52002XC0528(05)

Mitteilung der Kommission über Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen

Amtsblatt Nr. C 126 vom 28/05/2002 S. 0014 - 0014


Mitteilung der Kommission über Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen

(2002/C 126/07)

Gemäß Artikel 11 Absatz 8 der Richtlinie 95/18/EG des Rates vom 19. Juni 1995 über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen ist die Kommission verpflichtet, die Mitgliedstaaten über den Stand der erteilten Genehmigungen zu informieren. Im Folgenden sind die wichtigsten Angaben der von der unter Nummer 2 genannten Stelle erteilten Genehmigung aufgeführt.

1. Bezeichnung und Anschrift des Eisenbahnunternehmens: DSB S-tog A/S Kalvebod Brygge 32, 5. DK - 1560 København V.

2. Erteilende Stelle im Sitzstaat des Eisenbahnunternehmens: Jernbanetilsynet, Vestervoldgade 123, 3., DK - 1552 Kopenhagen V.

3. Datum der Entscheidung: 30. Juni 2000

Ersterteilung

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Aussetzung [square ]

Widerruf [square ]

Änderung [square ]

4. Nummer der Genehmigung: J.nr. 5621.007/99-137.19.

5. Bedingungen und Auflagen: Die Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, dass Unterlagen über eine genehmigte Sicherheitsorganisation bis spätestens 31. Dezember 2000 vorliegen.

6. Anmerkungen hinsichtlich Erteilung, Aussetzung, Widerruf oder Änderung: -

7. Sonstige Anmerkungen: Die genehmigte Haftpflichtversicherung deckt Schäden weltweit mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas.

8. Kontaktperson in der die Genehmigung erteilenden Stelle: (Name, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Anschrift) Oberregierungsrätin Vibeke Richter Tel. (45) 33 95 43 34 Fax (45) 33 14 18 50 E-Mail: vir@jernbanetilsynet.dk