52002XC0427(12)

Mitteilung der Kommission über Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. C 102 vom 27/04/2002 S. 0021 - 0021


Mitteilung der Kommission über Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen

(2002/C 102/13)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Gemäß Artikel 11 Absatz 8 der Richtlinie 95/18/EG des Rates vom 19. Juni 1995 über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen ist die Kommission verpflichtet, die Mitgliedstaaten über den Stand der erteilten Genehmigungen zu informieren. Im Folgenden sind die wichtigsten Angaben der von der unter Nummer 2 genannten Stelle erteilten Genehmigung aufgeführt.

1. Bezeichnung und Anschrift des Eisenbahnunternehmens: A/S Hillerød-Frederiksværk-Hundested Jernbane Ndr. Jernbanevej 44 Postboks 219 DK - 3400 Hillerød.

2. Erteilende Stelle im Sitzstaat des Eisenbahnunternehmens: Jernbanetilsynet, Vestervoldgade 123, 3., DK - 1552 Kopenhagen V.

3. Datum der Entscheidung: 27 April 2000.

Ersterteilung

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Aussetzung [square ]

Widerruf [square ]

Änderung [square ]

4. Nummer der Genehmigung: 5621.018/00-55.9.

5. Bedingungen und Auflagen: Die Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, dass Unterlagen über eine genehmigte Sicherheitsorganisation bis spätestens 30. Juni 2000 vorliegen.

6. Anmerkungen hinsichtlich Erteilung, Aussetzung, Widerruf oder Änderung: -

7. Sonstige Anmerkungen: Die genehmigte Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden in Dänemark und muss erweitert werden, wenn das Eisenbahnunternehmen Eisenbahnverkehre außerhalb Dänemark durchführen will.

8. Kontaktperson in der die Genehmigung erteilenden Stelle: (Name, Tel.- und Fax-Nr. sowie E-Mail-Anschrift) Oberregierungsrätin Vibeke Richter, (45) 33 95 43 34, (45) 33 14 18 50, vir@jernbanetilsynet.dk