Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden
Amtsblatt Nr. C 324 vom 24/12/2002 S. 0013 - 0013
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2002/C 324/07) Datum der Annahme des Beschlusses: 17.4.2002 Mitgliedstaat: Niederlande Beihilfe Nr.: N 641/01 Titel: Beihilfe zur Unterstützung des Zwiebelsektors Zielsetzung: Förderung von Zwiebelabsatz und Forschung sowie der Durchführung von Kontrollen (die Forschung betrifft auch den Ackerbau) Rechtsgrundlage: Heffingsverordening HPA fonds teeltaangelegenheden jaar 2001 (/Entwurf für eine Verordnung über Abgaben 2001 (/Productschap Akkerbouw) /zugunsten der Stiftung für Ackerbau) Haushaltsmittel: Zwiebeln: 533191,75 EUR für 2001; Feldfrüchte: 2382346 EUR für 2001 und 2339237 EUR für 2002 Beihilfeintensität oder -höhe: 100 % für Forschungsarbeiten und Kontrollmaßnahmen, vollständige Deckung der Werbungsausgaben durch parafiskalische Abgaben Laufzeit: Unbefristet Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids