allen Schülern eine umfassende digitale Kompetenz vermittelt werden kann (Beschäftigungsleitlinien 2001, Nr. 5) d) Kernpunkte, bei denen quantitative Kriterien angewandt werden könnten (indikative Liste): Kernpunkt 1 e) Kernpunkte, die besonders geeignet sind für einen qualitativen Ansatz, einschließlich des Austauschs vorbildlicher Verfahren (indikative Liste): Kernpunkt 2 TEILZIEL 1.4 - FÖRDERUNG DES INTERESSES AN WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN STUDIEN A. Kernpunkte 1. Das Interesse an Mathematik, Naturwissenschaften und Technologie frühzeitig fördern. 2. Mehr junge Menschen dazu motivieren, ein Studium und eine Laufbahn auf dem Gebiet der Mathematik, Naturwissenschaften und Technik zu wählen, insbesondere in der Forschung und in naturwissenschaftlichen Disziplinen, wo kurz- und mittelfristig ein Mangel an qualifiziertem Personal herrscht. 3. Ein besseres Geschlechtergleichgewicht bei denjenigen erreichen, die eine mathematische, naturwissenschaftliche oder technische Ausbildung wählen. 4. Für eine ausreichende Anzahl von qualifizierten Lehrern für die Fächer Mathematik, Naturwissenschaften und Technik sorgen. B. Follow-up a) Anlaufphase: 2. Hälfte 2001 (Erste Stufe) b) Laufende/künftige Maßnahmen (indikative Liste) - Im September 2001 wurde eine Arbeitsgruppe der Kommission für Mathematik, Naturwissenschaft und Technik eingerichtet - Fortschrittsberichte zur Kommissionsmitteilung "Hin zu einem Europäischen Forschungsraum" c) Bereits vereinbarte spezifische Ziele: - d) Kernpunkte, bei denen quantitative Kriterien angewandt werden könnten (indikative Liste): Kernpunkte 2, 3, 4 e) Kernpunkte, die besonders geeignet sind für einen qualitativen Ansatz, einschließlich des Austauschs vorbildlicher Verfahren (indikative Liste): Kernpunkt 1 TEILZIEL 1.5 - BESTMÖGLICHE NUTZUNG DER RESSOURCEN A. Kernpunkte 1. Die Investitionen in die Humanressourcen bei gerechter und effizienter Verteilung der verfügbaren Mittel steigern, damit der offene Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung erleichtert und die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessert wird. 2. Die Entwicklung kompatibler Qualitätssicherungssysteme unter Achtung der Vielfalt in Europa unterstützen. 3. Die Potenziale öffentlich-privater Partnerschaften entwickeln. B. Follow-up a) Anlaufphase: Im Verlauf des Jahres 2002 (Zweite Stufe) b) Laufende/künftige Maßnahmen (indikative Liste) - Das Follow-up muss in erster Linie auf (regionaler und auch lokaler) Ebene der Mitgliedstaaten erfolgen, da eine Bewertung der bestmöglichen Nutzung der Ressourcen stark von den tatsächlichen konkreten sozio-ökonomischen und kulturellen Rahmenbedingungen abhängt. Es handelt sich um ein Querschnittsziel, das somit als umfassendes Thema für die Umsetzung aller anderen Ziele von Bedeutung ist. Es hat sich ferner ergeben, dass bei einigen Fragen eine internationale Zusammenarbeit, die über den EU-Rahmen hinausreicht (z. B. OECD), besteht - Bestehendes Netz: ENQA c) Bereits vereinbarte spezifische Ziele Von Jahr zu Jahr substanzielle Steigerung der Humankapitalinvestitionen pro Kopf (Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, Lissabon, Nr. 26) d) Kernpunkte, bei denen quantitative Kriterien angewandt werden könnten (indikative Liste): Kernpunkt 1 e) Kernpunkte, die besonders geeignet sind für einen qualitativen Ansatz, einschließlich des Austauschs vorbildlicher Verfahren (indikative Liste): Kernpunkte 1, 2, 3 Strategisches Ziel 2 LEICHTERER ZUGANG ZUR ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG FÜR ALLE TEILZIEL 2.1 - EIN OFFENES LERNUMFELD A. Kernpunkte 1. Durch Information und Beratung über die ganze Palette der verfügbaren Lernmöglichkeiten den Zugang zum lebenslangen Lernen weiter öffnen. 2. Allgemeine und berufliche Bildung so vermitteln, dass Erwachsene effektiv daran teilnehmen und ihre Teilnahme am Lernprozess mit anderen Pflichten und Tätigkeiten vereinbaren können. 3. Gewährleisten, dass das Lernen allen zugänglich ist, damit die Herausforderungen der Wissensgesellschaft besser gemeistert werden können. 4. Die Flexibilität bei den Bildungswegen für alle verstärken. B. Follow-up a) Anlaufphase: 2. Hälfte 2002 und Ende 2003 (Dritte Stufe) b) Laufende/künftige Maßnahmen (indikative Liste) Im Hinblick auf die Umsetzung des Memorandums der Kommission über lebenslanges Lernen sollten Maßnahmen ergriffen und mit denen unter Abschnitt 2.2 kombiniert werden c) Bereits vereinbarte spezifische Ziele: - d) Kernpunkte, bei denen quantitative Kriterien angewandt werden könnten (indikative Liste): Kernpunkte 2, 3 e) Kernpunkte, die besonders geeignet sind für einen qualitativen Ansatz, einschließlich des Austauschs vorbildlicher Verfahren (indikative Liste): Kernpunkte 1, 4 TEILZIEL 2.2 - LERNEN MUSS ATTRAKTIVER WERDEN A. Kernpunkte 1. Junge Menschen darin bestärken, nach dem Ende der Pflichtschulzeit weiter zu lernen oder sich fortzubilden; Erwachsene dazu motivieren und in die Lage versetzen, in ihrem späteren Leben weiter zu lernen. 2. Wege zur offiziellen Anerkennung der informellen Lernerfahrung entwickeln. 3. Wege finden, um das Lernen attraktiver zu machen, und zwar sowohl im Rahmen als auch außerhalb der formalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung. B. Follow-up a) Anlaufphase: 2. Hälfte 2002 bis Ende 2003 (Dritte Stufe) b) Laufende/künftige Maßnahmen (indikative Liste) Im Hinblick auf die Umsetzung des Memorandums der Kommission über lebenslanges Lernen sollten Maßnahmen ergriffen und mit denen unter Abschnitt 2.1 kombiniert werden c) Bereits vereinbarte spezifische Ziele Bis zum Jahr 2010 Halbierung des Anteils der 18- bis 24-Jährigen, die nur die untere Sekundarstufe besucht haben und keine weiterführende Ausbildung absolvieren (Beschäftigungspolitische Leitlinien 2001, Nr. 4) d) Kernpunkte, bei denen quantitative Kriterien angewandt werden könnten (indikative Liste): Kernpunkt 1 e) Kernpunkte, die besonders geeignet sind für einen qualitativen Ansatz, einschließlich des Austauschs vorbildlicher Verfahren (indikative Liste): Kernpunkte 1, 2, 3 TEILZIEL 2.3 - UNTERSTÜTZUNG FÜR AKTIVEN BÜRGERSINN, GLEICHE CHANCEN UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT A. Kernpunkte 1. Gewährleisten, dass das Erlernen der demokratischen Werte und der demokratischen Beteiligung im Hinblick auf alle Schulpartner wirksam gefördert wird, um die Menschen auf eine aktive Bürgerschaft vorzubereiten. 2. Den Aspekt der Chancengleichheit in die Ziele und in die organisatorische Gestaltung der allgemeinen und beruflichen Bildung voll einbeziehen. 3. Gewährleisten, dass die Menschen, die benachteiligt sind oder die gegenwärtig weniger zum Zuge kommen, gleichberechtigten Zugang zum Erwerb von Fertigkeiten erhalten, und sie zur Teilnahme am Lernprozess bewegen. B. Follow-up a) Anlaufphase: Im Verlauf des Jahres 2002 (Zweite Stufe) b) Laufende/künftige Maßnahmen (indikative Liste) Follow-up von Lissabon (soziale Integration) c) Bereits vereinbarte spezifische Ziele Bis zum Jahr 2010 Halbierung des Anteils der 18- bis 24-Jährigen, die nur die untere Sekundarstufe besucht haben und keine weiterführende Ausbildung absolvieren (Beschäftigungspolitische Leitlinien 2001, Nr. 4) d) Kernpunkte, bei denen quantitative Kriterien angewandt werden könnten (indikative Liste): Kernpunkt 3 e) Kernpunkte, die besonders geeignet sind für einen qualitativen Ansatz, einschließlich des Austauschs vorbildlicher Verfahren (indikative Liste): Kernpunkte 1, 2, 3 Strategisches Ziel 3 ÖFFNUNG DER SYSTEME DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG GEGENÜBER DER WELT TEILZIEL 3.1 - ENGERE KONTAKTE ZUR ARBEITSWELT UND ZUR FORSCHUNG SOWIE ZUR GESELLSCHAFT IM WEITEREN SINNE A. Kernpunkte 1. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Ausbildungssystemen und der Gesellschaft im weiteren Sinne fördern. 2. Zwischen allen Arten von Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen Partnerschaften zum gegenseitigen Vorteil einrichten(1) B. Follow-up a) Anlaufphase: 2. Hälfte 2002 bis Ende 2003 (Dritte Stufe) b) Laufende/künftige Maßnahmen (indikative Liste) In Anbetracht der Bedeutung der konkreten sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen, zu denen die einschlägigen Akteure, einschließlich der Sozialpartner, gehören, müssen viele Maßnahmen zunächst auf lokaler Ebene in Angriff genommen werden c) Bereits vereinbarte spezifische Ziele: - d) Kernpunkte, bei denen quantitative Kriterien angewandt werden könnten (indikative Liste): Kernpunkte 1, 2 e) Kernpunkte, die besonders geeignet sind für einen qualitativen Ansatz, einschließlich des Austauschs vorbildlicher Verfahren (indikative Liste): Kernpunkte 1, 2 TEILZIEL 3.2 - ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMERGEISTES A. Kernpunkte 1. Initiative und Kreativität im gesamten System der allgemeinen und beruflichen Bildung fördern und damit den Unternehmergeist entwickeln ("Unternehmertum"). 2. Den Erwerb der für die Gründung und die Leitung eines Unternehmens erforderlichen Fertigkeiten erleichtern(2). B. Follow-up a) Anlaufphase: 2. Hälfte 2002 bis Ende 2003 (Dritte Stufe) b) Laufende/künftige Maßnahmen (indikative Liste) Gegebenenfalls kann auf die Einrichtung einer eigenen Follow-up-Struktur für dieses Ziel verzichtet werden. Die Follow-up-Maßnahmen könnten in die Follow-up-Maßnahmen für die Grundfertigkeiten (Ziel 1.2, Anlaufphase 2. Hälfte 2001) einbezogen werden. c) Bereits vereinbarte spezifische Ziele Förderung unternehmerischen Denkens und der Bereitschaft zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit (Beschäftigungspolitische Leitlinien, Nr. 9) d) Kernpunkte, bei denen quantitative Kriterien angewandt werden könnten (indikative Liste): - e) Kernpunkte, die besonders geeignet sind für einen qualitativen Ansatz, einschließlich des Austauschs vorbildlicher Verfahren (indikative Liste): Kernpunkte 1, 2 EILZIEL 3.3 - VERSTÄRKTES ERLERNEN FREMDER SPRACHEN A. Kernpunkte 1. Jeden ermutigen, neben der eigenen Muttersprache zwei oder gegebenenfalls mehr Sprachen der Gemeinschaft zu erlernen, und das Bewusstsein für die Wichtigkeit des Erlernens fremder Sprachen bei Menschen aller Alterstufen zu schärfen. 2. Schulen und Ausbildungsstätten zur Anwendung effizienter Lehr- und Ausbildungsmethoden ermutigen und Motivationen für die Weiterführung des Sprachenlernens auch in späteren Lebensphasen geben. B. Follow-up a) Anlaufphase: 2. Hälfte 2002 bis Ende 2003 (Dritte Stufe) b) Laufende/künftige Maßnahmen (indikative Liste) Folgemaßnahme zum Europäischen Jahr der Sprachen in Zusammenarbeit mit dem Europarat. Die Kommission wird Anfang 2003 Vorschläge zur Förderung der sprachlichen Vielfalt und des Sprachenlernens ausarbeiten und zugleich dafür Sorge tragen, dass die Konsistenz mit der Umsetzung des Berichts über die konkreten zukünftigen Ziele der allgemeinen und beruflichen Bildung gewahrt bleibt c) Bereits vereinbarte spezifische Ziele Die Schüler müssten generell die Möglichkeit haben, während der Pflichtschulzeit zwei Fremdsprachen aus der Union jeweils zwei aufeinander folgende Jahre lang, möglichst aber noch länger, zu lernen (Entschließung des Rates vom 31. März 1995) d) Kernpunkte, bei denen quantitative Kriterien angewandt werden könnten (indikative Liste): Kernpunkt 1 e) Kernpunkte, die besonders geeignet sind für einen qualitativen Ansatz, einschließlich des Austauschs vorbildlicher Verfahren (indikative Liste): Kernpunkte 1, 2 TEILZIEL 3.4 - INTENSIVIERUNG VON MOBILITÄT UND AUSTAUSCH A. Kernpunkte 1. Einzelpersonen und Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen möglichst umfassenden Zugang zur Mobilität bieten, und zwar einschließlich der Einrichtungen mit weniger privilegiertem Publikum, und die verbleibenden Mobilitätshindernisse abbauen. 2. Umfang, Richtungen, Teilnahmequoten und qualitative Aspekte der Mobilitätsströme in ganz Europa überwachen. 3. Die Validierung und Anerkennung der im Rahmen der Mobilität erworbenen Kompetenzen erleichtern. B. Follow-up a) Anlaufphase: im Verlauf des Jahres 2002 (Zweite Stufe) b) Laufende/künftige Maßnahmen (indikative Liste) - Mobilitätsprogramme der Gemeinschaft: Sokrates, Leonardo und Jugend, bereits bestehende EU-Unterstützung der Mobilität im Forschungsbereich - hochrangige Task Force "Qualifikation und Mobilität" der Kommission - von der Kommission einzusetzende Arbeitsgruppe für die Überwachung der Umsetzung des Aktionsprogramms für Mobilität (wie vom Europäischen Rat in Nizza vorgeschlagen) und der betreffenden Empfehlung c) Bereits vereinbarte spezifische Ziele Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Lissabon) Nr. 13 betreffend die Mobilität von Forschern und Nr. 26 betreffend die Mobilität von Schülern und Studenten, Lehrern sowie Ausbildungs- und Forschungspersonal d) Kernpunkte, bei denen quantitative Kriterien angewandt werden könnten (indikative Liste): Kernpunkte 1, 2 e) Kernpunkte, die besonders geeignet sind für einen qualitativen Ansatz, einschließlich des Austauschs vorbildlicher Verfahren (indikative Liste): Kernpunkte 1, 2, 3 TEILZIEL 3.5 - STÄRKUNG DER EUROPÄISCHEN ZUSAMMENARBEIT A. Kernpunkte 1. Verstärkt dafür Sorge tragen, dass die Anerkennungsprozesse für die Zwecke einer Weiterführung des Studiums, der Ausbildung und der Beschäftigung europaweit wirksam und fristgerecht erfolgen. 2. Die Zusammenarbeit zwischen verantwortlichen Organisationen und Behörden fördern, damit die Kompatibilität im Bereich der Qualitätssicherung und Anrechnung erhöht wird. 3. Die Transparenz der Informationen über Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten und -strukturen im Hinblick auf die Schaffung eines offenen europäischen Bildungsraums verstärken. B. Follow-up a) Anlaufphase: im Verlauf des Jahres 2002 (Zweite Stufe) b) Laufende/künftige Maßnahmen (indikative Liste) Als Querschnittsmaßnahme geht es hierbei um die Umsetzung aller Ziele und um die Tätigkeiten des Bildungsrates selbst. Synergie mit anderen Tätigkeiten, insbesondere den Tätigkeiten in Bezug auf Transparenz, Anerkennung und Qualitätssicherung (Europass, NARIC/ENRIC und ENQUA) wie auch mit den außerhalb des EU-Rahmens laufenden Tätigkeiten wie dem "Bologna-Prozess" oder dem Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabonner Anerkennungsübereinkommen) c) Bereits vereinbarte spezifische Ziele: - d) Kernpunkte, bei denen quantitative Kriterien angewandt werden könnten (indikative Liste): Kernpunkt 1 e) Kernpunkte, die besonders geeignet sind für einen qualitativen Ansatz, einschließlich des Austauschs vorbildlicher Verfahren (indikative Liste): Kernpunkte 1, 2, 3 ZEITPLAN FÜR DEN BEGINN DER FOLLOW-UP-MASSNAHMEN FÜR DIE TEILZIELE Stufe 1 (Beginn: 2. Halbjahr 2001) Teilziel 1.2- Entwicklung der Grundfertigkeiten für die Wissensgesellschaft Teilziel 1.3- Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien für alle Teilziel 1.4- Förderung des Interesses an wissenschaftlichen und technischen Studien Stufe 2 (Beginn: im Verlauf des Jahres 2002) Teilziel 1.1- Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung von Lehrkräften und Ausbildern Teilziel 1.5- Bestmögliche Nutzung der Ressourcen Teilziel 2.3- Unterstützung für aktiven Bürgersinn, gleiche Chancen und gesellschaftlichen Zusammenhalt Teilziel 3.4- Intensivierung von Mobilität und Austausch Teilziel 3.5- Stärkung der europäischen Zusammenarbeit Stufe 3 (Beginn: zwischen dem 2. Halbjahr 2002 und Ende 2003) Teilziel 2.1- Ein offenes Lernumfeld Teilziel 2.2- Lernen muss attraktiver werden Teilziel 3.1- Engere Kontakte zur Arbeitswelt und zur Forschung sowie zur Gesellschaft im weiteren Sinne Teilziel 3.2- Entwicklung des Unternehmergeistes Teilziel 3.3- Verstärktes Erlernen fremder Sprachen (1) Vgl. Schlussfolgerungen von Lissabon, Nr. 26. (2) Vgl. Bericht über die Ziele, S. 14, Nr. 2.3.2 (Dok. 5980/01).