52002XC0903(211)

Mitteilung der Kommission über Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen (Text von Bedeutung für den EWR.)

Amtsblatt Nr. C 209 vom 03/09/2002 S. 0106 - 0106


Mitteilung der Kommission über Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen

(2002/C 209/211)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Gemäß Artikel 11 Absatz 8 der Richtlinie 95/18/EG des Rates vom 19. Juni 1995 über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen ist die Kommission verpflichtet, die Mitgliedstaaten über den Stand der erteilten Genehmigungen zu informieren. Im folgenden sind die wichtigsten Angaben der von der unter Nummer 2 genannten Stelle erteilten Genehmigung aufgeführt.

1. Bezeichnung und Anschrift des Eisenbahnunternehmens:

Bremen-Thedinghauser Eisenbahn GmbH Leester Str. 88 D - 28844 Weyhe-Leeste.

2. Erteilende Stelle im Sitzstaat des Eisenbahnunternehmens:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, Postfach 1 01, D - 30001 Hannover.

3. Datum der Entscheidung:

3. März 2000.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. Nummer der Genehmigung:

30221/55/00.

5. Bedingungen und Auflagen:

Für das Erbringen von: Personenverkehr und Güterverkehr. Die Genehmigung ist 15 Jahre gültig.

6. Anmerkungen hinsichtlich Erteilung, Aussetzung, Widerruf oder Änderung:

-

7. Sonstige Anmerkungen:

-

8. Kontaktperson in der die Genehmigung erteilenden Stelle:

(Name, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse)

Herr Müller Tel. (49) 51 11 20 55 19 Fax (49) 51 11 20 57 78 E-Mail: reinhard.mueller@mw.niedersachsen.de