52002XC0713(05)

Veröffentlichung des Antrags auf Registrierung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Amtsblatt Nr. C 168 vom 13/07/2002 S. 0017 - 0019


Veröffentlichung des Antrags auf Registrierung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2002/C 168/08)

Diese Veröffentlichung eröffnet gemäß Artikel 7 der genannten Verordnung die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss durch die zuständige Behörde des Mitgliedstaats innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung übermittelt werden. Zur Rechtfertigung des Antrags im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 ist die Veröffentlichung gemäß dem nachstehenden, insbesondere unter 4.6 genannten Punkt zu begründen.

VERORDNUNG (EWG) Nr. 2081/92 DES RATES

EINTRAGUNGSANTRAG: ARTIKEL 5

g. U. (x) g. g. A. ( )

Einzelstaatliche Nummer des Dossiers: 82/99

1. Zuständige Dienststelle des Mitgliedstaats Name: Direcção-Geral do Desenvolvimento Rural

Anschrift: Av. Defensores de Chaves, n.o 6, P-1049-063 Lisboa

Tel. (351) 213 18 43 00

Fax (351) 213 52 13 46.

2. Antragstellende Vereinigung 2.1 Name: ACPA - Associação de Criadores de Porco Alentejano

2.2 Anschrift: Rua Armação de Pêra, n.o 7, P-7670 Ourique

Tel. (351-286) 51 80 30

Fax (351-286) 51 20 70

2.3 Zusammensetzung: Erzeuger/Verarbeiter (x) Sonstige ( ).

3. Art des Erzeugnisses: Klasse 1.1 - Frisches Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse.

4. Beschreibung der Spezifikation (Zusammenfassung der Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 2)

4.1 Name: Carne de Porco Alentejano.

4.2 Beschreibung: Als Carne de Porco Alentejano gilt Fleisch von Schweinen der Alentejano-Rasse, die im Alter zwischen 8 und 14 Monaten geschlachtet, ins portugiesische Schweinezuchtbuch (Abschnitt Alentejano-Rasse) oder ins Geburtenregister eingetragen wurden, abstammend von Eltern, die ihrerseits im Herd- oder Zuchtbuch erwähnt sind, und in dem nachstehend genannten geografischen Gebiet geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden.

Carne de Porco Alentejano stammt von Schlachtkörpern mit einem Mindestgewicht von 50 kg und einem Hoechstgewicht von 100 kg. Der Speck ist glänzend, fest, nicht wässrig und von weißer Farbe. Die Farbe des Fleisches reicht von hell- bis dunkelrosa. Das Carne de Porco Alentejano ist besonders zart, saftig und schmackhaft. Der pH-Wert liegt 24 Stunden nach der Schlachtung bei 5,7 bis 6,0.

4.3 Geografisches Gebiet: Angesichts der besonderen Art der Herstellung dieses Erzeugnisses, der organoleptischen Merkmale und des einheimischen Know-how ist das geografische Gebiet der Erzeugung natürlicherweise beschränkt auf die Kreise Alter do Chão, Castelo de Vide, Crato, Marvão, Nisa, Portalegre, Avis, Mora, Ponte de Sôr, Arronches, Campo Maior (außer der Gemeinde S. João Baptista), Elvas (außer der Gemeinde S. Pedro), Fronteira, Monforte, Borba, Estremoz, Sousel, Vila Viçosa, Arraiolos, Évora, Montemor-o-Novo, Portel, Vendas Novas, Viana do Alentejo, Alandroal, Mourão, Redondo, Reguengos de Monsaraz, Alcácer do Sal (außer der Gemeinde S. Matias do Castelo), Grândola (außer der Gemeinde Melides), Alvito, Beja, Cuba, Mértola, Vidigueira, Barrancos, Moura, Serpa, Aljustrel, Almodôvar, Castro Verde, Ferreira do Alentejo, Ourique, Odemira (außer den Gemeinden Vila Nova de Mil Fontes und S. Teotónio), Santiago de Cacém (außer der Gemeinde Santo André) und Sines.

4.4 Ursprungsnachweis: Die geschützte Ursprungsbezeichnung "Carne de Porco Alentejano" wird nur für Tiere gewährt, die ausnahmslos aus landwirtschaftlichen Betrieben stammen, die im genannten geografischen Gebiet angesiedelt sind, die Haltungsvorschriften des Dokuments "Caderno de Especificações - Carne de porco Alentejano - DO" beachten und die Kontroll- und Bescheinigungsvorschriften des Dokuments "Regras de Controlo e Certificação da Carne de Porco Alentejano" anwenden.

4.5 Herstellungsverfahren: Das Fleisch stammt von Schweinen der Alentejano-Rasse, die ins portugiesische Schweinezuchtbuch (Abschnitt Alentejano-Rasse) oder ins Geburtenregister eingetragen wurden und die aus Betrieben stammen, die im genannten geografischen Gebiet angesiedelt sind, Zuchttiere ausgenommen. Der Transport zum Schlachtort erfolgt in angemessenen Transportmitteln unter größtmöglicher Vermeidung von Stress und darf nicht länger als acht Stunden dauern. Die Verabreichung von Betäubungsmitteln ist untersagt. Die Tiere werden über Kais oder Rampen verladen. Vor dem Schlachten ist eine Ruhepause von 24 Stunden in sauberen und ausreichend belüfteten Räumlichkeiten vorgeschrieben; den Tieren steht hier nur sauberes Wasser zur Verfügung. Die Schlachtung darf nur in Schlachthöfen und das Zerlegen nur in Betrieben erfolgen, die von der EU anerkannt und von der privaten Kontrollstelle OPC gebilligt sind. Die Tiere müssen vor dem Schlachten betäubt werden. Unmittelbar nach der Betäubung erfolgt das Entbluten und Ausweiden. Die Schlachtkette läuft ohne Unterbrechung, um die Risiken einer mikrobiellen Kontamination zu verringern. Bei der Schlachtung ebenso wie beim Zerlegen ist ein Mitarbeiter der OPC anwesend.

Es folgt das allmähliche Abkühlen der Schlachtkörper über fünf Stunden bis auf eine Temperatur von 1 °C. Die Fleischreifung erfolgt bei 1 °C über mindestens zwei Tage nach der Schlachtung. Das Gefrieren der Schlachtkörper oder des Fleisches ist untersagt. Schlachtkörper oder Fleischstücke, die während des Schlachtens, Entblutens, Ausweidens, Kühlens, Zerlegens oder der Reifung beschädigt wurden, werden aussortiert.

4.6 Zusammenhang: Bereits im Römischen Reich wurden die Schweinefleischerzeugnisse dieser Region gerühmt und gehörten zusammen mit Oliven, Wein und Edelmetallen zu den Waren, die die Römer mit nach Hause nahmen, um ihre Gäste zu beeindrucken.

Bis in die 60er Jahre hinein wurde die Fleischversorgung des ganzen Landes hauptsächlich aus Schweinen der Alentejano-Rasse gedeckt. Damals wurden die Schweineherden noch bis zu den großen städtischen Ballungszentren und ihren Schlachthöfen getrieben. Auf dem Lande sicherte das traditionelle Schweineschlachtfest die Versorgung mit Fleisch für das ganze Jahr. Später gingen mehr und mehr Viehzüchter dazu über, die Schweine der Alentejano-Rasse durch Tiere schneller wachsender Rassen zu ersetzen. Seit 1992 aber gibt es einen Rückwärtstrend. Heute besteht wie in früheren Zeiten Interesse an der Aufzucht von Tieren, die an die extensive Weidehaltung besonders gut angepasst sind, so dass die Kork- und Steineichenwälder des Alentejo aufgewertet und die Lebensbedingungen dieser Region, der die Abwanderung von Mensch und Tier droht, verbessert werden können. Denn typisch für die Aufzucht dieser Tiere ist das Weiden zwischen Kork- und Steineichen, die hier überall anzutreffen sind. Eicheln sind wichtiger Bestandteil des Futters dieser Tiere und sind mitverantwortlich für die typischen organoleptischen Eigenschaften des Fleisches.

4.7 Kontrolleinrichtung: Name: Agricert - Certificação de produtos alimentares, LDA

Anschrift: Rua Dr. António Pires Antunes, 4-r/c esq.o - sala C, P-7350 Elvas.

4.8 Etikettierung: Vorgeschriebene Angabe: Carne de Porco Alentejano - Geschützte Ursprungsbezeichnung, sowie eine ordnungsgemäß nummerierte Kontrollmarke, auf der der Name des Erzeugnisses und der Name der Kontrolleinrichtung angegeben sind.

4.9 Einzelstaatliche Anforderungen: Alle Anforderungen nach Maßgabe der geltenden einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften.

EG-Nummer: G/PT/000158/00.09.14.

Eingang des vollständigen Dossiers: 23. Juli 2001.