52002XC0903(03)

Mitteilung der Kommission über Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen (Text von Bedeutung für den EWR.)

Amtsblatt Nr. C 209 vom 03/09/2002 S. 0002 - 0002


Mitteilung der Kommission über Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen

(2002/C 209/03)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Gemäß Artikel 11 Absatz 8 der Richtlinie 95/18/EG des Rates vom 19. Juni 1995 über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen ist die Kommission verpflichtet, die Mitgliedstaaten über den Stand der erteilten Genehmigungen zu informieren. Im folgenden sind die wichtigsten Angaben der von der unter Nummer 2 genannten Stelle erteilten Genehmigung aufgeführt.

1. Bezeichnung und Anschrift des Eisenbahnunternehmens:

BGE Eisenbahn Güterverkehr Gesellschaft mbH Sennefelderstraße 15 D - 51469 Bergisch Gladbach.

2. Erteilende Stelle im Sitzstaat des Eisenbahnunternehmens:

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Gruppe Eisenbahnwesen, Schifffahrt, Postfach 10 11 03, D - 40190 Düsseldorf.

3. Datum der Entscheidung:

3. November 1997.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. Nummer der Genehmigung:

90-168.

5. Bedingungen und Auflagen:

Für das Erbringen von: Güterverkehr. Die Genehmigung ist bis 30. November 2012 gültig.

6. Anmerkungen hinsichtlich Erteilung, Aussetzung, Widerruf oder Änderung:

-

7. Sonstige Anmerkungen:

-

8. Kontaktperson in der die Genehmigung erteilenden Stelle:

(Name, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse)

Herr Hallmann Tel. (49) 21 18 37 43 99 Fax (49) 21 18 37 42 62 E-Mail: hartmut.hallmann@mwmev.nrw.de