52002XC1224(06)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

Amtsblatt Nr. C 324 vom 24/12/2002 S. 0013 - 0013


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(2002/C 324/07)

Datum der Annahme des Beschlusses: 17.4.2002

Mitgliedstaat: Niederlande

Beihilfe Nr.: N 641/01

Titel: Beihilfe zur Unterstützung des Zwiebelsektors

Zielsetzung: Förderung von Zwiebelabsatz und Forschung sowie der Durchführung von Kontrollen (die Forschung betrifft auch den Ackerbau)

Rechtsgrundlage: Heffingsverordening HPA fonds teeltaangelegenheden jaar 2001 (/Entwurf für eine Verordnung über Abgaben 2001 (/Productschap Akkerbouw) /zugunsten der Stiftung für Ackerbau)

Haushaltsmittel: Zwiebeln: 533191,75 EUR für 2001; Feldfrüchte: 2382346 EUR für 2001 und 2339237 EUR für 2002

Beihilfeintensität oder -höhe: 100 % für Forschungsarbeiten und Kontrollmaßnahmen, vollständige Deckung der Werbungsausgaben durch parafiskalische Abgaben

Laufzeit: Unbefristet

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids