Hinweis für Einführer — Einfuhren von Zucker aus westlichen Balkanländern in die Gemeinschaft
Amtsblatt Nr. C 152 vom 26/06/2002 S. 0014 - 0014
Hinweis für Einführer Einfuhren von Zucker aus westlichen Balkanländern in die Gemeinschaft (2002/C 152/05) Die Europäische Kommission teilt den Wirtschaftsbeteiligten der Gemeinschaft mit, dass begründete Zweifel bestehen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Anwendung der Präferenzregelungen für Zucker der KN-Positionen 1701 und 1702, dessen Ursprung bei der Einfuhr mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, der Bundesrepublik Jugoslawien, einschließlich Kosovo gemäß der Definition in der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999, und der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien angegeben wird, um Zollpräferenzmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Seit Anfang 2001 ist eine bedeutende und rasche Zunahme der Präferenzeinfuhren von Zucker aus bestimmten westlichen Balkanländern in die Gemeinschaft zu beobachten, obwohl die betroffenen Länder noch in jüngster Vergangenheit ein Defizit in der Zuckererzeugung aufwiesen. Gleichzeitig sind die Zuckerausfuhren aus der Gemeinschaft in diese Region in ungefähr demselben Umfang gestiegen. Diese Entwicklung des Handels in beide Richtungen erscheint äußerst künstlich, und es gibt Hinweise auf einen möglichen Betrug. Die Wirtschaftsbeteiligten der Gemeinschaft, die Ursprungsnachweise vorlegen, um für Zucker der KN-Positionen 1701 und 1702 eine Präferenzbehandlung zu erwirken, werden davon in Kenntnis gesetzt, dass sie alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen müssen und dass die Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr zur Entstehung einer Zollschuld und zu gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft verstoßendem Betrug führen kann.