52002XC1213(08)

Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates — Änderung einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im Linienflugverkehr zwischen Stornoway und Benbecula durch das Vereinigte Königreich (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. C 310 vom 13/12/2002 S. 0020 - 0020


Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates

Änderung einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im Linienflugverkehr zwischen Stornoway und Benbecula durch das Vereinigte Königreich

(2002/C 310/09)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1. Das Vereinigte Königreich hat beschlossen, die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung im Linienflugverkehr zwischen Stornoway und Benbecula gemäß der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 53, S. 6, vom 4. März 1995 veröffentlichten Mitteilung, die durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 143, S. 4, vom 8. Mai 1998 sowie im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 154, S. 3, vom 29. Mai 2001 geändert wurde, gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs zu ändern.

2. Die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für Stornoway und Benbecula wird wie folgt geändert:

- Mindestanzahl der Frequenzen

zwei Hin- und Rückfluege täglich außer samstags und sonntags zwischen Stornoway und Benbecula.

- Sitzplatzangebot

das Sitzplatzangebot des eingesetzten Luftfahrzeuges sollte mindestens 18 Sitzplätze in jede Richtung betragen:

- Tarife

- Der Preis für einen einfachen Flug darf maximal 60,29 GBP (ohne Fluggastgebühren) betragen.

- Der Hoechsttarif kann einmal jährlich in Einklang mit dem Verbraucherpreisindex (alle Posten) des Vereinigten Königreichs oder einem Nachfolgeindex erhöht werden.

- Andere Tarifänderungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Comhairle nan Eilean Siar (Council in the Western Isles of Scotland).

- Der neue Hoechsttarif auf jeder Strecke ist der Zivilluftfahrtbehörde mitzuteilen und tritt erst nach seiner Veröffentlichung durch die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.