52002XC0903(61)

Mitteilung der Kommission über Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen (Text von Bedeutung für den EWR.)

Amtsblatt Nr. C 209 vom 03/09/2002 S. 0031 - 0031


Mitteilung der Kommission über Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen

(2002/C 209/61)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Gemäß Artikel 11 Absatz 8 der Richtlinie 95/18/EG des Rates vom 19. Juni 1995 über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen ist die Kommission verpflichtet, die Mitgliedstaaten über den Stand der erteilten Genehmigungen zu informieren. Im folgenden sind die wichtigsten Angaben der von der unter Nummer 2 genannten Stelle erteilten Genehmigung aufgeführt.

1. Bezeichnung und Anschrift des Eisenbahnunternehmens:

Eisenbahn Betriebs-Gesellschaft mbH Am Bahnhof 3 D - 18609 Prora.

2. Erteilende Stelle im Sitzstaat des Eisenbahnunternehmens:

Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern, Postfach, D - 19048 Schwerin.

3. Datum der Entscheidung:

31. Juli 1998.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. Nummer der Genehmigung:

-

5. Bedingungen und Auflagen:

Für das Erbringen von: Personenverkehr und Güterverkehr. Die Genehmigung ist bis 30. Juni 2013 gültig.

6. Anmerkungen hinsichtlich Erteilung, Aussetzung, Widerruf oder Änderung:

-

7. Sonstige Anmerkungen:

-

8. Kontaktperson in der die Genehmigung erteilenden Stelle:

(Name, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse)

Herr Großer Tel. (49) 38 55 88 55 27 Fax (49) 38 55 88 58 57 E-Mail: b.grosser@wm.mv-regierung.de