Mitteilung der Kommission über Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen (Text von Bedeutung für den EWR.)
Amtsblatt Nr. C 209 vom 03/09/2002 S. 0037 - 0037
Mitteilung der Kommission über Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen (2002/C 209/73) (Text von Bedeutung für den EWR) Gemäß Artikel 11 Absatz 8 der Richtlinie 95/18/EG des Rates vom 19. Juni 1995 über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen ist die Kommission verpflichtet, die Mitgliedstaaten über den Stand der erteilten Genehmigungen zu informieren. Im folgenden sind die wichtigsten Angaben der von der unter Nummer 2 genannten Stelle erteilten Genehmigung aufgeführt. 1. Bezeichnung und Anschrift des Eisenbahnunternehmens: NVAG Nordfriesische Verkehrsbetriebe AG Bahnhofstraße 5 D - 25899 Niebüll. 2. Erteilende Stelle im Sitzstaat des Eisenbahnunternehmens: Landesamt für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 9, D - 24106 Kiel. 3. Datum der Entscheidung: 28. März 2001. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 4. Nummer der Genehmigung: 2. 5. Bedingungen und Auflagen: Für das Erbringen von: Personenverkehr und Güterverkehr. Die Genehmigung ist bis 30. März 2016 gültig. 6. Anmerkungen hinsichtlich Erteilung, Aussetzung, Widerruf oder Änderung: Auch für internationalen Personen- und Güterverkehr. 7. Sonstige Anmerkungen: - 8. Kontaktperson in der die Genehmigung erteilenden Stelle: (Name, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse) Herr Franck Tel. (49) 43 19 88 45 53 Fax (49) 43 19 88 66 45 53 E-Mail: hans-horst-franck@wimi.landsh.de